Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1271373.pdf
Größe
181 kB
Erstellt
24.04.17, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 16:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Verwaltungsausschuss
Neufassung Nr. VI-DS-03573-NF-01
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
FA Umwelt und Ordnung
Verwaltungsausschuss
03.05.2017
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
Betreff
Beschaffung einer Mobilen Datenerfassung (MDE) für den Rettungsdienst der Stadt
Leipzig durch die Branddirektion
Beschlussvorschlag:
1. Der Beschaffung von 42 mobilen Datenerfassungseinheiten (Endgeräte/Halterungen/ Fahrzeugdrucker/Software etc.) für den Rettungsdienst (RD) der Stadt Leipzig wird zugestimmt.
2. Die Investitionsmittel belaufen sich voraussichtlich auf 317.301,84 EUR. Die Deckung erfolgt mit
100.000 EUR aus nichtverbrauchten, investiven Haushaltsmitteln im PSP-E. „Erwerb
immateriellen
Vermögens
RD-Technik“
(7.0001343.701),
die
im
Rahmen
des
Jahresabschlusses 2016 als Ermächtigung aus Vorjahren nach 2017 übertragen werden. Die
Ermächtigungsübertragung steht unter dem Vorbehalt der Bestätigung durch den Beigeordneten
für Finanzen zum gegebenen Zeitpunkt. Die für diese Maßnahme weiter, notwendigen Mittel i.
H. v. 217.301,84 EUR wurden bereits vorzeitig als Ermächtigung aus Vorjahren nach 2017
übertragen
3. Folgekosten und Erträge sind im Entwurf des Haushaltsplans 2017 ff. enthalten und wurden mit
den Kostenträgern im Rettungsdienst verhandelt.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt:
1. Beschreibung des Vorhabens
Ziel der Maßnahme ist der Einsatz von 42 mobilen Datenerfassungseinheiten (Endgeräte/
Halterungen/ Fahr- zeugdrucker/Software etc.) im Rettungsdienst der Stadt Leipzig. Der Bedarf
setzt sich wie folgt zusammen:
•
20 RTW (Rettungswagenbestand gemäß Bereichsplan)
•
7 NEF (Bestand der Notarzteinsatzfahrzeuge gemäß Bereichsplan)
•
2 MZF (Mehrzweckfahrzeugbestand gemäß Bereichsplan)
•
5 Reservegeräte [entspricht 1 Gerät pro Leistungserbringer außer Berufsfeuerwehr (BF)]
•
5 Geräte für die Reservetechnik der BF (3 RTW, 1 NEF und der Übergewichtigen-KTW)
•
2 Geräte für den Träger Rettungsdienst (Schulungen/Qualitätsmanagement des Ärztlichen
Leiters Rettungsdienst und temporär für zusätzlich eingesetzte Rettungsmittel)
•
1 Gerät für den Sachbearbeiter Ärztlicher Leiter Leitstelle
•
= 42 Geräte.
Diese Einheiten ersetzen die bisherigen Papierprotokolle des Rettungsdienstes. Beabsichtigt ist der
Kauf der benötigten Hard- und Software.
2. Begründung der Notwendigkeit
Die Stadt Leipzig ist als Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes für die Sicherstellung einer
bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung und des
Krankentransportes zuständig. Neben den vielfältigen Aufgaben der Organisation des
Rettungsdienstes, wie der Bereichsplanung, der Sicherstellung der Durchführung des
Rettungsdienstes, wozu aktuell die Vergabe der Rettungsdienstleistungen zählt, sind auch die
Anforderungen an die Qualität der rettungsdienstlichen Versorgung von herausragender Bedeutung.
Die Dokumentation der Einsätze in der Notfallrettung, insbesondere der Einsätze mit Notarzt, ist
unabdingbarer Bestandteil der notfallmedizinischen Versorgung eines Patienten. Sie ist vom
Gesetzgeber vorgeschrieben [vgl. § 28 Abs. 6 Sächsisches Gesetz über den Brandschutz,
Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG) i. V. m. §§ 9 Abs. 2 und 11 Abs. 1
Sächsische Landesrettungsdienstplanverordnung (SächsLRettDPVO)] und muss im Sinne des
Patienten und im Interesse seiner Behandler (Notarzt, Rettungsassistent) juristisch einwandfrei sein.
Momentan werden diese Daten manuell erfasst und genügen den Anforderungen außerhalb eines
Qualitätsmanagement. In dieser Form sind diese mangels der Möglichkeiten logischer
Plausibilitätsprüfungen fehlerbehaftet und nur mit größtem Aufwand auswertbar (ca. 90.000
handschriftliche Einsatzprotokolle nur in der Notfallrettung pro Jahr).
Auf Grundlage der aktuell nur verfügbaren Papierdokumentation kann den Vorgaben zur
Qualitätssicherung gem. § 28 Abs. 6 SächsBRKG i. V. m. §§ 9 Abs. 2 und 11 Abs. 1
SächsLRettDPVO nur bedingt nachgekommen werden. Die Versorgung bestimmter Krankheitsbilder
(z. B. Herzinfarkt, Schlaganfall, schwere Verletzung) ist zeitkritisch und muss permanent überprüft
werden, um Schwachstellen im System aufdecken zu können, Transport- und Behandlungszeiten zu
optimieren und ein für den Patienten und die Angehörigen möglichst optimales Ergebnis zu erzielen.
Die Einführung der MDE sichert nicht nur die vom Gesetzgeber geforderte Dokumentation sondern
eröffnet auch Möglichkeiten zur mannigfaltigen statistischen Auswertung.
Auch wurde im Rahmen der Anhörung zur Genehmigung des Bereichsplanes für den
Rettungsdienst der Stadt Leipzig für die Jahre 2014 - 2021 am 11. November 2013 in der
Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig, durch die gesetzlichen Krankenkassen als
Kostenträger die Einführung einer digitalen Datenerhebung (MDE) im Rettungsdienst der Stadt
Leipzig gefordert. Mithilfe der MDE können die Einsatzdaten schon auf dem Rückweg zur
Rettungswache vorbereitet werden, so dass Nachbereitungszeiten auf den Rettungswachen für die
Dokumentation verringert werden.
Anmerkung:
Das an der Universität Leipzig stationierte Notarzteinsatzfahrzeug (NEF Mitte) verfügt seit dem
Jahre 2010 über eine aus universitären Mitteln finanzierte MDE dieses Anbieters. Der Jahresbericht
des NEF Mitte zeigt, welche Möglichkeiten die Verwendung der MDE im Rahmen eines
Qualitätsmanagements ermöglicht (siehe Anlage 1). Im Landkreis Nordsachsen wurde die MDE
ebenfalls kürzlich eingeführt.
3. Darstellung der Wirtschaftlichkeit
Ein Angebot der Firma Tech2Go über den Leistungsumfang auf Basis eines inzwischen
ausgelaufenen landesweiten Rahmenvertrags von Mai 2016 (siehe Anlage 2) liegt vor. Dieses
musste noch um die Position „MedicalPad Server/Fax Anbindung“ verringert werden. Dies ist für die
Vorlage geschehen. Das wirtschaftlichste Angebot wird in einem entsprechenden Vergabeverfahren
ermittelt.
4. Finanzierung
Die erforderlichen Investitionsmittel waren im Haushaltsplan 2016 eingestellt und werden / wurden
als nicht verbrauchte Investitionsmittel im Rahmen des Jahresabschlusses 2016 als
Ermächtigungen aus Vorjahren nach 2017 wie folgt übertragen:
a) 217.301,84 EUR für diverse Hardware über das PSP - Element 7.0000174.710.020.050 medizinische Spezialausstattung
b) 100.000 EUR für Software über des PSP – Element 7.0001343.701 – Erwerb immateriellen
Vermögens RD – Technik.
Die mit der beabsichtigten Umstellung der Einsatzdokumentation entstehenden Folgekosten ab
2017 werden in den nachfolgenden Tabellen dargestellt.
Durch die Kostenträger wurde im Rahmen der Kassenverhandlungen vom 3. September 2015 die
Refinanzierung der Investitionskosten in Höhe von 50 % und der laufenden Kosten in Höhe von
100 % im Rahmen der Entgelte in Aussicht gestellt. Die Aufteilung der Beschaffung greift diese
unterschiedliche Refinanzierung auf und bildet die Grundlage der berechneten Erträge.
Refinanzierung zu 50 %:
Bezeichnung
Investition
PSP Element
Hardware
190.223,88 €
AfA – Satz 20 %
7.0000174.710.020.050
(mediz. Spezialausstattung)
Software
87.738,70 €
AfA – Satz 20 %
7.0001343.701 (Erwerb
immat. Vm RD-Technik)
Gesamtsumme:
277.962,58 €
AfA - Folgekosten
55.592,52 €
1.100.12.7.0.01
Erträge aus AfA (Entgeltanteil)
27.796,26 €
1.100.12.7.0.01
Refinanzierung zu 100%:
Bezeichnung
Folgekosten
Folgekosten p.a.
davon
-Tech2Go (Wartung)
-Lecos (Anbindung Sim
Karte)
PSP Element
1.100.12.7.0.01
23.990,40 €
10.680,00 €
Gesamtbetrag
34.670,40 €
Erträge aus Folgekosten
34.670,40 €
1.100.12.7.0.01
Aus den Folgekosten ergeben sich Erträge in Höhe von (27.796,26 € + 34.670,40 € =) 62.466,66 €.
Wertermittlung nach VgV
Hardware
190.223,88 €
Software
87.738,70 €
Wartung
p.a. 23.990,40 € x 4 Jahre
95.961,60 €
Anbindung
einmalig
600,00 €
Anbindung
p.a. 10.080,00 € x 4 Jahre
40.320,00 €
--------------------------------------------------------------------------------------------------Gesamtwert
414.844,18 €
5. Liefer- und Leistungszeitraum
Liefer- und Leistungszeitraum ist voraussichtlich das I. Quartal 2018.
6. Folgen bei Ablehnung
Die Forderung nach der Einführung einer MDE aus dem Genehmigungsverfahren Bereichsplan ist
nicht umsetzbar. Eine qualitative Bewertung der Notfalleinsätze ist nicht möglich
Anlagen:
Anlage 1:
Anlage 2:
Auszug Jahresbericht NEF Mitte
Angebotskalkulation Leipzig
Anlage 1 – Auszug Jahresbericht NEF Mitte
Beispielhaft wird die Einsatzhäufigkeit nach Uhrzeiten und Wochentagen dargestellt.
Finanzielle Auswirkungen
nein
X
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
X
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
X
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
X
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
217.301,84
7.0000174.710.020.050
100.000,00
7.0001343.701
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
2017
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten
anderer OE
nein
X
von
bis
2017
2021
wenn ja,
Höhe in EUR (jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach
Durchführung
der
Maßnahme
Ergeb. HH Erträge
Voraussichtlich:
1.100.127001
62.466,66 €
zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
2017
2021
Voraussichtlich:
34.670,40 €
1.100.127001
Ergeb. HH Aufwand aus jährl.
Abschreibungen
2017
2021
Voraussichtlich:
55.592,52 €
1.100.127001
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
X
nein
wenn ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
nein
X
ja,