Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1277891.pdf
Größe
79 kB
Erstellt
15.05.17, 12:00
Aktualisiert
16.06.17, 12:42
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Änderungsantrag Nr. VI-DS-03825-ÄA-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Mitglieder des Fachausschusses Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff:
Stellenbemessungsmodell Schulsachbearbeiter/-innen, Evaluation
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
17.05.2017
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1. Die neu zu schaffenden Stellen werden zum 1. August 2017 besetzt.
2. In der Anlage erfolgt die Bemessung der Zuschläge für Außenstellen auf der
Grundlage von VZÄ, anstatt auf der Grundlage von Personen.
1/3
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
2/3
Sachverhalt:
zu 1. Das neue Schuljahr mit den erheblich höheren Schülerzahlen und den neuen
Außenstellen beginnt am 5. August 2017. Die Schulsachbearbeiterinnen und
Schulsachbearbeiter müssen den Schuljahresstart begleiten. Zudem erfolgen schon ab
September die Anmeldungen für das Schuljahr 2018/2019. Eine Stellenbesetzung im
Oktober wäre deutlich zu spät.
zu 2. In der Anlage, Seite 2, Tabelle 2, Spalte 3, Zeile 4 heißt es in der Neufassung:
„Schulen erhalten pro Außenstelle einen Anteil von 0,500 VZÄ, wenn die Außenstelle sich
nicht in unmittelbarer Nähe (500 m) des Stammhauses befindet und die Außenstelle
eigenständig in einem anderen Gebäude untergebracht ist, d.h. das Gebäude nicht auch von
anderen kommunalen Schulen genutzt wird, und der Schule auf Grund der geringen
Schülerzahl, weniger als 2 Personen für SSB zur Verfügung stehen.“
Diese geänderte Bemessungsgrundlage benachteiligt Schulen, die Teilzeit ermöglichen.
Wird z.B. 1 VZÄ im Stammhaus von einer Personen ausgefüllt, so wird der Zuschlag
gewährt, wird er hingegen von zwei oder gar drei Personen ausgefüllt, so hätte die Schule
keinen Recht auf einen Zuschlag für die Außenstelle.
3/3