Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1259678.pdf
Größe
11 MB
Erstellt
10.03.17, 12:00
Aktualisiert
23.05.17, 12:59
Stichworte
Inhalt der Datei
Informationsvorlage Nr. VI-DS-03936
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff:
Information zur zweiten geplanten Teilaufhebung der Sanierungssatzung "LeipzigPlagwitz"
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Stadtentwicklung und Bau
SBB Alt-West
SBB Südwest
Zuständigkeit
Information zur Kenntnis
Information zur Kenntnis
Information zur Kenntnis
Information zur Kenntnis
Die Information zur geplanten zweiten Teilaufhebung der Sanierungssatzung „LeipzigPlagwitz“ im Jahr 2019 wird zur Kenntnis genommen.
1/3
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
nicht relevant
2/3
Sachverhalt:
Die Vorlage informiert über das Vorgehen bei der Aufhebung der Sanierungssatzung
„Leipzig-Plagwitz“. Nach der Festlegung des ersten Teilentlassungsgebietes für den
südlichen Bereich und dessen geplanter Aufhebung zum 30.01.2018, geht es bei dieser
Vorlage um die Aufhebung eines 2. Teilgebietes zwischen Lützner- und Karl-Heine-Straße,
das zum 30.01.2019 aufgehoben werden soll.
Vor der förmlichen Aufhebung soll eine freiwillige Ablösung der
Ausgleichsbetragsverpflichtung ermöglicht werden (Verfahrensnachlass von 20 % bei
freiwilliger Ablösung). Die auf diesem Wege erwarteten Einnahme dienen der Finanzierung
von weiteren Maßnahmen im verbleibenden Sanierungsgebiet.
Anlagen:
1 Karte Sanierungsgebiet „Leipzig Plagwitz“ mit geplantem Entlassungsgebiet
2 Maßnahmeplanung zur Verwendung der Ausgleichsbeträge im SG „Leipzig-Plagwitz“
3 Karte „Zonale Anfangs- und Endwerte“ im Gesamt- und Teilgebiet (Stichtag: 31.12.2016)
4 Zwischenbilanz zur geplanten Teilaufhebung des Sanierungsgebietes „Leipzig Plagwitz“
4a Sanierungsstand SG Plagwitz 2016
5 Fotodokumentation zum Teilentlassungsbereich
3/3
Begründung
Die Begründung geht zunächst auf die Ausgangssituation der geplanten zweiten Teilaufhebung
der Sanierungssatzung "Leipzig-Plagwitz" und sodann auf die Voraussetzungen der Teilaufhebung
im Besonderen ein. Es folgt eine Darstellung der Auswirkungen der Teilaufhebung, zu denen
insbesondere das Entstehen der Ausgleichsbetragsverpflichtung gehört.
1. Ausgangssituation
Die Stadt Leipzig hat in den Jahren 1991 bis 2004 15 Sanierungsgebiete, in denen die Sanierungsmaßnahmen unter Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der
§§152 ff. Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt werden, förmlich festgelegt. Nach den
Regelungen des BauGB sind die jeweiligen Sanierungssatzungen nach Durchführung der
einzelnen Sanierungsmaßnahmen aufzuheben.
Zu den Rahmenbedingungen gehört, dass das Bund-Länder-Programm "Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen" (SEP) zum Jahresende 2012 beendet wurde und bis zum
Jahr 2016 lediglich noch Bewilligungen des Programmjahres 2012 umgesetzt werden (Abwicklung); Förderanträge der Kommunen für das Programm sind seit dem 01.01.2013 nicht mehr möglich. Vor diesem Hintergrund fordern Bund und Freistaat Sachsen eine zügige Abrechnung städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen.
Für das Sanierungsgebiet „Leipzig-Plagwitz“ wurde die Satzung über die förmliche Festlegung
durch den Stadtrat der Stadt Leipzig am 20.04.1994 beschlossen. Am 01.04.1995 wurde diese
Satzung im Amtsblatt der Stadt Leipzig bekanntgemacht. Nachdem sich herausgestellt hatte, dass
die Satzung mit Fehlern behaftet war, wurde zwecks Heilung dieser Fehler mit Beschluss des
Stadtrates vom 19.06.2013 erneut die Satzung über eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme
nach §§ 136 ff. BauGB mit der Bezeichnung „Leipzig-Plagwitz“ (Nr. 13) beschlossen. Diese
Satzung, bekanntgemacht im Amtsblatt der Stadt Leipzig vom 29.06.2013, trat rückwirkend zum
01.04.1995 in Kraft.
2. Voraussetzung der Teilaufhebung
Nach § 162 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 BauGB ist eine Sanierungssatzung aufzuheben, wenn die
Sanierung durchgeführt ist. Ist diese Voraussetzung nur für einen Teil des förmlich festgelegten
Sanierungsgebietes gegeben, so ist die Satzung gem. § 162 Abs. 1 Satz 2 BauGB für diesen Teil
aufzuheben. Die Sanierung ist durchgeführt, wenn die Sanierungsziele weitgehend erreicht sind,
ein Gebiet durch die Behebung städtebaulicher Missstände wesentlich verbessert wurde und die
weitere geordnete städtebauliche Entwicklung auch ohne Anwendung besonderer
sanierungsrechtlicher Vorschriften gewährleistet ist.
Nachdem der für die erste geplante Teilaufhebung der Sanierungssatzung vorgesehene südliche
Bereich des Sanierungsgebiets in Vorbereitung ist, werden die Blöcke zwischen Karl-Heine.Straße
und Lützner-/Enderstraße, die auch diese Voraussetzungen erfüllen, für eine Entlassung
vorbereitet. Seit Beginn der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme in den 90er Jahren wurden
aufgrund der schlechten Bausubstanz und aufgrund des hohen Leerstandes massiv Fördermittel
zur Instandsetzung und baulichen Aufwertung eingesetzt. Hierdurch konnte der bauliche Verfall
dieses gründerzeitlichen Quartiers gestoppt und ein enormer Modernisierungsschub ausgelöst
werden, so dass sich dieses Quartier heute als ein attraktiver Wohn- und Lebensraum präsentiert.
Im Bereich der geplanten Teilaufhebung der Sanierungssatzung beträgt der Anteil der
modernisierten Bausubstanz und des Neubaus, bezogen auf die Anzahl der Grundstücke
annähernd 90 %. Der besondere Charakter dieses Gebietes ist durch ein ruhiges Wohnen in einer
einfachen gründerzeitlichen Bauweise zwischen der lebendigen Karl-Heine-Straße und der
1
verkehrsreichen Lützner Straße geprägt. Hinzu kommt, dass der Bereich mit seiner Lage am KarlHeine-Kanal eine Aufwertung durch die Wasserlage mit Möglichkeiten der Freizeit- und
Grünnutzung erhalten hat. Die städtebauliche Aufwertung des Quartiers spiegelt sich auch in einer
äußerst positiven Bevölkerungsentwicklung wieder. Im Zeitraum von 1995 bis 2016 hat sich die
Zahl der Einwohner im Sanierungsgebiet „Leipzig-Plagwitz“ als auch im 2. Teilaufhebungsgebiet
fast um 50% erhöht.
Zur Zeit befinden sich in diesem Bereich im Rahmen der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme
„Leipzig-Plagwitz“ Maßnahmen wie die Sanierung der denkmalgeschützen Hülle des
Felsenkellers, die Umgestaltung der Birken-, Felsenkeller und Siemeringstraße sowie eine
öffentliche Grünfläche an der Kreuzung Hähnel-/Aurelienstraße als Westentaschenpark in
Umsetzung. Die Sanierungsziele sind für dieses Quartier weitgehend erreicht und die Anwendung
der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften kann entfallen, da die geordnete
städtebauliche Entwicklung in diesem als konsolidiert zu betrachtendem Bereich zukünftig auch
ohne den Status Sanierungsgebiet gewährleistet ist. Eine detaillierte Darstellung enthält die
„Zwischenbilanz zur geplanten Teilaufhebung des Sanierungsgebietes „Leipzig-Plagwitz“ (s.
Anlage 4).
3. Auswirkungen der Teilaufhebung
Mit der Teilaufhebung der Sanierungssatzung verliert das betroffene Teilgebiet seinen Status als
Sanierungsgebiet. Mit Rechtsverbindlichkeit der Teilaufhebung entfällt die Genehmigungspflicht
der in § 144 BauGB bezeichneten Vorhaben, Grundstücksteilungen und Rechtsvorgänge. Weiterhin entfällt das allgemeine Sanierungsvorkaufsrecht gem. § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BauGB.
Entsprechendes gilt für die Enteignung zugunsten eines Sanierungsträgers gem. § 87 Abs. 3 Satz
3 BauGB sowie für die Enteignung aus zwingenden städtebaulichen Gründen gem. § 88 Satz 2
BauGB.
Mit der Teilaufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets sind die Sanierungsvermerke in den betroffenen Grundbüchern gem. § 162 Abs. 3 BauGB zu löschen. Gleichzeitig
entsteht mit der Teilaufhebung die Verpflichtung der Eigentümer, Ausgleichsbeträge zu entrichten.
3.1 Begriff des Ausgleichsbetrags
§ 154 Abs. 1 BauGB bestimmt, dass der Eigentümer eines im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet gelegenen Grundstücks zur Finanzierung der Sanierungsmaßnahme einen Ausgleichsbetrag
zu entrichten hat, der der durch die Sanierung bedingten Erhöhung des Bodenwerts seines
Grundstücks entspricht. Bei Wohnungs- und Teileigentum sind die einzelnen Wohnungs- und
Teileigentümer entsprechend ihrem Miteigentumsanteil heranzuziehen. Der Ausgleichsbetrag ist
die Differenz zwischen dem Bodenwert, den ein Grundstück hätte, wenn keine Sanierung
durchgeführt worden wäre (Anfangswert), und dem Bodenwert, der sich nach der Sanierung ergibt
(Endwert). Der Stadt Leipzig steht hinsichtlich der Erhebung von Ausgleichsbeträgen kein
Ermessen zu. Nur im Einzelfall kann von der Erhebung ganz oder teilweise abgesehen werden,
wenn dies im öffentlichen Interesse oder zur Vermeidung unbilliger Härten geboten ist (§ 155 Abs.
4 BauGB).
Der Gutachterausschuss für die Ermittlung von Grundstückswerten in der Stadt Leipzig hat mit
Beschluss vom 23.02.2017 für das Sanierungsgebiet „Leipzig-Plagwitz“ sanierungsunbeeinflusste
und sanierungsbeeinflusste zonale Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2016 ermittelt. In der
Anlage 3 sind die zur Zeit gültigen sanierungsunbeeinflussten und sanierungsbeeinflussten
zonalen Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2016 für das Sanierungsgebiet „Leipzig-Plagwitz“
dargestellt.
2
Der für die Teilaufhebung der Sanierungssatzung vorgesehene Bereich liegt in den Zonen II und
III. In dem für die Teilaufhebung vorgesehenen Bereich der Sanierungssatzung liegt die
sanierungsbedingte Bodenwerterhöhung in der Zone II bei rund 9 % und in der Zone III bei rund
11 %. Das entspricht einer sanierungsbedingten Bodenwerterhöhungen von 15 Euro in Zone II
und 16 Euro in Zone III.
Die Pflicht zur Erhebung der Ausgleichsbeträge entsteht spätestens nach Abschluss der
Sanierungsmaßnahme. Die Ausgleichsbeträge sind nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme
per Bescheid zu erheben. Gegen die Bescheide kann Widerspruch eingelegt und, bei Nichtabhilfe
im Widerspruchsverfahren, Klage erhoben werden.
3.2 Freiwillige Ablösung der Ausgleichsbetragsverpflichtung
Die Gemeinde kann die Ablösung des Ausgleichsbetrags auch vor Abschluss der Sanierungsmaßnahme zulassen (§ 154 Abs. 3 Satz 2 BauGB). Die Ablösung erfolgt durch einen öffentlichrechtlichen Vertrag mit dem Eigentümer. Hierzu regelt die Verwaltungsvorschrift zur
Städtebaulichen Erneuerung des Freistaates Sachsen vom 20.08.2009, dass die Gemeinde bis zu
einem Jahr vor dem geplanten Abschluss der Sanierungsmaßnahme einen Verfahrensnachlass
von bis zu 20 % auf Ausgleichsbeträge gewähren kann. Gemäß Beschluss der Ratsversammlung
vom 20.01.2010 (RBV-191/10) erhalten Eigentümer von Grundstücken in Sanierungsgebieten
unter den genannten Voraussetzungen bei freiwilliger Ablösung von Ausgleichsbeträgen diesen
Verfahrensnachlass von 20 Prozent. Die erste Teilaufhebung der Sanierungssatzung „LeipzigPlagwitz“ ist zum 31.01.2018, die zweite Teilaufhebung zum 31.01.2019 geplant. Aufgrund der
vorgenannten Regelung kann betroffenen Eigentümern im Bereich der zweiten Teilentlassung
somit bis zum 31.01.2018 der Verfahrensnachlass von 20 % bei freiwilliger Ablösung gewährt
werden.
3.3 Reinvestition der Ausgleichsbeträge
Ausgleichsbeträge dienen der Finanzierung der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme. Sie sind
zweckgebundene Einnahmen, die zur weiteren Finanzierung der Ausgaben im Sanierungsgebiet
einzusetzen sind, solange die Sanierungsmaßnahme noch nicht abgeschlossen ist. Ist die Sanierungsmaßnahme endgültig abgeschlossen, sind die Ausgleichsbeträge grundsätzlich zu zwei
Dritteln an die Fördermittelgeber Bund und Freistaat Sachsen abzuführen. Die im Rahmen der
geplanten Teilaufhebung der Sanierungssatzung „Leipzig-Plagwitz“ zu erwartenden Einnahmen
sollen daher auch der weiteren Finanzierung von Maßnahmen im verbleibenden Sanierungsgebiet
dienen.
Prognose der Einnahmen aus Ausgleichsbeträgen im Teilgebiet
Aus gleichs beträge
ins ges am t 1)
Prognos e der
Einnahm en aus
freiwilliger Ablös ung
verbleibend
Prognos e der
Einnahm en durch
Fes ts etzung nach
Teilaufhebung der
Satzung
Prognos e der noch zu
erwartenden
Einnahm en aus
Aus gleichs beträgen
Ablös ung +
Fes ts etzung
A
(60% von A bei 20%
Verfahrens nachlas s )
B
C
(80% von C)
D
(B+ D)
E
2.244.505 €
1.077.362 €
897.802 €
718.242 €
1.795.604 €
1) Bodenwerterhöhungen der Grundstücke, für die die Ausgleichsbetragsverpflichtung bereits im Laufe der
städtebaulichen Sanierungsmaßnahme „Leipzig Plagwitz“ abgelöst wurde, sind in der Prognose nicht enthalten.
3
Die prognostizierten Einnahmen aus Ausgleichsbeträgen im Teilentlassungsgebiet belaufen sich
auf insgesamt rund 2.244.205 Euro. Bei Gewährung des Verfahrensnachlasses von 20 % wird
davon ausgegangen, dass 60% der zu erhebenden Ausgleichsbeträge auf der Grundlage
entsprechender Vereinbarungen freiwillig abgelöst werden und damit 1.077.362 Euro
eingenommen werden können. Nach der Teilaufhebung der Satzung wird mit weiteren 897.802
Euro Einnahmen kalkuliert. Hierbei wird unter Beachtung des Vorsichtsprinzips davon
ausgegangen, dass jedenfalls 80 % der Forderungen, also 718.242 Euro als Einnahmen realisiert
werden können. Diese der Prognose zugrundeliegenden Annahmen stützen sich auf eigene
Erfahrungen im Zusammenhang mit den ersten Teilaufhebungen der Sanierungssatzungen
bezogen
auf
die
Bereitschaft
der
Eigentümer
zur
freiwilligen Ablösung
der
Ausgleichsbetragsverpflichtung.
Insgesamt stehen zur Zeit im Sanierungsgebiet „Leipzig-Plagwitz“ rund 900.000 € aus freiwillig
abgelösten Ausgleichsbeträgen zur Verfügung.
Mit diesen bereits vorliegenden und den noch zu erwartenden Einnahmen sollen weitere Vorhaben
im Sanierungsgebiet „Leipzig Plagwitz“ realisiert werden. So sind die Straßenraumneugestaltung
der Gießerstraße im Abschnitt Karl-Heine-Straße bis Endersstraße, die Neugestaltung der FußRadwegeverbindung am Kanal zwischen Karl-Heine- und Aurelienstraße und nördlich des
Neubaus der 4-zügigen Grundschule an der Gießerstraße vorgesehen (zu den geplanten
Maßnahmen s. Anlage 2).
Mit
der
Beschlussvorlage
VI-DS-03630
„Verwendung
von
sanierungsrechtlichen
Ausgleichsbeträgen gemäß §154 BauGB in 2017“ wurden die noch im laufenden Jahr geplanten
Vorhaben (lfd. 1 bis 5 der Anlage 3) am 07.03.2017 durch die DB OBM bestätigt. Es ist
beabsichtigt, auch für die Folgejahre ab 2018 die Verwendung der Ausgleichsbeträge in den
Sanierungsgebieten der Stadt Leipzig jährlich durch die DB OBM bestätigen zu lassen.
Unbeschadet dessen sind je nach Höhe der geplanten Einzelmaßnahmen separate Beschlüsse
durch die zuständigen Gremien entsprechend der Hauptsatzung erforderlich.
3.4 Beteiligung der betroffenen Eigentümer
Die vorgesehene Teilaufhebung der Sanierungssatzung umfasst 446 Grundstücke. Dabei handelt
es sich bei 31 Grundstücken um städtische Flächen für die kein Ausgleichsbetrag erhoben wird.
Für 101 Grundstücke wurde die Ausgleichsbetragsverpflichtung bereits im Laufe der
städtebaulichen Sanierungsmaßnahme im Teilentlassungsgebiet „Leipzig-Plagwitz“ durch die
Eigentümer abgelöst. Das ASW wird die betroffenen Eigentümer der noch verbleibenden 314
Grundstücke über die aktuell ermittelten sanierungsbedingten Bodenwerterhöhungen und die
daraus resultierenden zu erwartenden Ausgleichsbeträge schriftlich informieren und Ihnen auf
dieser Grundlage die freiwillige Ablösung der Ausgleichsbeträge unter Gewährung des
Verfahrensnachlasses von 20 % anbieten.
4
Sanierungsgebiet
Leipzig-Plagwitz
Gebietsgrenze
Satzung
1. Teilaufhebung
(geplant)
2. Teilaufhebung
(geplant)
0
125
250
500
Meter
Stand: 11/ 2016
Maßstab 1:5.000
Kartengrundlage: Amt für
Geoinformation und Bodenordnung
Anlage 2
Maßnahmenplanung zur geplanten Verwendung der Ausgleichsbeträge im Sanierungsgebiet „Leipzig Plagwitz“
lfd. Nr.
1
Sanierungsgebiet
Plagwitz
Projekt
Öffentliche Grünfläche Aurelienstraße/ Ecke
Hähnelstraße, Planung und Bau
Bemerkung
Kosten/
Kalkulation in €
im ErgHH 20162020
Kosten/
Kalkulation in €
im InvHH 20162020
99.000
Bau in 2017
2
Plagwitz
Birkenstraße (2. BA, Abs. Aurelien- bis
Lützner Straße)
Realisierung ab 2017
3
Plagwitz
Felsenkeller (Karl-Heine-Straße 32)
Sanierung der denkmalgeschützten Fassade
2016/2017
5
Plagwitz
Rad-Fußwegeverbindung am Kanal (Aurelienbis Karl-Heine-Straße)
6
Plagwitz
Rad-Fußwegeverbindung am Kanal
(Gießerstraße - bis Gleisradweg)
7
Plagwitz
Gießerstraße (Abs. Karl-Heine-Straße bis
Endersstraße)
8
Summe
375.000
400.000
120.000
Planung ab 2017
90.000
450.000
400.000
1.350.000
1) Unter dem Begriff „Programmbegleitung“ werden die unter Abschnitt B Nummer 11 der VwV-StBauE vom 10.09.2009 aufgeführten zuwendungsfähigen
Maßnahmen zusammengefasst. Darunter fallen u.a.: Vergütungen für Sanierungsträger und andere Beauftragte, Wettbewerbe und gutachterliche
Kostenermittlungen, Evaluation, Abrechnung, Dokumentation, Verfügungsfonds, Städtebauliche Entwicklungskonzepte.
Seite 1
Sanier
ungsgebietLeipzig-Plagwitz (1. Änderung)
Druckdatum: 02.03.2017
-Zone II(
71300699)
BW gWGFZ1,
8
SU170,
00€ /
m²
SB185,
00€ /
m²
St
icht
ag:31.
12.
2016
-Zone I(
71300657)
BM WGFZ1,
8
SU130,
00€ /
m²
SB143,
00€ /
m²
St
icht
ag:31.
12.
2016
-Zone III(
71300700)
BW gWGFZ1,
6
SU150,
00€ /
m²
SB166,
00€ /
m²
St
icht
ag:31.
12.
2016
!
!
!
-Zone VII(
71300659)
BW
SU180,
00€ /
m²
SB200,
00€ /
m²
St
icht
ag:31.
12.
2016
!
!
-Zone IV(
71300647)
BG
SU50,
00€ /
m²
SB51,
00€ /
m²
St
icht
ag:31.
12.
2016
-Zone VIII(
71300649)
BG
SU45,
00€ /
m²
SB47,
00€ /
m²
St
icht
ag:31.
12.
2016
!
!
-Zone VI(
71300648)
BG
SU50,
00€ /
m²
SB52,
00€ /
m²
St
icht
ag:31.
12.
2016
!
Lage des BRW-Grundstücks
BRW Zonen
1. Teilaufhebungsgebiet
2. Teilaufhebungsgebiet
Sanierungsgebiet
-Zone V(
71300658)
BM
SU200,
00€ /
m²
SB232,
00€ /
m²
St
icht
ag:31.
12.
2016
±
Anlage 4
Zwischenbilanz
zur geplanten zweiten Teilaufhebung des Sanierungsgebietes „Leipzig Plagwitz“
Inhaltsverzeichniss
Allgemeiner Teil
Allgemeine Angaben zum Sanierungsgebiet
Seite 2 - 3
Besonderer Teil
Charakteristik Teilaufhebungsgebiet
Seite 4
Umgesetzte Maßnahmen im öffentlichen Raum
Seite 6
1
Allgemeine Angaben zum Sanierungsgebiet
Aufgrund des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 26.08.1992 (Nr. 542/92)
wurden für das Sanierungsgebiet „Leipzig Plagwitz“ Vorbereitende Untersuchungen zur Prüfung
der Sanierungsbedürftigkeit durchgeführt. Mit Beschluss vom 20.04.1994 (Nr. 1085/14) wurde das
Sanierungsgebiet „Leipzig Plagwitz“ festgelegt und zum Zwecke der Herstellung von
Rechtssicherheit erneut am 19.06.2013 (Nr. RBV-1642/13) beschlossen. Die Erweiterung des
Gebietes sowie die Konkretisierung des Sanierungskonzeptes erfolgte durch Beschluss der
Ratsversammlung vom 24.02.1999 (Nr. RB-1514/99).
Gebietsbezeichnung:
Sanierungsgebiet „Leipzig-Plagwitz“
Gebietsgröße:
86 ha
Durchführungszeitraum:*
1995 bis voraussichtlich 2020
Förderprogramme:
Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen,
Landessanierungsprogramm LSP
Europäischer Fonds für Regionalentwicklung
(EFRE/URBAN II)
Stadtumbau Ost – Rückbau und Aufwertung
Summe der Ausgaben bisher:*
19.452.000 €
Summe der Einnahmen bisher:*
Summe der Finanzhilfen bisher:*
203.400 €
12.832.400 €
nur Zwischennachweis SEP
2
ca. 2,5 Mio. € bis Ende der Sanierung
Fördermitteleinsatz (SEP) nach Verwendungszweck
Grunderwerb
300.400,00 €
Ordnungsmaßnahmen
8.177.300,00 €
Baumaßnahmen
8.723.700,00 €
Vorbereitung / Vergütungen
2.250.600,00 €
Gesamt
19.452.000,00 €
3
Charakteristik des zweiten Teilentlassungsgebietes Leipzig-Plagwitz
Nachdem sich der gesamte Bereich des Sanierungsgebietes südlich der Karl-HeineStraße bereits in einem Teilentlassungsprozess befindet, soll jetzt der Bereich des
Sanierungsgebietes nördlich der Karl-Heine Straße zwischen der Zschocherschen Straße
und dem Kanal zur Teilentlassung kommen. Nordöstlich bildet die zweite
Teilentlassungsgrenze die Lützner Straße bis zur Einmündung der Endersstraße und dann
wird die Endersstraße bis zur östlichen Grenze des Sanierungsgebiets der nördliche
Abschluss des zweiten Teilentlassungsgebietes.
Der Gesamtbereich dieses zweiten Teilentlassungsgebietes ist überwiegend durch eine
einfachere gründerzeitliche Bausubstanz gekennzeichnet. In den vorbereitenden
Untersuchungen 1994 wurden die Missstände folgendermaßen beschrieben: der ehemals
benachbarte Wohnbereich zu den Industriearbeitsplätzen in Plagwitz, war nach der
Wende gekennzeichnet, durch eine eher einfache gründerzeitliche Bausubstanz, die sich
fast vollständig als unsaniert und vernachlässigt darstellte. Fast alle Gebäude standen
leer. Insbesondere in den Straßenzügen der Hähnel-, Siemering- und Josephstraße waren
über die Jahrzehnte schon viele Brachen entstanden, bzw. kam es noch bis ca. 2010 zu
Einstürzen bzw. notwendigen Abbrüchen der Bausubstanz. Auch der Bereich mit
Kanallage entlang der Helmholtz- und Enderstraße, blieb trotz attraktiver Aussicht auf ein
Gewässer und dem bereits 1992 angelegten Karl-Heine-Radweges lange von Leerstand
und unsanierten Wohngebäuden geprägt.
4
Die Ziele der Sanierung zielten auf einen vollständigen Erhalt der historischen
Gebäudesubstanz, bei gleichzeitiger Beseitigung der Defizite im wohnortnahen
Grünbereich. Entlang dieser Zielstellung wurde die Freilegung der Wohninnenhöfe von
der Bausubstanz bei der Sanierungstätigkeit gefördert, um möglichst grüne
Wohninnenhöfe zu errichten, die weitgehend vom ruhenden Verkehr frei bleiben sollten.
Mit Beginn der Sanierung wurden zahlreiche Städtebaufördermittel auch in private
Baumaßnahmen anteilig für die Sanierung von bereitwilligen Eigentümern eingesetzt.
Die Wohngebäude in diesem Bereich verfügten alle über ehemals gewerblich genutzte
Hinterhäuser, Waschhäuser oder andere Nebengebäude (Schuppen, Lagergebäude etc.)
Der Abbruch der Hinter- und Nebengebäude und die Freilegung der
Wohninnenhofbereiche wurde auch überall da, wo die Bereitschaft bestand, bis zum
Hundert gefördert. Insgesamt vollzog sich die Entwicklung in diesem Bereich langsamer
als südlich er Karl-Heine-Straße, da es zwischen 2000 und 2009 wenig
Investitionstätigkeit in den schon von vielen Brachen gekennzeichneten Straßenzügen
gab. Bis weit in die 2000er Jahre war der Bereich durch viele unsanierte und leerstehende
Gebäude gekennzeichnet.
In der Zwischenzeit präsentiert sich das 2. Teilentlassungsgebiet als attraktives
Wohnviertel. Fast alle Brachen sind in der Zwischenzeit mit Einfamilien-, ab ca. 2011 auch
wieder mit Mehrfamilienhäusern neu bebaut.In den letzten Jahren waren temporär als
Gärten genutzte Brachflächen, die von ihren vorübergehenden Nutzern gehegt wurden
und wie die Nachbarschaftsgärten zur stadtnahen grünen Idylle herangewachsen. Durch
die aktuelle Verdichtung und Neubebauung von Brachflächen nimmt der Parkdruck zu
und ist auch ein Defizit an wohnortnahen Grünbereichen wieder ein Thema. Umso
wichtiger wird bei der Gestaltung der Wohninnenbereiche entsiegelte Flächen mit
nutzbaren Grünräumen herzustellen. Dabei ist ein restriktiver Umgang mit PKWStellplätzen in den Innenhofbereichen unerlässlich.
Die Straßenzüge liegen zwischen der belebten Karl-Heine-Straße und der Lütznerstraße
verfügen über eine gute Anbindung an den ÖPNV, dem C-Zentrum am Lindenauer Markt.
Zahlreichen gut sortierte Einkaufsmöglichkeiten, Kultur- und Gastronomiebetriebe
kennzeichnen nicht nur die Karl-Heine-Straße, sondern auch die Merseburger Straße und
Josephstraße erfreuen sich neuer Nutzungen.
Zusammenfassend kann man sagen, das dieser Teil von Plagwitz einen deutlichen
Wandel zu einem attraktiven, ruhigeren Wohnviertel vollzogen hat, bei dem gleichzeitig
die Bedürfnisse des städtischen Lebens mit vielfältigen und zahlreichen Kultur-, Bildungs-,
Freizeit- und Erholungs-, Gesundheits-, Einkaufs- und Gastronomie-Angeboten bestens
erfüllt werden.
5
Plagwitz, Teilgebiet II: Umgesetzte Fördermaßnahmen
(ohne private Gebäudemaßnahmen)
Stand: 02/2017
Maßnahme
Fertigstellung
Fördersumme in € Förderprogramm
Neugestaltung Karl-Heine-Platz
31.07.1996
224.800,00
SEP
Neugestaltung Schadowplatz
30.10.1994
352.000,00
SEP
Umgestaltung der Aurelienstraße, 1. BA Birkenstraße bis Merseburger Str.
31.12.2004
319.500,00
SEP
Spielplatz Helmholtzstraße am Kanal
31.05.1998
130.800,00
SEP
Spielplatz 12 Brücken am Kanal
31.05.1998
15.000,00
SEP
Umgestaltung der Merseburger Straße –
Lützner Straße bis Aurelienstraße
31.12.2000
430.000,00
SEP
Umgestaltung der Aurelienstraße, 2. BA
Merseburger Straße bis Karl-Heine-Kanal
31.12.2006
207.670,00
EFRE
Modernisierung Theater Lindenfels
Westflügel, Hähnelstraße 28
28.02.2012
280.000,00
SEP
Blockentwicklung Josephstraße
31.12.2013
45.000,00
SEP
Umgestaltung der Josephstraße mit
verkehrsberuhigtem Bereich
31.12.2014
913.500,00
EFRE
Sport- und Freizeitfläche Leipziger Löwen
30.11.2011
220.000,00
EFRE
Aufwertung Wegeverbindung
Helmholtzstraße – Karl-Heine-Kanal
31.12.2013
74.907,00
EFRE
Wegeverbindung und Brückensanierung
Karl-Heine-Straße bis Endersstraße
31.12.2007
439.000,00
EFRE
Umgestaltung der Siemeringstraße
31.03.2017
530.000,00
SUO
Umgestaltung der Felsenkellerstraße, und
Birkenstraße bis Karl-Heine-Straße
30.06.2017
482.000,00
SUO
Modernisierung Schaubühne Lindenfels ,
Karl-Heine-Straße 50
31.12.2016
360.000,00
SUO
Umbau Georg-Maurer-Bibliothek,
Zschochersche Straße 14
31.03.2017
1.700.000,00
SUO
Umgestaltung der Birkenstraße 2. BA –
Aurelienstraße bis Lütznerstraße
31.12.2017
375.000,00 SEP, Wiedereinsatz
Modernisierung der äußeren Hülle des hist.
Felsenkellers, Karl-Heine-Straße 32
31.12.2017
400.000,00 SEP, Wiedereinsatz
Neugestaltung Grünfläche Aurelien-/Ecke
Hähnelstraße (Westentaschenpark)
31.12.2017
99.000,00 SEP, Wiedereinsatz
7.598.177,00
SEP – Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen
SUO – Stadtumbau Ost
EFRE – Europäischer Fonds für regionale Entwicklung
6
Stand der
Sanierungsmaßnahmen
Sanierungsgebiet
"Leipzig-Plagwitz"
Stand: Dezember 2016
bebaute Grundstücke
abgeschlossene Maßnahme
in Realisierung
teilsaniert
unsaniert
ruinös
öffentlicher Raum
abgeschlossene Maßnahme
in Realisierung
bisher ohne Maßnahmen
unbebaute Grundstücke
Zwischennutzung
Brache /Baulücke
Gebietsumgriffe
Abgrenzung Teilaufhebungsgebiete
Gebietsabgrenzung lt. Satzungsbeschluss
erstellt: Dezember 2016
Maßstab 1:4.000
Kartengrundlage: DSK 5
Stadt Leipzig, Amt für Geoinformation und Bodenordnung
Anlage 5 – Fotos Sanierungsgebiet „Leipzig Plagwitz“ im Bereich der 2. Teilentlassung
Rückseite Endersstraße am Karl-Heine-Kanal
1994
2017
Fotos SMI, C. Eisler, G. Sommer – Rechte bei Stadt Leipzig ASW
Anlage 5 – Fotos Sanierungsgebiet „Leipzig Plagwitz“ im Bereich der 2. Teilentlassung
Schaubühne Lindenfels , Karl-Heine-Straße 50
1994
2010
Fotos SMI, C. Eisler, G. Sommer – Rechte bei Stadt Leipzig ASW
Anlage 5 – Fotos Sanierungsgebiet „Leipzig Plagwitz“ im Bereich der 2. Teilentlassung
Aurelienstraße
1999
2008
Fotos SMI, C. Eisler, G. Sommer – Rechte bei Stadt Leipzig ASW
Anlage 5 – Fotos Sanierungsgebiet „Leipzig Plagwitz“ im Bereich der 2. Teilentlassung
Felsenkeller, Karl-Heine.Straße 32 – Kreuzung Zschochersche Straße
2002
2017
Fotos SMI, C. Eisler, G. Sommer – Rechte bei Stadt Leipzig ASW
Anlage 5 – Fotos Sanierungsgebiet „Leipzig Plagwitz“ im Bereich der 2. Teilentlassung
Wohn- und Geschäftshaus Karl-Heine-Straße 54, 2009
2015 mit Stadtteilladen ASW – Leipziger Westen
Fotos SMI, C. Eisler, G. Sommer – Rechte bei Stadt Leipzig ASW
Anlage 5 – Fotos Sanierungsgebiet „Leipzig Plagwitz“ im Bereich der 2. Teilentlassung
Wegeverbindung Karl-Heine-Kanal bis Helmholtzstraße
2010
2011
Fotos SMI, C. Eisler, G. Sommer – Rechte bei Stadt Leipzig ASW
Anlage 5 – Fotos Sanierungsgebiet „Leipzig Plagwitz“ im Bereich der 2. Teilentlassung
Neugestaltung Josephstraße , 2013
Fotos SMI, C. Eisler, G. Sommer – Rechte bei Stadt Leipzig ASW