Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1269429.pdf
Größe
74 kB
Erstellt
13.04.17, 12:00
Aktualisiert
16.06.17, 12:46
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-04018-VSP-02
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff:
Schaffung eines sicheren Verkehrsüberweges Hohe Straße/Bernhard-Göring-Straße
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtler
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Stadtentwicklung und Bau
Ratsversammlung
06.06.2017
21.06.2017
Bestätigung
Vorberatung
Beschlussfassung
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Sachstandsbericht
x Alternativvorschlag
Beschlussvorschlag:
Im Antrag wird aufgeführt, dass die Querungsbedingungen für Fußgänger und Radfahrer an
der Kreuzung Hohe Straße/Bernhard-Göring-Straße verbessert werden sollen.
Alternativ schlägt die Verwaltung folgenden Beschluss vor:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im 2. Halbjahr 2017 die Querungsbedingungen für
Fußgänger und Radfahrer an der Kreuzung Hohe Straße/Bernhard-Göring-Straße im
Zusammenhang mit der Verkehrsberuhigung der Bernhard-Göring-Straße zu prüfen. Ziel ist
es, die Querungsbedingungen am Knoten Hohe Straße/Bernhard-Göring-Straße zu
verbessern.
Sachverhalt:
In der Tat ist die Situation an der Kreuzung Hohe Straße/Bernhard-Göring-Straße
insbesondere für querende Fußgänger nicht einfach zu bewältigen und verlangt von allen
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Verkehrsteilnehmern ein hohes Maß an Aufmerksamkeit. Diese scheint auch gegeben zu
sein, der Stadtverwaltung liegen für den betroffenen Kreuzungsbereich von der
Polizeidirektion keine Hinweise zu einer erhöhten Unfallentwicklung vor.
Die Schulwegsicherheit genießt in der Stadt Leipzig eine hohe Priorität. Die Sicherheit der
Kinder auf ihrem Schulweg wird regelmäßig im Rahmen der Arbeit der Arbeitsgruppe
Schulwegsicherheit, in der unter Leitung des Amtes für Jugend, Familie und Bildung neben
dem Verkehrs- und Tiefbauamt und dem Ordnungsamt von der Stadtverwaltung u. a. auch
die Polizei, die Verkehrswacht und der Stadtelternrat vertreten sind, überprüft und
entsprechende Schulwege vorgegeben, bei denen die Sicherheit der Kinder möglichst hoch
ist und besonderes Gewicht hat. Demzufolge sind diese Wege nicht immer die kürzesten. Im
Schulwegplan ist allerdings die Querung der Hohe Straße im betroffenen Abschnitt nicht
vorgesehen.
Dessen ungeachtet wird derzeit von der Verwaltung die Verkehrsberuhigung der BernhardGöring-Straße geprüft. So soll in dem Abschnitt zwischen Hohe Straße und Wiedebachplatz
künftig Tempo 30 gelten. In Tempo-30-Zonen sind besondere Maßnahmen zum Schutz der
Fußgänger entbehrlich, denn die Ausweisung geschwindigkeitsbeschränkter Zonen ist i. d. R
bereits das am besten geeignete Mittel, die Sicherheit für die Fußgänger und Radfahrer in
Wohn- und Geschäftsbereichen herzustellen. Neue Ampeln und Fußgängerüberwege sind
dementsprechend in geschwindigkeitsreduzierten Zonen nicht zulässig und auch nicht
erforderlich.
Im Zusammenhang mit der Verkehrsberuhigung der Bernhard-Göring-Straße werden die
Querungsbedingungen für Fußgänger und Radfahrer und Verbesserungsmöglichkeiten im
betroffenen Abschnitt der Hohe Straße sowie an der Kreuzung Hohe Straße/BernhardGöring-Straße nochmals gesondert geprüft.
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