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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1282044.pdf
Größe
69 kB
Erstellt
22.05.17, 12:00
Aktualisiert
05.07.17, 13:56

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Inhalt der Datei

Anfrage Nr. VI-F-04364 Status: öffentlich Eingereicht von Maciejewski, Ansbert Betreff: Wahlveranstaltungsverbot auf städtischen Sportpachtanlagen - Schreiben des Sportamtes vom 16.Mai 2017 Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 21.06.2017 schriftliche Beantwortung Das Sportamt verschickte an verschiedene Sportvereine Briefe folgenden Inhalts: „aus gegebenem Anlass möchten wir Sie darauf hinweisen, dass im Vorfeld der Bundestagswahl 2017 keine Wahlveranstaltungen (bspw. In Form öffentlicher Rundgänge, pressewirksame Übergabe von Fördermittelbescheiden durch Stadtrats-, Landtags- und/oder Bundestagsmitglieder) auf den städtischen Pachtsportanlagen durchzuführen sind.“ Ich frage an: 1. Welcher konkrete „gegebene Anlass“ ist die Ursache für dieses Schreiben des Sportamtes? 2. Gilt das „Wahlveranstaltungsverbot“ auch für gastronomische Einrichtungen auf städtischen Pachtsportanlagen? Falls ja, auf welcher gesetzlichen Grundlage? 3. Unter welchen Voraussetzungen dürfen aus Sicht der Stadtverwaltung Stadtrats-, Landtags- und Bundestagsmitglieder städtische Pachtsportanlagen im Vorfeld der Bundestagswahl 2017 betreten/besuchen? 4. Welche Wahlveranstaltungen in Form öffentlicher Rundgänge wurden in den vergangenen fünf Jahren auf städtischen Pachtsportanlagen durchgeführt? 5. Welche Wahlveranstaltungen in Form von pressewirksamen Übergaben von Fördermittelbescheiden wurden in den vergangenen 5 Jahren durch Stadtrats-, Landtagsund/oder Bundestagsmitglieder auf städtischen Pachtsportanlagen durchgeführt? Ich bitte um schriftliche Beantwortung. 1/1