Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1238305.pdf
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295 kB
Erstellt
02.01.17, 12:00
Aktualisiert
25.05.17, 20:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-03631
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
Betreff:
Ausführungsbeschluss zur Ersatzbeschaffung von Rettungsmitteln im Zeitraum von
2017 bis 2021 für die Berufsfeuerwehr
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Umwelt und Ordnung
FA Finanzen
Ratsversammlung
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
21.06.2017
Bestätigung
1. Lesung
1. Lesung
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1.
Dem Ausführungsbeschluss zur Ersatzbeschaffung von Rettungsmitteln des
Rettungsdienstes der Berufsfeuerwehr im Zeitraum 2017 bis 2021 wird zugestimmt.
2.
Die voraussichtlichen Gesamtauszahlungen/-einzahlungen und Gesamtaufwendungen/erträge werden, wie in der nichtöffentlichen Anlage 1 (Punkt 11 - Finanzierung)
dargestellt, bestätigt.
3.
Die investiven Mittel für die Jahre 2018 bis 2020 werden im Rahmen der in 2017 bzw.
dem jeweils davor liegenden HH-Jahr veranschlagten Verpflichtungsermächtigungen
gebunden. Die Bestätigung der Mittel und Verpflichtungsermächtigungen stehen unter
dem Haushaltsvorbehalt.
4.
Die investiven Mittel für das Jahr 2021 werden im Rahmen der in 2018 veranschlagten
Verpflichtungsermächtigungen gebunden. Die Bestätigung der Mittel und
Verpflichtungsermächtigungen stehen unter dem Haushaltsvorbehalt.
1/8
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
2/8
Sachverhalt:
1.
Einleitung
Die Berufsfeuerwehr ist einer von insgesamt sechs Leistungserbringern im
bodengebundenen Rettungsdienst der Stadt Leipzig. Diese Beschlussvorlage beinhaltet die
Ersatzbeschaffung von Rettungsmitteln (Einsatzfahrzeuge des Rettungsdienstes der
Berufsfeuerwehr) im Zeitraum von 2017 bis 2021.
Des Weiteren wird informiert über die vorsorgliche planerische Berücksichtigung einer
Ergänzungsbeschaffung von je einem Rettungsmitteltyp für den Rettungsdienst der
Berufsfeuerwehr. Sie wurden als anteilige Erhöhung von Vorhaltekapazitäten in der
Finanzplanung berücksichtigt und sind, vorbehaltlich einer Anpassung des bestehenden
Bereichsplanes, vorgesehen. Über diese Beschaffungen wird zu einem späteren Zeitpunkt
mit gesonderten Beschlussvorlagen entschieden.
2.
Umfang der Beschaffung
Die Ersatzbeschaffung beinhaltet ein Notarzteinsatzfahrzeug (NEF), acht Rettungswagen
(RTW) und einen Krankentransportwagen für übergewichtige Patienten (Ü-KTW). Das
Gesamt-auftragsvolumen ist den Ausführungen in der nichtöffentlichen Anlage 1 (Punkt 5 Finanzierung) detailliert zu entnehmen.
Die Ergänzungsbeschaffung würde einen Krankentransportwagen (KTW) sowie ein NEF und
einen RTW umfassen. Auch hierzu werden informative Kennzahlen in der nichtöffentlichen
Anlage 1 dargestellt.
Detaillierte Angaben zur Bedarfsermittlung und zum Leistungsumfang sind in den
nichtöffentlichen Anlagen 1 (Punkt 11 - Finanzierung) und 2 (Wertermittlung) aufgezeigt.
3.
-
Grundlagen
Sächsisches Brand-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzgesetz - (Sächs BRKG
vom 24.06.2004, zuletzt geändert durch Gesetz vom 10.08.2015)
-
-
Landesrettungsdienstplanvorordnung - (SächsLRettDPVO vom 5.12.2006, geändert am
18.12.2014)
Rettungsdienstbereichsplan der Stadt Leipzig vom 1. Juli 2014 bis 30.06.2021 - (RBV1784/13 vom 16.10.2013)
DIN- EN 1789 von 2014 - "Rettungsdienstfahrzeuge und deren Ausrüstung – Krankenkraftwagen"
DIN 75079 vom November 2009 - "Notarzteinsatzfahrzeuge – NEF
-
Lastenhefte
-
der
Ausschreibung
Nr.
L13-3700-01-0099
"Durchführung
des
Rettungsdienstes im Rettungsdienstbereich der Stadt Leipzig für die Zeit vom 1.7.2015
- 30.06.2022" (RD-Ausschreibung)
◦ Anlage 3 - Notarzteinsatzfahrzeuge (NEF)
◦ Anlage 3 - Rettungswagen (RTW)
◦ Anlage 3 - Krankentransportwagen (KTW)
3/8
4.
Zuständigkeit
Gemäß § 3 Nr. 3 Sächs BRKG vom 24.06.2004 ist die Stadt Leipzig Träger des
Rettungsdienstes für ihren Rettungsdienstbereich (Stadtgebiet von Leipzig).
Die Aufgabe des Rettungsdienstes besteht in der Sicherstellung einer bedarfsgerechten
Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung und des Krankentransports (§
7
Abs.
3
SächsBRKG).
Nach
§
26
SächsBRKG
regelt
die
Sächsische
Landesrettungsdienstplanverordnung (SächsLRettDPVO) vom 5. Dezember 2006, die zuletzt
durch die Verordnung vom 18. Dezember 2014 geändert wurde, die Grundzüge einer
bedarfsgerechten und wirtschaftlichen Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen
Einrichtungen des Rettungsdienstes. Dazu gehören die bedarfsgerechte Bereitstellung von
Rettungsmitteln
für
die
Notfallrettung
(Einsätze
mit
Dringlichkeit)
und
für
den
Krankentransport (Einsätze ohne Dringlichkeit). Als "bedarfsgerecht" darf in diesem
Zusammenhang die Bereitstellung von Rettungsmitteln betrachtet werden, die ausreichen,
die durch Gesetz und Rechtsverordnung festgelegte Hilfsfrist in einem definierten
Versorgungsbereich planerisch in 95 % der Fälle einzuhalten (§ 4 Abs. 2 SächsLRettDPVO).
5.
Vorgesehene Art des Rechtsgeschäfts
Die Beschaffungen sollen über Kauf erfolgen.
6.
Begründung der Notwendigkeit
Grundlage für den Umfang der Vorhaltung der Rettungsmittel ist der durch die
Dienstaufsichtsbehörde genehmigte Bereichsplan (§ 26 Absatz 2 SächsBRKG).
Darin sind dem Rettungsdienst der Berufsfeuerwehr der Rettungswachenbereich Nord und
weitere Standorte zugewiesen, bei denen folgende Rettungsmittel vorzuhalten sind:
–
–
–
1 Notarzteinsatzfahrzeug (NEF),
5 Rettungswagen (RTW),
1 Krankentransportwagen (KTW).
Hinzu kommen Reserverettungsmittel, die in Zuständigkeit der Stadt Leipzig, als Träger des
Rettungsdienstes, durch die Branddirektion vorzuhalten sind:
–
–
–
1 NEF,
3 RTW,
2 KTW.
Des Weiteren werden durch die Berufsfeuerwehr im Springerverfahren bei Bedarf
Spezialfahrzeuge besetzt. Dabei handelt es sich um einen KTW für übergewichtige
Patienten (Ü-KTW) und einen RTW zum Transport hochinfektiöser Patienten (I-RTW).
4/8
Entsprechend Punkt 4.2.8.2 der amtlichen AfA-Tabelle (Absetzung für Abnutzung) für die
allgemein verwendeten Anlagegüter ist für bodengebundene Einsatzmittel des
Rettungsdienstes eine Nutzungsdauer von 6 Jahren anzusetzen. Daraus ergibt sich, dass
nach dem jetzigem Stand die Mehrzahl der Rettungsmittel bereits verschlissen sind.
Zur Ersatzbeschaffung der Rettungsmittel für den Rettungsdienst der Berufsfeuerwehr im
Rahmen der Vorhaltung gemäß Bereichsplan besteht keine Alternative. Sie erfolgt in Form
als Neufahrzeug oder alternativ bei RTW durch Regenerierung des Kofferaufbaus und Ersatz
des Fahrgestell (FG).
7.
Zustand der vorhandenen Rettungsmittel
Der Rettungsdienst der Berufsfeuerwehr verfügt momentan über einen funktionstüchtigen
aber veralteten Fuhrpark (Anlage 3 - Istzustand vorhandener Rettungsmittel). Auf Grund des
hohen Einsatzaufkommens und der allgemeinen Einsatzbedingungen wie Straßenzustand,
hohe Fahrwerksbelastung und der besonderen Belastungen bei Einsatzfahrten ist ein
enormer technischer Verschleiß zu verzeichnen, in dessen Folge sich verstärkt häufige
kurze und längerfristige Ausfälle verbunden mit erhöhten Reparaturkosten ergeben.
Stundenweise kommt es bereits zu Problemen bei der Sicherstellung von Vorhaltezeiten
gemäß Bereichsplan.
Darüber hinaus können mit dem Bestand an Rettungsmitteln einige Anforderungen
hinsichtlich der medizinischen Ausstattung laut Lastenheft nicht erfüllt werden. Ergebnis ist,
dass beim täglichen Zusammenwirken der bodengebundenen Rettungsmittel zwischen
Berufsfeuerwehr und den anderen Leistungserbringern sowie den Notärzten und
Notaufnahmen der Krankenhäuser bereits mehrfach erhebliche organisatorische Probleme
aufgetreten sind. Die Harmonisierung der medizinischen Ausstattung ist daher dringend
erforderlich. Aufgrund des damit verbundenen Aufwandes kann das aus wirtschaftlichen
Gründen nur im Zuge der Neu- oder Ersatzbeschaffung erfolgen.
8.
Dringlichkeit der Beschaffung
Unter Anrechnung der Fristen und Laufzeiten der Ausschreibung im Offenen Verfahren
gemäß VOL/A und unter Berücksichtigung der nach Zuschlagserteilung anzusetzenden
Lieferfristen dauert die Neu- oder Ersatzbeschaffung von Einsatzfahrzeugen des
Rettungsdienstes mindestens 9 bis 12 Monate.
Durch zunehmende technische Ausfälle der Rettungsmittel der Berufsfeuerwehr ist die
durchgängige Aufrechterhaltung der nach Rettungsdienstbereichsplan geforderten
Vorhaltung durch die Berufsfeuerwehr momentan stark erschwert.
Besonders kritisch ist die Situation bei Rettungswagen. Hier ist die Ausfallrate so hoch, dass
zur durchgängigen Sicherung der von der Berufsfeuerwehr vorzuhaltenden RTW alle drei
Reservefahrzeuge des Trägers täglich genutzt werden müssen. Die im Zustand
schlechtesten RTW müssen vor ihrer Aussonderung nochmals einen Wechsel des
Kofferaufbaus auf ein neues Fahrgestell erfahren. Um diese Maßnahme überhaupt einleiten
zu können, bedarf es zuvor der zahlenmäßigen Aufstockung des Fuhrparks durch zwei
komplett neue RTW.
In Anbetracht der o.g. Fakten und wegen des sich permanent weiter verschlechternden
Zustandes der bei der Berufsfeuerwehr genutzten bodengebundenen Rettungsmittel ist zur
Sicherung der Einsatzbereitschaft des Rettungsdienstes der unverzügliche Beginn der Neu-
5/8
und Ersatzbeschaffung erforderlich.
9.
Darstellung der Wirtschaftlichkeit
9.1
Gestaltung der bodengebunden Einsatzmittel
Rettungswagen werden am Markt in zwei verschiedenen Varianten angeboten:
•
Variante 1:
◦
•
Hierbei erfolgt der medizintechnische Ausbau in einem vom Hersteller des
Fahrgestells komplett gelieferten geschlossenen Kastenwagen. Dies erscheint
zunächst kostengünstig. Nach Erreichen der Grenznutzungsdauer besteht jedoch
zur kompletten Ersatzbeschaffung keine Alternative.
Variante 2:
◦
Hierbei wird auf ein Fahrgestell mit Fahrerhaus durch den Aufbauer ein
Kofferaufbau aufgesetzt und ausgebaut. Dieser hochwertige Koffer kann nach
erreichter Grenznutzungsdauer des Fahrgestells auf ein neues Fahrgestell
umgesetzt werden. Dabei wird der Koffer hinsichtlich der Gebrauchsspuren
aufgearbeitet und dem jeweils aktuellen Stand der medizintechnischen
Ausstattung angepasst.
Im Rettungsdienstbereich Leipzig erfolgt die Nutzung der Variante 2 seit 15 Jahren und hat
sich bewährt. Die Wirtschaftlichkeit ist nachgewiesen. Durch diese Vorgehensweise erlebt
ein Kofferaufbau insgesamt bis zu drei Fahrgestelle. Diese Variante ist mit den
Kostenträgern abgestimmt und erlaubt die effiziente Nutzung. Die Medizintechnik (Beladung)
wird in Abhängigkeit der Herstellervorgaben zur Höchstnutzungsdauer, dem allgemeinen
techn. Zustand und weiterer Kriterien (z. B. techn. Entwicklung, etc.) gesondert betrachtet
und bei Entscheidung zur Ersatz-/Neubeschaffung jeweils gesondert veranlagt und später
abgeschrieben.
Notarzteinsatzfahrzeuge und Krankentransportfahrzeuge werden hingegen grundsätzlich auf
Fahrgestellen mit der Karosserieausführung als kompletter Kastenwagen aufgebaut. Hier ist
die mehrmalige Nachnutzung des medizinischen Auf-/Ausbaus nicht möglich. Nach
Erreichen der Mindestlaufleistung der Fahrgestelle sind die Fahrzeuge abgeschrieben und
stehen zur Ersatzbeschaffung an. Ausnahmen bilden auch hier hochwertige medizinische
Beladungsgegenstände.
Alle neuen Einsatzfahrzeuge des Rettungsdienstes werden mit dem Stand der Technik entsprechend umweltfreundlicher Motorentechnik (Euro 6-Norm) beschafft.
9.2
alternative Finanzierungsformen für Ersatzbeschaffungen
Die nachstehend aufgezeigten Finanzierungsformen wurden bereits 2014 hinreichend durch
das vertraglich gebundene Rechtsanwaltsbüro im Zuge der erfolgten Grundlagenermittlung
zur Neuvergabe der Leistungen zur "Durchführung des Rettungsdienstes im
Rettungsdienstbereich der Stadt Leipzig für die Zeit vom 1.7.2015 - 30.06.2022" geprüft.
6/8
9.2.1
Abwicklung im Investitionshaushalt der Stadt Leipzig
Wenn der Träger des Rettungsdienstes, der gleichzeitig auch ein Leistungserbringer im RD
ist, als Käufer auftritt, sind die Mittel im Investitionshaushalt der Stadt Leipzig zu
veranschlagen. Die Investition ist insoweit rentierlich, da die Kostenträger über die
Abschreibung und kalkulatorische Verzinsung als zu 100 % gedecktem Eigenanteil die volle
Refinanzierung übernehmen.
9.2.2
Abwicklung im Ergebnishaushalt
Es besteht prinzipiell die Möglichkeit, die Ersatzbeschaffungen durch Mietleasing zu
realisieren. Der zweimalige Versuch führte jedoch nicht zum Erfolg. Zur Senkung des
anhängigen Verwaltungsaufwandes wird daher von der erneuten Prüfung abgesehen.
9.2.3
wirtschaftliche Lösung
Als wirtschaftliche Variante bietet sich die Beschaffung durch Kauf gemäß Punkt 1.3 an. Ein
sparpotentiale für den Haushalt der Stadt Leipzig sind nicht relevant, da sich der
Rettungsdienst über Entgelte refinanziert (§ 32 SächsBRKG). Das der Beschaffung zu
Grunde liegende Lastenheft basiert auf den Anforderungen gemäß Vergabeverfahren, so
dass ein einheitliches Niveau gesichert wird. Das Lastenheft ist im Benehmen mit den
Kostenträgern erstellt worden (§ 29 Absatz 3 SächsBRRKG).
10.
Folgen bei Ablehnung
Bei Ablehnung der Beschlussvorlage kann der Rettungsdienstbereichsplan im
Zuständigkeits-bereich der Berufsfeuerwehr und damit der Ratsbeschluss Nr. RBV-1784/13
nicht eingehalten werden. Die Versorgung der Bürger mit rettungsdienstlichen Leistungen
(Notfallrettung) nach SächsBRKG ist gefährdet.
Mangels fehlender Leistungsfähigkeit müsste sich der stadteigene Leistungserbringer
Berufs-feuerwehr aus der Notfallrettung zurückziehen. Der von der Berufsfeuerwehr bisher
versorgte Zuständigkeitsbereich der Notfallrettung müsste im Ausschreibungsverfahren an
einen weiteren Leistungserbringer neu vergeben werden.
Mittelfristig verliert der Träger des Rettungsdienstes die Fachkompetenz zur Beurteilung der
Organisation des Rettungsdienstes und macht sich so von den vertraglich gebundenen
Leistungs-erbringern abhängig. Darüber hinaus verliert der Träger des Rettungsdienstes die
Möglichkeit, bei Ausfall eines vertraglich gebundenen Leistungserbringers, die Leistung
temporär zu kompensieren.
7/8
Wenn die Ersatzbeschaffungen nicht gemäß Investitionsplan realisiert werden, sind Mängel
bei der Einsatzbereitschaft und zusätzliche Unterhaltungskosten zu erwarten. Die Stadt
Leipzig würde ihrer Pflichtaufgabe nicht nachkommen und unter Umständen von den
Kostenträgern unwirtschaftliche Unterhaltungsmehraufwendungen nicht erstattet bekommen.
Anlagen:
• Punkt 11 – Finanzierung (nichtöffentlicher Teil)
• Wertermittlung (nichtöffentlicher Teil)
• Istzustand vorhandener Rettungsmittel.
• Rettungsmittel im Bild
8/8
Anlage 3 - Istzustand vorhandener Rettungsmittel
Typ
Kennz.
Vorhaltung
Beginn
ND
Km-Stand
01.01.2017
Zustand
Ende
ND
Ersatz
Notarzteinsatzfahrzeug – NEF
Hinweise
Km-Leistung pro Jahr ca. 60.000
NEF
L-SV 1285
täglich
2013
139.700
gut
2019
2019
Ersatz
NEF
L-SV 1286
Trägerreserve
2013
98.700
gut
2019
2022
Ersatz
2020
Bedarf Prognose Einwohnerzuwachs (Neubeschaffung)
NEF
geplant/täglich
Rettungswagen – RTW
Km-Leistung pro Jahr ca. 70.000
RTW
L–SV 1282
täglich
2013
108.050
regenerierter Koffer + 2. FG
2019
2020
Ersatz 3. FG + 2. Kofferregeneration
RTW
L–SV 1161
täglich
2013
130.320
regenerierter Koffer + 2. FG
2019
2020
Ersatz 3. FG + 2. Kofferregeneration
RTW
L–SV 1277
täglich
2013
167.500
regenerierter Koffer + 2. FG
2019
2019
Ersatz 3. FG + 2. Kofferregeneration
RTW
L–SV 1254
täglich
2012
190.500
Befriedigend
2018
2018
Ersatz → Kofferregeneration nicht möglich
RTW L–SV 1123
täglich
2010
200.000
regenerierter Koffer + 2. FG
2016
2018
Ersatz 3. FG + 2. Kofferregeneration
2010
294.250
kritisch
2016
2018
Ersatz 3. FG + 2. Kofferregeneration
2010
326.850
kritisch
2016
2017
Ersatz → RTW komplett, da bereits 3. FG
2010
282.300
kritisch
2016
2017
Ersatz → RTW komplett, da bereits 3. FG
2020
Bedarf Prognose Einwohnerzuwachs (Neubeschaffung)
RTW
L–SV 1130
RTW
L–SV 1140
RTW
L–SV 1131
RTW
Reserve-Kfz mit
ca. 30%
Aktivierung
geplant/täglich
Krankentransportwagen – KTW
Km-Leistung pro Jahr ca. 40.000
KTW
L–SV 1260
Mo. bis Fr.
2012
110.000
gut
2018
KTW
L-SV 1258
Trägerreserve
2012
120.000
gut
2018
KTW
L-SV 1259
Trägerreserve
2012
68.000
gut
2018
KTW
geplant/täglich
2022
Ersatz
2020
Bedarf Prognose Einwohnerzuwachs (Neubeschaffung)
Spezialfahrzeuge
Ü-KTW L–SV 1000
I-RTW L–2159
Legende:
ND
FG
Ü-KTW
I-RTW
Bereitschaft
2009
162.000 ND = 10 Jahre; Zustand kritisch
Bereitschaft
1997
35.000 ND = 15 Jahre; Zustand kritisch
= Nutzungsdauer
= Fahrgestell
= KTW für übergewichtige Patienten
= RTW für hochinfektiöse Patienten
2019
2012
2021
Ersatzbeschaffung
2017
Ersatzbeschaffung in VA des Landes
Anlage 4 - Rettungsmittel im Bild
Notarzteinsatzfahrzeug
(NEF)
Rettungstransportwagen
(RTW)
Krankentransportwagen
(KTW)
Krankentranportwagen
für übergewichtige Patienten
(Ü-KTW)
nein
Finanzielle Auswirkungen
x
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
x
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
2017
2021
nicht öffentlich
7.0000174.710.051
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
von
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten
anderer OE
x
von
nein
wenn ja,
bis
Höhe in EUR (jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach
Durchführung
der
Maßnahme
Ergeb. HH Erträge
zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus jährl.
Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau: