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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1277143.pdf
Größe
84 kB
Erstellt
11.05.17, 12:00
Aktualisiert
05.07.17, 13:55

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Inhalt der Datei

Anfrage Nr. VI-F-04171 Status: öffentlich Eingereicht von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Betreff: Wie weiter mit dem Schlobachshof? Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 21.06.2017 mündliche Beantwortung Sachverhalt: Der Schlobachshof in der nördlichen Burgaue war ein ehemaliger Reiterhof mit Gastronomie im Norden Leipzigs und wechselte Ende 2016 in das Eigentum der Stadt Leipzig. Für 1,06 Mio. Euro wurde das 14 Hektar große Areal mit 32 Gebäuden vom Liegenschaftsamt der Stadt bei einem zweiten Termin im November 2016 im Amtsgericht Leipzig im Zwangsversteigerungsverfahren ersteigert. Die hauptsächliche Begründung der Stadt war, dass sie Gelände für ökologische Ausgleichsmaßnahmen von Firmen benötigt und dies eine sinnvolle Ergänzung und Alternative wäre. Hauptaugenmerk gilt dem Umstand, dass das Areal seit jeher im Überschwemmungsgebiet der Luppe liegt. Entsprechend des Hochwasserschutzkonzeptes des Freistaates Sachsen ist mit Hochwasserschäden wie in den Jahren 2011 und 2013 auch zukünftig zu rechnen und das Gelände wird als Überschwemmungsgebiet von der Stadt genutzt. Mit Blick auf künftige Hochwasserereignisse und insbesondere die Wiederherstellung von Auwaldbiotopen sind daher auch Veränderungen am Gebäudebestand nicht auszuschließen, zumal eine Anzahl von Gebäuden ohne hinreichende Baugenehmigung errichtet wurden. Der betreffende Gelände- und Gebäudekomplex befindet sich im Landschaftsschutzgebiet Leipziger Auwald, dem Europäischen Vogelschutzgebiet Leipziger Auwald, dem Flora-Fauna Habitat Leipziger Auensystem und dem Überschwemmungsgebiet (§ 72, WHG, § 100 SächsWG). Nach den letzten Äußerungen der Stadtverwaltung sollte nach einer Bestandsaufnahme mit den zuständigen Forst-, Naturschutz-, Abfall- und Bodenschutzbehörden sowie dem Amt für Bauordnung und Denkmalpflege ein naturschutzgerechtes Konzept erarbeitet werden, wie mit den teils denkmalgeschützten Gebäuden umgegangen und Verbesserungen für den ökologischen Naturhaushalt im Areal des Leipziger Auwalds erreicht werden können. 1/2 Wir fragen daher: 1. Wird mittlerweile ein ämterübergreifendes Konzept unter dem Aspekt der von ökologischen Ausgleichsmaßnahmen und der Wiederherstellung von Auwaldbiotopen für das Areal Schlobachshof erarbeitet, wie lautet dazu der Arbeitsauftrag, welche Ämter und externen Akteure sind daran beteiligt und wann ist mit einem Ergebnis zu rechnen? 2. Bestehen derzeit Zwischennutzungen der Gebäude? Wenn ja: a. Welche und für welchen Zeitraum? b. Wer koordiniert diese Zwischennutzungen? c. Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgen die Zwischennutzungen? d. Welche Einnahmen werden aus den Zwischennutzungen generiert? e. Wie sind die Zwischennutzungen mit dem Sachverhalt, dass das Gelände als Überschwemmungsgebiet genutzt werden soll, vereinbar? 3. Soll das Gelände mitsamt (einem Teil) der Gebäude weiter für die Öffentlichkeit zugänglich bleiben, wenn ja wie und in welchem Umfang? Anlagen: 2/2