Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1279078.pdf
Größe
78 kB
Erstellt
17.05.17, 12:00
Aktualisiert
18.05.17, 06:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Neufassung Nr. VI-A-03910-NF-02
Status: öffentlich
Eingereicht von
Fraktion DIE LINKE
Betreff:
Barrierefreie Spielplätze
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
17.05.2017
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1. Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass in jedem der zehn
Stadtbezirke mindestens ein Spielplatz mit barrierefreien Spielgeräten für
verschiedene Zielgruppen beeinträchtigter Kinder und Jugendlicher ausgestattet wird.
Für die konkrete Ausgestaltung werden der Behindertenverband und spezialisierte
LandschaftsgärtnerInnen hinzugezogen.
2. Diese Spielplätze werden öffentlich als barrierefreie Spielplätze ausgewiesen.
3. Bei jedem neu errichteten städtischen Spielplatz wird ein barrierefreier Zugang und
die Ausstattung mit barrierefreien Spielgeräten gewährleistet.
4. Jährlich werden zwei Spielplätze barrierefrei umgestaltet.
5. Die dafür notwendigen finanziellen Mittel werden zusätzlich in die Budgets für
Spielplatzneubauten und Instandhaltung von Spielplätzen zur Verfügung
gestellt.
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Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
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Sachverhalt:
Spielplätze sind Orte der Begegnung und davon sollte möglichst niemand ausgeschlossen
werden. Im Bemühen, barrierefreie Spielplätze zu planen, geht es deshalb darum, die
Barrieren so weit zu beseitigen, dass alle Kinder, unabhängig von ihrer körperlichen und
geistigen Verfassung, einen Spielplatz nutzen können. Dabei geht es nicht nur um die
barrierefreie Erreichbarkeit, sondern auch um die Bespielbarkeit.
Zum 31.12.2015 lebten in Leipzig 1.520 Kinder und Jugendliche mit Behinderungen unter 18
Jahren, 1.239 (u 18) und 936 (u 15) davon waren schwerbehindert.
Laut Antwort auf die Anfrage der Linksfraktion VI-F-03667 sind „nahezu alle“ der 314
öffentlichen Spielplätze in Leipzig barrierefrei zu erreichen. Bezüglich der Ausstattung mit
barrierefreien Spielgeräten verweist die Stadt in ihrer Antwort auf die verschiedenen
Bedürfnisse von behinderten Kindern. Für RollstuhlfahrerInnen sind derzeit beispielsweise
nur vier Spielplätze (Am Auensee, auf dem Steinplatz, in Lößnig und in der östlichen
Parkallee in Grünau) geeignet.
Aus Sicht der Linksfraktion sollte es mindestens in jedem Stadtbezirk einen Spielplatz geben,
der für Kinder mit verschiedenen Behinderungen geeignet ist. Diese Spielplätze sollten auch
öffentlich als solche ausgewiesen werden.
Anlagen:
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