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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1264199.pdf
Größe
93 kB
Erstellt
29.03.17, 12:00
Aktualisiert
29.05.17, 09:09

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-03877-VSP-01 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff: Ruhender Verkehr in den Stadtteilen Altlindenau und Leutzsch Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtler Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Umwelt und Ordnung FA Stadtentwicklung und Bau SBB Alt-West Ratsversammlung 30.05.2017 06.06.2017 07.06.2017 21.06.2017 Bestätigung Vorberatung Vorberatung Anhörung Beschlussfassung Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre ☐ Rechtswidrig und/oder ☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig. ☐ Zustimmung ☐ Ablehnung ☐ Zustimmung mit Ergänzung ☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln ☒ Alternativvorschlag Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: Die Verwaltung schlägt folgende Alternative vor: Der Oberbürgermeister wird beauftragt, alle vorliegenden Konzepte für die Stadtteile Altlindenau und Leutzsch im Hinsicht auf die Schaffung von Quartiers- bzw. Tiefgaragen und die Erweiterung des öffentlichen Parkraumes zu prüfen. Bei neuen, noch zu erstellenden Konzepten sind diese Sachverhalte zu berücksichtigen. 1/4 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: 2/4 Begründung: Für die Stadtteile Altlindenau und Leutzsch liegen bereits aktuelle Untersuchungen einschl. der notwendigen Analysen sowie generellen Lösungsvorschläge für den Parkraum in diesen Stadtteilen vor, welche nachfolgend beschrieben werden. Eine weitere Untersuchung im Bereich „Brunnenviertel“ ist geplant. Eine großflächige Erweiterung des öffentlichen Parkraumes ist in den Stadtteilen jedoch nicht umsetzbar. Die bisher festzustellende zunehmende Motorisierung im Stadtgebiet Leipzig und die gleichzeitig im Untersuchungsraum erwünschte Bewohnerzunahme mit Erhöhung der Wohn- und Aufenthaltsqualität einerseits und die im Straßenraum kaum noch erweiterbaren Stellflächen andererseits lassen erkennen, dass sich die Diskrepanz zwischen Parkraumnachfrage und Parkraumangebot im öffentlichen Verkehrsraum weiter erhöhen wird. So wird es über die möglichen Maßnahmen im öffentlichen Verkehrsraum hinaus erforderlich, durch bzw. über eine Zusammenarbeit der Grundstücks- und Wohnungseigentümer die Schaffung von zusätzlichen bzw. die verstärkte Nutzung von bereits vorhandenen privaten Parkflächen sowie ggf. zeitliche Stellplatzangebote zu fördern. Gleichzeitig wird langfristig die intensivere Nutzung der Verkehrsmittel des Umweltverbundes erforderlich. Im Einzelnen liegt für die Stadtteile Leutzsch und Lindenau Folgendes vor/ wurde bereits vorbereitet: 1. „Integriertes Verkehrskonzept Georg-Schwarz-Straße“ Im Auftrag des ASW wurde im Jahr 2012 das „Integrierte Verkehrskonzept Georg-SchwarzStraße“ für die Georg-Schwarz-Straße erstellt, welches das Umfeld der Georg-SchwarzStraße in den Stadtteilen Lindenau und Leutzsch betrachtet. Die Untersuchung enthält die umfassende Bewertung der einzelnen Verkehrsarten. Speziell die Bewertung des Parkraumangebotes, der Nachfrage sowie mögliche Maßnahmenvorschläge sind in einzelnen Betrachtungsbereichen innerhalb des Untersuchungsraumes gegliedert. 2. „Parkraumkonzeption Georg-Schwarz-Straße“ Im Rahmen der Planungen für die Georg-Schwarz-Straße als gemeinsame Verkehrsbaumaßnahme von Stadt Leipzig und LVB GmbH zwischen Hans-Driesch-Straße und Philipp-Reis-Straße wurden gemäß Beschlussfassung zur Vorplanung (VI-DS-01111NF-001) in der Ratsversammlung am 17.06.2015 Untersuchungen zum ruhenden Verkehr und zur Möglichkeit der Errichtung einer Quartiersgarage durchgeführt und im Rahmen der weiterführenden Planung 2016 sowie im Rahmen des Bau- und Finanzierungsbeschlusses (VI-DS-02665) dargestellt. Aufbauend auf den Aussagen und Grundlagen der vorhandenen Parkraumanalyse „Integrierten Verkehrskonzeptes Georg-Schwarz-Straße“ (gem. Punkt 1.) wurde eine Aktualisierung und Erweiterung des Untersuchungsgebiets vorgenommen. Damit soll die Optimierung des Parkraumangebotes vorgenommen sowie die Möglichkeiten für die Einrichtung oder Nutzung von privaten Stellflächen oder Anlagen bewertet werden. Gemäß Punkt 1. „Integriertem Verkehrskonzept Georg-Schwarz-Straße“ ist es möglich, ein entsprechendes Parkraumangebot grundsätzlich im Umfeld des Planungsbereiches weiterhin zu gewährleisten. Die aktuelle Analyse 2016 durch Begehungen und Zählungen an einem repräsentativen Werktag bestätigte, dass auch aktuell verfügbare Stellflächen in der Georg-Schwarz-Straße sowie im großräumigen Umfeld vorhanden sind. In den Abend– und Nachstunden ist eine höhere Auslastung in der Georg-Schwarz-Straße und den angrenzenden Straßenzügen festzustellen. Durch den Entfall der momentan beidseitig vorhandenen Stellflächen am Fahrbahnrand bei aktuellem Bauvorhaben der Georg-SchwarzStraße ist eine Verlagerung des ruhenden Verkehrs erforderlich, welche insgesamt im Umfeld aufgenommen werden kann. Perspektivisch konkret umsetzbare Maßnahmen 3/4 werden in der Untersuchung zum Parkraum dargestellt und beinhalten Änderungen der Parkordnung in den Nebenstraßen, konkrete Vorschläge für weiterführende verkehrsrechtliche Regelungen. In die Betrachtungen einbezogen wurden private Flächen, welche derzeit bereits als Parkflächen genutzt werden oder perspektivisch für die Einrichtung privater Stellplatzanlagen geeignet wären. Auf diesen Flächen besteht demnach grundsätzlich die Möglichkeit der Einrichtung von (privaten) Quartiersgaragen, während diese Option im vorhandenen öffentlichen Straßenraum nicht gegeben ist. Bereits bestehende und positiv bewertete Lösungen anderer Städte (z. B. München) im unterirdischen Bauraum der Verkehrsanlagen können aus heutiger Sicht nicht wirtschaftlich in der vorliegenden Planung berücksichtigt und umgesetzt werden, da auf Grund der vorhandenen Straßenquerschnitte, der Bebauung und der erforderlichen Anlagen der Versorgungsunternehmen eine Umsetzung einer unteririschen Parkgarage nicht möglich ist. Ebenso wird dargestellt, welche Stellflächen perspektivisch seitens der Stadt Leipzig und der LVB GmbH für die Nutzung als Park & Ride-Flächen geplant sind und damit ein weiteres Angebot für das Parken im Untersuchungsgebiet darstellen und gleichzeitig eine verstärkte Nutzung des ÖPNV ermöglichen. 3. „Parkraumkonzept Brunnenviertel“ (in Vorbereitung) Im Bereich des Brunnenviertels, je zum Teil in den Stadtteilen Lindenau und Leutzsch gelegen, wurden ca. 50% des Gebäudebestandes des Brunnenviertels durch den Investor saniert sowie 30 Gebäude im Istzustand weiterverkauft. Seitens Investor bestand/besteht das Interesse, ein Parkraumkonzept für das Brunnenviertel zu erarbeiten. Das Verkehrs- und Tiefbauamt hat dabei im Rahmen seiner Möglichkeiten in der Vergangenheit Unterstützung geleistet und diese weiterhin zugesichert. Der neue Eigentümer will - nach Aussage in einer gemeinsamen Beratung im Mai 2016 - das Parkraumkonzept weiterverfolgen. Nach Aussage des Investors wurde die Aufgabenstellung des VTA in die Ausschreibung des Parkraumkonzeptes Brunnenviertel übernommen. 4. „Integriertes Verkehrskonzept Leipzig-Altlindenau“ Für den Stadtteil Altlindenau wurde im Auftrag des ASW im Jahre 2015 ein Verkehrskonzept erstellt, welches ebenfalls eine Analyse des Parkraumes beinhaltet. Es wird in diesem Zusammenhang auch dargestellt, dass hier vorhandene Parkhäuser bisher nicht ausgelastet sind und weiteres Nutzungspotential gegeben ist. Im Rahmen der Erarbeitung des Verkehrskonzeptes wurde die Frage gestellt, ob eine Parkraumbewirtschaftung rund um den Lindenauer Markt/in ganz Lindenau vorgesehen ist und ob die Stadt Flächen für mögliche Quartiersgaragen in Aussicht hat. Beantwortet wurde dies zum damaligen Zeitpunkt wie folgt: „Eine großflächige Parkraumbewirtschaftung mit Parkscheinautomaten ist nicht erforderlich, auch fehlt es an der Rechtsgrundlage. Kurzzeitparkplätze mit Parkscheibe sind in ausreichendem Maß vorhanden. Vielmehr sollte darauf orientiert werden, dass die Parkhäuser und Tiefgaragen öffentlich sind und Kunden der Geschäfte diese nutzen.“ Die Beantwortung zeigt einerseits, dass in diesem Wohngebiet der Parkdruck 2015 noch nicht so hoch war, dass alle Parkflächen auch genutzt wurden. Erst die weitere Entwicklung wird zeigen, wann auch hier über eine Ausweisung der Parkraumbewirtschaftung nachgedacht werden sollte. 4/4