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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1274956.pdf
Größe
116 kB
Erstellt
04.05.17, 12:00
Aktualisiert
17.05.17, 15:17

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Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-04058-VSP-03 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Betreff: Finanzieller Zuschuss an die HCL GmbH Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtler Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Ratsversammlung 16.05.2017 17.05.2017 Bestätigung Beschlussfassung Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre ☐ Rechtswidrig und/oder ☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig. ☐ Zustimmung ☐ Ablehnung ☐ Zustimmung mit Ergänzung ☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln ☒ Alternativvorschlag ☐ Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: 1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, an die HCL Bundesliga GmbH im Haushaltsjahr 2017 einen finanziellen Zuschuss i.H.v. maximal 200.000 EUR unter Nichtanwendung der Rahmenrichtlinie zur Vergabe von Zuwendungen der Stadt Leipzig an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen (Zuwendungsrichtlinie) auszuzahlen. Damit sind weitere finanzielle Zuschüsse an die HCL Bundesliga GmbH in den Haushaltsjahren 2017 bis 2019 ausgeschlossen. Diese Auszahlung steht unter nachfolgenden aufschiebenden Bedingungen, welche durch die HCL Bundesliga GmbH zu erfüllen sind: A. Dem Oberbürgermeister wird ein tragfähiges Konsolidierungsund Sanierungskonzept mit positiver Fortführungsprognose der HC Leipzig Bundesliga GmbH durch einen vereidigten Wirtschaftsprüfer vorgelegt. Das Konzept wird durch diesen Experten in den Fachausschüssen Sport und Finanzen vorgestellt. Das Konzept wird allen Stadträtinnen und Stadträten in einem einzurichtenden Datenraum zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt. 1/7 B. Soweit sich aus dem Konzept aufschiebend bedingte Einzahlungen Dritter - sog. Investoren - zugunsten der HC Leipzig Bundesliga GmbH ergeben, werden dem Oberbürgermeister unbedingte Einzahlungen i.H.v. mindestens 600.000 EUR zugunsten der HC Leipzig Bundesliga GmbH auf einem geeigneten Konto der Sparkasse Leipzig nachgewiesen. C. Soweit sich aus dem Konzept aufschiebend bedingte Gläubigerverzichte zugunsten der HC Leipzig Bundesliga GmbH ergeben, werden dem Oberbürgermeister unbedingte Gläubigerverzichte i.H.v. mindestens 100.000 EUR zugunsten der HCL Bundesliga GmbH nachgewiesen. D. Soweit sich aus dem Konzept aufschiebend bedingte fällige Forderungen zugunsten der HC Leipzig Bundesliga GmbH ergeben, werden dem Oberbürgermeister unbedingte Einzahlungen i.H.v. mindestens 180.000 EUR zugunsten der HC Leipzig Bundesliga GmbH auf einem geeigneten Konto der Sparkasse Leipzig nachgewiesen. E. Soweit sich aus dem Konzept aufschiebend bedingte finanzielle Unterstützungsleistungen zugunsten der HC Leipzig Bundesliga GmbH ergeben, werden dem Oberbürgermeister unbedingte Einzahlungen i.H.v. mindestens 100.000 EUR zugunsten der HC Leipzig Bundesliga GmbH auf einem geeigneten Konto der Sparkasse Leipzig nachgewiesen. F. Die in den Beschlusspunkten C. bis E. bezifferten Beträge können untereinander ausgeglichen werden. G. Die HC Leipzig Bundesliga GmbH hat sich unbedingt dem Leipziger Corporate Governance Kodex zu verpflichten. Hierzu hat die HCL Bundesliga GmbH u.a. einen Aufsichtsrat zu bestellen, der mindestens einmal im Quartal tagt. Die Stadt Leipzig entsendet in den Aufsichtsrat einen Vertreter. Der Vertreter wird durch Beschluss der Ratsversammlung gewählt. H. Die HC Leipzig Bundesliga GmbH hat vorab die notwendige beihilferechtliche Erklärung abzugeben. 2. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle 1089700000 “unterjährige Finanzierung ohne Deckung im Finanzhaushalt”. Begründung Der Handball-Club Leipzig e.V. (HCL) ist ein reiner Frauenhandball-Verein und gehört zu den traditionsreichsten Handballclubs in Deutschland. Der HCL war über ein Jahrzehnt eines der absoluten sportlichen Aushängeschilder unserer Stadt. Der Verein spielt in der 1. Bundesliga der Frauen und ist aktuell auf Position 6 platziert. Im Jahr 2010 gewann die Mannschaft zum sechsten und bis dato letzten Mal in der Vereinsgeschichte die gesamtdeutsche Meisterschaft. Mit seinen Vorgängervereinen konnten insgesamt 21 Meisterschaftstitel, 9 nationale Pokalsiege und 4 Europacup-Titel gewonnen werden. Weiterhin wurden seit 1994 insgesamt 19 nationale Meisterschaftstitel durch die A- sowie B-Jugendmannschaft erreicht. Der HC Leipzig e.V. war mehrfach Mannschaft des Jahres in Sachsen und der Stadt Leipzig. Die zweite Mannschaft, auch „Juniorteam“ genannt, spielt in der 3. Liga Staffel Ost und besteht überwiegend aus Spielerinnen der A-Jugend. Der Verein ist für seine sehr gute Nachwuchsarbeit überregional bekannt und setzt auf eine kontinuierliche Ausbildung in allen Altersklassen. Aktuell stellt der Verein acht JugendNationalspielerinnen. 2/7 Mit Vertrag vom 09. November 1999 erfolgte die Übernahme des gesamten Wirtschafts- und Spielbetriebes der Handball-Bundesliga-Mannschaft des HCL e.V. durch die Bundesliga GmbH. Dieser Vertrag hatte ursprünglich eine Laufzeit bis 30. Juni 2009 und verlängert sich seitdem jeweils um ein Jahr, falls keine Kündigung erfolgt. Der HCL war in der Vergangenheit Ausrichter bei bedeutenden Sportveranstaltungen in Leipzig: Dass der Stadtverwaltung im Entwurf vorliegende Sanierungskonzept der Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater Thierhoff, Müller & Partner vom 10. März 2017 gibt auf Seite 17 und 18 detailliert Auskunft über Ursachen der aktuellen wirtschaftlichen Problemlage. Die Gesellschaft wird als insolvent qualifiziert. Eine nachhaltig schwache Ertragskraft der Gesellschaft, Ausbleiben von Sponsorengeldern teils durch Insolvenzen, Vertragsabschlüsse aufgrund in Aussicht gestellter Sponsorenverträge, fehlende Rücklagen können hierfür beispielhaft benannt werden. Laut Gutachten (Entwurf) ist für eine sichere Beseitigung der Insolvenzeröffnungsgründe, der gesicherten Finanzierung der laufenden Saison sowie einer positiven Fortführungsprognose eine Liquiditäts-zuführung in Höhe von 1,3 Mio. EUR erforderlich. Das Sanierungsgutachten (Entwurf) weist zur Komplettentschuldung der GmbH einen städtischen Zuschuss in Höhe von 300.000 EUR aus, 20.000 EUR verbleiben als nicht benannt. Mit vollumfänglicher Realisierung der Beschlusspunkte 1 a – e wird demnach eine Summe von 1,2 Mio. EUR realisiert. Zu Beschlusspunkt 1: Die Sportförderrichtlinien der Stadt Leipzig schließen eine Förderung des Profisports aus. Die Beschlussfassung erfolgt daher in Kenntnis und ausdrücklich außerhalb dieser Regelungen. Zu Beschlusspunkt 1 A: Die Erstellung eines tragfähigen Konsolidierungs- und Sanierungskonzeptes ist erforderlich, um eine vollumfängliche Kenntnis über die aktuelle finanzielle Situation der betreffenden Gesellschaft sowie Voraussetzungen für eine positive Fortsetzungsprognose zu erhalten. Zu Beschlusspunkt 1 B - E: Es ist für die HC Leipzig Bundesliga GmbH zwingende Verpflichtung, diese monetären Voraussetzungen vollständig zu erbringen. Die Gesellschaft muss darüber hinaus die im Antrag formulierte Rechtsverbindlichkeit der erbrachten Leistungen nachweisen. Zu Beschlusspunkt 1 G: O. a. Konzept (Entwurf) stellt auf Seite 36 (Anlage 1) die zukünftige Struktur der GmbH dar. Dabei ist vorgesehen, dass eine, nach Aussage des Geschäftsführers bereits gegründete, Beteiligungsgesellschaft 49 % der Anteile an der Bundesliga GmbH übernimmt und 51 % beim Stammverein verbleiben. Die daraus resultierende Gesellschafterversammlung wird durch einen Aufsichtsrat kontrolliert. Nach Kenntnisnahme des Gutachtens (Entwurf) sowie Gesprächen mit verschiedenen Beteiligten durch die Stadtverwaltung ist ganz offensichtlich, dass in der Vergangenheit insbesondere die Aufsichtspflicht gegenüber der Geschäftsführung nicht in genügendem Maße ausgeübt wurde. 3/7 Ab Seite 25 des Sanierungsgutachtens (Entwurf) erfolgen ausführliche Aussagen zur künftigen Positionierung und Ausrichtung der Bundesliga GmbH. Dies umfasst diverse Planansätze, insbesondere aber auch eine Finanzplanung sowie eine Gewinn- und Verlustrechnung bis zum Jahr 2019. Die Realisierung dieser Planungen ist Grundlage für die Zukunftsfähigkeit der Gesellschaft. Dies betrifft auch sofort einzuleitende Gegenmaßnahmen, sofern sich entsprechende Planabweichungen abzeichnen. Das ist eine grundsätzliche Aufgabe der Geschäftsführung und durch einen funktionierenden Aufsichtsrat zu kontrollieren. Insofern ist es vorliegend erforderlich, auf die Entsendung eines städtischen Vertreters/in bzw. eines städtischen Unternehmens in den Aufsichtsrat der künftigen HC Leipzig Bundesliga GmbH zu bestehen. Dies erfolgt u. a. hinsichtlich der Kontrolle der zweck- und sachgemäßen Einsetzung der städtischen Mittel. Im Leipziger Corporate Governance Kodex klargestellt, dass der Vorstand und der Aufsichtsrat betreffender Unternehmen eine Verpflichtung haben, für den transparenten Bestand des Unternehmens sowie seine nachhaltige Wertschöpfung zu sorgen. Zu Beschlusspunkt 1H Jeder Zuschuss an ein wirtschaftlich tätiges Unternehmen stellt eine Beihilfe dar. Der Zuschuss von 200.000 EUR an den HCL ist grundsätzlich eine Beihilfe. Allerdings ist besteht die Möglichkeit, dass diese Beihilfe grundsätzlich zulässig ist. Vorliegend könnte die Beihilfe nach der De-minimis-Verordnung oder nach der Leitlinie für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten zulässig sein. Nach der De-minimis-Verordnung ist eine Zuwendung bis zu einem Betrag von 200.000 EUR, wie im vorliegenden Fall, zulässig, wenn in den vorangegangenen zwei Steuerjahren keine derartigen Beihilfen gewährt worden sind, keine weiteren Beihilfen nach dieser Regelung beantragt wurden und in den nächsten zwei Jahren keine Beihilfen über ein Betrag von 200.000 EUR hinaus gewährt werden. Beihilferechtlich wäre der Zuschuss zulässig, wenn der HC Leipzig GmbH erklärt, dass er in den letzten zwei Jahren keine Beihilfen nach De-minimis erhalten hat und auch keine weiteren beantragt hat. Daneben muss aufgrund § 89 GemO sichergestellt sein, dass städtisches Vermögen ordnungsgemäß verwendet wird. Dazu gehört kein Unternehmen, das insolvent ist, zu bezuschussen. Insofern muss zumindest Sorge getragen werden, dass das Unternehmen eine hinreichende Wahrscheinlichkeit hat, dass es gerettet werden kann. In dem der städtische Zuschuss erst nach Generierung von 1 Mio. EUR durch die HC Leipzig Bundesliga GmbH selbst (Ziffer 1B - 1F) ausbezahlt wird, wird dieser Voraussetzung entsprochen. Dies gilt auch für den Fall, dass vorgenanntes Gutachten eine Verschuldung von 1,3 Mio. EUR ausweist, mit zunächst zu erbringender Eigenleistung und städtischem Zuschuss im Gegenzug eine Zuführung von 1,2 Mio. EUR erfolgt. Diesbezüglich würde lediglich ein Fehlbetrag von 100.000 EUR verbleiben, welcher durch verstärkte Anstrengung der GmbH in den nächsten Monaten abgebaut werden kann. Im Ergebnis kann zusammenfassend festgehalten werden, dass es für die Stadtverwaltung nicht nachvollziehbar ist, wie sich eine derart hohe Verschuldung eines Handball-FrauenBundesligisten angesichts der Höhe des jeweiligen Jahresetats ergeben kann. Noch unverständlicher ist es, dass ganz offensichtlich die jeweiligen Gremien, insbesondere Vorstand und Beirat ihrer Verantwortung nicht oder zumindest nicht in ausreichendem Maße gerecht geworden sind. Es ist aus verschiedenen Gründen nicht Aufgabe der Stadtverwaltung, insolventen bzw. von der Insolvenz akut bedrohten Vereinen / Gesellschaften eine Unterstützung aus öffentlichen Mitteln zukommen zu lassen. Auch wenn in der Handball-Bundesliga der Frauen davon ausgegangen werden kann, dass keine relevanten Gewinne zu realisieren sind, muss eine kommunale Unterstützung besonders vor dem Gleichheitsgrundsatz sehr kritisch betrachtet werden. 4/7 Der Stadtverwaltung wird es nicht möglich sein, entsprechende Parameter zu formulieren, in welchen Fällen wirtschaftlich gefährdete Vereine (Spielbetriebsgesellschaften) unterstützt werden und in welchen Situationen dies nicht erfolgt. Es ist nicht Aufgabe der Verwaltung, wirtschaftliche Fehlentscheidungen sowie -entwicklungen finanziell auszugleichen. Aufgrund der eingangs beschriebenen Erfolge des HCL, der regionalen sowie überregionalen Bedeutung, des jahrelangen Alleinstellungsmerkmals des Vereines und der schwierigen Gesamtsituation durch die rasante Entwicklung des Mannschafts-Spitzensports in Leipzig (RB Leipzig; SC DHFK Leipzig) einhergehend mit dem Wettbewerb um die vorhandenen Zuschauerpotenziale, wird in Abwägung aller Sachverhalte die Auszahlung eines finanziellen Zuschusses in Höhe von 200.000 EUR befürwortet. Der HCL ist aktuell die einzige Frauenmannschaft im Spitzensport in Leipzig. Mit Anmeldung der Insolvenz würde die 1. Mannschaft in die 3. Spielklasse zurück gestuft werden. Die Erfahrungen im Frauenhandball belegen, dass eine anschließende Rückkehr in die höchste Spielklasse nur sehr schwierig möglich ist. Mit Ligarückstufung wäre mangels sportlicher Perspektive mit hoher Wahrscheinlichkeit auch der Abgang der leistungsstärksten Nachwuchsspielerinnen verbunden. Der HCL beweist auch in dieser Spielzeit, dass Spielerinnen aus der A-Jugend Bestandteil der Bundesligamannschaft sind, Einsatzzeiten erhalten und sich sportlich hervorragend entwickeln. Handball weiblich ist eine Schwerpunktsportart der Stadt Leipzig und der HCL Stützpunkt des Deutschen Handball-Bundes. Auch diese beiden Errungenschaften würden mit einer Insolvenz der GmbH wahrscheinlich wegfallen. Leipzig ist noch in diesem Jahr Spielort der Handball-Weltmeisterschaft der Frauen und wird alle Vorrundenspiele sowie ein mögliches Viertelfinale der deutschen Auswahl austragen. Abschließend muss noch einmal der Fakt heraus gestellt werden, dass die HC Leipzig Bundesliga GmbH den städtischen Zuschuss nur für den Fall ausgezahlt bekommt, dass zuvor insgesamt 1 Mio. EUR als eigener Beitrag erbracht worden ist (s. Beschlusspunkte). Diese wäre im Erfolgsfall eine gewaltige und sehr engagierte Anstrengung, nicht zuletzt in dieser sehr kurzen Zeit. Mit tatsächlicher Generierung dieser Finanzmittel würde die Fortführungsprognose aus dem Sanierungskonzept stark untermauert werden, da sich dann auch ein zukünftiger regelmäßiger Mittelzufluss durch weitere Sponsoren sowie Ausgabendisziplin glaubhaft ableiten lässt. 5/7 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt 200.000 1089700000 Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt 2017 Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: x nein wenn ja, x nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 6/7 7/7