Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1268551.pdf
Größe
102 kB
Erstellt
12.04.17, 12:00
Aktualisiert
29.05.17, 13:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-04073
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Kultur
Betreff:
Entlastung der Stadt- und Kreissparkasse Leipzig als Testamentsvollstreckerin über
den Nachlass Margit Merkel gegenüber der Stadt Leipzig/Museum der bildenden
Künste Leipzig als Erbin
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Kultur
Ratsversammlung
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
21.06.2017
Bestätigung
Vorberatung
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
Der Entlastung der Stadt- und Kreissparkasse Leipzig als Testamentsvollstreckerin über den
Nachlass Margit Merkel gegenüber der Stadt Leipzig/Museum der bildenden Künste Leipzig
als Erbin wird zugestimmt.
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Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
x
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Ergebnishaushalt
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
x
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus jährl.
Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
2/3
Sachverhalt:
1. Letztwillige Verfügung von Todes wegen zu Gunsten des Museums der bildenden
Künste Leipzig
Nach dem gemeinschaftlichen Testament der am 1.2.2016 verstorbenen Margit Christina
Merkel vom 30.3.2011 (Anlage 1), eröffnet durch das Amtsgericht Leipzig unter dem
23.2.2016, hat die Erblasserin als Letztversterbende der Eheleute Merkel das Museum der
bildenden Künste zur Alleinerbin eingesetzt. Das Nachlassvermögen muss danach
zweckgebunden zum Ankauf von Bildern verwandt werden. Die Erblasserin hat gemeinsam
mit Ihrem Ehemann die Testamentsvollstreckung durch die Stadt- und Kreissparkasse
Leipzig (SKL) angeordnet, siehe Seite 4 des gemeinschaftlichen Testamentes vom
30.3.2011.
Nach Bestätigung der SKL, dass der Nachlass nicht überschuldet ist, hat der Bürgermeister
für Kultur die Annahme der Erbschaft unter dem 23.2.2016 erklärt.
2. Mittelverwendung durch das Museum der bildenden Künste Leipzig
Nach der Vermögensübersicht und nach den Zahlungseingängen im Museum der bildenden
Künste Leipzig hat die SKL bisher 765.000 € ausgezahlt. Eine Restzahlung von 1.247,49 €
und der Verkaufserlös von Konsum-Genossenschaftsanteilen über 104,82 € soll zum
30.06.2017 erfolgen.
Von den bisherigen Zahlungseingängen wurden folgende Kunstankäufe getätigt:
Ankauf Werk von Max Beckmann „Große Buhne“ (Teilfinanzierung)
275.000 €
Ankauf Werk von Max Beckmann „Sumpfblume“
208.000 €
Ankauf Werk von Markus Lüpertz „ Das Urteil des Paris“,Teilfinanzierung
270.000 €.
Noch für Kunstankauf zur Verfügung stehende Mittel
13.352,31 €.
3. Testamentsvollstreckung und Entlastung
Im Rahmen der angeordneten Testamentsvollstreckung oblagen der SKL im Wesentlichen
die Erstellung eines Nachlassverzeichnisses, der Verkauf der Immobilie „Zum Harfenacker
12, Leipzig“ die Begleichung von Verbindlichkeiten und Forderungen des Nachlasses, der
Verkauf
von
Beteiligungen
sowie
die
Berichterstattung
über
die
Testamentsvollstreckertätigkeit im Einzelnen per 31.3.2017 (Anlage 2).
4. Zuständigkeit des Stadtrates
Die Zuständigkeit des Stadtrates folgt aus § 28 Abs. 2 Nr. 20 SächsGemO. Danach kann der
Stadtrat die Entscheidung über den Verzicht auf Ansprüche der Gemeinde nicht übertragen.
Vorliegend bitte die SKL um Entlastung, d. h. um den Verzicht auf die Geltendmachung von
Schadenseratzansprüchen aus schuldhafter Pflichtverletzung im Rahmen der
Testamentsvollstreckertätigkeit zum Nachteil der Stadt Leipzig. Derartige Ansprüche sind
derzeit nicht ersichtlich, so dass im Ergebnis dem Stadtrat die Zustimmung zur Entlastung
durch die Bürgermeisterin und Beigeordnete für Kultur vorgeschlagen wird zugestimmt.
Anlagen:
1. Testament der am 1.2.2016 verstorbenen Margit Christina Merkel vom 30.3.2011 in
Kopie
2. Berichterstattung der SKL über die Testamentsvollstreckertätigkeit zum 31.3.2017
3. Entwurf der Entlastungserklärung
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