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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1268551.pdf
Größe
102 kB
Erstellt
12.04.17, 12:00
Aktualisiert
29.05.17, 13:43

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Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-04073 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Kultur Betreff: Entlastung der Stadt- und Kreissparkasse Leipzig als Testamentsvollstreckerin über den Nachlass Margit Merkel gegenüber der Stadt Leipzig/Museum der bildenden Künste Leipzig als Erbin Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Kultur Ratsversammlung voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit 21.06.2017 Bestätigung Vorberatung Beschlussfassung Beschlussvorschlag: Der Entlastung der Stadt- und Kreissparkasse Leipzig als Testamentsvollstreckerin über den Nachlass Margit Merkel gegenüber der Stadt Leipzig/Museum der bildenden Künste Leipzig als Erbin wird zugestimmt. 1/3 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: x Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Ergebnishaushalt Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen x Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: x nein wenn ja, x nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/3 Sachverhalt: 1. Letztwillige Verfügung von Todes wegen zu Gunsten des Museums der bildenden Künste Leipzig Nach dem gemeinschaftlichen Testament der am 1.2.2016 verstorbenen Margit Christina Merkel vom 30.3.2011 (Anlage 1), eröffnet durch das Amtsgericht Leipzig unter dem 23.2.2016, hat die Erblasserin als Letztversterbende der Eheleute Merkel das Museum der bildenden Künste zur Alleinerbin eingesetzt. Das Nachlassvermögen muss danach zweckgebunden zum Ankauf von Bildern verwandt werden. Die Erblasserin hat gemeinsam mit Ihrem Ehemann die Testamentsvollstreckung durch die Stadt- und Kreissparkasse Leipzig (SKL) angeordnet, siehe Seite 4 des gemeinschaftlichen Testamentes vom 30.3.2011. Nach Bestätigung der SKL, dass der Nachlass nicht überschuldet ist, hat der Bürgermeister für Kultur die Annahme der Erbschaft unter dem 23.2.2016 erklärt. 2. Mittelverwendung durch das Museum der bildenden Künste Leipzig Nach der Vermögensübersicht und nach den Zahlungseingängen im Museum der bildenden Künste Leipzig hat die SKL bisher 765.000 € ausgezahlt. Eine Restzahlung von 1.247,49 € und der Verkaufserlös von Konsum-Genossenschaftsanteilen über 104,82 € soll zum 30.06.2017 erfolgen. Von den bisherigen Zahlungseingängen wurden folgende Kunstankäufe getätigt: Ankauf Werk von Max Beckmann „Große Buhne“ (Teilfinanzierung) 275.000 € Ankauf Werk von Max Beckmann „Sumpfblume“ 208.000 € Ankauf Werk von Markus Lüpertz „ Das Urteil des Paris“,Teilfinanzierung 270.000 €. Noch für Kunstankauf zur Verfügung stehende Mittel 13.352,31 €. 3. Testamentsvollstreckung und Entlastung Im Rahmen der angeordneten Testamentsvollstreckung oblagen der SKL im Wesentlichen die Erstellung eines Nachlassverzeichnisses, der Verkauf der Immobilie „Zum Harfenacker 12, Leipzig“ die Begleichung von Verbindlichkeiten und Forderungen des Nachlasses, der Verkauf von Beteiligungen sowie die Berichterstattung über die Testamentsvollstreckertätigkeit im Einzelnen per 31.3.2017 (Anlage 2). 4. Zuständigkeit des Stadtrates Die Zuständigkeit des Stadtrates folgt aus § 28 Abs. 2 Nr. 20 SächsGemO. Danach kann der Stadtrat die Entscheidung über den Verzicht auf Ansprüche der Gemeinde nicht übertragen. Vorliegend bitte die SKL um Entlastung, d. h. um den Verzicht auf die Geltendmachung von Schadenseratzansprüchen aus schuldhafter Pflichtverletzung im Rahmen der Testamentsvollstreckertätigkeit zum Nachteil der Stadt Leipzig. Derartige Ansprüche sind derzeit nicht ersichtlich, so dass im Ergebnis dem Stadtrat die Zustimmung zur Entlastung durch die Bürgermeisterin und Beigeordnete für Kultur vorgeschlagen wird zugestimmt. Anlagen: 1. Testament der am 1.2.2016 verstorbenen Margit Christina Merkel vom 30.3.2011 in Kopie 2. Berichterstattung der SKL über die Testamentsvollstreckertätigkeit zum 31.3.2017 3. Entwurf der Entlastungserklärung 3/3