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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1238305.pdf
Größe
295 kB
Erstellt
02.01.17, 12:00
Aktualisiert
25.05.17, 20:05

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Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-03631 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Betreff: Ausführungsbeschluss zur Ersatzbeschaffung von Rettungsmitteln im Zeitraum von 2017 bis 2021 für die Berufsfeuerwehr Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Umwelt und Ordnung FA Finanzen Ratsversammlung voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit 21.06.2017 Bestätigung 1. Lesung 1. Lesung Beschlussfassung Beschlussvorschlag: 1. Dem Ausführungsbeschluss zur Ersatzbeschaffung von Rettungsmitteln des Rettungsdienstes der Berufsfeuerwehr im Zeitraum 2017 bis 2021 wird zugestimmt. 2. Die voraussichtlichen Gesamtauszahlungen/-einzahlungen und Gesamtaufwendungen/erträge werden, wie in der nichtöffentlichen Anlage 1 (Punkt 11 - Finanzierung) dargestellt, bestätigt. 3. Die investiven Mittel für die Jahre 2018 bis 2020 werden im Rahmen der in 2017 bzw. dem jeweils davor liegenden HH-Jahr veranschlagten Verpflichtungsermächtigungen gebunden. Die Bestätigung der Mittel und Verpflichtungsermächtigungen stehen unter dem Haushaltsvorbehalt. 4. Die investiven Mittel für das Jahr 2021 werden im Rahmen der in 2018 veranschlagten Verpflichtungsermächtigungen gebunden. Die Bestätigung der Mittel und Verpflichtungsermächtigungen stehen unter dem Haushaltsvorbehalt. 1/8 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen 2/8 Sachverhalt: 1. Einleitung Die Berufsfeuerwehr ist einer von insgesamt sechs Leistungserbringern im bodengebundenen Rettungsdienst der Stadt Leipzig. Diese Beschlussvorlage beinhaltet die Ersatzbeschaffung von Rettungsmitteln (Einsatzfahrzeuge des Rettungsdienstes der Berufsfeuerwehr) im Zeitraum von 2017 bis 2021. Des Weiteren wird informiert über die vorsorgliche planerische Berücksichtigung einer Ergänzungsbeschaffung von je einem Rettungsmitteltyp für den Rettungsdienst der Berufsfeuerwehr. Sie wurden als anteilige Erhöhung von Vorhaltekapazitäten in der Finanzplanung berücksichtigt und sind, vorbehaltlich einer Anpassung des bestehenden Bereichsplanes, vorgesehen. Über diese Beschaffungen wird zu einem späteren Zeitpunkt mit gesonderten Beschlussvorlagen entschieden. 2. Umfang der Beschaffung Die Ersatzbeschaffung beinhaltet ein Notarzteinsatzfahrzeug (NEF), acht Rettungswagen (RTW) und einen Krankentransportwagen für übergewichtige Patienten (Ü-KTW). Das Gesamt-auftragsvolumen ist den Ausführungen in der nichtöffentlichen Anlage 1 (Punkt 5 Finanzierung) detailliert zu entnehmen. Die Ergänzungsbeschaffung würde einen Krankentransportwagen (KTW) sowie ein NEF und einen RTW umfassen. Auch hierzu werden informative Kennzahlen in der nichtöffentlichen Anlage 1 dargestellt. Detaillierte Angaben zur Bedarfsermittlung und zum Leistungsumfang sind in den nichtöffentlichen Anlagen 1 (Punkt 11 - Finanzierung) und 2 (Wertermittlung) aufgezeigt. 3. - Grundlagen Sächsisches Brand-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzgesetz - (Sächs BRKG vom 24.06.2004, zuletzt geändert durch Gesetz vom 10.08.2015) - - Landesrettungsdienstplanvorordnung - (SächsLRettDPVO vom 5.12.2006, geändert am 18.12.2014) Rettungsdienstbereichsplan der Stadt Leipzig vom 1. Juli 2014 bis 30.06.2021 - (RBV1784/13 vom 16.10.2013) DIN- EN 1789 von 2014 - "Rettungsdienstfahrzeuge und deren Ausrüstung – Krankenkraftwagen" DIN 75079 vom November 2009 - "Notarzteinsatzfahrzeuge – NEF - Lastenhefte - der Ausschreibung Nr. L13-3700-01-0099 "Durchführung des Rettungsdienstes im Rettungsdienstbereich der Stadt Leipzig für die Zeit vom 1.7.2015 - 30.06.2022" (RD-Ausschreibung) ◦ Anlage 3 - Notarzteinsatzfahrzeuge (NEF) ◦ Anlage 3 - Rettungswagen (RTW) ◦ Anlage 3 - Krankentransportwagen (KTW) 3/8 4. Zuständigkeit Gemäß § 3 Nr. 3 Sächs BRKG vom 24.06.2004 ist die Stadt Leipzig Träger des Rettungsdienstes für ihren Rettungsdienstbereich (Stadtgebiet von Leipzig). Die Aufgabe des Rettungsdienstes besteht in der Sicherstellung einer bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung und des Krankentransports (§ 7 Abs. 3 SächsBRKG). Nach § 26 SächsBRKG regelt die Sächsische Landesrettungsdienstplanverordnung (SächsLRettDPVO) vom 5. Dezember 2006, die zuletzt durch die Verordnung vom 18. Dezember 2014 geändert wurde, die Grundzüge einer bedarfsgerechten und wirtschaftlichen Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen Einrichtungen des Rettungsdienstes. Dazu gehören die bedarfsgerechte Bereitstellung von Rettungsmitteln für die Notfallrettung (Einsätze mit Dringlichkeit) und für den Krankentransport (Einsätze ohne Dringlichkeit). Als "bedarfsgerecht" darf in diesem Zusammenhang die Bereitstellung von Rettungsmitteln betrachtet werden, die ausreichen, die durch Gesetz und Rechtsverordnung festgelegte Hilfsfrist in einem definierten Versorgungsbereich planerisch in 95 % der Fälle einzuhalten (§ 4 Abs. 2 SächsLRettDPVO). 5. Vorgesehene Art des Rechtsgeschäfts Die Beschaffungen sollen über Kauf erfolgen. 6. Begründung der Notwendigkeit Grundlage für den Umfang der Vorhaltung der Rettungsmittel ist der durch die Dienstaufsichtsbehörde genehmigte Bereichsplan (§ 26 Absatz 2 SächsBRKG). Darin sind dem Rettungsdienst der Berufsfeuerwehr der Rettungswachenbereich Nord und weitere Standorte zugewiesen, bei denen folgende Rettungsmittel vorzuhalten sind: – – – 1 Notarzteinsatzfahrzeug (NEF), 5 Rettungswagen (RTW), 1 Krankentransportwagen (KTW). Hinzu kommen Reserverettungsmittel, die in Zuständigkeit der Stadt Leipzig, als Träger des Rettungsdienstes, durch die Branddirektion vorzuhalten sind: – – – 1 NEF, 3 RTW, 2 KTW. Des Weiteren werden durch die Berufsfeuerwehr im Springerverfahren bei Bedarf Spezialfahrzeuge besetzt. Dabei handelt es sich um einen KTW für übergewichtige Patienten (Ü-KTW) und einen RTW zum Transport hochinfektiöser Patienten (I-RTW). 4/8 Entsprechend Punkt 4.2.8.2 der amtlichen AfA-Tabelle (Absetzung für Abnutzung) für die allgemein verwendeten Anlagegüter ist für bodengebundene Einsatzmittel des Rettungsdienstes eine Nutzungsdauer von 6 Jahren anzusetzen. Daraus ergibt sich, dass nach dem jetzigem Stand die Mehrzahl der Rettungsmittel bereits verschlissen sind. Zur Ersatzbeschaffung der Rettungsmittel für den Rettungsdienst der Berufsfeuerwehr im Rahmen der Vorhaltung gemäß Bereichsplan besteht keine Alternative. Sie erfolgt in Form als Neufahrzeug oder alternativ bei RTW durch Regenerierung des Kofferaufbaus und Ersatz des Fahrgestell (FG). 7. Zustand der vorhandenen Rettungsmittel Der Rettungsdienst der Berufsfeuerwehr verfügt momentan über einen funktionstüchtigen aber veralteten Fuhrpark (Anlage 3 - Istzustand vorhandener Rettungsmittel). Auf Grund des hohen Einsatzaufkommens und der allgemeinen Einsatzbedingungen wie Straßenzustand, hohe Fahrwerksbelastung und der besonderen Belastungen bei Einsatzfahrten ist ein enormer technischer Verschleiß zu verzeichnen, in dessen Folge sich verstärkt häufige kurze und längerfristige Ausfälle verbunden mit erhöhten Reparaturkosten ergeben. Stundenweise kommt es bereits zu Problemen bei der Sicherstellung von Vorhaltezeiten gemäß Bereichsplan. Darüber hinaus können mit dem Bestand an Rettungsmitteln einige Anforderungen hinsichtlich der medizinischen Ausstattung laut Lastenheft nicht erfüllt werden. Ergebnis ist, dass beim täglichen Zusammenwirken der bodengebundenen Rettungsmittel zwischen Berufsfeuerwehr und den anderen Leistungserbringern sowie den Notärzten und Notaufnahmen der Krankenhäuser bereits mehrfach erhebliche organisatorische Probleme aufgetreten sind. Die Harmonisierung der medizinischen Ausstattung ist daher dringend erforderlich. Aufgrund des damit verbundenen Aufwandes kann das aus wirtschaftlichen Gründen nur im Zuge der Neu- oder Ersatzbeschaffung erfolgen. 8. Dringlichkeit der Beschaffung Unter Anrechnung der Fristen und Laufzeiten der Ausschreibung im Offenen Verfahren gemäß VOL/A und unter Berücksichtigung der nach Zuschlagserteilung anzusetzenden Lieferfristen dauert die Neu- oder Ersatzbeschaffung von Einsatzfahrzeugen des Rettungsdienstes mindestens 9 bis 12 Monate. Durch zunehmende technische Ausfälle der Rettungsmittel der Berufsfeuerwehr ist die durchgängige Aufrechterhaltung der nach Rettungsdienstbereichsplan geforderten Vorhaltung durch die Berufsfeuerwehr momentan stark erschwert. Besonders kritisch ist die Situation bei Rettungswagen. Hier ist die Ausfallrate so hoch, dass zur durchgängigen Sicherung der von der Berufsfeuerwehr vorzuhaltenden RTW alle drei Reservefahrzeuge des Trägers täglich genutzt werden müssen. Die im Zustand schlechtesten RTW müssen vor ihrer Aussonderung nochmals einen Wechsel des Kofferaufbaus auf ein neues Fahrgestell erfahren. Um diese Maßnahme überhaupt einleiten zu können, bedarf es zuvor der zahlenmäßigen Aufstockung des Fuhrparks durch zwei komplett neue RTW. In Anbetracht der o.g. Fakten und wegen des sich permanent weiter verschlechternden Zustandes der bei der Berufsfeuerwehr genutzten bodengebundenen Rettungsmittel ist zur Sicherung der Einsatzbereitschaft des Rettungsdienstes der unverzügliche Beginn der Neu- 5/8 und Ersatzbeschaffung erforderlich. 9. Darstellung der Wirtschaftlichkeit 9.1 Gestaltung der bodengebunden Einsatzmittel Rettungswagen werden am Markt in zwei verschiedenen Varianten angeboten: • Variante 1: ◦ • Hierbei erfolgt der medizintechnische Ausbau in einem vom Hersteller des Fahrgestells komplett gelieferten geschlossenen Kastenwagen. Dies erscheint zunächst kostengünstig. Nach Erreichen der Grenznutzungsdauer besteht jedoch zur kompletten Ersatzbeschaffung keine Alternative. Variante 2: ◦ Hierbei wird auf ein Fahrgestell mit Fahrerhaus durch den Aufbauer ein Kofferaufbau aufgesetzt und ausgebaut. Dieser hochwertige Koffer kann nach erreichter Grenznutzungsdauer des Fahrgestells auf ein neues Fahrgestell umgesetzt werden. Dabei wird der Koffer hinsichtlich der Gebrauchsspuren aufgearbeitet und dem jeweils aktuellen Stand der medizintechnischen Ausstattung angepasst. Im Rettungsdienstbereich Leipzig erfolgt die Nutzung der Variante 2 seit 15 Jahren und hat sich bewährt. Die Wirtschaftlichkeit ist nachgewiesen. Durch diese Vorgehensweise erlebt ein Kofferaufbau insgesamt bis zu drei Fahrgestelle. Diese Variante ist mit den Kostenträgern abgestimmt und erlaubt die effiziente Nutzung. Die Medizintechnik (Beladung) wird in Abhängigkeit der Herstellervorgaben zur Höchstnutzungsdauer, dem allgemeinen techn. Zustand und weiterer Kriterien (z. B. techn. Entwicklung, etc.) gesondert betrachtet und bei Entscheidung zur Ersatz-/Neubeschaffung jeweils gesondert veranlagt und später abgeschrieben. Notarzteinsatzfahrzeuge und Krankentransportfahrzeuge werden hingegen grundsätzlich auf Fahrgestellen mit der Karosserieausführung als kompletter Kastenwagen aufgebaut. Hier ist die mehrmalige Nachnutzung des medizinischen Auf-/Ausbaus nicht möglich. Nach Erreichen der Mindestlaufleistung der Fahrgestelle sind die Fahrzeuge abgeschrieben und stehen zur Ersatzbeschaffung an. Ausnahmen bilden auch hier hochwertige medizinische Beladungsgegenstände. Alle neuen Einsatzfahrzeuge des Rettungsdienstes werden mit dem Stand der Technik entsprechend umweltfreundlicher Motorentechnik (Euro 6-Norm) beschafft. 9.2 alternative Finanzierungsformen für Ersatzbeschaffungen Die nachstehend aufgezeigten Finanzierungsformen wurden bereits 2014 hinreichend durch das vertraglich gebundene Rechtsanwaltsbüro im Zuge der erfolgten Grundlagenermittlung zur Neuvergabe der Leistungen zur "Durchführung des Rettungsdienstes im Rettungsdienstbereich der Stadt Leipzig für die Zeit vom 1.7.2015 - 30.06.2022" geprüft. 6/8 9.2.1 Abwicklung im Investitionshaushalt der Stadt Leipzig Wenn der Träger des Rettungsdienstes, der gleichzeitig auch ein Leistungserbringer im RD ist, als Käufer auftritt, sind die Mittel im Investitionshaushalt der Stadt Leipzig zu veranschlagen. Die Investition ist insoweit rentierlich, da die Kostenträger über die Abschreibung und kalkulatorische Verzinsung als zu 100 % gedecktem Eigenanteil die volle Refinanzierung übernehmen. 9.2.2 Abwicklung im Ergebnishaushalt Es besteht prinzipiell die Möglichkeit, die Ersatzbeschaffungen durch Mietleasing zu realisieren. Der zweimalige Versuch führte jedoch nicht zum Erfolg. Zur Senkung des anhängigen Verwaltungsaufwandes wird daher von der erneuten Prüfung abgesehen. 9.2.3 wirtschaftliche Lösung Als wirtschaftliche Variante bietet sich die Beschaffung durch Kauf gemäß Punkt 1.3 an. Ein sparpotentiale für den Haushalt der Stadt Leipzig sind nicht relevant, da sich der Rettungsdienst über Entgelte refinanziert (§ 32 SächsBRKG). Das der Beschaffung zu Grunde liegende Lastenheft basiert auf den Anforderungen gemäß Vergabeverfahren, so dass ein einheitliches Niveau gesichert wird. Das Lastenheft ist im Benehmen mit den Kostenträgern erstellt worden (§ 29 Absatz 3 SächsBRRKG). 10. Folgen bei Ablehnung Bei Ablehnung der Beschlussvorlage kann der Rettungsdienstbereichsplan im Zuständigkeits-bereich der Berufsfeuerwehr und damit der Ratsbeschluss Nr. RBV-1784/13 nicht eingehalten werden. Die Versorgung der Bürger mit rettungsdienstlichen Leistungen (Notfallrettung) nach SächsBRKG ist gefährdet. Mangels fehlender Leistungsfähigkeit müsste sich der stadteigene Leistungserbringer Berufs-feuerwehr aus der Notfallrettung zurückziehen. Der von der Berufsfeuerwehr bisher versorgte Zuständigkeitsbereich der Notfallrettung müsste im Ausschreibungsverfahren an einen weiteren Leistungserbringer neu vergeben werden. Mittelfristig verliert der Träger des Rettungsdienstes die Fachkompetenz zur Beurteilung der Organisation des Rettungsdienstes und macht sich so von den vertraglich gebundenen Leistungs-erbringern abhängig. Darüber hinaus verliert der Träger des Rettungsdienstes die Möglichkeit, bei Ausfall eines vertraglich gebundenen Leistungserbringers, die Leistung temporär zu kompensieren. 7/8 Wenn die Ersatzbeschaffungen nicht gemäß Investitionsplan realisiert werden, sind Mängel bei der Einsatzbereitschaft und zusätzliche Unterhaltungskosten zu erwarten. Die Stadt Leipzig würde ihrer Pflichtaufgabe nicht nachkommen und unter Umständen von den Kostenträgern unwirtschaftliche Unterhaltungsmehraufwendungen nicht erstattet bekommen. Anlagen: • Punkt 11 – Finanzierung (nichtöffentlicher Teil) • Wertermittlung (nichtöffentlicher Teil) • Istzustand vorhandener Rettungsmittel. • Rettungsmittel im Bild 8/8 Anlage 3 - Istzustand vorhandener Rettungsmittel Typ Kennz. Vorhaltung Beginn ND Km-Stand 01.01.2017 Zustand Ende ND Ersatz Notarzteinsatzfahrzeug – NEF Hinweise Km-Leistung pro Jahr ca. 60.000 NEF L-SV 1285 täglich 2013 139.700 gut 2019 2019 Ersatz NEF L-SV 1286 Trägerreserve 2013 98.700 gut 2019 2022 Ersatz 2020 Bedarf Prognose Einwohnerzuwachs (Neubeschaffung) NEF geplant/täglich Rettungswagen – RTW Km-Leistung pro Jahr ca. 70.000 RTW L–SV 1282 täglich 2013 108.050 regenerierter Koffer + 2. FG 2019 2020 Ersatz 3. FG + 2. Kofferregeneration RTW L–SV 1161 täglich 2013 130.320 regenerierter Koffer + 2. FG 2019 2020 Ersatz 3. FG + 2. Kofferregeneration RTW L–SV 1277 täglich 2013 167.500 regenerierter Koffer + 2. FG 2019 2019 Ersatz 3. FG + 2. Kofferregeneration RTW L–SV 1254 täglich 2012 190.500 Befriedigend 2018 2018 Ersatz → Kofferregeneration nicht möglich RTW L–SV 1123 täglich 2010 200.000 regenerierter Koffer + 2. FG 2016 2018 Ersatz 3. FG + 2. Kofferregeneration 2010 294.250 kritisch 2016 2018 Ersatz 3. FG + 2. Kofferregeneration 2010 326.850 kritisch 2016 2017 Ersatz → RTW komplett, da bereits 3. FG 2010 282.300 kritisch 2016 2017 Ersatz → RTW komplett, da bereits 3. FG 2020 Bedarf Prognose Einwohnerzuwachs (Neubeschaffung) RTW L–SV 1130 RTW L–SV 1140 RTW L–SV 1131 RTW Reserve-Kfz mit ca. 30% Aktivierung geplant/täglich Krankentransportwagen – KTW Km-Leistung pro Jahr ca. 40.000 KTW L–SV 1260 Mo. bis Fr. 2012 110.000 gut 2018 KTW L-SV 1258 Trägerreserve 2012 120.000 gut 2018 KTW L-SV 1259 Trägerreserve 2012 68.000 gut 2018 KTW geplant/täglich 2022 Ersatz 2020 Bedarf Prognose Einwohnerzuwachs (Neubeschaffung) Spezialfahrzeuge Ü-KTW L–SV 1000 I-RTW L–2159 Legende: ND FG Ü-KTW I-RTW Bereitschaft 2009 162.000 ND = 10 Jahre; Zustand kritisch Bereitschaft 1997 35.000 ND = 15 Jahre; Zustand kritisch = Nutzungsdauer = Fahrgestell = KTW für übergewichtige Patienten = RTW für hochinfektiöse Patienten 2019 2012 2021 Ersatzbeschaffung 2017 Ersatzbeschaffung in VA des Landes Anlage 4 - Rettungsmittel im Bild Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) Rettungstransportwagen (RTW) Krankentransportwagen (KTW) Krankentranportwagen für übergewichtige Patienten (Ü-KTW) nein Finanzielle Auswirkungen x wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein x ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt 2017 2021 nicht öffentlich 7.0000174.710.051 Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt von Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE x von nein wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme Ergeb. HH Erträge zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat x nein wenn ja, x nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: