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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1254926.pdf
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397 kB
Erstellt
24.02.17, 12:00
Aktualisiert
18.02.18, 18:20

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Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-03888 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Betreff: 3. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans der Stadt Leipzig für die Jahre 2017 bis 2021 durch die Branddirektion Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Umwelt und Ordnung FA Finanzen Ratsversammlung voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit 21.06.2017 Bestätigung Vorberatung Vorberatung Beschlussfassung Beschlussvorschlag: 1. Die Ratsversammlung beschließt die 3. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans für die Jahre 2017 bis einschließlich 2021. 2. Das Investitionskonzept Einsatzmitteltechnik und das Investitionskonzept Bau werden zur Kenntnis genommen und als Handlungsgrundlage bestätigt. Die Bestätigung der Einzelmaßnahmen erfolgt nach Haushaltssituation und gesamtstädtischer Priorität. Die Umsetzung wird von der Bestätigung der einzelnen Ausführungsbeschlüsse bzw. der einzelnen Bau- und Finanzierungsbeschlüsse durch die zuständigen Gremien abhängig gemacht. Dabei sind auch die im Einzelfall entstehenden Folgekosten darzustellen. 3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Höhe möglicher Zuwendungen aus Landeszuwendungen nach der Förderrichtlinie Feuerwehr aufgrund der Rahmenbedingungen unter Vorbehalt zu sehen sind und damit ein erhöhtes Fördermittel – Risiko besteht. 4. Über den Stand der Umsetzung des Brandschutzbedarfsplans erfolgt zweijährlich im IV. Quartal, erstmalig im IV. Quartal 2018, ein Bericht im Fachausschuss Umwelt und Ordnung. Im II. Quartal 2021 ist eine erneute Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans für die Stadt Leipzig für die Jahre 2022 bis 2027 vorzulegen. 1/3 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: nicht relevant 2/3 Sachverhalt: Mit dieser Vorlage wird die dritte Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans für die Stadt Leipzig vorgelegt. Die Einzelheiten sind der Anlage zu entnehmen. Anlage: Brandschutzbedarfsplan 2017 bis 2021 3/3 Brandschutzbedarfsplan für die Stadt Leipzig 3. Fortschreibung 2017 – 2021 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung und Ziel der 3. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes der Stadt Leipzig für den Zeitraum 2017 bis 2021 3 2 Ausgangspunkt Brandschutzbedarfsplan – 2. Fortschreibung 2010 bis 2015 4 2.1 Zusammenfassung des wesentlichsten Inhaltes der 2. Fortschreibung 4 2.2 Stand der Umsetzung der Investitionen aus der 2. Fortschreibung 4 2.3 Einschätzung der Wirksamkeit der Maßnahmen aus der 2. Fortschreibung 2010 – 2015 im Abwehrenden Brandschutz 7 3 Aufgaben der Feuerwehr 7 3.1 Pflichten der Feuerwehr 7 3.2 Weitere Aufgaben 7 4 Allgemeine Kurzangaben zur Stadt Leipzig 8 5 Gefährdungspotential in der Stadt Leipzig 8 6 Dritte Fortschreibung Brandschutzbedarfsplan – Zeitraum 2017 bis 2021 9 6.1 Fortschreiben des Standardbemessungsereignisses „Kritischer Wohnungsbrand“und des „Schutzziels“ aus der 2. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes 10 6.2 Freiwillige Feuerwehr Leipzig – Weiterführen der „Konzeption Entwicklung der Freiwilligen Feuerwehr Leipzig“ – Fortschreibung des zweckgebundenen Zusatzbudgets RBV- 1423/12 vom 21.12.2012-DS-Nr. V/ 2459 11 6.3 Investitionskonzept Einsatzmittel/ Technik im Abwehrenden Brandschutz 2017 bis 2020 und 2021 informativ 12 6.4 Investitionskonzept Bauvorhaben im Brandschutz 2017 bis 2020 und 2021 informativ 13 6.4.1 Fortsetzung Feuerwehrtechnisches Zentrum 13 6.4.2 Neubau Feuerwehrgerätehaus FF Nordost 13 6.4.3 Komplettsanierung Hauptfeuerwache 14 6.5 Investitionskonzept Rettungsdienst in der Berufsfeuerwehr 14 6.6 Zusammenfassung Investitionshaushalt 2017 bis 2020, 2021 informativ 15 6.7 Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz 16 7 Bevölkerungswachstum – Perspektive 16 2 1 Einleitung und Ziel der 3. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes der Stadt Leipzig für den Zeitraum 2017 bis 2021 Nach dem Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG) vom 24. Juni 2004, zuletzt geändert am 10. August 2015, sind die örtlichen Brandschutzbehörden, die Gemeinden, unter anderem zuständig für die Ausrüstung, Unterhaltung und den Einsatz einer den örtlichen Verhältnissen entsprechenden leistungsfähigen Feuerwehr nach einem Brandschutzbedarfsplan und die Ausstattung mit den erforderlichen baulichen Anlagen, Einrichtungen und Ausrüstungen. Die Ausrüstung umfasst dabei die Anzahl von Standorten, das sind die Gerätehäuser von Freiwilligen Feuerwehren und die Feuerwachen von Berufsfeuerwehren, die dazugehörige Ausstattung mit Einsatzmitteltechnik und die Ausrüstung wie zum Beispiel die persönliche Schutzkleidung. Das sind Grundvoraussetzungen damit die gesetzlichen Aufgaben Brände zu bekämpfen und die technische Hilfe im Gemeindegebiet so sicherzustellen, damit das Leben und die Gesundheit von Menschen und Tieren gerettet bzw. geschützt und Schäden bzw. die Schadensausbreitung an Sachwerten und der Umwelt verhindert bzw. begrenzt werden können. Am 24. Januar 2001 wurde der erste Brandschutzbedarfsplan für die Stadt Leipzig durch den Stadtrat beschlossen. (RB III-558/2001) Mit Beschluss des Stadtrates vom 21.01.2004 (RB III-1533/2004) wurde der Brandschutzbedarfsplan erstmals fortgeschrieben. Mit Beschluss des Stadtrates vom 20.01.2010 (RB V-183/10) wurde der Brandschutzbedarfsplan ein zweites Mal fortgeschrieben. Die 2. Fortschreibung umfasste den Zeitraum 2010 bis 2015, sodass sich jetzt ein dritte Fortschreibung anschließen soll. Auf der Grundlage der Sächsischen Gemeindeordnung in Verbindung mit der Hauptsatzung der Stadt Leipzig i. d. jeweils gültigen Fassung waren die Beschlüsse darauf ausgerichtet, dass der Brandschutz in der Stadt Leipzig durch die Berufs- und Freiwillige Feuerwehr gemeinsam sichergestellt wird und das dazu die notwendigen Investitionen in die Einsatzmitteltechnik und den Bau von Feuerwachen, die immer unter dem Haushaltsvorbehalt standen, für einen mittelfristigen Planungszeitraum ermittelt und vorgeschlagen wurden. Die Ausrüstung, Unterhaltung und der Einsatz der Feuerwehr verursachen der Gemeinde Kosten. Nach § 72 Absatz 1 Sächsischer Gemeindeordnung hat die Gemeinde nach den allgemeinen Haushaltsgrundsätzen ihre Haushaltswirtschaft so zu planen und zu führen, dass eine stetige Erfüllung ihrer Aufgaben gesichert ist. Dabei ist den Erfordernissen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts grundsätzlich Rechnung zu tragen. Ausgehend vom Stand der Umsetzung der 2. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes und unter Beachtung des v. g. allgemeinen Haushaltsgrundsatzes sollen mit der 3. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes die notwendigen Investitionen zur Aufgabenerfüllung auf dem Gebiet der Brandbekämpfung und Technischen Hilfe (Abwehrender Brandschutz genannt) für den Zeitraum 2017 bis 2020, was die Doppelhaushalte 2017/2018 und 2019/2020 umfasst, dargestellt werden. Das Haushaltsjahr 2021, was bei Fortführung der Doppelhaushaltssystematik in den Doppelhaushalt 2021/ 2022 fallen würde, findet in dieser 3. Fortschreibung nur informativ Erwähnung. 3 2 Ausgangspunkt Brandschutzbedarfsplan – 2. Fortschreibung 2010 bis 2015 2.1 Zusammenfassung des wesentlichsten Inhaltes der 2. Fortschreibung Vor dem Hintergrund des gesetzlichen Auftrages eine den örtlichen Verhältnissen leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, zu unterhalten und auszustatten werden die dafür erforderlichen wesentlichen Inhalte nochmal zusammengefasst dargestellt. 2.2 – Als Schutzziel wurde eine Hilfsfrist für die Ersteinheit (9 Einsatzkräfte) von 9,5 Minuten und eine Hilfsfrist für die Ergänzungseinheit (8 Einsatzkräfte) von 14,5 Minuten mit einem Zielerreichungsgrad von 90% festgelegt. – Es wurde ein Investitionskonzept zur Beschaffung von Einsatzmitteltechnik in Höhe von 13,68 Mio. € zur Kenntnis genommen und als Handlungsgrundlage bestätigt. – Weiterhin wurde ein Investitionskonzept zur Errichtung von Feuerwachen der Berufsfeuerwehr, dem Feuerwehrtechnischem Zentrum, der Sanierung der Hauptfeuerwache und dem Bau eines Feuerwehrgerätehauses der Freiwilligen Feuerwehr Nordost in Höhe von 34,14 Mio. € zur Kenntnis genommen und als Handlungsgrundlage bestätigt. – Um die Hilfsfrist zu verbessern sollten die neuen Feuerwachen der Berufsfeuerwehr, die Gruppenwache Süd, die Gruppenwache Nordost und die Gruppenwache Südwest, im Zeitraum der 2. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes in Betrieb genommen werden. Stand der Umsetzung der Investitionen aus der 2. Fortschreibung Das Investitionskonzept Einsatzmitteltechnik wurde wie folgt umgesetzt: 4 Fahrzeugart 2 Teleskopgelenkmastbühnen (TGM) 1 Großtanklöschfahrzeug 4 Drehleitern – DLA(K) 2312 Erfüllungsgeplante Kosten Realisierungs- tatsächliche grad in (Stand: 2009/2010) zeitraum Kosten % 1.700.000 € 500.000 € 3.000.000 € 2010 1.600.000 € 100% 2010 440.000 € 100% 2014 2.700.000 € 100% Anmerkung Gerätewagen Messleitechnik (GW Mess) 350.000 € 2010 370.000 € 100% 2 Einsatzleitwagen (ELW) FüStufe B 400.000 € 2012 370.000 € 100% 1 Einsatzleitwagen (ELW) FüStufe C 1.100.000 € offen 0€ 0% Löschfahrzeuge (HLF/LF/TLF) 1.800.000 € offen 0€ 0% Wechselladertechnik (WLF/AB) 3.300.000 € diverse über die Jahre verteilt 333.000 € 10% 360.000 € diverse über die Jahre verteilt 230.000 € Zusätzl. 1 KdoW 60% als Schenkung von der Porsche AG Kommandowagen (KdoW) Mehrzweckfahrzeuge (MZF/GW) 1.220.000 € Mannschaftstransportwage n (MTW) 1.150.000 € Summen von 2010-2015: 14.880.000 € diverse über die 1.600.900 € Jahre verteilt 7 Stck. 2010 und 5 Stck. in 2015 730.000 € 130% 65% 4 Stck. in 2016 8.373.900 € Tabelle 1 Nicht umgesetzt werden konnte die Neubeschaffung eines Einsatzleitwagens FüStufe C und die Ersatzbeschaffung von Löschfahrzeugen für die Freiwillige Feuerwehr. Die vorgesehene Ergänzung von Wechselladertechnik konnte nur teilweise umgesetzt werden. Maßgeblicher Grund für die fehlende Umsetzung war, dass die Mittel zur Deckung im Bau- und Finanzierungsbeschluss Feuerwehrzentrum Leipzig, 2. BA Verwaltungsgebäude und 3. BA Werkstattgebäude, Außenanlagen und Kompensationsmaßnahmen herangezogen werden mussten. (Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01776) Das Investitionskonzept zur Errichtung von Feuerwachen etc. (Bau) wurde wie folgt umgesetzt: 5 Art der Feuerwehr SOLL Brandschutzbedarfs plan 2.Fortschreibung (2010 - 2015) BF Gruppenwache Süd BF Gruppenwache Nordost IST Realisierung im Jahr 2012 erfolgt Realisierung 01/2015 erfolgt BF Gruppenwache Südwest Realisierung 01/2015 erfolgt BF 1. BA wurde gesondert als Gruppenwache Feuerwehrtechnisches Südwest mit 1. Teil Zentrum Abstellhalle und der neuen IRLS Leipzig 2015/2016 realisiert geplante Kosten (Stand: 2010) tatsächliche Kosten 3,0 Mio. € 3,66 Mio. € erledigt 3,0 Mio. € 3,22 Mio. € erledigt 3,0 Mio. € 8,36 Mio. € Größere Wache als Gw Süd und Gw Nordost sowie erledigt inkl. dem 1. Teil der Abstellhalle des FWZ Leipzig 13,0 Mio. € ca. 11,0 Mio. € für die IRLS Lpz. (außerplanmäßig) -->Noch keine abschließende Aussage möglich Anmerkungen Fertigstellung voraussichtlich Ende 2018 Status in Arbeit BF Hauptfeuerwache (energetische Sanierung) noch keine Realisierung erfolgt 11,5 Mio. € - Im Zuge der VwV Investkraft zur Realisierung bis offen Ende 2021 angemeldet FF Gerätehaus Nordost (Hohenheida/Gottsche noch keine Realisierung ina/Göbschelwitz/Seeh erfolgt ausen) 2,5 Mio. € - Grundstücksfrage derzeit in offen Überarbeitung mit Dez. VII 36 Mio. € 26,24 Mio. € Summen von 20102015: Tabelle 2 Nicht umgesetzt werden konnte aufgrund fehlender finanzieller Deckung die energetische und dringend nötige innere sowie äußere Sanierung der Hauptfeuerwache. An dieser Stelle wird bereits darauf hingewiesen, dass auf der Grundlage der VwV Investkraft eine Maßnahmebeginn unmittelbar bevorsteht. Der entsprechende Planungsbeschluss VI-DS-03254 wurde am 26.10.2016 durch den Stadtrat gefasst. (s. Ziffer 6.4.3) Auch der der Bau des Feuerwehrgerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr Nordost konnte wegen ungeklärter Grundstücksfragen noch nicht umgesetzt werden. 6 2.3 Einschätzung der Wirksamkeit der Maßnahmen aus der 2. Fortschreibung 2010 – 2015 im Abwehrenden Brandschutz Auch durch die Inbetriebnahme der Gruppenwachen Süd, Nordost und Südwest konnte das angestrebte Schutzziel mit einer Hilfsfrist für die Ersteinheit (9 Einsatzkräfte) von 9,5 Minuten und einer Hilfsfrist für die Ergänzungseinheit (8 Einsatzkräfte) von 14,5 Minuten bei einem Zielerreichungsgrad von 90% nicht vollständig erreicht werden. Nur die Hilfsfrist für die Ergänzungseinheit und Einsatzleitung wird grundsätzlich erfüllt. Die durchschnittliche Hilfsfrist für die Ersteinheit liegt bei 12,5 Minuten mit einem Erfüllungsgrad von 88,9 %. 3 Aufgaben der Feuerwehr 3.1 Pflichten der Feuerwehr Die Pflichten der Feuerwehren haben sich seit der zweiten Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes nicht verändert und werden daher unter Bezugnahme auf die §§ 6, 16, 22, 23 und 49 SächsBRKG nachfolgend verkürzt zusammengefasst aufgezählt. Die Pflichten sind: – – – – – – 3.2 die Brandbekämpfung die technische Hilfe für Menschen, Tiere, Sachwerte und die Umwelt bei Schäden durch Naturereignisse und Unglücksfällen die Bekämpfung von Katastrophen die Durchführung der Brandverhütungsschau die Brandsicherheitswachen bei Veranstaltungen und Arbeiten, bei denen ein erhöhtes Risiko besteht oder bei denen bei Ausbruch eines Brandes eine größere Anzahl von Personen gefährdet würde und die Einsatzleitung. Weitere Aufgaben Die weiteren Aufgaben ergeben sich teilweise aus den vorgenannten Kernaufgaben, sind aber auch dem Grunde nach Aufgaben, die sich aus anderen Vorschriften ergeben. Das sind: – – – – – – – – – die Mitwirkung im Baugenehmigungsverfahren durch Stellungnahmen zu brandschutzrechtlichen Themen die Mitwirkung als Leistungserbringer im öffentlich-rechtlich bodengebundenen Rettungsdienst der Betrieb der Integrierten Regionalleitstelle Leipzig (IRLS Leipzig) der Höhen- und Wasserrettungsdienst das Aufstellen, Unterhalten und Betreiben der Analytischen Task Force C-RN (ATF C-RN), eine Spezialeinheit des Bundes zur Analyse, Detektion und Identifizierung von chemische und radioaktiven Gefahren, zu Lasten des Bundes im Rahmen eines vierstufigen Gefahrenabwehrkonzeptes mit wertvollen Synergieeffekten für die Stadt Leipzig die Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung die Aufschaltung und Abnahme von Brandmeldeanlagen die Beseitigung von ausgelaufenen Betriebsstoffen auf öffentlichen Verkehrsflächen im Auftrag des Verursachers bzw. als Ersatzvornahme bei unbekanntem Verursacher und der Betrieb eigener, der Erhaltung der Einsatzbereitschaft dienender Werkstätten zur Instandhaltung und kurzfristigen Instandsetzung. 7 4 Allgemeine Kurzangaben zur Stadt Leipzig Die Angaben zur Stadt Leipzig haben sich gegenüber der zweiten Fortschreibung für diese dritte Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes, bis auf die Bevölkerungsanzahl, nicht so signifikant geändert, sodass die Angaben kurz gehalten werden können. Aktuell hat die Stadt Leipzig eine Fläche von ca. 29.739 ha. Mit einer Höhenlage von 112 m über NN und einer umlaufenden Stadtgrenze von 128 km wird sie von den Landkreisen Leipzig und Nordsachsen umschlossen. Im Jahr 2016 lebten in Leipzig ca. 580.000 Menschen. Im Zeitraum der zweiten Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes nahm die Anzahl der Einwohner seit 2011 bis 2015 um ca. 50.000 Einwohner zu. Damit stieg in den zurückliegenden Jahren die Anzahl der Einwohner erheblich an. Dieser Trend soll sich nach der Prognose zur Bevölkerungsentwicklung bis 2030 fortsetzen. Die Einwohnerdichte ist in den zehn Stadtbezirken sehr unterschiedlich. Während im Zentrum und den dem Zentrum nahe liegenden Stadtbezirke die Einwohnerdichte mit bis zu 5.000 Einwohner/km² vergleichsweise hoch ist, sind in den eher ländlich geprägten Stadtbezirken die Einwohnerdichten vergleichsweise niedrig. Im Mittel liegt die Einwohnerdichte bei ca. 1.890 Einwohner/km². Das Straßennetz umfasst eine Länge von 1.780 km, darunter befinden sich ca. 30,2 km die Stadt Leipzig tangierende oder durchlaufende Bundesautobahn BAB 14 und BAB 38. Durch das Bevölkerungswachstum hat auch die Anzahl an privaten PKW's um ca. 13.500 Fahrzeuge bis 2015 zugenommen. Insgesamt nahm die Zulassung aller Fahrzeuge um ca. 18.800 Fahrzeuge zu. [Q.: Amt für Statistik und Wahlen] Neben den ca. 200 km Bahnstrecke hat der Citytunnel mit 4,01 km Länge aus der Sicht der Feuerwehr eine besondere Bedeutung. Auch der im Nordwesten außerhalb der Stadtgrenze liegende Flughafen „Leipzig/ Halle Airport“ hat aus Sicht der Feuerwehr eine zu beachtende Bedeutung. 5 Gefährdungspotential in der Stadt Leipzig Das Gefährdungspotential in der Stadt Leipzig ergibt sich, wie bei den vorangegangenen Brandschutzbedarfsplänen auch, weiterhin hauptsächlich aus der Bebauung, der Einwohneranzahl/ Einwohnerdichte, dem Straßen- und Schienennetz, der hohen Anzahl von (Groß)Veranstaltungen und der Vielzahl von besonderen Objekten wie zum Beispiel: – – – – – – – – – 30 Hochhäuser 15.000 Baudenkmäler Bibliotheken und Museen 12 Krankenhäuser 70 Alten- und Pflegeheime 250 Schulen und 320 Kintertageseinrichtungen Objekte der Forschung und universitären Ausbildung Gewerbe und Industrie, darunter 4 Betriebe die der Störfallverordnung unterliegen Objekte des Beherbergungsgewerbes u.v.a.m. In der Stadt Leipzig kann somit nicht „der“ Gefährdungsschwerpunkt identifiziert werden, sondern es ist eine Heterogenität gegeben, wie sie in Großstädten mit dieser urbanen Infrastruktur auftritt und deshalb nach § 15 Absatz 2 Satz 3 SächsBRKG eine Berufsfeuerwehr aufzustellen ist, die gemeinsam mit der Freiwilligen Feuerwehr die Gemeindefeuerwehr bildet. 8 Das allgemeine Wachsen der Stadt Leipzig in den zurückliegenden fünf Jahren, zeigt erste, zaghafte Auswirkungen auf dem Gebiet des Abwehrenden Brandschutzes. Der Trend von leicht steigenden Einsatzzahlen im Bereich der Brandbekämpfung und Technischen Hilfe hat sich auch ohne größere, an die Ereignisse des Jahres 2013 erinnernd, weiter leicht fortgesetzt. Verteilt nach Leistungsarten Brandbekämpfung und Technische Hilfeleistung zeigt das Diagramm 1 auf der folgenden Seite, dass im Durchschnitt der letzten fünf Jahre 35,5% aller Einsätze auf die Leistungsart Brandbekämpfung und 64,5% aller Einsätze auf die Leistungsart Technische Hilfe entfielen. Das Jahr 2012 ist zwar mit 38,3 % der Einsätze die auf die Leistungsart Brandbekämpfung entfielen deutlich über dem Durchschnitt, aber im Jahr 2015 fielen trotz steigender Einwohner auf die Leistungsart Brandbekämpfung „nur“ 34,2 % der Einsätze, was unter dem Durchschnitt der letzten fünf Jahre ist. Aus der Einsatzentwicklung der letzten fünf Jahre lassen sich aber derzeit noch keine detaillierten, nachhaltigen Erkenntnisse zur Einleitung von Strategischen Entscheidungen die Standortfragen betreffen ableiten. Es wird deshalb auf den Abschnitt 7 Bevölkerungswachstum – Perspektive“ verwiesen. Diagramm 1 6 Dritte Fortschreibung Brandschutzbedarfsplan – Zeitraum 2017 bis 2021 Die Stadt Leipzig stellte im Jahr 2014 den ersten Doppelhaushalt für die Jahre 2015 und 2016 auf. An der Aufstellung von Doppelhaushalten wird nach derzeitigen Stand festgehalten. Weil die Aufstellung, Unterhaltung und Ausstattung einer leistungsfähigen Feuerwehr immer mit dem Haushalt verbunden ist, soll die 3. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes den Zeit9 raum 2017 bis 2021 und somit die Doppelhaushaltsjahre 2017/ 2018 und 2019/2020 umfassen. Im folgenden wird, da der mittelfristige finanzielle Planungszeitraum fünf Jahre umfasst, auch das Jahr 2021 informativ aufgeführt. 6.1 Fortschreiben des Standardbemessungsereignisses „Kritischer Wohnungsbrand“und des „Schutzziels“ aus der 2. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes Im Jahr 1998 hatte die Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren Bund im Deutschen Städtetag erstmalig die Qualitätskriterien Zeit (Hilfsfrist), Funktionsstärke (Mannschaftsstärke), Einsatzmittel (Fahrzeuge) und Zielerreichungsgrad für die Brandschutzbedarfsplanung von Feuerwehren in Städten für das Standardbemessungsereignis „Kritischer Wohnungsbrand“ aufgestellt. Im ersten Brandschutzbedarfsplan für die Stadt Leipzig nach der Gemeindegebietsreform von 2001 wurde als Schutzziel eine Hilfsfrist für die Ersteinheit von 12,5 Minuten und 14,5 Minuten für die Ergänzungseinheit beschlossen. Im Jahr 2005 machte das Sächsische Staatsministerium des Innern die „Empfehlung zum Brandschutzbedarfsplan“ bekannt, in der ebenfalls die v. g. Qualitätskriterien für das Standardbemessungsereignis „Kritischer Wohnungsbrand“ aufgeführt sind. In dieser Empfehlung ist hinsichtlich des Zielerreichungsgrades definiert, dass diese Kriterien in 90% der Fälle im Gemeindegebiet erreicht werden sollen. Im Brandschutzbedarfsplan für die Stadt Leipzig – 2. Fortschreibung 2010 bis 2015 wurde für das Stadtgebiet Leipzig eine Verbesserung der Hilfsfrist für die Ersteinheit auf 9,5 Minuten und die Beibehaltung der Hilfsfrist für die Ergänzungseinheit von 14,5 Minuten mit einem Zielerreichungsgrad von 90 v. H. Beschlossen. Zusammensetzung der Hilfsfrist. Q.: Rinke Kommunal Team Die Auswertung der Hilfsfrist für die Erst- und Ergänzungseinheit ergab, dass im Vergleich mit der 2. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans, in der die Hilfsfrist der Ersteinheit im Zeitraum von 2004 bis 2009 nur einen durchschnittlichen Zielerreichungsgrad von 81,6% aufwies, sich der Zielerreichungsgrad im Durchschnitt der Jahre 2010 – 2015 signifikant auf 88,94% verbessert hat. Der durchschnittliche Zielerreichungsgrad der Hilfsfrist der Ergänzungseinheit verbesserte sich für diesen Zeitraum auf 90,92 %. Deutlich wird das Ergebnis insbesondere an der Entwicklung der geretteten, in Sicherheit 10 gebrachten und getöteten Personen bei Wohnungsbränden. Der nachfolgenden Tabelle ist zu entnehmen, dass bei relativ gleichbleibender Entwicklung der Wohnungsbrände die Anzahl geretteter und in Sicherheit gebrachter Personen bei ca. 38,5% stabil geblieben ist und sich die Anzahl getöteter Personen nicht erhöht hat. 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Wohnungsbrände 287 297 258 244 218 266 Anzahl geretteter Personen 14 19 17 27 8 9 Anzahl in Sicherheit gebrachte Personen 99 121 148 33 26 84 Anzahl getöteter Personen 2 1 2 1 1 1 Tabelle 3 Bezogen auf das Schutzziel lässt sich folgendes ableiten: 1. Das Standardbemessungsereignis „Kritischer Wohnungsbrand“ wird für die 3. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes beibehalten. 2. Das Schutzziel, wonach die Feuerwehr bei zeitkritischen Einsätzen innerhalb von 9,5 Minuten nach Notrufeingang mit 9 Einsatzfunktionen (Ersteinheit) und nach weiteren 5 Minuten mit 8 Einsatzkräften (Ergänzungseinheit mit 6 Einsatzfunktionen + die Einsatzleitung mit 2 Einsatzfunktionen) am Einsatzort sein soll, wird mit der Präzisierung, dass das am Standardbemessungsereignis auszurichten und zu bewerten ist, fortgeschrieben. Nach Auffassung der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren Bund, die am 19. November 2015 die Fortschreibung der Qualitätskriterien aus dem Jahr 1998 empfohlen hat, können mit den Qualitätskriterien zum „Kritischen Wohnungsbrand“ auch die anderen üblichen Szenarien im Bereich der Technischen Hilfeleistung abgedeckt werden. Der kritische Wohnungsbrand stellt somit ein Kriterium für eine solide Brandschutzbedarfsplanung dar. Es muss aber auch zur Kenntnis genommen werden, dass die durch die Feuerwehr nicht beeinflussbare Verkehrs- und Baustellensituation die vor dem Hintergrund des Ausbaues der Infrastruktur infolge des tendenziellen Bevölkerungswachstums, aber auch durch die Zunahme einer allgemeinen Verkehrsdichte, die Hilfsfristeinhaltung zukünftig erschweren kann. (Nähers s. Abschnitt 7) 6.2 Freiwillige Feuerwehr Leipzig – Weiterführen der „Konzeption Entwicklung der Freiwilligen Feuerwehr Leipzig“ – Fortschreibung des zweckgebundenen Zusatzbudgets RBV- 1423/12 vom 21.12.2012-DS-Nr. V/ 2459 Am 22.11.2012 fasst der Stadtrat den Beschluss Nr. RBV-1423/12 über die „Konzeption zur Entwicklung der Freiwilligen Feuerwehr Leipzig“. Der Stadtrat hatte damit erneut zum Ausdruck gebracht, dass, wie im ersten Brandschutzbedarfsplan aus dem Jahr 2001 beschlossen wurde, der Abwehrende Brandschutz in der Stadt Leipzig durch die Berufsfeuerwehr und Freiwillige Feuerwehr gemeinsam sichergestellt wird. Gegenstand dieses Beschlusses war, dass für die weitere Entwicklung der Freiwilligen Feuerwehr in den Jahren 2013 bis 2015 im Ergebnishaushalt der Branddirektion jährlich ein zusätzliches Budget in Höhe von 100.000 € zweckgebunden für die Freiwilligen Feuerwehren zur Verfügung steht. 11 Über die Verwendung der Mittel hat der Stadtfeuerwehrausschuss, in dem alle Ortswehrleiter der Freiwilligen Feuerwehr Leipzig vertreten sind, entschieden. Schwerpunkte der Verwendung waren: – – – die Unterhaltung der baulichen und technischen Anlagen in den Gerätehäusern, die Bereitstellung von persönlicher Schutzausrüstung und Bekleidung der Jugendfeuerwehren, die Unterstützung der Jugendfeuerwehren und Öffentlichkeitsarbeit. Der Erfolg zeigt sich insbesondere in der positiven Entwicklung der Anzahl der Mitglieder in den aktiven Abteilungen der Freiwilligen Feuerwehr und den Jugendfeuerwehren. ( Anlage 1) Im Arbeitsprogramm 2020 des Oberbürgermeisters wird im Abschnitt 3.5 „Engagementförderung und Beteiligungskultur für ein lebendiges Gemeinwesen“ postuliert, dass das Ehrenamt in seinen vielen Einsatzbereichen zu erhalten und weiter entwickelt werden muss. Aus diesem Grund und wegen der positiven Effekte soll die Konzeption bis in das Jahr 2018 weitergeführt werden. Für die Jahre 2017/ 2018 werden jährlich 100.000 EUR zur weiteren Umsetzung der Konzeption im Haushaltsplan in den jeweiligen Haushaltsplänen bzw. die mittelfristige Finanzplanung eingestellt. Die Bestätigung gilt unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung und Genehmigung der Haushaltssatzung zum Doppelhaushalt 2017/2018. Im Jahr 2018 ist eine Evaluierung der erreichten Ziele für weitere Finanzierungsentscheidungen durch die Branddirektion im Rahmen der Haushaltsplanung für die Jahre 2019/ 2020 vorzulegen. 6.3 Investitionskonzept Einsatzmittel/ Technik im Abwehrenden Brandschutz 2017 bis 2020 und 2021 informativ Das Investitionskonzept Einsatzmittel/ Technik für die Jahre 2017 bis 2021 ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Im Rahmen der Doppelhaushaltsplanung 2017/2018 sind die Investitionsmittel bereits im Haushaltsplan aufgenommen. Die Investitionsmittel für den Doppelhaushalt 2019/2020 und 2021 stehen unter dem Haushaltsvorbehalt. Einsatzmittel/ Haushaltsjahr Spezialausstattung Fw Spezialfahrzeuge Fw - abzgl. Fördermittel für Spezialfahrzeuge Fw Wechselladertechnik / AB's gesamt: städt. Eigenanteil 2017 (2021 informativ) 2018 2019 2020 435.130 € 311.000 € 714.400 € 321.800 € 303.200 € 1.377.100 € 696.000 € 4.278.500 € 3.212.000 € 4.026.000 € - 23.000 € 0€ -1.274.000 € -1.274.000 € -1.187.000 € 0€ 0€ 183.600 € 254.000 € 99.000 € 1.789.230 € 1.007.000 € 3.902.500 € 2.513.800 € 3.241.200 € Tabelle 4 Die Umsetzung des Investitionskonzeptes Einsatzmittel/ Technik erfordert gemäß der Hauptsatzung der Stadt Leipzig Einzelvorlagen, die dann zur Beschlussfassung den Gremien vorgelegt werden. 12 6.4 Investitionskonzept Bauvorhaben im Brandschutz 2017 bis 2020 und 2021 informativ Das Investitionskonzept Bauvorhaben für die Jahre 2017 bis 2021 ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt und in den folgenden Absätzen näher erläutert. Bauvorhaben 2017 2018 2019 (2021 informativ) 2020 2.879.570 € 4.940.000 € - - - -1.100.000 € -1.100.000 € - - - 0€ Neubau Fw.(1.259.600 € als gerätehaus Freiwillige Ermächtigung Feuerwehr NO 500.000 € - - - - - - Feuerwehrzentrum Zuwendungen (-) aus Vorjahren geplant)* -->siehe 6.4.2 Zuwendungen (-) Komplettsanierung Hauptfeuerwache Zuwendungen (-) 1.590.000 € 1.410.000 € 7.037.000 € 6.000.000 € 2.922.000 € -1.192.500 € -1.057.500 € - 5.277.750 € -4.500.000 € -2.191.500 € Tabelle 5 6.4.1 Fortsetzung Feuerwehrtechnisches Zentrum Mit der Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01776 „Bau- und Finanzierungsbeschluss Feuerwehrzentrum Leipzig, Gerhard-Ellrodt-Straße 29d, 04249 Leipzig, Neubau 2. BA Verwaltungsgebäude, 3. BA Werkstattgebäude, Außenanlagen, Kompensationsmaßnahmen“ ist die Fortsetzung der Baumaßnahme beschlossen. Im Doppelhaushalt sind dazu Finanzmittel (Auszahlungen) in Höhe von 7.819.570 € vorgesehen. Gemäß Fristenplan ist mit der Fertigstellung des 2. und 3. BA bis zum II. Quartal 2018 zu rechnen. 6.4.2 Neubau Feuerwehrgerätehaus FF Nordost Mit der Eingemeindung gab es im Bereich Leipzig-Nordost die eigenständigen Ortsfeuerwehren Hohenheida, Göbschelwitz, Gottscheina und Seehausen. Zum 01.01.2007 beschlossen die Angehörigen der Ortsfeuerwehren die perspektivische Zusammenlegung zur FF Nordost. Nachdem die Ortsfeuerwehr Seehausen ihre Einsatzbereitschaft nicht mehr allein sicherstellen konnte, erfolgte zum 01.01.2011 das Votum zur Bildung der FF Nordost in Verbindung mit der Zielstellung, ein Feuerwehrgerätehaus künftig gemeinsam zu nutzen. Da keines der vorhandenen Gerätehäuser für eine perspektivische, gemeinsame Nutzung zur zeitgemäßen Unterbringung der Angehörigen und deren Ausrüstung, Ausstattung und Einsatztechnik geeignet ist, wurde erstmalig in die 2. Fortschreibung des Brandschutzbedarfs13 planes für die Jahre 2010 – 2015 (RBV-183/10) und weiterhin in die Konzeption „Entwicklung der Freiwilligen Feuerwehr“ (RBV-1423/12) im Jahr 2012 der Bau eines neuen Gerätehauses aufgenommen. Im Doppelhaushalt 2017/ 2018 sind dafür Finanzmittel in Höhe von 500.000 € im Jahr 2018 im PSP-E. 7.0001695.700 „Neubau Fw.-gerätehaus FF Nordost“ eingestellt. Um die Investition mit geschätzten Baukosten von insgesamt ca. 1.76 Mio. € realisieren zu können, ist es notwendig in Ergänzung zum vorhandenen Planansatz 2018 weitere Mittel i. H. v. 1,26 Mio. € bereitzustellen. Dazu wird derzeit unter der Drucksachen-Nr.: VI-DS-02045 ein Planungsbeschluss final bearbeitet, der wegen offener Grundstücksfragen und damit zusammenhängend, eines langen, stadtinternen Abstimmungsverfahrens, lange nicht weiter verfolgt werden konnte. *Zusammen mit diesem Planungsbeschluss sollen auch die Ermächtigungsübertragungen und notwendigen außerplanmäßigen Auszahlungen gem. § 79 SächsGemO i. H. v. 1.259.600 € beschlossen werden. 6.4.3 Komplettsanierung Hauptfeuerwache Die Bedeutung der Hauptfeuerwache für die gesamte Stadt Leipzig im Hinblick auf die strategisch wichtige Lage im Zentrum von Leipzig mit dessen historischen Bausubstanz (Baudenkmal) ist unbestritten. In den letzten 15 Jahren wurden mehrfach vergeblich Anläufe unternommen, das Gebäude mit einer Komplettsanierung für die Zukunft herzurichten. Die Kosten dafür wurden im zweistelligen Millionenbereich ermittelt, sodass die Komplettsanierung zu Gunsten anderer Bauvorhaben im Brandschutz immer wieder zurückgestellt werden musste. Im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsesetzes und der durch den Freistaat Sachsen in Kraft gesetzten Verwaltungsvorschrift zur Gewährung von Zuwendungen nach § 3 des Sächsischen Investitionskraftstärkunsgesetzes (VwV Investkraft) vom 23.02.2016 ergibt sich für die Stadt Leipzig erstmals eine Möglichkeit, dieses komplexe Vorhaben realistisch und grundsätzlich finanziell vertretbar, in den nächsten Jahren umzusetzen. Das Bauvorhaben ist auf die städtische Maßnahmenliste der VwV Investkraft aufgenommen und wurde durch Koordinierungsstelle Kommunales Investitionsprogramm und Hochwasserschadensbeseitigung 2013 (KKIH) des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) am 10.08.2016 bestätigt. Bei geschätzten Kosten in Höhe von ca. 19,0 Mio. € können unter Zuhilfenahme des Kommunalinvestitionsfördergesetzes 75% Zuwendungen einfließen, sodass mit einem städtischen Eigenanteil in Höhe von ca. 4,75 Mio. € die Komplettsanierung realisiert werden kann. Mit der Komplettsanierung der Hauptfeuerwache, der Inbetriebnahme der Integrierten Regionalleitstelle Leipzig in der Gerhard-Ellrodt-Straße und dem Schließen der Feuerwehr- und Rettungsleitstelle in der Hauptfeuerwache können nach der Sanierung mehrere hundert Quadratmeter zur Verwaltungsunterbringung anderen Organisationseinheiten „angeboten“ werden. 6.5 Investitionskonzept Rettungsdienst in der Berufsfeuerwehr Die Mitwirkung der Berufsfeuerwehr im Rettungsdienst hat zwar per Definition nichts mit einer Brandschutzbedarfsplanung zu tun, soll aber wegen der Aufgabe und den finanziellen Auswirkungen in der 3. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes Erwähnung finden. Die Stadt Leipzig ist nach § 7 Absatz 3 Sächsisches BRKG zuständig für die Sicherstellung einer bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung und des Krankentransportes, zusammengefasst öffentlich-rechtlicher bodengebundener Rettungsdienst genannt. 14 Nach § 31 Absatz 1 SächsBRKG hat die Stadt Leipzig die Durchführung der Notfallrettung und des Krankentransports auf der Grundlage des gültigen Rettungsdienstbereichsplanes (Beschluss der Ratsversammlung Nr. RBV-1784/13 vom 16.10.2013) durch Verträge, die bis zum 30.06.2021 Gültigkeit haben, vergeben. Nach § 31 Absatz 7 SächsBRKG kann der Träger des Rettungsdienstes in Städten mit Berufsfeuerwehren von der Vergabe an Leistungserbringer von höchstens einem Viertel der im Bereichsplan für die Stadt festgelegten Einsatzbereiche absehen und durch die Berufsfeuerwehr betreiben lassen. Damit ist einerseits der Wettbewerb beachtet und andererseits ist der Träger des Rettungsdienstes nach § 13 Absatz 8 SächsBRKG gegen den partiellen oder kompletten Ausfall (Insolvenz) eines oder mehrerer Leistungserbringer „geschützt“, wenn diese die bedarfsgerechte Versorgung mit Leistungen des Rettungsdienstes nicht sicherstellen können und somit dem Träger die weitere Sicherstellung obliegt. Im Insolvenzfall muss nach den derzeitigen Verträgen der betroffene Leistungserbringer zum Zwecke der Gewährleistung der Versorgungssicherheit dem Träger ein Nießbrauch an den beschafften Rettungsmitteln nach § 1085 BGB einräumen und das von der Insolvenz betroffene Personal steht dem Träger zur Verfügung. Aufgrund der Bevölkerungswachstumsprognosen ist davon auszugehen, dass sich das Einsatzaufkommen im öffentlich-rechtlichen Rettungsdienst in der Stadt Leipzig weiter steigend entwickeln wird. Es gibt eine wissenschaftlich nachgewiesene Kausalität zwischen der Bevölkerungsanzahl und dem Einsatzgeschehen im öffentlich-rechtlichen Rettungsdienst. Auch die infrastrukturelle, medizinische Entwicklung wie das Entstehen von medizinischen Kompetenzoder Spezialeinrichtungen in den urbanen Oberzentren, wird sich vor allem im Krankentransport unter den derzeitigen gesundheitspolitischen Rahmenbedingungen stark auswirken. So werden für das Jahr 2020 mit einer angenommen Einwohneranzahl von ca. 635.000 mit ca. 83.600 Einsätzen in der Notfallrettung bereits ca. 10.000 Einsätze mehr als gegenüber dem Jahr 2015 erwartet. Im Krankentransport werden mit ca. 81.300 Einsätzen auch ca. 10.000 Einsätze mehr gegenüber 2015 erwartet. Die damit verbundene Leistungserweiterung wird dann durch den Träger des Rettungsdienstes mit den Leistungserbringern vertraglich „nach“ verhandelt werden müssen (Anpassung des Rettungsdienstbereichsplanes). Die Berufsfeuerwehr Leipzig hat sich durch ihre jahrelange Mitwirkung im öffentlich-rechtlichen bodengebundenen Rettungsdienst eine hohe Kompetenz erworben, die durch die weitere Mitwirkung weiter ausgebaut und erhalten werden muss. Neben der Qualifikation des dazu erforderlichen Personals, ist ein Investitionskonzept Rettungsdienst in der Berufsfeuerwehr, was die nachfolgenden Tabelle aufgezeigt, erforderlich. Erwähnt sei noch, dass grundsätzlich alle Investitionen im Rettungsdienst über die Entgelte durch die Kostenträger im Rettungsdienst refinanziert werden. (2021 informativ) Einsatzmittel/ Haushaltsjahr 2017 2018 2019 2020 Spezialfahrzeuge RD 442.400 € 544.200 € 242.750 € 757.950 € 367.900 € Medizin. Spezialausstattung 165.500 € 30.000 € 74.000 € 30.000 € 30.000 € gesamt RDBF 607.900 € 574.200 € 316.750 € 787.950 € 397.900 € Tabelle 6 6.6 Zusammenfassung Investitionshaushalt 2017 bis 2020, 2021 informativ Insgesamt sollen in den nächsten 5 Jahren Investitionen mit einem Auszahlungsniveau von über 48,7 Mio. € getätigt werden. Durch Zuwendungen des Bundes und des FS Sachsen, durch 15 Investitionsumlagen der Landkreise Nordsachsen und Leipzig sowie durch Verkaufserlöse von ausgesonderten / abgeschriebenen Anlagegütern sollen Einzahlungen i. H. v. 21,2 Mio. € (Fremdkapitalanteil: 43,5 %) generiert werden. Durch den kontinuierlichen, städtischen Eigenanteil (Zuschuss) von insgesamt 27,5 Mio. € beläuft sich der Eigenkapitalanteil auf 56,5 %. 2017 2018 2019 2020 4.682.500 € 6.317.500 € 6.009.250 € 5.500.000 € (2021 informativ) 4.980.500 € Gesamt 27.489.750 € Tabelle 7 6.7 Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz Unter vorbeugendem Brandschutz sind alle präventiven Maßnahmen zusammengefasst, die der Brandentstehung entgegenwirken bzw. der Schadensbegrenzung dienen. Darunter sind einerseits ordnungs- und bauordnungsrechtliche Maßnahmen, andererseits auch Maßnahmen der Brandschutzerziehung und –aufklärung zu verstehen. Die Qualitätsmaßstäbe zur Aufgabenerfüllung, sofern sich diese nicht unmittelbar aus der Gesetzes- und Verordnungslage ergeben, sind die Empfehlungen zur Durchführung der Brandverhütungsschau des Sächsischen Staatsministeriums des Innern sowie die Festlegungen der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehr (Bund), als fachlichem Spitzengremium. 7 Bevölkerungswachstum – Perspektive Das Leitbild für die Entwicklung der kommenden Jahre lautet „Leipzig wächst nachhaltig“. Q.: Arbeitsprogramm 2020 16 Die Aufgaben auf dem Gebiet des Brandschutzes und Rettungsdienstes (für die Feuerwehr als Leistungserbringer im Rettungsdienst) stehen somit mit zwei aufgeführten Zielen in enger Verbindung. – – Leipzig setzt auf Lebensqualität Leipzig schafft soziale Stabilität. Brandschutz und Rettungsdienst sind Elemente einer sicheren Stadt. Durch Bürgerschaftliches Engagement insbesondere im Ehrenamt entsteht ein lebendiges Gemeinwesen. Das Leipzig bereits wächst, zeigt die Bevölkerungsentwicklung. Mit der Beschlussvorlage Nr. VI-DS-02513 wurde der Ergebnisbericht der Bevölkerungsvorausschätzung 2016 vorgestellt. Demnach wurde die letzte Bevölkerungsvorausschätzung aus dem Jahr 2013 in 2015 bereits übertroffen. Für das Jahr 2030 werden ca. 722.000 Einwohner (Hauptvariante) erwartet. Obwohl das erwartete Bevölkerungswachstum kleinräumig unterschiedlich hoch ausfallen wird, werden in den ersten fünf Jahren fast alle Ortsteile Einwohnergewinne erzielen. Unabhängig von dem tatsächlich eintretenden Bevölkerungswachstum ist zu konstatieren, dass eine steigende Bevölkerungsanzahl Auswirkungen auf die Aufgaben zur Sicherstellung des Brandschutzes und des Rettungsdienstes hat. Dazu sind strategische Lösungsansätze in das Fachkonzept „Ordnung und kommunale Sicherheitsinfrastruktur" des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes eingeflossen. Eine der Entwicklung angepasste leistungsfähige Sicherheitsinfrastruktur ist Genehmigungsvoraussetzung für Investitionen und damit ein Wirtschaftsfaktor. Dies schließt explizit die präventiven Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes ein, die an die Bautätigkeiten, aber auch an das gesellschaftliche Veranstaltungsgeschehen gekoppelt sind. Nachfolgenden ist das errechnete, zu erwartende Einsatzgeschehen für die Integrierte Regionalleitstelle (IRLS), der Feuerwehr der Stadt Leipzig (FW LE), der Notfallrettung in der Stadt Leipzig (NFR LE) und dem Krankentransport in der Stadt Leipzig (KT LE) dargestellt. Die Angaben zur IRLS beinhalten auch Einsätze der Landkreise Leipzig und Nordsachsen, weshalb sich eine Addition der Einsätze FW LE, NFR LE und KT LE ausschließt. 2015 2020 2025 2030 Einwohner 560.000 635.000 685.000 722.000 IRLS 152.000 277.000 298.000 316.000 Feuerwehr Leipzig (FW) 6.800 7.700 8.300 8.800 Notfallrettung Leipzig (NFR) 73.700 83.600 90.200 95.500 Krankentransport Leipzig (KT) 71.700 81.300 87.700 92.800 Tabelle 8 Im abwehrenden Brandschutzes ist nicht allein die Anzahl der Einsätze zur Ableitung von Maßnahmen bezüglich der Ausrüstung, Ausstattung und Unterhaltung zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit der Feuerwehr relevant. Es ist bis zur nächsten Fortschreibung der Brandschutzbedarfsplanes notwendig, dass durch ein gezieltes Monitoring das zeitliche Auftreten von Einsätzen, die Art der Einsätze und die Häufigkeit 17 des Duplizitätsfalles mit den Auswirkungen auf das Schutzziel beobachtet wird. Erst dann lassen sich mit gesicherten Erkenntnissen nachhaltige Planungsaussagen zum Beispiel über die Errichtung weiterer Feuerwachen oder dem Ausbau bestehender Feuerwachen treffen. Vor dem Hintergrund der Vermeidung von Fehlinvestitionen (Bau einer Feuerwache an einem nicht optimalen Standort), ist dieses Monitoring unverzichtbar. Anlage 1 Anzahl der Mitglieder in den aktiven Abteilungen der Freiwilligen Feuerwehr 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Anzahl der Ortsfeuerwehren 23 23 22 22 22 22 Anzahl Mitglieder der aktiven Abteilung 629 608 594 564 622 635 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Anzahl Jugendfeuerwehren 21 21 21 20 20 20 Gesamtanzahl der Mitglieder 247 290 276 255 264 283 Anzahl der Mitglieder in den Jugendfeuerwehren 18