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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1251619.pdf
Größe
12 MB
Erstellt
09.02.17, 12:00
Aktualisiert
19.05.17, 13:57

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Inhalt der Datei

Dienstberatung des Oberbürgermeisters Beschlussvorlage Nr. VI-DS-03811 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff: Bau- und Finanzierungsbeschluss Umgestaltung des südlichen Promenadenringes im Zuge der Errichtung des Citytunnels Leipzig/Rathausvorplatz 1. BA und Bestätigung einer überplanmäßigen Aufwendung nach § 78 SächsGemO in Anlehnung an § 79 (1) SächsGemO Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Stadtentwicklung und Bau FA Finanzen SBB Mitte Zuständigkeit Beschlussfassung Information zur Kenntnis Information zur Kenntnis Information zur Kenntnis Beschluss des Oberbürgermeisters vom 16.05.2017: 1. Die Baumaßnahme "Umgestaltung des südlichen Promenadenringes im Zuge der Errichtung des Citytunnels Leipzig/Rathausvorplatz 1. BA " wird im Rahmen der städtebaulichen Gesamtmaßnahme SDP „Leipzig-Innenstadt“ mit Fördermitteln des Bundes und des Freistaates Sachen realisiert (Baubeschluss gemäß § 22, Absatz 2, Ziffer 7 der Hauptsatzung in der zurzeit gültigen Fassung). 2. Die Gesamtkosten für Planung und Bau betragen 991.300 € bei einem Stadtanteil von 725.500 €. 3. Im PSP-Element „Rathausvorplatz“ (7.0000575.700.300.320.01) werden 2017 Auszahlungen i. H. v. brutto 927.550 € für den Straßenbau und im Innenauftrag Straßenbeleuchtung - investiv (106654130010) Aufwendungen von brutto 63.750 € für die Beleuchtung bereitgestellt. 4. Die Einzahlungen werden in 2017 im PSP-Element „Rathausvorplatz“ (7.0000575.705.320.001) in Höhe von 265.800 € vereinnahmt. 5. Die überplanmäßigen Aufwendungen nach § 78 SächsGemO in Anlehnung an § 79 (1) SächsGemO für das Haushaltsjahr 2017 i. H. v. 63.750 € im Innenauftrag „Straßenbeleuchtung - investiv“ (106654130010) werden bestätigt. Die Deckung erfolgt aus dem PSP-Element „Steuern, allgemeine Zuweisungen, Umlagen“ (1.100.61.1.0.01.01, Sachkonto 31120000 – investive Schlüsselzuweisung). Im PSPElement „Rathausvorplatz“ (7.0000575.700.300.320.01) werden in 2017 Mittel in gleicher Höhe gesperrt 6. In der Projektdefinition 7.0000575 wird in 2017 die Aufnahme eines nachträglichen Zweckbindungsvermerkes nach § 19 (1) SächsKomHVO-Doppik bestätigt. 1/4 7. Die nicht verbrauchten investiven Haushaltsmittel werden im Rahmen des Jahresabschlusses 2017 als Ermächtigung aus Vorjahren nach 2018 übertragen. Die Ermächtigungsübertragung steht unter dem Vorbehalt der Bestätigung durch den Beigeordneten für Finanzen zu gegebenem Zeitpunkt. 8. Die im Haushaltsjahr 2018 anfallenden Folgekosten in Höhe von insgesamt 5.055,13 € werden zunächst innerhalb des Budgets der jeweils zuständigen Fachämter gedeckt. 9. Die ab dem Haushaltsjahr 2019 anfallenden Folgekosten werden zunächst zur Kenntnis genommen. Über eine zusätzliche Bereitstellung der notwendigen Mittel ist im Rahmen der Haushaltsplanung 2019/2020 zu entscheiden. Die Mittel sind dann entsprechend durch das Fachamt anzumelden. 10. Das Befahren der Rathausvorfahrt wird mit Hilfe zweier versenkbarer Polleranlagen geregelt. Die Einfahrt erfolgt von der Einmündung Hugo-Licht-Straße kommend durch eine versenkbare Polleranlage mit vorgelagerter Anforderungssäule mit videoüberwachter Wechselsprechfunktion. Die Zufahrt zum Behinderteneingang und die darüber organisierte Anlieferung erfolgt über eine Zufahrtskontrolle durch den Pförtnerdienst am Diensteingang. Bezüglich der Einlassregularien bedarf es Abstimmungen in Verantwortung des Dezernates Allgemeine Verwaltung und unter Einbindung des Amtes für Gebäudemanagement. Die Ausfahrt zur Ringfahrbahn erfolgt über eine zweite Polleranlage, welche nach dem Passieren der entsprechenden Schleifenkontakte die beweglichen Poller automatisch abgesenkt bzw. schließt. 2/4 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein xwenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein x ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Ergebnishaushalt Finanzhaushalt Aufwendungen 2017 63.750 106654130010 Einzahlungen 2017 265.800 7.0000575.705.320.001 Auszahlungen 2017 927.550 7.0000575.700.300.320.011 Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE bis x nein von bis wenn ja, Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand ab 2018 3.673,77 1.100.55.1.0.01 SK 4211200 ab 2021 3.248,43 1.100.55.1.0.01 SK 42112000 ab 2018 1.381,36 1.100.28.1.0.01.01.08 SK 42719140 Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: x nein wenn ja, x nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 3/4 Sachverhalt: siehe Anlage 3 Anlagen: Anlage 1 - Prüfkatalog Strategische Ziele Rathausvorplatz Anlage 2 -Zusammenfassung Rathausvorplatz Anlage 3 - Sachverhalt Rathausvorplatz Anlage 4 - Fotodokumentation Rathausvorplatz Anlage 5 - Gestaltungsplan Teilabschnitt 1 Rathausvorplatz A 3 Anlage 6 - Gestaltungsplan Teilabschnitt 2 Rathausvorplatz A 3 Anlage 7 - Detailzeichnung Bodenplatten Partnerstädte Rathausvorplatz A 3 4/4 Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw. die Neuschaffung von Arbeitsplätzen Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: verbessert gesichert verschlechtert Begründung keine in Vorlage Auswirkung Seite 1 negative Auswirkung keine Auswirkung 1 Arbeitsplatzsituation 2 Ausbildungsplatzsituation 3 finanzielle Situation der Unternehmen: sie wird durch städtische Entscheidung (z. B. zu Steuern, Gebühren, Preisen für Gas-WasserStrom) 4 Bedeutung des Vorhabens für wirtschaftliche Entwicklung positive Auswirkung hoch mittel 5 Finanzierung Drittmittel/ Fördermittel private Mittel ja 1) Stad t Leip zig 01.1 5/01 niedrig nein ja Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. nein finanzielle Folgewirkungen für die Stadt ja nein keine Auswirkung Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: Indikatoren verbessert auf bisherigen Niveau hat stattgefunden ist vorgesehen verschlechtert keine Auswirkung Begründung in Vorlage Seite 1 1 Vorschulische Bildungs- und Betreuungsangebote (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) 2 Schulische Bildungsangebote, Ausbildung und Studium (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) 3 Wohnbedingungen für Kinder, Jugendliche und Familien (Angebot, Attraktivität, Vielfalt, Infrastruktur) 4 Kultur- und Freizeitangebote, Möglichkeiten zum Spielen, Sporttreiben und Treffen sowie Naturerfahrungen für Kinder, Jugendliche und Familien 5 Gesundheit und Sicherheit von Kindern und Jugendlichen/Schutz vor Gefahren 6 Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen oder Migrationshintergrund 7 Finanzielle Bedingungen von Familien Indikator 8 Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Familien bei der zu treffenden Entscheidung 1) Stad t Leip zig 01.1 5/01 Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. ist nicht vorgesehen Begründung in Vorlage, Seite 1 Stadt Leipzig Verkehrs- und Tiefbauamt 12.05.2017 Bau- und Finanzierungsbeschluss: Umgestaltung des südlichen Promenadenringes im Zuge der Errichtung des Citytunnels Leipzig/Rathausvorplatz 1. BA Zusammenfassende Erläuterungen Bau und Finanzierungsbeschluss Umgestaltung des südlichen Promenadenringes im Zuge der Errichtung des Citytunnels Leipzig/ Rathausvorplatz 1. BA und Bestätigung einer überplanmäßigen Aufwendung nach § 78 SächsGemO in Anlehnung an § 79(1) SächsGemO Grundlage für den vorliegenden Bau- und Finanzierungsbeschluss bildet die Entwurfsplanung "Umgestaltung des südlichen Promenadenringes im Zuge der Errichtung des Citytunnels Leipzig/Rathausvorplatz 1. BA Stand November 2016. Die Verkehrsanlage wirkt durch die unterschiedlichen und zum Teil erheblich verschlissenen Oberflächenbeläge ungeordnet und unattraktiv. Die Aufenthaltsqualität ist deutlich gemindert. Die bestehenden fußläufigen Wegeverbindungen entsprechen nicht mehr den Erfordernissen. Es soll durch eine Verringerung des Querschnitts sowie eine Oberflächenverbesserung bzw. umgestaltung eine Änderung des Gesamteindrucks des Vorplatzbereichs erreicht werden. Es ist für den Bau die Inanspruchnahme von Finanzhilfen des Zweckverbandes Nahverkehrsraum Leipzig (ZVNL) sowie aus dem Förderprogramm Städtebaulicher Denkmalschutz vorgesehen. Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar: Gesamt 2017 2018*²) Vorhaben Ausgabe gesamt 991.300 891.400 99.900 a) Rathausvorplatz (7.0000575.700.300.320.01) Auszahlung 927.550 827.650 99.900 63.750 63.750 0 Vorhaben Einnahme gesamt 265.800 265.800 0 a) Zuwendungen von Dritten (7.0000575.705.320.001) Einzahlung 265.800 265.800 0 Stadtanteil gesamt*1) 725.500 625.600 99.900 b) Stadtbeleuchtung (106654100010) Aufwendung *1) Unabhängig davon kann es bei der Einnahme der Fördermittel zu Änderungen kommen, wenn die zuwendungsfähigen Kosten durch die Fördermittelgeber nicht in der beantragten Höhe festgestellt werden sollten. In diesem Fall würde sich der Stadtanteil verändern x2) Die Finanzierung der Jahresscheibe 2018 erfolgt aus den zu übertragenden Ermächtigungen aus 2017. Die Bauzeit für den 1. TA und 2.TA Rathausvorplatz ist vom 11.09.2017 bis zum 01.06.2018 vorgesehen. Stadt Leipzig Verkehrs- und Tiefbauamt 15.05.2017 Bau- und Finanzierungsbeschluss: Umgestaltung des südlichen Promenadenringes im Zuge der Errichtung des Citytunnels Leipzig/Rathausvorplatz 1. BA Begründung Bau- und Finanzierungsbeschluss Bau und Finanzierungsbeschluss Umgestaltung des südlichen Promenadenringes im Zuge der Errichtung des Citytunnels Leipzig/ Rathausvorplatz 1. BA und Bestätigung einer überplanmäßigen Aufwendung nach § 78 SächsGemO in Anlehnung an § 79(1) SächsGemO 1. Grundlagen Grundlage für den vorliegenden Bau- und Finanzierungsbeschluss bilden die Entwurfsplanungen "Umgestaltung des südlichen Promenadenringes im Zuge der Errichtung des Citytunnels Leipzig/Rathausvorplatz 1. BA Stand November 2016. Das Planungsgebiet befindet sich nach dem Landschaftsplan/IEKO (2011) im bebauten Stadtraum und ist Teil der Grünverbindung Stadtring. Übergeordnete Planungen sind das Stadtentwicklungskonzept SEKo 2020 (2008) sowie der Stadtentwicklungsplan STEP Zentren (2008). Beide definieren das Planungsgebiet als Teil des AZentrums im Schwerpunktraum Leipzig City. Die verkehrliche Grundlage im Bezug zur Förderung bildet der STEP Verkehr (Entwurf 2014). Die Planung fügt sich ein in die Anforderungen des Konzepts für eine autoarme Innenstadt (2008). Des Weiteren ist der Denkmalschutz der umgebenden Gebäude „Neues Rathaus“, „Deutsche Bank“ und Stadthaus zu beachten. Die Umgestaltung des südlichen Promenadenringes ist als Folgemaßnahme des Baus des City-Tunnels im Mittelfristigen Investitionsprogramm im Straßen- und Brückenbau 2013 - 2020 Anlage 2, Einzelmaßnahmen im Maßnahmenpaket 14 enthalten. Im Planungsumgriff zum Promenadenring Süd befindet sich gemäß der Definition des Betrachtungsbereiches des Strukturkonzeptes zum "Workshopverfahren Promenadenring Süd (Dezember 2004)" auch der Rathausvorplatz. 2. Veranlassung und Zielstellung Die Verkehrsanlage wirkt durch die unterschiedlichen und zum Teil erheblich verschlissenen Oberflächenbeläge ungeordnet und unattraktiv. Die Aufenthaltsqualität ist deutlich gemindert. Die bestehenden fußläufigen Wegeverbindungen entsprechen nicht mehr den Erfordernissen. Mit Realisierung des Bauvorhabens werden unterschiedliche Zielstellungen verfolgt:  Verbesserung des Straßenzustandes unter Beachtung der Anforderungen an den städtebaulichen Denkmalschutz  Neuorganisation der fußläufigen Verkehrsströme in Folge der Errichtung des Haltepunktes Wilhelm-Leuschner-Platz im City-Tunnel Leipzig  deutliche Vergrößerung der Flächen des Ringgrüns durch Entsiegelung von ehemaligen Verkehrsflächen  spürbare Verbesserung der Aufenthaltsqualität durch Schaffung von Sitzgelegenheiten in einem entsprechend akzentuierten Umfeld. 1 Stadt Leipzig Verkehrs- und Tiefbauamt 15.05.2017 Bau- und Finanzierungsbeschluss: Umgestaltung des südlichen Promenadenringes im Zuge der Errichtung des Citytunnels Leipzig/Rathausvorplatz 1. BA 3. Alternative bei Nichtrealisierung der geplanten Baumaßnahme Die Alternative bei Nichtrealisierung des Ausbaus wäre die Beibehaltung des vorhandenen Zustandes. Es sind weiterhin Maßnahmen der operativen Schadensbeseitigung zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit erforderlich, die keine dauerhaften Lösungen darstellen und einen ständig steigenden Aufwand im Ergebnishaushalt für die Straßeninstandsetzung nach sich ziehen. Ohne weitere Investitionen im öffentlichen Raum und den gezielten Fördermitteleinsatz können die für das Fördergebiet „Leipzig - Innenstadt“ formulierten und vom Stadtrat beschlossenen Ziele nur bedingt umgesetzt werden. Ab 2018 können die vom Land/Bund bewilligten Städtebaufördermittel nicht mehr abgerufen werden. Die Förderung läuft aus. 4. Beschreibung der Maßnahme Der Planungsbereich umfasst den Bereich vor dem Haupteingang Neues Rathaus, begrenzt durch die Fassaden des Rathauses und der Deutschen Bank, Promenadengrün im Zugang zur Petersstraße, Nordseite Ringfahrbahn bis zur Einbindung der Rathausvorfahrt in den Martin-Luther Ring:  1. Teilabschnitt: Rathausvorplatz von Martin-Luther-Ring bis Hugo-Licht-Straße (Bereich unmittelbar vor Hauptportal Neues Rathaus)  2. Teilabschnitt: Rathausvorplatz von Hugo-Licht- Straße bis Am Peterstor (Bereich unmittelbar vor Deutscher Bank) zu 1. und 2. Teilabschnitt Rathausvorplatz Die Baumaßnahme hat eine Gesamtlänge von ca. 220 m und unterscheidet sich nicht im Linienverlauf vom heutigen Zustand. Es soll durch eine Verringerung des Querschnitts sowie eine Oberflächenverbesserung bzw. -umgestaltung eine Änderung des Gesamteindrucks des Vorplatzbereichs erreicht werden. Durch den Wegfall der Parkplätze vor dem Hauptportal und einer Querschnittsanpassung wird eine Klarheit in der Gestaltung sowie ein Flächengewinn des Ringgrüns erreicht. Bei der Neugestaltung des Areals erhält der Rathausvorplatz, einschließlich der Straßenverbindung zwischen der Zu-/Ausfahrt Am Peterstor und der Rathausausfahrt zum Martin-Luther-Ring einen neuen Deckenschluss. In Verlängerung der HugoLicht-Straße wird das Ringgrün nochmals durch eine kleine Platzfläche unterbrochen. 2 Stadt Leipzig Verkehrs- und Tiefbauamt 15.05.2017 Bau- und Finanzierungsbeschluss: Umgestaltung des südlichen Promenadenringes im Zuge der Errichtung des Citytunnels Leipzig/Rathausvorplatz 1. BA Im Zuge der Straßenbaumaßnahme wird die Rathausvorfahrt Martin-Luther-Ring auf einer Länge von ca. 220 m erneuert. Die Rathausvorfahrt wird verkehrstechnisch in zwei Bereiche gegliedert, welche durch unterschiedliche Gestaltungselemente verdeutlicht werden.  Der Teil entlang des Rathauses als wird als platzähnlicher Bereich, mit einseitigem Gehweg vor dem Rathaus konzipiert. Vor dem Rathausportal gibt es eine strukturierte Oberflächengestaltung aus Naturstein. Die sonstigen befestigten Flächen werden mit Natursteinpflaster überfahrbar (außer Gehweg) ausgebildet.  Der Teil entlang des Bankgebäudes wird als klassischer Straßenquerschnitt mit Fahrbahn und beidseitigen Fußwegen ausgebildet. Die Fahrbahn erhält eine Asphaltdecke. Die Trassierung der Verkehrsanlage Martin-Luther-Ring basiert auf einer Entwurfsgeschwindigkeit von 20 km/h. Für die Rathausvorfahrt, einschließlich des Rathausvorplatzes, wird von Schrittgeschwindigkeit ausgegangen. Die bestehende Bordführung entlang der Bebauung wird mit Ausnahme des Bereiches vor dem Hauptportal beibehalten. Diese Gehwegflächen werden unter weitgehendem Verbleib der vorhandenen Gehwegbefestigung erneuert. Die östliche Kurvenausrundung der Hugo-Licht-Straße wird zu Gunsten der Fußgängerquerung verbessert. Die Bordführung auf der Stadtgrünseite wird neu konzipiert. Die Borde sind im Abstand von 7,50 m Breite parallel zum nördlichen Bord einzubauen. Im Abschnitt vor der Deutschen Bank wird parallel zur Fahrbahn ein promenadenbreiter Gehweg in neuer Lage unter südlicher Begrenzung durch die historische Einfriedung der Promenadenanlage angelegt. Eine Ausweitung der Grünfläche zu Lasten des Gehweges an dieser Stelle wurde vom Landesamt für Denkmalpflege Sachsen abgelehnt. Die verbleibenden Querschnittsbreiten an den Einmündungen wurden mittels Schleppkurven nachgewiesen. Der Gestaltung der Kurvenradien wurden die Schleppkurven für Bus (15 m), Müllfahrzeug (3-Achser) und Kfz gemäß FGSV Bemessung von Schleppkurven (Ausgabe 2001) zu Grunde gelegt. Im Baubereich werden vier Behindertenstellplätze eingeordnet. Die Stellplätze werden jeweils in Längsrichtung parallel zum Fahrbahnrand angeordnet. Die Abmaße eines Stellplatzes betragen 6,75 m x 2,00 m. Die Beleuchtung auf dem Gehweg vor dem Rathaus wird im Zuge der Straßenbaumaßnahme neu aufgebaut (Beleuchtungsmaste und Kabelverlegung). Dabei werden 8 neue Schinkelleuchten gestellt. Der südliche Gehweg vor dem Bankgebäude wird mit zwei Schinkelleuchten ergänzt. Die gebäudebegleitenden Gehwege von 3,00 bis 3,30 m Breite werden erneuert und in das Konzept integriert. Vor dem Haupteingang des Rathauses wird ein repräsentativer Vorplatz angelegt. Er reicht von der Fassade bis zu den bestehenden vier Fahnenmasten, seine Breite entspricht der des vorspringenden Eingangsportals. Es entsteht eine großzügige Flä3 Stadt Leipzig Verkehrs- und Tiefbauamt 15.05.2017 Bau- und Finanzierungsbeschluss: Umgestaltung des südlichen Promenadenringes im Zuge der Errichtung des Citytunnels Leipzig/Rathausvorplatz 1. BA che, die den Blick vom Ring auf das Hauptportal freigibt und zugleich Aufenthaltsund Versammlungsfunktionen ermöglicht. Die Erschließung der Fläche vor dem Rathaushauptportal wird zukünftig über zwei versenkbare Polleranlagen geregelt. Für diese Fläche wird gemäß § 8 Sächsisches Straßengesetz ein gesondertes Einziehungsverfahren durchzuführen sein, welches nicht Bestandteil dieser Vorlage ist. 5. Finanzierung 5.1. Allgemein Die Planungskosten sind bzw. werden zu einem Großteil über eine 100 %-Förderung (Entwurfsplanung) bzw. 90 %-Förderung (Ausführungsplanung) des Zweckverbandes Nahverkehrsraum Leipzig finanziert. Gegenstand dieser Beschlussvorlage sind die Kosten für die Bauausführung. Es ist für den Bau die Inanspruchnahme von Finanzhilfen des Zweckverbandes Nahverkehrsraum Leipzig (ZVNL) sowie aus dem Förderprogramm Städtebaulicher Denkmalschutz vorgesehen. Die reinen Baukosten betragen 950.300 € Euro brutto. Für baubegleitende Planungen, Überwachungen und Kontrollen sind 41.000 € veranschlagt. Somit ergibt sich ein Gesamtfinanzierungsbedarf von 991.300 €. 5.2 Finanzierungsübersicht Die bauliche Realisierung erfolgt in 3 Teilabschnitten (TA): 1.TA: Rathausvorplatz von Martin-Luther-Ring bis Hugo-Licht-Straße (Bereich unmittelbar vor Hauptportal Neues Rathaus)-reine Baukosten: 1. Gesamt: 589.800 € 2. Förderungssumme Städtebaulicher Denkmalschutz: 162.000 € 3. Förderungssumme ZVNL: 4. Stadtanteil *1): 0€ 427.800 € 2.TA: Rathausvorplatz von Hugo-Licht-Straße bis Am Peterstor (Bereich unmittelbar vor Deutscher Bank) - reine Baukosten: 1. Gesamt: 2. Förderungssumme Städtebaulicher Denkmalschutz: 260.600 € 0€ 3. Förderungssumme ZVNL: 103.800 € 4. Stadtanteil *1): 156.800 € 4 Stadt Leipzig Verkehrs- und Tiefbauamt 15.05.2017 Bau- und Finanzierungsbeschluss: Umgestaltung des südlichen Promenadenringes im Zuge der Errichtung des Citytunnels Leipzig/Rathausvorplatz 1. BA Kosten für Polleranlagen mit Anforderungssäule mit videoüberwachter Wechselsprechfuntkion: 1. Gesamt: 99.900 € 2. Fördersumme Städtebaulicher Denkmalschutz: 0€ 3. Fördersumme ZVNL: 0€ 4. Stadtanteil1): 99.900 € Kosten für baubegleitende Planungen, Überwachungen und Kontrollen 1. Gesamt: 41.000 € 2. Förderungssumme Städtebaulicher Denkmalschutz: 0€ 3. Förderungssumme ZVNL: 0€ 4. Stadtanteil *1): 41.000 € - In € - Vorhaben Ausgabe gesamt a) Rathausvorplatz (7.0000575.700.300.320.01) +Auszahlung b) Stadtbeleuchtung (106654100010) Aufwendung Vorhaben Einnahme gesamt a) Zuwendungen von Dritten (7.0000575.705.320.001) Einzahlung Stadtanteil gesamt*1) Gesamt 2017 2018 *²) 991.300 891.400 99.900 927.550 827.650 99.900 63.750 63.750 0 265.800 265.800 0 265.800 265.800 0 725.500 625.600 99.900 *1) Unabhängig davon kann es bei der Einnahme der Fördermittel zu Änderungen kommen, wenn die zuwendungsfähigen Kosten durch die Fördermittelgeber nicht in der beantragten Höhe festgestellt werden sollten. In diesem Fall würde sich der Stadtanteil verändern x2) Die Finanzierung der Jahresscheibe 2018 erfolgt aus den zu übertragenden Ermächtigungen aus 2017. 5.3 Straßenausbaubeiträge Der betreffende Straßenabschnitt des Martin-Luther-Ringes ist eine Anliegerstraße. Für den Baubereich ist die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen in Höhe von 75 % der anrechenbaren Kosten anzusetzen. Erörterungen dazu erfolgten am 08.12.2015 in einer Anliegerinformationsveranstaltung zur Erhebung der Straßenausbaubeiträge für den Bereich Rathausvorplatz. 5 Stadt Leipzig Verkehrs- und Tiefbauamt 15.05.2017 Bau- und Finanzierungsbeschluss: Umgestaltung des südlichen Promenadenringes im Zuge der Errichtung des Citytunnels Leipzig/Rathausvorplatz 1. BA 6. Folgekosten Die Baumaßnahme umfasst keinen Neubau sondern den Umbau einer vorhandenen Verkehrsanlage, so dass zusätzliche Folgekosten nur für die zusätzlich geschaffenen Grünflächen, die neuen Bänke und für die Intarsien auf der Partnerstadtfläche entstehen. Folgekosten pro Jahr Baumaßnahme: Bezeichnung PSP-Element/Sachkonto Kosten/ Einheit und Jahr Beschreibung Bänke 1.100.55.1.0.01 SK42112000 15 % der Anschaffungskosten Anschaffungskosten: 21.989,06 € 3.298,36 Intarsien Partnerstädte 1.100.28.1.0.01.01.08 5 % SK42719140 der Anschaffungskosten Anschaffungskosten: 27.627,28 € 1.381,36 Rasen- und Gehölzfläche 1.100.55.1.0.01 SK42112000 881 m² zusätzliche Rasenflächen der Promenadenanlage 3.673,77 4,17 €/m² Kosten pro Jahr (€) Ab dem Jahr der Inbetriebnahme der Verkehrsanlage entstehen die o. g. Folgekosten. Die im Haushaltsjahr 2018 ff. anfallenden Folgekosten werden zunächst zur Kenntnis genommen. Über eine zusätzliche Bereitstellung ist im Rahmen der Haushaltsplanung 2019/2020 zu entscheiden. Die Mittel sind dann entsprechend durch das Fachamt anzumelden. 7. Grunderwerb Es ist kein Grunderwerb erforderlich. 8. Kinderfreundlichkeit/Barrierefreiheit Die Schaffung eines platzähnlichen Bereiches im Vorfeld des Rathauses, die Einrichtung von Verweilflächen mit mehreren Bankstandorten und die Vergrößerung der Rasenfläche des Ringgrüns tragen sowohl zur Erhöhung der Kinderfreundlichkeit als auch zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität bei. Die ausreichende und nachhaltige barrierearme und benutzerfreundliche Erreichbarkeit ist durch das Referat Beauftragte für Senioren und Menschen mit Behinderungen geprüft und bestätigt worden. 6 Stadt Leipzig Verkehrs- und Tiefbauamt 15.05.2017 Bau- und Finanzierungsbeschluss: Umgestaltung des südlichen Promenadenringes im Zuge der Errichtung des Citytunnels Leipzig/Rathausvorplatz 1. BA 9. Bauzeit und Umleitung Die Bauzeit für den 1. TA und 2.TA Rathausvorplatz ist vom 11.09.2017 bis zum 01.06.2018 vorgesehen. Die Erarbeitung der Verkehrssicherungs- und Umleitungskonzeption erfolgte unter Beachtung der vielfältigen Abhängigkeiten (Veranstaltungen im Rathaus, Bundestagswahl, Bautätigkeiten im Umfeld - Leipziger Wasserwerke, Burgplatzbebauung). 10. Sonstiges  Städtebaulicher Denkmalschutz Die Beantragung der Denkmalschutzrechtlichen Genehmigung erfolgte mit Schreiben vom 29.10.2015.  Öffentliche Toilette Der Standort der derzeit vorhandenen öffentlichen Toilettenanlage bleibt erhalten.  Polleranlage Das Befahren der Rathausvorfahrt wird nach der Einmündung Hugo-Licht-Straße durch eine Polleranlage geregelt. Die Zufahrt zum Behinderteneingang und die darüber organisierte Anlieferung werden über die Absenkung der Poller gesichert. Über eine der Polleranlage vorgelagerte Anforderungssäule mit videoüberwachter Wechselsprechfunktion erfolgt eine Zufahrtskontrolle durch den Pförtnerdienst am Diensteingang. Bezüglich der Einlassregularien bedarf es zusätzlicher Abstimmungen in Verantwortung des Dezernates Allgemeine Verwaltung und unter Einbindung des Amtes für Gebäudemagement. Die Ausfahrt von der Platzfäche zur Ringfahrbahn erfolgt über eine zweite Polleranlage. Die Absenkung der beweglichen Poller erfolgt bei Bedarf nach dem Überfahren eines Schleifenkontaktes. Eine weitere Induktionsschleife schließt die Polleranlage nach deren Passieren.  Parkstellflächen Die Stellflächen vor der Deutschen Bank auf der Nordseite bleiben erhalten. Ansonsten erfolgt eine Reduzierung der kostenpflichtigen Stellplätze im Bereich des Rathausvorplatzes auf der Grundlage des vom Stadtrat beschlossenen Konzeptes "Fortschreibung Autoarme Innenstadt (RV IV 1452/08)" welches die grundsätzliche Reduzierung der kostenpflichtigen Stellplätze in der Innenstadt vorsieht. 7 Stadt Leipzig Verkehrs- und Tiefbauamt 15.05.2017 Bau- und Finanzierungsbeschluss: Umgestaltung des südlichen Promenadenringes im Zuge der Errichtung des Citytunnels Leipzig/Rathausvorplatz 1. BA  Unterirdische Toilettenanlage Die Fläche der unterirdischen Toilettenanlage ist nicht Gegenstand der Umgestaltung der Verkehrsanlage des Verkehrs-und Tiefbauamtes. Der Rückbau einer nicht benötigten Zuwegung zum privaten Flurstück erfolgt unabhängig von einer späteren Nutzung, da die eigentliche Erreichbarkeit der Kellerzugänge weiterhin seitlich vom öffentlichen Straßenraum gegeben ist.  Ausstattungselemente Es werden zwei Bankreihen mit insgesamt 35,10 lfdm ohne Rückenlehne sowie 3 Einzelbänke mit Rückenlehne aufgestellt. Die vorhandenen Papierkörbe werden ausgewechselt und an neuen Standorten im Baubereich aufgestellt. Art und Standort der Bänke (Typ: Runge Binga, Farbe: DB 703) und der Papierkörbe (Bremerhaven II, Farbe DB 703) ist in einer gesonderten Abstimmung mit dem Amt für Stadtgrün und Gewässer sowie dem Stadtplanungsamt am 20.12.2016 festgelegt worden. Im Rahmen des Gesamtkonzeptes Fußgängerleitsystem Innenstadt soll vor allem die Wegweisung Goerdeler-Denkmal verbessert werden. Das Fußgängerleitsystem wird deshalb um einen zusätzlichen Standort im Baubereich erweitert. Die vorhandenen 10 Fahrradbügel werden versetzt und um weitere 44 Bügel ergänzt.  Koordinierungspartner Leipziger Wasserwerke Trinkwasser: Die Wasserwerke haben im Vorfeld der Straßenbaumaßnahme ihre Trinkwasserund Abwasseranlagen im betreffenden Baubereich bereits neu geordnet. Es werden lediglich noch punktuelle Restleistungen erbracht. Netz Leipzig GmbH: Die Stromladesäule wird vom Bereich des Rathausvorplatzes in die Hugo-Licht-Straße versetzt.  Altlasten/Abfall Zur Thematik erfolgten Bodenuntersuchungen. Die Untersuchung der Asphaltschichten und ungebundenen Schichten ergab, dass alle Schichten als nicht gefährlicher Abfall deklariert sind.  Kampfmittel Bei diesem Gebiet handelt es sich wie bei der gesamten Innenstadt um ein ehemaliges Bombenabwurfgebiet. Kampfmittel können im Baubereich nicht ausgeschlossen werden, was bei Erdarbeiten zu beachten ist.  Fristenbriefkasten Die Verlagerung des Fristenbriefkastens an den Standort Diensteingang ist gesondert in Abstimmung mit dem Dezernat Allgemeine Verwaltung zu betrachten. 8 Stadt Leipzig Verkehrs- und Tiefbauamt 15.05.2017 Bau- und Finanzierungsbeschluss: Umgestaltung des südlichen Promenadenringes im Zuge der Errichtung des Citytunnels Leipzig/Rathausvorplatz 1. BA  Anliegerinformation Die Information der Anlieger erfolgte im Rahmen des Betroffenenbeteiligungsverfahrens zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen und ist im Vorfeld des Bauvorhabens durch die Bauleitung anhand der konkreten Bauzeiten fortgeführt.  Zuordnung Anlagenbestandteile Anlage/Anlagenteil Übernahme durch Amt Abstimmungsnachweis Bänke 67 Grün- und Gehölzflächen 67 HM vom 12.11.2016 Papierkörbe 70 gemäß Papierkorbkonzept Wegweiser Fußgängerleitsystem 66 Fahrradbügel 66 Fundamente Historische Fahnenmaste 65 5 Fahnenmaste 65 Bodenintarsien Partnerstädte 41 E-Mail vom 23.06.2015 HM vom 11.11.2015 9 Anlage: Fotodokumentation Bild 1: Rathausvorplatz - 1. Teilabschnitt Bild 2: Rathausvorplatz - 1. Teilabschnitt Bild 3: Rathausvorplatz - 1. Teilabschnitt Bild 4: Rathausvorplatz - 1. Teilabschnitt Bild 5: Rathausvorplatz - 1. Teilabschnitt Bild 6: Rathausvorplatz -1. Teilabschnitt Bild 7: Rathausvorplatz - Blick auf den 2. Teilabschnitt Bild 8: Rathausvorplatz - Bauende 2. Teilbereich Hugo-Li 8x Kurzzeitparken Bus-Parken Neues Rathaus Teilabschnitt 1 dele r-De nkma l 0,70 5,10 R= 6,0 0 3,00 Goer 0,30 0,30 R= 12 ,00 1,25 7,50 Martin-Luther-Ring 3,70 2,00 3,50 17,25 versenkbare Polleranlage mit Anforderungssäule (inkl. videoüberwachter Wechselsprechfunktion) Abstand 1,25 m 11,80 3,70 0,30 1,25 0,30 1,25 0,30 Rathausvorplatz 1,25 3,50 Stele friedl. Revolution 1,00 ,20 R= 2 7,91 17,04 8,55 Litfaßsäule neuer Standort Masthöhe Neu 10 m 13,00 Wegweiser M ar tin -L ut he C Polleranlage, absenkbar, Anforderungssäule videoüberwacht 11.05.2017 Hobusch B Anpassung Ruhender Verkehr, Entfernung Nachtbriefkasten 07.04.2017 Hobusch A Anpassung Grünfläche Ost 20.01.2017 Hobusch Datum Name Index Art der Änderung Entwurfsbearbeitung: Datum Bürogemeinschaft Hinrichsenstraße 3 vertreten durch: Hobusch + Kuppardt Architekten Hinrichsenstraße 3, 04105 Leipzig Tel +49 341 2157816 r- R in g r- R in g 9.0 M ar tin -L ut he Büs che C 33,50 eh em . W 17,69 versenkbare Polleranlage als Einfahrschutz, Abstand 1,25 m 0 R= 4,0 23. November 2016 gezeichnet 23. November 2016 Oegel geprüft 23. November 2016 Tröger/Hobusch Büroleiter Herr Dipl. Ing. T. Hobusch: aufgestellt: Stadt Leipzig Verkehrs- und Tiefbauamt Bauvorhaben: Name bearbeitet Fax +49 341 2157822 Bauherr: Verkehrs- und Tiefbauamt Leipzig Umgestaltung des südlichen Promenadenringes im Zuge der Errichtung des Citytunnels Leipzig / Rathausvorplatz Leipzig, .................. Oegel Maßstab: Gestaltungsplan Bauabschnitt: 1. BA - Teilabschnitt 1-2 1 : 500 Blatt-Nr.: Index 16.03 ........................ Dipl.-Ing. M. Jana Amtsleiter Parken Litf aßs äul Pol Teilabschnitt 2 e ler Deutsche Bank Treppe 0,30 0,30 R= 12 ,00 1,25 1,25 0,30 S-Bahn 3,70 5,50 Martin-Luther-Ring We gwe iser Neu 2,00 0,70 R= 6,0 0 3,29 Freisitz 3,50 0 R= 4,0 0 7,0 R= Litfaßsäule neuer Standort 6,25 versenkbare Polleranlage mit Anforderungssäule (inkl. videoüberwachter Wechselsprechfunktion) Abstand 1,25 m Toilette Strom C Büs che eh em . W 17,69 13,00 Am P eters tor C Polleranlage, absenkbar, Anforderungssäule videoüberwacht 11.05.2017 Hobusch B Anpassung Ruhender Verkehr, Entfernung Nachtbriefkasten 07.04.2017 Hobusch A Anpassung Grünfläche Ost 20.01.2017 Hobusch Datum Name Index Art der Änderung Entwurfsbearbeitung: Datum Bürogemeinschaft Hinrichsenstraße 3 vertreten durch: Hobusch + Kuppardt Architekten Hinrichsenstraße 3, 04105 Leipzig Tel +49 341 2157816 23. November 2016 gezeichnet 23. November 2016 Oegel geprüft 23. November 2016 Tröger/Hobusch Büroleiter Herr Dipl. Ing. T. Hobusch: aufgestellt: Stadt Leipzig Verkehrs- und Tiefbauamt Bauvorhaben: Name bearbeitet Fax +49 341 2157822 Bauherr: Verkehrs- und Tiefbauamt Leipzig Umgestaltung des südlichen Promenadenringes im Zuge der Errichtung des Citytunnels Leipzig / Rathausvorplatz Leipzig, .................. Oegel Maßstab: Gestaltungsplan Bauabschnitt: 1. BA - Teilabschnitt 2-2 1 : 350 Blatt-Nr.: Index 16.03 ........................ Dipl.-Ing. M. Jana Amtsleiter Anordnung im Plattenraster (Ausschnitt) Anordnung im Plattenraster (Ausschnitt Simultation) Landessprache lesbar aus Richtung Rathaus Ausschnitt: Detailzeichnung zur Integration der Partnerstädte in die Bodenplatten im Bereich Rathausvorplatz dataholic deutsche Schreibweise lesbar in Rchtung Rathaus Stadt Leipzig - Dezernat Stadtentwicklung und Bau Verkehrs- und Tiefbauamt VORENTWURF Umgestaltung des südlichen Promenadenringes im Zuge der Errichtung des Citytunnels Leipzig / Rathausvorplatz 1.BA 16.06 Detailzeichnung Bodenplatten Partnerstädte Bürogemeinschaft Hinrichsenstraße 3 vertreten durch: Hobusch + Kuppardt Architekten Hinrichsenstraße 3, 04105 Leipzig Tel +49 341 2157816 Fax +49 341 2157822 Bearbeitung: Büro dataholic 23.11.2016 ohne Maßstab Stadt-/ Regional-/ Verkehrsplanung