Daten
Kommune
Leipzig
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1274956.pdf
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116 kB
Erstellt
04.05.17, 12:00
Aktualisiert
17.05.17, 15:17
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Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-04058-VSP-03
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
Betreff:
Finanzieller Zuschuss an die HCL GmbH
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtler
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Ratsversammlung
16.05.2017
17.05.2017
Bestätigung
Beschlussfassung
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
☐
Rechtswidrig und/oder
☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig.
☐
Zustimmung
☐ Ablehnung
☐
Zustimmung mit Ergänzung
☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
☒
Alternativvorschlag
☐ Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, an die HCL Bundesliga GmbH im Haushaltsjahr
2017 einen finanziellen Zuschuss i.H.v. maximal 200.000 EUR unter Nichtanwendung der
Rahmenrichtlinie zur Vergabe von Zuwendungen der Stadt Leipzig an außerhalb der
Stadtverwaltung stehende Stellen (Zuwendungsrichtlinie) auszuzahlen. Damit sind weitere
finanzielle Zuschüsse an die HCL Bundesliga GmbH in den Haushaltsjahren 2017 bis
2019 ausgeschlossen. Diese Auszahlung steht unter nachfolgenden aufschiebenden
Bedingungen, welche durch die HCL Bundesliga GmbH zu erfüllen sind:
A. Dem
Oberbürgermeister
wird
ein
tragfähiges
Konsolidierungsund
Sanierungskonzept mit positiver Fortführungsprognose der HC Leipzig Bundesliga
GmbH durch einen vereidigten Wirtschaftsprüfer vorgelegt. Das Konzept wird durch
diesen Experten in den Fachausschüssen Sport und Finanzen vorgestellt. Das
Konzept wird allen Stadträtinnen und Stadträten in einem einzurichtenden Datenraum
zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt.
1/7
B. Soweit sich aus dem Konzept aufschiebend bedingte Einzahlungen Dritter - sog.
Investoren - zugunsten der HC Leipzig Bundesliga GmbH ergeben, werden dem
Oberbürgermeister unbedingte Einzahlungen i.H.v. mindestens 600.000 EUR
zugunsten der HC Leipzig Bundesliga GmbH auf einem geeigneten Konto der
Sparkasse Leipzig nachgewiesen.
C. Soweit sich aus dem Konzept aufschiebend bedingte Gläubigerverzichte zugunsten
der HC Leipzig Bundesliga GmbH ergeben, werden dem Oberbürgermeister
unbedingte Gläubigerverzichte i.H.v. mindestens 100.000 EUR zugunsten der HCL
Bundesliga GmbH nachgewiesen.
D. Soweit sich aus dem Konzept aufschiebend bedingte fällige Forderungen zugunsten
der HC Leipzig Bundesliga GmbH ergeben, werden dem Oberbürgermeister
unbedingte Einzahlungen i.H.v. mindestens 180.000 EUR zugunsten der HC Leipzig
Bundesliga GmbH auf einem geeigneten Konto der Sparkasse Leipzig
nachgewiesen.
E. Soweit sich aus dem Konzept aufschiebend bedingte finanzielle Unterstützungsleistungen zugunsten der HC Leipzig Bundesliga GmbH ergeben, werden dem
Oberbürgermeister unbedingte Einzahlungen i.H.v. mindestens 100.000 EUR
zugunsten der HC Leipzig Bundesliga GmbH auf einem geeigneten Konto der
Sparkasse Leipzig nachgewiesen.
F. Die in den Beschlusspunkten C. bis E. bezifferten Beträge können untereinander
ausgeglichen werden.
G. Die HC Leipzig Bundesliga GmbH hat sich unbedingt dem Leipziger Corporate
Governance Kodex zu verpflichten. Hierzu hat die HCL Bundesliga GmbH u.a. einen
Aufsichtsrat zu bestellen, der mindestens einmal im Quartal tagt. Die Stadt Leipzig
entsendet in den Aufsichtsrat einen Vertreter. Der Vertreter wird durch Beschluss der
Ratsversammlung gewählt.
H. Die HC Leipzig Bundesliga GmbH hat vorab die notwendige beihilferechtliche
Erklärung abzugeben.
2. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle 1089700000 “unterjährige Finanzierung ohne
Deckung im Finanzhaushalt”.
Begründung
Der Handball-Club Leipzig e.V. (HCL) ist ein reiner Frauenhandball-Verein und gehört zu den
traditionsreichsten Handballclubs in Deutschland. Der HCL war über ein Jahrzehnt eines der
absoluten sportlichen Aushängeschilder unserer Stadt. Der Verein spielt in der
1. Bundesliga der Frauen und ist aktuell auf Position 6 platziert. Im Jahr 2010 gewann die
Mannschaft zum sechsten und bis dato letzten Mal in der Vereinsgeschichte die
gesamtdeutsche Meisterschaft. Mit seinen Vorgängervereinen konnten insgesamt
21 Meisterschaftstitel, 9 nationale Pokalsiege und 4 Europacup-Titel gewonnen werden.
Weiterhin wurden seit 1994 insgesamt 19 nationale Meisterschaftstitel durch die A- sowie
B-Jugendmannschaft erreicht. Der HC Leipzig e.V. war mehrfach Mannschaft des Jahres in
Sachsen und der Stadt Leipzig. Die zweite Mannschaft, auch „Juniorteam“ genannt, spielt in
der 3. Liga Staffel Ost und besteht überwiegend aus Spielerinnen der A-Jugend. Der Verein
ist für seine sehr gute Nachwuchsarbeit überregional bekannt und setzt auf eine
kontinuierliche Ausbildung in allen Altersklassen. Aktuell stellt der Verein acht JugendNationalspielerinnen.
2/7
Mit Vertrag vom 09. November 1999 erfolgte die Übernahme des gesamten Wirtschafts- und
Spielbetriebes der Handball-Bundesliga-Mannschaft des HCL e.V. durch die Bundesliga
GmbH. Dieser Vertrag hatte ursprünglich eine Laufzeit bis 30. Juni 2009 und verlängert sich
seitdem jeweils um ein Jahr, falls keine Kündigung erfolgt.
Der HCL war in der Vergangenheit Ausrichter bei bedeutenden Sportveranstaltungen in
Leipzig:
Dass der Stadtverwaltung im Entwurf vorliegende Sanierungskonzept der Rechtsanwälte,
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater Thierhoff, Müller & Partner vom 10. März 2017 gibt auf Seite
17 und 18 detailliert Auskunft über Ursachen der aktuellen wirtschaftlichen Problemlage. Die
Gesellschaft wird als insolvent qualifiziert. Eine nachhaltig schwache Ertragskraft der
Gesellschaft, Ausbleiben von Sponsorengeldern teils durch Insolvenzen, Vertragsabschlüsse
aufgrund in Aussicht gestellter Sponsorenverträge, fehlende Rücklagen können hierfür
beispielhaft benannt werden.
Laut Gutachten (Entwurf) ist für eine sichere Beseitigung der Insolvenzeröffnungsgründe, der
gesicherten Finanzierung der laufenden Saison sowie einer positiven Fortführungsprognose
eine Liquiditäts-zuführung in Höhe von 1,3 Mio. EUR erforderlich. Das Sanierungsgutachten
(Entwurf) weist zur Komplettentschuldung der GmbH einen städtischen Zuschuss in Höhe
von 300.000 EUR aus, 20.000 EUR verbleiben als nicht benannt. Mit vollumfänglicher
Realisierung der Beschlusspunkte 1 a – e wird demnach eine Summe von 1,2 Mio. EUR
realisiert.
Zu Beschlusspunkt 1:
Die Sportförderrichtlinien der Stadt Leipzig schließen eine Förderung des Profisports aus.
Die Beschlussfassung erfolgt daher in Kenntnis und ausdrücklich außerhalb dieser
Regelungen.
Zu Beschlusspunkt 1 A:
Die Erstellung eines tragfähigen Konsolidierungs- und Sanierungskonzeptes ist erforderlich,
um eine vollumfängliche Kenntnis über die aktuelle finanzielle Situation der betreffenden
Gesellschaft sowie Voraussetzungen für eine positive Fortsetzungsprognose zu erhalten.
Zu Beschlusspunkt 1 B - E:
Es ist für die HC Leipzig Bundesliga GmbH zwingende Verpflichtung, diese monetären
Voraussetzungen vollständig zu erbringen. Die Gesellschaft muss darüber hinaus die im
Antrag formulierte Rechtsverbindlichkeit der erbrachten Leistungen nachweisen.
Zu Beschlusspunkt 1 G:
O. a. Konzept (Entwurf) stellt auf Seite 36 (Anlage 1) die zukünftige Struktur der GmbH dar.
Dabei ist vorgesehen, dass eine, nach Aussage des Geschäftsführers bereits gegründete,
Beteiligungsgesellschaft 49 % der Anteile an der Bundesliga GmbH übernimmt und 51 %
beim Stammverein verbleiben. Die daraus resultierende Gesellschafterversammlung wird
durch einen Aufsichtsrat kontrolliert.
Nach Kenntnisnahme des Gutachtens (Entwurf) sowie Gesprächen mit verschiedenen
Beteiligten durch die Stadtverwaltung ist ganz offensichtlich, dass in der Vergangenheit
insbesondere die Aufsichtspflicht gegenüber der Geschäftsführung nicht in genügendem
Maße ausgeübt wurde.
3/7
Ab Seite 25 des Sanierungsgutachtens (Entwurf) erfolgen ausführliche Aussagen zur
künftigen Positionierung und Ausrichtung der Bundesliga GmbH. Dies umfasst diverse
Planansätze, insbesondere aber auch eine Finanzplanung sowie eine Gewinn- und
Verlustrechnung bis zum Jahr 2019. Die Realisierung dieser Planungen ist Grundlage für die
Zukunftsfähigkeit der Gesellschaft.
Dies betrifft auch sofort einzuleitende Gegenmaßnahmen, sofern sich entsprechende
Planabweichungen abzeichnen. Das ist eine grundsätzliche Aufgabe der Geschäftsführung
und durch einen funktionierenden Aufsichtsrat zu kontrollieren. Insofern ist es vorliegend
erforderlich, auf die Entsendung eines städtischen Vertreters/in bzw. eines städtischen
Unternehmens in den Aufsichtsrat der künftigen HC Leipzig Bundesliga GmbH zu bestehen.
Dies erfolgt u. a. hinsichtlich der Kontrolle der zweck- und sachgemäßen Einsetzung der
städtischen Mittel.
Im Leipziger Corporate Governance Kodex klargestellt, dass der Vorstand und der
Aufsichtsrat betreffender Unternehmen eine Verpflichtung haben, für den transparenten
Bestand des Unternehmens sowie seine nachhaltige Wertschöpfung zu sorgen.
Zu Beschlusspunkt 1H
Jeder Zuschuss an ein wirtschaftlich tätiges Unternehmen stellt eine Beihilfe dar. Der
Zuschuss von 200.000 EUR an den HCL ist grundsätzlich eine Beihilfe. Allerdings ist besteht
die Möglichkeit, dass diese Beihilfe grundsätzlich zulässig ist. Vorliegend könnte die Beihilfe
nach der De-minimis-Verordnung oder nach der Leitlinie für staatliche Beihilfen zur Rettung
und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten zulässig sein. Nach
der De-minimis-Verordnung ist eine Zuwendung bis zu einem Betrag von 200.000 EUR, wie
im vorliegenden Fall, zulässig, wenn in den vorangegangenen zwei Steuerjahren keine
derartigen Beihilfen gewährt worden sind, keine weiteren Beihilfen nach dieser Regelung
beantragt wurden und in den nächsten zwei Jahren keine Beihilfen über ein Betrag von
200.000 EUR hinaus gewährt werden. Beihilferechtlich wäre der Zuschuss zulässig, wenn
der HC Leipzig GmbH erklärt, dass er in den letzten zwei Jahren keine Beihilfen nach
De-minimis erhalten hat und auch keine weiteren beantragt hat.
Daneben muss aufgrund § 89 GemO sichergestellt sein, dass städtisches Vermögen
ordnungsgemäß verwendet wird. Dazu gehört kein Unternehmen, das insolvent ist, zu
bezuschussen. Insofern muss zumindest Sorge getragen werden, dass das Unternehmen
eine hinreichende Wahrscheinlichkeit hat, dass es gerettet werden kann. In dem der
städtische Zuschuss erst nach Generierung von 1 Mio. EUR durch die HC Leipzig
Bundesliga GmbH selbst (Ziffer 1B - 1F) ausbezahlt wird, wird dieser Voraussetzung
entsprochen. Dies gilt auch für den Fall, dass vorgenanntes Gutachten eine Verschuldung
von 1,3 Mio. EUR ausweist, mit zunächst zu erbringender Eigenleistung und städtischem
Zuschuss im Gegenzug eine Zuführung von 1,2 Mio. EUR erfolgt. Diesbezüglich würde
lediglich ein Fehlbetrag von 100.000 EUR verbleiben, welcher durch verstärkte Anstrengung
der GmbH in den nächsten Monaten abgebaut werden kann.
Im Ergebnis kann zusammenfassend festgehalten werden, dass es für die Stadtverwaltung
nicht nachvollziehbar ist, wie sich eine derart hohe Verschuldung eines Handball-FrauenBundesligisten angesichts der Höhe des jeweiligen Jahresetats ergeben kann. Noch
unverständlicher ist es, dass ganz offensichtlich die jeweiligen Gremien, insbesondere
Vorstand und Beirat ihrer Verantwortung nicht oder zumindest nicht in ausreichendem Maße
gerecht geworden sind. Es ist aus verschiedenen Gründen nicht Aufgabe der
Stadtverwaltung, insolventen bzw. von der Insolvenz akut bedrohten Vereinen /
Gesellschaften eine Unterstützung aus öffentlichen Mitteln zukommen zu lassen. Auch wenn
in der Handball-Bundesliga der Frauen davon ausgegangen werden kann, dass keine
relevanten Gewinne zu realisieren sind, muss eine kommunale Unterstützung besonders vor
dem Gleichheitsgrundsatz sehr kritisch betrachtet werden.
4/7
Der Stadtverwaltung wird es nicht möglich sein, entsprechende Parameter zu formulieren, in
welchen Fällen wirtschaftlich gefährdete Vereine (Spielbetriebsgesellschaften) unterstützt
werden und in welchen Situationen dies nicht erfolgt. Es ist nicht Aufgabe der Verwaltung,
wirtschaftliche Fehlentscheidungen sowie -entwicklungen finanziell auszugleichen.
Aufgrund der eingangs beschriebenen Erfolge des HCL, der regionalen sowie
überregionalen Bedeutung, des jahrelangen Alleinstellungsmerkmals des Vereines und der
schwierigen Gesamtsituation durch die rasante Entwicklung des Mannschafts-Spitzensports
in Leipzig (RB Leipzig; SC DHFK Leipzig) einhergehend mit dem Wettbewerb um die
vorhandenen Zuschauerpotenziale, wird in Abwägung aller Sachverhalte die Auszahlung
eines finanziellen Zuschusses in Höhe von 200.000 EUR befürwortet. Der HCL ist aktuell die
einzige Frauenmannschaft im Spitzensport in Leipzig. Mit Anmeldung der Insolvenz würde
die 1. Mannschaft in die 3. Spielklasse zurück gestuft werden. Die Erfahrungen im
Frauenhandball belegen, dass eine anschließende Rückkehr in die höchste Spielklasse nur
sehr schwierig möglich ist. Mit Ligarückstufung wäre mangels sportlicher Perspektive mit
hoher Wahrscheinlichkeit auch der Abgang der leistungsstärksten Nachwuchsspielerinnen
verbunden. Der HCL beweist auch in dieser Spielzeit, dass Spielerinnen aus der A-Jugend
Bestandteil der Bundesligamannschaft sind, Einsatzzeiten erhalten und sich sportlich
hervorragend entwickeln.
Handball weiblich ist eine Schwerpunktsportart der Stadt Leipzig und der HCL Stützpunkt
des Deutschen Handball-Bundes. Auch diese beiden Errungenschaften würden mit einer
Insolvenz der GmbH wahrscheinlich wegfallen. Leipzig ist noch in diesem Jahr Spielort der
Handball-Weltmeisterschaft der Frauen und wird alle Vorrundenspiele sowie ein mögliches
Viertelfinale der deutschen Auswahl austragen.
Abschließend muss noch einmal der Fakt heraus gestellt werden, dass die HC Leipzig
Bundesliga GmbH den städtischen Zuschuss nur für den Fall ausgezahlt bekommt,
dass zuvor insgesamt 1 Mio. EUR als eigener Beitrag erbracht worden ist
(s. Beschlusspunkte). Diese wäre im Erfolgsfall eine gewaltige und sehr engagierte
Anstrengung, nicht zuletzt in dieser sehr kurzen Zeit. Mit tatsächlicher Generierung dieser
Finanzmittel würde die Fortführungsprognose aus dem Sanierungskonzept stark untermauert
werden, da sich dann auch ein zukünftiger regelmäßiger Mittelzufluss durch weitere
Sponsoren sowie Ausgabendisziplin glaubhaft ableiten lässt.
5/7
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
200.000
1089700000
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
2017
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
6/7
7/7