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Daten

Kommune
Leipzig
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Erstellt
05.05.17, 12:00
Aktualisiert
17.05.17, 20:38

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Informationsvorlage Nr. VI-DS-04145 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff: Aktueller Sachstand und weitere Planungen der Unterbringung von Geflüchteten in der Zuständigkeit der Stadt Leipzig - Stand: 16.05.2017 Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Ratsversammlung 17.05.2017 Information zur Kenntnis Information zur Kenntnis Die Information wird zur Kenntnis genommen. 1/3 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: nicht relevant 2/3 3/3 Aktueller Sachstand und weitere Planungen für die Unterbringung von Geflüchteten in der Zuständigkeit der Stadt Leipzig – Stand: 16.05.2017 1. Einführung Die Zahl der Asylsuchenden, die der Stadt Leipzig zugewiesen werden, hat sich seit 2016 wieder deutlich verringert. Im Jahr 2016 wurden 1.997 asylsuchende Personen zugewiesen, 2.303 Personen weniger als im Jahr 2015. Im Jahr 2017 wurden bislang 381 Personen zugewiesen. Der Anstieg der Zuweisungen seit 2014 erforderte einen Ausbau bestehender Unterbringungskapazitäten. Im Jahr 2015 musste die Stadt Leipzig innerhalb kürzester Zeit eine Vielzahl von Unterkunftsplätzen bereitstellen. In den zurückliegenden Monaten wurden mehrere neue Unterkünfte zur Unterbringung von Asylsuchenden und Geduldeten in Betrieb genommen. Aufgrund des Rückgangs der Zuweisungen seit 2016 ist eine Anpassung der Kapazitäten notwendig. 2. Statistische Daten 2.1 Wie viele Geflüchtete leben derzeit in Leipzig? Ende April 2017 lebten 3.540 Personen in Leipzig, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhielten. Davon waren 2.459 Personen 15 bis unter 65 Jahre alt. Die Anzahl der unter 15-jährigen und über 65-jährigen Personen mit Fluchthintergrund wird vom Jobcenter nur noch mit dreimonatiger Verzögerung bereitgestellt. Insgesamt gab es im Januar 2017 7.461 Personen, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II erhielten. Im März 2017 waren 5.624 erwerbsfähige Personen im Alter zwischen 15 und 65 Jahren gemeldet, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II erhalten. Davon sind 1.800 im Alter zwischen 15 und unter 25 Jahren. Die Zahl der Leistungsempfänger/-innen nach Asylbewerberleistungsgesetz hat sich im Vergleich von Januar 2016 zu Januar 2017 um 1.610 Personen verringert. Die Zahl der Leistungsberechtigten nach Sozialgesetzbuch II stieg von Januar 2016 zu Januar 2017 um 4.312 Personen an. Weitere Personen erhalten keine Leistungen, weil sie arbeiten oder Unterhalt durch Dritte erhalten. Zum 30.04.2017 wurden 337 unbegleitete minderjährige Ausländer durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung betreut. Weitere 137 Personen sind in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Freistaates Sachsen in Leipzig (Stand: 08.05.2017, Anlage 1). Seite 1 von 15 3.900 4.091 4.251 7.461 3.714 6.647 6.189 5.821 4.434 4.659 5.349 4.771 4.972 4.881 4.677 4.911 4.293 3.000 4.902 3.906 5.125 4.000 3.640 5.000 5.240 6.000 6.960 7.000 3.412 Leistungsempfänger/-innen 8.000 2.000 1.000 0 02/2016 03/2016 04/2016 05/2016 06/2016 07/2016 08/2016 09/2016 10/2016 11/2016 12/2016 01/2017 Monat Asylbew erberleistungsgesetz SGB II Quelle: Sozialamt und Jobcenter Leipzig, Stand 10.05.2017 2.2 Wie viele Geflüchtete sind dieses Jahr bereits angekommen? Anzahl der zugewiesenen Flüchtlinge Im Jahr 2017 wurden bis zur 20. Kalenderwoche 381 Personen der Stadt Leipzig neu zugewiesen. 4500 4.230 4000 3500 3000 2500 1.997 2000 1500 1.243 1000 500 658 86 2005 41 66 50 2006 2007 2008 190 261 285 2009 2010 2011 402 381 0 Quelle: Sozialamt, Stand KW 20/2017 Jahr Seite 2 von 15 2012 2013 2014 2015 2016 KW 20/2017 Anzahl der zugewiesenen Flüchtlinge 1400 1200 1000 800 600 400 200 0 Jan Feb März Apr Mai Juni Juli Aug Sep Okt Nov Dez Monat 2015 2016 2017 Quelle: Sozialamt, Stand 30.04.2017 Der Stadt Leipzig wurden 41 unbegleitete minderjährige Ausländer im Jahr 2016 und im Jahr 2017 bereits 27 Minderjährige zugewiesen. Diese kamen aus den Städten München, Freiburg, Frankfurt/Main, Gießen und Heidelberg. 2.3 Woher kommen die Geflüchteten? Die Asylsuchenden, die bislang im Jahr 2017 Leipzig zugewiesen wurden, kamen aus 20 verschiedenen Ländern. Sechs Personen waren staatenlos. Die folgende Abbildung zeigt die zehn häufigsten Herkunftsländer. Irak Herkunftsländer (die zehn häufigsten) Syrien Afghanistan Libyen Russ.Föd. Indien Georgien Türkei Mazedonien Libanon 0 Quelle: Sozialamt, Stand 30.04.2017 10 20 30 40 50 60 70 Anzahl der im Jahr 2017 neuzugewiesenen Flüchtlinge Die in Obhut des Amtes für Jugend, Familie und Bildung befindlichen unbegleiteten minderjährigen Ausländer kommen aus insgesamt 21 Ländern. 76 %, insgesamt 257 Personen, kommen aus Syrien und Afghanistan. Die im Jahr 2017 zugewiesenen Minderjährigen stammen aus den Herkunftsländern Guinea, Gambia, Somalia, Eritrea und Nigeria. Seite 3 von 15 2.5 Wie viele Geflüchtete werden in diesem Jahr in Leipzig ankommen? Seit Januar 2017 können genaue Angaben zum monatlichen Zugang von Asylsuchenden in der Bundesrepublik Deutschland gemacht werden. Hierfür steht dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nun eine auf Personendaten basierende Asylgesuch-Statistik zur Verfügung. Demnach wurden im März 2017 insgesamt 14.976 Personen mit Asylgesuch registriert. Im Januar 2017 lag die Zahl der Asylsuchenden bei 14.476, im Februar 2017 bei 14.289. Ein Vergleich mit der EASY-Statistik aus dem Jahr 2016 ist nur eingeschränkt möglich. Bei den EASY-Zahlen können Fehl- und Doppelerfassungen nicht ausgeschlossen werden, da persönliche Daten nicht erfasst werden. Im Monat Dezember 2016 wurden 16.442 Zugänge von Asylsuchenden im EASY-System registriert, im Monat des Vorjahres waren es 127.320 gewesen. Die Verteilung von Asylsuchenden und seit 01.11.2015 auch von unbegleiteten minderjährigen Ausländern auf die Bundesländer erfolgt nach dem sogenannten „Königsteiner Schlüssel“. Die Berechnung erfolgt jährlich. Zu zwei Dritteln werden die Steuereinnahmen und zu einem Drittel die Bevölkerungszahl berücksichtigt. Die Quote für Sachsen liegt für das Jahr 2016 bei 5,06 % (2015: 5,1%). Für 2017 ist noch keine Neuberechnung der Quote erfolgt. In Sachsen erfolgt die Verteilung auf die Landkreise und Kreisfreien Städte nach dem jeweiligen Anteil an der Wohnbevölkerung des Freistaates zum 30. Juni des Vorjahres. Die Quote für Leipzig lag 2016 bei 13,52%. Wegen einer gegenwärtigen bundesweiten Umstellung der Bevölkerungsstatistiken ist es dem Statistischen Landesamt derzeit nicht möglich, die Verteilquoten nach der Bevölkerungszahl zum 30. Juni 2016 zur Verfügung zu stellen. Nach Auskunft des Statistischen Landesamtes stehen die erforderlichen Daten voraussichtlich erst im August 2017 zur Verfügung. Die Verteilquoten für das Jahr 2017 sollen danach umgehend bereitgestellt werden. Bis dahin erfolgen die Zuweisungen in die Landkreise und Kreisfreien Städte auf der Grundlage des Schlüssels für das Jahr 2016. Die Landesdirektion Sachsen hat am 24.08.2016 mitgeteilt, dass in den Haushaltsverhandlungen zum Doppelhaushalt 2017/2018 von 20.400 Zugängen im Jahr 2017 und 15.300 Zugängen im Jahr 2018 ausgegangen wird, diese Planungsgrößen jedoch mit großen Unsicherheiten verbunden sind. Als Anteil der Stadt Leipzig (13,52%) lassen sich aus diesen Planzahlen folgende Soll-Zuweisungszahlen errechnen: 2.758 Zuweisungen im Jahr 2017 und 2.069 Zuweisungen im Jahr 2018. Aufgrund der fehlenden Bundesprognose weist der Freistaat Sachsen kein Soll der aufzunehmenden Personen für das laufende Jahr mehr aus. Das Sächsische Staatsministerium des Innern führt in seiner Antwort vom 21.12.2016 auf eine parlamentarische Anfrage aus, dass eine verlässlich Aussage über die voraussichtlichen Zugangszahlen von Asylbewerber im Jahr 2017 in Sachsen aufgrund der vorliegenden Informationen und Erkenntnisse nicht möglich ist. Die Landesdirektion Sachsen gibt in ihrer landesinternen Zuweisungsplanung vom 18.04.2017 an, dass Leipzig im Zeitraum von der 1. bis zur 23. Kalenderwoche 2017 insgesamt 455 Personen zugewiesen werden. Die Zahl der unbegleiteten minderjährigen Ausländer in der Bundesrepublik zum 30.04.2017 betrug 39.290. Zusätzlich befinden sich 20.995 junge Volljährige in der Zuständigkeit der Jugendhilfe. Betrachtet man die Fallzahlentwicklung in Deutschland von Ende 2005 bis zum heutigen Tag so kann konstatiert werden, dass die Summe aller Fälle in einer Zuständigkeit der Seite 4 von 15 Kinder- und Jugendhilfe weitestgehend stabil geblieben ist. Verschoben hat sich hingegen deutlich die Fallzahlentwicklung zwischen jungen Volljährigen und Minderjährigen. Die Zahl der jungen Volljährigen, die minderjährig und unbegleitet aus dem Ausland nach Deutschland eingereist sind, steigt stetig an. Ihre Anzahl hat sich zwischen November 2015 bis April 2017 von 6.400 auf knapp 21.000 erhöht. Datum Anzahl umA Anzahl junge Volljährige Gesamtanzahl 23.12.2015 59.581 6.414 65.995 30.06.2016 52.646 11.562 64.208 23.12.2016 49.990 14.074 64.064 31.01.2017 43.980 18.188 62.168 30.04.2017 39.290 20.995 60.285 Der aufzunehmende Anteil des Freistaates Sachsen beträgt 3.048 Minderjährige/junge Volljährige. Mit Stand 30.04.2017 werden im Bundesland Sachsen 2.189 Minderjährige und 283 Volljährige durch die sächsischen Jugendämter betreut. Das bedeutet eine Quotenerfüllung von 81,10 %. 576 unbegleitete minderjährige Ausländer muss Sachsen noch aufnehmen. Deshalb werden auch weiterhin mindestens einmal wöchentlich unbegleitete Minderjährige aus anderen Bundesländern, vorrangig aus dem Bundesland Hessen nach Sachsen verteilt. 5 Bundesländer haben ihre Quote übererfüllt (Bremen 316 % Quotenerfüllung, Hamburg 125 % Quotenerfüllung, Hessen 129 % Quotenerfüllung, Saarland 104 % Quotenerfüllung, Baden-Württemberg 100,5 % Quotenerfüllung). Die übrigen Bundesländer liegen unter ihrer Quote und müssen zugewiesene umA aufnehmen. Sachsen liegt mit 81,1 % Quotenerfüllung mit an viertletzter Stelle. Seite 5 von 15 Für die Stadt Leipzig ergibt sich aus dem Anteil von 13,52 % aller in Sachsen bereits aufgenommen 2.472 Minderjährigen/jungen Volljährigen ein Soll von 334 aufzunehmenden unbegleiteten minderjährigen und volljährigen Ausländern. Leipzig lag zum 30.04.2017 mit 337 betreuten Minderjährigen geringfügig über seiner zu erfüllenden Aufnahmequote. 3. Wohnen mit sozialer Betreuung 3.1 Wo leben die nach Leipzig zugewiesenen Geflüchteten? Derzeit werden vom Sozialamt verschiedene Möglichkeiten der Unterbringung genutzt: • • • • • • sechzehn Objekte mit über 60 Plätzen, achtzehn Objekte mit bis zu 60 Plätzen, Plätze in Pensionen, Plätze im Übergangswohnheim, 821 Plätze in Gewährleistungswohnungen (für Leistungsberechtigte nach Asylbewerberleistungsgesetz), Wohnungen mit eigenem Mietvertrag. Die Standorte Unterkünfte und Wohnungen sind im gesamten Stadtgebiet verteilt. 2500 Plätze 2000 1500 1000 500 0 Gemeinschaftsunterkunft (> 60 Plätze) Quelle: Sozialamt, Stand 30.04.2017 Gemeinschaftsunterkunft (< 60 Plätze) Pension Übergangsw ohnheim Gew ährleistungsw ohnung Wohnung mit eigenem Mietvertrag Wohnformen Von den Personen, die zu Ende April 2017 Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhielten (3.540), lebten im Februar 45% in einer Gemeinschaftsunterkunft einschließlich Pensionen und Übergangswohnheim.1 55% lebten in einer eigenen Wohnung außerhalb einer Gemeinschaftsunterkunft. Davon hatten 58% einen eigenen Mietvertrag und 42% lebten in einer Gewährleistungswohnung. In Gewährleistungswohnungen als auch in Wohnungen mit eigenem Mietvertrag leben in 1 Darüber hinaus leben in Gemeinschaftsunterkünften auch Personen mit Leistungsbezug SGB II. Seite 6 von 15 Leipzig ausschließlich Familien oder Einzelpersonen – anders als in anderen Städten, wo fremde, nicht miteinander verwandte Personen nicht selbst gewählten Wohngemeinschaften in Wohnungen zugewiesen werden. In Leipzig ist mit dezentralem Wohnen ausschließlich das selbstbestimmte, im Familienzusammenhang oder in freiwilligen Wohngemeinschaften gelebte Wohnen in einer in der Regel selbstgewählten Wohnung gemeint. 3.2 Aufenthaltsdauer in Gemeinschaftsunterkünften Der Aufenthalt in einer Gemeinschaftsunterkunft ist insbesondere in der Anfangszeit sinnvoll, um mit Hilfe von Sozialer Arbeit das Ankommen und den Integrationsprozess bestmöglich zu unterstützen. Asylsuchende sollen dann so bald wie möglich in eine eigene Wohnung ziehen können. Im April 2017 hielten sich 40 % aller Personen, die in einer Leipziger Gemeinschaftsunterkunft wohnten, dort maximal bis zu 12 Monate auf. 50 % der Bewohner lebten 12 bis 24 Monate und 10 % länger als 24 Monate in einer Gemeinschaftsunterkunft. Im Vergleich zu den Monaten vor Dezember 2016 ist der Anteil der Personen, die länger als 12 Monate in einer Gemeinschaftsunterkunft wohnen, deutlich gestiegen. Diese Entwicklung ist zunächst insbesondere auf den sehr beweglichen Verlauf der Zuweisungszahlen in der Vergangenheit zurückzuführen. So ist die Zahl der Personen, die der Stadt Leipzig zugewiesen wurden, im vierten Quartal 2015 in kurzer Zeit erheblich angestiegen. Im Vergleich dazu kommen seit Januar 2016 deutlich weniger Geflüchtete pro Monat nach Leipzig. Diese Entwicklung führte dazu, dass der Anteil der Personen, die länger als 12 Monate in Gemeinschaftsunterkünften wohnen, zum Ende des Jahres 2016 angestiegen ist. Aufenthaltsdauer von Personen in Gemeinschaftsunterkünften 100% 90% 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% 05/2016 06/2016 07/2016 08/2016 09/2016 10/2016 11/2016 12/2016 01/2017 02/2017 03/2017 04/2017 mehr als 24 Monate 12 bis 24 Monate 9 bis 12 Monate 6 bis 9 Monate bis 6 Monate Quelle: Sozialamt, Stand 30.04.2017 3.3 Entwicklung der Belegung in Gemeinschaftsunterkünften einschließlich Pensionen und Übernachtungswohnheimen Zum 01.04.2017 lebten insgesamt 2.738 Personen in den genannten Unterkünften. Seite 7 von 15 Während des Monats April 2017 wurden 18 Personen der Stadt Leipzig neu zugewiesen und zunächst in einer Gemeinschaftsunterkunft untergebracht. Im gleichen Zeitraum verließen 103 Personen die Unterkünfte. 2.849 2.818 2.736 2500 2.836 3.020 3.162 Anzahl Bewohner/-innen in Gemeinschaftsunterkünften und Pensionen 3000 3.317 3500 Jan 2017 Feb 2017 Mrz 2017 Apr 2017 2000 1500 1000 500 0 -500 Okt 2016 Nov 2016 Dez 2016 Belegung Anfang des Monats Einzüge Auszüge Quelle: Sozialamt, Stand 30.04.2017 Von den Bewohner/-innen der Gemeinschaftsunterkünfte, Pensionen und Übernachtungswohnheime waren im Februar 2017 insgesamt 60 % Leistungsempfänger/-in nach Asylbewerberleistungsgesetz. 40 % empfingen andere Leistungen – dabei handelte es sich beim überwiegenden Teil um Leistungsempfänger/-innen nach dem SGB II. Bewohner/-innen in Gemeinschaftsunterkünften Anteil Leistungsempfänger/-innen AsylbLG Anteil sonstige Leistungsempf änger/-innen Quelle: Sozialamt, Stand 30.04.2017 Seite 8 von 15 Gründe für den Auszug aus einer Gemeinschaftsunterkunft im Jahr 2016 (einschl. Pensionen, Übernachtungshaus) 3% 6% 16% Umzug in eine Wohnung außerhalb einer Gemeinschaftsunterkunft Unbekannt verzogen freiw illige Rückreise Verstorbene und von Amts w egen abgemeldete Personen 75% Hinweis: Auszüge aus Gemeinschaf tsunterkünf ten in Gewährleistungswohnungen sind in den Zahlen nicht erf asst. Quelle: Sozialamt Leipzig, Daten v om 01.01. bis 31.12.2016 Der überwiegende Teil der Personen die im Zeitraum Januar 2016 bis Dezember 2016 aus den Unterkünften auszogen (ca. 75%), ist in eine Wohnung umgezogen.16 % der Personen, die die Unterkünfte verließen, sind unbekannt verzogen und 6 % sind freiwillig in ihre Heimat zurückgekehrt. Bei 3 % der Auszüge handelt es sich um Personen, die verstorben sind bzw. von Amts wegen abgemeldet wurden. 3.4 Hilfestatus unbegleiteter minderjähriger Ausländer Mit Stand vom 30.04.2017 wurden 43 unbegleitete minderjährige Ausländer in einer Inobhutnahmeeinrichtung gemäß § 42 und 42a SGB VIII betreut. Weitere 211 unbegleitete minderjährige Ausländer lebten in Wohngruppen gemäß § 34 und 41/34 SGB VIII. Acht junge Volljährige erhalten Hilfe gemäß § 41/30 SGB VIII im eigenen Wohnraum. Neun Minderjährige lebten in einer Gastfamilie gemäß § 33 SGB VIII. Zusätzlich lebten 63 unbegleitete Minderjährige in der Obhut geeigneter Personen, z.B. aus dem Familienkreis oder engen Bekanntenkreis in Erstaufnahmeeinrichtungen und Asylunterkünften. Davon konnten bereits 36 Minderjährige mit ihren geeigneten Personen in einen eigenen Wohnraum ziehen. 27 unbegleitete Minderjährige sind mit ihren geeigneten Personen noch in einer Gemeinschaftsunterkunft untergebracht. Seite 9 von 15 30.04.2017 28.02.2017 Stichtag 31.12.2016 31.10.2016 31.08.2016 30.06.2016 30.04.2016 0 50 100 150 200 250 300 350 400 450 Anzahl unbegleiteter minderjähriger Ausländer Gastfamilien nach § 33 SGB VIII Inobhutnahme bei geeigneten Personen in Erstaufnahmeeinrichtungen ambulante Hilfe nach § 30, § 31, § 35a und § 41/30 SGB VIII stationäre Hilfe nach § 34 und 41/34 SGB VIII Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung, Stand: 30.04.2017 3.5 Beendigung von Hilfen für unbegleitete minderjährige Ausländer Im April 2017 wurden 27 Hilfen nach § 42, 42a und § 34, § 41/34 SGB VIII beendet. Davon wurden unter anderem 7 Inobhutnahmen wegen einem Wechsel in eine Wohngruppe beendet. Außerdem konnten 8 Hilfen zur Erziehung gemäß Hilfeplan und damit Zielerreichung erfolgreich beendet werden. 4. Verfügbare Kapazitäten zur Unterbringung von Flüchtlingen 4.1 Platzkapazitäten für Asylbewerber und Geduldete In der 20. Kalenderwoche 2017 stehen 4.430 Plätze in Gemeinschaftsunterkünften, einschließlich Pensionen und Übergangswohnheimen zur Verfügung. Die Unterkünfte Alte Messe 7, Halle 13 (500 Plätze) und die Torgauer Straße, Haus 2 (254 Plätze) stehen als Reservekapazität zur Verfügung. Seite 10 von 15 Standort Gemeinschaftsunterkunft mit mehr als 60 Plätzen Kapazität 3.458 Torgauer Straße 290 einschl. Container 475 Eutritzscher Straße 17 369 An den Tierkliniken 48 348 Weißdornstraße 102 336 Karl-Heine-Straße 22b 306 Braunstraße 28 228 Liliensteinstraße 15a 225 Riesaer Straße 100 200 Zschortauer Straße 44 200 Hainbuchenstraße 13 185 Riebeckstraße 63 174 Zweenfurther Str. 21 102 Deiwitzweg 1 89 Liliensteinstraße 1/1a 89 Ludwig-Hupfeld-Str. 20 70 Bornaische Straße 215 (Bauabschnitt 2, Leinestraße 2b) Gemeinschaftsunterkunft bis zu 60 Plätze 62 836 Georg-Schumann-Straße 272 60 Stöckelstraße 62 60 Wilhelminenstraße 38 60 Sommerfelder Straße 36 58 Gustav-Mahler-Straße 21 55 Bernhardstraße 21 54 Markranstädter Straße 16 – 18 53 Nikolai-Rumjanzew-Straße 100, Haus 10 50 Helenenstraße 26 46 Wiebelstraße 9 45 Blücherstraße 47 / 47a 41 Georg-Schumann-Straße 121 40 Hildegardstraße 46 40 Naumburger Straße 39 40 Georg-Schwarz-Straße 31 38 Pittlerstraße 5 und 7 36 Georg-Schumann-Straße 407 32 28 4.294 Eythstraße 17 Summe Gemeinschaftsunterkünfte Übergangswohnheim, Übernachtungshaus 16 Wiederitzscher Landstraße 8 10 Wiederitzscher Landstraße 107 5 120 Plätze in Pensionen Summe 4.430 Seite 11 von 15 Im Auftrag der Stadt Leipzig erbringen verschiedene Träger Leistungen der Betreibung und/oder sozialen Betreuung von Unterkünften für Geflüchtete: • • • • • • • • • • • Caritasverband Leipzig e. V. Deutsches Rotes Kreuz Stadtverband Leipzig e. V. Diakonisches Werk Innere Mission Leipzig e. V. European Homecare GmbH HUMAN-Care GmbH IMMO rent GmbH gemeinsam mit Pandechaion Johanniter-Unfall-Hilfe e.V Regionalverband Leipzig/Nordsachsen Malteser Hilfsdienst gemeinnützige GmbH Orisson AG gemeinsam mit Affinitas gemeinnützige UG Pandechaion Herberge e. V. / Pandechaion GmbH SZL Suchtzentrum gGmbH in Bietergemeinschaft mit S.W.I.N.G Dezentral lebende Geflüchtete werden durch folgende Vereine unterstützt: • • • • • 4.2 Caritasverband Leipzig e.V. ConVivendum - gemeinnützige Gesellschaft für humanitäre Hilfe mbH Flüchtlingsrat Leipzig e.V. Internationale Frauen Leipzig e.V. RAA Leipzig – Verein für Interkulturelle Arbeit, Jugendhilfe und Schule e.V. Platzkapazitäten für unbegleitete minderjährige Ausländer 4.2.1 Plätze für Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII Eine Einrichtung mit insgesamt 48 Plätzen steht derzeit für die Inobhutnahme von unbegleiteten minderjährigen Ausländern gemäß § 42a und § 42 SGB VIII zur Verfügung. Standort Interim „Kröbelstrasse“ Träger Amt für Jugend, Familie und Bildung Summe Kapazität 48 48 4.2.2 Betreuungsplätze in Wohngruppen nach § 34 SGB VIII 211 Plätze in Wohngruppen gemäß §§ 19, 34, 41/34 SGB VIII bei insgesamt 25 Trägern sind derzeit belegt. Darüber hinaus werden 4 Plätze außerhalb des Stadtgebietes Leipzig genutzt. Seite 12 von 15 Träger belegte Plätze Berufsbildungswerk Leipzig für Hör- und Sprachgeschädigte gGmbH 36 Städtischer Eigenbetrieb Behindertenhilfe 34 Produktionsschule Schauplatz GmbH i.G. 20 KMV Sachsen GmbH 20 hope shelter 18 Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe 15 N & T Wohnen 14 Institut Lothar Kannenberg 13 Outlaw gGmbH 9 Lucky Punch Haus Sehlis 6 Diakonisches Werk Innere Mission 5 Trägerwerk Soziale Dienste 4 Vitera Institut für Gesundheit und Prävention 4 Menschenskinder gGmbH 3 Plan L e.V. 3 Generationenhof WG Luca 3 FAW 2 Reiterhof Pilger 1 INFA 1 FAIRbund e.V. 1 Jugendeinrichtung Jochen Sprenger 1 DRK 1 Caritasverband Leipzig e.V 1 außerhalb von Leipzig Summe 2 217 5. Welche neuen Objekte werden zur Unterbringung geplant? 5.1 Plätze für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz In der folgenden Tabelle wird der Zu- und Abgang von Plätzen in Gemeinschaftsunterkünften und Pensionen ausgewiesen. Die Änderungen der Daten zur letzten Berichterstattung vom 11.04.2017 werden erläutert. Der angegebene Zeitpunkt der Inoder Außerbetriebnahme meint den Zeitpunkt des Bezugs durch die Bewohner/-innen bzw. den Zeitpunkt des vollständigen Leerzugs der Einrichtung. Für 2017 sind derzeit 900 neue Plätze geplant und für 573 Plätze soll die Nutzung beendet werden. Aufgrund sinkender Zuweisungszahlen wird das Objekt Kregelstraße 3 nicht in Betrieb genommen. Eine anderweitige Nutzung wird derzeit geprüft. Für 2018 sind 608 neue Plätze geplant und für 320 Plätze soll die Nutzung beendet werden. Im Jahr 2019 sind derzeit keine neuen Plätze geplant, aber 548 Plätze sollen nicht weiter genutzt werden. Bei Bedarf wird geprüft, ob Kapazitäten doch länger genutzt werden. Seite 13 von 15 Monat 05/2017 Zugang Abgang Eigentümer Veränderung zu VI-DS-04042 vom 11.04.2017 Wohnhaus privat Änderung des Zugangs von 04/2017 auf 05/2017, da noch Arbeiten an Brandmeldeanlage erfolgen. Torgauer Straße 290, Container Containeranlage kommunal Die Unterkunft wird bis 31.05.2017 außer Betrieb genommen und verbleibt als Reservekapazität. 46 Helenenstraße 26 Containeranlage kommunal Die Unterkunft wird im Mai 2017 außer Betrieb genommen und anderweitig genutzt. Waldstraße 74–80 Altenpflegeheim SAH Änderung des Zugangs von 05/2017 auf 06/2017 wegen Verzögerung bei der Ausstattung. 221 05/2017 Objekt Neustädter Straße 36 51 05/2017 Gemeinschaftsunterkünfte / Plätze in Pensionen 06/2017 270 06/2017 55 Auenseestraße 31–33 Wohnhaus kommunal Änderung des Zugangs von 05/2017 auf 06/2017, da noch Arbeiten an Brandmeldeanlage erfolgen. 06/2017 50 Muldentalstraße 91–93 Wohnhaus kommunal Änderung des Zugangs von 04/2017 auf 06/2017 wegen Verzögerung bei der Ausstattung. 06/2017 46 Könneritzstraße 58 Wohnhaus LWB 06/2017 45 Uhlandstraße 22 Wohnhaus privat 06/2017 45 Stötteritzer Landstraße 31 Verwaltungsgebäude kommunal 06/2017 33 Bornaische Straße 215 ehemalige Wohnheim (Bauabschnitt 1) SEB 07/2017 85 Wurzner Straße 11 Wohnhaus privat Interim Schulgebäude kommunal Lindenthaler Straße 63–65 ehemaliges Autohaus privat Neubau LESG 07/2017 306 Karl-Heine-Straße 22b 09/2017 220 2017 900 03/2018 368 Arno-Nitzsche-Straße 37 03/2018 240 Phillip-Rosenthal-StraMassivbau ße 59 (Prager Dreieck) 573 03/2018 200 Riesaer Straße 100 07/2018 12/2018 2018 608 LWB Verwaltungsgebäude privat 20 Plätze in Pensionen Pension privat 100 Plätze in Pensionen Pension privat 320 08/2019 348 An den Tierkliniken 48 Containerdorf LESG 12/2019 200 Zschortauer Straße 44 Verwaltungsgebäude privat 2019 05/2017 bis 12/2019 0 548 1.508 1.441 Seite 14 von 15 Änderung des Zugangs von 05/2017 auf 06/2017 wegen Verzögerung bei der Ausstattung. Änderung des Zugangs von 04/2017 auf 06/2017 wegen Verzögerung bei der Ausstattung. 5.2 Plätze für unbegleitete minderjährige Ausländer 5.2.1 Plätze für Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII Das Objekt mit 48 Plätzen in der „Kröbelstraße“ wird seit Ende Januar 2017 genutzt. Diese Einrichtung dient u.a. als Ausweichquartier für das geschlossene Interim „Am Mühlholz“, welches zeitnah als dauerhafte Inobhutnahme- und Clearingeinrichtung umgebaut wird. Ein weiterer Kapazitätsausbau soll über Betreuungsplätze in Wohngruppen nach § 34 SGB VIII und durch Plätze in Gastfamilien erfolgen. 5.2.2 Betreuungsplätze in Wohngruppen nach § 34 SGB VIII Für 2017 sind 20 neue Plätze in Wohngruppen geplant. 5.2.3 Betreuung in Gastfamilien Zehn Jugendliche leben in Gastfamilie. Weitere Vermittlungsprozesse laufen. 6. Verteilung von Unterkünften in der Stadt Der Stadtbezirk mit dem höchsten Anteil an der Gesamtplatzkapazität in Gemeinschaftsunterkünften ist der Stadtbezirk Ost, wobei Wohnangebote für unbegleitete minderjährige Ausländer, Plätze in Pensionen, Übergangswohnheime und Erstaufnahmeeinrichtungen des Freistaates Sachsen nicht mit betrachtet wurden. Mit einer zunehmenden Zahl an genutzten Unterkünften für Geflüchtete und dem geplanten Abbau von Kapazitäten kann eine gleichmäßigere Verteilung im Stadtgebiet erreicht werden. Reserveplätze wurden bei der Gesamtkapazität in 2019 nicht mit berücksichtigt. Gebiet Stadt Gesamt Mitte Bevölkerung absolut zum 31.12.2016 Anteil an Gesamtbevölkerung in % Kapazität in Betrieb Anteil an der Kapazität in Betrieb in % Kapazität in Umsetzung (für Betrieb) Kapazität in Abbau bis 2019 Gesamtkapazität in 2019 Anteil an Gesamtkapazität in 2019 in % 579.530 100,0 4.294 100 1.508 973 4.829 0 62.648 10,8 772 18,0 270 0 1.042 21,6 Nordost 46.452 8,0 288 6,7 0 0 288 6,0 Ost 81.998 14,1 1.047 24,4 136 421 1.016 21,0 Südost 59.147 10,2 286 6,7 335 0 621 12,9 Süd 65.507 11,3 108 2,5 401 46 463 9,6 Südwest 53.830 9,3 93 2,2 46 0 139 2,9 West 52.460 9,1 789 18,4 0 0 789 16,3 Alt-West 56.877 9,8 414 9,6 45 306 153 3,2 Nordwest 31.812 5,5 169 3,9 55 0 224 4,6 Nord 68.791 11,9 328 7,6 220 200 348 7,2 Seite 15 von 15 VI-DS-0415 „Aktueller Sachstand und weitere Planungen für die Unterbringung von Geflüchteten in der Zuständigkeit der Stadt Leipzig – Stand: 16.05.2017“ Anlage 2 6000 5000 4000 3000 2000 1000 0 Monat Bestand zum 31. des Vormonats* Quelle: Sozialamt Leipzig, Stand: 20.KW 2017 Zugang im Monat Abgang im Monat 12/19 11/19 10/19 09/19 08/19 07/19 06/19 05/19 04/19 03/19 02/19 01/19 12/18 11/18 10/18 09/18 08/18 07/18 06/18 05/18 04/18 03/18 02/18 01/18 12/17 11/17 10/17 09/17 08/17 07/17 06/17 -1000 05/17 Plätze in Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber und Geflüchtete Entwicklung der Kapazität in Flüchtlingsunterkünften bis 2019 VI-DS-04042 „Aktueller Sachstand und weitere Planungen für die Unterbringung von Geflüchteten in der Zuständigkeit der Stadt Leipzig – Stand: 08.05.2017“ Anlage 1 Bestehende und geplante Kapazitäten in Erstaufnahmeeinrichtungen für Geflüchtete des Freistaates Sachen in Leipzig Objekt Adresse Kapazität Status Belegung zum 04.04.2017 Max-Liebermann-Straße Max-Liebermann-Straße 36 b/c 700 in Betrieb 137 General-Olbricht-Kaserne: Leichtbauhallen Landsberger Straße 133 700 Stand-by 0 Braunstraße I: Leichtbauhallen Braunstraße 3 bis 5 600 Stand-by 0 2.000 137 voraussichtliches Nutzungsende