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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1274557.pdf
Größe
119 kB
Erstellt
04.05.17, 12:00
Aktualisiert
15.05.17, 12:56

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Änderungsantrag Nr. VI-DS-03368-ÄA-01 Status: öffentlich Eingereicht von CDU-Fraktion Betreff: Bebauungsplan Nr. 426 "Neubebauung Brandenburger Straße/Hofmeisterstraße/Hahnekamm; Stadtbezirk Mitte, Ortsteil Zentrum-Ost; Satzungsbeschluss Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Ratsversammlung Zuständigkeit Beschlussfassung Beschlussvorschlag: Der Beschlusspunkt 2 wird wie folgt ergänzt: Die Textliche Festsetzung 3.3. „Beschränkung der Stellplätze“ wird ersatzlos gestrichen. 1/3 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: 2/3 Begründung: Mit der Textlichen Festsetzung wird die Mindestzahl der nach SächsBO notwendigen Stellplätze um 50% reduziert, für Wohnungen z.B. auf nur 0,7 pro WE. Begründet wird diese drastische Reduzierung mit der optimalen ÖPNV-Anbindung des Plangebietes. Dies ist auch unstrittig, jedoch birgt eine Halbierung des Stellplatzangebotes erhebliche Risiken für das umliegende Stadtviertel in sich. Die Lebenserfahrung zeigt, dass ein großer Teil der Wohnungsmieter und Selbstnutzer in solchen optimal erschlossenen Gebieten mit Wohnungen des eher gehobenen Standards die alltägliche Mobilität durchaus mittels ÖPNV bewältigt, aber dennoch ein eigenes Kfz für den Gelegenheitsverkehr vorhält, etwa für wöchentliche Großeinkäufe oder Wochenendaktivitäten. Gerade für solche gelegentlich genutzten Kfz ist eine Unterbringung idealerweise in der Tiefgarage auf eigenem Grundstück unverzichtbar, um den öffentlichen Raum im Umfeld nicht zusätzlich zu belasten. Im Umfeld des Bauvorhabens vollziehen sich inzwischen erfreuliche bauliche Entwicklungen, sowohl im Neubau als auch bei der Sanierung und Reaktivierung bisher leerstehender Gründerzeitsubstanz. Der Stellplatzbedarf für gründerzeitliche Wohngebäude ist bekanntlich aus objektiven Gründen vielfach nicht auf dem betreffenden Grundstück zu decken, so dass die Reaktivierung dieser Wohnbestände bereits einen zunehmenden Parkdruck auf den umliegenden öffentlichen Raum entfaltet. Diese unvermeidliche Parkdruck würde bei einer 50%-igen Stellplatzreduzierung im BPlangebiet Nr. 426 zusätzlich überlagert durch den damit ungedeckten Stellplatzbedarf von Wohnungsmietern und Selbstnutzern ebenso wie von Beschäftigten und Kunden der Gewerbeeinheiten. Im Endeffekt droht durch eine derartige künstliche Verknappung ein Stellplatznotstand im Sinne „Schleußiger Verhältnisse“. Dies sollte vermieden werden. Die vordergründig richtigen Argumente der zentralen Lage und der optimalen ÖPNVAnbindung des Plangebietes sollten den Blick auf die dahinter stehende differenziertere Lebensrealität nicht verstellen ! 3/3