Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1265013.pdf
Größe
163 kB
Erstellt
27.03.17, 12:00
Aktualisiert
16.06.17, 13:05

öffnen download melden Dateigröße: 163 kB

Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-04005 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff: Freigabe einer Teilsumme der Haushaltsmittel 2017/2018 zur Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzepts Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Stadtentwicklung und Bau FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule FA Finanzen Ratsversammlung voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit 21.06.2017 Bestätigung Vorberatung Vorberatung Vorberatung Beschlussfassung Beschlussvorschlag: 1. Die in der Vorlage beschriebene Verwendung der in den Haushaltsjahren 2017 und 2018 eingestellten Mittel zur Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzepts wird beschlossen. 2. Die Mittel werden entsprechend der Tabelle 1 "Übersicht zum Mitteleinsatz 2017/2018" eingesetzt. Für die Teilsumme 2 (Tabelle 1) in Höhe von 355.000 € für das Haushaltsjahr 2017 und 555.000 € für das Haushaltsjahr 2018 wird der noch bestehende Sperrvermerk aufgehoben (PSP 1.100.52.2.0.01 Maßnahmen der Wohnungsbauförderung, Innenauftrag 106452200001, Sachkonto 42711200). Für die noch offene Teilsumme 3 (Tabelle 1) in Höhe von 395.000 € in 2017 und 445.000 € in 2018 wird eine gesonderte Vorlage dem Stadtrat zum Beschluss vorgelegt. 3. Eine während der Umsetzung erforderliche Verschiebung der Finanzmittel von +/20% zwischen den Kostenbausteinen bedarf keiner gesonderten Beschlussfassung. 4. Für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 wird die nachträgliche Aufnahme eines Zweckbindungsvermerks gemäß § 19 Abs. 1 SächsKomHVO-Doppik in der Budgeteinheit 64_522_ZW, Innenauftrag 106452200001 (Umsetzung Wohnungspolitisches Konzept) für die Sachkonten 31410000 (Zuweisungen /Zuschüsse für lfd. Zwecke vom Land) und 42711200 (Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen dezentral) beschlossen. Damit wird sichergestellt, dass ggfs. eingeworbene Fördermittel zusätzlich zu den eingestellten Eigenmitteln zur Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzepts verwendet werden können. 1/7 2/7 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. (siehe Anlage Prüfkatalog) Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein x Kostengünstigere Alternativen geprüft Folgen bei Ablehnung x Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von nein bis x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Höhe in EUR wo veranschlagt 355.000,00 PSP 1.100.52.2.0.01 Erträge 01.01.17 31.12.17 01.01.18 31.12.18 Innenauftrag: 106452200001 Aufwendungen 555.000,00 Finanzhaushalt wenn ja, ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung nein nein x Sachkonto: 42711200 Einzahlungen Auszahlungen x Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. 3/7 Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: x nein wenn ja, x nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 4/7 Sachverhalt: Ziel und Aufbau der Vorlage Ziel der Vorlage ist die Aufhebung des Sperrvermerks über eine Teilsumme der im Haushalt 2017/2018 eingestellten Mittel zur Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzepts. Um die Umsetzung der Mittel noch in 2017 gewährleisten zu können, ist eine Beschlussfassung dieser Vorlage noch im II. Quartal 2017 vorgesehen. Der Sachverhalt stellt die geplante Verwendung einer Teilsumme in Höhe von 910.000 Mio. € der im Haushalt 2017/2018 eingestellten 2 Mio. € zur Umsetzung wohnungspolitischer Maßnahmen dar (siehe Tabelle 1). Darüber hinaus wird in der Anlage 1 über die Verwendung der Haushaltsmittel 2016 informiert und in Anlage 2 die bisher erzielten Ergebnisse und weitere Ausrichtung der wohnungspolitischen Maßnahmen im Einzelnen erläutert. Grundlagen der Vorlage Zur Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzepts der Stadt Leipzig - Fortschreibung 2015 (VI-DS-1475_NF-002) hat der Stadtrat Mittel in Höhe von jährlich 1,0 Mio. € für die Haushaltsjahre 2016, 2017 und 2018 eingestellt. Die Mittel des Haushaltsjahres 2016 wurden entsprechend des Ratsbeschlusses "Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzepts: Verwendung der für 2016 eingestellten Mittel" (VI-DS-02018 vom 24.02.3016) eingesetzt. In den Haushaltsjahren 2017/2018 stehen jeweils 1,0 Mio. € zur Umsetzung wohnungspolitischer Maßnahmen zur Verfügung. Diese Mittel sind mit einem Sperrvermerk versehen und bedürfen der Freigabe durch einen Stadtratsbeschluss. Eine Teilsumme in Höhe von 250.000 € wurde für das Haushaltsjahr 2017 vorzeitig freigegeben, um bereits begonnene und unaufschiebbare Maßnahmen im I. Quartal 2017 weiterführen zu können (VI-DS-03327 vom 18.01.2017). Für die verbleibenden Mittel in Höhe von 750.000 € für 2017 und 1.000.000 € für 2018 ist dem Stadtrat ein Maßnahmenplan im II. Quartal 2017 vorzulegen (A 0167/17/18 vom 01.02.2017). Dies erfolgt nun im Rahmen dieser Vorlage. Grundlage für die Mittelverwendung ist das Wohnungspolitische Konzept der Stadt Leipzig Fortschreibung 2015 (VI-DS-1475_NF-002). Alle in dieser Vorlage dargestellten begonnenen und geplanten Maßnahmen sind bereits als Handlungsansätze und Instrumente im Wohnungspolitischen Konzept benannt und beschlossen worden. Geplante Verwendung der Haushaltsmittel 2017/2018 Bei der Verwendung dieser Mittel ist zu berücksichtigen, dass die Handlungsansätze, die im Wohnungspolitischen Konzept beschlossen und mit deren Umsetzung bereits begonnen wurde, auch weitergeführt werden können. Dies gilt insbesondere für die Unterstützung von kooperativen und bezahlbaren Wohnformen im Rahmen des Netzwerks Leipziger Freiheit (Kostenbaustein A), für die Projekte zur Unterstützung besonderer Bedarfsgruppen wie Wohnungslose, einkommensschwache Haushalte und Migranten (Kostenbaustein C) und die kontinuierliche Weiterentwicklung wohnungspolitischer Instrumente (Kostenbaustein D). Gleichzeitig muss aber auch noch Handlungsspielraum für neue Maßnahmen bleiben, die aufgrund aktueller Entwicklungen und im Hinblick auf die Teilfortschreibung des 5/7 Wohnungspolitischen Konzepts 2017 dringlich sind. Dafür wird eine gewisse Summe noch nicht mit Maßnahmen unterlegt und freigehalten. Daher wird folgende Verwendung der Mittel geplant (siehe Tabelle 1): Tabelle 1: Übersicht zum Mitteleinsatz 2017 und 2018 Kostenbausteine Plan HH-Mittel 2017 freigegeb en gemäß VI-DS03327 vom 18.01.17 Plan HH-Mittel 2018 mit mit SperrSperrve vermerk rmerk versehen versehe n A. Netzwerk Leipziger Freiheit - Beratung und Projekte für bezahlbares Wohnen 84.000 106.000 160.000 A.1 64.000 106.000 160.000 A.2 Netzwerk Leipziger Freiheit - Initiative für kooperatives und bezahlbares Wohnen Aktivierung lokaler Eigentümer im Leipziger Osten Ämter 20.000 Bezug WoPoKo Maßnahmen im WoPoKo unter Leitlinie (L) und als Maßnahme (M) beschrieben* ASW L 1 + M S. 45 ASW L 1 + M S. 46 C. Besondere Bedarfsgruppen unterstützen 86.000 129.000 C.1 22.000 33.000 55.000 SozA L 2 + M S. 42 20.000 30.000 50.000 SozA L 2 + M S. 43 44.000 66.000 110.000 SozA L 2 + M S. 44 80.000 120.000 180.000 80.000 120.000 180.000 C.2 C.3 Entwicklung und Erprobung besonderer Wohnformen für Wohnungslose Ausbau und Vernetzung der Energieberatung für einkommensschwache Haushalte Entwicklung und Erprobung von Angeboten stadtteilorientierter Migrantenhilfe D. Wohnungspolitische Instrumente weiter entwickeln Fachliche Expertise, Prozessbegleitung und Moderation Teilsumme 1: A, C, D 215.000 SPA/ L 1 - 4 + SozA/ M S. 36 - 55 ASW 250.000 => bereits freigegeben Teilsummen 2: A, C, D 355.000 555.000 395.000 445.000 => Freigabeantrag mit dieser Vorlage Teilsumme 3: Offen => Freigabe in gesonderter Einzelvorlage Gesamtsummen 1.000.000 1.000.000 Teilsumme 1 Zur Weiterführung begonnener Maßnahmen wurde bereits eine Summe i. H. von 250.000 € mit Beschluss VI-DS-03327 vom 18.01.2017 zur Umsetzung der Kostenbausteine A Netzwerk Leipziger Freiheit, C Unterstützung besonderer Bedarfsgruppen und D Weiterentwicklung wohnungspolitischer Instrumente freigegeben. 6/7 Teilsumme 2 Diese Summe umfasst die notwendigen Mittel zur Weiterführung begonnener Maßnahmen (Kostenbausteine A, C, D). Die aufgeführten Maßnahmen sind alle bereits im Wohnungspolitischen Konzept unter den Leitlinien oder als Instrumente/Maßnahmen benannt und beschlossen worden (siehe letzte Spalte der Tabelle 1). Die Aufgaben, die bisher erzielten Ergebnisse und die zukünftige Ausrichtung dieser Maßnahmen sind in der Anlage 2 ausführlich dargestellt. Mit Beschluss dieser Vorlage soll der Sperrvermerk über die Mittel der Bausteine A, C und D in Höhe von 355.000 € für das Jahr 2017 und 555.000 € für das Jahr 2018 aufgehoben werden (Teilsumme 2 der Tabelle 1). Teilsumme 3 Für die noch offene Teilsumme 3 in Höhe von 395.000 € im Jahr 2017 und 445.000 € im Jahr 2018 ist noch keine Festlegung getroffen. Dies ergibt sich aus dem laufenden Arbeitsprozess der Umsetzung der verschiedenen Handlungsansätze des Wohnungspolitischen Konzepts. Diese reichen von weiteren Modellprojekten über den Einsatz verschiedenster wohnungspolitischer Instrumente bis hin zu einer (ergänzenden) kommunalen Wohnungsbauförderung für besondere Bedarfsgruppen (z.B. i.S. des ins Verfahren verwiesenen Haushaltsantrages A-0122/17/18 zum Ankauf von Belegungsrechten). Die weitere Mittelverwendung kann dabei sowohl aus Handlungsansätzen des bestätigten Wohnungspolitischen Konzeptes als auch der in 2017 avisierten Teilfortschreibung des Wohnungspolitischen Konzepts resultieren. Zur Verwendung der Teilsumme 3 wird dem Stadtrat eine gesonderte Vorlage zum Beschluss vorgelegt. Anlagen: Anlage 1 Verwendung der Haushaltsmittel 2016 zur Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzepts Anlage 2 Erläuterung zu den wohnungspolitischen Maßnahmen im Einzelnen 7/7 Anlage 1 Verwendung der Haushaltsmittel 2016 zur Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzepts Tabelle A: Mitteleinsatz Haushaltsmittel Wohnungspolitisches Konzept 2016 (Innenauftrag 106452200001) Kostenbausteine Plan HH-Mittel 2016 umgesetzte Mittel 2016 Ämter Hinweise Start: 4/2016 zusätzlich freie Mittel aus A.2 Start: 4/2016 A. Netzwerk Leipziger Freiheit Beratung und Projekte für bezahlbares Wohnen 190.000 171.985 A.1 Netzwerk Leipziger Freiheit Initiative für kooperatives und bezahlbares Wohnen A.2 Aktivierung lokaler Eigentümer im Leipziger Osten A.3 Beratung zu alternativen Wohnformen für Senioren und Menschen mit Behinderung 120.000 134.120 ASW 50.000 17.875 ASW 20.000 19.990 SozA B. Modellprojekte bezahlbare/kooperative Wohnformen fördern 395.000 0 B.1 Ankauf von Flächen und Gebäuden für Modellprojekte B.2 Anschub- und Zwischenfinanzierung für Modellprojekte 345.000 0 50.000 0 C. Besondere Bedarfsgruppen unterstützen 215.000 107.567 55.000 42.780 SozA Start: 5/2016 50.000 31.659 SozA Start: 7/2016 110.000 33.128 SozA Start: 9/2016 200.000 67.018 SPA/ SozA ASW laufend C.1 Entwicklung und Erprobung besonderer Wohnformen für Wohnungslose C.2 Ausbau und Vernetzung der Energieberatung für einkommensschwache Haushalte C.3 Entwicklung und Erprobung von Angeboten stadtteilorientierter Migrantenhilfe D. Wohnungspolitische Instrumente weiter entwickeln Fachliche Expertise, Prozessbegleitung und Moderation Gesamtsumme 1.000.000 ASW/ LA ASW Laufzeit: 6-12/2016 keine Umsetzung, da Handlungsgrundlage fehlt 346.571 Zur Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzepts der Stadt Leipzig - Fortschreibung 2015 (VIDS-1475_NF-002) hat der Stadtrat den Mitteleinsatz in Höhe von 1.000.000 € für das Haushaltsjahr 2016 beschlossen. Die Mittel des Haushaltsjahres 2016 wurden entsprechend des Ratsbeschlusses "Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzepts: Verwendung der für 2016 eingestellten Mittel" (VI-DS-02018 vom 24.02.3016) eingesetzt. Von den zur Verfügung stehenden 1.000.000 € konnten im Zeitraum März bis Dezember 2016 rund 346.571 € umgesetzt werden (siehe Tabelle A). 1 Im Kostenbaustein A "Netzwerk Leipziger Freiheit" konnten die verfügbaren Mittel fast vollständig für die benannten Maßnahmen eingesetzt werden. Der Kostenbaustein B "Modellprojekte für bezahlbare und kooperative Wohnformen" konnte nicht umgesetzt werden aufgrund fehlender Handlungsgrundlagen. Der Ankauf von Flächen zu Wohnzwecken war bislang nicht Auftrag des Liegenschaftsamtes. Die Maßnahmen im Kostenbaustein C "Besondere Bedarfsgruppen unterstützen" haben aufgrund erforderlicher Vorbereitungen und Ausschreibungen erst verzögert begonnen. Daher wurden die für eine Jahresscheibe eingeplanten Mittel nicht vollständig benötigt. Der Kostenbaustein D wurden weniger Mittel in Anspruch genommen als ursprünglich geplant. Grund dafür ist u.a. dass einzelne Gutachten, Planungen und Beteiligungsformate in das Jahr 2017 verschoben werden mussten. Zusätzlich zu den 1.000.000 € Haushaltsmittel für das Jahr 2016 konnte eine Zuwendung in Höhe von 200.000 € für das Projekt A.2 Eigentümeraktivierung Leipziger Osten akquiriert werden. (siehe Tabelle B). Es handelt sich dabei um Landesmittel des Freistaates Sachsen, die nur im Soziale Stadt Programmgebiet Leipziger Osten eingesetzt werden können und die durch einen kommunalen Eigenanteil in Höhe von 50.000 € komplettiert werden müssen. Diese Förderung wurde über den Innenauftrag 106400008000 Modellprojekt Eigentümeraktivierung Leipziger Osten bewirtschaftet. Tabelle B: Mitteleinsatz der eingeworbenen Fördermittel 2016 (Innenauftrag 106400008000) Kostenbausteine A. 2 Aktivierung lokaler Eigentümer im Leipziger Osten • AG Eigentümermoderation im Leipziger Osten (EiLO) • Investitionsförderung des Sanierungsvorhabens Eisenbahnstraße 176 - 182 Eigen- FöMi des anteil im SMI für SSP LeO Modell2016 vorhaben 2016 umgesetzte Mittel 2016 50.000 200.000 164.761 20.000 80.000 54.988 30.000 120.000 109.773 2 Ämter Hinweise ASW Restsumme wird bis II. Quartal 2017 ausbezahlt Anlage 2 Erläuterung zu den Wohnungspolitische Maßnahmen im Einzelnen A. Netzwerk Leipziger Freiheit - Initiative für kooperatives und bezahlbares Bauen und Wohnen A.1 Koordinierungsstelle und Beraterpool des Netzwerks Leipziger Freiheit Die Koordinierungsstelle hat im März 2016 ihre Arbeit aufgenommen. Die Kooperation mit derzeit acht Netzwerkpartnern, das Beratungsangebot mit einem Pool an Konzept- und Fachberatern sowie die Öffentlichkeitsarbeit haben begonnen. Die Internetseite bietet umfangreiche Informationen und eine Angebots- und Nachfragebörse, die kontinuierlich weiterentwickelt wird. Die Nachfrage nach Beratung und Vermittlung von gemeinschaftlichen, bezahlbaren Wohnformen groß ist. Bislang konnten 15 Gruppen bei Entwicklung kooperativer Wohn- und Bauprojekte beraten und begleitet werden. Davon bereiten derzeit 13 Projektgruppen die Sanierung von leerstehenden, unsanierten Altbauten vor und 2 Gruppen planen einen Neubau. Die dabei gewählten Modelle reichen von der klassischen Baugruppen mit individuellen Eigentum über Einhausgenossenschaften bis hin zur niedrigschwelligen Sanierung im Mieterkonzept und dem Erwerb von Mietshäusern durch bestehende Mietergemeinschaften. Das Netzwerk entwickelt aktuell neue Trägermodelle für Wohnprojekte, wie eine Dachgenossenschaft oder eine Stiftungsmodell mit hoher Selbstverwaltungsbeteiligung der Mieter. Die Arbeit des Netzwerks Leipziger Freiheit soll in 2017/2018 fortgeführt werden. Die Beauftragung der Koordinierungsstelle befindet sich in der öffentlichen Ausschreibung und soll im II. Quartal 2017 vergeben werden. Arbeitsschwerpunkte des Netzwerks sind neben der Netzwerk-und Öffentlichkeitsarbeit und dem Management des Beratungsangebots die konzeptionelle Weiterentwicklung der Handlungsansätze zu kostengünstigem Bauen für Haushalte mit geringen und mittleren Einkommen. Dazu gehört auch die Kooperation mit der Stadt bei Konzeptvergaben zugunsten kooperativer Wohnformen und der Aufbau kooperativer Dachstrukturen zur Bündelung von Bauherren- und Selbstverwaltungsaufgaben, um das Angebot für breite Schichten der Bevölkerung zu öffnen. A.2 Eigentümeraktivierung Leipziger Osten Die Eigentümermoderatoren zur Aktivierung lokaler Eigentümer im Leipziger Osten konnten im März 2016 starten. Beauftragt wurde eine Arbeitsgemeinschaft mehrerer Architekten, die aufsuchende Beratung von Eigentümern sowie Mietern durchführen. Ziel ist es, Sanierungsmaßnahmen im dynamischen Leipziger Osten nachhaltig und sozialverträglich zu gestalten. Die Eigentümermoderation arbeitet dabei in Kooperation mit den Stadtteilakteuren sowie dem Netzwerk Leipziger Freiheit. Der Freistaat Sachsen hat für diesen modellhaften Ansatz der Eigentümeraktivierung Städtebaufördermittel in Höhe von 200.000 Euro zur Verfügung gestellt. Ein Teil dieser Förderung steht für investive Sanierungsmaßnahmen mit Beispielcharakter zur Verfügung. Im Programmgebiet Leipziger Osten wurden 441 Gebäude mit Handlungsbedarf erfasst. Die Eigentümermoderatoren haben 150 Eigentümer von überwiegend leerstehenden und sanierungsbedürftigen Immobilien kontaktiert und Beratung angeboten. Mit 30 Eigentümern im Leipziger Osten wurden individuelle Beratungen durchgeführt. Beratungsbedarf bestand insbesondere zu niedrigschwelligen und kostengünstigen Sanierungskonzepten, zu kooperativen Wohnkonzepten, bei der Vermittlung von interessierten Baugruppen sowie zu Rechtsfragen wie Erbbaurecht und Eigentumsanteilsklärung. Derzeit wird die Entwicklung eines Ausbauhauses begleitet. Es geht um eine Sanierung des Gebäudes im einfachen Standard, so dass die Mieten nicht angehoben werden müssen. Es zeigt sich, dass die Prozesse bei Sanierungsfragen sehr langwierig sind. Durch die Beratung und Begleitung werden Eigentümern und Mietern neue Handlungsoptionen eröffnet und so die Umsetzung von Sanierungsprojekten erst angeschoben. 1 Bei weiteren bewohnten Gebäuden im Leipziger Osten ermittelt die Eigentümermoderation sukzessive die Modernisierungsabsichten der Eigentümer und mögliche Konsequenzen für die angestammte Mieterschaft. Dabei wird auch geprüft, welche formellen und informellen Instrumente erforderlich und wirksam sind, um sozialverträgliche Lösungen zu erreichen. Im Bereich Mieterberatung wird derzeit eine Beratungsstruktur aufgebaut, welche in 2017 eine größere Öffentlichkeit und somit Wirksamkeit erreichen kann. Als Bau- und Sanierungsmaßnahme mit Beispielcharakter wurde die Sanierung des Gebäudeensembles Eisenbahnstraße 176 bis 182 durch die erbbauberechtigte SchönerHausen GmbH unterstützt. Dieses ehemals leerstehende und unsanierte Gebäudeensemble steht unter Denkmalschutz und hat besondere städtebauliche sowie wohnungspolitische Bedeutung für den Stadtteil. Die im Rahmen des Mietshäusersyndikats organisierte GmbH realisiert dort ein gemeinschaftliches, generationenübergreifendes Wohnprojekt. Gefördert wurden 30 % der förderfähigen Kosten für Hülle und Erstinfrastruktur. A.3 Beratung zu alternativen Wohnformen für Senioren und Menschen mit Behinderung Im Rahmen einer einmaligen Beauftragung an den Arbeitskreis Integriertes Wohnen e.V. wurden Grundlagen, Modelle und Beispielprojekte selbstbestimmter Wohnformen für Senioren und Menschen mit Behinderung sowie Handlungsansätze für Leipzig ermittelt. Selbstbestimmte Wohn- und Assistenzformen werden zunehmend nachgefragt. Allerdings gibt es in Leipzig bislang nur wenige Angebote außerhalb der konventionellen Formen des betreuten Wohnens. Die Entwicklung solcher selbstbestimmter Wohnprojekte ist komplex: für die einerseits gewünschte Selbstbestimmung und den andererseits erforderlichen Assistenzbedarf müssen geeignete Trägerstrukturen und Wohnkonzepte entwickelt werden. Diese müssen mit den Finanzierungsansprüchen und -möglichkeiten der Sozialgesetze in Einklang gebracht werden. Die Ergebnisse des Projekts fließen in die Arbeit des Netzwerkes Leipziger Freiheit ein. Es soll ein Beratungsschwerpunkt für die Entwicklung solcher selbstbestimmter Wohnprojekte aufgebaut werden. C. Besondere Bedarfsgruppen unterstützen C.1 Entwicklung und Erprobung besonderer Wohnformen für Wohnungslose Das Modellprojekt Leipzig Obdach Plus hat im Mai 2016 die Arbeit aufgenommen. In einer vom Sozialamt angemieteten Gewährleistungswohnung werden fünf wohnungslose Menschen mit auffällig psychischen Beeinträchtigungen betreut. Es handelt sich dabei um Menschen, deren Lebenslage von einer schweren psychischen Beeinträchtigung geprägt ist, die mit den bestehenden Angeboten der Wohnungsnotfallhilfe und der Sozialpsychatrie nicht erreicht werden. Mit der niedrigschwelligen sozialen Betreuung durch einen Sozialarbeiter und eine Fachkraft für Hauswirtschaft und Pflege wurde der Träger Boot gGmbH beauftragt. Die Wohnplätze sind alle belegt und das Angebot der sozialen Betreuung in der Unterbringung wird von den Betroffenen angenommen. Das Projekt Leipzig Obdach Plus ist eine notwendige Ergänzung bestehender Angebote und soll in dieser Form 2017/2018 weitergeführt werden. C.2 Ausbau und Vernetzung der Energieberatung für einkommensschwache Haushalte Die Koordinierungsstelle für die Energieberatung einkommensschwacher Haushalte und Asylbewerber arbeitet seit Juli 2016. Beauftragt wurde der Mosaik Leipzig e.V., der bereits in der Migrationsberatung tätig ist. Aufgabe der Koordinierungsstelle ist die passgenaue Vermittlung individueller Energieberatung für einkommensschwache Haushalte in Verbindung mit den Beratungsangeboten der Verbraucherzentrale und der Caritas. Dazu gehört auch die Organisation von Informationsveranstaltungen in Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber, deren dezentrale Unterbringung bevorsteht. Diese Veranstaltungen werden in Kooperation mit den Einrichtungsbetreibern durchgeführt. Bei der Energieberatung von Flüchtlingen werden neben Sprachmittlern auch Muttersprachler eingesetzt, die zu den Grundlagen der Energieberatung unterwiesen wurden. 2 Die Auswertungen der ersten Betriebskostenabrechnungen von Wohnungen, die durch Flüchtlinge bewohnt werden, belegen, dass hohes Potential bei der Einsparung von Heizenergie und der Verminderung des Wasserverbrauchs besteht. Aufgrund der hohen Anzahl an Personen, die perspektivisch von einer Gemeinschaftsunterkunft in dezentrale Unterbringung wechseln, ist die Weiterführung dieser Tätigkeit dringend geboten. C.3 Entwicklung und Erprobung von Angeboten stadtteilorientierter Migrantenhilfe In den Stadtteilen Grünau und Paunsdorf sind seit September 2016 die Stadtteilkoordinatoren Asyl des beauftragten Trägers Pandechaion e.V. tätig. Aufgabe der Stadtteilkoordinatoren ist es, Beratungs- Vernetzungs- sowie Koordinierungsangebote für Asylsuchende und Migranten sowie einheimische Bewohner/innen in den beiden Stadtteilen zu entwickeln. Folgende Zielgruppen sollen erreicht werden: - Asylbewerber und Geduldete, die in eigenen Wohnungen oder Gewährleistungswohnungen im Stadtteil wohnen, - Anerkannte Flüchtlinge im Stadtgebiet, die bei Einzelthemen Hinweise auf die bestehenden Beratungsstrukturen im Stadtgebiet benötigen; - Nachbarn, Anwohner und Anlieger im Stadtteil, die Fragen oder Anliegen hinsichtlich neu zugezogener Migranten im Stadtteil haben; - bestehende Beratungsstellen und –strukturen für Personen mit Migrationshintergrund. In beiden Stadtteilen wurden 2016 zunächst Kooperationen mit bestehenden Angeboten und Einrichtungen aufgebaut, erste neue Ideen und Bedarfe eruiert und mit möglichen Handlungsansätzen untersetzt. In folgenden Bereichen sind die Stadtteilkoordinatoren bereits tätig bzw. sollen zukünftige Projekte entwickelt und koordiniert werden: • Unterstützung beim bzw. der Vermittlung zu Beratungs- und Anlaufstellen für Migranten • Weiterbildungen für Akteure und Institutionen (Bildungseinrichtungen, Wohnungsunternehmen etc.) im Stadtteil • Öffentlichkeitsarbeit, Beteiligung, Netzwerkarbeit • Migrantische Schlüsselpersonen identifizieren und einbinden als Ansprechperson, Vermittler und Moderator Neben diesen koordinierenden und vernetzenden Aufgaben haben sich bereits erste kleinere Projektideen entwickelt, die auf aktuelle Bedarfslagen im Stadtteil konzipiert wurden. Dazu gehört in Grünau z.B. die Wohnschule für Migranten - Workshops für Migranten zu allen Themen, die für ein funktionierendes Miet- und Nachbarschaftsverhältnis relevant sind (Rechte und Pflichten von Mietern, Betriebskostenabrechnung, Mülltrennung, Hausordnung) unter Einbeziehung relevanter Akteure des Stadtteils. Die Tätigkeit der Asylkoordinatoren muss verlässlich aufgebaut und in 2017/2018 weitergeführt werden. D Wohnungspolitische Instrumente weiterentwickeln 2016 Vor dem Hintergrund der notwendigen gemeinschaftlichen Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzepts mit verschiedenen Akteuren und der aktuellen – durch große Dynamik geprägten – Wohnungsmarktentwicklung wurde der Beteiligungsprozess 2016 fortgeführt. Im August fand dazu ein weiterer Akteurs- und Expertenworkshop statt. In einem kleineren Kreis wurde im Juni 2016 ein Expertenworkshop zum Mietspiegel durchgeführt, für den zusätzlich fachliche Expertise zu den Themen Qualifizierung von Mietspiegeln und Lagebezug als eine wesentliche Grundlage dafür eingeholt wurde. Das Wohnungsmarktbeobachtungssystem wurde zielgerichtet weiterentwickelt. Zum einen wurde der sog. Leipziger Wohnungsmarktindex entwickelt, der anhand zentraler Indikatoren Informationen über Anspannungstendenzen des Leipziger Wohnungsmarktes liefert. Zum anderen wurden neue Datenquellen z.B. für Angebotsmietdaten erschlossen. Diese kurzfristig und räumlich differenziert verfügbaren Angebotsmietdaten wurden zur Beantragung der 3 Wohnungsbauförderung, bei der Überprüfung der Angemessenheit der Richtwerte der Kosten für Unterkunft und Heizung sowie bei der kleinräumigen Wohnungsmarktbeobachtung genutzt. Für die weitere Untersetzung des „starken Wachstums“ nach Vorliegen der kommunalen Bevölkerungsvorausschätzung 2016 gemäß Ratsbeschluss zum Wohnungspolitischen Konzept wurde eine Wohnungsbedarfsprognose erstellt. Die Wohnungsbedarfsprognose bildet eine wichtige Basis für ein neues Wohnbauflächenkonzept (STEP Wohnbauflächen), das Grundlage für eine nachfragegerechte Bereitstellung und Vorbereitung von Wohnbauflächen ist. 2017/2018 Im Zuge der Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzepts und gemäß Ratsbeschluss zum Wohnungspolitischen Konzept wird der Einsatz weiterer wohnungspolitischer Instrumente und Maßnahmen geprüft und ggf. vorbereitet. U.a. werden daher fachliche Expertisen zur Wirkung der Instrumente Absenkung der Kappungsgrenze, zur Einführung der Mietpreisbremse, zum Einsatz baurechtlicher Instrumente (z.B. Grobscreening für den Einsatz von Milieuschutzsatzungen) und zur Umsetzung der Wohnungsbauförderung gemäß Richtlinie zur Förderung der Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenem Mietwohnraum beauftragt. Für eine nachfragegerechte Bereitstellung und Vorbereitung von Wohnbauflächen angesichts der prognostizierten Wohnungsnachfrageentwicklung ist die Erarbeitung eines neuen Stadtentwicklungsplans (STEP) Wohnbauflächen erforderlich. Mit ihm soll in Abgleich zu Nachverdichtungspotentialen im Siedlungsbestand und im Sinne einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung die Neuinanspruchnahme von Wohnbauflächen vorbereitet werden. Für ausgewählte Stadtteile werden vertiefende Konzepte zur Entwicklung des Wohnungsbaus unter Beteiligung der betroffenen Akteure erstellt werden. Die 2016 begonnene Weiterentwicklung der Wohnungsmarktbeobachtung soll den Anforderungen der dynamischen Wohnungsmarktentwicklung entsprechend 2017/2018 fortgesetzt werden, z.B. durch die Verstetigung der Nutzung der Mietpreisdatenbank, die Erschließung neuer Datenquellen oder die Weiterentwicklung des Wohnungsmarktbarometers. Da eine Umsetzung aller Wohnungspolitischen Instrumente und Maßnahmen nur in Zusammenarbeit bzw. durch die Wohnungsmarktakteure selbst erfolgen kann, ist die Fortsetzung des Beteiligungsprozesses unabdingbar. Dabei bedarf es sowohl des Dialogs über die Wohnungsmarktentwicklung und ihre Folgen in einem großen Akteurs- und Expertenkreis als auch der vertieften Auseinandersetzung zu Einzelthemen mit einem kleineren Kreis Beteiligter. Zur Überprüfung der Wirksamkeit der eingesetzten Instrumente und Maßnahmen soll die Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzepts evaluiert werden. 4