Daten
Kommune
Leipzig
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1278802.pdf
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152 kB
Erstellt
16.05.17, 12:00
Aktualisiert
16.06.17, 12:42
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Neufassung Nr. VI-DS-03825-NF-02
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Allgemeine Verwaltung
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff:
Stellenbemessungsmodell Schulsachbearbeiter/-innen, Evaluation
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
17.05.2017
Information zur Kenntnis
1. Der Evaluationsbericht zur Umsetzung der neuen Stellenbemessungsmethode für
Schulsachbearbeiter/-innen wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Umsetzung des neuen Bemessungsmodells erfolgt mit Beschlussfassung dieser
Vorlage mit den Schülerzahlen 2016/2017.
3. Die Stellenmehrbedarfe sind im Stellenplan 2017/2018 verankert und stehen vorbehaltlich
der Genehmigung des Haushaltes durch die Landesdirektion zur Verfügung.
1/3
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
nicht relevant
2/3
Sachverhalt:
siehe Anlage
Anlagen:
Sachverhalt
Bemessungsmodell Schulsachbearbeiterinnen
3/3
1 Ausgangslage
Das neue Stellenbemessungsmodell für Schulsachbearbeiter/-innen (DBV-847/14) wurde am
09.06.2014 durch die Dienstberatung OBM bestätigt und seit dem sukzessive umgesetzt. Am
20.11.2014 beauftragte der Stadtrat die Stadtverwaltung (RBV 00197/14) die ursprünglich für Ende
2016/Anfang 2017 vorgesehene Evaluation des Bemessungsmodells auf den Herbst 2015 vorzuziehen. Nachfolgend werden der Stand der Umsetzung des neuen Modells sowie die Auswirkungen auf
den schulischen Alltag beschrieben. Davon ausgehend werden erforderliche Anpassungen des Bemessungsmodells ausgeführt.
2 Umsetzungsstand Stellenbemessungsmodell
Aus der Anwendung des neuen Stellenbemessungsmodells für die Schulsachbearbeiter/-innen resultierte eine knapp 10%ige Stellenkürzung in Höhe von 13,1 VzÄ, die mit dem Haushaltsplan 2014
wirksam wurde. Da es sich um sehr geringe Überhänge bei ca. 65% der Schulsachbearbeiter/-innen
handelte, gestaltete sich die Umsetzung des Bemessungsmodells schwierig. Neue Schulen oder
nicht besetzte Schulen mit einer Mindestbemessung von 0,5 VzÄ hätten aufgrund des bestehenden
Überhangs zwar theoretisch besetzt werden können; praktisch würden sich dann jedoch 3, 4 oder 5
Schulsachbearbeiter/-innen jeweils mit ihren Stunden, die sie an ihren Stammschulen zu viel haben,
die Arbeitszeit an einer solchen Schule teilen. Dies ist nicht sinnvoll und würde die Funktionalität des
Schulbetriebes stark gefährden. Eine vollständige personalwirtschaftliche Umsetzung der Überhänge
von 0,1-0,2 VzÄ war und ist nur bei Weggang der betroffenen Person möglich. Über Umsetzungen,
freiwillige Stundenreduzierungen, Abordnungen an eine zweite Schule konnte der Großteil des Überhanges bereits bis Ende 2014, der Rest im Laufe des Jahres 2015 abgebaut werden. Förderlich wirkten hierbei die steigenden Schülerzahlen.
Die Auswertung der Ist-Besetzung im November 2015, März 2016 und August 2016 zeigt, dass mit
fortlaufender Zeit in jeder Schulart eine weitestgehende Übereinstimmung zwischen Soll-Besetzung
und Ist-Besetzung erreicht wurde. Abweichungen sind unterdessen nie auszuschließen, da einerseits
die jährliche notwendige Anpassung bei Veränderung der Schülerzahlen nur zeitversetzt personalwirtschaftlich umgesetzt werden kann und andererseits auch persönliche Belange der Stelleninhaber hinsichtlich der Veränderung ihrer Arbeitszeit zu berücksichtigen sind. Derzeit werden ca. 175 Personen
als Schulsachbearbeiter/-innen (einschließlich Springer) beschäftigt. Davon werden 8 Personen auf
jeweils 2 Stellen eingesetzt.
Tabelle 1: Entwicklung des Stellenplanes Schulsachbearbeiter/-innen durch Einführung des Stellenbemessungsmodells 20132017 unter Berücksichtigung der gestiegenen Schülerzahlen
Schulart
Stellenplan
2013 in VzÄ
(vor Änderung Bemessung)
Schüler/
-innen
2013/2014
Stellenplan
Schüler/
2014 in VzÄ
-innen
(nach Einfüh- 2014/2015
rung neuer
Bemessung)
Stellenplan
2015 in VzÄ
Schüler/
innen
2015/2016
Stellenplan
Schüler/
2016 in VzÄ
innen
gemäß 2016/2017
Schülerzahl
01.01.2016
Stellenplan
2017 in VzÄ
(aktuelle Bemessung)
GS
49,700
14.348
43,000
15.130
45,250
15.913
47,625
18.513
51,500
OS
21,450
8.667
23,000
9.021
23,125
9.790
24,000
11.442
25,500
Gym
23,900
10.173
20,500
10.783
23,000
11.149
24,250
11.847
24,750
FÖZ
15,200
2.231
12,600
2.224
12,800
2.195
12,600
2.347
12,100
BSZ
25,450
11.983
23,500
11.998
23,500
12.022
23,500
12.536
23,500
Gesamt
135,700
47.402
122,600
49.156
128,675
51.069
131,975
56.685
137,350
Gesamt
141,700
128,600
133,675
137,975
143,350
+ 6 Springer
1
Tabelle 2: Entwicklung der Schülerzahlen in den Schuljahren 2005/2006 bis 2016/2017 gemäß Kamenzstatistik
Schuljahr
Grundschulen
Oberschulen
Gymnasien
2005/2006
10.746
9.831
10.705
2006/2007
11.514
8.409
9.913
2007/2008
12.050
7.281
9.292
2008/2009
12.315
6.878
8.905
Förderschulen
Berufliche
Schulzentren
Gesamt
2.605
17.891
51.778
2.611
17.748
50.195
2.507
17.285
48.415
2.408
16.590
47.096
2009/2010
12.340
6.551
8.767
2.406
15.490
45.554
2010/2011
12.999
6.978
9.161
2.405
14.088
45.631
2011/2012
13.397
7.546
9.389
2.424
12.599
45.352
2012/2013
13.874
8.150
9.742
2.457
11.730
45.926
2013/2014
14.538
8.513
10.173
2.382
11.240
46.846
2014/2015
15.326
9.016
10.786
2.377
11.209
48.714
2015/2016
16.117
9.586
11.148
2.342
11.412
50.605
2016/2017
17.373
10.240
11.572
2.373
12.604
54.162
(voraus. gemäß Vorabfrage)
Tabelle 3: Entwicklung der im Rahmen der Stellenbemessung zu berücksichtigenden DaZ-Schülerzahlen in den Schuljahren
2005/2006 bis 2016/2017
Schuljahr
Grundschulen
Oberschulen
Gymnasien
Berufliche
Schulzentren
Gesamt
2005/2006
63
127
0
0
190
2006/2007
56
92
0
0
148
2007/2008
37
54
0
0
91
2008/2009
39
70
0
0
109
2009/2010
44
64
0
0
108
2010/2011
43
102
0
0
145
2011/2012
59
100
0
0
159
2012/2013
87
106
0
0
193
2013/2014
108
118
0
0
226
2014/2015
225
211
0
0
436
2015/2016
368
315
0
0
683
836
606
201
190
1.442
2016/2017
(voraus. gemäß Vorabfrage)
Für die nächsten Schuljahre ist weiterhin aufgrund der demografischen Entwicklung, der steigenden
Zahl von DaZ-Schüler/-innen sowie dem Aufbau und der Inbetriebnahme neuer Schulen ein Stellenzuwachs zu erwarten (vgl. Tab. 1,2,3). Im Rahmen der Haushaltsplanung 2017/2018 wurden 7 Stellen für 2017 und 9 Stellen für 2018 als unabweisbarer Stellenmehrbedarf angemeldet.
3 Vorgehen
Wie ausgeführt, wurden das Hauptamt und das Amt für Jugend, Familie und Bildung vom Stadtrat
beauftragt, die Evaluation des Bemessungsmodells für Schulsachbearbeiter/-innen von Ende
2016/Anfang 2017 auf den Herbst 2015 vorzuziehen. Zwischen den Ämtern gab es Ende 2015 ein
erstes Abstimmungsgespräch in dem das weitere Vorgehen diskutiert sowie ein erster Entwurf der
Anpassungsmodalitäten vorgelegt wurde. Dabei erfolgte auch die Klärung einzelner Methoden, wie
die Durchführung eines Städtevergleiches und die Prüfung von Problemanzeigen, wonach die Evaluation auf das Frühjahr 2016 terminiert wurde. Die Methode des Experteninterviews sollte nur bei
Bedarf zur Anwendung kommen.
Im Februar 2016 wurde dann der Städtevergleich initiiert. Die Ergebnisse sind im nachfolgenden Ab-
2
schnitt näher erläutert. Außerdem wurde vereinbart, für die Evaluation die Kennzahl Schüler/-in pro
Schulsachbearbeiter/-in zu berechnen und die Ist-Besetzung dem Bemessungsergebnis gegenüberzustellen. Diese Methoden dienten der Ergebnisfindung und werden im vorliegenden Bericht auch an
entsprechender Stelle erwähnt bzw. ausgewertet.
3.1 Auswertung Städtevergleich
Im Zuge eines Städtevergleiches sollte die Situation der Schulsekretariate in Leipzig und anderen
Kommunen gegenübergestellt werden. Anhand von bestimmten Fragestellungen war u. a. zu vergleichen, wie die Vollzeitäquivalent(VZÄ)-Anteile für Schulsachbearbeiter/-innen in den verschiedenen
Städten ermittelt werden, welche Voraussetzungen für bestimmte Zuschläge vorliegen müssen und
wie mit der Problematik der nicht durchgängigen Anwesenheit der Schulsachbearbeiter/-innen umgegangen wird. Von den 21 angeschriebenen Kommunen haben 13 geantwortet. Die Sichtung der vorliegenden Arbeitsplatzbeschreibungen hat ergeben, dass die auszuführenden Tätigkeiten in den
Schulsekretariaten sehr ähnlich sind.
Im Folgenden wird genauer auf die einzelnen Ergebnisse eingegangen. Für die durchgeführten Berechnungen wurden die Schülerzahlen des Schuljahres 2015/2016 zu Grunde gelegt.
Als Erstes wurden die Bemessungsmethoden zur Ermittlung der VZÄ-Anteile für Schulsachbearbeiter/-innen in den jeweiligen Städten abgefragt. Von 9 Kommunen konnten die Methoden entsprechend auf die Leipziger Schülerzahlen angewendet und entsprechend gegenübergestellt werden.
Aufgrund verschiedener gesetzlicher Vorgaben in den Ländern bzw. nicht ganz nachvollziehbaren
Herangehensweisen, waren nur die Modelle von 6 Städten auf alle Schularten für den Vergleich anwendbar. Bei der Anwendung der verschiedenen Modelle auf die Leipziger Schülerzahlen ist zu sehen, dass Leipzig im Vergleich gut ausgestattet ist. Leipzig hat die höchste VZÄ-Gesamtzahl für
Schulsachbearbeiter/-innen über alle Schularten hinweg (137,975 VZÄ). Die anderen Städte liegen,
wenn man fiktiv die in den Städten verwendeten Modelle für Leipzig berechnet, zwischen 94,854 VZÄ
und 132,5 VZÄ. Die genauen Werte für die einzelnen Schularten sind in der nachfolgenden Tabelle
aufgelistet. Die ermittelten Werte ergeben sich unter Anwendung der Modelle der einzelnen Städte
auf die Schülerzahlen 2015/2016 in Leipzig.
Tabelle 4: Gegenüberstellung der Anwendung von Bemessungsmodellen verschiedener Städte auf die Schülerzahlen 2015/2016
in Leipzig
Schulart
Schüler
15/16
Leipzig
Modell
Leipzig
in VZÄ
Modell
Modell
Stuttgart Dresden
in VZÄ
in VZÄ
Modell
Essen
in VZÄ
Modell
Mannheim
in VZÄ
GS
15.913
47,625
36,173
OS
9.790
24,000
Gym
11.149
FÖS
Modell
Modell
Nürnberg Frankfurt
in VZÄ
am Main
in VZÄ
48,500
29,679
31,866
39,783
43,872
15,156
26,000
17,541
17,445
24,475
19,717
24,250
18,744
24,000
22,063
21,818
27,873
18,718
2.195
12,600
8,829
10,500
6,004
8,010
5,988
12,690
BSZ
12.022
23,500
19,000
23,500
19,568
22,617
18,323
20,500
Summe
51.069
131,975
+6
Springer
137,975
97,902
132,500
94,855
101,756
116,442
115,497
Darüber hinaus wurde von der KGST die Kennzahl Schüler/-innen pro Schulsachbearbeiter/-in eingeführt (KGSt-Bericht 1/2012). Diese wurde ebenfalls mit den Leipziger Schülerzahlen und der Anwendung der Modelle der verglichenen Kommunen ermittelt. Dabei bestätigt sich die sehr gute Ausstattung der Schulsekretariate in Leipzig. Leipzig liegt in allen Schularten unter den sich ergebenden Mittel- bzw. Medianwerten. Im Schnitt hat Leipzig in allen Schularten 378 Schüler/-innen pro Schulsachbearbeiter/-in, wobei bspw. in Nürnberg im Schnitt für 445 Schüler/-innen eine Schulsachbearbeiter/in zur Verfügung steht. Das ist ein Unterschied von 67 Schüler/-innen. Innerhalb der Schularten sind
3
die Unterschiede stellenweise noch höher. Die genauen Zahlen sind in der folgenden Tabelle dargestellt.
Tabelle 5: Gegenüberstellung der Kennzahl Schüler/-innen pro Schulsachbearbeiter/-in nach Anwendung der verschiedenen Modelle auf die Leipziger Schülerzahlen 2015/2016
Schulart Leipzig Stutt- Dresden Essen
MannNürnFrankMittel- Median
Schüler
gart
Schüler Schüler
heim
berg
furt am
wert
Schüler
pro
Schüler pro SSB pro SSB Schüler Schüler
Main
Schüler pro SSB
SSB pro SSB
pro SSB pro SSB Schüler pro SSB
pro SSB
GS
334
440
328
536
499
400
363
414
400
OS
408
646
377
558
561
400
497
492
497
Gym
460
595
465
505
511
400
596
504
505
FÖS
174
249
209
366
274
367
173
257
249
BSZ
512
633
512
614
532
565
586
575
586
Durchschnitt
378
512
378
516
475
445
443
450
445
Darüber hinaus wurden mit dem Städtevergleich auch die VZÄ-Anteile für Schulsachbearbeiter/-innen
pro Schulart in den jeweiligen Kommunen abgefragt sowie die dazugehörige Schüleranzahl. Die Berechnung in der nachfolgenden Tabelle ergibt sich demnach rein aus den gelieferten Zahlen der
Städte. Dabei waren die Angaben von 7 Städten auswertbar. Auch hier zeigt sich, dass Leipzig weit
unter den Mittel- und Medianwerten der vergleichbaren Städte liegt. Als Beispiel kann herausgegriffen
werden, dass ein/-e Schulsachbearbeiter/-in in Leipzig im Grundschulbereich, mit den Schülerzahlen
2015/2016 gerechnet, 334 Schüler zu betreuen hat. In Mannheim handelt es sich dabei um 551
Schüler, d.h. 217 Schüler/-innen mehr. In der nachfolgenden Tabelle sind auch hier wieder die einzelnen Werte aufgelistet. Die freien Felder in der Tabelle 6 ergeben sich daraus, dass es in den jeweiligen Städten entweder keine kommunalen Schulsachbearbeiter/-innen gibt oder keine auswertbaren
Zahlen geliefert wurden.
Tabelle 6: Gegenüberstellung der Kennzahl Schüler/-in pro Schulsachbearbeiter/-in nach den Zahlen (Schülerzahlen und VZÄ-Anteile) in den jeweiligen Städten
Schul- Leipzig Köln
Dres- Biele- Essen Mann- NürnDortart
Schü- Schüden
feld
Schüheim
berg
mund
ler pro ler pro Schü- Schü- ler pro Schü- Schü- SchüSSB
SSB ler pro ler pro SSB
ler pro ler pro ler pro
SSB
SSB
SSB
SSB
SSB
GS
334
549
427
673
773
551
OS
408
508
369
609
566
427
Gym
460
570
481
917
755
546
FÖS
174
203
112
697
630
232
BSZ
512
1014
696
492
503
Durchschnitt
378
569
417
643
452
724
Mittel- Median
wert
532
549
549
295
610
474
467
419
673
603
558
288
334
232
611
963
684
611
442
613
530
510
Die Befragung zur Mindeststundenzahl von Schulsachbearbeiter/-innen in den Städten hat ergeben,
dass im Bereich der Grundschulen, bis auf Frankfurt am Main, alle auswertbaren Städte (10) 0,5 VZÄ
oder weniger als Mindeststundenzahl angegeben haben. Das gilt grundsätzlich auch für einen Großteil anderer Schularten. In den Bereichen spielt dies allerdings für diese Betrachtung keine allzu
große Rolle, da eine tatsächliche Bemessung mit diesem niedrigen VZÄ-Wert in Leipzig bei voll bewirtschafteten Schulen nicht existiert.
4
Ein weiterer Befragungspunkt war die Anwesenheit der Schulsachbearbeiter/-innen während des
Schulbetriebes. Bei Schulen, in denen der/die Schulsachbearbeiter/-in 20 Stunden arbeitet, bedeutet
dies praktisch eine Anwesenheit von 4 h Stunden am Tag. Dazu gab es verschiedene Rückmeldungen. Grundsätzlich übernehmen in vielen Städten auch Hausmeister oder Lehrkräfte den Schließdienst. Des Weiteren sind Schulsachbearbeiter/-innen während der Schulzeiten länger anwesend als
diese 4 h und gleichen die Zeiten dann entsprechend in den Ferien aus. Dies lässt sich in Leipzig allerdings aktuell aufgrund geltender Dienstanweisungen, den Arbeitsplatzbeschreibungen der Hausmeister und dem Aspekt, dass die Lehrkräfte in Sachsen Landesbedienstete, Schulträgerpersonal jedoch in Personalhoheit der Kommune stehen, nur bedingt umsetzen.
Des Weiteren wurde die Anhebung der Bemessung mittels Zuschlägen untersucht. Die Abfrage hat
ergeben, dass in 8 von 13 Städten ein Zuschlag für Kinder mit Migrationshintergrund gewährt wird.
Darüber hinaus wird in 4 von 13 Städten der Zuschlag für Integrationskinder vergeben. In 2 Städten
wird ein Zuschlag für LRS-Klassen erteilt und in einer Kommune erhalten die Schulsachbearbeiter/innen einen Zuschlag für die Arbeiten mit Vorschüler/-innen. Hierzu ist zu erwähnen, dass, bis auf
den Bereich Vorschüler/-innen, alle Zuschläge auch in der Leipziger Bemessungsmethode Berücksichtigung finden.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Leipziger Schulsekretariate im deutschlandweiten Vergleich sehr gut ausgestattet sind. Jedoch sind die unterschiedlichen Konstellationen (Arbeitgeber, andere Mitarbeiter/-innen, Arbeitsplatzbeschreibungen und unterschiedliche Modalitäten, Problemlagen
und regionale Gegebenheiten in den verschiedenen Kommunen) individuell zu berücksichtigen, sodass kleinere Anpassungen am bestehenden Modell in Leipzig erfolgen sollten.
3.2 Entwicklung der Kennzahl Schüler/-in pro Schulsachbearbeiter/-in
Im Bericht zur Einführung der neuen Bemessungsmethodik für Schulsachbearbeiter/-innen von 2014
wurde bereits die Kennzahl Schüler/-in pro Schulsachbearbeiter/-in tabellarisch dargestellt. Anhand
der nachfolgenden Tabelle soll die Entwicklung dieser Kennzahl seither gegenübergestellt werden:
Tabelle 7: Gegenüberstellung Kennzahl Schüler/-in pro Schulsachbearbeiter/-in aus den verschiedenen Auswertungen
Schulart
Vergleichsring KGSt
(2010)
in Schüler
Leipziger
Modell vor
2014
in Schüler
Mittelwert
Städtevergleich
in Schüler
(mit Leipziger Zahlen)
Median
Akt. Bemes- Akt. BemesStädteversungsmesungsmegleich
thode Schü- thode Schüin Schüler
ler 15/16
ler 16/17
(mit Leipzi- in Schüler
in Schüler
ger Zahlen)
GS
523
265
414
400
334
344
OS
698
365
492
497
408
419
Gym
620
423
504
505
460
475
FÖZ
286
159
257
249
174
196
BSZ
561
533
575
586
512
525
Anhand der Tabelle ist ersichtlich, dass die Kennzahl in Leipzig im Vergleich zu Durchschnittswerten
der anderen Städte immer noch geringer ausfällt. Aber aufgrund der Einführung der neuen Bemessungsmethodik in 2014 sich weiter an die entsprechenden Durchschnittswerte angenähert hat.
4 Auswertung zur Methodik des Modells und erforderliche Anpassungsbedarfe
Die Schulsekretariate haben eine Schlüsselfunktion im Schulbetrieb und sind das Aushängeschild einer Schule. Sie sind die Schnittstelle zwischen Schulleitung, Lehrkräften, Schüler/-innen und Eltern
sowie externen Partnern der Schule (Kindertagesstätten, Unternehmen, Ärzte, etc.). Neben veränderten Schülerzahlen wird der Alltag im Schulsekretariat auch durch ein verändertes Leistungsspektrum
geprägt. Die Kernaufgaben einer Schulsachbearbeiter/-in sind zwar grundsätzlich unverändert, dennoch sind neue Aufgaben hinzugekommen.
5
Die Nichtbesetzung der Schulsekretariate aufgrund der nach Anwendung des neuen Bemessungsmodells teils gesunkenen Stundenzahl in den einzelnen Schularten und/oder Tätigkeit der Schulsachbearbeiterin an einer zweiten Schule führt teils zu erheblichen Schwierigkeiten im Schulbetrieb. Anzuführen sind:
•
•
•
•
•
•
eingeschränkte oder gänzlich fehlende Erreichbarkeit der Schule,
fehlende Türöffnung nach erfolgtem Schulbeginn mit der Folge von Vermisstmeldungen
mangelnde Schulpflichtüberwachung (gemeldete Krankheit oder grundloses Fernbleiben von
Schüler/-innen von der Schule),
fehlende Möglichkeit der Erstversorgung von Schüler/-innen und zur Benachrichtigung der Eltern erkrankter Kinder,
unzureichende zeitliche Kapazitäten für Dienstleistungen in der Schule, z. B. Unterstützung
der Eltern beim Ausfüllen von Formularen (z. B. Schülerbeförderungsanträge) und Verwaltungsaufgaben für Schulträger (z. B. Inventur, Haushaltsabrechnung, Abrechnung Klassenund PraktikumsCards, Prüfung Fahrdienstlisten),
mangelnde Interaktion nach Außen (Posteingang über verschiedene Medien, Kommunikation
per Telefon, Mail, Direktkontakt).
Grundsätzlich wird die Orientierung an Schülerzahlen und damit am tatsächlichen Bedarf der Schulen
als zweckmäßig eingeschätzt. Dennoch blieben einzelne Aspekte bislang unzureichend im Modell berücksichtigt. So wurden bereits bei der Erarbeitung des Bemessungsmodells einige der im Folgenden
benannten Punkte als beobachtungswürdig definiert.
4.1 Fortsetzung der Staffelung bei Grund- und Oberschulen und Verkürzung eines
Abstandes bei der Staffelung der Gymnasien
Die Ausrichtung des Bemessungsmodells an Schülerzahlen spiegelt sich bislang nicht durchgängig in
den Staffelungen für die einzelnen Schularten wider. Die Staffelung der Schülerzahlen bei Grundund Oberschulen, die bisher bei 351 Schüler/-innen endet, ist auch bei diesen Schularten weiterzuführen. Der originäre Arbeitsaufwand für 500 Schüler/-innen ist auch in Grund- und Oberschulen ein
höherer als für 350 Schüler/-innen. Die Fortsetzung der Staffelung soll daher zukünftig wie folgt aussehen:
351 bis 450 Schüler/-innen
451 bis 550 Schüler/-innen
551 bis 650 Schüler/-innen
1,00 VzÄ
1,25 VzÄ
1,50 VzÄ
Damit ist das Modell nachvollziehbarer, benachteiligt Grund- und Oberschulen nicht und lehnt sich
weitestgehend an die Systematik der Schularten Gymnasium und Berufliche Schulzentren an. Die lineare Weiterführung der Staffelung wirkt sich auf Basis der Schülerzahlen des Schuljahres
2016/2017 auf fünf Grundschulen und 17 Oberschulen sowie die Nachbarschaftsschule aus (vgl. Tab.
8). Diese Änderung der Staffelung in den Schularten Grund- und Oberschule hat im Schuljahr
2016/2017 voraussichtlich einen Stellenzuwachs von 6,75 VzÄ zur Folge. Sollte eine weitere Fortführung dieser linearen Staffelung erforderlich werden, passt das Fachamt diese selbstständig an
ohne dass eine grundhafte Änderung des Modells erforderlich wird.
Tabelle 8: Grund- und Oberschulen, die über der bisherigen Staffelung liegen
Schule
Schülerzahl
SJ 2016/2017
Bisherige Bemessung in VzÄ
Neuer Vorschlag in VzÄ
Erich-Zeigner-Schule, Grundschule
481
1,000
1,250
Erich-Kästner-Schule, Grundschule
472
1,000
1,250
6
Schule am Auwald, Grundschule
451
1,000
1,250
Schule Connewitz, Grundschule
529
1,000
1,250
3. Schule, Grundschule
622
1,000
1,500
Nachbarschaftsschule, Grund- und Oberschule
520
1,000
1,250
Sportoberschule
545
1,000
1,250
16. Schule, Oberschule
575
1,000
1,500
20. Schule, Oberschule
509
1,000
1,250
35. Schule, Oberschule
484
1,000
1,250
56. Schule, Oberschule
586
1,000
1,500
68. Schule, Oberschule
603
1,000
1,500
84. Schule, Oberschule
484
1,000
1,250
94. Schule, Oberschule
469
1,000
1,250
Appolonia-von-Wiedbach-Schule, Oberschule
549
1,000
1,250
Geschwister-Scholl-Schule, Oberschule
520
1,000
1,250
Helmholtzschule, Oberschule
501
1,000
1,250
Lene-Voigt-Schule, Oberschule
494
1,000
1,250
Schule Mölkau, Oberschule
523
1,000
1,250
Chr.-Gottlob-Frege-Schule, Oberschule
541
1,000
1,250
P.-Robeson-Schule, Oberschule
476
1,000
1,250
Schule Paunsdorf, Oberschule
486
1,000
1,250
Georg-Schumann-Schule, Oberschule
502
1,000
1,250
23,000
29,750
Gesamt
In dem Zusammenhang ist das Ungleichgewicht zur Schulart Gymnasien auszugleichen. Die Staffelung ändert sich nur geringfügig:
bis 550 Schüler/-innen
- 1,000 VzÄ
bis 650 Schüler/-innen
- 1,250 VzÄ
Dieser Zwischenschritt ist wie bei den Grund- und Oberschulen dringend erforderlich, weil es erhebliche Auswirkungen auf die Bemessung hat, ob an der Schule 451 Schülerinnen oder 650 Schüler/-innen lernen. In beiden Fällen erhält die Schule im Moment nur 1,0 VzÄ. Die Spanne zur nächsthöheren Bemessung von 1,5 VZÄ ab 651 Schüler/-innen ist zu groß. Diese Anpassung hat im Schuljahr
2016/2017 voraussichtlich einen Stellenzuwachs von 0,5 VzÄ zur Folge.
7
4.2 Erhöhung der Mindestbemessung
Die Mindeststundenzahl liegt derzeit bei 0,5 VzÄ, d. h. das Schulsekretariat kann täglich 4 Stunden
besetzt werden. Aufgrund der Festsetzung der Schülerzahlstaffelung müssen zahlreiche Grundschulen, vor allem Randschulen, die unter 200 Schüler/-innen aufweisen, mit dieser Bemessung auskommen. In der Praxis geht der Schulalltag in den Nachmittag hinein. Die Schulleiter/-innen dieser Schulen geben meist selbst Unterricht und haben keinen Stellvertreter, sodass das Sekretariat über einen
Teil des Tages oder ganze Tage nicht besetzt und damit für Schüler/-innen, Eltern, Lehrer/-innen,
Fahrdienste, Lieferanten etc. nicht erreichbar ist.
Während der bisherigen Umsetzung des Bemessungsmodells zeigte sich, dass die Schulleitungen
von Grundschulen mit 0,5 VzÄ, die täglich nur 4 Std. und tageweise nicht besetzt waren, Sekretariatsaufgaben mit übernehmen mussten. Am dringlichsten waren insbesondere Sicherheitsfragen zu
klären. Viele Leipziger Schulen verfügen über moderne Schließanlagen die nicht bedient werden können, wenn das Sekretariat nicht besetzt ist. Des Weiteren müssen Termine koordiniert, Notfälle gelöst, Entschuldigungen entgegengenommen und bei unentschuldigtem Fehlen, der Abwesenheitsgrund geprüft werden etc. D. h. Schulleiter/-innen übernehmen mitunter, trotz ihrer bereits für pädagogische und Leitungsaufgaben begrenzten Kapazitäten, Aufgaben des Schulträgers um den Schulbetrieb zu sichern.
Hinzukommt, dass das Aufgabenportfolio für Schulsachbearbeiter/-innen nicht weniger geworden ist.
Sie müssen wesentlich mehr Schriftverkehr/Informationsschriften bearbeiten, haben durch die Lehrund Lernmittelfreiheit und durch den ganztägigen Schulbetrieb neue Aufgaben und ebenso erfordern
die Schulpflichtüberwachung und die Dokumentation im SAX-SVS wesentlich mehr Zeit.
Eine Anhebung der Mindestbemessung auf mindestens 0,625 VzÄ (25 Stunden/5 Stunden täglich)
wurde geprüft, kann aber unter Betrachtung des Städtevergleiches und im Hinblick auf den städtischen Haushalt nicht berücksichtigt werden. Darüber hinaus handelt es sich hier um Schulen mit maximal 200 Schüler/-innen. Ein Teil der Schulen haben auch noch weitaus weniger Schüler/-innen.
Dementsprechend handelt es sich bei den o.g. Sachverhalten um Ausnahmefälle. Während der Einführung der neuen Bemessungsmethode wurden gerade auch diese Schulen näher betrachtet und
entsprechende Experteninterviews durchgeführt, sodass davon ausgegangen werden kann, dass die
Aufgabenerledigung durch 0,5 VZÄ gesichert ist.
Die Erhöhung der Bemessung würde auf Grundlage der Schülerzahlen für das Schuljahr 2016/2017
15 Grundschulen und ein Gymnasium betreffen und einen Stellenzuwachs von 2,0 VzÄ zur Folge haben.
4.3 Bewertung von Schüler/-innen mit Migrationshintergrund
Die Zahl der Schüler/-innen mit Migrationshintergrund und der Bedarf an Möglichkeiten zum Spracherwerb im Unterrichtsfach Deutsch als Zweitsprache (DaZ) wird perspektivisch weiter steigen. Das
Fach ist in drei Etappen gegliedert. In der ersten und zweiten Etappe lernen die Schüler/-innen in
speziellen Vorbereitungsklassen. Hinzu kommt in der zweiten Etappe die schrittweise Teilnahme am
Fachunterricht in der Regelklasse. In der dritten Etappe erfolgt die Vollintegration in Regelklassen.
Der Lernstand der Schüler/-innen ist je nach Herkunftsland sehr unterschiedlich, gleichfalls das
Deutsch-Sprachniveau ihrer Eltern.
Bisher erhalten Schulen mit DaZ-Klassen 10 Punkte pro Klasse. In den Klassen sind jedoch meist 23
Schüler/-innen. Um, entsprechend der Systematik des Gesamtmodells, auch die Zuschläge Schülerzahl konkret zuzuteilen, wird zukünftig jede/r DaZ-Schüler/-in in einer DaZ-Klasse doppelt gezählt.
Bei Beruflichen Schulzentren bleiben Schüler/-innen mit Migrationshintergrund bislang völlig unberücksichtigt, gleichwohl das Fach Deutsch als Zweitsprache seit dem Schuljahr 2014/2015 auch
dort unterrichtet wird. Das Bemessungsmodell wird auch diesbezüglich angepasst, indem die DaZSchüler/-innen an allgemein- und berufsbildenden Schulen doppelt gezählt werden. Der sich aus dieser Änderung ergebende Stellenmehrbedarf steht in Abhängigkeit der unter 4.1, 4.4, 4.5 beschriebenen Aspekte. Im Schuljahr 2016/2017 wird ein großer Teil bereits über die Staffelung berücksichtigt.
8
Der Stellenzuwachs im Kontext der Beschulung von Schüler/-innen mit Migrationshintergrund innerhalb der bestehenden Staffelung beträgt für das Schuljahr 2016/2017 voraussichtlich 1,625
VZÄ.
4.4 Bewertung von Integrationsschüler/-innen
Auch die Zahl der Integrationskinder in Regelschulen ist in den vergangenen Jahren stetig gestiegen
und wird mit der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention weiter wachsen. Bisher liegt der
Zuschlag für 1 bis 15 Integrationskinder bei 10 Punkten, für 16 bis 30 Integrationskinder bei 20 Punkten. Es ist zu konstatieren, dass es einen erheblichen Unterschied macht, ob es sich um ein, zwei,
drei oder um bis zu 15 Integrationskinder handelt. Die Staffelung für Integrationskinder wird daher gemäß Vorschlag zu Kindern mit Migrationshintergrund neugestaltet. Die Änderung hat mit Stand der
vorläufigen Schülerzahlen für das Schuljahr 2016/2017 voraussichtlich keinen Stellenmehr- oder
-minderbedarf zur Folge. Der Zuschlag für Integrationsschüler/-innen wird zukünftig in den
Schularten Grundschule, Oberschule, Gymnasium, Berufsschulzentrum gewährt.
4.5 Bewertung von Schüler/-innen, die in LRS-Klassen lernen
Auch LRS-Schüler/-innen werden zukünftig wie die Migrations- und Integrationsschüler/-innen pro
Schüler/-in gezählt. Der Zuschlag für LRS-Klassen wie bisher (10 Punkte pro Klasse) wird nicht
fortgesetzt. Die sich durch diese Angleichung der Bewertungsmaßstäbe ergebende Änderung hat
voraussichtlich keinen Stellenmehr- oder -minderbedarf zur Folge.
4.6 Bewertung der Außenstellen
Außenstellen von Schulen erhalten bisher einen Anteil von 0,5 VzÄ zusätzlich, wenn diese sich nicht
in unmittelbarer Nähe, d. h. mindestens in 2 km Entfernung zum Haupthaus, befindet (vgl. Tab. 9).
Außenstellen mit weniger als 0,5 km Distanz zum Haupthaus können mit geringem Zeitverlust erreicht werden. Eine Außenstelle in z. B. 1,0 Km Entfernung, die quer durchs Wohngebiet und nur zu
Fuß zu erreichen ist, hingegen nicht. Die Schule verliert hier zusätzlich für die nicht unerheblichen
Wegezeiten an Bemessung. Alle Außenstellen in mehr als 0,5 Km Entfernung sollen daher, wenn an
der Stammschule nur ein/e Schulsachbearbeiter/-in tätig ist, zukünftig einen Außenstellenzuschlag
erhalten.
Berufliche Schulzentren erhalten weiterhin nur einen Außenstellenzuschlag, wenn die Gesamtbemessung der Schule nicht mehr als 2,0 VzÄ beträgt.
Der Stellenmehrbedarf bei Änderung der Entfernung beträgt auf Grundlage der Schülerzahlen des
Schuljahres 2016/2017 voraussichtlich 1,0 VzÄ. Die Dr.-Georg-Sacke-Schule ist weiterhin als Sonderfall zu betrachten.
Tabelle 9: Schulen mit nichtberücksichtigten Außenstellen (AST)
Schule
Nicht berück- Schüler- VzÄ
sichtigte AST
zahl
neu
Bemerkung
Schule Grünau,
Förderschule
1
235
0,50 Entfernung zur Stammschule 1 Km
VzÄ
Gymnasium Engelsdorf
1
616
0,00 Entfernung zur Stammschule nur 300 m
VzÄ
Dr.-Georg-SackeSchule, Klinikschule
2
147
0,00 Bemessung für die Schule wurde aufgrund
VzÄ des Arbeitsaufwandes auf 0,5 VzÄ festgelegt.
9
BSZ 1
1
1907
0,00 Bereits aufgrund der Schülerzahl 4,0 VzÄ.
VzÄ
Karl-Heine-Schule,
BSZ
2
1592
0,00 Bereits aufgrund der Schülerzahl 3,5 VzÄ.
VzÄ
BSZ 7
1
859
0,00 Die Schule hat 2 Außenstellen. Aufgrund der
VzÄ Schülerzahl kann und der Bemessung kann
keine der 2 Außenstelle berücksichtigt werden.
5 Umsetzung des angepassten Stellenbemessungsmodells
Die vorangehend aufgeführten Änderungen des Stellenbemessungsmodells greifen im Schuljahr
2016/2017 ab dem Haushaltsjahr 2017. Die personalwirtschaftliche Umsetzung erfolgt schrittweise in
den nächsten Jahren in enger Zusammenarbeit mit dem Personalamt. Zur Umsetzung von 0,25 Stellen werden weiterhin Mitarbeiter/-innen aus dem Überhang zur Verfügung stehen. Des Weiteren können Mitarbeiter/-innen für zwei Schulen eingestellt werden bzw. Stellen gewandelt werden, dass zukünftig zwei Teilzeitstellen zur Verfügung stehen.
Die Bemessung wird weiterhin schuljahresbezogen, orientiert an der Schulanmeldung im Frühjahr
bzw. auf Basis der Kamenzstatistik im Herbst, überprüft. Die aktuellen Schülerzahlen sind bei Vorliegen der Schulanmeldungen/ Kamenzstatistik jährlich an das Hauptamt zu übergeben. Auf Grundlage
des Bemessungsmodells sind bei Bedarf auch unterjährig Anpassungen in Einzelbemessungen für
Schulen möglich. Veränderungen, die mit einer Korrektur des Stellenplan einhergehen, sind mit einer
entsprechenden Vorlage zu beschließen.
6 Fazit
Die Stellenbemessung für Schulsachbearbeiter/-innen erhöht sich zum einen und vor allem aus der
deutlichen Erhöhung der Schülerzahlen und der Schüler/-innen, die in DaZ-Klassen lernen sowie aus
dem aus der Evaluation entstehenden Mehrbedarfs.
Für die Haushaltsjahre 2017/2018 wurden die aufgrund der Schülerzahlentwicklung entstandenen
Stellenmehrbedarfe (7 Stellen in 2017 und 9 Stellen in 2018) bereits für die Haushaltsplanung angemeldet. Für den Mehrbedarf aus den in der Vorlage beschriebenen erforderlichen Anpassungen des
Stellenbemessungsmodells wurde darüber hinaus vorsorglich eine zusätzliche Stellenanzahl von 6,00
VzÄ im Entwurf des Stellenplanes 2017/2018 berücksichtigt. Mit dem Beschluss des Haushaltsplanes
2017/2018 stehen somit für 2017 insgesamt 13,00 VZÄ zusätzlich zur Verfügung und für 2018 nochmals 9,00 Stellen. Die Einrichtung der Stellen erfolgt in Abhängigkeit der konkreten Berechnung auf
der Grundlage der aktuellen Kamenzstatistik.
Anlage
10
Anlage
Bemessungsmodell Schulsachbearbeiterinnen
in der Stadt Leipzig
Grund- und Oberschulen
Schülerzahl
Aktuelles Modell
Neuer Vorschlag
bis 200 Schüler/-innen
0,500 VZÄ
0,500 VZÄ
201 bis 250 Schüler/-innen
0,625 VZÄ
0,625 VZÄ
251 bis 300 Schüler/-innen
0,750 VZÄ
0,750 VZÄ
301 bis 350 Schüler/-innen
0,875 VZÄ
0,875 VZÄ
ab 351 Schüler/-innen
1,000 VZÄ
351 bis 450 Schüler/-innen
1,000 VZÄ
451 bis 550 Schüler/-innen
-
1,250 VZÄ
551 bis 650 Schüler/-innen
-
1,500 VZÄ
ab 651 Schüler/-innen und
entsprechend linear weiter
-
1,750 VZÄ
Schülerzahl
Aktuelles Modell
Neuer Vorschlag
bis 300 Schüler/-innen
0,500 VZÄ
0,500 VZÄ
301 bis 450 Schüler/-innen
0,750 VZÄ
0,750 VZÄ
Gymnasien
451 bis 550 Schüler/-innen
551 bis 650 Schüler/-innen
1,000 VZÄ
1,000 VZÄ
1,250 VZÄ
651 bis 750 Schüler/-innen
1,500 VZÄ
1,500 VZÄ
751 bis 900 Schüler/-innen
1,750 VZÄ
1,750 VZÄ
ab 901 Schüler/-innen
2,000 VZÄ
2,000 VZÄ
Förderschulen
Schulen
Beizubehaltendes Modell
Schulen für geistig Behinderte
unabhängig der Schülerzahl
0,750 VZÄ
Schulen für Lernbehinderte
bis 200 Schüler/-innen
ab 201 Schüler/-innen
Schulen für besondere Behinderungsarten
Dr. Georg Sacke Schule
(Klinikschule)
Kurt-Biedermann-Schule
(FZ Erziehungshilfe)
0,700 VZÄ
0,900 VZÄ
0,500 VZÄ
Zuschlag + 0,800 VZÄ
>>>ansonsten kommt die Staffelung der Schulen für Lernbehinderte
zur Anwendung
1
Anlage
Berufsschulzentren
Schülerzahl
Beizubehaltendes Modell
bis 300 Schüler/-innen
0,500 VZÄ
301 bis 600 Schüler/-innen
1,000 VZÄ
601 bis 800 Schüler/-innen
1,500 VZÄ
801 bis 1000 Schüler/-innen
2,000 VZÄ
1.001 bis 1.200 Schüler/-innen
2,500 VZÄ
1.201 bis 1.450 Schüler/-innen
3,000 VZÄ
1.451 bis 1.750 Schüler/-innen
3,500 VZÄ
1.751 bis 2.000 Schüler/-innen
4,000 VZÄ
ab 2.001 Schüler/-innen
4,500 VZÄ
Schüler/innen im Blockunterricht und in Teilzeit werden mit dem Faktor 0,75 multipliziert.
Zuschläge:
Die Zuschläge werden als Punkte auf die Schülerzahl aufgerechnet.
Zuschlag
Aktuelles Modell
Neuer Vorschlag
DAZ-Schüler in
DaZ-Klassen
Pro DAZ-Klasse (DAZ 1) 10 Punkte
nur in GS, OS, GYM
DaZ-Schüler in DaZ-Klassen
werden doppelt gerechnet in allen
Schularten
LRS-Schüler
Pro LRS-Klasse 10 Punkte
LRS-Schüler in LRS-Klassen
werden doppelt gerechnet
Integrationsschüler
1-15 Schüler–10 Punkte
16–30 Schüler–20 Punkte
nur in GS, OS, GYM
Integrationsschüler werden doppelt
gerechnet in den Schularten
Grundschule, Oberschule,
Gymnasium, Berufsschulzentrum
Außenstellen
Schulen erhalten pro Außenstelle
einen Anteil von 0,500 VZÄ, wenn
die Außenstelle sich nicht in unmittelbarer Nähe (2 km) des Stammhauses befindet und die Außenstelle eigenständig in einem anderen
Gebäude untergebracht ist, d.h. das
Gebäude nicht auch von anderen
kommunalen Schulen genutzt wird,
und der Schule auf Grund der geringen Schülerzahl, weniger als
2,00 VZÄ für SSB zur Verfügung
stehen.
Schulen erhalten pro Außenstelle
einen Anteil von 0,500 VZÄ, wenn
die Außenstelle sich nicht in unmittelbarer Nähe (500 m) des Stammhauses befindet und die Außenstelle
eigenständig in einem anderen Gebäude untergebracht ist, d.h. das
Gebäude nicht auch von anderen
kommunalen Schulen genutzt wird,
und der Schule auf Grund der geringen Schülerzahl, weniger als 2 Personen für SSB zur Verfügung stehen.
2
Anlage
Allgemeines:
Bei Vorliegen der Kamenzstatistik im Herbst jedes Jahres werden die Schülerzahlen an das
Hauptamt zur Überprüfung der Umsetzung der vorliegenden Bemessungsmethode gemeldet.
Eine lineare Fortführung der Staffelung kann bei Erfordernis durch das Fachamt vorgenommen
werden.
3