Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1251619.pdf
Größe
12 MB
Erstellt
09.02.17, 12:00
Aktualisiert
19.05.17, 13:57
Stichworte
Inhalt der Datei
Dienstberatung des
Oberbürgermeisters
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-03811
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff:
Bau- und Finanzierungsbeschluss Umgestaltung des südlichen Promenadenringes im
Zuge der Errichtung des Citytunnels Leipzig/Rathausvorplatz 1. BA und Bestätigung
einer überplanmäßigen Aufwendung nach § 78 SächsGemO in Anlehnung an § 79 (1)
SächsGemO
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Stadtentwicklung und Bau
FA Finanzen
SBB Mitte
Zuständigkeit
Beschlussfassung
Information zur Kenntnis
Information zur Kenntnis
Information zur Kenntnis
Beschluss des Oberbürgermeisters vom 16.05.2017:
1.
Die Baumaßnahme "Umgestaltung des südlichen Promenadenringes im Zuge der
Errichtung des Citytunnels Leipzig/Rathausvorplatz 1. BA " wird im Rahmen der
städtebaulichen Gesamtmaßnahme SDP „Leipzig-Innenstadt“ mit Fördermitteln des
Bundes und des Freistaates Sachen realisiert (Baubeschluss gemäß § 22, Absatz 2,
Ziffer 7 der Hauptsatzung in der zurzeit gültigen Fassung).
2.
Die Gesamtkosten für Planung und Bau betragen 991.300 € bei einem Stadtanteil von
725.500 €.
3.
Im PSP-Element „Rathausvorplatz“ (7.0000575.700.300.320.01) werden 2017
Auszahlungen i. H. v. brutto 927.550 € für den Straßenbau und im Innenauftrag
Straßenbeleuchtung - investiv (106654130010) Aufwendungen von brutto 63.750 € für
die Beleuchtung bereitgestellt.
4.
Die Einzahlungen werden in 2017 im PSP-Element „Rathausvorplatz“
(7.0000575.705.320.001) in Höhe von 265.800 € vereinnahmt.
5.
Die überplanmäßigen Aufwendungen nach § 78 SächsGemO in Anlehnung an § 79 (1)
SächsGemO für das Haushaltsjahr 2017 i. H. v. 63.750 € im Innenauftrag
„Straßenbeleuchtung - investiv“ (106654130010) werden bestätigt. Die Deckung erfolgt
aus dem PSP-Element „Steuern, allgemeine Zuweisungen, Umlagen“
(1.100.61.1.0.01.01, Sachkonto 31120000 – investive Schlüsselzuweisung). Im PSPElement „Rathausvorplatz“ (7.0000575.700.300.320.01) werden in 2017 Mittel in
gleicher Höhe gesperrt
6.
In der Projektdefinition 7.0000575 wird in 2017 die Aufnahme eines nachträglichen
Zweckbindungsvermerkes nach § 19 (1) SächsKomHVO-Doppik bestätigt.
1/4
7.
Die nicht verbrauchten investiven Haushaltsmittel werden im Rahmen des
Jahresabschlusses 2017 als Ermächtigung aus Vorjahren nach 2018 übertragen. Die
Ermächtigungsübertragung steht unter dem Vorbehalt der Bestätigung durch den
Beigeordneten für Finanzen zu gegebenem Zeitpunkt.
8.
Die im Haushaltsjahr 2018 anfallenden Folgekosten in Höhe von insgesamt 5.055,13 €
werden zunächst innerhalb des Budgets der jeweils zuständigen Fachämter gedeckt.
9.
Die ab dem Haushaltsjahr 2019 anfallenden Folgekosten werden zunächst zur Kenntnis
genommen. Über eine zusätzliche Bereitstellung der notwendigen Mittel ist im Rahmen
der Haushaltsplanung 2019/2020 zu entscheiden. Die Mittel sind dann entsprechend
durch das Fachamt anzumelden.
10. Das Befahren der Rathausvorfahrt wird mit Hilfe zweier versenkbarer Polleranlagen
geregelt. Die Einfahrt erfolgt von der Einmündung Hugo-Licht-Straße kommend durch
eine versenkbare Polleranlage mit vorgelagerter Anforderungssäule mit
videoüberwachter Wechselsprechfunktion. Die Zufahrt zum Behinderteneingang und die
darüber organisierte Anlieferung erfolgt über eine Zufahrtskontrolle durch den
Pförtnerdienst am Diensteingang. Bezüglich der Einlassregularien bedarf es
Abstimmungen in Verantwortung des Dezernates Allgemeine Verwaltung und unter
Einbindung des Amtes für Gebäudemanagement. Die Ausfahrt zur Ringfahrbahn erfolgt
über eine zweite Polleranlage, welche nach dem Passieren der entsprechenden
Schleifenkontakte die beweglichen Poller automatisch abgesenkt bzw. schließt.
2/4
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
xwenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
x
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Ergebnishaushalt
Finanzhaushalt
Aufwendungen
2017
63.750
106654130010
Einzahlungen
2017
265.800
7.0000575.705.320.001
Auszahlungen
2017
927.550 7.0000575.700.300.320.011
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
bis
x
nein
von
bis
wenn ja,
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
ab 2018
3.673,77
1.100.55.1.0.01
SK 4211200
ab 2021
3.248,43
1.100.55.1.0.01
SK 42112000
ab 2018
1.381,36
1.100.28.1.0.01.01.08
SK 42719140
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus jährl.
Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
3/4
Sachverhalt:
siehe Anlage 3
Anlagen:
Anlage 1
- Prüfkatalog Strategische Ziele Rathausvorplatz
Anlage 2
-Zusammenfassung Rathausvorplatz
Anlage 3
- Sachverhalt Rathausvorplatz
Anlage 4
- Fotodokumentation Rathausvorplatz
Anlage 5
- Gestaltungsplan Teilabschnitt 1 Rathausvorplatz A 3
Anlage 6
- Gestaltungsplan Teilabschnitt 2 Rathausvorplatz A 3
Anlage 7
- Detailzeichnung Bodenplatten Partnerstädte Rathausvorplatz A 3
4/4
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw.
die Neuschaffung von Arbeitsplätzen
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
verbessert
gesichert
verschlechtert
Begründung
keine
in Vorlage
Auswirkung
Seite 1
negative
Auswirkung
keine
Auswirkung
1 Arbeitsplatzsituation
2 Ausbildungsplatzsituation
3 finanzielle Situation der
Unternehmen: sie wird
durch städtische
Entscheidung (z. B. zu
Steuern, Gebühren,
Preisen für Gas-WasserStrom)
4 Bedeutung des
Vorhabens für
wirtschaftliche
Entwicklung
positive Auswirkung
hoch
mittel
5 Finanzierung
Drittmittel/
Fördermittel
private Mittel
ja
1)
Stad
t
Leip
zig
01.1
5/01
niedrig
nein
ja
Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
nein
finanzielle
Folgewirkungen
für die Stadt
ja
nein
keine
Auswirkung
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine
ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit
Kindern aus.
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
Indikatoren
verbessert
auf
bisherigen
Niveau
hat
stattgefunden
ist
vorgesehen
verschlechtert
keine
Auswirkung
Begründung in
Vorlage Seite 1
1 Vorschulische Bildungs-
und Betreuungsangebote
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
2 Schulische
Bildungsangebote,
Ausbildung und Studium
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
3 Wohnbedingungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien (Angebot,
Attraktivität, Vielfalt,
Infrastruktur)
4 Kultur- und
Freizeitangebote,
Möglichkeiten zum Spielen,
Sporttreiben und Treffen
sowie Naturerfahrungen
für Kinder, Jugendliche
und Familien
5 Gesundheit und Sicherheit
von Kindern und
Jugendlichen/Schutz vor
Gefahren
6 Integration von Kindern
und Jugendlichen mit
Behinderungen oder
Migrationshintergrund
7 Finanzielle Bedingungen
von Familien
Indikator
8 Beteiligung von Kindern,
Jugendlichen und Familien
bei der zu treffenden
Entscheidung
1)
Stad
t
Leip
zig
01.1
5/01
Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
ist nicht vorgesehen
Begründung in
Vorlage, Seite 1
Stadt Leipzig
Verkehrs- und Tiefbauamt
12.05.2017
Bau- und Finanzierungsbeschluss:
Umgestaltung des südlichen Promenadenringes im Zuge der Errichtung des Citytunnels Leipzig/Rathausvorplatz 1. BA
Zusammenfassende Erläuterungen
Bau und Finanzierungsbeschluss Umgestaltung des südlichen Promenadenringes
im Zuge der Errichtung des Citytunnels Leipzig/ Rathausvorplatz 1. BA und
Bestätigung einer überplanmäßigen Aufwendung nach § 78 SächsGemO in
Anlehnung an § 79(1) SächsGemO
Grundlage für den vorliegenden Bau- und Finanzierungsbeschluss bildet die Entwurfsplanung
"Umgestaltung des südlichen Promenadenringes im Zuge der Errichtung des Citytunnels
Leipzig/Rathausvorplatz 1. BA Stand November 2016.
Die Verkehrsanlage wirkt durch die unterschiedlichen und zum Teil erheblich verschlissenen
Oberflächenbeläge ungeordnet und unattraktiv. Die Aufenthaltsqualität ist deutlich gemindert.
Die bestehenden fußläufigen Wegeverbindungen entsprechen nicht mehr den Erfordernissen.
Es soll durch eine Verringerung des Querschnitts sowie eine Oberflächenverbesserung bzw. umgestaltung eine Änderung des Gesamteindrucks des Vorplatzbereichs erreicht werden.
Es ist für den Bau die Inanspruchnahme von Finanzhilfen des Zweckverbandes
Nahverkehrsraum Leipzig (ZVNL) sowie aus dem Förderprogramm Städtebaulicher
Denkmalschutz vorgesehen.
Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar:
Gesamt
2017
2018*²)
Vorhaben Ausgabe gesamt
991.300
891.400
99.900
a) Rathausvorplatz (7.0000575.700.300.320.01)
Auszahlung
927.550
827.650
99.900
63.750
63.750
0
Vorhaben Einnahme gesamt
265.800
265.800
0
a) Zuwendungen von Dritten
(7.0000575.705.320.001)
Einzahlung
265.800
265.800
0
Stadtanteil gesamt*1)
725.500
625.600
99.900
b) Stadtbeleuchtung (106654100010)
Aufwendung
*1)
Unabhängig davon kann es bei der Einnahme der Fördermittel zu Änderungen kommen,
wenn die zuwendungsfähigen Kosten durch die Fördermittelgeber nicht in der beantragten Höhe festgestellt werden sollten. In diesem Fall würde sich der Stadtanteil verändern
x2)
Die Finanzierung der Jahresscheibe 2018 erfolgt aus den zu übertragenden Ermächtigungen aus 2017.
Die Bauzeit für den 1. TA und 2.TA Rathausvorplatz ist vom 11.09.2017 bis zum
01.06.2018 vorgesehen.
Stadt Leipzig
Verkehrs- und Tiefbauamt
15.05.2017
Bau- und Finanzierungsbeschluss:
Umgestaltung des südlichen Promenadenringes im Zuge der Errichtung des Citytunnels Leipzig/Rathausvorplatz 1. BA
Begründung Bau- und Finanzierungsbeschluss
Bau und Finanzierungsbeschluss Umgestaltung des südlichen Promenadenringes im Zuge der Errichtung des Citytunnels Leipzig/ Rathausvorplatz 1. BA
und Bestätigung einer überplanmäßigen Aufwendung nach § 78 SächsGemO in
Anlehnung an § 79(1) SächsGemO
1.
Grundlagen
Grundlage für den vorliegenden Bau- und Finanzierungsbeschluss bilden die Entwurfsplanungen "Umgestaltung des südlichen Promenadenringes im Zuge der Errichtung des Citytunnels Leipzig/Rathausvorplatz 1. BA Stand November 2016.
Das Planungsgebiet befindet sich nach dem Landschaftsplan/IEKO (2011) im bebauten Stadtraum und ist Teil der Grünverbindung Stadtring. Übergeordnete Planungen sind das Stadtentwicklungskonzept SEKo 2020 (2008) sowie der Stadtentwicklungsplan STEP Zentren (2008). Beide definieren das Planungsgebiet als Teil des AZentrums im Schwerpunktraum Leipzig City. Die verkehrliche Grundlage im Bezug
zur Förderung bildet der STEP Verkehr (Entwurf 2014). Die Planung fügt sich ein in
die Anforderungen des Konzepts für eine autoarme Innenstadt (2008). Des Weiteren
ist der Denkmalschutz der umgebenden Gebäude „Neues Rathaus“, „Deutsche
Bank“ und Stadthaus zu beachten. Die Umgestaltung des südlichen Promenadenringes ist als Folgemaßnahme des Baus des City-Tunnels im Mittelfristigen Investitionsprogramm im Straßen- und Brückenbau 2013 - 2020 Anlage 2, Einzelmaßnahmen
im Maßnahmenpaket 14 enthalten. Im Planungsumgriff zum Promenadenring Süd
befindet sich gemäß der Definition des Betrachtungsbereiches des Strukturkonzeptes zum "Workshopverfahren Promenadenring Süd (Dezember 2004)" auch der Rathausvorplatz.
2.
Veranlassung und Zielstellung
Die Verkehrsanlage wirkt durch die unterschiedlichen und zum Teil erheblich verschlissenen Oberflächenbeläge ungeordnet und unattraktiv. Die Aufenthaltsqualität
ist deutlich gemindert. Die bestehenden fußläufigen Wegeverbindungen entsprechen
nicht mehr den Erfordernissen.
Mit Realisierung des Bauvorhabens werden unterschiedliche Zielstellungen verfolgt:
Verbesserung des Straßenzustandes unter Beachtung der Anforderungen an den
städtebaulichen Denkmalschutz
Neuorganisation der fußläufigen Verkehrsströme in Folge der Errichtung des Haltepunktes Wilhelm-Leuschner-Platz im City-Tunnel Leipzig
deutliche Vergrößerung der Flächen des Ringgrüns durch Entsiegelung von ehemaligen Verkehrsflächen
spürbare Verbesserung der Aufenthaltsqualität durch Schaffung von Sitzgelegenheiten in einem entsprechend akzentuierten Umfeld.
1
Stadt Leipzig
Verkehrs- und Tiefbauamt
15.05.2017
Bau- und Finanzierungsbeschluss:
Umgestaltung des südlichen Promenadenringes im Zuge der Errichtung des Citytunnels Leipzig/Rathausvorplatz 1. BA
3.
Alternative bei Nichtrealisierung der geplanten Baumaßnahme
Die Alternative bei Nichtrealisierung des Ausbaus wäre die Beibehaltung des vorhandenen Zustandes.
Es sind weiterhin Maßnahmen der operativen Schadensbeseitigung zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit erforderlich, die keine dauerhaften Lösungen darstellen
und einen ständig steigenden Aufwand im Ergebnishaushalt für die Straßeninstandsetzung nach sich ziehen.
Ohne weitere Investitionen im öffentlichen Raum und den gezielten Fördermitteleinsatz können die für das Fördergebiet „Leipzig - Innenstadt“ formulierten und vom
Stadtrat beschlossenen Ziele nur bedingt umgesetzt werden. Ab 2018 können die
vom Land/Bund bewilligten Städtebaufördermittel nicht mehr abgerufen werden. Die
Förderung läuft aus.
4.
Beschreibung der Maßnahme
Der Planungsbereich umfasst den Bereich vor dem Haupteingang Neues Rathaus,
begrenzt durch die Fassaden des Rathauses und der Deutschen Bank, Promenadengrün im Zugang zur Petersstraße, Nordseite Ringfahrbahn bis zur Einbindung der
Rathausvorfahrt in den Martin-Luther Ring:
1. Teilabschnitt: Rathausvorplatz von Martin-Luther-Ring bis Hugo-Licht-Straße
(Bereich unmittelbar vor Hauptportal Neues Rathaus)
2. Teilabschnitt: Rathausvorplatz von Hugo-Licht- Straße bis Am Peterstor (Bereich
unmittelbar vor Deutscher Bank)
zu 1. und 2. Teilabschnitt Rathausvorplatz
Die Baumaßnahme hat eine Gesamtlänge von ca. 220 m und unterscheidet sich
nicht im Linienverlauf vom heutigen Zustand.
Es soll durch eine Verringerung des Querschnitts sowie eine Oberflächenverbesserung bzw. -umgestaltung eine Änderung des Gesamteindrucks des Vorplatzbereichs
erreicht werden. Durch den Wegfall der Parkplätze vor dem Hauptportal und einer
Querschnittsanpassung wird eine Klarheit in der Gestaltung sowie ein Flächengewinn des Ringgrüns erreicht.
Bei der Neugestaltung des Areals erhält der Rathausvorplatz, einschließlich der Straßenverbindung zwischen der Zu-/Ausfahrt Am Peterstor und der Rathausausfahrt
zum Martin-Luther-Ring einen neuen Deckenschluss. In Verlängerung der HugoLicht-Straße wird das Ringgrün nochmals durch eine kleine Platzfläche unterbrochen.
2
Stadt Leipzig
Verkehrs- und Tiefbauamt
15.05.2017
Bau- und Finanzierungsbeschluss:
Umgestaltung des südlichen Promenadenringes im Zuge der Errichtung des Citytunnels Leipzig/Rathausvorplatz 1. BA
Im Zuge der Straßenbaumaßnahme wird die Rathausvorfahrt Martin-Luther-Ring auf
einer Länge von ca. 220 m erneuert. Die Rathausvorfahrt wird verkehrstechnisch in
zwei Bereiche gegliedert, welche durch unterschiedliche Gestaltungselemente verdeutlicht werden.
Der Teil entlang des Rathauses als wird als platzähnlicher Bereich, mit einseitigem
Gehweg vor dem Rathaus konzipiert. Vor dem Rathausportal gibt es eine strukturierte Oberflächengestaltung aus Naturstein. Die sonstigen befestigten Flächen
werden mit Natursteinpflaster überfahrbar (außer Gehweg) ausgebildet.
Der Teil entlang des Bankgebäudes wird als klassischer Straßenquerschnitt mit
Fahrbahn und beidseitigen Fußwegen ausgebildet. Die Fahrbahn erhält eine Asphaltdecke.
Die Trassierung der Verkehrsanlage Martin-Luther-Ring basiert auf einer Entwurfsgeschwindigkeit von 20 km/h. Für die Rathausvorfahrt, einschließlich des Rathausvorplatzes, wird von Schrittgeschwindigkeit ausgegangen.
Die bestehende Bordführung entlang der Bebauung wird mit Ausnahme des Bereiches vor dem Hauptportal beibehalten. Diese Gehwegflächen werden unter weitgehendem Verbleib der vorhandenen Gehwegbefestigung erneuert. Die östliche Kurvenausrundung der Hugo-Licht-Straße wird zu Gunsten der Fußgängerquerung verbessert. Die Bordführung auf der Stadtgrünseite wird neu konzipiert. Die Borde sind
im Abstand von 7,50 m Breite parallel zum nördlichen Bord einzubauen. Im Abschnitt
vor der Deutschen Bank wird parallel zur Fahrbahn ein promenadenbreiter Gehweg
in neuer Lage unter südlicher Begrenzung durch die historische Einfriedung der Promenadenanlage angelegt. Eine Ausweitung der Grünfläche zu Lasten des Gehweges an dieser Stelle wurde vom Landesamt für Denkmalpflege Sachsen abgelehnt.
Die verbleibenden Querschnittsbreiten an den Einmündungen wurden mittels
Schleppkurven nachgewiesen. Der Gestaltung der Kurvenradien wurden die
Schleppkurven für Bus (15 m), Müllfahrzeug (3-Achser) und Kfz gemäß FGSV Bemessung von Schleppkurven (Ausgabe 2001) zu Grunde gelegt.
Im Baubereich werden vier Behindertenstellplätze eingeordnet. Die Stellplätze werden jeweils in Längsrichtung parallel zum Fahrbahnrand angeordnet. Die Abmaße
eines Stellplatzes betragen 6,75 m x 2,00 m.
Die Beleuchtung auf dem Gehweg vor dem Rathaus wird im Zuge der Straßenbaumaßnahme neu aufgebaut (Beleuchtungsmaste und Kabelverlegung). Dabei werden
8 neue Schinkelleuchten gestellt. Der südliche Gehweg vor dem Bankgebäude wird
mit zwei Schinkelleuchten ergänzt.
Die gebäudebegleitenden Gehwege von 3,00 bis 3,30 m Breite werden erneuert und
in das Konzept integriert.
Vor dem Haupteingang des Rathauses wird ein repräsentativer Vorplatz angelegt. Er
reicht von der Fassade bis zu den bestehenden vier Fahnenmasten, seine Breite
entspricht der des vorspringenden Eingangsportals. Es entsteht eine großzügige Flä3
Stadt Leipzig
Verkehrs- und Tiefbauamt
15.05.2017
Bau- und Finanzierungsbeschluss:
Umgestaltung des südlichen Promenadenringes im Zuge der Errichtung des Citytunnels Leipzig/Rathausvorplatz 1. BA
che, die den Blick vom Ring auf das Hauptportal freigibt und zugleich Aufenthaltsund Versammlungsfunktionen ermöglicht.
Die Erschließung der Fläche vor dem Rathaushauptportal wird zukünftig über zwei
versenkbare Polleranlagen geregelt. Für diese Fläche wird gemäß § 8 Sächsisches
Straßengesetz ein gesondertes Einziehungsverfahren durchzuführen sein, welches
nicht Bestandteil dieser Vorlage ist.
5.
Finanzierung
5.1.
Allgemein
Die Planungskosten sind bzw. werden zu einem Großteil über eine 100 %-Förderung
(Entwurfsplanung) bzw. 90 %-Förderung (Ausführungsplanung) des Zweckverbandes Nahverkehrsraum Leipzig finanziert.
Gegenstand dieser Beschlussvorlage sind die Kosten für die Bauausführung.
Es ist für den Bau die Inanspruchnahme von Finanzhilfen des Zweckverbandes Nahverkehrsraum Leipzig (ZVNL) sowie aus dem Förderprogramm Städtebaulicher
Denkmalschutz vorgesehen.
Die reinen Baukosten betragen 950.300 € Euro brutto. Für baubegleitende Planungen, Überwachungen und Kontrollen sind 41.000 € veranschlagt. Somit ergibt sich
ein Gesamtfinanzierungsbedarf von 991.300 €.
5.2
Finanzierungsübersicht
Die bauliche Realisierung erfolgt in 3 Teilabschnitten (TA):
1.TA: Rathausvorplatz von Martin-Luther-Ring bis Hugo-Licht-Straße (Bereich unmittelbar vor
Hauptportal Neues Rathaus)-reine Baukosten:
1. Gesamt:
589.800 €
2. Förderungssumme Städtebaulicher Denkmalschutz:
162.000 €
3. Förderungssumme ZVNL:
4. Stadtanteil *1):
0€
427.800 €
2.TA: Rathausvorplatz von Hugo-Licht-Straße bis Am Peterstor (Bereich unmittelbar vor Deutscher Bank) - reine Baukosten:
1. Gesamt:
2. Förderungssumme Städtebaulicher Denkmalschutz:
260.600 €
0€
3. Förderungssumme ZVNL:
103.800 €
4. Stadtanteil *1):
156.800 €
4
Stadt Leipzig
Verkehrs- und Tiefbauamt
15.05.2017
Bau- und Finanzierungsbeschluss:
Umgestaltung des südlichen Promenadenringes im Zuge der Errichtung des Citytunnels Leipzig/Rathausvorplatz 1. BA
Kosten für Polleranlagen mit Anforderungssäule mit videoüberwachter Wechselsprechfuntkion:
1. Gesamt:
99.900 €
2. Fördersumme Städtebaulicher Denkmalschutz:
0€
3. Fördersumme ZVNL:
0€
4. Stadtanteil1):
99.900 €
Kosten für baubegleitende Planungen, Überwachungen und Kontrollen
1. Gesamt:
41.000 €
2. Förderungssumme Städtebaulicher Denkmalschutz:
0€
3. Förderungssumme ZVNL:
0€
4. Stadtanteil *1):
41.000 €
- In € -
Vorhaben Ausgabe gesamt
a) Rathausvorplatz (7.0000575.700.300.320.01)
+Auszahlung
b) Stadtbeleuchtung (106654100010)
Aufwendung
Vorhaben Einnahme gesamt
a) Zuwendungen von Dritten (7.0000575.705.320.001)
Einzahlung
Stadtanteil gesamt*1)
Gesamt
2017
2018 *²)
991.300
891.400
99.900
927.550
827.650
99.900
63.750
63.750
0
265.800
265.800
0
265.800
265.800
0
725.500
625.600
99.900
*1)
Unabhängig davon kann es bei der Einnahme der Fördermittel zu Änderungen kommen, wenn die zuwendungsfähigen Kosten durch die Fördermittelgeber nicht in der beantragten Höhe festgestellt werden sollten. In diesem Fall würde sich der Stadtanteil
verändern
x2)
Die Finanzierung der Jahresscheibe 2018 erfolgt aus den zu übertragenden Ermächtigungen aus 2017.
5.3
Straßenausbaubeiträge
Der betreffende Straßenabschnitt des Martin-Luther-Ringes ist eine Anliegerstraße.
Für den Baubereich ist die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen in Höhe von 75 %
der anrechenbaren Kosten anzusetzen. Erörterungen dazu erfolgten am 08.12.2015
in einer Anliegerinformationsveranstaltung zur Erhebung der Straßenausbaubeiträge
für den Bereich Rathausvorplatz.
5
Stadt Leipzig
Verkehrs- und Tiefbauamt
15.05.2017
Bau- und Finanzierungsbeschluss:
Umgestaltung des südlichen Promenadenringes im Zuge der Errichtung des Citytunnels Leipzig/Rathausvorplatz 1. BA
6.
Folgekosten
Die Baumaßnahme umfasst keinen Neubau sondern den Umbau einer vorhandenen
Verkehrsanlage, so dass zusätzliche Folgekosten nur für die zusätzlich geschaffenen
Grünflächen, die neuen Bänke und für die Intarsien auf der Partnerstadtfläche entstehen.
Folgekosten pro Jahr
Baumaßnahme:
Bezeichnung
PSP-Element/Sachkonto
Kosten/ Einheit und Jahr
Beschreibung
Bänke
1.100.55.1.0.01
SK42112000
15 %
der Anschaffungskosten
Anschaffungskosten:
21.989,06 €
3.298,36
Intarsien Partnerstädte
1.100.28.1.0.01.01.08 5 %
SK42719140
der Anschaffungskosten
Anschaffungskosten:
27.627,28 €
1.381,36
Rasen- und
Gehölzfläche
1.100.55.1.0.01
SK42112000
881 m² zusätzliche
Rasenflächen der
Promenadenanlage
3.673,77
4,17 €/m²
Kosten pro
Jahr (€)
Ab dem Jahr der Inbetriebnahme der Verkehrsanlage entstehen die o. g. Folgekosten.
Die im Haushaltsjahr 2018 ff. anfallenden Folgekosten werden zunächst zur Kenntnis genommen. Über eine zusätzliche Bereitstellung ist im Rahmen der Haushaltsplanung 2019/2020 zu entscheiden. Die Mittel sind dann entsprechend durch das
Fachamt anzumelden.
7.
Grunderwerb
Es ist kein Grunderwerb erforderlich.
8.
Kinderfreundlichkeit/Barrierefreiheit
Die Schaffung eines platzähnlichen Bereiches im Vorfeld des Rathauses, die Einrichtung von Verweilflächen mit mehreren Bankstandorten und die Vergrößerung der
Rasenfläche des Ringgrüns tragen sowohl zur Erhöhung der Kinderfreundlichkeit als
auch zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität bei.
Die ausreichende und nachhaltige barrierearme und benutzerfreundliche Erreichbarkeit ist durch das Referat Beauftragte für Senioren und Menschen mit Behinderungen geprüft und bestätigt worden.
6
Stadt Leipzig
Verkehrs- und Tiefbauamt
15.05.2017
Bau- und Finanzierungsbeschluss:
Umgestaltung des südlichen Promenadenringes im Zuge der Errichtung des Citytunnels Leipzig/Rathausvorplatz 1. BA
9.
Bauzeit und Umleitung
Die Bauzeit für den 1. TA und 2.TA Rathausvorplatz ist vom 11.09.2017 bis zum
01.06.2018 vorgesehen.
Die Erarbeitung der Verkehrssicherungs- und Umleitungskonzeption erfolgte unter
Beachtung der vielfältigen Abhängigkeiten (Veranstaltungen im Rathaus, Bundestagswahl, Bautätigkeiten im Umfeld - Leipziger Wasserwerke, Burgplatzbebauung).
10.
Sonstiges
Städtebaulicher Denkmalschutz
Die Beantragung der Denkmalschutzrechtlichen Genehmigung erfolgte mit Schreiben vom 29.10.2015.
Öffentliche Toilette
Der Standort der derzeit vorhandenen öffentlichen Toilettenanlage bleibt erhalten.
Polleranlage
Das Befahren der Rathausvorfahrt wird nach der Einmündung Hugo-Licht-Straße
durch eine Polleranlage geregelt. Die Zufahrt zum Behinderteneingang und die darüber organisierte Anlieferung werden über die Absenkung der Poller gesichert. Über
eine der Polleranlage vorgelagerte Anforderungssäule mit videoüberwachter Wechselsprechfunktion erfolgt eine Zufahrtskontrolle durch den Pförtnerdienst am
Diensteingang.
Bezüglich der Einlassregularien bedarf es zusätzlicher Abstimmungen in Verantwortung des Dezernates Allgemeine Verwaltung und unter Einbindung des Amtes für
Gebäudemagement.
Die Ausfahrt von der Platzfäche zur Ringfahrbahn erfolgt über eine zweite Polleranlage. Die Absenkung der beweglichen Poller erfolgt bei Bedarf nach dem Überfahren
eines Schleifenkontaktes. Eine weitere Induktionsschleife schließt die Polleranlage
nach deren Passieren.
Parkstellflächen
Die Stellflächen vor der Deutschen Bank auf der Nordseite bleiben erhalten. Ansonsten erfolgt eine Reduzierung der kostenpflichtigen Stellplätze im Bereich des Rathausvorplatzes auf der Grundlage des vom Stadtrat beschlossenen Konzeptes "Fortschreibung Autoarme Innenstadt (RV IV 1452/08)" welches die grundsätzliche Reduzierung der kostenpflichtigen Stellplätze in der Innenstadt vorsieht.
7
Stadt Leipzig
Verkehrs- und Tiefbauamt
15.05.2017
Bau- und Finanzierungsbeschluss:
Umgestaltung des südlichen Promenadenringes im Zuge der Errichtung des Citytunnels Leipzig/Rathausvorplatz 1. BA
Unterirdische Toilettenanlage
Die Fläche der unterirdischen Toilettenanlage ist nicht Gegenstand der Umgestaltung der Verkehrsanlage des Verkehrs-und Tiefbauamtes. Der Rückbau einer nicht
benötigten Zuwegung zum privaten Flurstück erfolgt unabhängig von einer späteren
Nutzung, da die eigentliche Erreichbarkeit der Kellerzugänge weiterhin seitlich vom
öffentlichen Straßenraum gegeben ist.
Ausstattungselemente
Es werden zwei Bankreihen mit insgesamt 35,10 lfdm ohne Rückenlehne sowie 3
Einzelbänke mit Rückenlehne aufgestellt. Die vorhandenen Papierkörbe werden ausgewechselt und an neuen Standorten im Baubereich aufgestellt. Art und Standort
der Bänke (Typ: Runge Binga, Farbe: DB 703) und der Papierkörbe (Bremerhaven II,
Farbe DB 703) ist in einer gesonderten Abstimmung mit dem Amt für Stadtgrün und
Gewässer sowie dem Stadtplanungsamt am 20.12.2016 festgelegt worden.
Im Rahmen des Gesamtkonzeptes Fußgängerleitsystem Innenstadt soll vor allem
die Wegweisung Goerdeler-Denkmal verbessert werden. Das Fußgängerleitsystem
wird deshalb um einen zusätzlichen Standort im Baubereich erweitert.
Die vorhandenen 10 Fahrradbügel werden versetzt und um weitere 44 Bügel ergänzt.
Koordinierungspartner
Leipziger Wasserwerke Trinkwasser:
Die Wasserwerke haben im Vorfeld der Straßenbaumaßnahme ihre Trinkwasserund Abwasseranlagen im betreffenden Baubereich bereits neu geordnet. Es werden
lediglich noch punktuelle Restleistungen erbracht.
Netz Leipzig GmbH:
Die Stromladesäule wird vom Bereich des Rathausvorplatzes in die Hugo-Licht-Straße versetzt.
Altlasten/Abfall
Zur Thematik erfolgten Bodenuntersuchungen. Die Untersuchung der Asphaltschichten und ungebundenen Schichten ergab, dass alle Schichten als nicht gefährlicher
Abfall deklariert sind.
Kampfmittel
Bei diesem Gebiet handelt es sich wie bei der gesamten Innenstadt um ein ehemaliges Bombenabwurfgebiet. Kampfmittel können im Baubereich nicht ausgeschlossen
werden, was bei Erdarbeiten zu beachten ist.
Fristenbriefkasten
Die Verlagerung des Fristenbriefkastens an den Standort Diensteingang ist gesondert in Abstimmung mit dem Dezernat Allgemeine Verwaltung zu betrachten.
8
Stadt Leipzig
Verkehrs- und Tiefbauamt
15.05.2017
Bau- und Finanzierungsbeschluss:
Umgestaltung des südlichen Promenadenringes im Zuge der Errichtung des Citytunnels Leipzig/Rathausvorplatz 1. BA
Anliegerinformation
Die Information der Anlieger erfolgte im Rahmen des Betroffenenbeteiligungsverfahrens zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen und ist im Vorfeld des Bauvorhabens durch die Bauleitung anhand der konkreten Bauzeiten fortgeführt.
Zuordnung Anlagenbestandteile
Anlage/Anlagenteil
Übernahme
durch Amt
Abstimmungsnachweis
Bänke
67
Grün- und Gehölzflächen
67
HM vom 12.11.2016
Papierkörbe
70
gemäß Papierkorbkonzept
Wegweiser Fußgängerleitsystem
66
Fahrradbügel
66
Fundamente Historische Fahnenmaste
65
5 Fahnenmaste
65
Bodenintarsien Partnerstädte
41
E-Mail vom 23.06.2015
HM vom 11.11.2015
9
Anlage: Fotodokumentation
Bild 1: Rathausvorplatz - 1. Teilabschnitt
Bild 2: Rathausvorplatz - 1. Teilabschnitt
Bild 3: Rathausvorplatz - 1. Teilabschnitt
Bild 4: Rathausvorplatz - 1. Teilabschnitt
Bild 5: Rathausvorplatz - 1. Teilabschnitt
Bild 6: Rathausvorplatz -1. Teilabschnitt
Bild 7: Rathausvorplatz - Blick auf den 2. Teilabschnitt
Bild 8: Rathausvorplatz - Bauende 2. Teilbereich
Hugo-Li
8x Kurzzeitparken
Bus-Parken
Neues Rathaus
Teilabschnitt 1
dele
r-De
nkma
l
0,70
5,10
R=
6,0
0
3,00
Goer
0,30
0,30
R=
12
,00
1,25
7,50
Martin-Luther-Ring
3,70
2,00
3,50
17,25
versenkbare Polleranlage
mit Anforderungssäule
(inkl. videoüberwachter
Wechselsprechfunktion)
Abstand 1,25 m
11,80
3,70
0,30 1,25
0,30 1,25
0,30
Rathausvorplatz
1,25
3,50
Stele friedl.
Revolution
1,00
,20
R= 2
7,91
17,04
8,55
Litfaßsäule
neuer Standort
Masthöhe Neu 10 m
13,00
Wegweiser
M ar tin -L ut he
C
Polleranlage, absenkbar, Anforderungssäule videoüberwacht
11.05.2017
Hobusch
B
Anpassung Ruhender Verkehr, Entfernung Nachtbriefkasten
07.04.2017
Hobusch
A
Anpassung Grünfläche Ost
20.01.2017
Hobusch
Datum
Name
Index
Art der Änderung
Entwurfsbearbeitung:
Datum
Bürogemeinschaft Hinrichsenstraße 3
vertreten durch:
Hobusch + Kuppardt Architekten
Hinrichsenstraße 3, 04105 Leipzig
Tel +49 341 2157816
r- R in g
r- R in g
9.0
M ar tin -L ut he
Büs
che
C
33,50
eh em . W
17,69
versenkbare Polleranlage
als Einfahrschutz,
Abstand 1,25 m
0
R= 4,0
23. November 2016
gezeichnet
23. November 2016
Oegel
geprüft
23. November 2016
Tröger/Hobusch
Büroleiter Herr Dipl. Ing. T. Hobusch:
aufgestellt:
Stadt Leipzig
Verkehrs- und Tiefbauamt
Bauvorhaben:
Name
bearbeitet
Fax +49 341 2157822
Bauherr:
Verkehrs- und
Tiefbauamt Leipzig
Umgestaltung des südlichen Promenadenringes im Zuge
der Errichtung des Citytunnels Leipzig / Rathausvorplatz
Leipzig, ..................
Oegel
Maßstab:
Gestaltungsplan
Bauabschnitt:
1. BA - Teilabschnitt 1-2
1 : 500
Blatt-Nr.:
Index
16.03
........................
Dipl.-Ing. M. Jana
Amtsleiter
Parken
Litf
aßs
äul
Pol
Teilabschnitt 2
e
ler
Deutsche Bank
Treppe
0,30
0,30
R=
12
,00
1,25
1,25
0,30
S-Bahn
3,70
5,50
Martin-Luther-Ring
We
gwe
iser
Neu
2,00
0,70
R=
6,0
0
3,29
Freisitz
3,50
0
R= 4,0
0
7,0
R=
Litfaßsäule
neuer Standort
6,25
versenkbare Polleranlage
mit Anforderungssäule
(inkl. videoüberwachter
Wechselsprechfunktion)
Abstand 1,25 m
Toilette
Strom
C
Büs
che
eh em . W
17,69
13,00
Am P
eters
tor
C
Polleranlage, absenkbar, Anforderungssäule videoüberwacht
11.05.2017
Hobusch
B
Anpassung Ruhender Verkehr, Entfernung Nachtbriefkasten
07.04.2017
Hobusch
A
Anpassung Grünfläche Ost
20.01.2017
Hobusch
Datum
Name
Index
Art der Änderung
Entwurfsbearbeitung:
Datum
Bürogemeinschaft Hinrichsenstraße 3
vertreten durch:
Hobusch + Kuppardt Architekten
Hinrichsenstraße 3, 04105 Leipzig
Tel +49 341 2157816
23. November 2016
gezeichnet
23. November 2016
Oegel
geprüft
23. November 2016
Tröger/Hobusch
Büroleiter Herr Dipl. Ing. T. Hobusch:
aufgestellt:
Stadt Leipzig
Verkehrs- und Tiefbauamt
Bauvorhaben:
Name
bearbeitet
Fax +49 341 2157822
Bauherr:
Verkehrs- und
Tiefbauamt Leipzig
Umgestaltung des südlichen Promenadenringes im Zuge
der Errichtung des Citytunnels Leipzig / Rathausvorplatz
Leipzig, ..................
Oegel
Maßstab:
Gestaltungsplan
Bauabschnitt:
1. BA - Teilabschnitt 2-2
1 : 350
Blatt-Nr.:
Index
16.03
........................
Dipl.-Ing. M. Jana
Amtsleiter
Anordnung im Plattenraster (Ausschnitt)
Anordnung im Plattenraster (Ausschnitt Simultation)
Landessprache
lesbar aus Richtung Rathaus
Ausschnitt:
Detailzeichnung zur
Integration der
Partnerstädte in die
Bodenplatten im Bereich
Rathausvorplatz
dataholic
deutsche Schreibweise
lesbar in Rchtung Rathaus
Stadt Leipzig - Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Verkehrs- und Tiefbauamt
VORENTWURF
Umgestaltung des südlichen Promenadenringes im
Zuge der Errichtung des Citytunnels Leipzig /
Rathausvorplatz 1.BA
16.06 Detailzeichnung Bodenplatten
Partnerstädte
Bürogemeinschaft Hinrichsenstraße 3
vertreten durch:
Hobusch + Kuppardt Architekten
Hinrichsenstraße 3, 04105 Leipzig
Tel +49 341 2157816 Fax +49 341 2157822
Bearbeitung: Büro dataholic
23.11.2016
ohne Maßstab
Stadt-/ Regional-/ Verkehrsplanung