Daten
Kommune
Leipzig
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1254926.pdf
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397 kB
Erstellt
24.02.17, 12:00
Aktualisiert
18.02.18, 18:20
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Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-03888
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
Betreff:
3. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans der Stadt Leipzig für die Jahre 2017
bis 2021 durch die Branddirektion
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Umwelt und Ordnung
FA Finanzen
Ratsversammlung
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
21.06.2017
Bestätigung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1.
Die Ratsversammlung beschließt die 3. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans
für die Jahre 2017 bis einschließlich 2021.
2.
Das Investitionskonzept Einsatzmitteltechnik und das Investitionskonzept Bau werden
zur Kenntnis genommen und als Handlungsgrundlage bestätigt. Die Bestätigung der
Einzelmaßnahmen erfolgt nach Haushaltssituation und gesamtstädtischer Priorität. Die
Umsetzung wird von der Bestätigung der einzelnen Ausführungsbeschlüsse bzw. der
einzelnen Bau- und Finanzierungsbeschlüsse durch die zuständigen Gremien
abhängig gemacht. Dabei sind auch die im Einzelfall entstehenden Folgekosten
darzustellen.
3.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Höhe möglicher Zuwendungen aus
Landeszuwendungen nach der Förderrichtlinie Feuerwehr aufgrund der
Rahmenbedingungen unter Vorbehalt zu sehen sind und damit ein erhöhtes
Fördermittel – Risiko besteht.
4.
Über den Stand der Umsetzung des Brandschutzbedarfsplans erfolgt zweijährlich im
IV. Quartal, erstmalig im IV. Quartal 2018, ein Bericht im Fachausschuss Umwelt und
Ordnung. Im II. Quartal 2021 ist eine erneute Fortschreibung des
Brandschutzbedarfsplans für die Stadt Leipzig für die Jahre 2022 bis 2027 vorzulegen.
1/3
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
nicht relevant
2/3
Sachverhalt:
Mit dieser Vorlage wird die dritte Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans für die Stadt
Leipzig vorgelegt. Die Einzelheiten sind der Anlage zu entnehmen.
Anlage:
Brandschutzbedarfsplan 2017 bis 2021
3/3
Brandschutzbedarfsplan für die Stadt Leipzig
3. Fortschreibung 2017 – 2021
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung und Ziel der 3. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes der Stadt
Leipzig für den Zeitraum 2017 bis 2021
3
2 Ausgangspunkt Brandschutzbedarfsplan – 2. Fortschreibung 2010 bis 2015
4
2.1 Zusammenfassung des wesentlichsten Inhaltes der 2. Fortschreibung
4
2.2 Stand der Umsetzung der Investitionen aus der 2. Fortschreibung
4
2.3 Einschätzung der Wirksamkeit der Maßnahmen aus der 2. Fortschreibung 2010 – 2015 im
Abwehrenden Brandschutz
7
3 Aufgaben der Feuerwehr
7
3.1 Pflichten der Feuerwehr
7
3.2 Weitere Aufgaben
7
4 Allgemeine Kurzangaben zur Stadt Leipzig
8
5 Gefährdungspotential in der Stadt Leipzig
8
6 Dritte Fortschreibung Brandschutzbedarfsplan – Zeitraum 2017 bis 2021
9
6.1 Fortschreiben des Standardbemessungsereignisses „Kritischer Wohnungsbrand“und des
„Schutzziels“ aus der 2. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes
10
6.2 Freiwillige Feuerwehr Leipzig – Weiterführen der „Konzeption Entwicklung der Freiwilligen
Feuerwehr Leipzig“ – Fortschreibung des zweckgebundenen Zusatzbudgets RBV- 1423/12
vom 21.12.2012-DS-Nr. V/ 2459
11
6.3 Investitionskonzept Einsatzmittel/ Technik im Abwehrenden Brandschutz 2017 bis 2020 und
2021 informativ
12
6.4 Investitionskonzept Bauvorhaben im Brandschutz 2017 bis 2020 und 2021 informativ
13
6.4.1 Fortsetzung Feuerwehrtechnisches Zentrum
13
6.4.2 Neubau Feuerwehrgerätehaus FF Nordost
13
6.4.3 Komplettsanierung Hauptfeuerwache
14
6.5 Investitionskonzept Rettungsdienst in der Berufsfeuerwehr
14
6.6 Zusammenfassung Investitionshaushalt 2017 bis 2020, 2021 informativ
15
6.7 Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz
16
7 Bevölkerungswachstum – Perspektive
16
2
1
Einleitung und Ziel der 3. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes der Stadt
Leipzig für den Zeitraum 2017 bis 2021
Nach dem Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz
(SächsBRKG) vom 24. Juni 2004, zuletzt geändert am 10. August 2015, sind die örtlichen
Brandschutzbehörden, die Gemeinden, unter anderem zuständig für die Ausrüstung, Unterhaltung
und den Einsatz einer den örtlichen Verhältnissen entsprechenden leistungsfähigen Feuerwehr
nach einem Brandschutzbedarfsplan und die Ausstattung mit den erforderlichen baulichen
Anlagen, Einrichtungen und Ausrüstungen.
Die Ausrüstung umfasst dabei die Anzahl von Standorten, das sind die Gerätehäuser von
Freiwilligen Feuerwehren und die Feuerwachen von Berufsfeuerwehren, die dazugehörige
Ausstattung mit Einsatzmitteltechnik und die Ausrüstung wie zum Beispiel die persönliche
Schutzkleidung.
Das sind Grundvoraussetzungen damit die gesetzlichen Aufgaben Brände zu bekämpfen und die
technische Hilfe im Gemeindegebiet so sicherzustellen, damit das Leben und die Gesundheit von
Menschen und Tieren gerettet bzw. geschützt und Schäden bzw. die Schadensausbreitung an
Sachwerten und der Umwelt verhindert bzw. begrenzt werden können.
Am 24. Januar 2001 wurde der erste Brandschutzbedarfsplan für die Stadt Leipzig durch den
Stadtrat beschlossen. (RB III-558/2001)
Mit Beschluss des Stadtrates vom 21.01.2004 (RB III-1533/2004) wurde der Brandschutzbedarfsplan erstmals fortgeschrieben.
Mit Beschluss des Stadtrates vom 20.01.2010 (RB V-183/10) wurde der Brandschutzbedarfsplan
ein zweites Mal fortgeschrieben.
Die 2. Fortschreibung umfasste den Zeitraum 2010 bis 2015, sodass sich jetzt ein dritte Fortschreibung anschließen soll. Auf der Grundlage der Sächsischen Gemeindeordnung in Verbindung
mit der Hauptsatzung der Stadt Leipzig i. d. jeweils gültigen Fassung waren die Beschlüsse darauf
ausgerichtet, dass der Brandschutz in der Stadt Leipzig durch die Berufs- und Freiwillige
Feuerwehr gemeinsam sichergestellt wird und das dazu die notwendigen Investitionen in die
Einsatzmitteltechnik und den Bau von Feuerwachen, die immer unter dem Haushaltsvorbehalt
standen, für einen mittelfristigen Planungszeitraum ermittelt und vorgeschlagen wurden.
Die Ausrüstung, Unterhaltung und der Einsatz der Feuerwehr verursachen der Gemeinde Kosten.
Nach § 72 Absatz 1 Sächsischer Gemeindeordnung hat die Gemeinde nach den allgemeinen
Haushaltsgrundsätzen ihre Haushaltswirtschaft so zu planen und zu führen, dass eine stetige
Erfüllung ihrer Aufgaben gesichert ist. Dabei ist den Erfordernissen des gesamtwirtschaftlichen
Gleichgewichts grundsätzlich Rechnung zu tragen.
Ausgehend vom Stand der Umsetzung der 2. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes und
unter Beachtung des v. g. allgemeinen Haushaltsgrundsatzes sollen mit der 3. Fortschreibung des
Brandschutzbedarfsplanes die notwendigen Investitionen zur Aufgabenerfüllung auf dem Gebiet
der Brandbekämpfung und Technischen Hilfe (Abwehrender Brandschutz genannt) für den Zeitraum 2017 bis 2020, was die Doppelhaushalte 2017/2018 und 2019/2020 umfasst, dargestellt
werden.
Das Haushaltsjahr 2021, was bei Fortführung der Doppelhaushaltssystematik in den Doppelhaushalt 2021/ 2022 fallen würde, findet in dieser 3. Fortschreibung nur informativ Erwähnung.
3
2
Ausgangspunkt Brandschutzbedarfsplan – 2. Fortschreibung 2010 bis 2015
2.1
Zusammenfassung des wesentlichsten Inhaltes der 2. Fortschreibung
Vor dem Hintergrund des gesetzlichen Auftrages eine den örtlichen Verhältnissen leistungsfähige
Feuerwehr aufzustellen, zu unterhalten und auszustatten werden die dafür erforderlichen
wesentlichen Inhalte nochmal zusammengefasst dargestellt.
2.2
–
Als Schutzziel wurde eine Hilfsfrist für die Ersteinheit (9 Einsatzkräfte) von 9,5 Minuten und
eine Hilfsfrist für die Ergänzungseinheit (8 Einsatzkräfte) von 14,5 Minuten mit einem
Zielerreichungsgrad von 90% festgelegt.
–
Es wurde ein Investitionskonzept zur Beschaffung von Einsatzmitteltechnik in Höhe von
13,68 Mio. € zur Kenntnis genommen und als Handlungsgrundlage bestätigt.
–
Weiterhin wurde ein Investitionskonzept zur Errichtung von Feuerwachen der Berufsfeuerwehr, dem Feuerwehrtechnischem Zentrum, der Sanierung der Hauptfeuerwache und dem
Bau eines Feuerwehrgerätehauses der Freiwilligen Feuerwehr Nordost in Höhe von
34,14 Mio. € zur Kenntnis genommen und als Handlungsgrundlage bestätigt.
–
Um die Hilfsfrist zu verbessern sollten die neuen Feuerwachen der Berufsfeuerwehr, die
Gruppenwache Süd, die Gruppenwache Nordost und die Gruppenwache Südwest, im
Zeitraum der 2. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes in Betrieb genommen
werden.
Stand der Umsetzung der Investitionen aus der 2. Fortschreibung
Das Investitionskonzept Einsatzmitteltechnik wurde wie folgt umgesetzt:
4
Fahrzeugart
2 Teleskopgelenkmastbühnen (TGM)
1 Großtanklöschfahrzeug
4 Drehleitern – DLA(K) 2312
Erfüllungsgeplante Kosten Realisierungs- tatsächliche grad in
(Stand: 2009/2010)
zeitraum
Kosten
%
1.700.000 €
500.000 €
3.000.000 €
2010 1.600.000 €
100%
2010
440.000 €
100%
2014 2.700.000 €
100%
Anmerkung
Gerätewagen
Messleitechnik (GW Mess)
350.000 €
2010
370.000 €
100%
2 Einsatzleitwagen (ELW)
FüStufe B
400.000 €
2012
370.000 €
100%
1 Einsatzleitwagen (ELW)
FüStufe C
1.100.000 €
offen
0€
0%
Löschfahrzeuge
(HLF/LF/TLF)
1.800.000 €
offen
0€
0%
Wechselladertechnik
(WLF/AB)
3.300.000 €
diverse über die
Jahre verteilt
333.000 €
10%
360.000 €
diverse über die
Jahre verteilt
230.000 €
Zusätzl. 1 KdoW
60% als Schenkung von
der Porsche AG
Kommandowagen (KdoW)
Mehrzweckfahrzeuge
(MZF/GW)
1.220.000 €
Mannschaftstransportwage
n (MTW)
1.150.000 €
Summen von 2010-2015:
14.880.000 €
diverse über die
1.600.900 €
Jahre verteilt
7 Stck. 2010 und
5 Stck. in 2015
730.000 €
130%
65%
4 Stck. in 2016
8.373.900 €
Tabelle 1
Nicht umgesetzt werden konnte die Neubeschaffung eines Einsatzleitwagens FüStufe C und die
Ersatzbeschaffung von Löschfahrzeugen für die Freiwillige Feuerwehr.
Die vorgesehene Ergänzung von Wechselladertechnik konnte nur teilweise umgesetzt werden.
Maßgeblicher Grund für die fehlende Umsetzung war, dass die Mittel zur Deckung im Bau- und
Finanzierungsbeschluss Feuerwehrzentrum Leipzig, 2. BA Verwaltungsgebäude und 3. BA
Werkstattgebäude, Außenanlagen und Kompensationsmaßnahmen herangezogen werden
mussten. (Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01776)
Das Investitionskonzept zur Errichtung von Feuerwachen etc. (Bau) wurde wie folgt umgesetzt:
5
Art der
Feuerwehr
SOLL
Brandschutzbedarfs
plan 2.Fortschreibung
(2010 - 2015)
BF
Gruppenwache Süd
BF
Gruppenwache
Nordost
IST
Realisierung im Jahr
2012 erfolgt
Realisierung 01/2015
erfolgt
BF
Gruppenwache
Südwest
Realisierung 01/2015
erfolgt
BF
1. BA wurde gesondert
als Gruppenwache
Feuerwehrtechnisches Südwest mit 1. Teil
Zentrum
Abstellhalle und der
neuen IRLS Leipzig
2015/2016 realisiert
geplante
Kosten
(Stand: 2010)
tatsächliche
Kosten
3,0 Mio. €
3,66 Mio. €
erledigt
3,0 Mio. €
3,22 Mio. €
erledigt
3,0 Mio. €
8,36 Mio. €
Größere Wache
als Gw Süd und
Gw Nordost sowie
erledigt
inkl. dem 1. Teil
der Abstellhalle
des FWZ Leipzig
13,0 Mio. €
ca. 11,0 Mio. € für
die IRLS Lpz.
(außerplanmäßig)
-->Noch keine
abschließende
Aussage möglich
Anmerkungen
Fertigstellung
voraussichtlich
Ende 2018
Status
in Arbeit
BF
Hauptfeuerwache
(energetische
Sanierung)
noch keine Realisierung
erfolgt
11,5 Mio. €
-
Im Zuge der VwV
Investkraft zur
Realisierung bis offen
Ende 2021
angemeldet
FF
Gerätehaus Nordost
(Hohenheida/Gottsche noch keine Realisierung
ina/Göbschelwitz/Seeh erfolgt
ausen)
2,5 Mio. €
-
Grundstücksfrage
derzeit in
offen
Überarbeitung mit
Dez. VII
36 Mio. €
26,24 Mio. €
Summen von 20102015:
Tabelle 2
Nicht umgesetzt werden konnte aufgrund fehlender finanzieller Deckung die energetische und
dringend nötige innere sowie äußere Sanierung der Hauptfeuerwache. An dieser Stelle wird
bereits darauf hingewiesen, dass auf der Grundlage der VwV Investkraft eine Maßnahmebeginn
unmittelbar bevorsteht. Der entsprechende Planungsbeschluss VI-DS-03254 wurde am
26.10.2016 durch den Stadtrat gefasst. (s. Ziffer 6.4.3)
Auch der der Bau des Feuerwehrgerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr Nordost konnte
wegen ungeklärter Grundstücksfragen noch nicht umgesetzt werden.
6
2.3
Einschätzung der Wirksamkeit der Maßnahmen aus der 2. Fortschreibung 2010 – 2015
im Abwehrenden Brandschutz
Auch durch die Inbetriebnahme der Gruppenwachen Süd, Nordost und Südwest konnte das
angestrebte Schutzziel mit einer Hilfsfrist für die Ersteinheit (9 Einsatzkräfte) von 9,5 Minuten und
einer Hilfsfrist für die Ergänzungseinheit (8 Einsatzkräfte) von 14,5 Minuten bei einem Zielerreichungsgrad von 90% nicht vollständig erreicht werden. Nur die Hilfsfrist für die Ergänzungseinheit und Einsatzleitung wird grundsätzlich erfüllt.
Die durchschnittliche Hilfsfrist für die Ersteinheit liegt bei 12,5 Minuten mit einem Erfüllungsgrad
von 88,9 %.
3
Aufgaben der Feuerwehr
3.1
Pflichten der Feuerwehr
Die Pflichten der Feuerwehren haben sich seit der zweiten Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes nicht verändert und werden daher unter Bezugnahme auf die §§ 6, 16, 22, 23 und
49 SächsBRKG nachfolgend verkürzt zusammengefasst aufgezählt. Die Pflichten sind:
–
–
–
–
–
–
3.2
die Brandbekämpfung
die technische Hilfe für Menschen, Tiere, Sachwerte und die Umwelt bei Schäden durch
Naturereignisse und Unglücksfällen
die Bekämpfung von Katastrophen
die Durchführung der Brandverhütungsschau
die Brandsicherheitswachen bei Veranstaltungen und Arbeiten, bei denen ein erhöhtes
Risiko besteht oder bei denen bei Ausbruch eines Brandes eine größere Anzahl von
Personen gefährdet würde und
die Einsatzleitung.
Weitere Aufgaben
Die weiteren Aufgaben ergeben sich teilweise aus den vorgenannten Kernaufgaben, sind aber
auch dem Grunde nach Aufgaben, die sich aus anderen Vorschriften ergeben. Das sind:
–
–
–
–
–
–
–
–
–
die Mitwirkung im Baugenehmigungsverfahren durch Stellungnahmen zu brandschutzrechtlichen Themen
die Mitwirkung als Leistungserbringer im öffentlich-rechtlich bodengebundenen
Rettungsdienst
der Betrieb der Integrierten Regionalleitstelle Leipzig (IRLS Leipzig)
der Höhen- und Wasserrettungsdienst
das Aufstellen, Unterhalten und Betreiben der Analytischen Task Force C-RN (ATF C-RN),
eine Spezialeinheit des Bundes zur Analyse, Detektion und Identifizierung von chemische
und radioaktiven Gefahren, zu Lasten des Bundes im Rahmen eines vierstufigen
Gefahrenabwehrkonzeptes mit wertvollen Synergieeffekten für die Stadt Leipzig
die Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung
die Aufschaltung und Abnahme von Brandmeldeanlagen
die Beseitigung von ausgelaufenen Betriebsstoffen auf öffentlichen Verkehrsflächen im
Auftrag des Verursachers bzw. als Ersatzvornahme bei unbekanntem Verursacher und
der Betrieb eigener, der Erhaltung der Einsatzbereitschaft dienender Werkstätten zur
Instandhaltung und kurzfristigen Instandsetzung.
7
4
Allgemeine Kurzangaben zur Stadt Leipzig
Die Angaben zur Stadt Leipzig haben sich gegenüber der zweiten Fortschreibung für diese dritte
Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes, bis auf die Bevölkerungsanzahl, nicht so
signifikant geändert, sodass die Angaben kurz gehalten werden können.
Aktuell hat die Stadt Leipzig eine Fläche von ca. 29.739 ha. Mit einer Höhenlage von 112 m über
NN und einer umlaufenden Stadtgrenze von 128 km wird sie von den Landkreisen Leipzig und
Nordsachsen umschlossen.
Im Jahr 2016 lebten in Leipzig ca. 580.000 Menschen. Im Zeitraum der zweiten Fortschreibung
des Brandschutzbedarfsplanes nahm die Anzahl der Einwohner seit 2011 bis 2015 um ca. 50.000
Einwohner zu. Damit stieg in den zurückliegenden Jahren die Anzahl der Einwohner erheblich an.
Dieser Trend soll sich nach der Prognose zur Bevölkerungsentwicklung bis 2030 fortsetzen.
Die Einwohnerdichte ist in den zehn Stadtbezirken sehr unterschiedlich. Während im Zentrum und
den dem Zentrum nahe liegenden Stadtbezirke die Einwohnerdichte mit bis zu 5.000
Einwohner/km² vergleichsweise hoch ist, sind in den eher ländlich geprägten Stadtbezirken die
Einwohnerdichten vergleichsweise niedrig. Im Mittel liegt die Einwohnerdichte bei ca. 1.890
Einwohner/km².
Das Straßennetz umfasst eine Länge von 1.780 km, darunter befinden sich ca. 30,2 km die Stadt
Leipzig tangierende oder durchlaufende Bundesautobahn BAB 14 und BAB 38.
Durch das Bevölkerungswachstum hat auch die Anzahl an privaten PKW's um ca. 13.500
Fahrzeuge bis 2015 zugenommen. Insgesamt nahm die Zulassung aller Fahrzeuge um ca. 18.800
Fahrzeuge zu. [Q.: Amt für Statistik und Wahlen]
Neben den ca. 200 km Bahnstrecke hat der Citytunnel mit 4,01 km Länge aus der Sicht der
Feuerwehr eine besondere Bedeutung.
Auch der im Nordwesten außerhalb der Stadtgrenze liegende Flughafen „Leipzig/ Halle Airport“
hat aus Sicht der Feuerwehr eine zu beachtende Bedeutung.
5
Gefährdungspotential in der Stadt Leipzig
Das Gefährdungspotential in der Stadt Leipzig ergibt sich, wie bei den vorangegangenen
Brandschutzbedarfsplänen auch, weiterhin hauptsächlich aus der Bebauung, der Einwohneranzahl/ Einwohnerdichte, dem Straßen- und Schienennetz, der hohen Anzahl von (Groß)Veranstaltungen und der Vielzahl von besonderen Objekten wie zum Beispiel:
–
–
–
–
–
–
–
–
–
30 Hochhäuser
15.000 Baudenkmäler
Bibliotheken und Museen
12 Krankenhäuser
70 Alten- und Pflegeheime
250 Schulen und 320 Kintertageseinrichtungen
Objekte der Forschung und universitären Ausbildung
Gewerbe und Industrie, darunter 4 Betriebe die der Störfallverordnung unterliegen
Objekte des Beherbergungsgewerbes u.v.a.m.
In der Stadt Leipzig kann somit nicht „der“ Gefährdungsschwerpunkt identifiziert werden, sondern
es ist eine Heterogenität gegeben, wie sie in Großstädten mit dieser urbanen Infrastruktur auftritt
und deshalb nach § 15 Absatz 2 Satz 3 SächsBRKG eine Berufsfeuerwehr aufzustellen ist, die
gemeinsam mit der Freiwilligen Feuerwehr die Gemeindefeuerwehr bildet.
8
Das allgemeine Wachsen der Stadt Leipzig in den zurückliegenden fünf Jahren, zeigt erste,
zaghafte Auswirkungen auf dem Gebiet des Abwehrenden Brandschutzes. Der Trend von leicht
steigenden Einsatzzahlen im Bereich der Brandbekämpfung und Technischen Hilfe hat sich auch
ohne größere, an die Ereignisse des Jahres 2013 erinnernd, weiter leicht fortgesetzt.
Verteilt nach Leistungsarten Brandbekämpfung und Technische Hilfeleistung zeigt das Diagramm
1 auf der folgenden Seite, dass im Durchschnitt der letzten fünf Jahre 35,5% aller Einsätze auf die
Leistungsart Brandbekämpfung und 64,5% aller Einsätze auf die Leistungsart Technische Hilfe
entfielen.
Das Jahr 2012 ist zwar mit 38,3 % der Einsätze die auf die Leistungsart Brandbekämpfung
entfielen deutlich über dem Durchschnitt, aber im Jahr 2015 fielen trotz steigender Einwohner auf
die Leistungsart Brandbekämpfung „nur“ 34,2 % der Einsätze, was unter dem Durchschnitt der
letzten fünf Jahre ist.
Aus der Einsatzentwicklung der letzten fünf Jahre lassen sich aber derzeit noch keine detaillierten,
nachhaltigen Erkenntnisse zur Einleitung von Strategischen Entscheidungen die Standortfragen
betreffen ableiten. Es wird deshalb auf den Abschnitt 7 Bevölkerungswachstum – Perspektive“
verwiesen.
Diagramm 1
6
Dritte Fortschreibung Brandschutzbedarfsplan – Zeitraum 2017 bis 2021
Die Stadt Leipzig stellte im Jahr 2014 den ersten Doppelhaushalt für die Jahre 2015 und 2016 auf.
An der Aufstellung von Doppelhaushalten wird nach derzeitigen Stand festgehalten.
Weil die Aufstellung, Unterhaltung und Ausstattung einer leistungsfähigen Feuerwehr immer mit
dem Haushalt verbunden ist, soll die 3. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes den Zeit9
raum 2017 bis 2021 und somit die Doppelhaushaltsjahre 2017/ 2018 und 2019/2020 umfassen.
Im folgenden wird, da der mittelfristige finanzielle Planungszeitraum fünf Jahre umfasst, auch das
Jahr 2021 informativ aufgeführt.
6.1
Fortschreiben des Standardbemessungsereignisses „Kritischer Wohnungsbrand“und
des „Schutzziels“ aus der 2. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes
Im Jahr 1998 hatte die Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren Bund im Deutschen
Städtetag erstmalig die Qualitätskriterien Zeit (Hilfsfrist), Funktionsstärke (Mannschaftsstärke),
Einsatzmittel (Fahrzeuge) und Zielerreichungsgrad für die Brandschutzbedarfsplanung von
Feuerwehren in Städten für das Standardbemessungsereignis „Kritischer Wohnungsbrand“
aufgestellt.
Im ersten Brandschutzbedarfsplan für die Stadt Leipzig nach der Gemeindegebietsreform von
2001 wurde als Schutzziel eine Hilfsfrist für die Ersteinheit von 12,5 Minuten und 14,5 Minuten für
die Ergänzungseinheit beschlossen.
Im Jahr 2005 machte das Sächsische Staatsministerium des Innern die „Empfehlung zum Brandschutzbedarfsplan“ bekannt, in der ebenfalls die v. g. Qualitätskriterien für das Standardbemessungsereignis „Kritischer Wohnungsbrand“ aufgeführt sind. In dieser Empfehlung ist
hinsichtlich des Zielerreichungsgrades definiert, dass diese Kriterien in 90% der Fälle im
Gemeindegebiet erreicht werden sollen.
Im Brandschutzbedarfsplan für die Stadt Leipzig – 2. Fortschreibung 2010 bis 2015 wurde für das
Stadtgebiet Leipzig eine Verbesserung der Hilfsfrist für die Ersteinheit auf 9,5 Minuten und die
Beibehaltung der Hilfsfrist für die Ergänzungseinheit von 14,5 Minuten mit einem
Zielerreichungsgrad von 90 v. H. Beschlossen.
Zusammensetzung der Hilfsfrist.
Q.: Rinke Kommunal Team
Die Auswertung der Hilfsfrist für die Erst- und Ergänzungseinheit ergab, dass im Vergleich mit der
2. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans, in der die Hilfsfrist der Ersteinheit im Zeitraum
von 2004 bis 2009 nur einen durchschnittlichen Zielerreichungsgrad von 81,6% aufwies, sich der
Zielerreichungsgrad im Durchschnitt der Jahre 2010 – 2015 signifikant auf 88,94% verbessert hat.
Der durchschnittliche Zielerreichungsgrad der Hilfsfrist der Ergänzungseinheit verbesserte sich für
diesen Zeitraum auf 90,92 %.
Deutlich wird das Ergebnis insbesondere an der Entwicklung der geretteten, in Sicherheit
10
gebrachten und getöteten Personen bei Wohnungsbränden.
Der nachfolgenden Tabelle ist zu entnehmen, dass bei relativ gleichbleibender Entwicklung der
Wohnungsbrände die Anzahl geretteter und in Sicherheit gebrachter Personen bei ca. 38,5%
stabil geblieben ist und sich die Anzahl getöteter Personen nicht erhöht hat.
2010
2011
2012
2013
2014
2015
Wohnungsbrände
287
297
258
244
218
266
Anzahl geretteter Personen
14
19
17
27
8
9
Anzahl in Sicherheit gebrachte Personen
99
121
148
33
26
84
Anzahl getöteter Personen
2
1
2
1
1
1
Tabelle 3
Bezogen auf das Schutzziel lässt sich folgendes ableiten:
1. Das Standardbemessungsereignis „Kritischer Wohnungsbrand“ wird für die 3. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes beibehalten.
2. Das Schutzziel, wonach die Feuerwehr bei zeitkritischen Einsätzen innerhalb von 9,5
Minuten nach Notrufeingang mit 9 Einsatzfunktionen (Ersteinheit) und nach weiteren 5
Minuten mit 8 Einsatzkräften (Ergänzungseinheit mit 6 Einsatzfunktionen + die
Einsatzleitung mit 2 Einsatzfunktionen) am Einsatzort sein soll, wird mit der Präzisierung,
dass das am Standardbemessungsereignis auszurichten und zu bewerten ist,
fortgeschrieben.
Nach Auffassung der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren Bund, die am 19.
November 2015 die Fortschreibung der Qualitätskriterien aus dem Jahr 1998 empfohlen hat,
können mit den Qualitätskriterien zum „Kritischen Wohnungsbrand“ auch die anderen üblichen
Szenarien im Bereich der Technischen Hilfeleistung abgedeckt werden. Der kritische
Wohnungsbrand stellt somit ein Kriterium für eine solide Brandschutzbedarfsplanung dar.
Es muss aber auch zur Kenntnis genommen werden, dass die durch die Feuerwehr nicht
beeinflussbare Verkehrs- und Baustellensituation die vor dem Hintergrund des Ausbaues der
Infrastruktur infolge des tendenziellen Bevölkerungswachstums, aber auch durch die Zunahme
einer allgemeinen Verkehrsdichte, die Hilfsfristeinhaltung zukünftig erschweren kann.
(Nähers s. Abschnitt 7)
6.2
Freiwillige Feuerwehr Leipzig – Weiterführen der „Konzeption Entwicklung der
Freiwilligen Feuerwehr Leipzig“ – Fortschreibung des zweckgebundenen
Zusatzbudgets RBV- 1423/12 vom 21.12.2012-DS-Nr. V/ 2459
Am 22.11.2012 fasst der Stadtrat den Beschluss Nr. RBV-1423/12 über die „Konzeption zur
Entwicklung der Freiwilligen Feuerwehr Leipzig“. Der Stadtrat hatte damit erneut zum Ausdruck
gebracht, dass, wie im ersten Brandschutzbedarfsplan aus dem Jahr 2001 beschlossen wurde,
der Abwehrende Brandschutz in der Stadt Leipzig durch die Berufsfeuerwehr und Freiwillige
Feuerwehr gemeinsam sichergestellt wird.
Gegenstand dieses Beschlusses war, dass für die weitere Entwicklung der Freiwilligen Feuerwehr
in den Jahren 2013 bis 2015 im Ergebnishaushalt der Branddirektion jährlich ein zusätzliches
Budget in Höhe von 100.000 € zweckgebunden für die Freiwilligen Feuerwehren zur Verfügung
steht.
11
Über die Verwendung der Mittel hat der Stadtfeuerwehrausschuss, in dem alle Ortswehrleiter der
Freiwilligen Feuerwehr Leipzig vertreten sind, entschieden. Schwerpunkte der Verwendung waren:
–
–
–
die Unterhaltung der baulichen und technischen Anlagen in den Gerätehäusern,
die Bereitstellung von persönlicher Schutzausrüstung und Bekleidung der Jugendfeuerwehren,
die Unterstützung der Jugendfeuerwehren und Öffentlichkeitsarbeit.
Der Erfolg zeigt sich insbesondere in der positiven Entwicklung der Anzahl der Mitglieder in den
aktiven Abteilungen der Freiwilligen Feuerwehr und den Jugendfeuerwehren. ( Anlage 1)
Im Arbeitsprogramm 2020 des Oberbürgermeisters wird im Abschnitt 3.5 „Engagementförderung
und Beteiligungskultur für ein lebendiges Gemeinwesen“ postuliert, dass das Ehrenamt in seinen
vielen Einsatzbereichen zu erhalten und weiter entwickelt werden muss. Aus diesem Grund und
wegen der positiven Effekte soll die Konzeption bis in das Jahr 2018 weitergeführt werden.
Für die Jahre 2017/ 2018 werden jährlich 100.000 EUR zur weiteren Umsetzung der Konzeption
im Haushaltsplan in den jeweiligen Haushaltsplänen bzw. die mittelfristige Finanzplanung
eingestellt. Die Bestätigung gilt unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung und Genehmigung der
Haushaltssatzung zum Doppelhaushalt 2017/2018.
Im Jahr 2018 ist eine Evaluierung der erreichten Ziele für weitere Finanzierungsentscheidungen
durch die Branddirektion im Rahmen der Haushaltsplanung für die Jahre 2019/ 2020 vorzulegen.
6.3
Investitionskonzept Einsatzmittel/ Technik im Abwehrenden Brandschutz 2017 bis
2020 und 2021 informativ
Das Investitionskonzept Einsatzmittel/ Technik für die Jahre 2017 bis 2021 ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt.
Im Rahmen der Doppelhaushaltsplanung 2017/2018 sind die Investitionsmittel bereits im Haushaltsplan aufgenommen.
Die Investitionsmittel für den Doppelhaushalt 2019/2020 und 2021 stehen unter dem
Haushaltsvorbehalt.
Einsatzmittel/
Haushaltsjahr
Spezialausstattung Fw
Spezialfahrzeuge Fw
- abzgl. Fördermittel für
Spezialfahrzeuge Fw
Wechselladertechnik /
AB's
gesamt: städt.
Eigenanteil
2017
(2021
informativ)
2018
2019
2020
435.130 €
311.000 €
714.400 €
321.800 €
303.200 €
1.377.100 €
696.000 €
4.278.500 €
3.212.000 €
4.026.000 €
- 23.000 €
0€
-1.274.000 €
-1.274.000 €
-1.187.000 €
0€
0€
183.600 €
254.000 €
99.000 €
1.789.230 €
1.007.000 €
3.902.500 €
2.513.800 €
3.241.200 €
Tabelle 4
Die Umsetzung des Investitionskonzeptes Einsatzmittel/ Technik erfordert gemäß der
Hauptsatzung der Stadt Leipzig Einzelvorlagen, die dann zur Beschlussfassung den Gremien
vorgelegt werden.
12
6.4
Investitionskonzept Bauvorhaben im Brandschutz 2017 bis 2020 und 2021 informativ
Das Investitionskonzept Bauvorhaben für die Jahre 2017 bis 2021 ist in der nachfolgenden Tabelle
dargestellt und in den folgenden Absätzen näher erläutert.
Bauvorhaben
2017
2018
2019
(2021
informativ)
2020
2.879.570 €
4.940.000 € -
-
-
-1.100.000 €
-1.100.000 € -
-
-
0€
Neubau Fw.(1.259.600
€
als
gerätehaus Freiwillige
Ermächtigung
Feuerwehr NO
500.000 € -
-
-
-
-
-
Feuerwehrzentrum
Zuwendungen (-)
aus Vorjahren
geplant)*
-->siehe 6.4.2
Zuwendungen (-) Komplettsanierung
Hauptfeuerwache
Zuwendungen (-)
1.590.000 €
1.410.000 €
7.037.000 €
6.000.000 €
2.922.000 €
-1.192.500 €
-1.057.500 €
- 5.277.750 €
-4.500.000 €
-2.191.500 €
Tabelle 5
6.4.1 Fortsetzung Feuerwehrtechnisches Zentrum
Mit der Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01776 „Bau- und Finanzierungsbeschluss Feuerwehrzentrum
Leipzig, Gerhard-Ellrodt-Straße 29d, 04249 Leipzig, Neubau 2. BA Verwaltungsgebäude, 3. BA
Werkstattgebäude, Außenanlagen, Kompensationsmaßnahmen“ ist die Fortsetzung der
Baumaßnahme beschlossen.
Im Doppelhaushalt sind dazu Finanzmittel (Auszahlungen) in Höhe von 7.819.570 € vorgesehen.
Gemäß Fristenplan ist mit der Fertigstellung des 2. und 3. BA bis zum II. Quartal 2018 zu rechnen.
6.4.2 Neubau Feuerwehrgerätehaus FF Nordost
Mit der Eingemeindung gab es im Bereich Leipzig-Nordost die eigenständigen Ortsfeuerwehren
Hohenheida, Göbschelwitz, Gottscheina und Seehausen.
Zum 01.01.2007 beschlossen die Angehörigen der Ortsfeuerwehren die perspektivische
Zusammenlegung zur FF Nordost.
Nachdem die Ortsfeuerwehr Seehausen ihre Einsatzbereitschaft nicht mehr allein sicherstellen
konnte, erfolgte zum 01.01.2011 das Votum zur Bildung der FF Nordost in Verbindung mit der
Zielstellung, ein Feuerwehrgerätehaus künftig gemeinsam zu nutzen.
Da keines der vorhandenen Gerätehäuser für eine perspektivische, gemeinsame Nutzung zur
zeitgemäßen Unterbringung der Angehörigen und deren Ausrüstung, Ausstattung und
Einsatztechnik geeignet ist, wurde erstmalig in die 2. Fortschreibung des Brandschutzbedarfs13
planes für die Jahre 2010 – 2015 (RBV-183/10) und weiterhin in die Konzeption „Entwicklung der
Freiwilligen Feuerwehr“ (RBV-1423/12) im Jahr 2012 der Bau eines neuen Gerätehauses
aufgenommen.
Im Doppelhaushalt 2017/ 2018 sind dafür Finanzmittel in Höhe von 500.000 € im Jahr 2018 im
PSP-E. 7.0001695.700 „Neubau Fw.-gerätehaus FF Nordost“ eingestellt. Um die Investition mit
geschätzten Baukosten von insgesamt ca. 1.76 Mio. € realisieren zu können, ist es notwendig in
Ergänzung zum vorhandenen Planansatz 2018 weitere Mittel i. H. v. 1,26 Mio. € bereitzustellen.
Dazu wird derzeit unter der Drucksachen-Nr.: VI-DS-02045 ein Planungsbeschluss
final
bearbeitet, der wegen offener Grundstücksfragen und damit zusammenhängend, eines langen,
stadtinternen Abstimmungsverfahrens, lange nicht weiter verfolgt werden konnte.
*Zusammen mit diesem Planungsbeschluss sollen auch die Ermächtigungsübertragungen und
notwendigen außerplanmäßigen Auszahlungen gem. § 79 SächsGemO i. H. v. 1.259.600 €
beschlossen werden.
6.4.3 Komplettsanierung Hauptfeuerwache
Die Bedeutung der Hauptfeuerwache für die gesamte Stadt Leipzig im Hinblick auf die strategisch
wichtige Lage im Zentrum von Leipzig mit dessen historischen Bausubstanz (Baudenkmal) ist
unbestritten. In den letzten 15 Jahren wurden mehrfach vergeblich Anläufe unternommen, das
Gebäude mit einer Komplettsanierung für die Zukunft herzurichten. Die Kosten dafür wurden im
zweistelligen Millionenbereich ermittelt, sodass die Komplettsanierung zu Gunsten anderer
Bauvorhaben im Brandschutz immer wieder zurückgestellt werden musste.
Im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsesetzes und der durch den Freistaat Sachsen in
Kraft gesetzten Verwaltungsvorschrift zur Gewährung von Zuwendungen nach § 3 des
Sächsischen Investitionskraftstärkunsgesetzes (VwV Investkraft) vom 23.02.2016 ergibt sich für
die Stadt Leipzig erstmals eine Möglichkeit, dieses komplexe Vorhaben realistisch und
grundsätzlich finanziell vertretbar, in den nächsten Jahren umzusetzen.
Das Bauvorhaben ist auf die städtische Maßnahmenliste der VwV Investkraft aufgenommen und
wurde durch Koordinierungsstelle Kommunales Investitionsprogramm und Hochwasserschadensbeseitigung 2013 (KKIH) des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft
(SMUL) am 10.08.2016 bestätigt. Bei geschätzten Kosten in Höhe von ca. 19,0 Mio. € können
unter Zuhilfenahme des Kommunalinvestitionsfördergesetzes 75% Zuwendungen einfließen,
sodass mit einem städtischen Eigenanteil in Höhe von ca. 4,75 Mio. € die Komplettsanierung
realisiert werden kann.
Mit der Komplettsanierung der Hauptfeuerwache, der Inbetriebnahme der Integrierten
Regionalleitstelle Leipzig in der Gerhard-Ellrodt-Straße und dem Schließen der Feuerwehr- und
Rettungsleitstelle in der Hauptfeuerwache können nach der Sanierung mehrere hundert
Quadratmeter zur Verwaltungsunterbringung anderen Organisationseinheiten „angeboten“
werden.
6.5
Investitionskonzept Rettungsdienst in der Berufsfeuerwehr
Die Mitwirkung der Berufsfeuerwehr im Rettungsdienst hat zwar per Definition nichts mit einer
Brandschutzbedarfsplanung zu tun, soll aber wegen der Aufgabe und den finanziellen
Auswirkungen in der 3. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes Erwähnung finden.
Die Stadt Leipzig ist nach § 7 Absatz 3 Sächsisches BRKG zuständig für die Sicherstellung einer
bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung und des
Krankentransportes, zusammengefasst öffentlich-rechtlicher bodengebundener Rettungsdienst
genannt.
14
Nach § 31 Absatz 1 SächsBRKG hat die Stadt Leipzig die Durchführung der Notfallrettung und
des Krankentransports auf der Grundlage des gültigen Rettungsdienstbereichsplanes (Beschluss
der Ratsversammlung Nr. RBV-1784/13 vom 16.10.2013) durch Verträge, die bis zum 30.06.2021
Gültigkeit haben, vergeben.
Nach § 31 Absatz 7 SächsBRKG kann der Träger des Rettungsdienstes in Städten mit
Berufsfeuerwehren von der Vergabe an Leistungserbringer von höchstens einem Viertel der im
Bereichsplan für die Stadt festgelegten Einsatzbereiche absehen und durch die Berufsfeuerwehr
betreiben lassen.
Damit ist einerseits der Wettbewerb beachtet und andererseits ist der Träger des Rettungsdienstes nach § 13 Absatz 8 SächsBRKG gegen den partiellen oder kompletten Ausfall (Insolvenz)
eines oder mehrerer Leistungserbringer „geschützt“, wenn diese die bedarfsgerechte Versorgung
mit Leistungen des Rettungsdienstes nicht sicherstellen können und somit dem Träger die weitere
Sicherstellung obliegt. Im Insolvenzfall muss nach den derzeitigen Verträgen der betroffene
Leistungserbringer zum Zwecke der Gewährleistung der Versorgungssicherheit dem Träger ein
Nießbrauch an den beschafften Rettungsmitteln nach § 1085 BGB einräumen und das von der
Insolvenz betroffene Personal steht dem Träger zur Verfügung.
Aufgrund der Bevölkerungswachstumsprognosen ist davon auszugehen, dass sich das Einsatzaufkommen im öffentlich-rechtlichen Rettungsdienst in der Stadt Leipzig weiter steigend
entwickeln wird. Es gibt eine wissenschaftlich nachgewiesene Kausalität zwischen der
Bevölkerungsanzahl und dem Einsatzgeschehen im öffentlich-rechtlichen Rettungsdienst. Auch
die infrastrukturelle, medizinische Entwicklung wie das Entstehen von medizinischen Kompetenzoder Spezialeinrichtungen in den urbanen Oberzentren, wird sich vor allem im Krankentransport
unter den derzeitigen gesundheitspolitischen Rahmenbedingungen stark auswirken. So werden für
das Jahr 2020 mit einer angenommen Einwohneranzahl von ca. 635.000 mit ca. 83.600 Einsätzen
in der Notfallrettung bereits ca. 10.000 Einsätze mehr als gegenüber dem Jahr 2015 erwartet. Im
Krankentransport werden mit ca. 81.300 Einsätzen auch ca. 10.000 Einsätze mehr gegenüber
2015 erwartet. Die damit verbundene Leistungserweiterung wird dann durch den Träger des
Rettungsdienstes mit den Leistungserbringern vertraglich „nach“ verhandelt werden müssen
(Anpassung des Rettungsdienstbereichsplanes).
Die Berufsfeuerwehr Leipzig hat sich durch ihre jahrelange Mitwirkung im öffentlich-rechtlichen
bodengebundenen Rettungsdienst eine hohe Kompetenz erworben, die durch die weitere
Mitwirkung weiter ausgebaut und erhalten werden muss.
Neben der Qualifikation des dazu erforderlichen Personals, ist ein Investitionskonzept Rettungsdienst in der Berufsfeuerwehr, was die nachfolgenden Tabelle aufgezeigt, erforderlich.
Erwähnt sei noch, dass grundsätzlich alle Investitionen im Rettungsdienst über die Entgelte durch
die Kostenträger im Rettungsdienst refinanziert werden.
(2021
informativ)
Einsatzmittel/
Haushaltsjahr
2017
2018
2019
2020
Spezialfahrzeuge RD
442.400 €
544.200 €
242.750 €
757.950 €
367.900 €
Medizin. Spezialausstattung
165.500 €
30.000 €
74.000 €
30.000 €
30.000 €
gesamt RDBF
607.900 €
574.200 €
316.750 €
787.950 €
397.900 €
Tabelle 6
6.6
Zusammenfassung Investitionshaushalt 2017 bis 2020, 2021 informativ
Insgesamt sollen in den nächsten 5 Jahren Investitionen mit einem Auszahlungsniveau von über
48,7 Mio. € getätigt werden. Durch Zuwendungen des Bundes und des FS Sachsen, durch
15
Investitionsumlagen der Landkreise Nordsachsen und Leipzig sowie durch Verkaufserlöse von
ausgesonderten / abgeschriebenen Anlagegütern sollen Einzahlungen i. H. v. 21,2 Mio. €
(Fremdkapitalanteil: 43,5 %) generiert werden.
Durch den kontinuierlichen, städtischen Eigenanteil (Zuschuss) von insgesamt 27,5 Mio. € beläuft
sich der Eigenkapitalanteil auf 56,5 %.
2017
2018
2019
2020
4.682.500 €
6.317.500 €
6.009.250 €
5.500.000 €
(2021
informativ)
4.980.500 €
Gesamt
27.489.750 €
Tabelle 7
6.7
Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz
Unter vorbeugendem Brandschutz sind alle präventiven Maßnahmen zusammengefasst, die der
Brandentstehung entgegenwirken bzw. der Schadensbegrenzung dienen. Darunter sind einerseits
ordnungs- und bauordnungsrechtliche Maßnahmen, andererseits auch Maßnahmen der Brandschutzerziehung und –aufklärung zu verstehen. Die Qualitätsmaßstäbe zur Aufgabenerfüllung,
sofern sich diese nicht unmittelbar aus der Gesetzes- und Verordnungslage ergeben, sind die
Empfehlungen zur Durchführung der Brandverhütungsschau des Sächsischen Staatsministeriums
des Innern sowie die Festlegungen der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehr
(Bund), als fachlichem Spitzengremium.
7
Bevölkerungswachstum – Perspektive
Das Leitbild für die Entwicklung der kommenden Jahre lautet „Leipzig wächst nachhaltig“.
Q.: Arbeitsprogramm 2020
16
Die Aufgaben auf dem Gebiet des Brandschutzes und Rettungsdienstes (für die Feuerwehr als
Leistungserbringer im Rettungsdienst) stehen somit mit zwei aufgeführten Zielen in enger
Verbindung.
–
–
Leipzig setzt auf Lebensqualität
Leipzig schafft soziale Stabilität.
Brandschutz und Rettungsdienst sind Elemente einer sicheren Stadt. Durch Bürgerschaftliches
Engagement insbesondere im Ehrenamt entsteht ein lebendiges Gemeinwesen.
Das Leipzig bereits wächst, zeigt die Bevölkerungsentwicklung.
Mit
der
Beschlussvorlage
Nr.
VI-DS-02513
wurde
der
Ergebnisbericht
der
Bevölkerungsvorausschätzung 2016 vorgestellt.
Demnach wurde die letzte Bevölkerungsvorausschätzung aus dem Jahr 2013 in 2015 bereits
übertroffen.
Für das Jahr 2030 werden ca. 722.000 Einwohner (Hauptvariante) erwartet. Obwohl das erwartete
Bevölkerungswachstum kleinräumig unterschiedlich hoch ausfallen wird, werden in den ersten fünf
Jahren fast alle Ortsteile Einwohnergewinne erzielen.
Unabhängig von dem tatsächlich eintretenden Bevölkerungswachstum ist zu konstatieren, dass
eine steigende Bevölkerungsanzahl Auswirkungen auf die Aufgaben zur Sicherstellung des
Brandschutzes und des Rettungsdienstes hat. Dazu sind strategische Lösungsansätze in das
Fachkonzept
„Ordnung
und
kommunale
Sicherheitsinfrastruktur"
des
Integrierten
Stadtentwicklungskonzeptes eingeflossen. Eine der Entwicklung angepasste leistungsfähige
Sicherheitsinfrastruktur ist Genehmigungsvoraussetzung für Investitionen und damit ein
Wirtschaftsfaktor. Dies schließt explizit die präventiven Maßnahmen des vorbeugenden
Brandschutzes ein, die an die Bautätigkeiten, aber auch an das gesellschaftliche
Veranstaltungsgeschehen gekoppelt sind.
Nachfolgenden ist das errechnete, zu erwartende Einsatzgeschehen für die Integrierte
Regionalleitstelle (IRLS), der Feuerwehr der Stadt Leipzig (FW LE), der Notfallrettung in der Stadt
Leipzig (NFR LE) und dem Krankentransport in der Stadt Leipzig (KT LE) dargestellt. Die Angaben
zur IRLS beinhalten auch Einsätze der Landkreise Leipzig und Nordsachsen, weshalb sich eine
Addition der Einsätze FW LE, NFR LE und KT LE ausschließt.
2015
2020
2025
2030
Einwohner
560.000
635.000
685.000
722.000
IRLS
152.000
277.000
298.000
316.000
Feuerwehr Leipzig
(FW)
6.800
7.700
8.300
8.800
Notfallrettung Leipzig
(NFR)
73.700
83.600
90.200
95.500
Krankentransport
Leipzig (KT)
71.700
81.300
87.700
92.800
Tabelle 8
Im abwehrenden Brandschutzes ist nicht allein die Anzahl der Einsätze zur Ableitung von
Maßnahmen bezüglich der Ausrüstung, Ausstattung und Unterhaltung zur Erhaltung der
Leistungsfähigkeit der Feuerwehr relevant.
Es ist bis zur nächsten Fortschreibung der Brandschutzbedarfsplanes notwendig, dass durch ein
gezieltes Monitoring das zeitliche Auftreten von Einsätzen, die Art der Einsätze und die Häufigkeit
17
des Duplizitätsfalles mit den Auswirkungen auf das Schutzziel beobachtet wird.
Erst dann lassen sich mit gesicherten Erkenntnissen nachhaltige Planungsaussagen zum Beispiel
über die Errichtung weiterer Feuerwachen oder dem Ausbau bestehender Feuerwachen treffen.
Vor dem Hintergrund der Vermeidung von Fehlinvestitionen (Bau einer Feuerwache an einem
nicht optimalen Standort), ist dieses Monitoring unverzichtbar.
Anlage 1
Anzahl der Mitglieder in den aktiven Abteilungen der Freiwilligen Feuerwehr
2010
2011
2012
2013
2014
2015
Anzahl der Ortsfeuerwehren
23
23
22
22
22
22
Anzahl Mitglieder der aktiven Abteilung
629
608
594
564
622
635
2010
2011
2012
2013
2014
2015
Anzahl Jugendfeuerwehren
21
21
21
20
20
20
Gesamtanzahl der Mitglieder
247
290
276
255
264
283
Anzahl der Mitglieder in den Jugendfeuerwehren
18