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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1257890.pdf
Größe
82 kB
Erstellt
07.03.17, 12:00
Aktualisiert
16.06.17, 12:46

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-HP-03733-VSP-01 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Betreff: Aufwertung und Verbesserung der Grünanlage "Festwiese" im Zentrum Mölkaus (zwischen Zweinaundorfer-/ Gottschalk- und Albrechtshainer Straße) (OR 0054/14/18) Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtler Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Finanzen FA Umwelt und Ordnung Ratsversammlung 16.05.2017 29.05.2017 30.05.2017 21.06.2017 Bestätigung Vorberatung Vorberatung Beschlussfassung Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Nachteilig für die Stadt Leipzig. Rechtswidrig und/oder Zustimmung X Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln Alternativvorschlag Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: Aus fachlicher Sicht und aufgrund des begrenzten Budgets wird der Antrag des OR Mölkau zur Aufwertung der Grünanlage „Festwiese“ im Zentrum Mölkaus abgelehnt. 1/3 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: 2/3 Begründung: Obwohl die Festwiese mit den unmittelbar anschließenden öffentlichen Grünflächen einen zentralen Punkt in Mölkau darstellt, muss eine Umgestaltung dieser Grünanlage zum derzeitigen Zeitpunkt abgelehnt werden. Die Funktionen als Festwiese, Veranstaltungsort wie z.B. für Zirkus, Heimatfeste und sonstige Kulturveranstaltungen sind gegeben und die Anlage befindet sich in einem guten Pflegezustand. Ergänzende, rahmenbildende Baumpflanzungen wurden in den letzten Jahren realisiert. Der Bestand der Grün- und Parkanlagen, welche im Leipziger Freiraumsystem dem öffentlichen Grün zugeordnet sind, muss im Rahmen des vorhandenen Instandhaltungsbudgets in einem Zustand erhalten werden, der die vielfältigen Funktionen der Anlagen für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt gewährleistet. Dabei sind die gestalterischen Ziele und Ansprüche der jeweiligen Anlagen entsprechend ihrer örtlichen und kulturhistorischen Ansprüche zu berücksichtigen. Der vorhandene Sanierungs- und Erneuerungsbedarf unterliegt einer klaren Priorisierung entsprechend der gesamtstädtischen Bedeutung der einzelnen Anlage, der im Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanungen eingeordnet wird. Aus fachlicher Sicht ist in der Abwägung der genannten Kriterien die Maßnahme "Aufwertung und Verbesserung der Grünanlage Festwiese im Zentrum Mölkaus"- auch im Vergleich zu anderen zurückgestellten Sanierungsbedarfen - nicht mit besonderer Priorität einzuordnen. 3/3