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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1263467.pdf
Größe
89 kB
Erstellt
28.03.17, 12:00
Aktualisiert
15.05.17, 08:18

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-03790-VSP-01 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff: Bezahlbare Mieten in Leipzig sichern - Kappungsgrenze für Mieterhöhungen senken Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtler Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Ratsversammlung 17.05.2017 Bestätigung Beschlussfassung Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder Nachteilig für die Stadt Leipzig. Zustimmung Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln Alternativvorschlag x Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: Die Verwaltung gibt hierzu folgenden Sachstandsbericht ab: Im Wohnungspolitischen Konzept wird als ein mögliches zusätzliches Instrument bei starkem Wachstum bzw. klaren Anzeichen eines angespannten Wohnungsmarktes die Absenkung der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen bei bestehenden Mietverträgen benannt. So ist es in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt möglich, die gesetzlich festgelegte Begrenzung von Mieterhöhungen für bestehende Mietverträge, die innerhalb von 3 Jahren bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete zulässig sind, von 20 % auf 15 % zu reduzieren. Voraussetzung ist eine Verordnung des Landes, die dies für ausgewiesene Gebiete für eine Dauer von 5 Jahren festlegen kann. Der Monitoringbericht Wohnen 2016/17 zeigt ein weiterhin starkes Einwohnerwachstum, während der marktaktive Wohnungsleerstand auf 3 % zurückgegangen ist. Der neu entwickelte Wohnungsmarktindex weist für Leipzig 2015 noch keinen angespannten, aber einen sich anspannenden Wohnungsmarkt aus. Vor diesem Hintergrund wurden auf dem Akteurs- und Expertenworkshop zum Wohnungspolitischen Konzept am 22.03.17 die möglichen positiven oder negativen 1/4 Wirkungen einer abgesenkten Kappungsgrenze auf dem Leipziger Wohnungsmarkt mit folgenden Ergebnissen diskutiert: • Die Absenkung der Kappungsgrenze kann in allen Wohnungsmarktsegmenten bei Mietverhältnissen wirken, deren aktuelle Miete deutlich unter dem Mietspiegel liegt, bei denen also Eigentümer die Miete in den letzten Jahren nicht entsprechend des Mietspiegels angepasst haben und bei denen der Eigentümer eine Mieterhöhung über 15 % (bis max. 20 %) durchführen möchte. • Ein klassischer Fall der Wirksamkeit sind Mieterhöhungen, die häufig nach einem Eigentümerwechsel vorgenommen werden. • Mit der abgesenkten Kappungsgrenze wird dem einzelnen Mieter ein Instrument zur Dämpfung der Mietpreissteigerungen in die Hand gegeben. Modellrechnungen aus anderen Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt zeigen aber, dass keine breite mietpreisdämpfende Wirkung dadurch auf dem Wohnungsmarkt zu erwarten ist. • Als mögliche negative Nebenwirkungen wurden von den Wohnungsmarktakteuren zusätzliche Mieterhöhungen durch die öffentliche Diskussion benannt, die sonst nicht getätigt würden. Dabei handelt es sich jedoch um Einmaleffekte. Auf dem Workshop hat sich der Mieterverein Leipzig deutlich für die Absenkung der Kappungsgrenze ausgesprochen, während Eigentümervertreter dies eher kritisch sehen. 2/4 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: 3/4 4/4