Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1277199.pdf
Größe
76 kB
Erstellt
11.05.17, 12:00
Aktualisiert
16.06.17, 12:42
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Änderungsantrag Nr. VI-DS-03383-ÄA-02
Status: öffentlich
Eingereicht von
Fraktion DIE LINKE
Betreff:
Personal- und Sachkostenzuschuss für neue Kindertageseinrichtungen in freier
Trägerschaft in der Stadt Leipzig während der Vor- und Anlaufphase
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
17.05.2017
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
Die Ratsversammlung beschließt die Regelungen über den Umfang und das Verfahren
über einen zusätzlichen Personal- und Sachkostenzuschuss für neue
Kindertageseinrichtungen bei freien Trägern in der Stadt Leipzig während der Vorund Anlaufphase.
Im Text "Festlegung über den Umfang und das Verfahren über einen zusätzlichen Personalund Sachkostenzuschuss für neue Kindertageseinrichtungen bei freien Trägern in der Stadt
Leipzig während der Vor- und Anlaufphase" (Anlage 1) werden folgende Änderungen
beschlossen:
3 Voraussetzungen für eine Finanzierung
Abschnitt c)
wird gestrichen
Abschnitt d) wird zu Abschnitt c). Außerdem erfolgt hier eine Änderung:
Schaffung von mindestens 25 % zusätzlichen Plätzen im Vergleich zur Ursprungskapazität
bei Erweiterung und Ersatzneubauten,
Abschnitt e) wird zu Abschnitt d).
4 Finanzierung der Vorlaufkosten
Abschnitt a) nachgewiesene Personalkosten für eine Leitungsstelle im Umfang des maximal
möglichen Leistungsanteils nach §12 SächsKitaG für bis zu zwei Monaten vor
Inbetriebnahme der Kindertageseinrichtung in Höhe des trägereigenen Tarifvertrags bei
Neubauten
Abschnitt b) nachgewiesene Personalkosten für Erzieherinnnen für maximal vier Wochen
vor der Inbetriebnahme für neu geschaffene Plätze
- bei einer Kapazität/Kapazitätserweiterung von bis zu 100 Plätzen 2 VzÄ
- bei einer Kapazität/Kapazitätserweiterung von über 100 Plätzen 3 VzÄ
1/4
2/4
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
3/4
Sachverhalt:
Da es sich bei der Regelung der Vor- und Anlauffinanzierung bei der Eröffnung neuer bzw.
erweiterter Kindertagesstätten um eine Pflichtleistung der Stadt handelt, die an die freien
Träger zu leisten ist (s. auch Ausführungen in der Vorlage Seite 1 und in die Antwort der
Verwaltung auf die Anfrage F-01353 der CDU-Fraktion), ist durch den Stadtrat ein Beschluss
herbeizuführen. Die Regelungen, die in der Informationsvorlage (Anlage 1) formuliert sind,
sind ein erster Schritt in die richtige Richtung, entsprechen aber nicht den realen
Erfordernissen. In den Abschnitten 3 "Voraussetzungen für eine Finanzierung" und 4
"Finanzierung der Vorlaufkosten" sind deshalb Änderungen herbeizuführen. Alle
Einrichtungen, die neu eröffnet werden, haben Vorlaufkosten. Eine Reduzierung der
Finanzierung dieser Kosten auf Einrichtungen, die mindestens 75 Plätze schaffen, ist
deshalb nicht angebracht und ist zu streichen. Um die Aufgaben in Vorbereitung der
Eröffnung der neuen Kita erfüllen zu können, sollte die Leiterin bereits zwei Monate und die
zwei bis drei Erzieherinnen vier Wochen vor Eröffnung finanziert werden. (In der Vorlage
wird von einem Monat bei der Leiterin und zwei Wochen bei den Erzieherinnen
ausgegangen.)
Anlagen:
4/4