Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1277179.pdf
Größe
68 kB
Erstellt
11.05.17, 12:00
Aktualisiert
05.07.17, 13:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Anfrage Nr. VI-F-04174
Status: öffentlich
Eingereicht von
Fraktion DIE LINKE
Betreff:
Umsetzung des Ratsbeschlusses zur Wiederherstellung der Leuchtreklame an den
Höfen am Brühl
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
21.06.2017
mündliche Beantwortung
Sachverhalt:
Bestandteil des Satzungsbeschlusses des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes für die
Höfe am Brühl war die Wiederherstellung der dreisprachigen Leuchtschrift „Willkommen in
Leipzig“ und der Leuchtreklame „Mein Leipzig lob ich mir“, ergänzt mit dem Konterfei von
Johann Wolfgang v. Goethe. Damit nahm der Stadtrat Inhalte des breiten Beteiligungsprozesses mit Architektenwettbewerb, Bürgerforen, Gutachten und Bebauungsplanverfahren
auf. Wiederholt wurde der Oberbürgermeister aufgefordert, den Stadtratsbeschluss durch
Realisierung dieser noch offenen Festsetzungen umzusetzen. Es bedarf wohl kaum erst der
Feststellung durch ein Oberlandesgericht, dass es in Leipzig seit 1701 die
Straßenbeleuchtung gibt und Leuchtreklame seit über 100 Jahren untrennbar zum
attraktiven Straßenbild der Messestadt gehört. Die jahrelange „Entscheidungsträgheit“ des
Oberlandesgerichtes ist nicht mehr zu tolerieren.
Deshalb fragen wir:
1. Welche Schritte wurden und werden seitens der Stadt eingeleitet, um eine zeitnahe
Entscheidung des Oberlandesgerichtes einzufordern?
2. Auf welcher Rechtsgrundlage ist es möglich, jahrelang die Umsetzung des in die
kommunale Hoheit fallenden verbindlichen Bauplanungsrechtes zu verzögern?
Anlagen:
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