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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1271373.pdf
Größe
181 kB
Erstellt
24.04.17, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 16:26

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Inhalt der Datei

Verwaltungsausschuss Neufassung Nr. VI-DS-03573-NF-01 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit FA Umwelt und Ordnung Verwaltungsausschuss 03.05.2017 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Betreff Beschaffung einer Mobilen Datenerfassung (MDE) für den Rettungsdienst der Stadt Leipzig durch die Branddirektion Beschlussvorschlag: 1. Der Beschaffung von 42 mobilen Datenerfassungseinheiten (Endgeräte/Halterungen/ Fahrzeugdrucker/Software etc.) für den Rettungsdienst (RD) der Stadt Leipzig wird zugestimmt. 2. Die Investitionsmittel belaufen sich voraussichtlich auf 317.301,84 EUR. Die Deckung erfolgt mit 100.000 EUR aus nichtverbrauchten, investiven Haushaltsmitteln im PSP-E. „Erwerb immateriellen Vermögens RD-Technik“ (7.0001343.701), die im Rahmen des Jahresabschlusses 2016 als Ermächtigung aus Vorjahren nach 2017 übertragen werden. Die Ermächtigungsübertragung steht unter dem Vorbehalt der Bestätigung durch den Beigeordneten für Finanzen zum gegebenen Zeitpunkt. Die für diese Maßnahme weiter, notwendigen Mittel i. H. v. 217.301,84 EUR wurden bereits vorzeitig als Ermächtigung aus Vorjahren nach 2017 übertragen 3. Folgekosten und Erträge sind im Entwurf des Haushaltsplans 2017 ff. enthalten und wurden mit den Kostenträgern im Rettungsdienst verhandelt. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Sachverhalt: 1. Beschreibung des Vorhabens Ziel der Maßnahme ist der Einsatz von 42 mobilen Datenerfassungseinheiten (Endgeräte/ Halterungen/ Fahr- zeugdrucker/Software etc.) im Rettungsdienst der Stadt Leipzig. Der Bedarf setzt sich wie folgt zusammen: • 20 RTW (Rettungswagenbestand gemäß Bereichsplan) • 7 NEF (Bestand der Notarzteinsatzfahrzeuge gemäß Bereichsplan) • 2 MZF (Mehrzweckfahrzeugbestand gemäß Bereichsplan) • 5 Reservegeräte [entspricht 1 Gerät pro Leistungserbringer außer Berufsfeuerwehr (BF)] • 5 Geräte für die Reservetechnik der BF (3 RTW, 1 NEF und der Übergewichtigen-KTW) • 2 Geräte für den Träger Rettungsdienst (Schulungen/Qualitätsmanagement des Ärztlichen Leiters Rettungsdienst und temporär für zusätzlich eingesetzte Rettungsmittel) • 1 Gerät für den Sachbearbeiter Ärztlicher Leiter Leitstelle • = 42 Geräte. Diese Einheiten ersetzen die bisherigen Papierprotokolle des Rettungsdienstes. Beabsichtigt ist der Kauf der benötigten Hard- und Software. 2. Begründung der Notwendigkeit Die Stadt Leipzig ist als Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes für die Sicherstellung einer bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung und des Krankentransportes zuständig. Neben den vielfältigen Aufgaben der Organisation des Rettungsdienstes, wie der Bereichsplanung, der Sicherstellung der Durchführung des Rettungsdienstes, wozu aktuell die Vergabe der Rettungsdienstleistungen zählt, sind auch die Anforderungen an die Qualität der rettungsdienstlichen Versorgung von herausragender Bedeutung. Die Dokumentation der Einsätze in der Notfallrettung, insbesondere der Einsätze mit Notarzt, ist unabdingbarer Bestandteil der notfallmedizinischen Versorgung eines Patienten. Sie ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben [vgl. § 28 Abs. 6 Sächsisches Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG) i. V. m. §§ 9 Abs. 2 und 11 Abs. 1 Sächsische Landesrettungsdienstplanverordnung (SächsLRettDPVO)] und muss im Sinne des Patienten und im Interesse seiner Behandler (Notarzt, Rettungsassistent) juristisch einwandfrei sein. Momentan werden diese Daten manuell erfasst und genügen den Anforderungen außerhalb eines Qualitätsmanagement. In dieser Form sind diese mangels der Möglichkeiten logischer Plausibilitätsprüfungen fehlerbehaftet und nur mit größtem Aufwand auswertbar (ca. 90.000 handschriftliche Einsatzprotokolle nur in der Notfallrettung pro Jahr). Auf Grundlage der aktuell nur verfügbaren Papierdokumentation kann den Vorgaben zur Qualitätssicherung gem. § 28 Abs. 6 SächsBRKG i. V. m. §§ 9 Abs. 2 und 11 Abs. 1 SächsLRettDPVO nur bedingt nachgekommen werden. Die Versorgung bestimmter Krankheitsbilder (z. B. Herzinfarkt, Schlaganfall, schwere Verletzung) ist zeitkritisch und muss permanent überprüft werden, um Schwachstellen im System aufdecken zu können, Transport- und Behandlungszeiten zu optimieren und ein für den Patienten und die Angehörigen möglichst optimales Ergebnis zu erzielen. Die Einführung der MDE sichert nicht nur die vom Gesetzgeber geforderte Dokumentation sondern eröffnet auch Möglichkeiten zur mannigfaltigen statistischen Auswertung. Auch wurde im Rahmen der Anhörung zur Genehmigung des Bereichsplanes für den Rettungsdienst der Stadt Leipzig für die Jahre 2014 - 2021 am 11. November 2013 in der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig, durch die gesetzlichen Krankenkassen als Kostenträger die Einführung einer digitalen Datenerhebung (MDE) im Rettungsdienst der Stadt Leipzig gefordert. Mithilfe der MDE können die Einsatzdaten schon auf dem Rückweg zur Rettungswache vorbereitet werden, so dass Nachbereitungszeiten auf den Rettungswachen für die Dokumentation verringert werden. Anmerkung: Das an der Universität Leipzig stationierte Notarzteinsatzfahrzeug (NEF Mitte) verfügt seit dem Jahre 2010 über eine aus universitären Mitteln finanzierte MDE dieses Anbieters. Der Jahresbericht des NEF Mitte zeigt, welche Möglichkeiten die Verwendung der MDE im Rahmen eines Qualitätsmanagements ermöglicht (siehe Anlage 1). Im Landkreis Nordsachsen wurde die MDE ebenfalls kürzlich eingeführt. 3. Darstellung der Wirtschaftlichkeit Ein Angebot der Firma Tech2Go über den Leistungsumfang auf Basis eines inzwischen ausgelaufenen landesweiten Rahmenvertrags von Mai 2016 (siehe Anlage 2) liegt vor. Dieses musste noch um die Position „MedicalPad Server/Fax Anbindung“ verringert werden. Dies ist für die Vorlage geschehen. Das wirtschaftlichste Angebot wird in einem entsprechenden Vergabeverfahren ermittelt. 4. Finanzierung Die erforderlichen Investitionsmittel waren im Haushaltsplan 2016 eingestellt und werden / wurden als nicht verbrauchte Investitionsmittel im Rahmen des Jahresabschlusses 2016 als Ermächtigungen aus Vorjahren nach 2017 wie folgt übertragen: a) 217.301,84 EUR für diverse Hardware über das PSP - Element 7.0000174.710.020.050 medizinische Spezialausstattung b) 100.000 EUR für Software über des PSP – Element 7.0001343.701 – Erwerb immateriellen Vermögens RD – Technik. Die mit der beabsichtigten Umstellung der Einsatzdokumentation entstehenden Folgekosten ab 2017 werden in den nachfolgenden Tabellen dargestellt. Durch die Kostenträger wurde im Rahmen der Kassenverhandlungen vom 3. September 2015 die Refinanzierung der Investitionskosten in Höhe von 50 % und der laufenden Kosten in Höhe von 100 % im Rahmen der Entgelte in Aussicht gestellt. Die Aufteilung der Beschaffung greift diese unterschiedliche Refinanzierung auf und bildet die Grundlage der berechneten Erträge. Refinanzierung zu 50 %: Bezeichnung Investition PSP Element Hardware 190.223,88 € AfA – Satz 20 % 7.0000174.710.020.050 (mediz. Spezialausstattung) Software 87.738,70 € AfA – Satz 20 % 7.0001343.701 (Erwerb immat. Vm RD-Technik) Gesamtsumme: 277.962,58 € AfA - Folgekosten 55.592,52 € 1.100.12.7.0.01 Erträge aus AfA (Entgeltanteil) 27.796,26 € 1.100.12.7.0.01 Refinanzierung zu 100%: Bezeichnung Folgekosten Folgekosten p.a. davon -Tech2Go (Wartung) -Lecos (Anbindung Sim Karte) PSP Element 1.100.12.7.0.01 23.990,40 € 10.680,00 € Gesamtbetrag 34.670,40 € Erträge aus Folgekosten 34.670,40 € 1.100.12.7.0.01 Aus den Folgekosten ergeben sich Erträge in Höhe von (27.796,26 € + 34.670,40 € =) 62.466,66 €. Wertermittlung nach VgV Hardware 190.223,88 € Software 87.738,70 € Wartung p.a. 23.990,40 € x 4 Jahre 95.961,60 € Anbindung einmalig 600,00 € Anbindung p.a. 10.080,00 € x 4 Jahre 40.320,00 € --------------------------------------------------------------------------------------------------Gesamtwert 414.844,18 € 5. Liefer- und Leistungszeitraum Liefer- und Leistungszeitraum ist voraussichtlich das I. Quartal 2018. 6. Folgen bei Ablehnung Die Forderung nach der Einführung einer MDE aus dem Genehmigungsverfahren Bereichsplan ist nicht umsetzbar. Eine qualitative Bewertung der Notfalleinsätze ist nicht möglich Anlagen: Anlage 1: Anlage 2: Auszug Jahresbericht NEF Mitte Angebotskalkulation Leipzig Anlage 1 – Auszug Jahresbericht NEF Mitte Beispielhaft wird die Einsatzhäufigkeit nach Uhrzeiten und Wochentagen dargestellt. Finanzielle Auswirkungen nein X wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein X ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein X ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein X ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von bis Höhe in EUR wo veranschlagt 217.301,84 7.0000174.710.020.050 100.000,00 7.0001343.701 Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen 2017 Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein X von bis 2017 2021 wenn ja, Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme Ergeb. HH Erträge Voraussichtlich: 1.100.127001 62.466,66 € zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) 2017 2021 Voraussichtlich: 34.670,40 € 1.100.127001 Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen 2017 2021 Voraussichtlich: 55.592,52 € 1.100.127001 Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat X nein wenn ja, Vorgesehener Stellenabbau: nein X ja,