Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1277176.pdf
Größe
73 kB
Erstellt
11.05.17, 12:00
Aktualisiert
17.05.17, 10:52
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Änderungsantrag Nr. VI-DS-03208-ÄA-02
Status: öffentlich
Eingereicht von
Fraktion DIE LINKE
Betreff:
Präventionskonzept "Graffiti" der Koordinierungsstelle Graffiti Leipzig;
Mehrbedarfe zur Umsetzung von kriminalpräventiven Maßnahmen
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
17.05.2017
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:
Die Stadt handelt zeitnah mit der Koordinierungsstelle Graffiti eine Verlängerung der
Rahmenvereinbarung aus und passt die Rahmenvereinbarung an die Bedarfe einer
effizienten und nachhaltigen Arbeitsweise an. Unter anderem soll für die Koordinierungsstelle
eine bedarfsgerechte Ausstattung mit Sachmitteln zur Umsetzung des Präventionskonzeptes
gewährleistet werden
1/3
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
2/3
Sachverhalt:
Nach Stadtratsbeschluss vom März 2014 ist seit 1. November 2015 die Koordinierungsstelle
Graffiti tätig, die von den Vereinen Urban Souls und vom Graffitiverein getragen wird. Die
Zielrichtung der Stelle ist es, einen positiven Zugang zur Kunstform und Jugendkultur Graffiti
zu stärken. Dies soll durch Informations- und Aufklärungsarbeit, durch die Initiierung legaler
Graffitiprojekte sowie Akquise von legalen Flächen erfolgen.
Die Ausstattung der Koordinierungsstelle besteht hauptsächlich aus Personalkosten, die zur
Verfügung gestellten Sachkosten decken weitestgehend lediglich verwaltungsbezogene
Ausgaben ab. Mittel zur Umsetzung von Projekten stehen planmäßig nicht zur Verfügung.
Mit der Vorlage VI-DS-03208 sollen nun erstmals – anderthalb Jahre nach Einrichtung der
Koordinierungsstelle und ein halbes Jahr vor Auslaufen der Rahmenvereinbarung – Mittel
zur Umsetzung der im von der Koordinierungsstelle mit dem Präventionskonzept
vorgeschlagenen Projekte zur Verfügung gestellt werden.
Obwohl die Finanzmittel zu spät kommen und weit unter dem Bedarf der Koordinierungsstelle liegen, soll dies mit dem Antrag nicht angetastet werden. Vielmehr soll der Blick auf die
Zukunft gerichtet werden. Es ist in diesem Sinne für eine Zukunftsperspektive für die
Koordinierungsstelle und deren auskömmliche Ausstattung zu sorgen. Eine direkte
Abhängigkeit der Umsetzung des Präventionskonzeptes von Fördermittelanträgen ist zu
vermeiden, vielmehr soll ein jährlich feststehendes Budget als Basis für die Präventionsarbeit
eingeplant werden, welches durch Drittmittel für ergänzende Projektarbeit erweitert werden
kann.
Anlagen:
3/3