Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1277576.pdf
Größe
70 kB
Erstellt
12.05.17, 12:00
Aktualisiert
05.07.17, 13:56
Stichworte
Inhalt der Datei
Einwohneranfrage Nr. VI-EF-04180
Status: öffentlich
Eingereicht von
Bernd Buchwald
Betreff:
Sachstand zum Ersatzneubau der 31. Grundschule
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
21.06.2017
schriftliche Beantwortung
Sachverhalt:
Ich habe als Elternratsvorsitzender der 31. Grundschule mit zwei in Probstheida
grundschulpflichtigen Kindern zwei Fragen zum Sachstand des Ersatzneubaus der 31.
Grundschule, denen ich die folgende Vorbemerkung voranstelle:
Nach meinem letzten Informationsstand durch die Stadtverwaltung Leipzig (vom 6. Februar
2017) sollte das derzeit laufende VOF-Verfahren für den Ersatzneubau Ende April 2017
abgeschlossen sein. Die Planungsphase 1-3 sollte bis zum Juli 2017, u. a. als Grundlage für
den Fördermittelantrag nach FöRiSIF fertig gestellt werden. Der Baubeginn ist für Anfang
2018 und der Abschluss der Baumaßnahme ist für Juli 2020 geplant seitens der
Stadtverwaltung, um den erforderlichen Fördermittelantrag bis zum 01.09.2017 bei der SAB
stellen zu können.
Fragen hierzu
1. Befindet sich die Stadtverwaltung bei dem genannten VOF-Verfahren und der
erforderlichen Planungsphase 1-3 in dem o.g. Zeitplan, so dass der Fördermittelantrag für
den Ersatzneubau planmäßig zum 1. September 2017 gestellt werden kann?
2. Bestehen oder bestanden bei der Stadtverwaltung Überlegungen, einen Teil der
Vorbehaltsfläche für den Schulneubau zu veräußern oder anderweitig zu verwenden?
Dies angesichts dessen, dass in der derzeitigen zweizügigen Containerschule nicht
ausreichend Pausenfläche vorhanden ist, keine Fläche für Außensportanlagen vorhanden
sind, der Ersatzneubau vierzügig (für die doppelte SchülerInnenkapazität) laut aktuellem
Schulnetzplan geplant wird und aufgrund der eher schlechten Verkehrsanbindung der
Vorbehaltsfläche ein größerer Raum für einen lärmgeschützten An-/Abfahrtsbereich (teils
"Kiss-and-Go-Zone" genannt) mit einer umfangreichen (Kurz)Parkfläche erforderlich sein
wird, und angesichts dessen, dass derartige Überlegungen den ohnehin engen Zeitplan für
die Fördermittelantragsstellung des Ersatzneubaus gefährden können.
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