Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1278802.pdf
Größe
152 kB
Erstellt
16.05.17, 12:00
Aktualisiert
16.06.17, 12:42

öffnen download melden Dateigröße: 152 kB

Inhalt der Datei

Neufassung Nr. VI-DS-03825-NF-02 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Allgemeine Verwaltung Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff: Stellenbemessungsmodell Schulsachbearbeiter/-innen, Evaluation Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 17.05.2017 Information zur Kenntnis 1. Der Evaluationsbericht zur Umsetzung der neuen Stellenbemessungsmethode für Schulsachbearbeiter/-innen wird zur Kenntnis genommen. 2. Die Umsetzung des neuen Bemessungsmodells erfolgt mit Beschlussfassung dieser Vorlage mit den Schülerzahlen 2016/2017. 3. Die Stellenmehrbedarfe sind im Stellenplan 2017/2018 verankert und stehen vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes durch die Landesdirektion zur Verfügung. 1/3 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: nicht relevant 2/3 Sachverhalt: siehe Anlage Anlagen: Sachverhalt Bemessungsmodell Schulsachbearbeiterinnen 3/3 1 Ausgangslage Das neue Stellenbemessungsmodell für Schulsachbearbeiter/-innen (DBV-847/14) wurde am 09.06.2014 durch die Dienstberatung OBM bestätigt und seit dem sukzessive umgesetzt. Am 20.11.2014 beauftragte der Stadtrat die Stadtverwaltung (RBV 00197/14) die ursprünglich für Ende 2016/Anfang 2017 vorgesehene Evaluation des Bemessungsmodells auf den Herbst 2015 vorzuziehen. Nachfolgend werden der Stand der Umsetzung des neuen Modells sowie die Auswirkungen auf den schulischen Alltag beschrieben. Davon ausgehend werden erforderliche Anpassungen des Bemessungsmodells ausgeführt. 2 Umsetzungsstand Stellenbemessungsmodell Aus der Anwendung des neuen Stellenbemessungsmodells für die Schulsachbearbeiter/-innen resultierte eine knapp 10%ige Stellenkürzung in Höhe von 13,1 VzÄ, die mit dem Haushaltsplan 2014 wirksam wurde. Da es sich um sehr geringe Überhänge bei ca. 65% der Schulsachbearbeiter/-innen handelte, gestaltete sich die Umsetzung des Bemessungsmodells schwierig. Neue Schulen oder nicht besetzte Schulen mit einer Mindestbemessung von 0,5 VzÄ hätten aufgrund des bestehenden Überhangs zwar theoretisch besetzt werden können; praktisch würden sich dann jedoch 3, 4 oder 5 Schulsachbearbeiter/-innen jeweils mit ihren Stunden, die sie an ihren Stammschulen zu viel haben, die Arbeitszeit an einer solchen Schule teilen. Dies ist nicht sinnvoll und würde die Funktionalität des Schulbetriebes stark gefährden. Eine vollständige personalwirtschaftliche Umsetzung der Überhänge von 0,1-0,2 VzÄ war und ist nur bei Weggang der betroffenen Person möglich. Über Umsetzungen, freiwillige Stundenreduzierungen, Abordnungen an eine zweite Schule konnte der Großteil des Überhanges bereits bis Ende 2014, der Rest im Laufe des Jahres 2015 abgebaut werden. Förderlich wirkten hierbei die steigenden Schülerzahlen. Die Auswertung der Ist-Besetzung im November 2015, März 2016 und August 2016 zeigt, dass mit fortlaufender Zeit in jeder Schulart eine weitestgehende Übereinstimmung zwischen Soll-Besetzung und Ist-Besetzung erreicht wurde. Abweichungen sind unterdessen nie auszuschließen, da einerseits die jährliche notwendige Anpassung bei Veränderung der Schülerzahlen nur zeitversetzt personalwirtschaftlich umgesetzt werden kann und andererseits auch persönliche Belange der Stelleninhaber hinsichtlich der Veränderung ihrer Arbeitszeit zu berücksichtigen sind. Derzeit werden ca. 175 Personen als Schulsachbearbeiter/-innen (einschließlich Springer) beschäftigt. Davon werden 8 Personen auf jeweils 2 Stellen eingesetzt. Tabelle 1: Entwicklung des Stellenplanes Schulsachbearbeiter/-innen durch Einführung des Stellenbemessungsmodells 20132017 unter Berücksichtigung der gestiegenen Schülerzahlen Schulart Stellenplan 2013 in VzÄ (vor Änderung Bemessung) Schüler/ -innen 2013/2014 Stellenplan Schüler/ 2014 in VzÄ -innen (nach Einfüh- 2014/2015 rung neuer Bemessung) Stellenplan 2015 in VzÄ Schüler/ innen 2015/2016 Stellenplan Schüler/ 2016 in VzÄ innen gemäß 2016/2017 Schülerzahl 01.01.2016 Stellenplan 2017 in VzÄ (aktuelle Bemessung) GS 49,700 14.348 43,000 15.130 45,250 15.913 47,625 18.513 51,500 OS 21,450 8.667 23,000 9.021 23,125 9.790 24,000 11.442 25,500 Gym 23,900 10.173 20,500 10.783 23,000 11.149 24,250 11.847 24,750 FÖZ 15,200 2.231 12,600 2.224 12,800 2.195 12,600 2.347 12,100 BSZ 25,450 11.983 23,500 11.998 23,500 12.022 23,500 12.536 23,500 Gesamt 135,700 47.402 122,600 49.156 128,675 51.069 131,975 56.685 137,350 Gesamt 141,700 128,600 133,675 137,975 143,350 + 6 Springer 1 Tabelle 2: Entwicklung der Schülerzahlen in den Schuljahren 2005/2006 bis 2016/2017 gemäß Kamenzstatistik Schuljahr Grundschulen Oberschulen Gymnasien 2005/2006 10.746 9.831 10.705 2006/2007 11.514 8.409 9.913 2007/2008 12.050 7.281 9.292 2008/2009 12.315 6.878 8.905 Förderschulen Berufliche Schulzentren Gesamt 2.605 17.891 51.778 2.611 17.748 50.195 2.507 17.285 48.415 2.408 16.590 47.096 2009/2010 12.340 6.551 8.767 2.406 15.490 45.554 2010/2011 12.999 6.978 9.161 2.405 14.088 45.631 2011/2012 13.397 7.546 9.389 2.424 12.599 45.352 2012/2013 13.874 8.150 9.742 2.457 11.730 45.926 2013/2014 14.538 8.513 10.173 2.382 11.240 46.846 2014/2015 15.326 9.016 10.786 2.377 11.209 48.714 2015/2016 16.117 9.586 11.148 2.342 11.412 50.605 2016/2017 17.373 10.240 11.572 2.373 12.604 54.162 (voraus. gemäß Vorabfrage) Tabelle 3: Entwicklung der im Rahmen der Stellenbemessung zu berücksichtigenden DaZ-Schülerzahlen in den Schuljahren 2005/2006 bis 2016/2017 Schuljahr Grundschulen Oberschulen Gymnasien Berufliche Schulzentren Gesamt 2005/2006 63 127 0 0 190 2006/2007 56 92 0 0 148 2007/2008 37 54 0 0 91 2008/2009 39 70 0 0 109 2009/2010 44 64 0 0 108 2010/2011 43 102 0 0 145 2011/2012 59 100 0 0 159 2012/2013 87 106 0 0 193 2013/2014 108 118 0 0 226 2014/2015 225 211 0 0 436 2015/2016 368 315 0 0 683 836 606 201 190 1.442 2016/2017 (voraus. gemäß Vorabfrage) Für die nächsten Schuljahre ist weiterhin aufgrund der demografischen Entwicklung, der steigenden Zahl von DaZ-Schüler/-innen sowie dem Aufbau und der Inbetriebnahme neuer Schulen ein Stellenzuwachs zu erwarten (vgl. Tab. 1,2,3). Im Rahmen der Haushaltsplanung 2017/2018 wurden 7 Stellen für 2017 und 9 Stellen für 2018 als unabweisbarer Stellenmehrbedarf angemeldet. 3 Vorgehen Wie ausgeführt, wurden das Hauptamt und das Amt für Jugend, Familie und Bildung vom Stadtrat beauftragt, die Evaluation des Bemessungsmodells für Schulsachbearbeiter/-innen von Ende 2016/Anfang 2017 auf den Herbst 2015 vorzuziehen. Zwischen den Ämtern gab es Ende 2015 ein erstes Abstimmungsgespräch in dem das weitere Vorgehen diskutiert sowie ein erster Entwurf der Anpassungsmodalitäten vorgelegt wurde. Dabei erfolgte auch die Klärung einzelner Methoden, wie die Durchführung eines Städtevergleiches und die Prüfung von Problemanzeigen, wonach die Evaluation auf das Frühjahr 2016 terminiert wurde. Die Methode des Experteninterviews sollte nur bei Bedarf zur Anwendung kommen. Im Februar 2016 wurde dann der Städtevergleich initiiert. Die Ergebnisse sind im nachfolgenden Ab- 2 schnitt näher erläutert. Außerdem wurde vereinbart, für die Evaluation die Kennzahl Schüler/-in pro Schulsachbearbeiter/-in zu berechnen und die Ist-Besetzung dem Bemessungsergebnis gegenüberzustellen. Diese Methoden dienten der Ergebnisfindung und werden im vorliegenden Bericht auch an entsprechender Stelle erwähnt bzw. ausgewertet. 3.1 Auswertung Städtevergleich Im Zuge eines Städtevergleiches sollte die Situation der Schulsekretariate in Leipzig und anderen Kommunen gegenübergestellt werden. Anhand von bestimmten Fragestellungen war u. a. zu vergleichen, wie die Vollzeitäquivalent(VZÄ)-Anteile für Schulsachbearbeiter/-innen in den verschiedenen Städten ermittelt werden, welche Voraussetzungen für bestimmte Zuschläge vorliegen müssen und wie mit der Problematik der nicht durchgängigen Anwesenheit der Schulsachbearbeiter/-innen umgegangen wird. Von den 21 angeschriebenen Kommunen haben 13 geantwortet. Die Sichtung der vorliegenden Arbeitsplatzbeschreibungen hat ergeben, dass die auszuführenden Tätigkeiten in den Schulsekretariaten sehr ähnlich sind. Im Folgenden wird genauer auf die einzelnen Ergebnisse eingegangen. Für die durchgeführten Berechnungen wurden die Schülerzahlen des Schuljahres 2015/2016 zu Grunde gelegt. Als Erstes wurden die Bemessungsmethoden zur Ermittlung der VZÄ-Anteile für Schulsachbearbeiter/-innen in den jeweiligen Städten abgefragt. Von 9 Kommunen konnten die Methoden entsprechend auf die Leipziger Schülerzahlen angewendet und entsprechend gegenübergestellt werden. Aufgrund verschiedener gesetzlicher Vorgaben in den Ländern bzw. nicht ganz nachvollziehbaren Herangehensweisen, waren nur die Modelle von 6 Städten auf alle Schularten für den Vergleich anwendbar. Bei der Anwendung der verschiedenen Modelle auf die Leipziger Schülerzahlen ist zu sehen, dass Leipzig im Vergleich gut ausgestattet ist. Leipzig hat die höchste VZÄ-Gesamtzahl für Schulsachbearbeiter/-innen über alle Schularten hinweg (137,975 VZÄ). Die anderen Städte liegen, wenn man fiktiv die in den Städten verwendeten Modelle für Leipzig berechnet, zwischen 94,854 VZÄ und 132,5 VZÄ. Die genauen Werte für die einzelnen Schularten sind in der nachfolgenden Tabelle aufgelistet. Die ermittelten Werte ergeben sich unter Anwendung der Modelle der einzelnen Städte auf die Schülerzahlen 2015/2016 in Leipzig. Tabelle 4: Gegenüberstellung der Anwendung von Bemessungsmodellen verschiedener Städte auf die Schülerzahlen 2015/2016 in Leipzig Schulart Schüler 15/16 Leipzig Modell Leipzig in VZÄ Modell Modell Stuttgart Dresden in VZÄ in VZÄ Modell Essen in VZÄ Modell Mannheim in VZÄ GS 15.913 47,625 36,173 OS 9.790 24,000 Gym 11.149 FÖS Modell Modell Nürnberg Frankfurt in VZÄ am Main in VZÄ 48,500 29,679 31,866 39,783 43,872 15,156 26,000 17,541 17,445 24,475 19,717 24,250 18,744 24,000 22,063 21,818 27,873 18,718 2.195 12,600 8,829 10,500 6,004 8,010 5,988 12,690 BSZ 12.022 23,500 19,000 23,500 19,568 22,617 18,323 20,500 Summe 51.069 131,975 +6 Springer 137,975 97,902 132,500 94,855 101,756 116,442 115,497 Darüber hinaus wurde von der KGST die Kennzahl Schüler/-innen pro Schulsachbearbeiter/-in eingeführt (KGSt-Bericht 1/2012). Diese wurde ebenfalls mit den Leipziger Schülerzahlen und der Anwendung der Modelle der verglichenen Kommunen ermittelt. Dabei bestätigt sich die sehr gute Ausstattung der Schulsekretariate in Leipzig. Leipzig liegt in allen Schularten unter den sich ergebenden Mittel- bzw. Medianwerten. Im Schnitt hat Leipzig in allen Schularten 378 Schüler/-innen pro Schulsachbearbeiter/-in, wobei bspw. in Nürnberg im Schnitt für 445 Schüler/-innen eine Schulsachbearbeiter/in zur Verfügung steht. Das ist ein Unterschied von 67 Schüler/-innen. Innerhalb der Schularten sind 3 die Unterschiede stellenweise noch höher. Die genauen Zahlen sind in der folgenden Tabelle dargestellt. Tabelle 5: Gegenüberstellung der Kennzahl Schüler/-innen pro Schulsachbearbeiter/-in nach Anwendung der verschiedenen Modelle auf die Leipziger Schülerzahlen 2015/2016 Schulart Leipzig Stutt- Dresden Essen MannNürnFrankMittel- Median Schüler gart Schüler Schüler heim berg furt am wert Schüler pro Schüler pro SSB pro SSB Schüler Schüler Main Schüler pro SSB SSB pro SSB pro SSB pro SSB Schüler pro SSB pro SSB GS 334 440 328 536 499 400 363 414 400 OS 408 646 377 558 561 400 497 492 497 Gym 460 595 465 505 511 400 596 504 505 FÖS 174 249 209 366 274 367 173 257 249 BSZ 512 633 512 614 532 565 586 575 586 Durchschnitt 378 512 378 516 475 445 443 450 445 Darüber hinaus wurden mit dem Städtevergleich auch die VZÄ-Anteile für Schulsachbearbeiter/-innen pro Schulart in den jeweiligen Kommunen abgefragt sowie die dazugehörige Schüleranzahl. Die Berechnung in der nachfolgenden Tabelle ergibt sich demnach rein aus den gelieferten Zahlen der Städte. Dabei waren die Angaben von 7 Städten auswertbar. Auch hier zeigt sich, dass Leipzig weit unter den Mittel- und Medianwerten der vergleichbaren Städte liegt. Als Beispiel kann herausgegriffen werden, dass ein/-e Schulsachbearbeiter/-in in Leipzig im Grundschulbereich, mit den Schülerzahlen 2015/2016 gerechnet, 334 Schüler zu betreuen hat. In Mannheim handelt es sich dabei um 551 Schüler, d.h. 217 Schüler/-innen mehr. In der nachfolgenden Tabelle sind auch hier wieder die einzelnen Werte aufgelistet. Die freien Felder in der Tabelle 6 ergeben sich daraus, dass es in den jeweiligen Städten entweder keine kommunalen Schulsachbearbeiter/-innen gibt oder keine auswertbaren Zahlen geliefert wurden. Tabelle 6: Gegenüberstellung der Kennzahl Schüler/-in pro Schulsachbearbeiter/-in nach den Zahlen (Schülerzahlen und VZÄ-Anteile) in den jeweiligen Städten Schul- Leipzig Köln Dres- Biele- Essen Mann- NürnDortart Schü- Schüden feld Schüheim berg mund ler pro ler pro Schü- Schü- ler pro Schü- Schü- SchüSSB SSB ler pro ler pro SSB ler pro ler pro ler pro SSB SSB SSB SSB SSB GS 334 549 427 673 773 551 OS 408 508 369 609 566 427 Gym 460 570 481 917 755 546 FÖS 174 203 112 697 630 232 BSZ 512 1014 696 492 503 Durchschnitt 378 569 417 643 452 724 Mittel- Median wert 532 549 549 295 610 474 467 419 673 603 558 288 334 232 611 963 684 611 442 613 530 510 Die Befragung zur Mindeststundenzahl von Schulsachbearbeiter/-innen in den Städten hat ergeben, dass im Bereich der Grundschulen, bis auf Frankfurt am Main, alle auswertbaren Städte (10) 0,5 VZÄ oder weniger als Mindeststundenzahl angegeben haben. Das gilt grundsätzlich auch für einen Großteil anderer Schularten. In den Bereichen spielt dies allerdings für diese Betrachtung keine allzu große Rolle, da eine tatsächliche Bemessung mit diesem niedrigen VZÄ-Wert in Leipzig bei voll bewirtschafteten Schulen nicht existiert. 4 Ein weiterer Befragungspunkt war die Anwesenheit der Schulsachbearbeiter/-innen während des Schulbetriebes. Bei Schulen, in denen der/die Schulsachbearbeiter/-in 20 Stunden arbeitet, bedeutet dies praktisch eine Anwesenheit von 4 h Stunden am Tag. Dazu gab es verschiedene Rückmeldungen. Grundsätzlich übernehmen in vielen Städten auch Hausmeister oder Lehrkräfte den Schließdienst. Des Weiteren sind Schulsachbearbeiter/-innen während der Schulzeiten länger anwesend als diese 4 h und gleichen die Zeiten dann entsprechend in den Ferien aus. Dies lässt sich in Leipzig allerdings aktuell aufgrund geltender Dienstanweisungen, den Arbeitsplatzbeschreibungen der Hausmeister und dem Aspekt, dass die Lehrkräfte in Sachsen Landesbedienstete, Schulträgerpersonal jedoch in Personalhoheit der Kommune stehen, nur bedingt umsetzen. Des Weiteren wurde die Anhebung der Bemessung mittels Zuschlägen untersucht. Die Abfrage hat ergeben, dass in 8 von 13 Städten ein Zuschlag für Kinder mit Migrationshintergrund gewährt wird. Darüber hinaus wird in 4 von 13 Städten der Zuschlag für Integrationskinder vergeben. In 2 Städten wird ein Zuschlag für LRS-Klassen erteilt und in einer Kommune erhalten die Schulsachbearbeiter/innen einen Zuschlag für die Arbeiten mit Vorschüler/-innen. Hierzu ist zu erwähnen, dass, bis auf den Bereich Vorschüler/-innen, alle Zuschläge auch in der Leipziger Bemessungsmethode Berücksichtigung finden. Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Leipziger Schulsekretariate im deutschlandweiten Vergleich sehr gut ausgestattet sind. Jedoch sind die unterschiedlichen Konstellationen (Arbeitgeber, andere Mitarbeiter/-innen, Arbeitsplatzbeschreibungen und unterschiedliche Modalitäten, Problemlagen und regionale Gegebenheiten in den verschiedenen Kommunen) individuell zu berücksichtigen, sodass kleinere Anpassungen am bestehenden Modell in Leipzig erfolgen sollten. 3.2 Entwicklung der Kennzahl Schüler/-in pro Schulsachbearbeiter/-in Im Bericht zur Einführung der neuen Bemessungsmethodik für Schulsachbearbeiter/-innen von 2014 wurde bereits die Kennzahl Schüler/-in pro Schulsachbearbeiter/-in tabellarisch dargestellt. Anhand der nachfolgenden Tabelle soll die Entwicklung dieser Kennzahl seither gegenübergestellt werden: Tabelle 7: Gegenüberstellung Kennzahl Schüler/-in pro Schulsachbearbeiter/-in aus den verschiedenen Auswertungen Schulart Vergleichsring KGSt (2010) in Schüler Leipziger Modell vor 2014 in Schüler Mittelwert Städtevergleich in Schüler (mit Leipziger Zahlen) Median Akt. Bemes- Akt. BemesStädteversungsmesungsmegleich thode Schü- thode Schüin Schüler ler 15/16 ler 16/17 (mit Leipzi- in Schüler in Schüler ger Zahlen) GS 523 265 414 400 334 344 OS 698 365 492 497 408 419 Gym 620 423 504 505 460 475 FÖZ 286 159 257 249 174 196 BSZ 561 533 575 586 512 525 Anhand der Tabelle ist ersichtlich, dass die Kennzahl in Leipzig im Vergleich zu Durchschnittswerten der anderen Städte immer noch geringer ausfällt. Aber aufgrund der Einführung der neuen Bemessungsmethodik in 2014 sich weiter an die entsprechenden Durchschnittswerte angenähert hat. 4 Auswertung zur Methodik des Modells und erforderliche Anpassungsbedarfe Die Schulsekretariate haben eine Schlüsselfunktion im Schulbetrieb und sind das Aushängeschild einer Schule. Sie sind die Schnittstelle zwischen Schulleitung, Lehrkräften, Schüler/-innen und Eltern sowie externen Partnern der Schule (Kindertagesstätten, Unternehmen, Ärzte, etc.). Neben veränderten Schülerzahlen wird der Alltag im Schulsekretariat auch durch ein verändertes Leistungsspektrum geprägt. Die Kernaufgaben einer Schulsachbearbeiter/-in sind zwar grundsätzlich unverändert, dennoch sind neue Aufgaben hinzugekommen. 5 Die Nichtbesetzung der Schulsekretariate aufgrund der nach Anwendung des neuen Bemessungsmodells teils gesunkenen Stundenzahl in den einzelnen Schularten und/oder Tätigkeit der Schulsachbearbeiterin an einer zweiten Schule führt teils zu erheblichen Schwierigkeiten im Schulbetrieb. Anzuführen sind: • • • • • • eingeschränkte oder gänzlich fehlende Erreichbarkeit der Schule, fehlende Türöffnung nach erfolgtem Schulbeginn mit der Folge von Vermisstmeldungen mangelnde Schulpflichtüberwachung (gemeldete Krankheit oder grundloses Fernbleiben von Schüler/-innen von der Schule), fehlende Möglichkeit der Erstversorgung von Schüler/-innen und zur Benachrichtigung der Eltern erkrankter Kinder, unzureichende zeitliche Kapazitäten für Dienstleistungen in der Schule, z. B. Unterstützung der Eltern beim Ausfüllen von Formularen (z. B. Schülerbeförderungsanträge) und Verwaltungsaufgaben für Schulträger (z. B. Inventur, Haushaltsabrechnung, Abrechnung Klassenund PraktikumsCards, Prüfung Fahrdienstlisten), mangelnde Interaktion nach Außen (Posteingang über verschiedene Medien, Kommunikation per Telefon, Mail, Direktkontakt). Grundsätzlich wird die Orientierung an Schülerzahlen und damit am tatsächlichen Bedarf der Schulen als zweckmäßig eingeschätzt. Dennoch blieben einzelne Aspekte bislang unzureichend im Modell berücksichtigt. So wurden bereits bei der Erarbeitung des Bemessungsmodells einige der im Folgenden benannten Punkte als beobachtungswürdig definiert. 4.1 Fortsetzung der Staffelung bei Grund- und Oberschulen und Verkürzung eines Abstandes bei der Staffelung der Gymnasien Die Ausrichtung des Bemessungsmodells an Schülerzahlen spiegelt sich bislang nicht durchgängig in den Staffelungen für die einzelnen Schularten wider. Die Staffelung der Schülerzahlen bei Grundund Oberschulen, die bisher bei 351 Schüler/-innen endet, ist auch bei diesen Schularten weiterzuführen. Der originäre Arbeitsaufwand für 500 Schüler/-innen ist auch in Grund- und Oberschulen ein höherer als für 350 Schüler/-innen. Die Fortsetzung der Staffelung soll daher zukünftig wie folgt aussehen: 351 bis 450 Schüler/-innen 451 bis 550 Schüler/-innen 551 bis 650 Schüler/-innen 1,00 VzÄ 1,25 VzÄ 1,50 VzÄ Damit ist das Modell nachvollziehbarer, benachteiligt Grund- und Oberschulen nicht und lehnt sich weitestgehend an die Systematik der Schularten Gymnasium und Berufliche Schulzentren an. Die lineare Weiterführung der Staffelung wirkt sich auf Basis der Schülerzahlen des Schuljahres 2016/2017 auf fünf Grundschulen und 17 Oberschulen sowie die Nachbarschaftsschule aus (vgl. Tab. 8). Diese Änderung der Staffelung in den Schularten Grund- und Oberschule hat im Schuljahr 2016/2017 voraussichtlich einen Stellenzuwachs von 6,75 VzÄ zur Folge. Sollte eine weitere Fortführung dieser linearen Staffelung erforderlich werden, passt das Fachamt diese selbstständig an ohne dass eine grundhafte Änderung des Modells erforderlich wird. Tabelle 8: Grund- und Oberschulen, die über der bisherigen Staffelung liegen Schule Schülerzahl SJ 2016/2017 Bisherige Bemessung in VzÄ Neuer Vorschlag in VzÄ Erich-Zeigner-Schule, Grundschule 481 1,000 1,250 Erich-Kästner-Schule, Grundschule 472 1,000 1,250 6 Schule am Auwald, Grundschule 451 1,000 1,250 Schule Connewitz, Grundschule 529 1,000 1,250 3. Schule, Grundschule 622 1,000 1,500 Nachbarschaftsschule, Grund- und Oberschule 520 1,000 1,250 Sportoberschule 545 1,000 1,250 16. Schule, Oberschule 575 1,000 1,500 20. Schule, Oberschule 509 1,000 1,250 35. Schule, Oberschule 484 1,000 1,250 56. Schule, Oberschule 586 1,000 1,500 68. Schule, Oberschule 603 1,000 1,500 84. Schule, Oberschule 484 1,000 1,250 94. Schule, Oberschule 469 1,000 1,250 Appolonia-von-Wiedbach-Schule, Oberschule 549 1,000 1,250 Geschwister-Scholl-Schule, Oberschule 520 1,000 1,250 Helmholtzschule, Oberschule 501 1,000 1,250 Lene-Voigt-Schule, Oberschule 494 1,000 1,250 Schule Mölkau, Oberschule 523 1,000 1,250 Chr.-Gottlob-Frege-Schule, Oberschule 541 1,000 1,250 P.-Robeson-Schule, Oberschule 476 1,000 1,250 Schule Paunsdorf, Oberschule 486 1,000 1,250 Georg-Schumann-Schule, Oberschule 502 1,000 1,250 23,000 29,750 Gesamt In dem Zusammenhang ist das Ungleichgewicht zur Schulart Gymnasien auszugleichen. Die Staffelung ändert sich nur geringfügig: bis 550 Schüler/-innen - 1,000 VzÄ bis 650 Schüler/-innen - 1,250 VzÄ Dieser Zwischenschritt ist wie bei den Grund- und Oberschulen dringend erforderlich, weil es erhebliche Auswirkungen auf die Bemessung hat, ob an der Schule 451 Schülerinnen oder 650 Schüler/-innen lernen. In beiden Fällen erhält die Schule im Moment nur 1,0 VzÄ. Die Spanne zur nächsthöheren Bemessung von 1,5 VZÄ ab 651 Schüler/-innen ist zu groß. Diese Anpassung hat im Schuljahr 2016/2017 voraussichtlich einen Stellenzuwachs von 0,5 VzÄ zur Folge. 7 4.2 Erhöhung der Mindestbemessung Die Mindeststundenzahl liegt derzeit bei 0,5 VzÄ, d. h. das Schulsekretariat kann täglich 4 Stunden besetzt werden. Aufgrund der Festsetzung der Schülerzahlstaffelung müssen zahlreiche Grundschulen, vor allem Randschulen, die unter 200 Schüler/-innen aufweisen, mit dieser Bemessung auskommen. In der Praxis geht der Schulalltag in den Nachmittag hinein. Die Schulleiter/-innen dieser Schulen geben meist selbst Unterricht und haben keinen Stellvertreter, sodass das Sekretariat über einen Teil des Tages oder ganze Tage nicht besetzt und damit für Schüler/-innen, Eltern, Lehrer/-innen, Fahrdienste, Lieferanten etc. nicht erreichbar ist. Während der bisherigen Umsetzung des Bemessungsmodells zeigte sich, dass die Schulleitungen von Grundschulen mit 0,5 VzÄ, die täglich nur 4 Std. und tageweise nicht besetzt waren, Sekretariatsaufgaben mit übernehmen mussten. Am dringlichsten waren insbesondere Sicherheitsfragen zu klären. Viele Leipziger Schulen verfügen über moderne Schließanlagen die nicht bedient werden können, wenn das Sekretariat nicht besetzt ist. Des Weiteren müssen Termine koordiniert, Notfälle gelöst, Entschuldigungen entgegengenommen und bei unentschuldigtem Fehlen, der Abwesenheitsgrund geprüft werden etc. D. h. Schulleiter/-innen übernehmen mitunter, trotz ihrer bereits für pädagogische und Leitungsaufgaben begrenzten Kapazitäten, Aufgaben des Schulträgers um den Schulbetrieb zu sichern. Hinzukommt, dass das Aufgabenportfolio für Schulsachbearbeiter/-innen nicht weniger geworden ist. Sie müssen wesentlich mehr Schriftverkehr/Informationsschriften bearbeiten, haben durch die Lehrund Lernmittelfreiheit und durch den ganztägigen Schulbetrieb neue Aufgaben und ebenso erfordern die Schulpflichtüberwachung und die Dokumentation im SAX-SVS wesentlich mehr Zeit. Eine Anhebung der Mindestbemessung auf mindestens 0,625 VzÄ (25 Stunden/5 Stunden täglich) wurde geprüft, kann aber unter Betrachtung des Städtevergleiches und im Hinblick auf den städtischen Haushalt nicht berücksichtigt werden. Darüber hinaus handelt es sich hier um Schulen mit maximal 200 Schüler/-innen. Ein Teil der Schulen haben auch noch weitaus weniger Schüler/-innen. Dementsprechend handelt es sich bei den o.g. Sachverhalten um Ausnahmefälle. Während der Einführung der neuen Bemessungsmethode wurden gerade auch diese Schulen näher betrachtet und entsprechende Experteninterviews durchgeführt, sodass davon ausgegangen werden kann, dass die Aufgabenerledigung durch 0,5 VZÄ gesichert ist. Die Erhöhung der Bemessung würde auf Grundlage der Schülerzahlen für das Schuljahr 2016/2017 15 Grundschulen und ein Gymnasium betreffen und einen Stellenzuwachs von 2,0 VzÄ zur Folge haben. 4.3 Bewertung von Schüler/-innen mit Migrationshintergrund Die Zahl der Schüler/-innen mit Migrationshintergrund und der Bedarf an Möglichkeiten zum Spracherwerb im Unterrichtsfach Deutsch als Zweitsprache (DaZ) wird perspektivisch weiter steigen. Das Fach ist in drei Etappen gegliedert. In der ersten und zweiten Etappe lernen die Schüler/-innen in speziellen Vorbereitungsklassen. Hinzu kommt in der zweiten Etappe die schrittweise Teilnahme am Fachunterricht in der Regelklasse. In der dritten Etappe erfolgt die Vollintegration in Regelklassen. Der Lernstand der Schüler/-innen ist je nach Herkunftsland sehr unterschiedlich, gleichfalls das Deutsch-Sprachniveau ihrer Eltern. Bisher erhalten Schulen mit DaZ-Klassen 10 Punkte pro Klasse. In den Klassen sind jedoch meist 23 Schüler/-innen. Um, entsprechend der Systematik des Gesamtmodells, auch die Zuschläge Schülerzahl konkret zuzuteilen, wird zukünftig jede/r DaZ-Schüler/-in in einer DaZ-Klasse doppelt gezählt. Bei Beruflichen Schulzentren bleiben Schüler/-innen mit Migrationshintergrund bislang völlig unberücksichtigt, gleichwohl das Fach Deutsch als Zweitsprache seit dem Schuljahr 2014/2015 auch dort unterrichtet wird. Das Bemessungsmodell wird auch diesbezüglich angepasst, indem die DaZSchüler/-innen an allgemein- und berufsbildenden Schulen doppelt gezählt werden. Der sich aus dieser Änderung ergebende Stellenmehrbedarf steht in Abhängigkeit der unter 4.1, 4.4, 4.5 beschriebenen Aspekte. Im Schuljahr 2016/2017 wird ein großer Teil bereits über die Staffelung berücksichtigt. 8 Der Stellenzuwachs im Kontext der Beschulung von Schüler/-innen mit Migrationshintergrund innerhalb der bestehenden Staffelung beträgt für das Schuljahr 2016/2017 voraussichtlich 1,625 VZÄ. 4.4 Bewertung von Integrationsschüler/-innen Auch die Zahl der Integrationskinder in Regelschulen ist in den vergangenen Jahren stetig gestiegen und wird mit der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention weiter wachsen. Bisher liegt der Zuschlag für 1 bis 15 Integrationskinder bei 10 Punkten, für 16 bis 30 Integrationskinder bei 20 Punkten. Es ist zu konstatieren, dass es einen erheblichen Unterschied macht, ob es sich um ein, zwei, drei oder um bis zu 15 Integrationskinder handelt. Die Staffelung für Integrationskinder wird daher gemäß Vorschlag zu Kindern mit Migrationshintergrund neugestaltet. Die Änderung hat mit Stand der vorläufigen Schülerzahlen für das Schuljahr 2016/2017 voraussichtlich keinen Stellenmehr- oder -minderbedarf zur Folge. Der Zuschlag für Integrationsschüler/-innen wird zukünftig in den Schularten Grundschule, Oberschule, Gymnasium, Berufsschulzentrum gewährt. 4.5 Bewertung von Schüler/-innen, die in LRS-Klassen lernen Auch LRS-Schüler/-innen werden zukünftig wie die Migrations- und Integrationsschüler/-innen pro Schüler/-in gezählt. Der Zuschlag für LRS-Klassen wie bisher (10 Punkte pro Klasse) wird nicht fortgesetzt. Die sich durch diese Angleichung der Bewertungsmaßstäbe ergebende Änderung hat voraussichtlich keinen Stellenmehr- oder -minderbedarf zur Folge. 4.6 Bewertung der Außenstellen Außenstellen von Schulen erhalten bisher einen Anteil von 0,5 VzÄ zusätzlich, wenn diese sich nicht in unmittelbarer Nähe, d. h. mindestens in 2 km Entfernung zum Haupthaus, befindet (vgl. Tab. 9). Außenstellen mit weniger als 0,5 km Distanz zum Haupthaus können mit geringem Zeitverlust erreicht werden. Eine Außenstelle in z. B. 1,0 Km Entfernung, die quer durchs Wohngebiet und nur zu Fuß zu erreichen ist, hingegen nicht. Die Schule verliert hier zusätzlich für die nicht unerheblichen Wegezeiten an Bemessung. Alle Außenstellen in mehr als 0,5 Km Entfernung sollen daher, wenn an der Stammschule nur ein/e Schulsachbearbeiter/-in tätig ist, zukünftig einen Außenstellenzuschlag erhalten. Berufliche Schulzentren erhalten weiterhin nur einen Außenstellenzuschlag, wenn die Gesamtbemessung der Schule nicht mehr als 2,0 VzÄ beträgt. Der Stellenmehrbedarf bei Änderung der Entfernung beträgt auf Grundlage der Schülerzahlen des Schuljahres 2016/2017 voraussichtlich 1,0 VzÄ. Die Dr.-Georg-Sacke-Schule ist weiterhin als Sonderfall zu betrachten. Tabelle 9: Schulen mit nichtberücksichtigten Außenstellen (AST) Schule Nicht berück- Schüler- VzÄ sichtigte AST zahl neu Bemerkung Schule Grünau, Förderschule 1 235 0,50 Entfernung zur Stammschule 1 Km VzÄ Gymnasium Engelsdorf 1 616 0,00 Entfernung zur Stammschule nur 300 m VzÄ Dr.-Georg-SackeSchule, Klinikschule 2 147 0,00 Bemessung für die Schule wurde aufgrund VzÄ des Arbeitsaufwandes auf 0,5 VzÄ festgelegt. 9 BSZ 1 1 1907 0,00 Bereits aufgrund der Schülerzahl 4,0 VzÄ. VzÄ Karl-Heine-Schule, BSZ 2 1592 0,00 Bereits aufgrund der Schülerzahl 3,5 VzÄ. VzÄ BSZ 7 1 859 0,00 Die Schule hat 2 Außenstellen. Aufgrund der VzÄ Schülerzahl kann und der Bemessung kann keine der 2 Außenstelle berücksichtigt werden. 5 Umsetzung des angepassten Stellenbemessungsmodells Die vorangehend aufgeführten Änderungen des Stellenbemessungsmodells greifen im Schuljahr 2016/2017 ab dem Haushaltsjahr 2017. Die personalwirtschaftliche Umsetzung erfolgt schrittweise in den nächsten Jahren in enger Zusammenarbeit mit dem Personalamt. Zur Umsetzung von 0,25 Stellen werden weiterhin Mitarbeiter/-innen aus dem Überhang zur Verfügung stehen. Des Weiteren können Mitarbeiter/-innen für zwei Schulen eingestellt werden bzw. Stellen gewandelt werden, dass zukünftig zwei Teilzeitstellen zur Verfügung stehen. Die Bemessung wird weiterhin schuljahresbezogen, orientiert an der Schulanmeldung im Frühjahr bzw. auf Basis der Kamenzstatistik im Herbst, überprüft. Die aktuellen Schülerzahlen sind bei Vorliegen der Schulanmeldungen/ Kamenzstatistik jährlich an das Hauptamt zu übergeben. Auf Grundlage des Bemessungsmodells sind bei Bedarf auch unterjährig Anpassungen in Einzelbemessungen für Schulen möglich. Veränderungen, die mit einer Korrektur des Stellenplan einhergehen, sind mit einer entsprechenden Vorlage zu beschließen. 6 Fazit Die Stellenbemessung für Schulsachbearbeiter/-innen erhöht sich zum einen und vor allem aus der deutlichen Erhöhung der Schülerzahlen und der Schüler/-innen, die in DaZ-Klassen lernen sowie aus dem aus der Evaluation entstehenden Mehrbedarfs. Für die Haushaltsjahre 2017/2018 wurden die aufgrund der Schülerzahlentwicklung entstandenen Stellenmehrbedarfe (7 Stellen in 2017 und 9 Stellen in 2018) bereits für die Haushaltsplanung angemeldet. Für den Mehrbedarf aus den in der Vorlage beschriebenen erforderlichen Anpassungen des Stellenbemessungsmodells wurde darüber hinaus vorsorglich eine zusätzliche Stellenanzahl von 6,00 VzÄ im Entwurf des Stellenplanes 2017/2018 berücksichtigt. Mit dem Beschluss des Haushaltsplanes 2017/2018 stehen somit für 2017 insgesamt 13,00 VZÄ zusätzlich zur Verfügung und für 2018 nochmals 9,00 Stellen. Die Einrichtung der Stellen erfolgt in Abhängigkeit der konkreten Berechnung auf der Grundlage der aktuellen Kamenzstatistik. Anlage 10 Anlage Bemessungsmodell Schulsachbearbeiterinnen in der Stadt Leipzig Grund- und Oberschulen Schülerzahl Aktuelles Modell Neuer Vorschlag bis 200 Schüler/-innen 0,500 VZÄ 0,500 VZÄ 201 bis 250 Schüler/-innen 0,625 VZÄ 0,625 VZÄ 251 bis 300 Schüler/-innen 0,750 VZÄ 0,750 VZÄ 301 bis 350 Schüler/-innen 0,875 VZÄ 0,875 VZÄ ab 351 Schüler/-innen 1,000 VZÄ 351 bis 450 Schüler/-innen 1,000 VZÄ 451 bis 550 Schüler/-innen - 1,250 VZÄ 551 bis 650 Schüler/-innen - 1,500 VZÄ ab 651 Schüler/-innen und entsprechend linear weiter - 1,750 VZÄ Schülerzahl Aktuelles Modell Neuer Vorschlag bis 300 Schüler/-innen 0,500 VZÄ 0,500 VZÄ 301 bis 450 Schüler/-innen 0,750 VZÄ 0,750 VZÄ Gymnasien 451 bis 550 Schüler/-innen 551 bis 650 Schüler/-innen 1,000 VZÄ 1,000 VZÄ 1,250 VZÄ 651 bis 750 Schüler/-innen 1,500 VZÄ 1,500 VZÄ 751 bis 900 Schüler/-innen 1,750 VZÄ 1,750 VZÄ ab 901 Schüler/-innen 2,000 VZÄ 2,000 VZÄ Förderschulen Schulen Beizubehaltendes Modell Schulen für geistig Behinderte unabhängig der Schülerzahl 0,750 VZÄ Schulen für Lernbehinderte bis 200 Schüler/-innen ab 201 Schüler/-innen Schulen für besondere Behinderungsarten Dr. Georg Sacke Schule (Klinikschule) Kurt-Biedermann-Schule (FZ Erziehungshilfe) 0,700 VZÄ 0,900 VZÄ 0,500 VZÄ Zuschlag + 0,800 VZÄ >>>ansonsten kommt die Staffelung der Schulen für Lernbehinderte zur Anwendung 1 Anlage Berufsschulzentren Schülerzahl Beizubehaltendes Modell bis 300 Schüler/-innen 0,500 VZÄ 301 bis 600 Schüler/-innen 1,000 VZÄ 601 bis 800 Schüler/-innen 1,500 VZÄ 801 bis 1000 Schüler/-innen 2,000 VZÄ 1.001 bis 1.200 Schüler/-innen 2,500 VZÄ 1.201 bis 1.450 Schüler/-innen 3,000 VZÄ 1.451 bis 1.750 Schüler/-innen 3,500 VZÄ 1.751 bis 2.000 Schüler/-innen 4,000 VZÄ ab 2.001 Schüler/-innen 4,500 VZÄ Schüler/innen im Blockunterricht und in Teilzeit werden mit dem Faktor 0,75 multipliziert. Zuschläge: Die Zuschläge werden als Punkte auf die Schülerzahl aufgerechnet. Zuschlag Aktuelles Modell Neuer Vorschlag DAZ-Schüler in DaZ-Klassen Pro DAZ-Klasse (DAZ 1) 10 Punkte nur in GS, OS, GYM DaZ-Schüler in DaZ-Klassen werden doppelt gerechnet in allen Schularten LRS-Schüler Pro LRS-Klasse 10 Punkte LRS-Schüler in LRS-Klassen werden doppelt gerechnet Integrationsschüler 1-15 Schüler–10 Punkte 16–30 Schüler–20 Punkte nur in GS, OS, GYM Integrationsschüler werden doppelt gerechnet in den Schularten Grundschule, Oberschule, Gymnasium, Berufsschulzentrum Außenstellen Schulen erhalten pro Außenstelle einen Anteil von 0,500 VZÄ, wenn die Außenstelle sich nicht in unmittelbarer Nähe (2 km) des Stammhauses befindet und die Außenstelle eigenständig in einem anderen Gebäude untergebracht ist, d.h. das Gebäude nicht auch von anderen kommunalen Schulen genutzt wird, und der Schule auf Grund der geringen Schülerzahl, weniger als 2,00 VZÄ für SSB zur Verfügung stehen. Schulen erhalten pro Außenstelle einen Anteil von 0,500 VZÄ, wenn die Außenstelle sich nicht in unmittelbarer Nähe (500 m) des Stammhauses befindet und die Außenstelle eigenständig in einem anderen Gebäude untergebracht ist, d.h. das Gebäude nicht auch von anderen kommunalen Schulen genutzt wird, und der Schule auf Grund der geringen Schülerzahl, weniger als 2 Personen für SSB zur Verfügung stehen. 2 Anlage Allgemeines: Bei Vorliegen der Kamenzstatistik im Herbst jedes Jahres werden die Schülerzahlen an das Hauptamt zur Überprüfung der Umsetzung der vorliegenden Bemessungsmethode gemeldet. Eine lineare Fortführung der Staffelung kann bei Erfordernis durch das Fachamt vorgenommen werden. 3