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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1277179.pdf
Größe
68 kB
Erstellt
11.05.17, 12:00
Aktualisiert
05.07.17, 13:55

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Inhalt der Datei

Anfrage Nr. VI-F-04174 Status: öffentlich Eingereicht von Fraktion DIE LINKE Betreff: Umsetzung des Ratsbeschlusses zur Wiederherstellung der Leuchtreklame an den Höfen am Brühl Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 21.06.2017 mündliche Beantwortung Sachverhalt: Bestandteil des Satzungsbeschlusses des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes für die Höfe am Brühl war die Wiederherstellung der dreisprachigen Leuchtschrift „Willkommen in Leipzig“ und der Leuchtreklame „Mein Leipzig lob ich mir“, ergänzt mit dem Konterfei von Johann Wolfgang v. Goethe. Damit nahm der Stadtrat Inhalte des breiten Beteiligungsprozesses mit Architektenwettbewerb, Bürgerforen, Gutachten und Bebauungsplanverfahren auf. Wiederholt wurde der Oberbürgermeister aufgefordert, den Stadtratsbeschluss durch Realisierung dieser noch offenen Festsetzungen umzusetzen. Es bedarf wohl kaum erst der Feststellung durch ein Oberlandesgericht, dass es in Leipzig seit 1701 die Straßenbeleuchtung gibt und Leuchtreklame seit über 100 Jahren untrennbar zum attraktiven Straßenbild der Messestadt gehört. Die jahrelange „Entscheidungsträgheit“ des Oberlandesgerichtes ist nicht mehr zu tolerieren. Deshalb fragen wir: 1. Welche Schritte wurden und werden seitens der Stadt eingeleitet, um eine zeitnahe Entscheidung des Oberlandesgerichtes einzufordern? 2. Auf welcher Rechtsgrundlage ist es möglich, jahrelang die Umsetzung des in die kommunale Hoheit fallenden verbindlichen Bauplanungsrechtes zu verzögern? Anlagen: 1/1