Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1275331.pdf
Größe
82 kB
Erstellt
03.05.17, 12:00
Aktualisiert
12.05.17, 15:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. DS-00769/14-DS-02
Status: öffentlich
Eingereicht von
Oberbürgermeister
Betreff:
Beschluss über die Anzahl der Mitglieder der beschließenden und beratenden
Ausschüsse und Verteilung der Sitze auf die Fraktionen nach ihrem Stärkeverhältnis
(Benennungsverfahren) (2. Änderung)
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
17.05.2017
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
Die Ratsversammlung beschließt
1.
Die Besetzung der in dieser Vorlage genannten beschließenden und beratenden
Ausschüsse in ihrer bisherigen Form wird widerrufen.
2.1.
Der Verwaltungsausschuss besteht aus 15 Mitgliedern und dem Oberbürgermeister als
Vorsitzendem.
2.2.
Die Fraktionen entsenden nach § 12 Abs. 2 der Hauptsatzung i.V.m. dem d'Hondtschen
Verfahren entsprechend ihrem Stärkeverhältnis jeweils die folgende Anzahl von
Stadträtinnen/Stadträten als Mitglieder in den Verwaltungsausschuss:
Fraktion
CDU-Fraktion
Fraktion DIE LINKE
SPD-Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen
AfD – Stadtratsfraktion
Fraktion Freibeuter
Sitze
4
3
3
3
1
1
3.1.
Der Grundstücksverkehrsausschuss besteht aus 11 Mitgliedern und dem Oberbürgermeister
als Vorsitzendem.
1/5
3.2.
Die Fraktionen entsenden nach § 12 Abs. 2 der Hauptsatzung i.V.m. dem d'Hondtschen
Verfahren entsprechend ihrem Stärkeverhältnis jeweils die folgende Anzahl von
Stadträtinnen/Stadträten als Mitglieder in den Grundstücksverkehrsausschuss:
Fraktion
CDU-Fraktion
Fraktion DIE LINKE
SPD-Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen
AfD – Stadtratsfraktion
Fraktion Freibeuter
Sitze
3
2
2
2
1
1
4.1.
Der Betriebsausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit besteht aus 11 Mitgliedern und
dem Oberbürgermeister als Vorsitzendem. Die Fraktionen entsenden nach § 12 Abs. 2 der
Hauptsatzung i.V.m. dem d'Hondtschen Verfahren entsprechend ihrem Stärkeverhältnis
jeweils die folgende Anzahl von Stadträtinnen/Stadträten als Mitglieder in diesen
Betriebsausschuss:
Fraktion
CDU-Fraktion
Fraktion DIE LINKE
SPD-Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen
AfD – Stadtratsfraktion
Fraktion Freibeuter
Sitze
3
2
2
2
1
1
4.2.
Der Betriebsausschuss Kulturstätten besteht aus 11 Mitgliedern und dem
Oberbürgermeister als Vorsitzendem. Die Fraktionen entsenden nach § 12 Abs. 2 der
Hauptsatzung i.V.m. dem d'Hondtschen Verfahren entsprechend ihrem Stärkeverhältnis
jeweils die folgende Anzahl von Stadträtinnen/Stadträten als Mitglieder in diesen
Betriebsausschuss:
Fraktion
CDU-Fraktion
Fraktion DIE LINKE
SPD-Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen
AfD – Stadtratsfraktion
Fraktion Freibeuter
Sitze
3
2
2
2
1
1
4.3.
Der Betriebsausschuss Kommunaler Eigenbetrieb Engelsdorf besteht aus 6 Mitgliedern
und dem Oberbürgermeister als Vorsitzendem. Die Fraktionen entsenden nach § 12 Abs. 2
der Hauptsatzung jeweils ein Mitglied in diesen Betriebsausschuss.
2/5
4.4.
Der Betriebsausschuss Stadtreinigung besteht aus 8 Mitgliedern und dem
Oberbürgermeister als Vorsitzendem. Die Fraktionen entsenden nach § 12 Abs. 2 der
Hauptsatzung i.V.m. dem d'Hondtschen Verfahren entsprechend ihrem Stärkeverhältnis
jeweils die folgende Anzahl von Stadträtinnen/Stadträten als Mitglieder in diesen
Betriebsausschuss:
Fraktion
CDU-Fraktion
Fraktion DIE LINKE
SPD-Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen
AfD – Stadtratsfraktion
Fraktion Freibeuter
Sitze
2
2
1
1
1
1
5.1.
Die beratenden Ausschüsse gemäß § 17 Abs. 1 der Hauptsatzung: Allgemeine Verwaltung;
Finanzen; Umwelt und Ordnung; Kultur; Jugend,Soziales, Gesundheit und Schule;
Stadtentwicklung und Bau; Wirtschaft und Arbeit; Sport und Rechnungsprüfung bestehen
aus 12 Mitgliedern.
5.2.
Die Fraktionen entsenden nach § 17 Abs. 2 der Hauptsatzung i.V.m. dem d'Hondtschen
Verfahren entsprechend ihrem Stärkeverhältnis jeweils die folgende Anzahl von
Stadträtinnen/Stadträten als Mitglieder in diese beratenden Ausschüsse:
Fraktion
CDU-Fraktion
Fraktion DIE LINKE
SPD-Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen
AfD – Stadtratsfraktion
Fraktion Freibeuter
Sitze
3
3
2
2
1
1
5.3.
Der Petitionsausschuss besteht aus 6 Mitgliedern. Die Fraktionen entsenden nach § 17
Abs. 2 der Hauptsatzung jeweils ein Mitglied in diesen Ausschuss.
5.4.
Der zeitweilig beratende Ausschuss Wirtschaftsführung von Eigenbetrieben besteht
aus 6 Mitgliedern sowie dem Vorsitzenden des Rechnungsprüfungssausschusses. Die
Fraktionen entsenden nach § 17 Abs. 2 der Hauptsatzung jeweils ein Mitglied in diesen
Ausschuss.
5.5.
Der Bewertungsausschuss besteht aus 6 Mitgliedern. Die Fraktionen entsenden nach § 17
Abs. 2 der Hauptsatzung jeweils ein Mitglied in diesen Ausschuss.
6.
Die Ausschussmitglieder sowie deren Stellvertreter werden dem Oberbürgermeister von den
Fraktionen schriftlich benannt, dieser gibt dem Stadtrat die Zusammensetzung der
Ausschüsse schriftlich bekannt.
3/5
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
nicht relevant
4/5
5/5