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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1279078.pdf
Größe
78 kB
Erstellt
17.05.17, 12:00
Aktualisiert
18.05.17, 06:03

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Neufassung Nr. VI-A-03910-NF-02 Status: öffentlich Eingereicht von Fraktion DIE LINKE Betreff: Barrierefreie Spielplätze Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 17.05.2017 Beschlussfassung Beschlussvorschlag: 1. Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass in jedem der zehn Stadtbezirke mindestens ein Spielplatz mit barrierefreien Spielgeräten für verschiedene Zielgruppen beeinträchtigter Kinder und Jugendlicher ausgestattet wird. Für die konkrete Ausgestaltung werden der Behindertenverband und spezialisierte LandschaftsgärtnerInnen hinzugezogen. 2. Diese Spielplätze werden öffentlich als barrierefreie Spielplätze ausgewiesen. 3. Bei jedem neu errichteten städtischen Spielplatz wird ein barrierefreier Zugang und die Ausstattung mit barrierefreien Spielgeräten gewährleistet. 4. Jährlich werden zwei Spielplätze barrierefrei umgestaltet. 5. Die dafür notwendigen finanziellen Mittel werden zusätzlich in die Budgets für Spielplatzneubauten und Instandhaltung von Spielplätzen zur Verfügung gestellt. 1/3 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/3 Sachverhalt: Spielplätze sind Orte der Begegnung und davon sollte möglichst niemand ausgeschlossen werden. Im Bemühen, barrierefreie Spielplätze zu planen, geht es deshalb darum, die Barrieren so weit zu beseitigen, dass alle Kinder, unabhängig von ihrer körperlichen und geistigen Verfassung, einen Spielplatz nutzen können. Dabei geht es nicht nur um die barrierefreie Erreichbarkeit, sondern auch um die Bespielbarkeit. Zum 31.12.2015 lebten in Leipzig 1.520 Kinder und Jugendliche mit Behinderungen unter 18 Jahren, 1.239 (u 18) und 936 (u 15) davon waren schwerbehindert. Laut Antwort auf die Anfrage der Linksfraktion VI-F-03667 sind „nahezu alle“ der 314 öffentlichen Spielplätze in Leipzig barrierefrei zu erreichen. Bezüglich der Ausstattung mit barrierefreien Spielgeräten verweist die Stadt in ihrer Antwort auf die verschiedenen Bedürfnisse von behinderten Kindern. Für RollstuhlfahrerInnen sind derzeit beispielsweise nur vier Spielplätze (Am Auensee, auf dem Steinplatz, in Lößnig und in der östlichen Parkallee in Grünau) geeignet. Aus Sicht der Linksfraktion sollte es mindestens in jedem Stadtbezirk einen Spielplatz geben, der für Kinder mit verschiedenen Behinderungen geeignet ist. Diese Spielplätze sollten auch öffentlich als solche ausgewiesen werden. Anlagen: 3/3