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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1259678.pdf
Größe
11 MB
Erstellt
10.03.17, 12:00
Aktualisiert
23.05.17, 12:59

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Inhalt der Datei

Informationsvorlage Nr. VI-DS-03936 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff: Information zur zweiten geplanten Teilaufhebung der Sanierungssatzung "LeipzigPlagwitz" Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Stadtentwicklung und Bau SBB Alt-West SBB Südwest Zuständigkeit Information zur Kenntnis Information zur Kenntnis Information zur Kenntnis Information zur Kenntnis Die Information zur geplanten zweiten Teilaufhebung der Sanierungssatzung „LeipzigPlagwitz“ im Jahr 2019 wird zur Kenntnis genommen. 1/3 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: nicht relevant 2/3 Sachverhalt: Die Vorlage informiert über das Vorgehen bei der Aufhebung der Sanierungssatzung „Leipzig-Plagwitz“. Nach der Festlegung des ersten Teilentlassungsgebietes für den südlichen Bereich und dessen geplanter Aufhebung zum 30.01.2018, geht es bei dieser Vorlage um die Aufhebung eines 2. Teilgebietes zwischen Lützner- und Karl-Heine-Straße, das zum 30.01.2019 aufgehoben werden soll. Vor der förmlichen Aufhebung soll eine freiwillige Ablösung der Ausgleichsbetragsverpflichtung ermöglicht werden (Verfahrensnachlass von 20 % bei freiwilliger Ablösung). Die auf diesem Wege erwarteten Einnahme dienen der Finanzierung von weiteren Maßnahmen im verbleibenden Sanierungsgebiet. Anlagen: 1 Karte Sanierungsgebiet „Leipzig Plagwitz“ mit geplantem Entlassungsgebiet 2 Maßnahmeplanung zur Verwendung der Ausgleichsbeträge im SG „Leipzig-Plagwitz“ 3 Karte „Zonale Anfangs- und Endwerte“ im Gesamt- und Teilgebiet (Stichtag: 31.12.2016) 4 Zwischenbilanz zur geplanten Teilaufhebung des Sanierungsgebietes „Leipzig Plagwitz“ 4a Sanierungsstand SG Plagwitz 2016 5 Fotodokumentation zum Teilentlassungsbereich 3/3 Begründung Die Begründung geht zunächst auf die Ausgangssituation der geplanten zweiten Teilaufhebung der Sanierungssatzung "Leipzig-Plagwitz" und sodann auf die Voraussetzungen der Teilaufhebung im Besonderen ein. Es folgt eine Darstellung der Auswirkungen der Teilaufhebung, zu denen insbesondere das Entstehen der Ausgleichsbetragsverpflichtung gehört. 1. Ausgangssituation Die Stadt Leipzig hat in den Jahren 1991 bis 2004 15 Sanierungsgebiete, in denen die Sanierungsmaßnahmen unter Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§152 ff. Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt werden, förmlich festgelegt. Nach den Regelungen des BauGB sind die jeweiligen Sanierungssatzungen nach Durchführung der einzelnen Sanierungsmaßnahmen aufzuheben. Zu den Rahmenbedingungen gehört, dass das Bund-Länder-Programm "Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen" (SEP) zum Jahresende 2012 beendet wurde und bis zum Jahr 2016 lediglich noch Bewilligungen des Programmjahres 2012 umgesetzt werden (Abwicklung); Förderanträge der Kommunen für das Programm sind seit dem 01.01.2013 nicht mehr möglich. Vor diesem Hintergrund fordern Bund und Freistaat Sachsen eine zügige Abrechnung städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen. Für das Sanierungsgebiet „Leipzig-Plagwitz“ wurde die Satzung über die förmliche Festlegung durch den Stadtrat der Stadt Leipzig am 20.04.1994 beschlossen. Am 01.04.1995 wurde diese Satzung im Amtsblatt der Stadt Leipzig bekanntgemacht. Nachdem sich herausgestellt hatte, dass die Satzung mit Fehlern behaftet war, wurde zwecks Heilung dieser Fehler mit Beschluss des Stadtrates vom 19.06.2013 erneut die Satzung über eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme nach §§ 136 ff. BauGB mit der Bezeichnung „Leipzig-Plagwitz“ (Nr. 13) beschlossen. Diese Satzung, bekanntgemacht im Amtsblatt der Stadt Leipzig vom 29.06.2013, trat rückwirkend zum 01.04.1995 in Kraft. 2. Voraussetzung der Teilaufhebung Nach § 162 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 BauGB ist eine Sanierungssatzung aufzuheben, wenn die Sanierung durchgeführt ist. Ist diese Voraussetzung nur für einen Teil des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes gegeben, so ist die Satzung gem. § 162 Abs. 1 Satz 2 BauGB für diesen Teil aufzuheben. Die Sanierung ist durchgeführt, wenn die Sanierungsziele weitgehend erreicht sind, ein Gebiet durch die Behebung städtebaulicher Missstände wesentlich verbessert wurde und die weitere geordnete städtebauliche Entwicklung auch ohne Anwendung besonderer sanierungsrechtlicher Vorschriften gewährleistet ist. Nachdem der für die erste geplante Teilaufhebung der Sanierungssatzung vorgesehene südliche Bereich des Sanierungsgebiets in Vorbereitung ist, werden die Blöcke zwischen Karl-Heine.Straße und Lützner-/Enderstraße, die auch diese Voraussetzungen erfüllen, für eine Entlassung vorbereitet. Seit Beginn der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme in den 90er Jahren wurden aufgrund der schlechten Bausubstanz und aufgrund des hohen Leerstandes massiv Fördermittel zur Instandsetzung und baulichen Aufwertung eingesetzt. Hierdurch konnte der bauliche Verfall dieses gründerzeitlichen Quartiers gestoppt und ein enormer Modernisierungsschub ausgelöst werden, so dass sich dieses Quartier heute als ein attraktiver Wohn- und Lebensraum präsentiert. Im Bereich der geplanten Teilaufhebung der Sanierungssatzung beträgt der Anteil der modernisierten Bausubstanz und des Neubaus, bezogen auf die Anzahl der Grundstücke annähernd 90 %. Der besondere Charakter dieses Gebietes ist durch ein ruhiges Wohnen in einer einfachen gründerzeitlichen Bauweise zwischen der lebendigen Karl-Heine-Straße und der 1 verkehrsreichen Lützner Straße geprägt. Hinzu kommt, dass der Bereich mit seiner Lage am KarlHeine-Kanal eine Aufwertung durch die Wasserlage mit Möglichkeiten der Freizeit- und Grünnutzung erhalten hat. Die städtebauliche Aufwertung des Quartiers spiegelt sich auch in einer äußerst positiven Bevölkerungsentwicklung wieder. Im Zeitraum von 1995 bis 2016 hat sich die Zahl der Einwohner im Sanierungsgebiet „Leipzig-Plagwitz“ als auch im 2. Teilaufhebungsgebiet fast um 50% erhöht. Zur Zeit befinden sich in diesem Bereich im Rahmen der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme „Leipzig-Plagwitz“ Maßnahmen wie die Sanierung der denkmalgeschützen Hülle des Felsenkellers, die Umgestaltung der Birken-, Felsenkeller und Siemeringstraße sowie eine öffentliche Grünfläche an der Kreuzung Hähnel-/Aurelienstraße als Westentaschenpark in Umsetzung. Die Sanierungsziele sind für dieses Quartier weitgehend erreicht und die Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften kann entfallen, da die geordnete städtebauliche Entwicklung in diesem als konsolidiert zu betrachtendem Bereich zukünftig auch ohne den Status Sanierungsgebiet gewährleistet ist. Eine detaillierte Darstellung enthält die „Zwischenbilanz zur geplanten Teilaufhebung des Sanierungsgebietes „Leipzig-Plagwitz“ (s. Anlage 4). 3. Auswirkungen der Teilaufhebung Mit der Teilaufhebung der Sanierungssatzung verliert das betroffene Teilgebiet seinen Status als Sanierungsgebiet. Mit Rechtsverbindlichkeit der Teilaufhebung entfällt die Genehmigungspflicht der in § 144 BauGB bezeichneten Vorhaben, Grundstücksteilungen und Rechtsvorgänge. Weiterhin entfällt das allgemeine Sanierungsvorkaufsrecht gem. § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BauGB. Entsprechendes gilt für die Enteignung zugunsten eines Sanierungsträgers gem. § 87 Abs. 3 Satz 3 BauGB sowie für die Enteignung aus zwingenden städtebaulichen Gründen gem. § 88 Satz 2 BauGB. Mit der Teilaufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets sind die Sanierungsvermerke in den betroffenen Grundbüchern gem. § 162 Abs. 3 BauGB zu löschen. Gleichzeitig entsteht mit der Teilaufhebung die Verpflichtung der Eigentümer, Ausgleichsbeträge zu entrichten. 3.1 Begriff des Ausgleichsbetrags § 154 Abs. 1 BauGB bestimmt, dass der Eigentümer eines im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet gelegenen Grundstücks zur Finanzierung der Sanierungsmaßnahme einen Ausgleichsbetrag zu entrichten hat, der der durch die Sanierung bedingten Erhöhung des Bodenwerts seines Grundstücks entspricht. Bei Wohnungs- und Teileigentum sind die einzelnen Wohnungs- und Teileigentümer entsprechend ihrem Miteigentumsanteil heranzuziehen. Der Ausgleichsbetrag ist die Differenz zwischen dem Bodenwert, den ein Grundstück hätte, wenn keine Sanierung durchgeführt worden wäre (Anfangswert), und dem Bodenwert, der sich nach der Sanierung ergibt (Endwert). Der Stadt Leipzig steht hinsichtlich der Erhebung von Ausgleichsbeträgen kein Ermessen zu. Nur im Einzelfall kann von der Erhebung ganz oder teilweise abgesehen werden, wenn dies im öffentlichen Interesse oder zur Vermeidung unbilliger Härten geboten ist (§ 155 Abs. 4 BauGB). Der Gutachterausschuss für die Ermittlung von Grundstückswerten in der Stadt Leipzig hat mit Beschluss vom 23.02.2017 für das Sanierungsgebiet „Leipzig-Plagwitz“ sanierungsunbeeinflusste und sanierungsbeeinflusste zonale Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2016 ermittelt. In der Anlage 3 sind die zur Zeit gültigen sanierungsunbeeinflussten und sanierungsbeeinflussten zonalen Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2016 für das Sanierungsgebiet „Leipzig-Plagwitz“ dargestellt. 2 Der für die Teilaufhebung der Sanierungssatzung vorgesehene Bereich liegt in den Zonen II und III. In dem für die Teilaufhebung vorgesehenen Bereich der Sanierungssatzung liegt die sanierungsbedingte Bodenwerterhöhung in der Zone II bei rund 9 % und in der Zone III bei rund 11 %. Das entspricht einer sanierungsbedingten Bodenwerterhöhungen von 15 Euro in Zone II und 16 Euro in Zone III. Die Pflicht zur Erhebung der Ausgleichsbeträge entsteht spätestens nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme. Die Ausgleichsbeträge sind nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme per Bescheid zu erheben. Gegen die Bescheide kann Widerspruch eingelegt und, bei Nichtabhilfe im Widerspruchsverfahren, Klage erhoben werden. 3.2 Freiwillige Ablösung der Ausgleichsbetragsverpflichtung Die Gemeinde kann die Ablösung des Ausgleichsbetrags auch vor Abschluss der Sanierungsmaßnahme zulassen (§ 154 Abs. 3 Satz 2 BauGB). Die Ablösung erfolgt durch einen öffentlichrechtlichen Vertrag mit dem Eigentümer. Hierzu regelt die Verwaltungsvorschrift zur Städtebaulichen Erneuerung des Freistaates Sachsen vom 20.08.2009, dass die Gemeinde bis zu einem Jahr vor dem geplanten Abschluss der Sanierungsmaßnahme einen Verfahrensnachlass von bis zu 20 % auf Ausgleichsbeträge gewähren kann. Gemäß Beschluss der Ratsversammlung vom 20.01.2010 (RBV-191/10) erhalten Eigentümer von Grundstücken in Sanierungsgebieten unter den genannten Voraussetzungen bei freiwilliger Ablösung von Ausgleichsbeträgen diesen Verfahrensnachlass von 20 Prozent. Die erste Teilaufhebung der Sanierungssatzung „LeipzigPlagwitz“ ist zum 31.01.2018, die zweite Teilaufhebung zum 31.01.2019 geplant. Aufgrund der vorgenannten Regelung kann betroffenen Eigentümern im Bereich der zweiten Teilentlassung somit bis zum 31.01.2018 der Verfahrensnachlass von 20 % bei freiwilliger Ablösung gewährt werden. 3.3 Reinvestition der Ausgleichsbeträge Ausgleichsbeträge dienen der Finanzierung der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme. Sie sind zweckgebundene Einnahmen, die zur weiteren Finanzierung der Ausgaben im Sanierungsgebiet einzusetzen sind, solange die Sanierungsmaßnahme noch nicht abgeschlossen ist. Ist die Sanierungsmaßnahme endgültig abgeschlossen, sind die Ausgleichsbeträge grundsätzlich zu zwei Dritteln an die Fördermittelgeber Bund und Freistaat Sachsen abzuführen. Die im Rahmen der geplanten Teilaufhebung der Sanierungssatzung „Leipzig-Plagwitz“ zu erwartenden Einnahmen sollen daher auch der weiteren Finanzierung von Maßnahmen im verbleibenden Sanierungsgebiet dienen. Prognose der Einnahmen aus Ausgleichsbeträgen im Teilgebiet Aus gleichs beträge ins ges am t 1) Prognos e der Einnahm en aus freiwilliger Ablös ung verbleibend Prognos e der Einnahm en durch Fes ts etzung nach Teilaufhebung der Satzung Prognos e der noch zu erwartenden Einnahm en aus Aus gleichs beträgen Ablös ung + Fes ts etzung A (60% von A bei 20% Verfahrens nachlas s ) B C (80% von C) D (B+ D) E 2.244.505 € 1.077.362 € 897.802 € 718.242 € 1.795.604 € 1) Bodenwerterhöhungen der Grundstücke, für die die Ausgleichsbetragsverpflichtung bereits im Laufe der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme „Leipzig Plagwitz“ abgelöst wurde, sind in der Prognose nicht enthalten. 3 Die prognostizierten Einnahmen aus Ausgleichsbeträgen im Teilentlassungsgebiet belaufen sich auf insgesamt rund 2.244.205 Euro. Bei Gewährung des Verfahrensnachlasses von 20 % wird davon ausgegangen, dass 60% der zu erhebenden Ausgleichsbeträge auf der Grundlage entsprechender Vereinbarungen freiwillig abgelöst werden und damit 1.077.362 Euro eingenommen werden können. Nach der Teilaufhebung der Satzung wird mit weiteren 897.802 Euro Einnahmen kalkuliert. Hierbei wird unter Beachtung des Vorsichtsprinzips davon ausgegangen, dass jedenfalls 80 % der Forderungen, also 718.242 Euro als Einnahmen realisiert werden können. Diese der Prognose zugrundeliegenden Annahmen stützen sich auf eigene Erfahrungen im Zusammenhang mit den ersten Teilaufhebungen der Sanierungssatzungen bezogen auf die Bereitschaft der Eigentümer zur freiwilligen Ablösung der Ausgleichsbetragsverpflichtung. Insgesamt stehen zur Zeit im Sanierungsgebiet „Leipzig-Plagwitz“ rund 900.000 € aus freiwillig abgelösten Ausgleichsbeträgen zur Verfügung. Mit diesen bereits vorliegenden und den noch zu erwartenden Einnahmen sollen weitere Vorhaben im Sanierungsgebiet „Leipzig Plagwitz“ realisiert werden. So sind die Straßenraumneugestaltung der Gießerstraße im Abschnitt Karl-Heine-Straße bis Endersstraße, die Neugestaltung der FußRadwegeverbindung am Kanal zwischen Karl-Heine- und Aurelienstraße und nördlich des Neubaus der 4-zügigen Grundschule an der Gießerstraße vorgesehen (zu den geplanten Maßnahmen s. Anlage 2). Mit der Beschlussvorlage VI-DS-03630 „Verwendung von sanierungsrechtlichen Ausgleichsbeträgen gemäß §154 BauGB in 2017“ wurden die noch im laufenden Jahr geplanten Vorhaben (lfd. 1 bis 5 der Anlage 3) am 07.03.2017 durch die DB OBM bestätigt. Es ist beabsichtigt, auch für die Folgejahre ab 2018 die Verwendung der Ausgleichsbeträge in den Sanierungsgebieten der Stadt Leipzig jährlich durch die DB OBM bestätigen zu lassen. Unbeschadet dessen sind je nach Höhe der geplanten Einzelmaßnahmen separate Beschlüsse durch die zuständigen Gremien entsprechend der Hauptsatzung erforderlich. 3.4 Beteiligung der betroffenen Eigentümer Die vorgesehene Teilaufhebung der Sanierungssatzung umfasst 446 Grundstücke. Dabei handelt es sich bei 31 Grundstücken um städtische Flächen für die kein Ausgleichsbetrag erhoben wird. Für 101 Grundstücke wurde die Ausgleichsbetragsverpflichtung bereits im Laufe der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme im Teilentlassungsgebiet „Leipzig-Plagwitz“ durch die Eigentümer abgelöst. Das ASW wird die betroffenen Eigentümer der noch verbleibenden 314 Grundstücke über die aktuell ermittelten sanierungsbedingten Bodenwerterhöhungen und die daraus resultierenden zu erwartenden Ausgleichsbeträge schriftlich informieren und Ihnen auf dieser Grundlage die freiwillige Ablösung der Ausgleichsbeträge unter Gewährung des Verfahrensnachlasses von 20 % anbieten. 4 Sanierungsgebiet Leipzig-Plagwitz Gebietsgrenze Satzung 1. Teilaufhebung (geplant) 2. Teilaufhebung (geplant) 0 125 250 500 Meter Stand: 11/ 2016 Maßstab 1:5.000 Kartengrundlage: Amt für Geoinformation und Bodenordnung Anlage 2 Maßnahmenplanung zur geplanten Verwendung der Ausgleichsbeträge im Sanierungsgebiet „Leipzig Plagwitz“ lfd. Nr. 1 Sanierungsgebiet Plagwitz Projekt Öffentliche Grünfläche Aurelienstraße/ Ecke Hähnelstraße, Planung und Bau Bemerkung Kosten/ Kalkulation in € im ErgHH 20162020 Kosten/ Kalkulation in € im InvHH 20162020 99.000 Bau in 2017 2 Plagwitz Birkenstraße (2. BA, Abs. Aurelien- bis Lützner Straße) Realisierung ab 2017 3 Plagwitz Felsenkeller (Karl-Heine-Straße 32) Sanierung der denkmalgeschützten Fassade 2016/2017 5 Plagwitz Rad-Fußwegeverbindung am Kanal (Aurelienbis Karl-Heine-Straße) 6 Plagwitz Rad-Fußwegeverbindung am Kanal (Gießerstraße - bis Gleisradweg) 7 Plagwitz Gießerstraße (Abs. Karl-Heine-Straße bis Endersstraße) 8 Summe 375.000 400.000 120.000 Planung ab 2017 90.000 450.000 400.000 1.350.000 1) Unter dem Begriff „Programmbegleitung“ werden die unter Abschnitt B Nummer 11 der VwV-StBauE vom 10.09.2009 aufgeführten zuwendungsfähigen Maßnahmen zusammengefasst. Darunter fallen u.a.: Vergütungen für Sanierungsträger und andere Beauftragte, Wettbewerbe und gutachterliche Kostenermittlungen, Evaluation, Abrechnung, Dokumentation, Verfügungsfonds, Städtebauliche Entwicklungskonzepte. Seite 1 Sanier ungsgebietLeipzig-Plagwitz (1. Änderung) Druckdatum: 02.03.2017 -Zone II( 71300699) BW gWGFZ1, 8 SU170, 00€ / m² SB185, 00€ / m² St icht ag:31. 12. 2016 -Zone I( 71300657) BM WGFZ1, 8 SU130, 00€ / m² SB143, 00€ / m² St icht ag:31. 12. 2016 -Zone III( 71300700) BW gWGFZ1, 6 SU150, 00€ / m² SB166, 00€ / m² St icht ag:31. 12. 2016 ! ! ! -Zone VII( 71300659) BW SU180, 00€ / m² SB200, 00€ / m² St icht ag:31. 12. 2016 ! ! -Zone IV( 71300647) BG SU50, 00€ / m² SB51, 00€ / m² St icht ag:31. 12. 2016 -Zone VIII( 71300649) BG SU45, 00€ / m² SB47, 00€ / m² St icht ag:31. 12. 2016 ! ! -Zone VI( 71300648) BG SU50, 00€ / m² SB52, 00€ / m² St icht ag:31. 12. 2016 ! Lage des BRW-Grundstücks BRW Zonen 1. Teilaufhebungsgebiet 2. Teilaufhebungsgebiet Sanierungsgebiet -Zone V( 71300658) BM SU200, 00€ / m² SB232, 00€ / m² St icht ag:31. 12. 2016 ± Anlage 4 Zwischenbilanz zur geplanten zweiten Teilaufhebung des Sanierungsgebietes „Leipzig Plagwitz“ Inhaltsverzeichniss Allgemeiner Teil Allgemeine Angaben zum Sanierungsgebiet Seite 2 - 3 Besonderer Teil Charakteristik Teilaufhebungsgebiet Seite 4 Umgesetzte Maßnahmen im öffentlichen Raum Seite 6 1 Allgemeine Angaben zum Sanierungsgebiet Aufgrund des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 26.08.1992 (Nr. 542/92) wurden für das Sanierungsgebiet „Leipzig Plagwitz“ Vorbereitende Untersuchungen zur Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit durchgeführt. Mit Beschluss vom 20.04.1994 (Nr. 1085/14) wurde das Sanierungsgebiet „Leipzig Plagwitz“ festgelegt und zum Zwecke der Herstellung von Rechtssicherheit erneut am 19.06.2013 (Nr. RBV-1642/13) beschlossen. Die Erweiterung des Gebietes sowie die Konkretisierung des Sanierungskonzeptes erfolgte durch Beschluss der Ratsversammlung vom 24.02.1999 (Nr. RB-1514/99). Gebietsbezeichnung: Sanierungsgebiet „Leipzig-Plagwitz“ Gebietsgröße: 86 ha Durchführungszeitraum:* 1995 bis voraussichtlich 2020 Förderprogramme: Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen, Landessanierungsprogramm LSP Europäischer Fonds für Regionalentwicklung (EFRE/URBAN II) Stadtumbau Ost – Rückbau und Aufwertung Summe der Ausgaben bisher:* 19.452.000 € Summe der Einnahmen bisher:* Summe der Finanzhilfen bisher:* 203.400 € 12.832.400 € nur Zwischennachweis SEP 2 ca. 2,5 Mio. € bis Ende der Sanierung Fördermitteleinsatz (SEP) nach Verwendungszweck Grunderwerb 300.400,00 € Ordnungsmaßnahmen 8.177.300,00 € Baumaßnahmen 8.723.700,00 € Vorbereitung / Vergütungen 2.250.600,00 € Gesamt 19.452.000,00 € 3 Charakteristik des zweiten Teilentlassungsgebietes Leipzig-Plagwitz Nachdem sich der gesamte Bereich des Sanierungsgebietes südlich der Karl-HeineStraße bereits in einem Teilentlassungsprozess befindet, soll jetzt der Bereich des Sanierungsgebietes nördlich der Karl-Heine Straße zwischen der Zschocherschen Straße und dem Kanal zur Teilentlassung kommen. Nordöstlich bildet die zweite Teilentlassungsgrenze die Lützner Straße bis zur Einmündung der Endersstraße und dann wird die Endersstraße bis zur östlichen Grenze des Sanierungsgebiets der nördliche Abschluss des zweiten Teilentlassungsgebietes. Der Gesamtbereich dieses zweiten Teilentlassungsgebietes ist überwiegend durch eine einfachere gründerzeitliche Bausubstanz gekennzeichnet. In den vorbereitenden Untersuchungen 1994 wurden die Missstände folgendermaßen beschrieben: der ehemals benachbarte Wohnbereich zu den Industriearbeitsplätzen in Plagwitz, war nach der Wende gekennzeichnet, durch eine eher einfache gründerzeitliche Bausubstanz, die sich fast vollständig als unsaniert und vernachlässigt darstellte. Fast alle Gebäude standen leer. Insbesondere in den Straßenzügen der Hähnel-, Siemering- und Josephstraße waren über die Jahrzehnte schon viele Brachen entstanden, bzw. kam es noch bis ca. 2010 zu Einstürzen bzw. notwendigen Abbrüchen der Bausubstanz. Auch der Bereich mit Kanallage entlang der Helmholtz- und Enderstraße, blieb trotz attraktiver Aussicht auf ein Gewässer und dem bereits 1992 angelegten Karl-Heine-Radweges lange von Leerstand und unsanierten Wohngebäuden geprägt. 4 Die Ziele der Sanierung zielten auf einen vollständigen Erhalt der historischen Gebäudesubstanz, bei gleichzeitiger Beseitigung der Defizite im wohnortnahen Grünbereich. Entlang dieser Zielstellung wurde die Freilegung der Wohninnenhöfe von der Bausubstanz bei der Sanierungstätigkeit gefördert, um möglichst grüne Wohninnenhöfe zu errichten, die weitgehend vom ruhenden Verkehr frei bleiben sollten. Mit Beginn der Sanierung wurden zahlreiche Städtebaufördermittel auch in private Baumaßnahmen anteilig für die Sanierung von bereitwilligen Eigentümern eingesetzt. Die Wohngebäude in diesem Bereich verfügten alle über ehemals gewerblich genutzte Hinterhäuser, Waschhäuser oder andere Nebengebäude (Schuppen, Lagergebäude etc.) Der Abbruch der Hinter- und Nebengebäude und die Freilegung der Wohninnenhofbereiche wurde auch überall da, wo die Bereitschaft bestand, bis zum Hundert gefördert. Insgesamt vollzog sich die Entwicklung in diesem Bereich langsamer als südlich er Karl-Heine-Straße, da es zwischen 2000 und 2009 wenig Investitionstätigkeit in den schon von vielen Brachen gekennzeichneten Straßenzügen gab. Bis weit in die 2000er Jahre war der Bereich durch viele unsanierte und leerstehende Gebäude gekennzeichnet. In der Zwischenzeit präsentiert sich das 2. Teilentlassungsgebiet als attraktives Wohnviertel. Fast alle Brachen sind in der Zwischenzeit mit Einfamilien-, ab ca. 2011 auch wieder mit Mehrfamilienhäusern neu bebaut.In den letzten Jahren waren temporär als Gärten genutzte Brachflächen, die von ihren vorübergehenden Nutzern gehegt wurden und wie die Nachbarschaftsgärten zur stadtnahen grünen Idylle herangewachsen. Durch die aktuelle Verdichtung und Neubebauung von Brachflächen nimmt der Parkdruck zu und ist auch ein Defizit an wohnortnahen Grünbereichen wieder ein Thema. Umso wichtiger wird bei der Gestaltung der Wohninnenbereiche entsiegelte Flächen mit nutzbaren Grünräumen herzustellen. Dabei ist ein restriktiver Umgang mit PKWStellplätzen in den Innenhofbereichen unerlässlich. Die Straßenzüge liegen zwischen der belebten Karl-Heine-Straße und der Lütznerstraße verfügen über eine gute Anbindung an den ÖPNV, dem C-Zentrum am Lindenauer Markt. Zahlreichen gut sortierte Einkaufsmöglichkeiten, Kultur- und Gastronomiebetriebe kennzeichnen nicht nur die Karl-Heine-Straße, sondern auch die Merseburger Straße und Josephstraße erfreuen sich neuer Nutzungen. Zusammenfassend kann man sagen, das dieser Teil von Plagwitz einen deutlichen Wandel zu einem attraktiven, ruhigeren Wohnviertel vollzogen hat, bei dem gleichzeitig die Bedürfnisse des städtischen Lebens mit vielfältigen und zahlreichen Kultur-, Bildungs-, Freizeit- und Erholungs-, Gesundheits-, Einkaufs- und Gastronomie-Angeboten bestens erfüllt werden. 5 Plagwitz, Teilgebiet II: Umgesetzte Fördermaßnahmen (ohne private Gebäudemaßnahmen) Stand: 02/2017 Maßnahme Fertigstellung Fördersumme in € Förderprogramm Neugestaltung Karl-Heine-Platz 31.07.1996 224.800,00 SEP Neugestaltung Schadowplatz 30.10.1994 352.000,00 SEP Umgestaltung der Aurelienstraße, 1. BA Birkenstraße bis Merseburger Str. 31.12.2004 319.500,00 SEP Spielplatz Helmholtzstraße am Kanal 31.05.1998 130.800,00 SEP Spielplatz 12 Brücken am Kanal 31.05.1998 15.000,00 SEP Umgestaltung der Merseburger Straße – Lützner Straße bis Aurelienstraße 31.12.2000 430.000,00 SEP Umgestaltung der Aurelienstraße, 2. BA Merseburger Straße bis Karl-Heine-Kanal 31.12.2006 207.670,00 EFRE Modernisierung Theater Lindenfels Westflügel, Hähnelstraße 28 28.02.2012 280.000,00 SEP Blockentwicklung Josephstraße 31.12.2013 45.000,00 SEP Umgestaltung der Josephstraße mit verkehrsberuhigtem Bereich 31.12.2014 913.500,00 EFRE Sport- und Freizeitfläche Leipziger Löwen 30.11.2011 220.000,00 EFRE Aufwertung Wegeverbindung Helmholtzstraße – Karl-Heine-Kanal 31.12.2013 74.907,00 EFRE Wegeverbindung und Brückensanierung Karl-Heine-Straße bis Endersstraße 31.12.2007 439.000,00 EFRE Umgestaltung der Siemeringstraße 31.03.2017 530.000,00 SUO Umgestaltung der Felsenkellerstraße, und Birkenstraße bis Karl-Heine-Straße 30.06.2017 482.000,00 SUO Modernisierung Schaubühne Lindenfels , Karl-Heine-Straße 50 31.12.2016 360.000,00 SUO Umbau Georg-Maurer-Bibliothek, Zschochersche Straße 14 31.03.2017 1.700.000,00 SUO Umgestaltung der Birkenstraße 2. BA – Aurelienstraße bis Lütznerstraße 31.12.2017 375.000,00 SEP, Wiedereinsatz Modernisierung der äußeren Hülle des hist. Felsenkellers, Karl-Heine-Straße 32 31.12.2017 400.000,00 SEP, Wiedereinsatz Neugestaltung Grünfläche Aurelien-/Ecke Hähnelstraße (Westentaschenpark) 31.12.2017 99.000,00 SEP, Wiedereinsatz 7.598.177,00 SEP – Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen SUO – Stadtumbau Ost EFRE – Europäischer Fonds für regionale Entwicklung 6 Stand der Sanierungsmaßnahmen Sanierungsgebiet "Leipzig-Plagwitz" Stand: Dezember 2016 bebaute Grundstücke abgeschlossene Maßnahme in Realisierung teilsaniert unsaniert ruinös öffentlicher Raum abgeschlossene Maßnahme in Realisierung bisher ohne Maßnahmen unbebaute Grundstücke Zwischennutzung Brache /Baulücke Gebietsumgriffe Abgrenzung Teilaufhebungsgebiete Gebietsabgrenzung lt. Satzungsbeschluss erstellt: Dezember 2016 Maßstab 1:4.000 Kartengrundlage: DSK 5 Stadt Leipzig, Amt für Geoinformation und Bodenordnung Anlage 5 – Fotos Sanierungsgebiet „Leipzig Plagwitz“ im Bereich der 2. Teilentlassung Rückseite Endersstraße am Karl-Heine-Kanal 1994 2017 Fotos SMI, C. Eisler, G. Sommer – Rechte bei Stadt Leipzig ASW Anlage 5 – Fotos Sanierungsgebiet „Leipzig Plagwitz“ im Bereich der 2. Teilentlassung Schaubühne Lindenfels , Karl-Heine-Straße 50 1994 2010 Fotos SMI, C. Eisler, G. Sommer – Rechte bei Stadt Leipzig ASW Anlage 5 – Fotos Sanierungsgebiet „Leipzig Plagwitz“ im Bereich der 2. Teilentlassung Aurelienstraße 1999 2008 Fotos SMI, C. Eisler, G. Sommer – Rechte bei Stadt Leipzig ASW Anlage 5 – Fotos Sanierungsgebiet „Leipzig Plagwitz“ im Bereich der 2. Teilentlassung Felsenkeller, Karl-Heine.Straße 32 – Kreuzung Zschochersche Straße 2002 2017 Fotos SMI, C. Eisler, G. Sommer – Rechte bei Stadt Leipzig ASW Anlage 5 – Fotos Sanierungsgebiet „Leipzig Plagwitz“ im Bereich der 2. Teilentlassung Wohn- und Geschäftshaus Karl-Heine-Straße 54, 2009 2015 mit Stadtteilladen ASW – Leipziger Westen Fotos SMI, C. Eisler, G. Sommer – Rechte bei Stadt Leipzig ASW Anlage 5 – Fotos Sanierungsgebiet „Leipzig Plagwitz“ im Bereich der 2. Teilentlassung Wegeverbindung Karl-Heine-Kanal bis Helmholtzstraße 2010 2011 Fotos SMI, C. Eisler, G. Sommer – Rechte bei Stadt Leipzig ASW Anlage 5 – Fotos Sanierungsgebiet „Leipzig Plagwitz“ im Bereich der 2. Teilentlassung Neugestaltung Josephstraße , 2013 Fotos SMI, C. Eisler, G. Sommer – Rechte bei Stadt Leipzig ASW