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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1273996.pdf
Größe
144 kB
Erstellt
08.05.17, 12:00
Aktualisiert
10.06.17, 16:38

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-04128 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Betreff: Komplettsanierung Hauptfeuerwache - Unterbringung Verwaltung und Einsatzdienst im Interim - Bestätigung außerplanmäßiger Auszahlungen in Anlehnung an § 78 Abs. 1 Nr. 1 SächsGemO - Auszahlungen nach § 79 Abs. 1 SächsGemO Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium FA Finanzen FA Umwelt und Ordnung Dienstberatung des Oberbürgermeisters Ratsversammlung voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit 21.06.2017 Vorberatung Vorberatung Bestätigung Beschlussfassung Beschlussvorschlag: 1. Die außerplanmäßigen Auszahlungen nach § 79 Abs. 1 SächsGemO werden in Anlehnung an § 78 Abs. 1 Nr. 1 SächsGemO für das Haushaltsjahr 2017 i. H. v. 419.450 EUR im PSP-Element „Interimsunterbringg. ED_Amt37_Hw“ (7.0001767.700) bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung formale Deckung im Finanzhaushalt“ (1098720000). 2. Die außerplanmäßigen Auszahlungen nach § 79 Abs. 1 SächsGemO werden in Anlehnung an § 78 Abs. 1 Nr. 1 SächsGemO für das Haushaltsjahr 2017 i. H. v. 1.280.400 EUR im PSP-Element „Interimsunterbringg. Vw_Amt37_BLP“ (7.0001766.700) bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung formale Deckung im Finanzhaushalt“ (1098720000). Der Stadtrat nimmt in diesem Zusammenhang den Beschluss des Oberbürgermeisters vom 23.05.17 zur Kenntnis: 1. Es wird bestätigt, dass zur Freilenkung der Hauptfeuerwache im Rahmen der Komplettsanierung zwei Interimsstandorte, getrennt für den Einsatzdienst und die Verwaltung der Branddirektion, errichtet werden. 2. Im Zuge der durch die Projektgruppe „Asylräume“ bereits beschafften bzw. noch auszuliefernden Container, die derzeit bzw. in der Folge über dem bestehenden Bedarf zur Asylunterbringung vorgehalten werden (Überkapazität), nutzt die Branddirektion für die Dauer von maximal 3 Jahren insgesamt 154 Container zur Interimsunterbringung. 3. Am Standort der Hauptfeuerwache werden für den Einsatzdienst der Feuerwehr und des Rettungsdienstes dazu 38 Container auf dem Hof der Hauptfeuerwache bereitgestellt. 1/5 4. Die Verwaltungsunterbringung erfolgt am Standort der Gemeinschaftsunterkunft Barnet-Licht-Platz in 116 Containern. 2/5 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein x wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt 419.450 1.280.400 7.0001767.700 7.0001766.700 Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen 2017 Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: X nein wenn ja, X nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 3/5 Sachverhalt: Mit dem Grundsatzbeschluss VI-DS-02886 sowie dem Planungsbeschluss VI-DS-3254 wurde festgelegt, dass das Objekt der Hauptfeuerwache mit der Förderung durch die VwV Investkraft ab Ende des Jahres 2017 komplett saniert wird. Die Förderung erfolgt getrennt nach Budget „Bund“ und Budget „Sachsen“, wobei die Inanspruchnahme der Fördermittel des Budget „Bund“ eine Fertigstellung der energetischen Sanierung zum 31. Dezember 2018 und das Budget „Sachsen“ eine Fertigstellung der Sanierungsmaßnahmen zum 31. Dezember 2020 voraussetzen. Im Objekt der Hauptfeuerwache befinden sich derzeit der Einsatzdienst sowie die Verwaltung der Branddirektion. Das Hauptgebäude der Branddirektion steht während der Bauphase als Standort für die Einsatzkräfte sowie die Verwaltung nicht zur Verfügung, sodass eine vollständige Freilenkung des Gebäudes bis November 2017 erfolgen muss. Ohne diese frühzeitige Freilenkung würde sich der Baubeginn verzögern und somit die Einhaltung der Fördermittelfristen, insbesondere für das Budget „Bund“, gefährden. Hierbei ist es dennoch aus einsatztaktischen Gründen zwingend notwendig, eine Ersteinheit der Feuerwehr sowie den Rettungsdienst vor Ort zu belassen, um den Brandschutz und Rettungsdienst für den Bereich der Innenstadt innerhalb der Eingreifzeiten gewährleisten zu können. Dies setzt die Vorhaltung eines Interims am Standort der Hauptfeuerwache für den Einsatzdienst mit einer Personalstärke von 42 Mitarbeitern für den Feuerwehr- sowie 9 Mitarbeitern für den Rettungsdienst voraus. Da auch während der Interimszeit der Dienstbetrieb aufrechterhalten bleiben muss, sind die räumlichen Voraussetzungen bis spätestens Mitte Oktober 2017 hierfür zu schaffen. Dazu gehören Büro-, Ruhe-, Sanitär- und Sozialräume in ausreichender Anzahl und Größe, um den Anforderungen der Arbeitsstättenrichtlinie Rechnung zu tragen. Für die Umsetzung des Bedarfs ist demnach eine Containeranlage auf dem Hof der Hauptfeuerwache bestehend aus 38 Einzelcontainer zu errichten. Die Planung sowie Errichtung des Containertraktes liegt in der Zuständigkeit der Projektgruppe Asylräume. Voraussetzung für den Bau dieser Anlage ist jedoch die unverzügliche Vorlage einer Baugenehmigung. Die Einreichung einer Bauantrages erfordert vorab zwingend die Grundsatzentscheidung für die Containernutzung der Projektgruppe Asylräume durch die Branddirektion. Für die Interimsunterbringung der Verwaltung der Branddirektion wird auf die zuvor beplanten und teilweise errichteten Gemeinschaftsunterkünfte der Projektgruppe Asylräume am Barnet-Licht-Platz zurückgegriffen. Dies bietet sich in Abstimmung mit der Projektleitung insbesondere an, da zum einen aufgrund der anhaltend zurückgehenden Flüchtlingszahlen Überkapazitäten im Asylbereich an Containern bestehen und zum anderen bereits notwendige Vorarbeiten geleistet und erforderliche Genehmigungen eingeholt sind. Der Branddirektion kann damit ein Komplex aus 116 Bestandscontainer zur vorübergehenden Zwischennutzung bereitgestellt werden. Diese bieten den notwendigen Platz für die Einrichtung von 53 Büroarbeitsplätzen einschließlich der Sanitäranlagen. Vor Bezug des Interims sind nutzungsspezifische Anforderungen zu veranlassen und bis September 2017 bautechnisch umzusetzen. Dies setzt ebenso die Grundsatzentscheidung zur Containernutzung der Projektgruppe Asylräume durch die Branddirektion voraus. Die Nutzung der Containerbauten bzw. Gemeinschaftsunterkünfte der Projektgruppe Asylräume durch die Branddirektion bringt dahingehend Synergien für die Stadt Leipzig mit sich, da zum einen die durch Asyl ungenutzten Überkapazitäten nicht leer stehen und zum anderen keine zusätzlichen Räumlichkeiten für die Branddirektion angemietet bzw. keine zusätzlichen Investitionen getätigt werden müssen. Da die finanzielle Abbildung (Planung/Bewirtschaftung) der Container für die geplanten Gemeinschaftsunterkünfte zur Asylunterbringung aktuell komplett im Budget des Sozialamtes (Projektgruppe Asylräume) verankert ist, macht sich für die Zwischennutzung ohne einen Asylhintergrund für die Interimsunterbringung des Einsatzdienstes und der 4/5 Verwaltung der Branddirektion eine Korrektur der Zuordnung der Mittel im städtischen Haushalt erforderlich. Dazu wurden für beide Interimsstandorte jeweils zwei neue PSP-Elemente eingerichtet, um die außerplanmäßigen Auszahlungen, die eigentlich nur eine technische Umbuchung definieren, gem. § 79 Abs. 1 SächsGemO abbilden zu können. Für die Interimsunterbringung des Einsatzdienstes am Standort der Hauptfeuerwache wurde das PSP-Element 7.0001767.700 „Interimsunterbringg. ED_Amt37_Hw“ und für die Verwaltungsunterbringung am Standort Barnet-Licht-Platz das PSP-Element 7.0001766.700 „Interimsunterbringg. Vw_Amt37_BLP“ eingerichtet. Die außerplanmäßigen Auszahlungen werden getrennt für beide Standorte wie folgt ausgewiesen: 7.0001767.700 „Interimsunterbringg. ED_Amt37_Hw  419.450 € 7.0001766.700 „Interimsunterbringg. Vw_Amt37_BLP  1.280.400 € Die Deckung erfolgt jeweils aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung formale Deckung im Finanzhaushalt (1098720000). Die dann frei werdenden Auszahlungen im PSP-Element „Asyl-GU Barnet-Licht-Platz (Systembauweise)“ (7.0001537.700) werden gesperrt. Die Gesamtkosten i. H. v. 1.699.850 EUR wurden vom Projektsteuerer der Projektgruppe Asylräume kalkuliert in Abgrenzung zu den weiteren Kosten am Standort Barnet-Licht-Platz. Anlagen: Begründung Eilbedürftigkeit 5/5 Begründung der Eilbedürftigkeit zur Vorlage: Beschlussvorlage VI_DS-04128 "Komplettsanierung Hauptfeuerwache – Unterbringung Verwaltung und Einsatzdienst im Interim“ Die Maßnahme „Komplettsanierung der Hauptfeuerwache“ ist Bestandteil des Maßnahmenpools der Stadt Leipzig zum Förderprogramm VwV Investkraft sowohl im Budget „Bund“ als auch im Budget „Sachsen“. Für die Zeit der Baumaßnahmen müssen die Verwaltung und der Einsatzdienst aus dem Gebäude der Hauptfeuerwache ausziehen. Die Unterbringung der Mitarbeiter soll vorübergehend in Asylunterkünften der Stadt Leipzig erfolgen. Die Eilbedürftigkeit der Einbringung der o. g. Vorlage in die DB OB und den weiteren Gremiendurchlauf ist erforderlich zur a) Sicherstellung der Freilenkung des Objektes im Oktober 2017 durch Umsetzung der Verwaltung und des Einsatzdienstes in die Asylcontainer um dadurch b) den schnellstmöglichen Baubeginn - geplant im Januar 2018 - nicht zu gefährden und somit einen möglichst großen Anteil der förderfähigen Maßnahmen im Budget „Bund“ bis zur Frist 12/2018 fertigzustellen. Sofern die Einbringung der Vorlage in die Ratsversammlung 21. Juni 2017 nicht realisiert wird, ist die geplante Fertigstellung der Baumaßnahmen im Budget „Bund“ zum 31. Dezember 2018 aufgrund des verzögerten Baubeginns und damit der Fördermittelabruf gefährdet.