Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1274557.pdf
Größe
119 kB
Erstellt
04.05.17, 12:00
Aktualisiert
15.05.17, 12:56
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Änderungsantrag Nr. VI-DS-03368-ÄA-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
CDU-Fraktion
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 426 "Neubebauung Brandenburger
Straße/Hofmeisterstraße/Hahnekamm;
Stadtbezirk Mitte, Ortsteil Zentrum-Ost;
Satzungsbeschluss
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Ratsversammlung
Zuständigkeit
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
Der Beschlusspunkt 2 wird wie folgt ergänzt:
Die Textliche Festsetzung 3.3. „Beschränkung der Stellplätze“ wird ersatzlos gestrichen.
1/3
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
2/3
Begründung:
Mit der Textlichen Festsetzung wird die Mindestzahl der nach SächsBO notwendigen
Stellplätze um 50% reduziert, für Wohnungen z.B. auf nur 0,7 pro WE.
Begründet wird diese drastische Reduzierung mit der optimalen ÖPNV-Anbindung des
Plangebietes.
Dies ist auch unstrittig, jedoch birgt eine Halbierung des Stellplatzangebotes erhebliche
Risiken für das umliegende Stadtviertel in sich.
Die Lebenserfahrung zeigt, dass ein großer Teil der Wohnungsmieter und Selbstnutzer in
solchen optimal erschlossenen Gebieten mit Wohnungen des eher gehobenen Standards die
alltägliche Mobilität durchaus mittels ÖPNV bewältigt, aber dennoch ein eigenes Kfz für den
Gelegenheitsverkehr vorhält, etwa für wöchentliche Großeinkäufe oder
Wochenendaktivitäten.
Gerade für solche gelegentlich genutzten Kfz ist eine Unterbringung idealerweise in der
Tiefgarage auf eigenem Grundstück unverzichtbar, um den öffentlichen Raum im Umfeld
nicht zusätzlich zu belasten.
Im Umfeld des Bauvorhabens vollziehen sich inzwischen erfreuliche bauliche Entwicklungen,
sowohl im Neubau als auch bei der Sanierung und Reaktivierung bisher leerstehender
Gründerzeitsubstanz. Der Stellplatzbedarf für gründerzeitliche Wohngebäude ist bekanntlich
aus objektiven Gründen vielfach nicht auf dem betreffenden Grundstück zu decken, so dass
die Reaktivierung dieser Wohnbestände bereits einen zunehmenden Parkdruck auf den
umliegenden öffentlichen Raum entfaltet.
Diese unvermeidliche Parkdruck würde bei einer 50%-igen Stellplatzreduzierung im BPlangebiet Nr. 426 zusätzlich überlagert durch den damit ungedeckten Stellplatzbedarf von
Wohnungsmietern und Selbstnutzern ebenso wie von Beschäftigten und Kunden der
Gewerbeeinheiten.
Im Endeffekt droht durch eine derartige künstliche Verknappung ein Stellplatznotstand im
Sinne „Schleußiger Verhältnisse“. Dies sollte vermieden werden.
Die vordergründig richtigen Argumente der zentralen Lage und der optimalen ÖPNVAnbindung des Plangebietes sollten den Blick auf die dahinter stehende differenziertere
Lebensrealität nicht verstellen !
3/3