Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1265013.pdf
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163 kB
Erstellt
27.03.17, 12:00
Aktualisiert
16.06.17, 13:05
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Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-04005
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff:
Freigabe einer Teilsumme der Haushaltsmittel 2017/2018 zur Umsetzung des
Wohnungspolitischen Konzepts
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Stadtentwicklung und Bau
FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
FA Finanzen
Ratsversammlung
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
21.06.2017
Bestätigung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1. Die in der Vorlage beschriebene Verwendung der in den Haushaltsjahren 2017 und
2018 eingestellten Mittel zur Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzepts wird
beschlossen.
2. Die Mittel werden entsprechend der Tabelle 1 "Übersicht zum Mitteleinsatz
2017/2018" eingesetzt. Für die Teilsumme 2 (Tabelle 1) in Höhe von 355.000 € für
das Haushaltsjahr 2017 und 555.000 € für das Haushaltsjahr 2018 wird der noch
bestehende Sperrvermerk aufgehoben (PSP 1.100.52.2.0.01 Maßnahmen der
Wohnungsbauförderung, Innenauftrag 106452200001, Sachkonto 42711200). Für die
noch offene Teilsumme 3 (Tabelle 1) in Höhe von 395.000 € in 2017 und 445.000 €
in 2018 wird eine gesonderte Vorlage dem Stadtrat zum Beschluss vorgelegt.
3. Eine während der Umsetzung erforderliche Verschiebung der Finanzmittel von +/20% zwischen den Kostenbausteinen bedarf keiner gesonderten Beschlussfassung.
4. Für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 wird die nachträgliche Aufnahme eines
Zweckbindungsvermerks gemäß § 19 Abs. 1 SächsKomHVO-Doppik in der
Budgeteinheit
64_522_ZW,
Innenauftrag
106452200001
(Umsetzung
Wohnungspolitisches Konzept) für die Sachkonten 31410000 (Zuweisungen
/Zuschüsse für lfd. Zwecke vom Land) und 42711200 (Besondere Verwaltungs- und
Betriebsaufwendungen dezentral) beschlossen. Damit wird sichergestellt, dass ggfs.
eingeworbene Fördermittel zusätzlich zu den eingestellten Eigenmitteln zur
Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzepts verwendet werden können.
1/7
2/7
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur.
Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern
aus. (siehe Anlage Prüfkatalog)
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
Kostengünstigere Alternativen geprüft
Folgen bei Ablehnung
x
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
nein
bis
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Höhe in EUR
wo veranschlagt
355.000,00
PSP 1.100.52.2.0.01
Erträge
01.01.17
31.12.17
01.01.18
31.12.18
Innenauftrag:
106452200001
Aufwendungen
555.000,00
Finanzhaushalt
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
nein
nein
x
Sachkonto: 42711200
Einzahlungen
Auszahlungen
x
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus jährl.
3/7
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
4/7
Sachverhalt:
Ziel und Aufbau der Vorlage
Ziel der Vorlage ist die Aufhebung des Sperrvermerks über eine Teilsumme der im Haushalt
2017/2018 eingestellten Mittel zur Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzepts.
Um die Umsetzung der Mittel noch in 2017 gewährleisten zu können, ist eine
Beschlussfassung dieser Vorlage noch im II. Quartal 2017 vorgesehen.
Der Sachverhalt stellt die geplante Verwendung einer Teilsumme in Höhe von 910.000 Mio.
€ der im Haushalt 2017/2018 eingestellten 2 Mio. € zur Umsetzung wohnungspolitischer
Maßnahmen dar (siehe Tabelle 1).
Darüber hinaus wird in der Anlage 1 über die Verwendung der Haushaltsmittel 2016
informiert und in Anlage 2 die bisher erzielten Ergebnisse und weitere Ausrichtung der
wohnungspolitischen Maßnahmen im Einzelnen erläutert.
Grundlagen der Vorlage
Zur Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzepts der Stadt Leipzig - Fortschreibung 2015
(VI-DS-1475_NF-002) hat der Stadtrat Mittel in Höhe von jährlich 1,0 Mio. € für die
Haushaltsjahre 2016, 2017 und 2018 eingestellt.
Die Mittel des Haushaltsjahres 2016 wurden entsprechend des Ratsbeschlusses
"Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzepts: Verwendung der für 2016 eingestellten
Mittel" (VI-DS-02018 vom 24.02.3016) eingesetzt.
In den Haushaltsjahren 2017/2018 stehen jeweils 1,0 Mio. € zur Umsetzung
wohnungspolitischer Maßnahmen zur Verfügung. Diese Mittel sind mit einem Sperrvermerk
versehen und bedürfen der Freigabe durch einen Stadtratsbeschluss.
Eine Teilsumme in Höhe von 250.000 € wurde für das Haushaltsjahr 2017 vorzeitig
freigegeben, um bereits begonnene und unaufschiebbare Maßnahmen im I. Quartal 2017
weiterführen zu können (VI-DS-03327 vom 18.01.2017).
Für die verbleibenden Mittel in Höhe von 750.000 € für 2017 und 1.000.000 € für 2018 ist
dem Stadtrat ein Maßnahmenplan im II. Quartal 2017 vorzulegen (A 0167/17/18 vom
01.02.2017). Dies erfolgt nun im Rahmen dieser Vorlage.
Grundlage für die Mittelverwendung ist das Wohnungspolitische Konzept der Stadt Leipzig Fortschreibung 2015 (VI-DS-1475_NF-002).
Alle in dieser Vorlage dargestellten begonnenen und geplanten Maßnahmen sind bereits als
Handlungsansätze und Instrumente im Wohnungspolitischen Konzept benannt und
beschlossen worden.
Geplante Verwendung der Haushaltsmittel 2017/2018
Bei der Verwendung dieser Mittel ist zu berücksichtigen, dass die Handlungsansätze, die im
Wohnungspolitischen Konzept beschlossen und mit deren Umsetzung bereits begonnen
wurde, auch weitergeführt werden können. Dies gilt insbesondere für die Unterstützung von
kooperativen und bezahlbaren Wohnformen im Rahmen des Netzwerks Leipziger Freiheit
(Kostenbaustein A), für die Projekte zur Unterstützung besonderer Bedarfsgruppen wie
Wohnungslose, einkommensschwache Haushalte und Migranten (Kostenbaustein C) und die
kontinuierliche Weiterentwicklung wohnungspolitischer Instrumente (Kostenbaustein D).
Gleichzeitig muss aber auch noch Handlungsspielraum für neue Maßnahmen bleiben, die
aufgrund aktueller Entwicklungen und im Hinblick auf die Teilfortschreibung des
5/7
Wohnungspolitischen Konzepts 2017 dringlich sind. Dafür wird eine gewisse Summe noch
nicht mit Maßnahmen unterlegt und freigehalten.
Daher wird folgende Verwendung der Mittel geplant (siehe Tabelle 1):
Tabelle 1: Übersicht zum Mitteleinsatz 2017 und 2018
Kostenbausteine
Plan
HH-Mittel
2017
freigegeb
en
gemäß
VI-DS03327
vom
18.01.17
Plan
HH-Mittel
2018
mit
mit SperrSperrve vermerk
rmerk
versehen
versehe
n
A. Netzwerk Leipziger Freiheit - Beratung und
Projekte für bezahlbares Wohnen
84.000 106.000
160.000
A.1
64.000 106.000
160.000
A.2
Netzwerk Leipziger Freiheit - Initiative
für kooperatives und bezahlbares
Wohnen
Aktivierung lokaler Eigentümer im
Leipziger Osten
Ämter
20.000
Bezug
WoPoKo
Maßnahmen im
WoPoKo unter
Leitlinie (L) und
als Maßnahme
(M)
beschrieben*
ASW
L 1 + M S. 45
ASW
L 1 + M S. 46
C. Besondere Bedarfsgruppen unterstützen
86.000 129.000
C.1
22.000
33.000
55.000
SozA
L 2 + M S. 42
20.000
30.000
50.000
SozA
L 2 + M S. 43
44.000
66.000
110.000
SozA
L 2 + M S. 44
80.000 120.000
180.000
80.000 120.000
180.000
C.2
C.3
Entwicklung und Erprobung besonderer
Wohnformen für Wohnungslose
Ausbau und Vernetzung der
Energieberatung für einkommensschwache Haushalte
Entwicklung und Erprobung von
Angeboten stadtteilorientierter
Migrantenhilfe
D. Wohnungspolitische Instrumente weiter
entwickeln
Fachliche Expertise,
Prozessbegleitung und
Moderation
Teilsumme 1: A, C, D
215.000
SPA/ L 1 - 4 +
SozA/ M S. 36 - 55
ASW
250.000
=> bereits freigegeben
Teilsummen 2: A, C, D
355.000
555.000
395.000
445.000
=> Freigabeantrag mit dieser Vorlage
Teilsumme 3: Offen
=> Freigabe in gesonderter Einzelvorlage
Gesamtsummen
1.000.000
1.000.000
Teilsumme 1
Zur Weiterführung begonnener Maßnahmen wurde bereits eine Summe i. H. von 250.000 €
mit Beschluss VI-DS-03327 vom 18.01.2017 zur Umsetzung der Kostenbausteine A Netzwerk
Leipziger Freiheit, C Unterstützung besonderer Bedarfsgruppen und D Weiterentwicklung
wohnungspolitischer Instrumente freigegeben.
6/7
Teilsumme 2
Diese Summe umfasst die notwendigen Mittel zur Weiterführung begonnener Maßnahmen
(Kostenbausteine A, C, D). Die aufgeführten Maßnahmen sind alle bereits im
Wohnungspolitischen Konzept unter den Leitlinien oder als Instrumente/Maßnahmen
benannt und beschlossen worden (siehe letzte Spalte der Tabelle 1). Die Aufgaben, die
bisher erzielten Ergebnisse und die zukünftige Ausrichtung dieser Maßnahmen sind in der
Anlage 2 ausführlich dargestellt.
Mit Beschluss dieser Vorlage soll der Sperrvermerk über die Mittel der Bausteine A, C und D
in Höhe von 355.000 € für das Jahr 2017 und 555.000 € für das Jahr 2018 aufgehoben
werden (Teilsumme 2 der Tabelle 1).
Teilsumme 3
Für die noch offene Teilsumme 3 in Höhe von 395.000 € im Jahr 2017 und 445.000 € im
Jahr 2018 ist noch keine Festlegung getroffen. Dies ergibt sich aus dem laufenden
Arbeitsprozess
der
Umsetzung
der
verschiedenen
Handlungsansätze
des
Wohnungspolitischen Konzepts. Diese reichen von weiteren Modellprojekten über den
Einsatz verschiedenster wohnungspolitischer Instrumente bis hin zu einer (ergänzenden)
kommunalen Wohnungsbauförderung für besondere Bedarfsgruppen (z.B. i.S. des ins
Verfahren
verwiesenen
Haushaltsantrages
A-0122/17/18
zum
Ankauf
von
Belegungsrechten).
Die
weitere
Mittelverwendung
kann
dabei
sowohl
aus
Handlungsansätzen des bestätigten Wohnungspolitischen Konzeptes als auch der in 2017
avisierten Teilfortschreibung des Wohnungspolitischen Konzepts resultieren.
Zur Verwendung der Teilsumme 3 wird dem Stadtrat eine gesonderte Vorlage zum
Beschluss vorgelegt.
Anlagen:
Anlage 1 Verwendung der Haushaltsmittel 2016 zur Umsetzung des Wohnungspolitischen
Konzepts
Anlage 2 Erläuterung zu den wohnungspolitischen Maßnahmen im Einzelnen
7/7
Anlage 1
Verwendung der Haushaltsmittel 2016 zur Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzepts
Tabelle A: Mitteleinsatz Haushaltsmittel Wohnungspolitisches Konzept 2016
(Innenauftrag 106452200001)
Kostenbausteine
Plan
HH-Mittel
2016
umgesetzte
Mittel
2016
Ämter
Hinweise
Start: 4/2016
zusätzlich freie
Mittel aus A.2
Start: 4/2016
A. Netzwerk Leipziger Freiheit Beratung und Projekte für
bezahlbares Wohnen
190.000
171.985
A.1 Netzwerk Leipziger Freiheit Initiative für kooperatives und
bezahlbares Wohnen
A.2 Aktivierung lokaler Eigentümer im
Leipziger Osten
A.3 Beratung zu alternativen
Wohnformen für Senioren und
Menschen mit Behinderung
120.000
134.120
ASW
50.000
17.875
ASW
20.000
19.990
SozA
B. Modellprojekte
bezahlbare/kooperative Wohnformen
fördern
395.000
0
B.1 Ankauf von Flächen und
Gebäuden für Modellprojekte
B.2 Anschub- und
Zwischenfinanzierung für
Modellprojekte
345.000
0
50.000
0
C. Besondere Bedarfsgruppen
unterstützen
215.000
107.567
55.000
42.780
SozA
Start: 5/2016
50.000
31.659
SozA
Start: 7/2016
110.000
33.128
SozA
Start: 9/2016
200.000
67.018
SPA/
SozA
ASW
laufend
C.1 Entwicklung und Erprobung
besonderer Wohnformen für
Wohnungslose
C.2 Ausbau und Vernetzung der
Energieberatung für einkommensschwache Haushalte
C.3 Entwicklung und Erprobung von
Angeboten stadtteilorientierter
Migrantenhilfe
D. Wohnungspolitische Instrumente
weiter entwickeln
Fachliche Expertise,
Prozessbegleitung und
Moderation
Gesamtsumme
1.000.000
ASW/ LA
ASW
Laufzeit:
6-12/2016
keine Umsetzung,
da Handlungsgrundlage fehlt
346.571
Zur Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzepts der Stadt Leipzig - Fortschreibung 2015 (VIDS-1475_NF-002) hat der Stadtrat den Mitteleinsatz in Höhe von 1.000.000 € für das
Haushaltsjahr 2016 beschlossen.
Die Mittel des Haushaltsjahres 2016 wurden entsprechend des Ratsbeschlusses "Umsetzung des
Wohnungspolitischen Konzepts: Verwendung der für 2016 eingestellten Mittel" (VI-DS-02018 vom
24.02.3016) eingesetzt.
Von den zur Verfügung stehenden 1.000.000 € konnten im Zeitraum März bis Dezember 2016
rund 346.571 € umgesetzt werden (siehe Tabelle A).
1
Im Kostenbaustein A "Netzwerk Leipziger Freiheit" konnten die verfügbaren Mittel fast vollständig
für die benannten Maßnahmen eingesetzt werden.
Der Kostenbaustein B "Modellprojekte für bezahlbare und kooperative Wohnformen" konnte nicht
umgesetzt werden aufgrund fehlender Handlungsgrundlagen. Der Ankauf von Flächen zu
Wohnzwecken war bislang nicht Auftrag des Liegenschaftsamtes.
Die Maßnahmen im Kostenbaustein C "Besondere Bedarfsgruppen unterstützen" haben aufgrund
erforderlicher Vorbereitungen und Ausschreibungen erst verzögert begonnen. Daher wurden die
für eine Jahresscheibe eingeplanten Mittel nicht vollständig benötigt.
Der Kostenbaustein D wurden weniger Mittel in Anspruch genommen als ursprünglich geplant.
Grund dafür ist u.a. dass einzelne Gutachten, Planungen und Beteiligungsformate in das Jahr
2017 verschoben werden mussten.
Zusätzlich zu den 1.000.000 € Haushaltsmittel für das Jahr 2016 konnte eine Zuwendung in Höhe
von 200.000 € für das Projekt A.2 Eigentümeraktivierung Leipziger Osten akquiriert werden. (siehe
Tabelle B). Es handelt sich dabei um Landesmittel des Freistaates Sachsen, die nur im Soziale
Stadt Programmgebiet Leipziger Osten eingesetzt werden können und die durch einen
kommunalen Eigenanteil in Höhe von 50.000 € komplettiert werden müssen. Diese Förderung
wurde über den Innenauftrag 106400008000 Modellprojekt Eigentümeraktivierung Leipziger Osten
bewirtschaftet.
Tabelle B: Mitteleinsatz der eingeworbenen Fördermittel 2016 (Innenauftrag 106400008000)
Kostenbausteine
A. 2 Aktivierung lokaler Eigentümer im
Leipziger Osten
• AG Eigentümermoderation im Leipziger
Osten (EiLO)
• Investitionsförderung des
Sanierungsvorhabens Eisenbahnstraße
176 - 182
Eigen- FöMi des
anteil im SMI für
SSP LeO Modell2016
vorhaben
2016
umgesetzte
Mittel
2016
50.000
200.000
164.761
20.000
80.000
54.988
30.000
120.000
109.773
2
Ämter
Hinweise
ASW
Restsumme
wird bis II.
Quartal 2017
ausbezahlt
Anlage 2
Erläuterung zu den Wohnungspolitische Maßnahmen im Einzelnen
A.
Netzwerk Leipziger Freiheit - Initiative für kooperatives und bezahlbares Bauen und
Wohnen
A.1 Koordinierungsstelle und Beraterpool des Netzwerks Leipziger Freiheit
Die Koordinierungsstelle hat im März 2016 ihre Arbeit aufgenommen. Die Kooperation mit
derzeit acht Netzwerkpartnern, das Beratungsangebot mit einem Pool an Konzept- und
Fachberatern sowie die Öffentlichkeitsarbeit haben begonnen. Die Internetseite bietet
umfangreiche Informationen und eine Angebots- und Nachfragebörse, die kontinuierlich
weiterentwickelt wird.
Die Nachfrage nach Beratung und Vermittlung von gemeinschaftlichen, bezahlbaren
Wohnformen groß ist. Bislang konnten 15 Gruppen bei Entwicklung kooperativer Wohn- und
Bauprojekte beraten und begleitet werden. Davon bereiten derzeit 13 Projektgruppen die
Sanierung von leerstehenden, unsanierten Altbauten vor und 2 Gruppen planen einen Neubau.
Die dabei gewählten Modelle reichen von der klassischen Baugruppen mit individuellen
Eigentum über Einhausgenossenschaften bis hin zur niedrigschwelligen Sanierung im
Mieterkonzept und dem Erwerb von Mietshäusern durch bestehende Mietergemeinschaften.
Das Netzwerk entwickelt aktuell neue Trägermodelle für
Wohnprojekte, wie eine
Dachgenossenschaft oder eine Stiftungsmodell mit hoher Selbstverwaltungsbeteiligung der
Mieter.
Die Arbeit des Netzwerks Leipziger Freiheit soll in 2017/2018 fortgeführt werden. Die
Beauftragung der Koordinierungsstelle befindet sich in der öffentlichen Ausschreibung und soll
im II. Quartal 2017 vergeben werden. Arbeitsschwerpunkte des Netzwerks sind neben der
Netzwerk-und Öffentlichkeitsarbeit und dem Management des Beratungsangebots die
konzeptionelle Weiterentwicklung der Handlungsansätze zu kostengünstigem Bauen für
Haushalte mit geringen und mittleren Einkommen. Dazu gehört auch die Kooperation mit der
Stadt bei Konzeptvergaben zugunsten kooperativer Wohnformen und der Aufbau kooperativer
Dachstrukturen zur Bündelung von Bauherren- und Selbstverwaltungsaufgaben, um das
Angebot für breite Schichten der Bevölkerung zu öffnen.
A.2 Eigentümeraktivierung Leipziger Osten
Die Eigentümermoderatoren zur Aktivierung lokaler Eigentümer im Leipziger Osten konnten im
März 2016 starten. Beauftragt wurde eine Arbeitsgemeinschaft mehrerer Architekten, die
aufsuchende Beratung von Eigentümern sowie Mietern durchführen. Ziel ist es,
Sanierungsmaßnahmen im dynamischen Leipziger Osten nachhaltig und sozialverträglich zu
gestalten. Die Eigentümermoderation arbeitet dabei in Kooperation mit den Stadtteilakteuren
sowie dem Netzwerk Leipziger Freiheit.
Der Freistaat Sachsen hat für diesen modellhaften Ansatz der Eigentümeraktivierung
Städtebaufördermittel in Höhe von 200.000 Euro zur Verfügung gestellt. Ein Teil dieser
Förderung steht für investive Sanierungsmaßnahmen mit Beispielcharakter zur Verfügung.
Im Programmgebiet Leipziger Osten wurden 441 Gebäude mit Handlungsbedarf erfasst. Die
Eigentümermoderatoren haben 150 Eigentümer von überwiegend leerstehenden und
sanierungsbedürftigen Immobilien kontaktiert und Beratung angeboten. Mit 30 Eigentümern im
Leipziger Osten wurden individuelle Beratungen durchgeführt. Beratungsbedarf bestand
insbesondere zu niedrigschwelligen und kostengünstigen Sanierungskonzepten, zu
kooperativen Wohnkonzepten, bei der Vermittlung von interessierten Baugruppen sowie zu
Rechtsfragen wie Erbbaurecht und Eigentumsanteilsklärung. Derzeit wird die Entwicklung eines
Ausbauhauses begleitet. Es geht um eine Sanierung des Gebäudes im einfachen Standard, so
dass die Mieten nicht angehoben werden müssen. Es zeigt sich, dass die Prozesse bei
Sanierungsfragen sehr langwierig sind. Durch die Beratung und Begleitung werden
Eigentümern und Mietern neue Handlungsoptionen eröffnet und so die Umsetzung von
Sanierungsprojekten erst angeschoben.
1
Bei weiteren bewohnten Gebäuden im Leipziger Osten ermittelt die Eigentümermoderation
sukzessive die Modernisierungsabsichten der Eigentümer und mögliche Konsequenzen für die
angestammte Mieterschaft. Dabei wird auch geprüft, welche formellen und informellen
Instrumente erforderlich und wirksam sind, um sozialverträgliche Lösungen zu erreichen. Im
Bereich Mieterberatung wird derzeit eine Beratungsstruktur aufgebaut, welche in 2017 eine
größere Öffentlichkeit und somit Wirksamkeit erreichen kann.
Als Bau- und Sanierungsmaßnahme mit Beispielcharakter wurde die Sanierung des
Gebäudeensembles Eisenbahnstraße 176 bis 182 durch die erbbauberechtigte SchönerHausen
GmbH unterstützt. Dieses ehemals leerstehende und unsanierte Gebäudeensemble steht unter
Denkmalschutz und hat besondere städtebauliche sowie wohnungspolitische Bedeutung für den
Stadtteil. Die im Rahmen des Mietshäusersyndikats organisierte GmbH realisiert dort ein
gemeinschaftliches, generationenübergreifendes Wohnprojekt. Gefördert wurden 30 % der
förderfähigen Kosten für Hülle und Erstinfrastruktur.
A.3 Beratung zu alternativen Wohnformen für Senioren und Menschen mit Behinderung
Im Rahmen einer einmaligen Beauftragung an den Arbeitskreis Integriertes Wohnen e.V.
wurden Grundlagen, Modelle und Beispielprojekte selbstbestimmter Wohnformen für
Senioren und Menschen mit Behinderung sowie Handlungsansätze für Leipzig ermittelt.
Selbstbestimmte Wohn- und Assistenzformen werden zunehmend nachgefragt. Allerdings gibt
es in Leipzig bislang nur wenige Angebote außerhalb der konventionellen Formen des betreuten
Wohnens. Die Entwicklung solcher selbstbestimmter Wohnprojekte ist komplex: für die
einerseits gewünschte Selbstbestimmung und den andererseits erforderlichen Assistenzbedarf
müssen geeignete Trägerstrukturen und Wohnkonzepte entwickelt werden. Diese müssen mit
den Finanzierungsansprüchen und -möglichkeiten der Sozialgesetze in Einklang gebracht
werden. Die Ergebnisse des Projekts fließen in die Arbeit des Netzwerkes Leipziger Freiheit ein.
Es soll ein Beratungsschwerpunkt für die Entwicklung solcher selbstbestimmter
Wohnprojekte aufgebaut werden.
C. Besondere Bedarfsgruppen unterstützen
C.1 Entwicklung und Erprobung besonderer Wohnformen für Wohnungslose
Das Modellprojekt Leipzig Obdach Plus hat im Mai 2016 die Arbeit aufgenommen. In einer vom
Sozialamt angemieteten Gewährleistungswohnung werden fünf wohnungslose Menschen mit
auffällig psychischen Beeinträchtigungen betreut. Es handelt sich dabei um Menschen, deren
Lebenslage von einer schweren psychischen Beeinträchtigung geprägt ist, die mit den
bestehenden Angeboten der Wohnungsnotfallhilfe und der Sozialpsychatrie nicht erreicht
werden. Mit der niedrigschwelligen sozialen Betreuung durch einen Sozialarbeiter und eine
Fachkraft für Hauswirtschaft und Pflege wurde der Träger Boot gGmbH beauftragt. Die
Wohnplätze sind alle belegt und das Angebot der sozialen Betreuung in der Unterbringung wird
von den Betroffenen angenommen.
Das Projekt Leipzig Obdach Plus ist eine notwendige Ergänzung bestehender Angebote und
soll in dieser Form 2017/2018 weitergeführt werden.
C.2 Ausbau und Vernetzung der Energieberatung für einkommensschwache Haushalte
Die Koordinierungsstelle für die Energieberatung einkommensschwacher Haushalte und
Asylbewerber arbeitet seit Juli 2016. Beauftragt wurde der Mosaik Leipzig e.V., der bereits in
der Migrationsberatung tätig ist. Aufgabe der Koordinierungsstelle ist die passgenaue
Vermittlung individueller Energieberatung für einkommensschwache Haushalte in Verbindung
mit den Beratungsangeboten der Verbraucherzentrale und der Caritas. Dazu gehört auch die
Organisation von Informationsveranstaltungen in Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber,
deren dezentrale Unterbringung bevorsteht. Diese Veranstaltungen werden in Kooperation mit
den Einrichtungsbetreibern durchgeführt. Bei der Energieberatung von Flüchtlingen werden
neben Sprachmittlern auch Muttersprachler eingesetzt, die zu den Grundlagen der
Energieberatung unterwiesen wurden.
2
Die Auswertungen der ersten Betriebskostenabrechnungen von Wohnungen, die durch
Flüchtlinge bewohnt werden, belegen, dass hohes Potential bei der Einsparung von Heizenergie
und der Verminderung des Wasserverbrauchs besteht. Aufgrund der hohen Anzahl an
Personen, die perspektivisch von einer Gemeinschaftsunterkunft in dezentrale Unterbringung
wechseln, ist die Weiterführung dieser Tätigkeit dringend geboten.
C.3 Entwicklung und Erprobung von Angeboten stadtteilorientierter Migrantenhilfe
In den Stadtteilen Grünau und Paunsdorf sind seit September 2016 die Stadtteilkoordinatoren
Asyl des beauftragten Trägers Pandechaion e.V. tätig. Aufgabe der Stadtteilkoordinatoren ist es,
Beratungs- Vernetzungs- sowie Koordinierungsangebote für Asylsuchende und Migranten sowie
einheimische Bewohner/innen in den beiden Stadtteilen zu entwickeln. Folgende Zielgruppen
sollen erreicht werden:
- Asylbewerber und Geduldete, die in eigenen Wohnungen oder Gewährleistungswohnungen im Stadtteil wohnen,
- Anerkannte Flüchtlinge im Stadtgebiet, die bei Einzelthemen Hinweise auf die
bestehenden Beratungsstrukturen im Stadtgebiet benötigen;
- Nachbarn, Anwohner und Anlieger im Stadtteil, die Fragen oder Anliegen hinsichtlich
neu
zugezogener Migranten im Stadtteil haben;
- bestehende Beratungsstellen und –strukturen für Personen mit Migrationshintergrund.
In beiden Stadtteilen wurden 2016 zunächst Kooperationen mit bestehenden Angeboten und
Einrichtungen aufgebaut, erste neue Ideen und Bedarfe eruiert und mit möglichen Handlungsansätzen untersetzt.
In folgenden Bereichen sind die Stadtteilkoordinatoren bereits tätig bzw. sollen zukünftige
Projekte entwickelt und koordiniert werden:
• Unterstützung beim bzw. der Vermittlung zu Beratungs- und Anlaufstellen für Migranten
• Weiterbildungen für Akteure und Institutionen (Bildungseinrichtungen, Wohnungsunternehmen etc.) im Stadtteil
• Öffentlichkeitsarbeit, Beteiligung, Netzwerkarbeit
• Migrantische Schlüsselpersonen identifizieren und einbinden als Ansprechperson, Vermittler
und Moderator
Neben diesen koordinierenden und vernetzenden Aufgaben haben sich bereits erste kleinere
Projektideen entwickelt, die auf aktuelle Bedarfslagen im Stadtteil konzipiert wurden. Dazu
gehört in Grünau z.B. die Wohnschule für Migranten - Workshops für Migranten zu allen
Themen, die für ein funktionierendes Miet- und Nachbarschaftsverhältnis relevant sind (Rechte
und Pflichten von Mietern, Betriebskostenabrechnung, Mülltrennung, Hausordnung) unter
Einbeziehung relevanter Akteure des Stadtteils.
Die Tätigkeit der Asylkoordinatoren muss verlässlich aufgebaut und in 2017/2018 weitergeführt
werden.
D Wohnungspolitische Instrumente weiterentwickeln
2016
Vor
dem
Hintergrund
der
notwendigen
gemeinschaftlichen
Umsetzung
des
Wohnungspolitischen Konzepts mit verschiedenen Akteuren und der aktuellen – durch große
Dynamik geprägten – Wohnungsmarktentwicklung wurde der Beteiligungsprozess 2016
fortgeführt. Im August fand dazu ein weiterer Akteurs- und Expertenworkshop statt. In einem
kleineren Kreis wurde im Juni 2016 ein Expertenworkshop zum Mietspiegel durchgeführt, für
den zusätzlich fachliche Expertise zu den Themen Qualifizierung von Mietspiegeln und
Lagebezug als eine wesentliche Grundlage dafür eingeholt wurde.
Das Wohnungsmarktbeobachtungssystem wurde zielgerichtet weiterentwickelt. Zum einen
wurde der sog. Leipziger Wohnungsmarktindex entwickelt, der anhand zentraler Indikatoren
Informationen über Anspannungstendenzen des Leipziger Wohnungsmarktes liefert. Zum
anderen wurden neue Datenquellen z.B. für Angebotsmietdaten erschlossen. Diese kurzfristig
und räumlich differenziert verfügbaren Angebotsmietdaten wurden zur Beantragung der
3
Wohnungsbauförderung, bei der Überprüfung der Angemessenheit der Richtwerte der Kosten
für Unterkunft und Heizung sowie bei der kleinräumigen Wohnungsmarktbeobachtung genutzt.
Für die weitere Untersetzung des „starken Wachstums“ nach Vorliegen der kommunalen
Bevölkerungsvorausschätzung 2016 gemäß Ratsbeschluss zum Wohnungspolitischen Konzept
wurde eine Wohnungsbedarfsprognose erstellt. Die Wohnungsbedarfsprognose bildet eine
wichtige Basis für ein neues Wohnbauflächenkonzept (STEP Wohnbauflächen), das Grundlage
für eine nachfragegerechte Bereitstellung und Vorbereitung von Wohnbauflächen ist.
2017/2018
Im Zuge der Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzepts und gemäß Ratsbeschluss zum
Wohnungspolitischen Konzept wird der Einsatz weiterer wohnungspolitischer Instrumente und
Maßnahmen geprüft und ggf. vorbereitet. U.a. werden daher fachliche Expertisen zur Wirkung
der Instrumente Absenkung der Kappungsgrenze, zur Einführung der Mietpreisbremse, zum
Einsatz baurechtlicher Instrumente (z.B. Grobscreening für den Einsatz von
Milieuschutzsatzungen) und zur Umsetzung der Wohnungsbauförderung gemäß Richtlinie zur
Förderung der Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenem Mietwohnraum beauftragt.
Für eine nachfragegerechte Bereitstellung und Vorbereitung von Wohnbauflächen angesichts
der prognostizierten Wohnungsnachfrageentwicklung ist die Erarbeitung eines neuen
Stadtentwicklungsplans (STEP) Wohnbauflächen erforderlich. Mit ihm soll in Abgleich zu
Nachverdichtungspotentialen im Siedlungsbestand und im Sinne einer nachhaltigen
Siedlungsentwicklung die Neuinanspruchnahme von Wohnbauflächen vorbereitet werden. Für
ausgewählte Stadtteile werden vertiefende Konzepte zur Entwicklung des Wohnungsbaus unter
Beteiligung der betroffenen Akteure erstellt werden.
Die 2016 begonnene Weiterentwicklung der Wohnungsmarktbeobachtung soll den
Anforderungen der dynamischen Wohnungsmarktentwicklung entsprechend 2017/2018
fortgesetzt werden, z.B. durch die Verstetigung der Nutzung der Mietpreisdatenbank, die
Erschließung neuer Datenquellen oder die Weiterentwicklung des Wohnungsmarktbarometers.
Da eine Umsetzung aller Wohnungspolitischen Instrumente und Maßnahmen nur in
Zusammenarbeit bzw. durch die Wohnungsmarktakteure selbst erfolgen kann, ist die
Fortsetzung des Beteiligungsprozesses unabdingbar. Dabei bedarf es sowohl des Dialogs über
die Wohnungsmarktentwicklung und ihre Folgen in einem großen Akteurs- und Expertenkreis
als auch der vertieften Auseinandersetzung zu Einzelthemen mit einem kleineren Kreis
Beteiligter.
Zur Überprüfung der Wirksamkeit der eingesetzten Instrumente und Maßnahmen soll die
Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzepts evaluiert werden.
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