Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1273048.pdf
Größe
94 kB
Erstellt
25.04.17, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 16:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-04054-VSP-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Kultur
Betreff:
Bürgerentscheid zum "Leipziger Freiheits- und Einheitsdenkmal"
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtler
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Verwaltungsausschuss
FA Kultur
FA Allgemeine Verwaltung
Ratsversammlung
07.06.2017
09.06.2017
13.06.2017
21.06.2017
Bestätigung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
☐
Rechtswidrig und/oder
☒ Nachteilig für die Stadt Leipzig.
☐
Zustimmung
☒ Ablehnung
☐
Zustimmung mit Ergänzung
☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
☐
Alternativvorschlag
☐ Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
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Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Finanzielle
Auswirkungen
nein
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit
aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
2017
ca. 300.000 EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
x
Amt für Statistik und
Wahlen
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten
oder Einsparungen?
nein
Folgekosten
von
Einsparungen wirksam
bis
Zu Lasten anderer OE
wenn ja,
Höhe in EUR (jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus jährl.
Abschreibungen
Auswirkungen auf den
Stellenplan
nein
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung
Personalrat
wenn ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
nein
ja,
2/5
3/5
Sachverhalt:
Historie
Zum Gedenken an die Friedliche Revolution im Herbst 1989 beschloss der Bundestag am
9. November 2007 ein Denkmal der Freiheit und Einheit Deutschlands in Berlin zu errichten.
Parallel soll auch in Leipzig an die Ereignisse erinnert werden. Am 4. Dezember 2008
forderte der Bundestag die Bundesregierung daher auf, „gemeinsam mit dem Freistaat
Sachsen und der Stadt Leipzig den Beitrag der Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt zur
Friedlichen Revolution auf angemessene Weise zu würdigen“ und dafür 5 Millionen Euro zur
Verfügung zu stellen. Der Freistaat Sachsen unterstützt das Projekt mit Beschluss vom
17. Juni 2010 mit weiteren 1,5 Millionen Euro.
Der Leipziger Stadtrat hatte mit Beschluss vom 18. Mai 2011 den Oberbürgermeister
beauftragt, einen künstlerischen Wettbewerb zum Freiheits- und Einheitsdenkmal für den
Standort Wilhelm-Leuschner-Platz auszuloben und durchzuführen.
Nach verschiedenen Bürgerbeteiligungsprozessen (repräsentative Bürgerumfrage,
Werkstattphase mit Jugendlichen und Experten, Bürgerforum) wurde der Wettbewerb am
09.10.2011 ausgelobt. Als Ergebnis der Jury vom Juli 2012 wurden drei Preise vergeben,
jedoch kein Vorschlag zur Realisierung einer der Preisträgerentwürfe unterbreitet. Mit den
Hinweisen der Jury hatte die Stadt Leipzig daraufhin eine Weiterentwicklungsphase
entwickelt und parallel dazu eine breite Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt.
In diesem Zeitraum kam es zu rechtlichen Auseinandersetzungen mit den Verfassern des
Entwurfs des 1. Preises, die zu erheblichen Verzögerungen im Verfahren führten.
Seit Februar 2014 waren Anträge mehrerer Fraktionen des Statdrates im Verfahren, die zu
der Entscheidung in der Ratsversammlung am 16.07.2014 führten, das laufende VOFVerfahren zu beenden. Der Stadtrat hat der Verwaltung mit diesem Beschluss aber auch den
klaren Auftrag erteilt, an der Würdigung der Friedlichen Revolution im öffentlichen Raum der
Stadt Leipzig festzuhalten (RBV-2127/14).
Aktueller Sachstand
Die Verwaltung ist dabei, den Beschluss umzusetzen. Mit der Geschäftsstelle "Leipzig
weiter denken" wurde das durchgeführte Verfahren evaluiert. Im Haushalt 2017/2018
sind jeweils 50 TEUR für ein neues Beteiligungsverfahren eingestellt worden. Die
Stadt Leipzig beabsichtigt, die Moderation des neuen Prozesses in die Hände eines
Akteurs aus der Zivilgesellschaft zu legen. Sie ist darüber mit der Stiftung Friedliche
Revolution im Gespräch. Ziel ist es, nach einem breiten Beteiligungsprozess zum 30.
Jahrestag der Friedlichen Revolution im Jahr 2019 einen Meilenstein auf dem Weg zu
einem Leipziger Freiheits- und Einheitsdenkmal erreicht zu haben.
Dem von einer Minderheit in Gang gesetzten Freiheitsprozess, der zur Friedlichen
Revolution von 1989, zur deutschen Einheit und zu zahlreichen Freiheitsbewegungen
in Europa führte, soll im öffentlichen Raum von Leipzig ein würdiges Denkmal gesetzt
werden.
Ergebnisse Kommunale Bürgerumfrage 2015/2016
Im Rahmen der Kommunalen Bürgerumfrage 2015 erhielten die Leipzigerinnen und
Leipziger die Möglichkeit, ihre Meinung auf die Frage „Wie wichtig wäre Ihnen ein Gedenkort
/ ein Denkmal im öffentlichen Raum zur Erinnerung an die Ereignisse der Friedlichen
Revolution von 1989 in Leipzig?“ zu äußern.
Die Mittelwerte auf einer Skala von 1 = „sehr wichtig“ bis 5 = „sehr unwichtig“ bewegen sich
über alle dargestellten Teilgruppen hinweg, mit leichten Abweichungen, im mittleren Bereich
zwischen 2,8 und 3,3. Detaillierteren Aussagen zum Antwortverhalten kann man entnehmen,
dass das Thema polarisiert.
Im Ergebnis der Kommunalen Bürgerumfrage 2016 finden über 50 % der Gefragten das
jährliche Gedenken an den Herbst 1989 in Leipzig sehr wichtig und wichtig.
Bürgerentscheid zur Bundestagswahl
Beantragt wird ein Bürgerentscheid, der am 24.09.2017, dem Tag der Bundestagswahl,
stattfinden soll. Dabei ist zu unterscheiden, ob der Bürgerentscheid
a) parallel zur Bundestagswahl stattfinden oder
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b) mit der Bundestagswahl verbunden werden soll.
Im Fall von a) finden Bundestagswahl und Bürgerentscheid unabhängig/parallel voneinander
statt, mit der Folge, dass größere zusätzliche Kapazitäten hauptsächlich an Personal,
Wahlhelfern, Räumen und an Geldern benötigt werden. Dieses ist am Tag der
Bundestagswahl nicht leistbar, weil ein Großteil der vorhandenen Kapazitäten (z. B.
Wahlhelfer, Räume) bereits für die Bundestagswahl gebunden sind.
Im Fall von b) ist zu klären, inwieweit eine Verbindung von Bundestagswahl und
Bürgerentscheid möglich ist. Eine diesbezügliche Anfrage liegt bei der Landeswahlleitung.
Die Antwort wird Ende April erwartet.
Sollten Bundestagswahl und Bürgerentscheid verbindbar sein, vergleichbar mit der seit
Jahren praktizierten Verbindung von Kommunal- und Europawahl, werden auch hierfür
zusätzliche Kapazitäten benötigt, wenn auch nicht in dem Umfang wie bei unabhängig
voneinander stattfindender Wahl und Entscheid. Allerdings ist davon auszugehen, dass
analog der Verbindung von Europa- mit der Kommunalwahl die Kosten für die Versendung
der Wahlbenachrichtigungen und der Briefwahlunterlagen sowie für die Erfrischungsgelder
für die Mitglieder der Wahlvorstände nur anteilig ersetzt werden (§ 50 Abs. 2
Bundeswahlgesetz). Auf die Stadt Leipzig kommen aufgrund der ausfallenden
Kostenerstattung und der Mehraufwendungen für den Bürgerentscheid Kosten in der
Höhe von geschätzt 300.000 € zu.
Ein Bürgerentscheid zur demokratischen Willensbildung wird prinzipiell positiv betrachtet.
Das Freiheits- und Einheitsdenkmal in Leipzig hat allerdings den Anspruch europäischer
Bedeutung; es geht weit über die Ereignisse des Herbstes 1989 in Leipzig hinaus. Die
Initiative basiert auf einem Beschluss des Bundestages. Aus diesem Grund wäre hier die
alleinige Befragung der Leipziger Bevölkerung nicht adäquat.
Darauf hinzuweisen ist auch, dass ein solcher Entscheid nur die Stadt Leipzig bindet. Private
Initiativen oder auch das Land oder der Bund können unabhängig von dem Ausgang dieses
Entscheides auf ihrem Grund und Boden, soweit dies baurechtlich zulässig ist, ein Denkmal
errichten.
Anlagen:
5/5