Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1275078.pdf
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230 kB
Erstellt
05.05.17, 12:00
Aktualisiert
17.05.17, 20:38
Stichworte
Inhalt der Datei
Informationsvorlage Nr. VI-DS-04145
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff:
Aktueller Sachstand und weitere Planungen der Unterbringung von Geflüchteten in
der Zuständigkeit der Stadt Leipzig - Stand: 16.05.2017
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Ratsversammlung
17.05.2017
Information zur Kenntnis
Information zur Kenntnis
Die Information wird zur Kenntnis genommen.
1/3
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
nicht relevant
2/3
3/3
Aktueller Sachstand und weitere Planungen für die Unterbringung von
Geflüchteten in der Zuständigkeit der Stadt Leipzig – Stand: 16.05.2017
1.
Einführung
Die Zahl der Asylsuchenden, die der Stadt Leipzig zugewiesen werden, hat sich seit 2016
wieder deutlich verringert. Im Jahr 2016 wurden 1.997 asylsuchende Personen
zugewiesen, 2.303 Personen weniger als im Jahr 2015. Im Jahr 2017 wurden bislang 381
Personen zugewiesen.
Der Anstieg der Zuweisungen seit 2014 erforderte einen Ausbau bestehender
Unterbringungskapazitäten. Im Jahr 2015 musste die Stadt Leipzig innerhalb kürzester
Zeit eine Vielzahl von Unterkunftsplätzen bereitstellen. In den zurückliegenden Monaten
wurden mehrere neue Unterkünfte zur Unterbringung von Asylsuchenden und Geduldeten
in Betrieb genommen. Aufgrund des Rückgangs der Zuweisungen seit 2016 ist eine
Anpassung der Kapazitäten notwendig.
2.
Statistische Daten
2.1
Wie viele Geflüchtete leben derzeit in Leipzig?
Ende April 2017 lebten 3.540 Personen in Leipzig, die Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz erhielten. Davon waren 2.459 Personen 15 bis unter 65
Jahre alt.
Die Anzahl der unter 15-jährigen und über 65-jährigen Personen mit Fluchthintergrund
wird vom Jobcenter nur noch mit dreimonatiger Verzögerung bereitgestellt. Insgesamt gab
es im Januar 2017 7.461 Personen, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II
erhielten.
Im März 2017 waren 5.624 erwerbsfähige Personen im Alter zwischen 15 und 65 Jahren
gemeldet, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II erhalten. Davon sind 1.800 im
Alter zwischen 15 und unter 25 Jahren.
Die Zahl der Leistungsempfänger/-innen nach Asylbewerberleistungsgesetz hat sich im
Vergleich von Januar 2016 zu Januar 2017 um 1.610 Personen verringert. Die Zahl der
Leistungsberechtigten nach Sozialgesetzbuch II stieg von Januar 2016 zu Januar 2017
um 4.312 Personen an.
Weitere Personen erhalten keine Leistungen, weil sie arbeiten oder Unterhalt durch Dritte
erhalten.
Zum 30.04.2017 wurden 337 unbegleitete minderjährige Ausländer durch das Amt für
Jugend, Familie und Bildung betreut.
Weitere 137 Personen sind in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Freistaates Sachsen in
Leipzig (Stand: 08.05.2017, Anlage 1).
Seite 1 von 15
3.900
4.091
4.251
7.461
3.714
6.647
6.189
5.821
4.434
4.659
5.349
4.771
4.972
4.881
4.677
4.911
4.293
3.000
4.902
3.906
5.125
4.000
3.640
5.000
5.240
6.000
6.960
7.000
3.412
Leistungsempfänger/-innen
8.000
2.000
1.000
0
02/2016 03/2016 04/2016 05/2016 06/2016 07/2016 08/2016 09/2016 10/2016 11/2016 12/2016 01/2017
Monat
Asylbew erberleistungsgesetz
SGB II
Quelle: Sozialamt und Jobcenter Leipzig, Stand 10.05.2017
2.2
Wie viele Geflüchtete sind dieses Jahr bereits angekommen?
Anzahl der zugewiesenen Flüchtlinge
Im Jahr 2017 wurden bis zur 20. Kalenderwoche 381 Personen der Stadt Leipzig neu
zugewiesen.
4500
4.230
4000
3500
3000
2500
1.997
2000
1500
1.243
1000
500
658
86
2005
41
66
50
2006
2007
2008
190
261
285
2009
2010
2011
402
381
0
Quelle: Sozialamt, Stand KW 20/2017
Jahr
Seite 2 von 15
2012
2013
2014
2015
2016 KW
20/2017
Anzahl der zugewiesenen Flüchtlinge
1400
1200
1000
800
600
400
200
0
Jan
Feb
März
Apr
Mai
Juni
Juli
Aug
Sep
Okt
Nov
Dez
Monat
2015
2016
2017
Quelle: Sozialamt, Stand 30.04.2017
Der Stadt Leipzig wurden 41 unbegleitete minderjährige Ausländer im Jahr 2016 und im
Jahr 2017 bereits 27 Minderjährige zugewiesen. Diese kamen aus den Städten München,
Freiburg, Frankfurt/Main, Gießen und Heidelberg.
2.3
Woher kommen die Geflüchteten?
Die Asylsuchenden, die bislang im Jahr 2017 Leipzig zugewiesen wurden, kamen aus 20
verschiedenen Ländern. Sechs Personen waren staatenlos. Die folgende Abbildung zeigt
die zehn häufigsten Herkunftsländer.
Irak
Herkunftsländer
(die zehn häufigsten)
Syrien
Afghanistan
Libyen
Russ.Föd.
Indien
Georgien
Türkei
Mazedonien
Libanon
0
Quelle: Sozialamt, Stand 30.04.2017
10
20
30
40
50
60
70
Anzahl der im Jahr 2017 neuzugewiesenen Flüchtlinge
Die in Obhut des Amtes für Jugend, Familie und Bildung befindlichen unbegleiteten
minderjährigen Ausländer kommen aus insgesamt 21 Ländern. 76 %, insgesamt 257
Personen, kommen aus Syrien und Afghanistan. Die im Jahr 2017 zugewiesenen
Minderjährigen stammen aus den Herkunftsländern Guinea, Gambia, Somalia, Eritrea und
Nigeria.
Seite 3 von 15
2.5
Wie viele Geflüchtete werden in diesem Jahr in Leipzig ankommen?
Seit Januar 2017 können genaue Angaben zum monatlichen Zugang von Asylsuchenden
in der Bundesrepublik Deutschland gemacht werden. Hierfür steht dem Bundesamt für
Migration und Flüchtlinge nun eine auf Personendaten basierende Asylgesuch-Statistik
zur Verfügung. Demnach wurden im März 2017 insgesamt 14.976 Personen mit
Asylgesuch registriert. Im Januar 2017 lag die Zahl der Asylsuchenden bei 14.476, im
Februar 2017 bei 14.289. Ein Vergleich mit der EASY-Statistik aus dem Jahr 2016 ist nur
eingeschränkt möglich. Bei den EASY-Zahlen können Fehl- und Doppelerfassungen nicht
ausgeschlossen werden, da persönliche Daten nicht erfasst werden. Im Monat Dezember
2016 wurden 16.442 Zugänge von Asylsuchenden im EASY-System registriert, im Monat
des Vorjahres waren es 127.320 gewesen.
Die Verteilung von Asylsuchenden und seit 01.11.2015 auch von unbegleiteten
minderjährigen Ausländern auf die Bundesländer erfolgt nach dem sogenannten
„Königsteiner Schlüssel“. Die Berechnung erfolgt jährlich. Zu zwei Dritteln werden die
Steuereinnahmen und zu einem Drittel die Bevölkerungszahl berücksichtigt. Die Quote für
Sachsen liegt für das Jahr 2016 bei 5,06 % (2015: 5,1%). Für 2017 ist noch keine
Neuberechnung der Quote erfolgt.
In Sachsen erfolgt die Verteilung auf die Landkreise und Kreisfreien Städte nach dem
jeweiligen Anteil an der Wohnbevölkerung des Freistaates zum 30. Juni des Vorjahres.
Die Quote für Leipzig lag 2016 bei 13,52%. Wegen einer gegenwärtigen bundesweiten
Umstellung der Bevölkerungsstatistiken ist es dem Statistischen Landesamt derzeit nicht
möglich, die Verteilquoten nach der Bevölkerungszahl zum 30. Juni 2016 zur Verfügung
zu stellen. Nach Auskunft des Statistischen Landesamtes stehen die erforderlichen Daten
voraussichtlich erst im August 2017 zur Verfügung. Die Verteilquoten für das Jahr 2017
sollen danach umgehend bereitgestellt werden. Bis dahin erfolgen die Zuweisungen in die
Landkreise und Kreisfreien Städte auf der Grundlage des Schlüssels für das Jahr 2016.
Die Landesdirektion Sachsen hat am 24.08.2016 mitgeteilt, dass in den Haushaltsverhandlungen zum Doppelhaushalt 2017/2018 von 20.400 Zugängen im Jahr 2017 und
15.300 Zugängen im Jahr 2018 ausgegangen wird, diese Planungsgrößen jedoch mit
großen Unsicherheiten verbunden sind. Als Anteil der Stadt Leipzig (13,52%) lassen sich
aus diesen Planzahlen folgende Soll-Zuweisungszahlen errechnen: 2.758 Zuweisungen
im Jahr 2017 und 2.069 Zuweisungen im Jahr 2018.
Aufgrund der fehlenden Bundesprognose weist der Freistaat Sachsen kein Soll der
aufzunehmenden Personen für das laufende Jahr mehr aus. Das Sächsische
Staatsministerium des Innern führt in seiner Antwort vom 21.12.2016 auf eine
parlamentarische Anfrage aus, dass eine verlässlich Aussage über die voraussichtlichen
Zugangszahlen von Asylbewerber im Jahr 2017 in Sachsen aufgrund der vorliegenden
Informationen und Erkenntnisse nicht möglich ist. Die Landesdirektion Sachsen gibt in
ihrer landesinternen Zuweisungsplanung vom 18.04.2017 an, dass Leipzig im Zeitraum
von der 1. bis zur 23. Kalenderwoche 2017 insgesamt 455 Personen zugewiesen werden.
Die Zahl der unbegleiteten minderjährigen Ausländer in der Bundesrepublik zum
30.04.2017 betrug 39.290. Zusätzlich befinden sich 20.995 junge Volljährige in der
Zuständigkeit der Jugendhilfe.
Betrachtet man die Fallzahlentwicklung in Deutschland von Ende 2005 bis zum heutigen
Tag so kann konstatiert werden, dass die Summe aller Fälle in einer Zuständigkeit der
Seite 4 von 15
Kinder- und Jugendhilfe weitestgehend stabil geblieben ist. Verschoben hat sich hingegen
deutlich die Fallzahlentwicklung zwischen jungen Volljährigen und Minderjährigen. Die
Zahl der jungen Volljährigen, die minderjährig und unbegleitet aus dem Ausland nach
Deutschland eingereist sind, steigt stetig an. Ihre Anzahl hat sich zwischen November
2015 bis April 2017 von 6.400 auf knapp 21.000 erhöht.
Datum
Anzahl umA
Anzahl junge
Volljährige
Gesamtanzahl
23.12.2015
59.581
6.414
65.995
30.06.2016
52.646
11.562
64.208
23.12.2016
49.990
14.074
64.064
31.01.2017
43.980
18.188
62.168
30.04.2017
39.290
20.995
60.285
Der aufzunehmende Anteil des Freistaates Sachsen beträgt 3.048 Minderjährige/junge
Volljährige. Mit Stand 30.04.2017 werden im Bundesland Sachsen 2.189 Minderjährige
und 283 Volljährige durch die sächsischen Jugendämter betreut. Das bedeutet eine
Quotenerfüllung von 81,10 %. 576 unbegleitete minderjährige Ausländer muss Sachsen
noch aufnehmen. Deshalb werden auch weiterhin mindestens einmal wöchentlich
unbegleitete Minderjährige aus anderen Bundesländern, vorrangig aus dem Bundesland
Hessen nach Sachsen verteilt.
5 Bundesländer haben ihre Quote übererfüllt (Bremen 316 % Quotenerfüllung, Hamburg
125 % Quotenerfüllung, Hessen 129 % Quotenerfüllung, Saarland 104 %
Quotenerfüllung, Baden-Württemberg 100,5 % Quotenerfüllung). Die übrigen
Bundesländer liegen unter ihrer Quote und müssen zugewiesene umA aufnehmen.
Sachsen liegt mit 81,1 % Quotenerfüllung mit an viertletzter Stelle.
Seite 5 von 15
Für die Stadt Leipzig ergibt sich aus dem Anteil von 13,52 % aller in Sachsen bereits
aufgenommen 2.472 Minderjährigen/jungen Volljährigen ein Soll von 334
aufzunehmenden unbegleiteten minderjährigen und volljährigen Ausländern. Leipzig lag
zum 30.04.2017 mit 337 betreuten Minderjährigen geringfügig über seiner zu erfüllenden
Aufnahmequote.
3.
Wohnen mit sozialer Betreuung
3.1
Wo leben die nach Leipzig zugewiesenen Geflüchteten?
Derzeit werden vom Sozialamt verschiedene Möglichkeiten der Unterbringung genutzt:
•
•
•
•
•
•
sechzehn Objekte mit über 60 Plätzen,
achtzehn Objekte mit bis zu 60 Plätzen,
Plätze in Pensionen,
Plätze im Übergangswohnheim,
821 Plätze in Gewährleistungswohnungen (für Leistungsberechtigte nach
Asylbewerberleistungsgesetz),
Wohnungen mit eigenem Mietvertrag.
Die Standorte Unterkünfte und Wohnungen sind im gesamten Stadtgebiet verteilt.
2500
Plätze
2000
1500
1000
500
0
Gemeinschaftsunterkunft
(> 60 Plätze)
Quelle: Sozialamt, Stand 30.04.2017
Gemeinschaftsunterkunft
(< 60 Plätze)
Pension
Übergangsw ohnheim
Gew ährleistungsw ohnung
Wohnung mit
eigenem
Mietvertrag
Wohnformen
Von den Personen, die zu Ende April 2017 Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhielten (3.540), lebten im Februar 45% in einer
Gemeinschaftsunterkunft einschließlich Pensionen und Übergangswohnheim.1 55% lebten
in einer eigenen Wohnung außerhalb einer Gemeinschaftsunterkunft. Davon hatten 58%
einen eigenen Mietvertrag und 42% lebten in einer Gewährleistungswohnung.
In Gewährleistungswohnungen als auch in Wohnungen mit eigenem Mietvertrag leben in
1
Darüber hinaus leben in Gemeinschaftsunterkünften auch Personen mit Leistungsbezug SGB II.
Seite 6 von 15
Leipzig ausschließlich Familien oder Einzelpersonen – anders als in anderen Städten, wo
fremde, nicht miteinander verwandte Personen nicht selbst gewählten Wohngemeinschaften in Wohnungen zugewiesen werden. In Leipzig ist mit dezentralem Wohnen ausschließlich das selbstbestimmte, im Familienzusammenhang oder in freiwilligen Wohngemeinschaften gelebte Wohnen in einer in der Regel selbstgewählten Wohnung gemeint.
3.2
Aufenthaltsdauer in Gemeinschaftsunterkünften
Der Aufenthalt in einer Gemeinschaftsunterkunft ist insbesondere in der Anfangszeit sinnvoll, um mit Hilfe von Sozialer Arbeit das Ankommen und den Integrationsprozess bestmöglich zu unterstützen. Asylsuchende sollen dann so bald wie möglich in eine eigene
Wohnung ziehen können.
Im April 2017 hielten sich 40 % aller Personen, die in einer Leipziger Gemeinschaftsunterkunft wohnten, dort maximal bis zu 12 Monate auf. 50 % der Bewohner lebten 12 bis
24 Monate und 10 % länger als 24 Monate in einer Gemeinschaftsunterkunft. Im Vergleich
zu den Monaten vor Dezember 2016 ist der Anteil der Personen, die länger als 12 Monate
in einer Gemeinschaftsunterkunft wohnen, deutlich gestiegen. Diese Entwicklung ist
zunächst insbesondere auf den sehr beweglichen Verlauf der Zuweisungszahlen in der
Vergangenheit zurückzuführen. So ist die Zahl der Personen, die der Stadt Leipzig
zugewiesen wurden, im vierten Quartal 2015 in kurzer Zeit erheblich angestiegen. Im
Vergleich dazu kommen seit Januar 2016 deutlich weniger Geflüchtete pro Monat nach
Leipzig. Diese Entwicklung führte dazu, dass der Anteil der Personen, die länger als 12
Monate in Gemeinschaftsunterkünften wohnen, zum Ende des Jahres 2016 angestiegen
ist.
Aufenthaltsdauer von Personen
in Gemeinschaftsunterkünften
100%
90%
80%
70%
60%
50%
40%
30%
20%
10%
0%
05/2016 06/2016 07/2016 08/2016 09/2016 10/2016 11/2016 12/2016 01/2017 02/2017 03/2017 04/2017
mehr als 24 Monate
12 bis 24 Monate
9 bis 12 Monate
6 bis 9 Monate
bis 6 Monate
Quelle: Sozialamt, Stand 30.04.2017
3.3
Entwicklung der Belegung in Gemeinschaftsunterkünften einschließlich
Pensionen und Übernachtungswohnheimen
Zum 01.04.2017 lebten insgesamt 2.738 Personen in den genannten Unterkünften.
Seite 7 von 15
Während des Monats April 2017 wurden 18 Personen der Stadt Leipzig neu zugewiesen
und zunächst in einer Gemeinschaftsunterkunft untergebracht. Im gleichen Zeitraum
verließen 103 Personen die Unterkünfte.
2.849
2.818
2.736
2500
2.836
3.020
3.162
Anzahl Bewohner/-innen
in Gemeinschaftsunterkünften und Pensionen
3000
3.317
3500
Jan 2017
Feb 2017
Mrz 2017
Apr 2017
2000
1500
1000
500
0
-500
Okt 2016
Nov 2016
Dez 2016
Belegung Anfang des Monats
Einzüge
Auszüge
Quelle: Sozialamt, Stand 30.04.2017
Von den Bewohner/-innen der Gemeinschaftsunterkünfte, Pensionen und Übernachtungswohnheime waren im Februar 2017 insgesamt 60 % Leistungsempfänger/-in nach
Asylbewerberleistungsgesetz. 40 % empfingen andere Leistungen – dabei handelte es
sich beim überwiegenden Teil um Leistungsempfänger/-innen nach dem SGB II.
Bewohner/-innen in Gemeinschaftsunterkünften
Anteil Leistungsempfänger/-innen AsylbLG
Anteil sonstige Leistungsempf änger/-innen
Quelle: Sozialamt, Stand 30.04.2017
Seite 8 von 15
Gründe für den Auszug aus einer Gemeinschaftsunterkunft im Jahr 2016
(einschl. Pensionen, Übernachtungshaus)
3% 6%
16%
Umzug in eine Wohnung
außerhalb einer
Gemeinschaftsunterkunft
Unbekannt verzogen
freiw illige Rückreise
Verstorbene und von Amts
w egen abgemeldete Personen
75%
Hinweis: Auszüge aus Gemeinschaf tsunterkünf ten in
Gewährleistungswohnungen sind in den Zahlen nicht erf asst.
Quelle: Sozialamt Leipzig, Daten v om 01.01. bis 31.12.2016
Der überwiegende Teil der Personen die im Zeitraum Januar 2016 bis Dezember 2016
aus den Unterkünften auszogen (ca. 75%), ist in eine Wohnung umgezogen.16 % der
Personen, die die Unterkünfte verließen, sind unbekannt verzogen und 6 % sind freiwillig
in ihre Heimat zurückgekehrt. Bei 3 % der Auszüge handelt es sich um Personen, die
verstorben sind bzw. von Amts wegen abgemeldet wurden.
3.4
Hilfestatus unbegleiteter minderjähriger Ausländer
Mit Stand vom 30.04.2017 wurden 43 unbegleitete minderjährige Ausländer in einer
Inobhutnahmeeinrichtung gemäß § 42 und 42a SGB VIII betreut. Weitere 211
unbegleitete minderjährige Ausländer lebten in Wohngruppen gemäß § 34 und 41/34 SGB
VIII. Acht junge Volljährige erhalten Hilfe gemäß § 41/30 SGB VIII im eigenen Wohnraum.
Neun Minderjährige lebten in einer Gastfamilie gemäß § 33 SGB VIII. Zusätzlich lebten 63
unbegleitete Minderjährige in der Obhut geeigneter Personen, z.B. aus dem Familienkreis
oder engen Bekanntenkreis in Erstaufnahmeeinrichtungen und Asylunterkünften. Davon
konnten bereits 36 Minderjährige mit ihren geeigneten Personen in einen eigenen
Wohnraum ziehen. 27 unbegleitete Minderjährige sind mit ihren geeigneten Personen
noch in einer Gemeinschaftsunterkunft untergebracht.
Seite 9 von 15
30.04.2017
28.02.2017
Stichtag
31.12.2016
31.10.2016
31.08.2016
30.06.2016
30.04.2016
0
50
100
150
200
250
300
350
400
450
Anzahl unbegleiteter minderjähriger Ausländer
Gastfamilien nach § 33 SGB VIII
Inobhutnahme bei geeigneten Personen in Erstaufnahmeeinrichtungen
ambulante Hilfe nach § 30, § 31, § 35a und § 41/30 SGB VIII
stationäre Hilfe nach § 34 und 41/34 SGB VIII
Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung, Stand: 30.04.2017
3.5
Beendigung von Hilfen für unbegleitete minderjährige Ausländer
Im April 2017 wurden 27 Hilfen nach § 42, 42a und § 34, § 41/34 SGB VIII beendet.
Davon wurden unter anderem 7 Inobhutnahmen wegen einem Wechsel in eine
Wohngruppe beendet. Außerdem konnten 8 Hilfen zur Erziehung gemäß Hilfeplan und
damit Zielerreichung erfolgreich beendet werden.
4.
Verfügbare Kapazitäten zur Unterbringung von Flüchtlingen
4.1
Platzkapazitäten für Asylbewerber und Geduldete
In der 20. Kalenderwoche 2017 stehen 4.430 Plätze in Gemeinschaftsunterkünften,
einschließlich Pensionen und Übergangswohnheimen zur Verfügung.
Die Unterkünfte Alte Messe 7, Halle 13 (500 Plätze) und die Torgauer Straße, Haus 2 (254
Plätze) stehen als Reservekapazität zur Verfügung.
Seite 10 von 15
Standort
Gemeinschaftsunterkunft mit mehr als 60 Plätzen
Kapazität
3.458
Torgauer Straße 290 einschl. Container
475
Eutritzscher Straße 17
369
An den Tierkliniken 48
348
Weißdornstraße 102
336
Karl-Heine-Straße 22b
306
Braunstraße 28
228
Liliensteinstraße 15a
225
Riesaer Straße 100
200
Zschortauer Straße 44
200
Hainbuchenstraße 13
185
Riebeckstraße 63
174
Zweenfurther Str. 21
102
Deiwitzweg 1
89
Liliensteinstraße 1/1a
89
Ludwig-Hupfeld-Str. 20
70
Bornaische Straße 215 (Bauabschnitt 2, Leinestraße 2b)
Gemeinschaftsunterkunft bis zu 60 Plätze
62
836
Georg-Schumann-Straße 272
60
Stöckelstraße 62
60
Wilhelminenstraße 38
60
Sommerfelder Straße 36
58
Gustav-Mahler-Straße 21
55
Bernhardstraße 21
54
Markranstädter Straße 16 – 18
53
Nikolai-Rumjanzew-Straße 100, Haus 10
50
Helenenstraße 26
46
Wiebelstraße 9
45
Blücherstraße 47 / 47a
41
Georg-Schumann-Straße 121
40
Hildegardstraße 46
40
Naumburger Straße 39
40
Georg-Schwarz-Straße 31
38
Pittlerstraße 5 und 7
36
Georg-Schumann-Straße 407
32
28
4.294
Eythstraße 17
Summe Gemeinschaftsunterkünfte
Übergangswohnheim, Übernachtungshaus
16
Wiederitzscher Landstraße 8
10
Wiederitzscher Landstraße 107
5
120
Plätze in Pensionen
Summe
4.430
Seite 11 von 15
Im Auftrag der Stadt Leipzig erbringen verschiedene Träger Leistungen der Betreibung
und/oder sozialen Betreuung von Unterkünften für Geflüchtete:
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Caritasverband Leipzig e. V.
Deutsches Rotes Kreuz Stadtverband Leipzig e. V.
Diakonisches Werk Innere Mission Leipzig e. V.
European Homecare GmbH
HUMAN-Care GmbH
IMMO rent GmbH gemeinsam mit Pandechaion
Johanniter-Unfall-Hilfe e.V Regionalverband Leipzig/Nordsachsen
Malteser Hilfsdienst gemeinnützige GmbH
Orisson AG gemeinsam mit Affinitas gemeinnützige UG
Pandechaion Herberge e. V. / Pandechaion GmbH
SZL Suchtzentrum gGmbH in Bietergemeinschaft mit S.W.I.N.G
Dezentral lebende Geflüchtete werden durch folgende Vereine unterstützt:
•
•
•
•
•
4.2
Caritasverband Leipzig e.V.
ConVivendum - gemeinnützige Gesellschaft für humanitäre Hilfe mbH
Flüchtlingsrat Leipzig e.V.
Internationale Frauen Leipzig e.V.
RAA Leipzig – Verein für Interkulturelle Arbeit, Jugendhilfe und Schule e.V.
Platzkapazitäten für unbegleitete minderjährige Ausländer
4.2.1 Plätze für Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII
Eine Einrichtung mit insgesamt 48 Plätzen steht derzeit für die Inobhutnahme von
unbegleiteten minderjährigen Ausländern gemäß § 42a und § 42 SGB VIII zur Verfügung.
Standort
Interim „Kröbelstrasse“
Träger
Amt für Jugend, Familie und Bildung
Summe
Kapazität
48
48
4.2.2 Betreuungsplätze in Wohngruppen nach § 34 SGB VIII
211 Plätze in Wohngruppen gemäß §§ 19, 34, 41/34 SGB VIII bei insgesamt 25 Trägern
sind derzeit belegt. Darüber hinaus werden 4 Plätze außerhalb des Stadtgebietes Leipzig
genutzt.
Seite 12 von 15
Träger
belegte Plätze
Berufsbildungswerk Leipzig für Hör- und Sprachgeschädigte gGmbH
36
Städtischer Eigenbetrieb Behindertenhilfe
34
Produktionsschule Schauplatz GmbH i.G.
20
KMV Sachsen GmbH
20
hope shelter
18
Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe
15
N & T Wohnen
14
Institut Lothar Kannenberg
13
Outlaw gGmbH
9
Lucky Punch Haus Sehlis
6
Diakonisches Werk Innere Mission
5
Trägerwerk Soziale Dienste
4
Vitera Institut für Gesundheit und Prävention
4
Menschenskinder gGmbH
3
Plan L e.V.
3
Generationenhof WG Luca
3
FAW
2
Reiterhof Pilger
1
INFA
1
FAIRbund e.V.
1
Jugendeinrichtung Jochen Sprenger
1
DRK
1
Caritasverband Leipzig e.V
1
außerhalb von Leipzig
Summe
2
217
5.
Welche neuen Objekte werden zur Unterbringung geplant?
5.1
Plätze für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
In der folgenden Tabelle wird der Zu- und Abgang von Plätzen in Gemeinschaftsunterkünften und Pensionen ausgewiesen. Die Änderungen der Daten zur letzten
Berichterstattung vom 11.04.2017 werden erläutert. Der angegebene Zeitpunkt der Inoder Außerbetriebnahme meint den Zeitpunkt des Bezugs durch die Bewohner/-innen
bzw. den Zeitpunkt des vollständigen Leerzugs der Einrichtung.
Für 2017 sind derzeit 900 neue Plätze geplant und für 573 Plätze soll die Nutzung
beendet werden. Aufgrund sinkender Zuweisungszahlen wird das Objekt Kregelstraße 3
nicht in Betrieb genommen. Eine anderweitige Nutzung wird derzeit geprüft.
Für 2018 sind 608 neue Plätze geplant und für 320 Plätze soll die Nutzung beendet
werden. Im Jahr 2019 sind derzeit keine neuen Plätze geplant, aber 548 Plätze sollen
nicht weiter genutzt werden. Bei Bedarf wird geprüft, ob Kapazitäten doch länger genutzt
werden.
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Monat
05/2017
Zugang Abgang
Eigentümer
Veränderung zu VI-DS-04042 vom 11.04.2017
Wohnhaus
privat
Änderung des Zugangs von 04/2017 auf 05/2017,
da noch Arbeiten an Brandmeldeanlage erfolgen.
Torgauer Straße 290,
Container
Containeranlage
kommunal
Die Unterkunft wird bis 31.05.2017 außer Betrieb
genommen und verbleibt als Reservekapazität.
46 Helenenstraße 26
Containeranlage
kommunal
Die Unterkunft wird im Mai 2017 außer Betrieb
genommen und anderweitig genutzt.
Waldstraße 74–80
Altenpflegeheim
SAH
Änderung des Zugangs von 05/2017 auf 06/2017
wegen Verzögerung bei der Ausstattung.
221
05/2017
Objekt
Neustädter Straße 36
51
05/2017
Gemeinschaftsunterkünfte / Plätze in Pensionen
06/2017
270
06/2017
55
Auenseestraße 31–33
Wohnhaus
kommunal
Änderung des Zugangs von 05/2017 auf 06/2017,
da noch Arbeiten an Brandmeldeanlage erfolgen.
06/2017
50
Muldentalstraße 91–93 Wohnhaus
kommunal
Änderung des Zugangs von 04/2017 auf 06/2017
wegen Verzögerung bei der Ausstattung.
06/2017
46
Könneritzstraße 58
Wohnhaus
LWB
06/2017
45
Uhlandstraße 22
Wohnhaus
privat
06/2017
45
Stötteritzer Landstraße
31
Verwaltungsgebäude
kommunal
06/2017
33
Bornaische Straße 215
ehemalige Wohnheim
(Bauabschnitt 1)
SEB
07/2017
85
Wurzner Straße 11
Wohnhaus
privat
Interim Schulgebäude
kommunal
Lindenthaler Straße
63–65
ehemaliges Autohaus
privat
Neubau
LESG
07/2017
306 Karl-Heine-Straße 22b
09/2017
220
2017
900
03/2018
368
Arno-Nitzsche-Straße
37
03/2018
240
Phillip-Rosenthal-StraMassivbau
ße 59 (Prager Dreieck)
573
03/2018
200 Riesaer Straße 100
07/2018
12/2018
2018
608
LWB
Verwaltungsgebäude
privat
20 Plätze in Pensionen
Pension
privat
100 Plätze in Pensionen
Pension
privat
320
08/2019
348 An den Tierkliniken 48
Containerdorf
LESG
12/2019
200 Zschortauer Straße 44
Verwaltungsgebäude
privat
2019
05/2017
bis
12/2019
0
548
1.508
1.441
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Änderung des Zugangs von 05/2017 auf 06/2017
wegen Verzögerung bei der Ausstattung.
Änderung des Zugangs von 04/2017 auf 06/2017
wegen Verzögerung bei der Ausstattung.
5.2
Plätze für unbegleitete minderjährige Ausländer
5.2.1 Plätze für Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII
Das Objekt mit 48 Plätzen in der „Kröbelstraße“ wird seit Ende Januar 2017 genutzt.
Diese Einrichtung dient u.a. als Ausweichquartier für das geschlossene Interim „Am
Mühlholz“, welches zeitnah als dauerhafte Inobhutnahme- und Clearingeinrichtung
umgebaut wird. Ein weiterer Kapazitätsausbau soll über Betreuungsplätze in
Wohngruppen nach § 34 SGB VIII und durch Plätze in Gastfamilien erfolgen.
5.2.2 Betreuungsplätze in Wohngruppen nach § 34 SGB VIII
Für 2017 sind 20 neue Plätze in Wohngruppen geplant.
5.2.3 Betreuung in Gastfamilien
Zehn Jugendliche leben in Gastfamilie. Weitere Vermittlungsprozesse laufen.
6.
Verteilung von Unterkünften in der Stadt
Der Stadtbezirk mit dem höchsten Anteil an der Gesamtplatzkapazität in
Gemeinschaftsunterkünften ist der Stadtbezirk Ost, wobei Wohnangebote für unbegleitete
minderjährige Ausländer, Plätze in Pensionen, Übergangswohnheime und
Erstaufnahmeeinrichtungen des Freistaates Sachsen nicht mit betrachtet wurden. Mit
einer zunehmenden Zahl an genutzten Unterkünften für Geflüchtete und dem geplanten
Abbau von Kapazitäten kann eine gleichmäßigere Verteilung im Stadtgebiet erreicht
werden. Reserveplätze wurden bei der Gesamtkapazität in 2019 nicht mit berücksichtigt.
Gebiet
Stadt Gesamt
Mitte
Bevölkerung
absolut zum
31.12.2016
Anteil an
Gesamtbevölkerung
in %
Kapazität in
Betrieb
Anteil an der
Kapazität in
Betrieb in %
Kapazität in
Umsetzung
(für Betrieb)
Kapazität in
Abbau bis
2019
Gesamtkapazität in
2019
Anteil an
Gesamtkapazität in
2019 in %
579.530
100,0
4.294
100
1.508
973
4.829
0
62.648
10,8
772
18,0
270
0
1.042
21,6
Nordost
46.452
8,0
288
6,7
0
0
288
6,0
Ost
81.998
14,1
1.047
24,4
136
421
1.016
21,0
Südost
59.147
10,2
286
6,7
335
0
621
12,9
Süd
65.507
11,3
108
2,5
401
46
463
9,6
Südwest
53.830
9,3
93
2,2
46
0
139
2,9
West
52.460
9,1
789
18,4
0
0
789
16,3
Alt-West
56.877
9,8
414
9,6
45
306
153
3,2
Nordwest
31.812
5,5
169
3,9
55
0
224
4,6
Nord
68.791
11,9
328
7,6
220
200
348
7,2
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VI-DS-0415 „Aktueller Sachstand und weitere Planungen für die Unterbringung von Geflüchteten in der Zuständigkeit der Stadt Leipzig – Stand: 16.05.2017“
Anlage 2
6000
5000
4000
3000
2000
1000
0
Monat
Bestand zum 31. des Vormonats*
Quelle: Sozialamt Leipzig, Stand: 20.KW 2017
Zugang im Monat
Abgang im Monat
12/19
11/19
10/19
09/19
08/19
07/19
06/19
05/19
04/19
03/19
02/19
01/19
12/18
11/18
10/18
09/18
08/18
07/18
06/18
05/18
04/18
03/18
02/18
01/18
12/17
11/17
10/17
09/17
08/17
07/17
06/17
-1000
05/17
Plätze in Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber und Geflüchtete
Entwicklung der Kapazität in Flüchtlingsunterkünften bis 2019
VI-DS-04042 „Aktueller Sachstand und weitere Planungen für die Unterbringung von Geflüchteten in der Zuständigkeit der Stadt Leipzig – Stand: 08.05.2017“
Anlage 1
Bestehende und geplante Kapazitäten in Erstaufnahmeeinrichtungen für Geflüchtete des Freistaates Sachen in Leipzig
Objekt
Adresse
Kapazität
Status
Belegung zum
04.04.2017
Max-Liebermann-Straße
Max-Liebermann-Straße 36
b/c
700
in Betrieb
137
General-Olbricht-Kaserne: Leichtbauhallen
Landsberger Straße 133
700
Stand-by
0
Braunstraße I: Leichtbauhallen
Braunstraße 3 bis 5
600
Stand-by
0
2.000
137
voraussichtliches Nutzungsende