Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1269429.pdf
Größe
74 kB
Erstellt
13.04.17, 12:00
Aktualisiert
16.06.17, 12:46

öffnen download melden Dateigröße: 74 kB

Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-04018-VSP-02 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff: Schaffung eines sicheren Verkehrsüberweges Hohe Straße/Bernhard-Göring-Straße Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtler Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Stadtentwicklung und Bau Ratsversammlung 06.06.2017 21.06.2017 Bestätigung Vorberatung Beschlussfassung Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder Nachteilig für die Stadt Leipzig. Zustimmung Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln Sachstandsbericht x Alternativvorschlag Beschlussvorschlag: Im Antrag wird aufgeführt, dass die Querungsbedingungen für Fußgänger und Radfahrer an der Kreuzung Hohe Straße/Bernhard-Göring-Straße verbessert werden sollen. Alternativ schlägt die Verwaltung folgenden Beschluss vor: Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im 2. Halbjahr 2017 die Querungsbedingungen für Fußgänger und Radfahrer an der Kreuzung Hohe Straße/Bernhard-Göring-Straße im Zusammenhang mit der Verkehrsberuhigung der Bernhard-Göring-Straße zu prüfen. Ziel ist es, die Querungsbedingungen am Knoten Hohe Straße/Bernhard-Göring-Straße zu verbessern. Sachverhalt: In der Tat ist die Situation an der Kreuzung Hohe Straße/Bernhard-Göring-Straße insbesondere für querende Fußgänger nicht einfach zu bewältigen und verlangt von allen 1/2 Verkehrsteilnehmern ein hohes Maß an Aufmerksamkeit. Diese scheint auch gegeben zu sein, der Stadtverwaltung liegen für den betroffenen Kreuzungsbereich von der Polizeidirektion keine Hinweise zu einer erhöhten Unfallentwicklung vor. Die Schulwegsicherheit genießt in der Stadt Leipzig eine hohe Priorität. Die Sicherheit der Kinder auf ihrem Schulweg wird regelmäßig im Rahmen der Arbeit der Arbeitsgruppe Schulwegsicherheit, in der unter Leitung des Amtes für Jugend, Familie und Bildung neben dem Verkehrs- und Tiefbauamt und dem Ordnungsamt von der Stadtverwaltung u. a. auch die Polizei, die Verkehrswacht und der Stadtelternrat vertreten sind, überprüft und entsprechende Schulwege vorgegeben, bei denen die Sicherheit der Kinder möglichst hoch ist und besonderes Gewicht hat. Demzufolge sind diese Wege nicht immer die kürzesten. Im Schulwegplan ist allerdings die Querung der Hohe Straße im betroffenen Abschnitt nicht vorgesehen. Dessen ungeachtet wird derzeit von der Verwaltung die Verkehrsberuhigung der BernhardGöring-Straße geprüft. So soll in dem Abschnitt zwischen Hohe Straße und Wiedebachplatz künftig Tempo 30 gelten. In Tempo-30-Zonen sind besondere Maßnahmen zum Schutz der Fußgänger entbehrlich, denn die Ausweisung geschwindigkeitsbeschränkter Zonen ist i. d. R bereits das am besten geeignete Mittel, die Sicherheit für die Fußgänger und Radfahrer in Wohn- und Geschäftsbereichen herzustellen. Neue Ampeln und Fußgängerüberwege sind dementsprechend in geschwindigkeitsreduzierten Zonen nicht zulässig und auch nicht erforderlich. Im Zusammenhang mit der Verkehrsberuhigung der Bernhard-Göring-Straße werden die Querungsbedingungen für Fußgänger und Radfahrer und Verbesserungsmöglichkeiten im betroffenen Abschnitt der Hohe Straße sowie an der Kreuzung Hohe Straße/BernhardGöring-Straße nochmals gesondert geprüft. 2/2