Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1263467.pdf
Größe
89 kB
Erstellt
28.03.17, 12:00
Aktualisiert
15.05.17, 08:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-03790-VSP-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff:
Bezahlbare Mieten in Leipzig sichern - Kappungsgrenze für Mieterhöhungen senken
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtler
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Ratsversammlung
17.05.2017
Bestätigung
Beschlussfassung
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Alternativvorschlag
x Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung gibt hierzu folgenden Sachstandsbericht ab:
Im Wohnungspolitischen Konzept wird als ein mögliches zusätzliches Instrument bei starkem
Wachstum bzw. klaren Anzeichen eines angespannten Wohnungsmarktes die Absenkung
der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen bei bestehenden Mietverträgen benannt. So ist es
in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt möglich, die gesetzlich festgelegte
Begrenzung von Mieterhöhungen für bestehende Mietverträge, die innerhalb von 3 Jahren
bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete zulässig sind, von 20 % auf 15 % zu reduzieren.
Voraussetzung ist eine Verordnung des Landes, die dies für ausgewiesene Gebiete für eine
Dauer von 5 Jahren festlegen kann.
Der Monitoringbericht Wohnen 2016/17 zeigt ein weiterhin starkes Einwohnerwachstum,
während der marktaktive Wohnungsleerstand auf 3 % zurückgegangen ist. Der neu
entwickelte Wohnungsmarktindex weist für Leipzig 2015 noch keinen angespannten, aber
einen sich anspannenden Wohnungsmarkt aus.
Vor diesem Hintergrund wurden auf dem Akteurs- und Expertenworkshop zum
Wohnungspolitischen Konzept am 22.03.17 die möglichen positiven oder negativen
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Wirkungen einer abgesenkten Kappungsgrenze auf dem Leipziger Wohnungsmarkt mit
folgenden Ergebnissen diskutiert:
•
Die Absenkung der Kappungsgrenze kann in allen
Wohnungsmarktsegmenten bei Mietverhältnissen wirken, deren aktuelle Miete
deutlich unter dem Mietspiegel liegt, bei denen also Eigentümer die Miete in
den letzten Jahren nicht entsprechend des Mietspiegels angepasst haben und
bei denen der Eigentümer eine Mieterhöhung über 15 % (bis max. 20 %)
durchführen möchte.
•
Ein klassischer Fall der Wirksamkeit sind Mieterhöhungen, die häufig nach
einem Eigentümerwechsel vorgenommen werden.
•
Mit der abgesenkten Kappungsgrenze wird dem einzelnen Mieter ein
Instrument zur Dämpfung der Mietpreissteigerungen in die Hand gegeben.
Modellrechnungen aus anderen Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt
zeigen aber, dass keine breite mietpreisdämpfende Wirkung dadurch auf dem
Wohnungsmarkt zu erwarten ist.
•
Als mögliche negative Nebenwirkungen wurden von den
Wohnungsmarktakteuren zusätzliche Mieterhöhungen durch die öffentliche
Diskussion benannt, die sonst nicht getätigt würden. Dabei handelt es sich
jedoch um Einmaleffekte.
Auf dem Workshop hat sich der Mieterverein Leipzig deutlich für die Absenkung der
Kappungsgrenze ausgesprochen, während Eigentümervertreter dies eher kritisch sehen.
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Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
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