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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1273048.pdf
Größe
94 kB
Erstellt
25.04.17, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 16:27

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-04054-VSP-01 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Kultur Betreff: Bürgerentscheid zum "Leipziger Freiheits- und Einheitsdenkmal" Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtler Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Verwaltungsausschuss FA Kultur FA Allgemeine Verwaltung Ratsversammlung 07.06.2017 09.06.2017 13.06.2017 21.06.2017 Bestätigung Vorberatung Vorberatung Vorberatung Beschlussfassung Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre ☐ Rechtswidrig und/oder ☒ Nachteilig für die Stadt Leipzig. ☐ Zustimmung ☒ Ablehnung ☐ Zustimmung mit Ergänzung ☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln ☐ Alternativvorschlag ☐ Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: 1/5 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: Finanzielle Auswirkungen nein Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von wenn ja, bis Höhe in EUR 2017 ca. 300.000 EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt x Amt für Statistik und Wahlen Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? nein Folgekosten von Einsparungen wirksam bis Zu Lasten anderer OE wenn ja, Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan nein Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat wenn ja, Vorgesehener Stellenabbau: nein ja, 2/5 3/5 Sachverhalt: Historie Zum Gedenken an die Friedliche Revolution im Herbst 1989 beschloss der Bundestag am 9. November 2007 ein Denkmal der Freiheit und Einheit Deutschlands in Berlin zu errichten. Parallel soll auch in Leipzig an die Ereignisse erinnert werden. Am 4. Dezember 2008 forderte der Bundestag die Bundesregierung daher auf, „gemeinsam mit dem Freistaat Sachsen und der Stadt Leipzig den Beitrag der Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt zur Friedlichen Revolution auf angemessene Weise zu würdigen“ und dafür 5 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen. Der Freistaat Sachsen unterstützt das Projekt mit Beschluss vom 17. Juni 2010 mit weiteren 1,5 Millionen Euro. Der Leipziger Stadtrat hatte mit Beschluss vom 18. Mai 2011 den Oberbürgermeister beauftragt, einen künstlerischen Wettbewerb zum Freiheits- und Einheitsdenkmal für den Standort Wilhelm-Leuschner-Platz auszuloben und durchzuführen. Nach verschiedenen Bürgerbeteiligungsprozessen (repräsentative Bürgerumfrage, Werkstattphase mit Jugendlichen und Experten, Bürgerforum) wurde der Wettbewerb am 09.10.2011 ausgelobt. Als Ergebnis der Jury vom Juli 2012 wurden drei Preise vergeben, jedoch kein Vorschlag zur Realisierung einer der Preisträgerentwürfe unterbreitet. Mit den Hinweisen der Jury hatte die Stadt Leipzig daraufhin eine Weiterentwicklungsphase entwickelt und parallel dazu eine breite Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. In diesem Zeitraum kam es zu rechtlichen Auseinandersetzungen mit den Verfassern des Entwurfs des 1. Preises, die zu erheblichen Verzögerungen im Verfahren führten. Seit Februar 2014 waren Anträge mehrerer Fraktionen des Statdrates im Verfahren, die zu der Entscheidung in der Ratsversammlung am 16.07.2014 führten, das laufende VOFVerfahren zu beenden. Der Stadtrat hat der Verwaltung mit diesem Beschluss aber auch den klaren Auftrag erteilt, an der Würdigung der Friedlichen Revolution im öffentlichen Raum der Stadt Leipzig festzuhalten (RBV-2127/14). Aktueller Sachstand Die Verwaltung ist dabei, den Beschluss umzusetzen. Mit der Geschäftsstelle "Leipzig weiter denken" wurde das durchgeführte Verfahren evaluiert. Im Haushalt 2017/2018 sind jeweils 50 TEUR für ein neues Beteiligungsverfahren eingestellt worden. Die Stadt Leipzig beabsichtigt, die Moderation des neuen Prozesses in die Hände eines Akteurs aus der Zivilgesellschaft zu legen. Sie ist darüber mit der Stiftung Friedliche Revolution im Gespräch. Ziel ist es, nach einem breiten Beteiligungsprozess zum 30. Jahrestag der Friedlichen Revolution im Jahr 2019 einen Meilenstein auf dem Weg zu einem Leipziger Freiheits- und Einheitsdenkmal erreicht zu haben. Dem von einer Minderheit in Gang gesetzten Freiheitsprozess, der zur Friedlichen Revolution von 1989, zur deutschen Einheit und zu zahlreichen Freiheitsbewegungen in Europa führte, soll im öffentlichen Raum von Leipzig ein würdiges Denkmal gesetzt werden. Ergebnisse Kommunale Bürgerumfrage 2015/2016 Im Rahmen der Kommunalen Bürgerumfrage 2015 erhielten die Leipzigerinnen und Leipziger die Möglichkeit, ihre Meinung auf die Frage „Wie wichtig wäre Ihnen ein Gedenkort / ein Denkmal im öffentlichen Raum zur Erinnerung an die Ereignisse der Friedlichen Revolution von 1989 in Leipzig?“ zu äußern. Die Mittelwerte auf einer Skala von 1 = „sehr wichtig“ bis 5 = „sehr unwichtig“ bewegen sich über alle dargestellten Teilgruppen hinweg, mit leichten Abweichungen, im mittleren Bereich zwischen 2,8 und 3,3. Detaillierteren Aussagen zum Antwortverhalten kann man entnehmen, dass das Thema polarisiert. Im Ergebnis der Kommunalen Bürgerumfrage 2016 finden über 50 % der Gefragten das jährliche Gedenken an den Herbst 1989 in Leipzig sehr wichtig und wichtig. Bürgerentscheid zur Bundestagswahl Beantragt wird ein Bürgerentscheid, der am 24.09.2017, dem Tag der Bundestagswahl, stattfinden soll. Dabei ist zu unterscheiden, ob der Bürgerentscheid a) parallel zur Bundestagswahl stattfinden oder 4/5 b) mit der Bundestagswahl verbunden werden soll. Im Fall von a) finden Bundestagswahl und Bürgerentscheid unabhängig/parallel voneinander statt, mit der Folge, dass größere zusätzliche Kapazitäten hauptsächlich an Personal, Wahlhelfern, Räumen und an Geldern benötigt werden. Dieses ist am Tag der Bundestagswahl nicht leistbar, weil ein Großteil der vorhandenen Kapazitäten (z. B. Wahlhelfer, Räume) bereits für die Bundestagswahl gebunden sind. Im Fall von b) ist zu klären, inwieweit eine Verbindung von Bundestagswahl und Bürgerentscheid möglich ist. Eine diesbezügliche Anfrage liegt bei der Landeswahlleitung. Die Antwort wird Ende April erwartet. Sollten Bundestagswahl und Bürgerentscheid verbindbar sein, vergleichbar mit der seit Jahren praktizierten Verbindung von Kommunal- und Europawahl, werden auch hierfür zusätzliche Kapazitäten benötigt, wenn auch nicht in dem Umfang wie bei unabhängig voneinander stattfindender Wahl und Entscheid. Allerdings ist davon auszugehen, dass analog der Verbindung von Europa- mit der Kommunalwahl die Kosten für die Versendung der Wahlbenachrichtigungen und der Briefwahlunterlagen sowie für die Erfrischungsgelder für die Mitglieder der Wahlvorstände nur anteilig ersetzt werden (§ 50 Abs. 2 Bundeswahlgesetz). Auf die Stadt Leipzig kommen aufgrund der ausfallenden Kostenerstattung und der Mehraufwendungen für den Bürgerentscheid Kosten in der Höhe von geschätzt 300.000 € zu. Ein Bürgerentscheid zur demokratischen Willensbildung wird prinzipiell positiv betrachtet. Das Freiheits- und Einheitsdenkmal in Leipzig hat allerdings den Anspruch europäischer Bedeutung; es geht weit über die Ereignisse des Herbstes 1989 in Leipzig hinaus. Die Initiative basiert auf einem Beschluss des Bundestages. Aus diesem Grund wäre hier die alleinige Befragung der Leipziger Bevölkerung nicht adäquat. Darauf hinzuweisen ist auch, dass ein solcher Entscheid nur die Stadt Leipzig bindet. Private Initiativen oder auch das Land oder der Bund können unabhängig von dem Ausgang dieses Entscheides auf ihrem Grund und Boden, soweit dies baurechtlich zulässig ist, ein Denkmal errichten. Anlagen: 5/5