Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1261482.pdf
Größe
187 kB
Erstellt
17.03.17, 12:00
Aktualisiert
25.06.17, 14:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Informationsvorlage Nr. VI-DS-03963
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Finanzen
Betreff:
Bericht "Gesetzliche Vertretung" zum 31.12.2016
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Rechnungsprüfungsausschuss
Ratsversammlung
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
21.06.2017
Bestätigung
Information zur Kenntnis
Information zur Kenntnis
Der aktuelle Sachstand zur gesetzlichen Vertretung zum 31.12.2016 wird zur Kenntnis
genommen.
1/6
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
nicht relevant
2/6
Sachverhalt:
Seit dem 01.01.2016 ist die Pflichtaufgabe „Gesetzliche Vertretung“ in die Linienorganisation
der Stadtkasse, Abteilung Amt zur Regelung offener Vermögensfragen/Gesetzliche
Vertretung übergegangen. Es wurden zwei Sachgebiete gegründet.
1.
Ausgangslage
Mit Aufgabenübergang an die Stadtkasse wurden aus dem Rechtsamt und neu angelegten
Akten im Sonderprojekt Gesetzliche Vertretung insgesamt 672 Vorgangsakten zu
Grundstücken übernommen, davon entfallen 162 Vorgangsakten auf das Sachgebiet
Gesetzliche Vertretung – laufende Verfahren und 510 Vorgangsakten auf das Sachgebiet
Gesetzliche Vertretung – Altfälle/Verwahrkonten.
2.
Aufgabenverteilung
Das Sachgebiet 21.31 Gesetzliche Vertretung – laufende Verfahren stellt die Bearbeitung
neuer Anträge auf Bestellung eines gesetzlichen Vertreters unter Beachtung der rechtlichen
Voraussetzungen nach Art. 233 § 2 Abs. 3 EGBGB bzw. § 11b VermG sicher.
Darüber hinaus nimmt es im laufenden Verwaltungsverfahren die Aufgaben der
Erbenermittlung, die laufende Beratung und Beaufsichtigung gesetzlicher Vertreter bei der
Grundstücksverwaltung, aufsichtsbehördliche Genehmigungen zustimmungspflichtiger
Rechtsgeschäfte bei Grundstücksangelegenheiten in Analogie zu Betreuungsgerichten, die
Überwachung der Treuhandkonten und den fiskalischen Abschluss der Vorgangsakte wahr.
In den vom Rechtsamt übernommenen laufenden Verfahren, in denen noch ein gesetzlicher
Vertreter bestellt ist, sind die Vorgangsakten zu prüfen, zu bearbeiten und gegebenenfalls zu
korrigieren.
Das Sachgebiet 21.32 Gesetzliche Vertretung – Altfälle/Verwahrkonten hat die im
Rahmen der Fehleranalyse getroffenen Festlegungen nunmehr für jede Grundstücksakte
zusammenzuführen und den festgestellten Korrekturbedarf in jeder Einzelfallakte
umzusetzen. Ziel ist es, den rechtswidrigen Zustand der Verwahrung von Treuhandgeldern
durch die Stadt Leipzig zu beenden und diese den Berechtigten zuzuführen.
Wurde das Grundstück im Rahmen der gesetzlichen Vertretung verkauft und/oder lag ein
Verwahrkonto vor, ist auf Grundlage der festgestellten Fehler das Verwahrkonto
entsprechend zu korrigieren. Dabei sind sämtliche zahlungsrelevanten Vorgänge der
jeweiligen Grundstücksakte zu prüfen und der korrekte Verwahrbetrag festzustellen. Bei
Abweichungen aufgrund von Fehlbuchungen in der Vergangenheit ist das Konto zu
korrigieren. Gleichzeitig werden die ehemaligen Grundstückseigentümer bzw. ihre
Rechtsnachfolger ermittelt. Anschließend werden die Zinsen dem jeweiligen Verwahrkonto
zugeführt und die Verwahrgelder (inklusive Zinsen) an die Berechtigten ausgezahlt oder
hinterlegt und die Konten geschlossen.
3.
Personal
Für die Übernahme der Aufgabe „Gesetzliche Vertretung“ wurden sieben zusätzliche Stellen
in der Mehrbedarfsvorlage beantragt. Gemäß DA Nr. VI-DS-01952-DA-001 war eine
personelle Ausstattung mit zwei Sachgebietsleiter/Justiziar-Stellen und sieben
Sachbearbeiter-Stellen vorgesehen.
Mit Änderungsantrag VI-DS-01808-ÄA-003 schlug die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die
Einrichtung von 3,00 VzÄ Sachbearbeiter-Stellen bis 2020 sowie die Streichung der übrigen
vier vorgesehenen Sachbearbeiter-Stellen vor. Der Stadtrat bestätigte den Änderungsantrag.
3/6
Mit Beschluss des Änderungsantrages wurden damit drei Sachbearbeiter-Stellen
eingerichtet.
Mit nur drei Sachbearbeiter-Stellen war das Thema nicht zu bearbeiten, deshalb wurden
Stellen gewandelt und umgesetzt. Drei Sachbearbeiter-Stellen aus dem Bereich ARoV
wurden gewandelt und eine Sachbearbeiter-Stelle aus zur Zeit nicht genutzten StellenAnteilen gebildet. Damit konnte die Stellenausstattung auf der Sachbearbeiterebene für die
Aufgabenerfüllung Gesetzliche Vertretung gesichert werden.
Mit Beschluss Nr. VI-DS-01756-DS-001 wurden eine Sachgebietsleiter/Justiziar-Stellen für
die Gesetzliche Vertretung – laufende Verfahren und eine Sachgebietsleiter/Justiziar-Stelle
für die Gesetzliche Vertretung - Altfälle/Verwahrkonten bis 2020 eingerichtet.
Allerdings konnte seit Januar 2016 eine Sachgebietsleiter/Justiziar-Stelle nicht besetzt
werden. Erst in einem zweiten Stellenbesetzungsverfahren konnte eine geeignete
Bewerberin ausgewählt und eine Besetzung der seit über einem halben Jahr vakanten Stelle
ab dem 01.10.2016 gesichert werden.
Die Nichtbesetzung der Sachgebietsleiter/Justiziar-Stelle hatte allerdings zur Folge, dass die
Aufgaben in der sogenannten Altfallbearbeitung seit Januar 2016 nur sehr eingeschränkt und
in äußerst dringenden Fällen erledigt werden konnten. Dabei ist es bei der Aufarbeitung der
Altfälle und Schließung der Verwahrkonten – 70,86 % waren zum Stichtag 31.12.2015 noch
zu klären – fast nahezu zu einem Bearbeitungsstillstand gekommen.
Da die Sachgebietsleiterin/Justiziarin laufende Verfahren seit Anfang des Jahres 2016 für
den Bereich Gesetzliche Vertretung (vormals vier Justiziare im Sonderprojekt Gesetzliche
Vertretung) alleinige Entscheiderin, Ansprechpartnerin und Wissensvermittlerin insbesondere
in allen fachlichen Themen für Vorgesetzte, Mitarbeiter sowie stadtinterner Anliegen, Bürger
etc. ist, kann auch im Bereich der laufenden Verwaltungsverfahren bislang nicht von einer
geordneten Bearbeitung ausgegangen werden. Die Sachbearbeiter/innen des Bereiches
Altfälle/Verwahrkonten wurden wegen der Nichtbesetzung der zweiten SachgebietsleiterStelle/Justiziar/in unterstützend für den Bereich laufende Verwaltungsverfahren im Rahmen
der Erbenermittlung tätig, um dem Bearbeitungsstau infolge Umstrukturierung und
Beendigung des Sonderprojektes sowie Umzug und Eingliederung in die Stadtkasse Ende
2015/Anfang 2016 entgegenzuwirken.
Seit dem 01.10.2016 sind in der Stadtkasse zur Aufgabenerfüllung „Gesetzliche Vertretung“
alle neun Stellen besetzt (eine Sachgebietsleiter/Justiziar-Stelle und drei SachbearbeiterStellen für die Aufgaben Gesetzliche Vertretung – laufende Verfahren sowie eine
Sachgebietsleiter/Justiziar-Stelle und vier Sachbearbeiter-Stellen für die Aufgaben
Gesetzliche Vertretung - Altfälle/Verwahrkonten).
Nach einer entsprechenden Einarbeitungsphase der neu eingestellten
Sachgebietsleiterin/Justiziarin in diese anspruchsvolle Materie wird mit einer geordneten
kontinuierlichen und qualitätsgesicherten Bearbeitung der Altfälle/Verwahrkonten ab 2017
gerechnet.
4.
Abschluss der Verwahrkonten und Einzelfallakten
Eine Gegenüberstellung zum Stand der Bearbeitung Vergleich per 31.12.2015 und per
31.12.2016 ist dem als Anlage 1 beigefügten Berichtsbogen zu entnehmen.
Als „Altakten“ werden Akten bezeichnet, die aus dem Zeitraum vor Gründung des
Sonderprojektes Gesetzliche Vertretung (2012) herrühren und/oder erst während der Zeit im
Sonderprojekt als eigener Grundstücksvorgang angelegt oder erfasst worden sind.
4/6
Diese Akten wurden grundsätzlich dem Sachgebiet Gesetzliche Vertretung –
Altfälle/Verwahrkonten zur Bearbeitung zugewiesen (Berichtsbogen zu Ziffer II.1.2 = 510
Altakten).
Seit dem Jahr 2012 – Gründung des Sonderprojektes Gesetzliche Vertretung - wurden 217
der insgesamt 699 Altakten zu Altfällen aufgearbeitet, geprüft und geschlossen (Ziffer II.1.1
im Berichtsbogen). Das entspricht einer Quote von 31,04 %. Allein im Jahr 2016 konnten 31
Altakten zu Altfällen (Vergleich Stand 2016: 217 – Stand 2015: 186) erledigt werden.
482 der Altakten zu Altfällen sind per 31.12.2016 noch durch das Sachgebiet Gesetzliche
Vertretung - Altfälle/Verwahrkonten einer detaillierten Prüfung zu unterziehen (Ziffer II.1.2 im
Berichtsbogen). Damit muss noch bei 68,96 % der Altakten eine Einzelfallprüfung
durchgeführt werden.
Von den insgesamt 350 Verwahrkonten konnten seit dem Jahr 2012 bis Ende letzten Jahres
125 Verwahrkonten geschlossen werden (Ziffer III.1.1 im Berichtsbogen). Dies entspricht
einer Quote von 35,71 %.
Zu 225 der Verwahrkonten (64,29 %) ist noch eine Prüfung und fiskalische Aufarbeitung
durch das Sachgebiet Gesetzliche Vertretung durchzuführen (Ziffer III.1.2 im Berichtsbogen).
Allein im Jahr 2016 wurden trotz der personalbedingten Anlaufschwierigkeiten 23
Verwahrkonten (Vergleich Stand 2016: 125 – Stand 2015: 102) überprüft, korrigiert, an die
Berechtigten ausgezahlt bzw. zur Hinterlegung gebracht und im Ergebnis geschlossen.
Von den Verwahrkonten wurden im Jahr 2016 insgesamt Beträge in Höhe 416.971,54 €
(einschließlich 35.647,57 € Zinsen) ausgezahlt. 102.046,29 € (69.615,04 € Verwahrbetrag
plus 32.431,25 € Zinsen) sind an die Berechtigten direkt ausgezahlt worden und 314.925,25
€ (311.708,93 € Verwahrbetrag plus 3.216,32 € Zinsen) wurden zur Hinterlegung gebracht.
5.
Zusammenfassung/Ausblick
Seit der Übernahme der Aufgabe Gesetzliche Vertretung vom Sonderprojekt zum
01.01.2016 sind 8 neue Verfahren mit Anträgen auf Bestellung eines gesetzlichen Vertreters
hinzugekommen (Ziffer I.1 im Berichtsbogen). Gleichzeitig konnten 8 Fälle in den laufenden
Verfahren abgeschlossen werden (Ziffer I.1.1 im Berichtsbogen). Die Anzahl der laufenden
Verfahren liegt damit weiterhin bei 162 Fällen (Ziffer I.1.2 im Berichtsbogen).
Im gleichen Zeitraum konnten insgesamt 31 sogenannte Altakten zu Altfällen abgeschlossen
und archiviert werden. Die Zahl der noch zu prüfenden und zu bearbeitenden Altakten zu
Altfällen beträgt 482.
Eine belastbare Prognose zur abschließenden Aufgabenerledigung der Altfälle ist erst nach
dem Jahr 2017 möglich, da ab diesem Zeitraum von einer kontinuierlichen Abarbeitung
aufgrund der Personalsituation gesprochen werden kann.
Hinsichtlich der laufenden Verfahren ist eine Prognose nur bedingt möglich. Die Arbeiten
sind nicht auf Abarbeitung der Fälle ausgerichtet, da die Stadt hier nur beschränkten Einfluss
auf die Verfahren nehmen kann. Allein im 1. Quartal 2017 wurden 7 Anträge auf Bestellung
eines gesetzlichen Vertreters gestellt. Das Volumen der Fälle wird sich zukünftig aufgrund
der Bevölkerungsentwicklung noch weiter erhöhen, so dass die Zahl der „Erledigung“ der
laufenden Verfahren hinter der der neu hinzukommenden Anträge zurückbleiben wird. Im
Hinblick auf die besondere Brisanz, Haftungsrisiken wegen der Beachtung der
Verkehrssicherungspflicht und der Gefahrenabwehr für die Stadt Leipzig so gering wie
möglich zu halten, ist eine auf das Verfahrensvolumen angepasste Stellenbemessung
unerlässlich.
5/6
6.
Verschiedenes
In einem Altfall ist Anfang 2016 Klage gegen die Stadt Leipzig wegen
Schadenersatzforderung in Höhe von 496.616,43 € nebst Zinsen erhoben worden. Der
Vorgang wurde zuständigkeitshalber dem Haftpflichtversicherer der Stadt Leipzig übergeben.
Der Kommunale Schadensausgleich (KSA) beauftragte eine Anwaltskanzlei mit der
Vertretung vor dem Landgericht Leipzig.
Die Stadt Leipzig, Sonderprojekt „Gesetzliche Vertretung“, wurde zum Termin zur
Güteverhandlung Anfang August 2016 geladen. Nach erfolglosem Termin der
Güteverhandlung gab es am 26.01.2017 eine neuerliche Verhandlung am Landgericht.
Am 16.03.2017 verkündete das Landgericht Leipzig sein Urteil. Die Klage wurde
abgewiesen, die Stadt Leipzig hat das Verfahren gewonnen.
Im Rahmen des Abschlussberichtes des Sonderprojektes „Gesetzliche Vertretung“ zum
31.12.2015 (Beschlussvorlage Nr. VI-DS-02259) wurde dargestellt, welche Aufgaben bei der
Aufarbeitung der Einzelfallakten zu erledigen sind (vgl. Abschnitt E.1.1., S. 37 f.) und welche
möglichen Risiken daraus resultieren könnten (vgl. Abschnitt E.2, S. 39 f.).
Ende des Jahres 2016 wurde bei Aufarbeitung der Einzelfallakten festgestellt, dass in der
Vergangenheit durch die Stadt Leipzig als Bestallungsbehörde öffentlich-rechtliche
Forderungen gegenüber den Vertretenen nicht immer korrekt geltend gemacht worden
waren. Dabei handelt es sich vorwiegend um Fälle, in denen ein gesetzlicher Vertreter
bestallt und die entstandenen Kosten hierfür durch die Stadt Leipzig verauslagt worden
waren. Bei der späteren Ermittlung eines Eigentümers unterblieb teilweise die verauslagten
Kosten von den Vertretenen zurück zu fordern. Im Zuge der Einzelfallbearbeitung ist nun
festgestellt worden, dass ein Teil dieser Forderungen bereits seit längerer Zeit verjährt sein
könnte. Nach einer ersten Schätzung handelt es sich um eine Größenordnung von ca.
170.000 € bis 300.000 €. Die Überprüfung dieser Ansprüche war nicht Gegenstand der
Beauftragung des Sonderprojektes, so dass sich die Thematik der Verjährung der Ansprüche
erst zum gegenwärtigen Zeitpunkt, anhand der vollumfänglichen Aufarbeitung der
Einzelakten, derart gestellt hat.
Derzeit ist eine Beschlussvorlage in Vorbereitung, mit der ein verwaltungseffizienter
Verfahrensvorschlag zum Umgang mit offenkundig verjährten öffentlich-rechtlichen
Forderungen der Stadt Leipzig vorgelegt wird.
Anlage:
Anlage 1 - Statistik Gesetzliche Vertretung 2016
6/6
Stadt Leipzig
Stadtkasse
21.31 gV- laufende Verfahren
21.32 gV- Altfälle/Verwahrkonten
Anlage 1
zu VI-DS-03963
Statistik Gesetzliche Vertretung nach Sachgebieten Jahr 2016
Bericht zum:
31.12.2015
31.12.2016
I. 21.31 Gesetzliche Vertretung - laufende Verfahren
I.1. Summe der Verfahren:
I.1.1. davon archiviert
I.1.2. davon in Bearbeitung
170
8
162
100%
4,71%
95,29%
178
16
162
100%
8,99%
91,01%
696
186
510
100%
26,72%
73,28%
699
217
482
100%
31,04%
68,96%
350
102
248
100%
29,14%
70,86%
350
125
225
100%
35,71%
64,29%
II. 21.32 Gesetzliche Vertretung - Altfälle/Verwahrkonten
II.1. Summe der Verfahren:
II.1.1. davon archiviert
II.1.2. davon noch zu bearbeiten
III. Kurzübersicht der Verwahrkonten
III.1. Gesamtanzahl der Verwahrkonten:
III.1.1. davon geschlossen
III.1.2. davon noch zu schließen