Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1264199.pdf
Größe
93 kB
Erstellt
29.03.17, 12:00
Aktualisiert
29.05.17, 09:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-03877-VSP-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff:
Ruhender Verkehr in den Stadtteilen Altlindenau und Leutzsch
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtler
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Umwelt und Ordnung
FA Stadtentwicklung und Bau
SBB Alt-West
Ratsversammlung
30.05.2017
06.06.2017
07.06.2017
21.06.2017
Bestätigung
Vorberatung
Vorberatung
Anhörung
Beschlussfassung
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
☐
Rechtswidrig und/oder
☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig.
☐
Zustimmung
☐ Ablehnung
☐
Zustimmung mit Ergänzung
☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
☒
Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung schlägt folgende Alternative vor:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, alle vorliegenden Konzepte für die Stadtteile
Altlindenau und Leutzsch im Hinsicht auf die Schaffung von Quartiers- bzw. Tiefgaragen und
die Erweiterung des öffentlichen Parkraumes zu prüfen. Bei neuen, noch zu erstellenden
Konzepten sind diese Sachverhalte zu berücksichtigen.
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Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
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Begründung:
Für die Stadtteile Altlindenau und Leutzsch liegen bereits aktuelle Untersuchungen einschl.
der notwendigen Analysen sowie generellen Lösungsvorschläge für den Parkraum in diesen
Stadtteilen vor, welche nachfolgend beschrieben werden. Eine weitere Untersuchung im
Bereich „Brunnenviertel“ ist geplant. Eine großflächige Erweiterung des öffentlichen
Parkraumes ist in den Stadtteilen jedoch nicht umsetzbar. Die bisher festzustellende
zunehmende Motorisierung im Stadtgebiet Leipzig und die gleichzeitig im
Untersuchungsraum erwünschte Bewohnerzunahme mit Erhöhung der Wohn- und
Aufenthaltsqualität einerseits und die im Straßenraum kaum noch erweiterbaren Stellflächen
andererseits lassen erkennen, dass sich die Diskrepanz zwischen Parkraumnachfrage und
Parkraumangebot im öffentlichen Verkehrsraum weiter erhöhen wird.
So wird es über die möglichen Maßnahmen im öffentlichen Verkehrsraum hinaus
erforderlich, durch bzw. über eine Zusammenarbeit der Grundstücks- und
Wohnungseigentümer die Schaffung von zusätzlichen bzw. die verstärkte Nutzung von
bereits vorhandenen privaten Parkflächen sowie ggf. zeitliche Stellplatzangebote zu fördern.
Gleichzeitig wird langfristig die intensivere Nutzung der Verkehrsmittel des Umweltverbundes
erforderlich.
Im Einzelnen liegt für die Stadtteile Leutzsch und Lindenau Folgendes vor/ wurde bereits
vorbereitet:
1. „Integriertes Verkehrskonzept Georg-Schwarz-Straße“
Im Auftrag des ASW wurde im Jahr 2012 das „Integrierte Verkehrskonzept Georg-SchwarzStraße“ für die Georg-Schwarz-Straße erstellt, welches das Umfeld der Georg-SchwarzStraße in den Stadtteilen Lindenau und Leutzsch betrachtet. Die Untersuchung enthält die
umfassende Bewertung der einzelnen Verkehrsarten. Speziell die Bewertung des
Parkraumangebotes, der Nachfrage sowie mögliche Maßnahmenvorschläge sind in
einzelnen Betrachtungsbereichen innerhalb des Untersuchungsraumes gegliedert.
2. „Parkraumkonzeption Georg-Schwarz-Straße“
Im Rahmen der Planungen für die Georg-Schwarz-Straße als gemeinsame
Verkehrsbaumaßnahme von Stadt Leipzig und LVB GmbH zwischen Hans-Driesch-Straße
und Philipp-Reis-Straße wurden gemäß Beschlussfassung zur Vorplanung (VI-DS-01111NF-001) in der Ratsversammlung am 17.06.2015 Untersuchungen zum ruhenden Verkehr
und zur Möglichkeit der Errichtung einer Quartiersgarage durchgeführt und im Rahmen der
weiterführenden Planung 2016 sowie im Rahmen des Bau- und Finanzierungsbeschlusses
(VI-DS-02665) dargestellt. Aufbauend auf den Aussagen und Grundlagen der vorhandenen
Parkraumanalyse „Integrierten Verkehrskonzeptes Georg-Schwarz-Straße“ (gem. Punkt 1.)
wurde eine Aktualisierung und Erweiterung des Untersuchungsgebiets vorgenommen. Damit
soll die Optimierung des Parkraumangebotes vorgenommen sowie die Möglichkeiten für die
Einrichtung oder Nutzung von privaten Stellflächen oder Anlagen bewertet werden.
Gemäß Punkt 1. „Integriertem Verkehrskonzept Georg-Schwarz-Straße“ ist es möglich, ein
entsprechendes Parkraumangebot grundsätzlich im Umfeld des Planungsbereiches
weiterhin zu gewährleisten. Die aktuelle Analyse 2016 durch Begehungen und Zählungen an
einem repräsentativen Werktag bestätigte, dass auch aktuell verfügbare Stellflächen in der
Georg-Schwarz-Straße sowie im großräumigen Umfeld vorhanden sind. In den Abend– und
Nachstunden ist eine höhere Auslastung in der Georg-Schwarz-Straße und den
angrenzenden Straßenzügen festzustellen. Durch den Entfall der momentan beidseitig
vorhandenen Stellflächen am Fahrbahnrand bei aktuellem Bauvorhaben der Georg-SchwarzStraße ist eine Verlagerung des ruhenden Verkehrs erforderlich, welche insgesamt im
Umfeld aufgenommen werden kann. Perspektivisch konkret umsetzbare Maßnahmen
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werden in der Untersuchung zum Parkraum dargestellt und beinhalten Änderungen der
Parkordnung in den Nebenstraßen, konkrete Vorschläge für weiterführende
verkehrsrechtliche Regelungen.
In die Betrachtungen einbezogen wurden private Flächen, welche derzeit bereits als
Parkflächen genutzt werden oder perspektivisch für die Einrichtung privater Stellplatzanlagen
geeignet wären. Auf diesen Flächen besteht demnach grundsätzlich die Möglichkeit der
Einrichtung von (privaten) Quartiersgaragen, während diese Option im vorhandenen
öffentlichen Straßenraum nicht gegeben ist. Bereits bestehende und positiv bewertete
Lösungen anderer Städte (z. B. München) im unterirdischen Bauraum der Verkehrsanlagen
können aus heutiger Sicht nicht wirtschaftlich in der vorliegenden Planung berücksichtigt und
umgesetzt werden, da auf Grund der vorhandenen Straßenquerschnitte, der Bebauung und
der erforderlichen Anlagen der Versorgungsunternehmen eine Umsetzung einer
unteririschen Parkgarage nicht möglich ist.
Ebenso wird dargestellt, welche Stellflächen perspektivisch seitens der Stadt Leipzig und der
LVB GmbH für die Nutzung als Park & Ride-Flächen geplant sind und damit ein weiteres
Angebot für das Parken im Untersuchungsgebiet darstellen und gleichzeitig eine verstärkte
Nutzung des ÖPNV ermöglichen.
3. „Parkraumkonzept Brunnenviertel“ (in Vorbereitung)
Im Bereich des Brunnenviertels, je zum Teil in den Stadtteilen Lindenau und Leutzsch
gelegen, wurden ca. 50% des Gebäudebestandes des Brunnenviertels durch den Investor
saniert sowie 30 Gebäude im Istzustand weiterverkauft. Seitens Investor bestand/besteht
das Interesse, ein Parkraumkonzept für das Brunnenviertel zu erarbeiten. Das Verkehrs- und
Tiefbauamt hat dabei im Rahmen seiner Möglichkeiten in der Vergangenheit Unterstützung
geleistet und diese weiterhin zugesichert.
Der neue Eigentümer will - nach Aussage in einer gemeinsamen Beratung im Mai 2016 - das
Parkraumkonzept weiterverfolgen. Nach Aussage des Investors wurde die Aufgabenstellung
des VTA in die Ausschreibung des Parkraumkonzeptes Brunnenviertel übernommen.
4. „Integriertes Verkehrskonzept Leipzig-Altlindenau“
Für den Stadtteil Altlindenau wurde im Auftrag des ASW im Jahre 2015 ein Verkehrskonzept
erstellt, welches ebenfalls eine Analyse des Parkraumes beinhaltet. Es wird in diesem
Zusammenhang auch dargestellt, dass hier vorhandene Parkhäuser bisher nicht ausgelastet
sind und weiteres Nutzungspotential gegeben ist.
Im Rahmen der Erarbeitung des Verkehrskonzeptes wurde die Frage gestellt, ob eine
Parkraumbewirtschaftung rund um den Lindenauer Markt/in ganz Lindenau vorgesehen ist
und ob die Stadt Flächen für mögliche Quartiersgaragen in Aussicht hat. Beantwortet wurde
dies zum damaligen Zeitpunkt wie folgt: „Eine großflächige Parkraumbewirtschaftung mit
Parkscheinautomaten ist nicht erforderlich, auch fehlt es an der Rechtsgrundlage.
Kurzzeitparkplätze mit Parkscheibe sind in ausreichendem Maß vorhanden. Vielmehr sollte
darauf orientiert werden, dass die Parkhäuser und Tiefgaragen öffentlich sind und Kunden
der Geschäfte diese nutzen.“
Die Beantwortung zeigt einerseits, dass in diesem Wohngebiet der Parkdruck 2015 noch
nicht so hoch war, dass alle Parkflächen auch genutzt wurden. Erst die weitere Entwicklung
wird zeigen, wann auch hier über eine Ausweisung der Parkraumbewirtschaftung nachgedacht werden sollte.
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