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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1277891.pdf
Größe
79 kB
Erstellt
15.05.17, 12:00
Aktualisiert
16.06.17, 12:42

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Änderungsantrag Nr. VI-DS-03825-ÄA-01 Status: öffentlich Eingereicht von Mitglieder des Fachausschusses Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff: Stellenbemessungsmodell Schulsachbearbeiter/-innen, Evaluation Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 17.05.2017 Beschlussfassung Beschlussvorschlag: 1. Die neu zu schaffenden Stellen werden zum 1. August 2017 besetzt. 2. In der Anlage erfolgt die Bemessung der Zuschläge für Außenstellen auf der Grundlage von VZÄ, anstatt auf der Grundlage von Personen. 1/3 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: 2/3 Sachverhalt: zu 1. Das neue Schuljahr mit den erheblich höheren Schülerzahlen und den neuen Außenstellen beginnt am 5. August 2017. Die Schulsachbearbeiterinnen und Schulsachbearbeiter müssen den Schuljahresstart begleiten. Zudem erfolgen schon ab September die Anmeldungen für das Schuljahr 2018/2019. Eine Stellenbesetzung im Oktober wäre deutlich zu spät. zu 2. In der Anlage, Seite 2, Tabelle 2, Spalte 3, Zeile 4 heißt es in der Neufassung: „Schulen erhalten pro Außenstelle einen Anteil von 0,500 VZÄ, wenn die Außenstelle sich nicht in unmittelbarer Nähe (500 m) des Stammhauses befindet und die Außenstelle eigenständig in einem anderen Gebäude untergebracht ist, d.h. das Gebäude nicht auch von anderen kommunalen Schulen genutzt wird, und der Schule auf Grund der geringen Schülerzahl, weniger als 2 Personen für SSB zur Verfügung stehen.“ Diese geänderte Bemessungsgrundlage benachteiligt Schulen, die Teilzeit ermöglichen. Wird z.B. 1 VZÄ im Stammhaus von einer Personen ausgefüllt, so wird der Zuschlag gewährt, wird er hingegen von zwei oder gar drei Personen ausgefüllt, so hätte die Schule keinen Recht auf einen Zuschlag für die Außenstelle. 3/3