Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1257890.pdf
Größe
82 kB
Erstellt
07.03.17, 12:00
Aktualisiert
16.06.17, 12:46
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-HP-03733-VSP-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
Betreff:
Aufwertung und Verbesserung der Grünanlage "Festwiese" im Zentrum Mölkaus
(zwischen Zweinaundorfer-/ Gottschalk- und Albrechtshainer Straße) (OR 0054/14/18)
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtler
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Finanzen
FA Umwelt und Ordnung
Ratsversammlung
16.05.2017
29.05.2017
30.05.2017
21.06.2017
Bestätigung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Rechtswidrig und/oder
Zustimmung
X Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Aus fachlicher Sicht und aufgrund des begrenzten Budgets wird der Antrag des OR Mölkau
zur Aufwertung der Grünanlage „Festwiese“ im Zentrum Mölkaus abgelehnt.
1/3
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
2/3
Begründung:
Obwohl die Festwiese mit den unmittelbar anschließenden öffentlichen Grünflächen einen
zentralen Punkt in Mölkau darstellt, muss eine Umgestaltung dieser Grünanlage zum
derzeitigen Zeitpunkt abgelehnt werden.
Die Funktionen als Festwiese, Veranstaltungsort wie z.B. für Zirkus, Heimatfeste und
sonstige Kulturveranstaltungen sind gegeben und die Anlage befindet sich in einem guten
Pflegezustand. Ergänzende, rahmenbildende Baumpflanzungen wurden in den letzten
Jahren realisiert.
Der Bestand der Grün- und Parkanlagen, welche im Leipziger Freiraumsystem dem
öffentlichen Grün zugeordnet sind, muss im Rahmen des vorhandenen
Instandhaltungsbudgets in einem Zustand erhalten werden, der die vielfältigen Funktionen
der Anlagen für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt
gewährleistet. Dabei sind die
gestalterischen Ziele und Ansprüche der jeweiligen Anlagen entsprechend ihrer örtlichen und
kulturhistorischen Ansprüche
zu berücksichtigen. Der vorhandene
Sanierungs- und
Erneuerungsbedarf unterliegt einer klaren Priorisierung entsprechend der gesamtstädtischen
Bedeutung der einzelnen Anlage, der im Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanungen
eingeordnet wird.
Aus fachlicher Sicht ist
in der Abwägung der genannten Kriterien die Maßnahme
"Aufwertung und Verbesserung der Grünanlage Festwiese im Zentrum Mölkaus"- auch im
Vergleich zu anderen zurückgestellten Sanierungsbedarfen - nicht mit besonderer Priorität
einzuordnen.
3/3