Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1277143.pdf
Größe
84 kB
Erstellt
11.05.17, 12:00
Aktualisiert
05.07.17, 13:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Anfrage Nr. VI-F-04171
Status: öffentlich
Eingereicht von
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Betreff:
Wie weiter mit dem Schlobachshof?
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
21.06.2017
mündliche Beantwortung
Sachverhalt:
Der Schlobachshof in der nördlichen Burgaue war ein ehemaliger Reiterhof mit
Gastronomie im Norden Leipzigs und wechselte Ende 2016 in das Eigentum der
Stadt Leipzig. Für 1,06 Mio. Euro wurde das 14 Hektar große Areal mit 32 Gebäuden
vom Liegenschaftsamt der Stadt bei einem zweiten Termin im November 2016 im
Amtsgericht Leipzig im Zwangsversteigerungsverfahren ersteigert.
Die hauptsächliche Begründung der Stadt war, dass sie Gelände für ökologische
Ausgleichsmaßnahmen von Firmen benötigt und dies eine sinnvolle Ergänzung und
Alternative wäre. Hauptaugenmerk gilt dem Umstand, dass das Areal seit jeher im
Überschwemmungsgebiet der Luppe liegt. Entsprechend des Hochwasserschutzkonzeptes
des Freistaates Sachsen ist mit Hochwasserschäden wie in den Jahren 2011 und 2013 auch
zukünftig zu rechnen und das Gelände wird als Überschwemmungsgebiet von der Stadt
genutzt. Mit Blick auf künftige Hochwasserereignisse und insbesondere die
Wiederherstellung von Auwaldbiotopen sind daher auch Veränderungen am
Gebäudebestand nicht auszuschließen, zumal eine Anzahl von Gebäuden ohne
hinreichende Baugenehmigung errichtet wurden.
Der betreffende Gelände- und Gebäudekomplex befindet sich im Landschaftsschutzgebiet
Leipziger Auwald, dem Europäischen Vogelschutzgebiet Leipziger Auwald, dem Flora-Fauna
Habitat Leipziger Auensystem und dem Überschwemmungsgebiet (§ 72, WHG, § 100
SächsWG).
Nach den letzten Äußerungen der Stadtverwaltung sollte nach einer
Bestandsaufnahme mit den zuständigen Forst-, Naturschutz-, Abfall- und
Bodenschutzbehörden sowie dem Amt für Bauordnung und Denkmalpflege ein
naturschutzgerechtes Konzept erarbeitet werden, wie mit den teils
denkmalgeschützten Gebäuden umgegangen und Verbesserungen für den
ökologischen Naturhaushalt im Areal des Leipziger Auwalds erreicht werden können.
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Wir fragen daher:
1. Wird mittlerweile ein ämterübergreifendes Konzept unter dem Aspekt der von
ökologischen Ausgleichsmaßnahmen und der Wiederherstellung von
Auwaldbiotopen für das Areal Schlobachshof erarbeitet, wie lautet dazu der
Arbeitsauftrag, welche Ämter und externen Akteure sind daran beteiligt und
wann ist mit einem Ergebnis zu rechnen?
2. Bestehen derzeit Zwischennutzungen der Gebäude?
Wenn ja:
a. Welche und für welchen Zeitraum?
b. Wer koordiniert diese Zwischennutzungen?
c. Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgen die
Zwischennutzungen?
d. Welche Einnahmen werden aus den Zwischennutzungen
generiert?
e. Wie sind die Zwischennutzungen mit dem Sachverhalt, dass das
Gelände als Überschwemmungsgebiet genutzt werden soll,
vereinbar?
3. Soll das Gelände mitsamt (einem Teil) der Gebäude weiter für die
Öffentlichkeit zugänglich bleiben, wenn ja wie und in welchem Umfang?
Anlagen:
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