Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1069203.pdf
Größe
501 kB
Erstellt
11.10.16, 12:00
Aktualisiert
23.05.17, 08:34
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-03068
Status: öffentlich
Eingereicht von
Oberbürgermeister
Betreff:
Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig zur Förderung der Internationalen
Zusammenarbeit
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Allgemeine Verwaltung
Ratsversammlung
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
21.06.2017
Bestätigung
Vorberatung
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1. Die Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig zur Förderung der Internationalen
Zusammenarbeit tritt mit Beschlussfassung der Ratsversammlung in Kraft.
2. Die Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig zur Förderung der Europäischen und
Internationalen Zusammenarbeit - RBV-328/10 vom 21.04.2010 tritt gleichzeitig
außer Kraft.
1/3
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
nicht relevant
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Ergebnishaushalt
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus jährl.
Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
2/3
Sachverhalt:
Am 18.05.2016 trat mit Beschlussfassung der Ratsversammlung die „Rahmenrichtlinie zur
Vergabe von Zuwendungen der Stadt Leipzig an außerhalb der Stadtverwaltung stehende
Stellen (Zuwendungsrichtlinie)“ in Kraft, Beschluss-Nr. VI-DS-01241_NF-05. Gemäß Punkt
16 Abs. 3 der Zuwendungsrichtlinie sind die Fachförderrichtlinien nach In-Kraft-Treten der
Zuwendungsrichtlinie an diese anzupassen bzw. sind entsprechende Fachförderrichtlinien
neu zu erarbeiten. Unveränderte Fachförderrichtlinien verlieren mit Ablauf von 12 Monaten
nach In-Kraft-Treten der Zuwendungsrichtlinie automatisch ihre Gültigkeit.
Bei der vorliegenden Fachförderrichtlinie handelt es sich um die Neufassung der
Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig zur Förderung der Europäischen und Internationalen
Zusammenarbeit,
RBV-328/10
vom
21.04.2010,
welche
die
Vorgaben
der
Zuwendungsrichtlinie umsetzen bzw. hinsichtlich dem Zweck der Förderung, der
Fördervoraussetzungen, Art, Umfang und Dauer sowie möglicher Antragsteller spezifizieren
soll. Die Fachförderrichtlinie soll mit Beschlussfassung durch die Ratsversammlung in Kraft
treten.
Anlage:
Fachförderrichtlinie
3/3
Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig zur Förderung der internationalen
Zusammenarbeit
Beschluss RBV-XXX/2017 der Ratsversammlung vom XX.XX.2017 (veröffentlicht im
Amtsblatt Nr. X vom XX.XX.2017)
Inhalt
Vorwort .................................................................................................................................. 2
1
Grundlagen der Zuwendungsvergabe ............................................................................ 2
2
Zweck und Gegenstand der Förderung .......................................................................... 3
3
Zuwendungsempfänger .................................................................................................. 3
4
Zuwendungsvoraussetzungen ........................................................................................ 3
5
Zuwendungs- und Finanzierungsarten, Höhe der Zuwendung........................................ 4
5.1
Zuwendungsarten ................................................................................................... 4
5.2
Finanzierungsarten.................................................................................................. 4
5.3
Förderfähige Ausgaben ........................................................................................... 5
6
Antragsverfahren ............................................................................................................ 6
6.1
Antragstellung ......................................................................................................... 6
6.1.1
Projektförderung............................................................................................... 6
6.1.2
Institutionelle Förderung ................................................................................... 6
6.2
Antragsfristen .......................................................................................................... 7
6.3
Vorzeitiger Maßnahmebeginn .................................................................................. 7
6.3.1
Verbot des vorzeitigen Beginns von Vorhaben bei Projektförderung................. 7
6.3.2
Ausnahmen vom Verbot ................................................................................... 7
7
Bewilligung ..................................................................................................................... 8
8
Auszahlungsverfahren, Auszahlungsmodalitäten............................................................ 8
8.1
Verfahren ................................................................................................................ 8
8.2
Auszahlungsmodalitäten ......................................................................................... 8
9
Mitteilungspflichten ......................................................................................................... 9
10
Nachweis- und Prüfungsverfahren .............................................................................. 9
10.1
Verwendungsnachweis bei Projektförderung ......................................................10
10.2
Verwendungsnachweis bei institutioneller Förderung ..........................................10
10.3
Einfaches Verfahren ...........................................................................................10
11
Rückforderung/Erstattung der Zuwendung .............................................................10
12
Öffentlichkeitsarbeit und Veröffentlichung im Zuwendungsbericht .......................... 11
13
In-Kraft-Treten ........................................................................................................ 11
Anlagen ................................................................................................................................12
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Vorwort
Leipzig wächst nachhaltig! - dieses städtische Leitbild bildet den Rahmen für die
strategischen Ziele unserer Stadt. Zu diesen zentralen strategischen Zielen gehört, dass die
Stadt ihre Internationalität steigert und ihre Referenz als urbane europäische Großstadt bei
der Bewältigung der Herausforderungen unserer Zeit selbstbewusst einbringt.
Heute steht außer Zweifel, dass Städte direkte, bürgerschaftliche und nachhaltige Beiträge
zur Verständigung und Frieden, zur Entwicklung von gegenseitiger Toleranz, dem Abbau von
Vorurteilen, für Bildung und Teilhabe leisten. Dies gilt umso mehr in Zeiten der Globalisierung
und wachsender Spannungen zwischen den Kulturen und den Hemisphären.
Diesen Zielen dienen im Rahmen von Städtepartnerschaften, Städtefreundschaften,
Stadtteilpartnerschaften und kommunalen Know-how-Partnerschaften in besonderer Weise
ein breiter bürgerschaftlicher Austausch und Begegnungsvorhaben, institutionelle
Kooperationen, wirtschaftliche Zusammenarbeit, fachlicher Austausch, Know-how-Transfer,
humanitäre
Hilfsaktionen
und
entwicklungspolitische
Bildungsarbeit,
Informationsveranstaltungen sowie die Kooperation im Schnittpunkt von internationaler und
interkultureller Arbeit.
Gelebte Kooperation über Grenzen hinweg fördert die Lebensgrundlagen und die
Lebensqualität von Bürgerinnen und Bürgern in den beteiligten Städten, stärkt Teilhabe,
schärft Kompetenzen in vielfältigen Bereichen von Stadtentwicklung, über Mobilität zu
Kulturfragen, im Sozialbereich, bei Gesundheit und Sport.
In einer weltoffenen, urbanen Metropole können die Bürger insbesondere im Rahmen von
gelebten Städtekooperationen durch eine vielgestaltige Projektarbeit aktiv lokales Handeln
mit globalem Denken verbinden. Zur Umsetzung dieser individuellen und institutionellen
Vorhaben mit internationaler Tragweite bedarf es einer adäquaten Förderkulisse, deren
Grundlage die vorliegende Fachförderrichtlinie des Referats Internationale Zusammenarbeit
bildet.
1
Grundlagen der Zuwendungsvergabe
Folgende Bestimmungen bilden die Grundlage für die Gewährung von Zuwendungen durch
das Referat Internationale Zusammenarbeit an Institutionen (wie z. B. Vereine und
Verbände) und in diesem Rahmen agierende Personen:
•
•
•
•
•
•
•
Rahmenrichtlinie zur Vergabe von Zuwendungen der Stadt Leipzig an außerhalb der
Stadtverwaltung stehende Stellen (Zuwendungsrichtlinie),
Hauptsatzung der Stadt Leipzig,
Haushaltsordnung des Freistaates Sachsen (Sächsische Haushaltsordnung - SäHO),
Verwaltungsvorschriften des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur
Sächsischen Haushaltsordnung (VwV-SäHO),
Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO),
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die kommunale
Haushaltswirtschaft nach den Regeln der Doppik (SächsKomHVO-Doppik),
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die kommunale
Kassen- und Buchführung (SächsKomKBVO),
Seite 2 von 12
•
•
•
•
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die
Zuordnungsvorschriften zum Produktrahmen und Kontenrahmen sowie Muster für
das neue Haushalts- und Rechnungswesen der Kommunen im Freistaat Sachsen
(VwV KomHSys),
Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG),
Abgabenordnung (AO),
Umsatzsteuergesetz (UStG),
in der jeweils aktuellen Fassung.
Zuwendungen können nur im Rahmen der im Haushalt bereitgestellten Mittel und nur für
Zwecke gewährt werden, die im Interesse der Stadt Leipzig liegen. Die haushaltsrechtlichen
Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch
des Antragstellers auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht, da es sich um eine
freiwillige Leistung der Stadt Leipzig handelt.
2
Zweck und Gegenstand der Förderung
Durch das Referat Internationale Zusammenarbeit werden Maßnahmen im internationalen
Kontext gefördert. Ihnen soll die Leitidee der Stadt Leipzig eines nachhaltigen Wachstums
und der Steigerung ihrer internationalen Bedeutung zugrunde liegen. Wesentlich sind
Aktivitäten, die auf Gegenseitigkeit beruhen, einen kontinuierlichen Austausch oder
nachhaltige Effekte erwarten lassen, eine möglichst große Breitenwirkung und/oder generell
ein günstiges Kosten-Nutzen-Verhältnis anstreben.
Förderfähig sind insbesondere:
•
•
•
•
3
Vorhaben im Zusammenhang mit Partnerstädten oder im Rahmen von
Partnerschaften, die den Zielen und Vereinbarungen von Städtepartnerschaften
entsprechen und die im erheblichen Interesse der Stadt Leipzig liegen;
Projekte im sozialen, kulturellen, sportlichen, Jugend- und Bildungsbereich sowie
Maßnahmen der kommunalen entwicklungspolitischen Informations- und
Bildungsarbeit;
Maßnahmen zur (inter-)nationalen Präsentation und Repräsentation der Stadt Leipzig
in Deutschland und weltweit sowie
Maßnahmen zur Präsentation und Repräsentation einer Partnerstadt, des jeweiligen
Landes oder eines strategischen Partnerlandes in Leipzig.
Zuwendungsempfänger
Förderfähig sind Vereine, Verbände, Gruppen, Privatpersonen, andere juristische Personen
sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts, die Aufgaben, die im Interesse der Stadt
Leipzig liegen, erfüllen. Vorrangig gefördert werden Antragsteller, die gemeinnützig arbeiten
und in Leipzig aktiv und ansässig sind.
4
Zuwendungsvoraussetzungen
Zuwendungen können nur gewährt werden, wenn an der Erfüllung der Maßnahme ein
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erhebliches städtisches Interesse besteht und das Vorhaben ohne die Zuwendung nicht oder
nicht im notwendigen Umfang durchgeführt werden kann;
•
•
•
•
•
die Kosten des Vorhabens angemessen sind und den Grundsätzen der
Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entsprechen;
die Gesamtfinanzierung gesichert und nachgewiesen ist;
die ordnungsgemäße Geschäftsführung des Zuwendungsempfängers außer Zweifel
steht und der Nachweis über die Mittelverwendung gesichert erscheint;
eigene finanzielle Mittel in angemessener Höhe eingesetzt
sowie
andere
Förderungsmöglichkeiten ausgeschöpft werden;
im Falle der institutionellen Förderung: dass der Antragsteller ein ganzjähriges
Angebot im Sinne der vorstehend und oben unter Nr. 2 genannten Punkte vorhält.
Ein erhebliches Interesse der Stadt Leipzig für den Fachförderbereich Internationale
Zusammenarbeit besteht, wenn durch die Zuwendung die Erfüllung der jeweils aktuellen
Förderschwerpunkte des Referats Internationale Zusammenarbeit umfänglich ermöglicht
bzw. unterstützt werden kann.
Zuwendungen werden grundsätzlich nur für kassenmäßige Auszahlungen im Haushaltsjahr
gewährt. In begründeten Ausnahmefällen darf die Zuwendung auch für Rechnungen
verwendet werden, deren zugrundeliegende Leistung im Haushaltsjahr erbracht wurde und
die bis zum 15. Januar des dem Haushaltsjahr folgenden Jahres eingegangen sind
(Poststempel).
5
Zuwendungs- und Finanzierungsarten, Höhe der Zuwendung
Das Referat Internationale Zusammenarbeit vergibt Zuwendungen als Projektförderung oder
als institutionelle Förderung. Eine Kombination verschiedener Zuwendungsarten oder die
Förderung mehrerer Projekte desselben Empfängers ist grundsätzlich zulässig sofern es
dadurch nicht zu einer Doppelförderung kommt.
Die Zuwendung wird grundsätzlich als Teilfinanzierung bewilligt.
5.1
Zuwendungsarten
Als Projektförderung werden einmalige Zuwendungen zur Deckung von Aufwendungen des
Zuwendungsempfängers für einzelne zeitlich und inhaltlich abgegrenzte Vorhaben
bezeichnet.
Bei institutioneller Förderung wird die Zuwendung zur Deckung eines nicht abgegrenzten
Teils oder in besonderen Ausnahmefällen der gesamten Aufwendungen des
Zuwendungsempfängers eingesetzt. Gefördert wird die Institution als solche.
5.2
Finanzierungsarten
Die Zuwendung erfolgt als Festbetrags- oder Fehlbedarfsfinanzierung. Unter
Berücksichtigung der Interessenlagen der Stadt Leipzig und des Zuwendungsempfängers
prüft das Referat Internationale Zusammenarbeit im Einzelfall, welche Finanzierungsart den
Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit am besten entspricht. Aspekte sind
Seite 4 von 12
dabei vor dem Hintergrund der Ausreichung von Steuergeldern im Bereich der freiwilligen
Aufgaben u. a. die Frage nach Angemessenheit, Aufwand und Nutzen der jeweiligen
Finanzierungsart sowie ggf. nach der ordnungsgemäßen Nachweisführung des
Zuwendungsempfängers in vergangenen Bewilligungszeiträumen.
Festbetragsfinanzierung
Die Zuwendung besteht bei der Festbetragsfinanzierung aus einem festen Betrag an den
zuwendungsfähigen Aufwendungen. Es bleibt bei diesem Betrag grundsätzlich auch dann,
wenn die zuwendungsfähigen Aufwendungen im Ergebnis geringer oder größer sind, als bei
der Bewilligung der Zuwendung angenommen wurde.
Soweit die zuwendungsfähigen Aufwendungen unter die bewilligte Zuwendung absinken, ist
der Zuwendungsbescheid mit der Folge zu widerrufen, dass sich die Höhe des
übersteigenden Betrags ein Erstattungsanspruch des Zuwendungsgebers ergibt.
Eine Festbetragsfinanzierung kommt dann nicht in Betracht, wenn zum Zeitpunkt der
Bewilligung konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass mit nicht bestimmbaren späteren
Finanzierungsbeiträgen Dritter oder mit Einsparungen zu rechnen ist.
Kommt keine Festbetragsfinanzierung zur Anwendung, erfolgt eine Fehlbedarfsfinanzierung.
Fehlbedarfsfinanzierung
Bei der Fehlbedarfsfinanzierung berechnet sich die Zuwendung nach dem Fehlbedarf des
Zuwendungsempfängers in Bezug auf die zuwendungsfähigen Gesamtaufwendungen nach
Abzug der eingebrachten Eigen- und Drittmittel. Dabei wird die Zuwendung auf einen
Höchstbetrag begrenzt.
5.3
Förderfähige Ausgaben
Förderfähige Ausgaben werden auf Grundlage des Kosten- und Finanzierungsplans bzw.
des Wirtschaftsplans im Zuwendungsbescheid festgeschrieben. Dies können insbesondere
sein:
•
•
•
•
•
Mittel für Honorarzahlungen,
Kosten für Veranstaltungsorganisationen und deren Durchführung,
Mittel für Öffentlichkeitsarbeit,
Reisekostenzuschüsse sowie Zuschüsse zu den Aufenthaltskosten,
Bei institutioneller Förderung: Zuwendungen zur Sicherung von Büro- und
Geschäftsausgaben, Aufwendungen für Miete einschl. Betriebs- und Nebenkosten in
angemessener Höhe.
Nicht förderfähig sind Ausgaben für:
•
•
Speisen, Getränke, Verpflegung,
Geschenke/Präsente.
Seite 5 von 12
6
Antragsverfahren
Zuwendungen werden grundsätzlich nur auf einen vollständig ausgefüllten, begründeten und
mit allen notwendigen Unterlagen versehenen schriftlichen Antrag hin gewährt. Die
Antragsteller werden während des Förderverfahrens durch das Referat Internationale
Zusammenarbeit beraten. Die Beratung begründet keinen Rechtsanspruch auf die
Bewilligung einer Zuwendung.
6.1
Antragstellung
Der Antrag muss die zur Beurteilung der Notwendigkeit und Angemessenheit der Zuwendung
erforderlichen Angaben enthalten. Dazu gehören auch Angaben über Ziele und Dringlichkeit
des Vorhabens, alternative Lösungsmöglichkeiten, die Höhe der erforderlichen
Auszahlungen einschließlich etwaiger Folgekosten, den erzielbaren Nutzen, sowie ein
Zeitplan für die Durchführung.
Hat ein Zuwendungsempfänger für seine Institution oder für ein Vorhaben Zuwendungen von
dritter Seite beantragt, so ist dieser Zuwendungsantrag sowie ggf. ein bereits ergangener
Zuwendungsbescheid ebenfalls beizufügen.
Im Antrag ist zu erklären, ob der Antragsteller allgemein oder für das betreffende Vorhaben
zum Vorsteuerabzug nach §15 UStG berechtigt ist. Ist dies der Fall, so hat der Antragsteller
die sich ergebenden Vorteile auszuweisen und bei der Ermittlung der zuwendungsfähigen
Aufwendungen abzusetzen.
6.1.1 Projektförderung
Der Antrag auf Projektförderung (Formular: Anlage I) umfasst insbesondere:
•
•
•
Angaben zum Antragsteller (Kontaktdaten, vertretungsberechtigte Person(en),
Kurzprofil, Nachweis Gemeinnützigkeit, Rechtsform und Satzung),
Angaben zum Verwendungszweck in Form einer Beschreibung des Vorhabens unter
Erläuterung der angestrebten Ziele und Zielgruppe(n) und ggf. der Faktoren, nach
denen die Wirkung des Vorhabens bewertet werden soll,
Angaben zu den Aufwendungen des Vorhabens (aufgegliedert nach einzelnen
Positionen und einschließlich der nicht zuwendungsfähigen Aufwendungen) sowie
deren Finanzierung (Einnahmen, Dritt- und Eigenmittel) in Form eines Kosten- und
Finanzierungsplans (Musterformular: Anlage II).
6.1.2 Institutionelle Förderung
Der Antrag auf institutionelle Förderung (Formular: Anlage I) umfasst insbesondere:
•
•
Angaben zum Antragsteller (Kontaktdaten, vertretungsberechtigte Person(en),
Kurzprofil, Nachweis Gemeinnützigkeit, Rechtsform und ggf. Satzung, Organisationsund Stellenplan, aktueller Jahresabschluss, aktueller Geschäfts- oder
Tätigkeitsbericht),
Angaben zum Verwendungszweck in Form einer Beschreibung des Aufgaben- und
Tätigkeitsbereichs des Empfängers unter Erläuterung der angestrebten Ziele und
Zielgruppe(n) und ggf. der Faktoren, nach denen die Wirkung der Tätigkeit bewertet
Seite 6 von 12
•
•
6.2
werden soll,
Angaben zu den Aufwendungen der Einrichtung bzw. des zu fördernden Teilbereichs
in Form einer aufgegliederten Darstellung der einzelnen Positionen sowie deren
Finanzierung (Einnahmen, Dritt- und Eigenmittel), beispielsweise in Form eines
Haushalts- oder Wirtschaftsplans (Musterformular: Anlage III),
Angaben zu vorhandenen Mitteln (z. B. Rücklagen), die ggf. voll oder anteilig für den
zu fördernden Aufgabenbereich zur Verfügung stehen.
Antragsfristen
Die Anträge müssen zum 30.09. eines Jahres für Projekte im Folgejahr eingereicht werden.
In Ausnahmefällen ist auch eine unterjährige Beantragung in angemessener Frist vor Beginn
der Maßnahme, jedoch mindestens zwei Monate vorher, möglich. Diese Anträge werden,
ebenso wie nicht fristgerecht zum 30.09. eingehende Anträge, als Nachanträge behandelt
und können nur berücksichtigt werden, wenn nach Bearbeitung der fristgemäß eingereichten
Anträge noch Haushaltsmittel vorhanden sind.
Anträge für institutionelle Förderung müssen ebenfalls zum 30.09. eines Jahres für die
Förderung im Folgejahr eingereicht werden.
Bei Vorliegen eines Doppelhaushalts kann ein Zuwendungsantrag für beide Haushaltsjahre
des Doppelhaushalts gestellt werden.
6.3
Vorzeitiger Maßnahmebeginn
6.3.1 Verbot des vorzeitigen Beginns von Vorhaben bei Projektförderung
Zuwendungen werden zukunftsbezogen bewilligt, um einen bestimmten Zweck zu erfüllen.
Eine Förderung bereits begonnener oder durchgeführter Projekte ist grundsätzlich nicht
zulässig.
Als Vorhabenbeginn ist grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden
Lieferungs- und Leistungsvertrages (ohne Rücktrittsrecht) zu werten.
Der Zuwendungsempfänger muss mit dem Beginn des Vorhabens warten, bis die
Entscheidung durch Zuwendungsbescheid gefällt wurde. Der Zuwendungsempfänger hat mit
Antragsstellung zu erklären, dass mit der Maßnahme noch nicht begonnen wurde.
6.3.2 Ausnahmen vom Verbot
Ausnahmen sind nur zulässig, wenn das Referat Internationale Zusammenarbeit dem
vorzeitigen Beginn aus begründetem Anlass -ohne Rechtsanspruch auf eine spätere
Zuwendung- zugestimmt hat.
Mit Einreichen des Zuwendungsantrages ist die Genehmigung für einen vorzeitigen
Vorhabenbeginn vor Projektbeginn zu beantragen. Erst nach dieser Genehmigung, die
schriftlich zu erteilen ist, kann mit dem Projekt begonnen werden. Die Ausnahmeregelung
erstreckt sich auf den Zeitraum zwischen Antragstellung und Bewilligung.
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7
Bewilligung
Nach
der
formalen
Antragsprüfung
und
der
Prüfung
der
allgemeinen
Bewilligungsvoraussetzungen erfolgt eine inhaltliche Beratung und Bewertung der
fristgerecht eingereichten Zuwendungsanträge im Referat Internationale Zusammenarbeit.
Im Ergebnis erstellt das Referat Internationale Zusammenarbeit eine kommentierte Liste mit
Vorschlägen zur Ausreichung von Fördermitteln. Auf Grundlage dieser Vorschlagsliste
entscheidet das Referat Internationale Zusammenarbeit im Einvernehmen mit dem
Fachausschuss Allgemeine Verwaltung über die Vergabe von Zuwendungen.
Die Bewilligung einer Zuwendung erfolgt durch schriftlichen Zuwendungsbescheid durch das
Referat Internationale Zusammenarbeit.
Zuwendungen werden auf der Grundlage der voraussichtlichen kassenmäßigen Einnahmen
und Ausgaben des Zuwendungsempfängers veranschlagt und bewilligt.
8
Auszahlungsverfahren, Auszahlungsmodalitäten
8.1
Verfahren
Die bewilligte Zuwendung darf erst nach Bestandskraft (Ablauf der Rechtsbehelfsfrist) des
Zuwendungsbescheides angefordert und ausgezahlt werden.
Ein Teilwiderspruch gegen nicht bewilligte Antragsbestandteile behindert die Bestandskraft
des bewilligten Teiles nicht.
Verzichtet der Zuwendungsempfänger schriftlich auf die Einlegung eines Rechtsbehelfs
mittels des Formulars „Rechtsbehelfsverzicht“ (Anlage V), führt dies zur vorzeitigen
Bestandskraft des Zuwendungsbescheides.
8.2
Auszahlungsmodalitäten
Die Auszahlung der Zuwendung ist im Zuwendungsbescheid geregelt. Sie kann auf zwei
Wegen erfolgen:
•
•
nach Ablauf der Maßnahme und unter vollständiger Vorlage
Verwendungsnachweises oder
nach einer Aufforderung zur Auszahlung durch den Zuwendungsempfänger.
des
Zuwendungen werden nicht in Form von Bargeld ausgezahlt.
Die Anforderung der Zuwendung bzw. eines Teilbetrages muss die zur Beurteilung des
Mittelbedarfs erforderlichen Angaben enthalten. Die Auszahlung erfolgt anteilig mit den
vorgesehenen eigenen und sonstigen Mitteln des Zuwendungsempfängers.
Ist die Zuwendung über den Zeitraum eines Doppelhaushaltes gewährt worden, wird der
Grundsatz der Jährlichkeit eingehalten.
Die Zuwendungen zur Projektförderung dürfen nur insoweit und nicht eher ausgezahlt
Seite 8 von 12
werden, als sie voraussichtlich innerhalb von zwei Monaten nach Auszahlung für fällige
Zahlungen im Rahmen des Zuwendungszwecks benötigt werden.
Bei Zuwendungen zur institutionellen Förderung und in vergleichbaren Fällen können für die
Auszahlung im Voraus feste Termine vorgesehen werden.
9
Mitteilungspflichten
Der Zuwendungsempfänger ist verpflichtet, dem Referat Internationale Zusammenarbeit
unverzüglich Sachverhalte anzuzeigen, wenn
•
•
•
•
•
•
•
•
•
er nach Vorlage des Haushalts- oder Wirtschaftsplans bzw. Finanzierungsplanes
weitere Zuwendungen für denselben Zweck bei anderen Stellen beantragt oder von
ihnen erhält,
sich eine Ermäßigung der Gesamtausgaben oder eine Änderung der Finanzierung
ergibt,
der Verwendungszweck oder sonstige für die Bewilligung der Zuwendung
maßgebliche Umstände sich ändern oder wegfallen,
sich herausstellt, dass der Zuwendungszweck nicht oder mit der bewilligten
Zuwendung nicht zu erreichen ist,
die ausgezahlten Beträge nicht innerhalb von zwei Monaten nach Auszahlung
verbraucht werden können, soweit die Auszahlung der Zuwendung nicht nach festen
Zeitpunkten bestimmt wurde,
Gegenstände nicht mehr entsprechend dem Zuwendungszweck genutzt bzw. nicht
mehr benötigt werden,
es bei der Durchführung der Maßnahme terminliche Verschiebungen gibt,
er seine Organisationsstruktur ändert,
ein Insolvenzverfahren von bzw. gegen ihn beantragt oder eröffnet wird.
Die Nichteinhaltung der Mitteilungspflicht kann zum Ausschluss aus dem Förderverfahren
führen.
10
Nachweis- und Prüfungsverfahren
Der Zuwendungsempfänger hat die zweckentsprechende Verwendung der Mittel durch
Vorlage eines Verwendungsnachweises nachzuweisen. Dieser enthält einen Sachbericht und
einen zahlenmäßigen Nachweis. Das Referat Internationale Zusammenarbeit stellt dem
Zuwendungsempfänger die entsprechenden Formulare (Anlagen IV, IVa und IVb) bereit.
Dem
Verwendungsnachweis
sind
zusätzlich
die
Originalbelege
(Einund
Auszahlungsbelege) über die Einzelzahlungen und die Verträge über die Vergabe von
Aufträgen beizufügen.
Der Zuwendungsempfänger hat im Verwendungsnachweis zu bestätigen, dass die Ausgaben
notwendig waren, dass wirtschaftlich und sparsam verfahren worden ist und die Angaben mit
den Büchern und Belegen übereinstimmen.
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10.1 Verwendungsnachweis bei Projektförderung
Im zahlenmäßigen Nachweis bei Projektförderung sind sämtliche mit dem
Zuwendungszweck zusammenhängenden Einzahlungen und Auszahlungen entsprechend
der Gliederung des der Bewilligung zu Grunde gelegten Finanzierungsplanes summarisch
darzustellen.
Bei Projektförderungen wird die Frist zur Abgabe des Verwendungsnachweises im
Zuwendungsbescheid festgehalten. Sie endet in der Regel drei Monate nach Abschluss des
Projekts.
10.2 Verwendungsnachweis bei institutioneller Förderung
Im zahlenmäßigen Nachweis bei institutioneller Förderung sind sämtliche mit dem
Zuwendungszweck zusammenhängenden Einzahlungen und Auszahlungen entsprechend
der Gliederung des der Bewilligung zu Grunde gelegten Haushalts- oder Wirtschaftsplans
summarisch darzustellen. Der Nachweis kann bei einer Förderung, die sich nur auf einzelne
Sparten der Institution bezieht, auf den geförderten Bereich begrenzt werden. Bucht der
Zuwendungsempfänger nach Einnahmen und Ausgaben, so ist dem Verwendungsnachweis
die letzte Jahresrechnung beizufügen, bei kaufmännischer Buchführung des
Zuwendungsempfängers der letzte Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung).
Der Verwendungsnachweis ist bei institutionellen Zuwendungen bis zum 31. März nach
Ablauf des vorherigen Haushaltsjahres einzureichen.
10.3 Einfaches Verfahren
Bei einer Zuwendung bis zu einer Höhe von 15.000 EUR kann ein einfaches Verfahren
angewendet werden.
Auf die Vorlage der Bücher und Belege wird verzichtet. Das Recht der Nachforderung bzw.
Einsichtnahme und Prüfung wird davon nicht berührt.
Im Rahmen einer institutionellen Förderung ist zusätzlich die Vorlage der letzten
Jahresrechnung bzw. des letzten Jahresabschlusses erforderlich.
Der
einfache
Verwendungsnachweis
ist
durch
einen
Kassenprüfer
des
Zuwendungsempfängers
(Verbände,
Vereine)
oder ggf.
durch
eine
eigene
Prüfungseinrichtung des Zuwendungsempfängers zu bestätigen. Sofern andere juristische
Personen des öffentlichen Rechts eine Prüfung durchführen, genügt der Nachweis dieses
Prüfungsergebnisses.
Die Zulassung eines einfachen Verwendungsnachweises ist im Zuwendungsbescheid
geregelt.
11
Rückforderung/Erstattung der Zuwendung
Wird der Zuwendungsbescheid (teilweise) unwirksam oder mit Wirkung für die
Vergangenheit zurückgenommen oder widerrufen, ist die Zuwendung – auch wenn sie
bereits verwendet worden ist – (anteilig) zu erstatten.
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Die zu erstattende Leistung wird durch schriftlichen Bescheid festgesetzt. Dies gilt
insbesondere, wenn
•
•
•
•
•
•
12
eine nachträgliche Ermäßigung der Ausgaben oder Änderung der Finanzierung
eingetreten ist (auflösende Bedingung),
der Zuwendungsempfänger den Zuwendungsbescheid durch Angaben erwirkt hat,
die in wesentlicher Beziehung unrichtig oder unvollständig waren,
die Zuwendung oder aus der Zuwendung beschaffte Gegenstände nicht oder nicht
mehr für den vorgesehenen Zweck oder unwirtschaftlich verwendet wird,
der Zuwendungsempfänger seiner Mitteilungspflicht gegenüber dem Referat
Internationale Zusammenarbeit nicht rechtzeitig und vollständig nachkommt,
der Verwendungsnachweis nicht wie vorgeschrieben geführt oder nicht rechtzeitig
vorgelegt wird,
die Zweckbindungsfrist nicht eingehalten wird.
Öffentlichkeitsarbeit und Veröffentlichung im Zuwendungsbericht
Jedwede Art von Veröffentlichungen, die sich auf die geförderte Maßnahme beziehen,
müssen Hinweise auf die Förderung durch die Stadt Leipzig, Referat Internationale
Zusammenarbeit enthalten.
Entsprechend Ratsbeschluss RBV-1286/12 werden alle Zuwendungen der Stadt Leipzig an
außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen jährlich im Zuwendungsbericht unter
Einhaltung der festgelegten datenschutzrechtlichen Bestimmungen erfasst und
veröffentlicht.
Die zu veröffentlichenden Daten beinhalten
a) den Empfänger der Förderung,
b) die Art der Zuwendung,
c) die vom Empfänger beantragten Mittel,
d) die dem Empfänger bewilligten Mittel,
e) die vom Empfänger abgerufenen Mittel sowie
f ) die Verwendung der abgerufenen Mittel.
Ist der Zuwendungsempfänger eine natürliche Person oder eine Personengesellschaft, mit
mindestens einer natürlichen Person als Gesellschafter, werden die Angaben zu den
Zuwendungsmitteln in Summenform zusammengefasst und als Zuwendungsempfänger
„natürliche Personen bzw. Personengesellschaften“ angegeben.
Mit der Unterschrift zum Antrag erklärt der Zuwendungsempfänger sein Einverständnis
zur Veröffentlichung.
13
In-Kraft-Treten
Diese Fachförderrichtlinie tritt mit Beschlussfassung der Ratsversammlung in Kraft und setzt
damit die Fachförderrichtlinie RBV-328/10 außer Kraft. Die Fachförderrichtlinie wird
vollständig im Internetportal der Stadt Leipzig veröffentlicht.
Seite 11 von 12
Anlagen
Anlage I
Anlage II
Anlage III
Anlage IV
Anlage IVa
Anlage IVb
Anlage V
Antrag auf Bewilligung einer Zuwendung
Kosten- und Finanzierungsplan zum Antrag auf Projektförderung
Wirtschaftsplan zum Antrag auf institutionelle Förderung
Verwendungsnachweis
Zahlenmäßiger Nachweis bei Projektförderung
Zahlenmäßiger Nachweis bei institutioneller Förderung
Rechtsbehelfsverzicht
Seite 12 von 12
Anlage I
▼ Bitte senden an:
Stadt Leipzig
Referat Internationale Zusammenarbeit
04092 Leipzig
Eingangsvermerk
► Hinweis:
Bei Rückfragen erhalten Sie Auskunft unter
Telefon 123-2062 oder per E-Mail unter
Sabine.Wuensch@leipzig.de
Antrag
auf Gewährung einer städtischen Zuwendung
Bitte fügen Sie dem Antrag bei Projektförderung
Anlage II und bei institutioneller Förderung Anlage
III hinzu.
Institutionelle Förderung
Projektförderung
1 Antragsteller
Name/ Bezeichnung inkl. Rechtsform
Ansprechpartner/-in
Telefon
Anschrift (Straße, Haus-Nr., PLZ, Ort)
E-Mail-Adresse der Ansprechpartnerin/ des Ansprechpartners
Bankverbindung IBAN
BIC
Kreditinstitut
2 Maßnahme/ Projekt
Bezeichnung/ Arbeitstitel
Inhaltliche Konzeption/ Projektbeschreibung (bitte als gesonderte Anlage beifügen)
- Inhaltliche Kurzdarstellung (Ziele und Dringlichkeit), Durchführungsort, Zielgruppen, Kooperationen, Teilnehmerzahlen, etc.)
- erzielbarer Nutzen und Zeitplan für die Durchführung
- Begründung des städtischen Interesses
- Begründung der Notwendigkeit der Förderung und zur Finanzierung (u.a. Eigenmittel, Förderhöhe, alternative Förderungs- und
Finanzierungsmöglichkeiten)
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3 Beantragte Zuwendung
Höhe der Zuwendung in Euro
Durchführungszeitraum, bitte von – bis eintragen
4 Gesamtkosten lt. Wirtschaftsplan/ Finanzierungsplan
Betrag in Euro
5 Anlagen
▼ Bitte ergänzen Sie Ihren Antrag mit folgenden Unterlagen und kreuzen Sie Zutreffendes an:
Satzung bzw. Gesellschaftsvertrag
Selbstdarstellung
Nachweis Gemeinnützigkeit
Aktuelle Eintragung Vereins- bzw. Handelsregister
Inhaltliche Konzeption/ Projektbeschreibung (entspr. Punkt 2)
Auflistung aller Fördermittelanträge bei der Stadt Leipzig (aller
Maßnahmen/ Projekte des Antragsstellers)
bei institutioneller Förderung:
Angaben über Vermögen und Schulden
Wirtschaftsplan mit Organisations- und Stellenplan
Kosten- und Finanzierungsplan
6 Vorzeitiger Maßnahmebeginn im Rahmen der Projektförderung
Hiermit wird ein Antrag auf vorzeitigen Maßnahmebeginn gestellt.
Falls zutreffend, Beginn des Projektes:
(Der Antrag ist erforderlich, wenn mit der Realisierung des Vorhabens zwischen dem 01.01. des jeweiligen Förderjahres und der
Zustellung des Zuwendungsbescheides begonnen werden soll. Im Falle der Genehmigung kann daraus kein Rechtsanspruch auf
Projektförderung abgeleitet werden.)
7 Vorsteuerabzug
Der/ Die Antragsteller/-in ist zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Dies wurde bei den Ausgaben berücksichtigt (Beträge im Wirtschafts- oder Finanzierungsplan sind in diesem Fall als NettoBeträge ohne Mehrwertsteuer auszuweisen).
Der/ Die Antragsteller/-in ist nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
8 Erklärungen
Der/ Die Antragsteller/-in versichert, dass
8.1
seine/ ihre Angaben vollständig und richtig sind und durch entsprechende Unterlagen belegt werden
können,
8.2
die eingereichten Anlagen Bestandteil des Antrages sind,
8.3
der Wirtschafts- oder Finanzierungsplan nach den Grundsätzen der sparsamen und wirtschaftlichen
Haushaltsführung aufgestellt wurden,
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8.4
keine weiteren Mittel als im Wirtschafts- oder Finanzierungsplan angegeben beantragt wurden,
8.5
die Gesamtfinanzierung der Maßnahme gesichert ist,
8.6
Änderungen des Wirtschafts- oder Finanzierungsplanes der Bewilligungsbehörde umgehend mitgeteilt
werden,
8.6
mit der Maßnahme noch nicht begonnen wurde,
8.7
Der/ Die Antragsteller/-in stimmt im Fall einer Förderung der Veröffentlichung der Bezeichnung des
Förderprojektes, des Namens des oder der Geförderten und der Förderhöhe zu.
Bei natürlichen Personen/ Personengesellschaften mit mindestens einer natürlichen Person erfolgt im
Fall der Förderung nur die Veröffentlichung einer Zusammenfassung aller Förderprojekte ohne Angabe
der Person/ Personengesellschaft.
Eine Zuwendung wird nicht ausgereicht, wenn der/ die Antragsteller/-in der Veröffentlichung der
genannten Angaben nicht zustimmt.
Der/ Die Antragsteller/-in erklärt sein/ ihr Einverständnis, dass die bewilligende Stelle die Verwendung der
Zuwendung durch Einsicht in die Bücher, Belege und sonstige Geschäftsunterlagen sowie durch örtliche
Erhebung kontrollieren oder durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Leipzig prüfen lassen kann.
9 Datenschutzerklärung
Handelt es sich bei dem/ der Antragsteller/-in um eine natürliche Person bzw. eine Personengesellschaft mit
mindestens einer natürlichen Person werden personenbezogene Daten verarbeitet. Diese Daten sind für die
Antragsprüfung und bei einer Förderung für das gesamte Antragsverfahren, einschließlich der Abrechnung
erforderlich und werden ausschließlich gemäß der datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet. Eine
Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht.
Nicht mehr erforderliche Daten werden unverzüglich gelöscht.
Der Antragsteller stimmt der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu.
Auf sein Recht der Verweigerung der Einwilligung und die daraus resultierenden Rechtsfolgen (keine
Bearbeitung des Zuwendungsantrages) wurde der Antragsteller hingewiesen.
Leipzig,
- ggf. Stempel -
Rechtsverbindliche Unterschriften
Bitte geben Sie Name und Funktion des/der
Unterzeichnenden in Druckbuchstaben an.
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Kosten- und Finanzierungsplan bei Projektförderung
* Angaben bitte einzeln eintragen
Position
Anlage II
Angaben in Euro
Inhaltliche Auszahlungen lt. Kostenplan*
Gesamt
Gesamtübersicht der Deckungsquellen
* Angaben bitte einzeln eintragen
Position
Angaben in Euro
1
Eigenmittel
2
Spenden/ Sponsoren
3
Beantragte/ bewilligte öffentliche Förderung von Bund/Land/Arbeitsverwaltung*
4
Andere Einzahlungen*
Gesamt
Zusammenfassung
Geplante Gesamtauszahlungen lt. Finanzierungsplan
Wenn der Antragsteller für diese Vorhaben zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, sind diese
Kosten ohne Umsatzsteuer anzugeben
Geplante Einzahlungen lt. Finanzierungsplan
Beantragte Zuwendung
Wirtschaftsplan bei institutioneller Förderung
Anlage III
Teil Auszahlungen
* Angaben bitte einzeln eintragen
Position
Angaben in Euro
1
Personalausgaben
2
Sächlicher Verwaltungsaufwand
2.1
Miete bzw. Pacht lt. Vertrag
2.2
Betriebskosten, wenn nicht Bestandteil des Mietvertrages
2.3
Energie
2.4
Gebäudereinigung
2.5
Versicherung*
2.6
Büromaterial, Telefon- und Postgebühren
2.7
Reise- und Kraftfahrzeugkosten
2.8
Wartung/ Reparatur
2.9
Sonstige Sachauszahlungen*
Zwischensumme (von 2)
3
Anschaffung von Ausstattungsgegenständen*
Zwischensumme (von 3)
4
Inhaltliche Auszahlungen*
Zwischensumme (von 4)
Gesamt (1 bis 4)
Teil Einzahlungen – Gesamtübersicht der Deckungsquellen
▼ Die aufgelisteten Behörden erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit, bei Bedarf bitte
Position
Angaben in Euro
1
Mitgliedsbeiträge
2
Spenden/ Sponsoren
3
Beantragte/ bewilligte öffentliche Förderung von Bund/ Land/
Arbeitsverwaltung*
4
Beantragte/ bewilligte andere Fördermittel der Stadt Leipzig*
5
Andere Einzahlungen
Gesamt
Zusammenfassung
Geplante Gesamtauszahlungen lt. Wirtschaftsplan
Wenn der Antragsteller für diese Vorhaben zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, sind diese
Kosten ohne Umsatzsteuer anzugeben
Geplante Einzahlungen lt. Wirtschaftsplan
Beantragte Zuwendung
* ergänzen
Anlage IV
▼ Bitte senden an:
Stadt Leipzig
Referat Internationale Zusammenarbeit
04092 Leipzig
Eingangsvermerk
► Hinweis:
Bei Rückfragen erhalten Sie Auskunft unter
Telefon 123-2062 oder per E-Mail unter
Sabine.Wuensch@leipzig.de
Verwendungsnachweis
Bitte fügen Sie dem Verwendungsnachweis bei
institutioneller Förderung Anlage IV.1 und bei
Projektförderung Anlage IV.2 hinzu.
Institutionelle Förderung
Projektförderung
1 Zuwendungsempfänger
Name/ Bezeichnung der Zuwendungsempfängerin/ des Zuwendungsempfängers
2 Maßnahme/ Projekt
Projektbezeichnung/ Zuwendungszweck
3 Angaben zur Zuwendung
Zuwendungsbescheid vom
Aktenzeichen/ Bewilligungs-Nr.
Bewilligungsbetrag in Euro
Auszahlungsbetrag in Euro
Anteilsfinanzierung
Fehlbedarfsfinanzierung
Festbetragsfinanzierung
4 Einfacher Verwendungsnachweis
Wurde ein einfacher Verwendungsnachweis zugelassen?
ja
nein
5 Vorsteuerabzug
Ist der Zuwendungsempfänger für das Vorhaben zum Vorsteuerabzug nach § 15 UStG berechtigt?
Ja, der zahlenmäßige Nachweis ist in
Netto-Beträgen ausgewiesen.
nein
6 Anlagen
Sachbericht (bitte gesondert anhängen)
Darstellung der durchgeführten Maßnahme, u. a. Beginn, Maßnahmedauer, Abschluss, Erfolg und Auswirkungen der Maßnahme,
etwaige Abweichungen von den dem Zuwendungsbescheid zugrundeliegenden Planungen und/ oder vom Wirtschafts-/
Finanzierungsplan
Zahlenmäßiger Nachweis (auf Anlage IV.1 bzw. Anlage IV.2 auszufüllen)
Originalbelege und Zahlungsnachweise
7 Bestätigungen
Es wird bestätigt, dass
die Allgemeinen Nebenstimmungen (ANBest) des Zuwendungsbescheides beachtet wurden,
die baufachlichen Nebenbestimmungen des Zuwendungsbescheides beachtet wurden,
die Ausgaben notwendig waren, wirtschaftlich und sparsam verfahren worden ist und die Angaben im
Verwendungsnachweis mit den Büchern und Belegen übereinstimmen,
für die durchgeführte Maßnahme kein Vorsteuerabzug erfolgte.
8
Vorprüfung des Verwendungsnachweises erfolgt
nein
ja, durch den satzungsgemäß bestellten Kassenprüfer (Name, Anschrift)
Prüfungsnachweis/ Prüfungsvermerk beigefügt ja/ nein
Leipzig,
- Stempel -
Rechtsverbindliche Unterschriften
Verwendungsnachweis - Zahlenmäßiger Nachweis
bei Projektförderung
Anlage IVa
* Angaben bitte einzeln eintragen
Position
Einzahlungen
lt. Finanzierungsplan
(in Euro)
1
Eigenmittel
2
Spenden/ Sponsoren
3
Bewilligte öffentliche Förderung
von Bund/ Land/ Arbeitsverwaltung*
4
Andere Einzahlungen*
5
Zuwendung der "bewilligenden
Stelle"
Einzahlungen gesamt
Auszahlungen
Inhaltliche Auszahlungen lt. Kostenplan*
Auszahlungen gesamt
lt. Abrechnung
(in Euro)
Verwendungsnachweis - Zahlenmäßiger Nachweis
bei institutioneller Förderung
Gesamtdarstellung
Anlage IVb
► Bitte alle Angaben in Euro eintragen
lt. Abrechnung
Bestand aus dem Vorjahr
+ Einzahlungen
= Summe verfügbare Mittel
./. Auszahlungen
= Bestand (Übertrag in Folgejahr)
Einzahlungen * Angaben bitte einzeln eintragen
Position
1
Mitgliedsbeiträge
2
Spenden/ Sponsoren
3
Bewilligte öffentliche Förderung
lt. Wirtschaftsplan
lt. Abrechnung
Gesamt
Gesamt
darunter "bewilligende Stelle"
darunter "bewilligende Stelle"
von Bund/ Land/ Arbeitsverwaltung*
4
Bewilligte Fördermittel der Stadt
Leipzig
(Gewährte Zuwendungen zur
Projektförderung sind einzeln
anzugeben )
5
Andere Einzahlungen*
Gesamt
Auszahlungen * Angaben bitte einzeln eintragen
Position
lt. Wirtschaftsplan
1
Personalausgaben
2
Sachlicher Verwaltungsaufwand
2.1 Miete bzw. Pacht lt. Vertrag
2.2 Betriebskosten, wenn nicht
Bestandteil des Mietvertrages
2.3 Energie
2.4 Gebäudereinigung
2.5 Versicherung*
2.6 Büromaterial, Telefon- und
Postgebühren
2.7 Reisekosten- und Kfz-Kosten
2.8 Wartung/ Reparatur
2.9 Sonstige Sachauszahlungen*
Zwischensumme (von 2)
3
Anschaffung von Ausstattungsgegenständen*
Zwischensumme (von 3)
4
Inhaltliche Auszahlungen*
Zwischensumme (von 4)
Gesamt (1-4)
lt. Abrechnung
Anlage V
▼ Bitte senden an:
Stadt Leipzig
Referat Internationale Zusammenarbeit
04092 Leipzig
Eingangsvermerk
Rechtsbehelfsverzicht
Zuwendungsempfänger/in
Zuwendungszweck
bewilligte Summe
Aktenzeichen des Zuwendungsbescheides
Ausstellungsdatum des Zuwendungsbescheides
Eingangsdatum des Zuwendungsbescheides
Wir verzichten auf die Einlegung eines Rechtsbehelfs gegen den Zuwendungsbescheid, um
dessen Bestandskraft vorzeitig herbeizuführen und damit die Auszahlung der Mittel zu
beschleunigen.
Leipzig,
Rechtsverbindliche Unterschriften