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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1277576.pdf
Größe
70 kB
Erstellt
12.05.17, 12:00
Aktualisiert
05.07.17, 13:56

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Inhalt der Datei

Einwohneranfrage Nr. VI-EF-04180 Status: öffentlich Eingereicht von Bernd Buchwald Betreff: Sachstand zum Ersatzneubau der 31. Grundschule Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 21.06.2017 schriftliche Beantwortung Sachverhalt: Ich habe als Elternratsvorsitzender der 31. Grundschule mit zwei in Probstheida grundschulpflichtigen Kindern zwei Fragen zum Sachstand des Ersatzneubaus der 31. Grundschule, denen ich die folgende Vorbemerkung voranstelle: Nach meinem letzten Informationsstand durch die Stadtverwaltung Leipzig (vom 6. Februar 2017) sollte das derzeit laufende VOF-Verfahren für den Ersatzneubau Ende April 2017 abgeschlossen sein. Die Planungsphase 1-3 sollte bis zum Juli 2017, u. a. als Grundlage für den Fördermittelantrag nach FöRiSIF fertig gestellt werden. Der Baubeginn ist für Anfang 2018 und der Abschluss der Baumaßnahme ist für Juli 2020 geplant seitens der Stadtverwaltung, um den erforderlichen Fördermittelantrag bis zum 01.09.2017 bei der SAB stellen zu können. Fragen hierzu 1. Befindet sich die Stadtverwaltung bei dem genannten VOF-Verfahren und der erforderlichen Planungsphase 1-3 in dem o.g. Zeitplan, so dass der Fördermittelantrag für den Ersatzneubau planmäßig zum 1. September 2017 gestellt werden kann? 2. Bestehen oder bestanden bei der Stadtverwaltung Überlegungen, einen Teil der Vorbehaltsfläche für den Schulneubau zu veräußern oder anderweitig zu verwenden? Dies angesichts dessen, dass in der derzeitigen zweizügigen Containerschule nicht ausreichend Pausenfläche vorhanden ist, keine Fläche für Außensportanlagen vorhanden sind, der Ersatzneubau vierzügig (für die doppelte SchülerInnenkapazität) laut aktuellem Schulnetzplan geplant wird und aufgrund der eher schlechten Verkehrsanbindung der Vorbehaltsfläche ein größerer Raum für einen lärmgeschützten An-/Abfahrtsbereich (teils "Kiss-and-Go-Zone" genannt) mit einer umfangreichen (Kurz)Parkfläche erforderlich sein wird, und angesichts dessen, dass derartige Überlegungen den ohnehin engen Zeitplan für die Fördermittelantragsstellung des Ersatzneubaus gefährden können. 1/2 2/2