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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1277199.pdf
Größe
76 kB
Erstellt
11.05.17, 12:00
Aktualisiert
16.06.17, 12:42

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Änderungsantrag Nr. VI-DS-03383-ÄA-02 Status: öffentlich Eingereicht von Fraktion DIE LINKE Betreff: Personal- und Sachkostenzuschuss für neue Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft in der Stadt Leipzig während der Vor- und Anlaufphase Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 17.05.2017 Beschlussfassung Beschlussvorschlag: Die Ratsversammlung beschließt die Regelungen über den Umfang und das Verfahren über einen zusätzlichen Personal- und Sachkostenzuschuss für neue Kindertageseinrichtungen bei freien Trägern in der Stadt Leipzig während der Vorund Anlaufphase. Im Text "Festlegung über den Umfang und das Verfahren über einen zusätzlichen Personalund Sachkostenzuschuss für neue Kindertageseinrichtungen bei freien Trägern in der Stadt Leipzig während der Vor- und Anlaufphase" (Anlage 1) werden folgende Änderungen beschlossen: 3 Voraussetzungen für eine Finanzierung Abschnitt c) wird gestrichen Abschnitt d) wird zu Abschnitt c). Außerdem erfolgt hier eine Änderung: Schaffung von mindestens 25 % zusätzlichen Plätzen im Vergleich zur Ursprungskapazität bei Erweiterung und Ersatzneubauten, Abschnitt e) wird zu Abschnitt d). 4 Finanzierung der Vorlaufkosten Abschnitt a) nachgewiesene Personalkosten für eine Leitungsstelle im Umfang des maximal möglichen Leistungsanteils nach §12 SächsKitaG für bis zu zwei Monaten vor Inbetriebnahme der Kindertageseinrichtung in Höhe des trägereigenen Tarifvertrags bei Neubauten Abschnitt b) nachgewiesene Personalkosten für Erzieherinnnen für maximal vier Wochen vor der Inbetriebnahme für neu geschaffene Plätze - bei einer Kapazität/Kapazitätserweiterung von bis zu 100 Plätzen 2 VzÄ - bei einer Kapazität/Kapazitätserweiterung von über 100 Plätzen 3 VzÄ 1/4 2/4 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: 3/4 Sachverhalt: Da es sich bei der Regelung der Vor- und Anlauffinanzierung bei der Eröffnung neuer bzw. erweiterter Kindertagesstätten um eine Pflichtleistung der Stadt handelt, die an die freien Träger zu leisten ist (s. auch Ausführungen in der Vorlage Seite 1 und in die Antwort der Verwaltung auf die Anfrage F-01353 der CDU-Fraktion), ist durch den Stadtrat ein Beschluss herbeizuführen. Die Regelungen, die in der Informationsvorlage (Anlage 1) formuliert sind, sind ein erster Schritt in die richtige Richtung, entsprechen aber nicht den realen Erfordernissen. In den Abschnitten 3 "Voraussetzungen für eine Finanzierung" und 4 "Finanzierung der Vorlaufkosten" sind deshalb Änderungen herbeizuführen. Alle Einrichtungen, die neu eröffnet werden, haben Vorlaufkosten. Eine Reduzierung der Finanzierung dieser Kosten auf Einrichtungen, die mindestens 75 Plätze schaffen, ist deshalb nicht angebracht und ist zu streichen. Um die Aufgaben in Vorbereitung der Eröffnung der neuen Kita erfüllen zu können, sollte die Leiterin bereits zwei Monate und die zwei bis drei Erzieherinnen vier Wochen vor Eröffnung finanziert werden. (In der Vorlage wird von einem Monat bei der Leiterin und zwei Wochen bei den Erzieherinnen ausgegangen.) Anlagen: 4/4