Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1273996.pdf
Größe
144 kB
Erstellt
08.05.17, 12:00
Aktualisiert
10.06.17, 16:38
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-04128
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
Betreff:
Komplettsanierung Hauptfeuerwache - Unterbringung Verwaltung und Einsatzdienst
im Interim - Bestätigung außerplanmäßiger Auszahlungen in Anlehnung an § 78 Abs. 1
Nr. 1 SächsGemO - Auszahlungen nach § 79 Abs. 1 SächsGemO
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
FA Finanzen
FA Umwelt und Ordnung
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Ratsversammlung
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
21.06.2017
Vorberatung
Vorberatung
Bestätigung
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1.
Die außerplanmäßigen Auszahlungen nach § 79 Abs. 1 SächsGemO werden in
Anlehnung an § 78 Abs. 1 Nr. 1 SächsGemO für das Haushaltsjahr 2017 i. H. v. 419.450
EUR im PSP-Element „Interimsunterbringg. ED_Amt37_Hw“ (7.0001767.700) bestätigt.
Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung formale Deckung
im Finanzhaushalt“ (1098720000).
2.
Die außerplanmäßigen Auszahlungen nach § 79 Abs. 1 SächsGemO werden in
Anlehnung an § 78 Abs. 1 Nr. 1 SächsGemO für das Haushaltsjahr 2017 i. H. v.
1.280.400 EUR im PSP-Element „Interimsunterbringg. Vw_Amt37_BLP“
(7.0001766.700) bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige
Finanzierung formale Deckung im Finanzhaushalt“ (1098720000).
Der Stadtrat nimmt in diesem Zusammenhang den Beschluss des Oberbürgermeisters
vom 23.05.17 zur Kenntnis:
1.
Es wird bestätigt, dass zur Freilenkung der Hauptfeuerwache im Rahmen der
Komplettsanierung zwei Interimsstandorte, getrennt für den Einsatzdienst und die
Verwaltung der Branddirektion, errichtet werden.
2.
Im Zuge der durch die Projektgruppe „Asylräume“ bereits beschafften bzw. noch
auszuliefernden Container, die derzeit bzw. in der Folge über dem bestehenden Bedarf
zur Asylunterbringung vorgehalten werden (Überkapazität), nutzt die Branddirektion für
die Dauer von maximal 3 Jahren insgesamt 154 Container zur Interimsunterbringung.
3.
Am Standort der Hauptfeuerwache werden für den Einsatzdienst der Feuerwehr und
des Rettungsdienstes dazu 38 Container auf dem Hof der Hauptfeuerwache
bereitgestellt.
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4.
Die Verwaltungsunterbringung erfolgt am Standort der Gemeinschaftsunterkunft
Barnet-Licht-Platz in 116 Containern.
2/5
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
419.450
1.280.400
7.0001767.700
7.0001766.700
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
2017
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
X
nein
wenn ja,
X
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
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Sachverhalt:
Mit dem Grundsatzbeschluss VI-DS-02886 sowie dem Planungsbeschluss VI-DS-3254
wurde festgelegt, dass das Objekt der Hauptfeuerwache mit der Förderung durch die VwV
Investkraft ab Ende des Jahres 2017 komplett saniert wird. Die Förderung erfolgt getrennt
nach Budget „Bund“ und Budget „Sachsen“, wobei die Inanspruchnahme der Fördermittel
des Budget „Bund“ eine Fertigstellung der energetischen Sanierung zum 31. Dezember 2018
und das Budget „Sachsen“ eine Fertigstellung der Sanierungsmaßnahmen zum
31. Dezember 2020 voraussetzen. Im Objekt der Hauptfeuerwache befinden sich derzeit der
Einsatzdienst sowie die Verwaltung der Branddirektion.
Das Hauptgebäude der Branddirektion steht während der Bauphase als Standort für die
Einsatzkräfte sowie die Verwaltung nicht zur Verfügung, sodass eine vollständige
Freilenkung des Gebäudes bis November 2017 erfolgen muss. Ohne diese frühzeitige
Freilenkung würde sich der Baubeginn verzögern und somit die Einhaltung der
Fördermittelfristen, insbesondere für das Budget „Bund“, gefährden.
Hierbei ist es dennoch aus einsatztaktischen Gründen zwingend notwendig, eine Ersteinheit
der Feuerwehr sowie den Rettungsdienst vor Ort zu belassen, um den Brandschutz und
Rettungsdienst für den Bereich der Innenstadt innerhalb der Eingreifzeiten gewährleisten zu
können. Dies setzt die Vorhaltung eines Interims am Standort der Hauptfeuerwache für den
Einsatzdienst mit einer Personalstärke von 42 Mitarbeitern für den Feuerwehr- sowie 9
Mitarbeitern für den Rettungsdienst voraus.
Da auch während der Interimszeit der Dienstbetrieb aufrechterhalten bleiben muss, sind die
räumlichen Voraussetzungen bis spätestens Mitte Oktober 2017 hierfür zu schaffen. Dazu
gehören Büro-, Ruhe-, Sanitär- und Sozialräume in ausreichender Anzahl und Größe, um
den Anforderungen der Arbeitsstättenrichtlinie Rechnung zu tragen. Für die Umsetzung des
Bedarfs ist demnach eine Containeranlage auf dem Hof der Hauptfeuerwache bestehend
aus 38 Einzelcontainer zu errichten. Die Planung sowie Errichtung des Containertraktes liegt
in der Zuständigkeit der Projektgruppe Asylräume. Voraussetzung für den Bau dieser Anlage
ist jedoch die unverzügliche Vorlage einer Baugenehmigung. Die Einreichung einer
Bauantrages erfordert vorab zwingend die Grundsatzentscheidung für die Containernutzung
der Projektgruppe Asylräume durch die Branddirektion.
Für die Interimsunterbringung der Verwaltung der Branddirektion wird auf die zuvor
beplanten und teilweise errichteten Gemeinschaftsunterkünfte der Projektgruppe Asylräume
am Barnet-Licht-Platz zurückgegriffen. Dies bietet sich in Abstimmung mit der Projektleitung
insbesondere an, da zum einen aufgrund der anhaltend zurückgehenden Flüchtlingszahlen
Überkapazitäten im Asylbereich an Containern bestehen und zum anderen bereits
notwendige Vorarbeiten geleistet und erforderliche Genehmigungen eingeholt sind. Der
Branddirektion kann damit ein Komplex aus 116 Bestandscontainer zur vorübergehenden
Zwischennutzung bereitgestellt werden. Diese bieten den notwendigen Platz für die
Einrichtung von 53 Büroarbeitsplätzen einschließlich der Sanitäranlagen. Vor Bezug des
Interims sind nutzungsspezifische Anforderungen zu veranlassen und bis September 2017
bautechnisch umzusetzen. Dies setzt ebenso die Grundsatzentscheidung zur
Containernutzung der Projektgruppe Asylräume durch die Branddirektion voraus.
Die Nutzung der Containerbauten bzw. Gemeinschaftsunterkünfte der Projektgruppe
Asylräume durch die Branddirektion bringt dahingehend Synergien für die Stadt Leipzig mit
sich, da zum einen die durch Asyl ungenutzten Überkapazitäten nicht leer stehen und zum
anderen keine zusätzlichen Räumlichkeiten für die Branddirektion angemietet bzw. keine
zusätzlichen Investitionen getätigt werden müssen.
Da die finanzielle Abbildung (Planung/Bewirtschaftung) der Container für die geplanten
Gemeinschaftsunterkünfte zur Asylunterbringung aktuell komplett im Budget des
Sozialamtes (Projektgruppe Asylräume) verankert ist, macht sich für die Zwischennutzung
ohne einen Asylhintergrund für die Interimsunterbringung des Einsatzdienstes und der
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Verwaltung der Branddirektion eine Korrektur der Zuordnung der Mittel im städtischen
Haushalt erforderlich.
Dazu wurden für beide Interimsstandorte jeweils zwei neue PSP-Elemente eingerichtet, um
die außerplanmäßigen Auszahlungen, die eigentlich nur eine technische Umbuchung
definieren, gem. § 79 Abs. 1 SächsGemO abbilden zu können. Für die Interimsunterbringung
des Einsatzdienstes am Standort der Hauptfeuerwache wurde das PSP-Element
7.0001767.700 „Interimsunterbringg. ED_Amt37_Hw“ und für die Verwaltungsunterbringung
am Standort Barnet-Licht-Platz das PSP-Element 7.0001766.700 „Interimsunterbringg.
Vw_Amt37_BLP“ eingerichtet.
Die außerplanmäßigen Auszahlungen werden getrennt für beide Standorte wie folgt
ausgewiesen:
7.0001767.700 „Interimsunterbringg. ED_Amt37_Hw 419.450 €
7.0001766.700 „Interimsunterbringg. Vw_Amt37_BLP
1.280.400 €
Die Deckung erfolgt jeweils aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung formale
Deckung im Finanzhaushalt (1098720000).
Die dann frei werdenden Auszahlungen im PSP-Element „Asyl-GU Barnet-Licht-Platz
(Systembauweise)“ (7.0001537.700) werden gesperrt.
Die Gesamtkosten i. H. v. 1.699.850 EUR wurden vom Projektsteuerer der Projektgruppe
Asylräume kalkuliert in Abgrenzung zu den weiteren Kosten am Standort Barnet-Licht-Platz.
Anlagen:
Begründung Eilbedürftigkeit
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Begründung der Eilbedürftigkeit
zur Vorlage:
Beschlussvorlage VI_DS-04128 "Komplettsanierung Hauptfeuerwache –
Unterbringung Verwaltung und Einsatzdienst im Interim“
Die Maßnahme „Komplettsanierung der Hauptfeuerwache“ ist Bestandteil des Maßnahmenpools
der Stadt Leipzig zum Förderprogramm VwV Investkraft sowohl im Budget „Bund“ als auch im
Budget „Sachsen“. Für die Zeit der Baumaßnahmen müssen die Verwaltung und der Einsatzdienst
aus dem Gebäude der Hauptfeuerwache ausziehen. Die Unterbringung der Mitarbeiter soll
vorübergehend in Asylunterkünften der Stadt Leipzig erfolgen.
Die Eilbedürftigkeit der Einbringung der o. g. Vorlage in die DB OB und den weiteren
Gremiendurchlauf ist erforderlich zur
a)
Sicherstellung der Freilenkung des Objektes im Oktober 2017 durch Umsetzung der
Verwaltung und des Einsatzdienstes in die Asylcontainer
um dadurch
b)
den schnellstmöglichen Baubeginn - geplant im Januar 2018 - nicht zu gefährden
und somit einen möglichst großen Anteil der förderfähigen Maßnahmen im Budget
„Bund“ bis zur Frist 12/2018 fertigzustellen.
Sofern die Einbringung der Vorlage in die Ratsversammlung 21. Juni 2017 nicht realisiert wird, ist
die geplante Fertigstellung der Baumaßnahmen im Budget „Bund“ zum 31. Dezember 2018
aufgrund des verzögerten Baubeginns und damit der Fördermittelabruf gefährdet.