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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1275331.pdf
Größe
82 kB
Erstellt
03.05.17, 12:00
Aktualisiert
12.05.17, 15:08

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. DS-00769/14-DS-02 Status: öffentlich Eingereicht von Oberbürgermeister Betreff: Beschluss über die Anzahl der Mitglieder der beschließenden und beratenden Ausschüsse und Verteilung der Sitze auf die Fraktionen nach ihrem Stärkeverhältnis (Benennungsverfahren) (2. Änderung) Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 17.05.2017 Beschlussfassung Beschlussvorschlag: Die Ratsversammlung beschließt 1. Die Besetzung der in dieser Vorlage genannten beschließenden und beratenden Ausschüsse in ihrer bisherigen Form wird widerrufen. 2.1. Der Verwaltungsausschuss besteht aus 15 Mitgliedern und dem Oberbürgermeister als Vorsitzendem. 2.2. Die Fraktionen entsenden nach § 12 Abs. 2 der Hauptsatzung i.V.m. dem d'Hondtschen Verfahren entsprechend ihrem Stärkeverhältnis jeweils die folgende Anzahl von Stadträtinnen/Stadträten als Mitglieder in den Verwaltungsausschuss: Fraktion CDU-Fraktion Fraktion DIE LINKE SPD-Fraktion Bündnis 90/Die Grünen AfD – Stadtratsfraktion Fraktion Freibeuter Sitze 4 3 3 3 1 1 3.1. Der Grundstücksverkehrsausschuss besteht aus 11 Mitgliedern und dem Oberbürgermeister als Vorsitzendem. 1/5 3.2. Die Fraktionen entsenden nach § 12 Abs. 2 der Hauptsatzung i.V.m. dem d'Hondtschen Verfahren entsprechend ihrem Stärkeverhältnis jeweils die folgende Anzahl von Stadträtinnen/Stadträten als Mitglieder in den Grundstücksverkehrsausschuss: Fraktion CDU-Fraktion Fraktion DIE LINKE SPD-Fraktion Bündnis 90/Die Grünen AfD – Stadtratsfraktion Fraktion Freibeuter Sitze 3 2 2 2 1 1 4.1. Der Betriebsausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit besteht aus 11 Mitgliedern und dem Oberbürgermeister als Vorsitzendem. Die Fraktionen entsenden nach § 12 Abs. 2 der Hauptsatzung i.V.m. dem d'Hondtschen Verfahren entsprechend ihrem Stärkeverhältnis jeweils die folgende Anzahl von Stadträtinnen/Stadträten als Mitglieder in diesen Betriebsausschuss: Fraktion CDU-Fraktion Fraktion DIE LINKE SPD-Fraktion Bündnis 90/Die Grünen AfD – Stadtratsfraktion Fraktion Freibeuter Sitze 3 2 2 2 1 1 4.2. Der Betriebsausschuss Kulturstätten besteht aus 11 Mitgliedern und dem Oberbürgermeister als Vorsitzendem. Die Fraktionen entsenden nach § 12 Abs. 2 der Hauptsatzung i.V.m. dem d'Hondtschen Verfahren entsprechend ihrem Stärkeverhältnis jeweils die folgende Anzahl von Stadträtinnen/Stadträten als Mitglieder in diesen Betriebsausschuss: Fraktion CDU-Fraktion Fraktion DIE LINKE SPD-Fraktion Bündnis 90/Die Grünen AfD – Stadtratsfraktion Fraktion Freibeuter Sitze 3 2 2 2 1 1 4.3. Der Betriebsausschuss Kommunaler Eigenbetrieb Engelsdorf besteht aus 6 Mitgliedern und dem Oberbürgermeister als Vorsitzendem. Die Fraktionen entsenden nach § 12 Abs. 2 der Hauptsatzung jeweils ein Mitglied in diesen Betriebsausschuss. 2/5 4.4. Der Betriebsausschuss Stadtreinigung besteht aus 8 Mitgliedern und dem Oberbürgermeister als Vorsitzendem. Die Fraktionen entsenden nach § 12 Abs. 2 der Hauptsatzung i.V.m. dem d'Hondtschen Verfahren entsprechend ihrem Stärkeverhältnis jeweils die folgende Anzahl von Stadträtinnen/Stadträten als Mitglieder in diesen Betriebsausschuss: Fraktion CDU-Fraktion Fraktion DIE LINKE SPD-Fraktion Bündnis 90/Die Grünen AfD – Stadtratsfraktion Fraktion Freibeuter Sitze 2 2 1 1 1 1 5.1. Die beratenden Ausschüsse gemäß § 17 Abs. 1 der Hauptsatzung: Allgemeine Verwaltung; Finanzen; Umwelt und Ordnung; Kultur; Jugend,Soziales, Gesundheit und Schule; Stadtentwicklung und Bau; Wirtschaft und Arbeit; Sport und Rechnungsprüfung bestehen aus 12 Mitgliedern. 5.2. Die Fraktionen entsenden nach § 17 Abs. 2 der Hauptsatzung i.V.m. dem d'Hondtschen Verfahren entsprechend ihrem Stärkeverhältnis jeweils die folgende Anzahl von Stadträtinnen/Stadträten als Mitglieder in diese beratenden Ausschüsse: Fraktion CDU-Fraktion Fraktion DIE LINKE SPD-Fraktion Bündnis 90/Die Grünen AfD – Stadtratsfraktion Fraktion Freibeuter Sitze 3 3 2 2 1 1 5.3. Der Petitionsausschuss besteht aus 6 Mitgliedern. Die Fraktionen entsenden nach § 17 Abs. 2 der Hauptsatzung jeweils ein Mitglied in diesen Ausschuss. 5.4. Der zeitweilig beratende Ausschuss Wirtschaftsführung von Eigenbetrieben besteht aus 6 Mitgliedern sowie dem Vorsitzenden des Rechnungsprüfungssausschusses. Die Fraktionen entsenden nach § 17 Abs. 2 der Hauptsatzung jeweils ein Mitglied in diesen Ausschuss. 5.5. Der Bewertungsausschuss besteht aus 6 Mitgliedern. Die Fraktionen entsenden nach § 17 Abs. 2 der Hauptsatzung jeweils ein Mitglied in diesen Ausschuss. 6. Die Ausschussmitglieder sowie deren Stellvertreter werden dem Oberbürgermeister von den Fraktionen schriftlich benannt, dieser gibt dem Stadtrat die Zusammensetzung der Ausschüsse schriftlich bekannt. 3/5 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: nicht relevant 4/5 5/5