Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1282044.pdf
Größe
69 kB
Erstellt
22.05.17, 12:00
Aktualisiert
05.07.17, 13:56
Stichworte
Inhalt der Datei
Anfrage Nr. VI-F-04364
Status: öffentlich
Eingereicht von
Maciejewski, Ansbert
Betreff:
Wahlveranstaltungsverbot auf städtischen Sportpachtanlagen - Schreiben des
Sportamtes vom 16.Mai 2017
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
21.06.2017
schriftliche Beantwortung
Das Sportamt verschickte an verschiedene Sportvereine Briefe folgenden Inhalts:
„aus gegebenem Anlass möchten wir Sie darauf hinweisen, dass im Vorfeld der
Bundestagswahl 2017 keine Wahlveranstaltungen (bspw. In Form öffentlicher Rundgänge,
pressewirksame Übergabe von Fördermittelbescheiden durch Stadtrats-, Landtags- und/oder
Bundestagsmitglieder) auf den städtischen Pachtsportanlagen durchzuführen sind.“
Ich frage an:
1.
Welcher konkrete „gegebene Anlass“ ist die Ursache für dieses Schreiben des
Sportamtes?
2.
Gilt das „Wahlveranstaltungsverbot“ auch für gastronomische Einrichtungen auf
städtischen Pachtsportanlagen? Falls ja, auf welcher gesetzlichen Grundlage?
3.
Unter welchen Voraussetzungen dürfen aus Sicht der Stadtverwaltung Stadtrats-,
Landtags- und Bundestagsmitglieder städtische Pachtsportanlagen im Vorfeld der
Bundestagswahl 2017 betreten/besuchen?
4.
Welche Wahlveranstaltungen in Form öffentlicher Rundgänge wurden in den
vergangenen fünf Jahren auf städtischen Pachtsportanlagen durchgeführt?
5.
Welche Wahlveranstaltungen in Form von pressewirksamen Übergaben von
Fördermittelbescheiden wurden in den vergangenen 5 Jahren durch Stadtrats-, Landtagsund/oder Bundestagsmitglieder auf städtischen Pachtsportanlagen durchgeführt?
Ich bitte um schriftliche Beantwortung.
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