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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1262950.pdf
Größe
1,9 MB
Erstellt
24.03.17, 12:00
Aktualisiert
16.06.17, 12:47

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-03995 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff: Satzung über eine Veränderungssperre für den Bebauungsplan Nr. 392 "Wilhelm-Leuschner-Platz/Ost" Teilbereich westlich der Markthallenstraße; Stadtbezirk Mitte, Ortsteil Zentrum-Süd; Satzungsbeschluss Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Stadtentwicklung und Bau SBB Mitte Ratsversammlung voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit 21.06.2017 Bestätigung Vorberatung Anhörung Beschlussfassung Beschlussvorschlag: Die Satzung über die Veränderungssperre (Anlage 1) wird gemäß §§ 14 und 16 des BauGB beschlossen. Hinweis: Die in der Vorlage enthaltenen Pläne dienen lediglich der Information. Maßgebend ist der zum Zeitpunkt des Beschlusses im Sitzungssaal des Stadtrates ausgehängte Plan. 1/4 2/4 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: nicht relevant X Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Ergebnishaushalt Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: X nein wenn ja, X nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 3/4 Sachverhalt: Siehe Anlage „Beschreibung des Sachverhaltes“. Anlagen: 1 Beschreibung des Sachverhaltes 2 Satzung 3 Begründung der Satzung 4/4 Beschreibung des Sachverhaltes Satzung über eine Veränderungssperre für den Bebauungsplan Nr. 392 „Wilhem-LeuschnerPlatz/Ost“, Teilbereich westlich der Markthallenstraße Satzungsbeschluss Mit dieser Vorlage soll der Satzungsbeschluss für die Satzung über eine Veränderungssperre für das im Übersichtsplan kenntlich gemachte Gebiet herbeigeführt werden. Im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 392 „Wilhelm-LeuschnerPlatz/Ost“ wurde ein Bauantrag eingereicht. Die Zurückstellfrist des Bauantrages läuft am 19.09.2017 aus. Zur Sicherung der Planungsziele des Bebauungsplanes Nr. 392 ist es erforderlich, dass die Veränderungssperre wirksam wird. Bei der Satzung handelt es sich um eine Satzung auf Grundlage des § 14 Abs. 1 BauGB. Näheres zum Satzungsinhalt und zur Begründung ist den entsprechenden Anlagen zu entnehmen. Die Strategischen Ziele der Kommunalpolitik werden durch die Planung nicht berührt. Die Belange der Kreativwirtschaft werden durch die Planung nicht berührt. Landwirtschaftliche Flächen sind von der Planung nicht betroffen. Flächen im Eigentum der Stadt sind im Plangebiet nicht vorhanden. Maßnahmen der Stadt zur Umsetzung der Satzung bzw. Kosten, die infolge der Aufstellung der Satzung auf die Stadt zukommen können, sind durch die Satzung ursächlich nicht zu erwarten. Die weitere Vorgehensweise ist wie folgt vorgesehen: Dem Stadtbezirksbeirat Mitte wird die Vorlage durch das Büro für Ratsangelegenheiten unmittelbar nach der Bestätigung in der Dienstberatung des OBM zugeleitet. Nach der Beschlussfassung durch die Ratsversammlung wird das Dezernat Stadtentwicklung und Bau, Stadtplanungsamt, den Beschluss im Leipziger Amtsblatt bekannt machen. Mit der Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft. 17.03.2017 Satzung über eine Veränderungssperre für den Bebauungsplan Nr. 392 „Wilhelm-Leuschner-Platz/Ost“, Teilbereich westlich der Markthallenstraße“ § 1 Räumlicher Geltungsbereich Ausfertigung Die Ratsversammlung hat diese Satzung über eine Veränderungssperre beschlossen. Die Rechtsgrundlagen hierfür sind die §§ 14 und 16 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie § 4 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) in den jeweils geltenden Fassungen. Die Satzung wird hiermit ausgefertigt. Leipzig, den la Vor ng s su a f gen (Siegel) Burkhard Jung Oberbürgermeister Hinweis: Die Satzung ist mit Bekanntmachung im Leipziger Amtsblatt Nr. ........................... am ........................... in Kraft getreten. Satzung über eine Veränderungssperre für den Bebauungsplan Nr. 392 „Wilhelm-Leuschner-Platz/Ost“, Teilbereich westlich der Markthallenstraße Grenze des räumlichen Geltungsbereiches § 2 Inhalt der Veränderungssperre (1) Im räumlichen Geltungsbereich dürfen: a) Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden; b) erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden. (2) Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von Abs. 1 eine Ausnahme zugelassen werden. Stadtbezirk: Mitte Ortsteil: Zentrum-Süd Begründung der Satzung über eine Veränderungssperre für den Bebauungsplan Nr. 392 „Wilhelm-Leuschner-Platz Ost“, Teilbereich westlich der Markthallenstraße Stadtbezirk: Mitte Ortsteil: Zentrum-Süd Grenze des räumlichen Geltungsbereiches Dezernat Stadtentwicklung und Bau Stadtplanungsamt Planverfasser: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Stadtplanungsamt 17.03.2017 Begründung der Satzung über eine Veränderungssperre für den Bebauungsplan Nr. 392 „Wilhelm-Leuschner-Platz Ost“ Teilbereich westlich der Markthallenstraße Seite 2 1. aktueller Planungsstand und Planungsziele des Bebauungsplanes Nr. 392 Bezüglich des Bebauungsplanes Nr. 392 „Wilhelm-Leuschner-Platz Ost“ wurde von der Leipziger Ratsversammlung zuletzt am 16.12.2015 ein Beschluss gefasst. In diesem Beschluss werden die Leitlinien zur Weiterbearbeitung des Bebauungsplanverfahrens formuliert. (VI-DS-01690-NF-02 Leitlinien für die Weiterführung des Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 392 "Wilhelm-Leuschner-Platz Ost"). Angesichts der hohen Bedeutung des Planungsbereichs in der Stadtmitte und dem hieraus resultierenden hohen Interesse der Öffentlichkeit und der interessierten Fachwelt haben neben der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung auch andere informelle öffentliche Beteiligungsprozesse stattgefunden. Der o.g. Leitlinienbeschluss der Leipziger Ratsversammlung formuliert den im Jahr 2016 gefundenen stadtpolitischen Konsens. In diesem Beschluss werden die Planungsziele für den Wilhelm-Leuschner-Platz benannt und der Auftrag an die Verwaltung zur planerischen Weiterarbeit erteilt. Die Leitlinien legen fest, dass das städtebauliche Konzept der Verfasser Prof. Wolf/Prof. Pelcak umgesetzt werden soll. Das Bebauungskonzept sieht eine grundsätzliche Aufteilung des Plangebietes in einen bebauten Teil östlich der Markthallenstraße und einen nicht bebauten Teil im Sinne eines öffentlichen Platzraumes westlich der Markthallenstraße vor. In dem Leitlinienbeschluss werden außerdem Zielstellungen für eine differenzierte Nutzung und Gestaltung des zukünftigen öffentlichen Platzraumes beschrieben. Die städtebauliche Planung wurde seit dem 16.12.2015 vorangetrieben. Die in den Leitlinien beauftragte städtebauliche Überprüfung des nördlichen Baufeldes und des Markthallengrundstückes wurde inzwischen durchgeführt. Darauf aufbauend wurde Ende 2016 die Erstellung eines Masterplanes abgeschlossen. Der Masterplan wird nun der Ratsversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt. Nach Bestätigung des Masterplanes kann ein Bebauungsplanentwurf für die formale Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung erarbeitet werden. 2. Aufstellungsbeschluss als Grundlage der Veränderungssperre Die Ratsversammlung hat die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 392 „Wilhelm-LeuschnerPlatz Ost“ mit Beschluss-Nr. RBV-815/11 am 18.05.2011 beschlossen. Der Beschluss wurde im Leipziger Amtsblatt Nr. 11 am 4. Juni 2011 bekannt gemacht. Die frühzeitige Beteiligung wurde rechtzeitig ortsüblich bekanntgemacht. Im Zeitraum der frühzeitigen Beteiligung konnten mündliche und schriftliche Stellungnahmen abgegeben werden. Am 04. Oktober 2012 fand eine öffentliche Informationsveranstaltung zu dieser Planung statt. Damit liegt die rechtliche Voraussetzung zum Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14 Abs.1 BauGB vor. 3. Erfordernis der Veränderungssperre Die Errichtung von baulichen Anlagen auf dem öffentlichen Platz würde einem nachfolgenden Gestaltungskonzept für die Platz- und Freiflächenkonzept massiv vorgreifen. In dem o.g. Leitlinienbeschluss wurden Zielstellungen für eine differenzierte Nutzung und Gestaltung des zukünftigen öffentlichen Platzraumes formuliert. 17.03.2017 Begründung der Satzung über eine Veränderungssperre für den Bebauungsplan Nr. 392 „Wilhelm-Leuschner-Platz Ost“ Teilbereich westlich der Markthallenstraße Seite 3 In den Leitlinien heißt es dazu, Zitat: Öffentlicher Platzraum: „Angestrebt wird eine differenzierte Nutzung und Gestaltung des zukünftigen öffentlichen Platzraumes - als Veranstaltungsfläche als Freisitzfläche für angrenzende Gaststätten als Aufenthaltsfläche für die Allgemeinheit als teilweise begrünter Stadtraum als Spielfläche. Im Rahmen der Platzgestaltung ist die Wahrnehmung der Stadtbibliothek vom Ring sicherzustellen. Eine teilweise Überdachung oder eine pavillonartige Bebauung als öffentliche Nutzungsangebote sollen planungsrechtlich grundsätzlich möglich sein. Ob und in welcher Ausprägung eine derartige Bebauung errichtet wird, soll in der Vorbereitung des Wettbewerbes zur Platzraumgestaltung diskutiert und entschieden werden. Da die endgültige Gestaltung des Platzraumes erst mittelfristig zu erwarten ist, sollen die Erfahrungen der ab Herbst 2015 möglichen Zwischennutzungen in die Wettbewerbsauslobung einfließen. Bestandteil des Wettbewerbs zur Platzraumgestaltung ist auch der ehemalige Königsplatz. Dafür soll ausdrücklich die Möglichkeit eingeräumt werden, seine Struktur wieder aufzunehmen. Umsetzungsqualität: Der Stadtraum Wilhelm-Leuschner-Platz stellt das Bindeglied zwischen der Innenstadt und der Südvorstadt dar. Aus dieser Lagegunst ergibt sich die Verpflichtung, bei der Gebäude- und Platzgestaltung herausragende Gestaltqualitäten sicher zu stellen. Dieser Anspruch soll gewährleistet werden durch - architektonische Qualifizierungsverfahren (Realisierungswettbewerbe, Gutachterverfahren) bei allen Einzelgebäuden - die Durchführung eines Realisierungswettbewerbes für die Gestaltung des öffentlichen Platzraumes.“ Die Leitlinien lassen hinsichtlich der zukünftigen Gestaltung des öffentlichen Platzes zweifelsfrei erkennen, dass der planerische Rahmen definiert wurde, die eigentlichen Gestaltung aber in nachgelagerten wettbewerblichen Verfahren bestimmt werden soll. Damit ist die Art und Weise sowie die konkrete Verortung von baulichen Anlagen westlich der Markthallenstraße noch völlig offen und im Weiteren zu diskutieren. Nach der Entscheidung zum Masterplan, in dem vor allem der östliche Teil der MarkthalIenstraße überprüft und konkretisiert wurde, wird die Stadtverwaltung das Bebauungsplanverfahren fortführen. Für den Bereich westlich der Markthallenstraße wird angestrebt, eine Festsetzung in Bezug auf den räumlichen Umgriff und die Art der Nutzung als öffentlicher Platz vorzugeben. Die Durchführung von wertsteigernden Maßnahmen würde die vorgefundene Situation in städtebaulich bedeutsamer Weise verändern und verfestigen. Auch Nutzungsänderungen sind bauliche Maßnahmen, welche auch für sich genommen baugenehmigungspflichtig sind. Die Durchführung der Bauleitplanung würde durch die Errichtung von baulichen Anlagen auf dem westlichen Teil des Wilhelm-Leuschner-Platzes wesentlich erschwert werden. 17.03.2017 Begründung der Satzung über eine Veränderungssperre für den Bebauungsplan Nr. 392 „Wilhelm-Leuschner-Platz Ost“ Teilbereich westlich der Markthallenstraße Seite 4 Am 19.09.2016 wurde im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 392 für das Flurstück Nr. 1206 der Gemarkung Leipzig ein Bauantrag gestellt. Dieses Bauantragsverfahren wurde mit Zurückstellungsbescheid gem. § 15 BauGB für einen Zeitraum von 12 Monaten (bis zum 19.09.2017) ausgesetzt. Beim Antragsgegenstand handelt es sich um eine Umnutzung und Herrichtung einer leerstehenden Transformatorenstation zu einem gastronomischen Betrieb (Imbiss/Arbeiterversorgung), verbunden mit baulichen Änderungen des bestehenden Bauwerkes. Da, wie oben ausführlich erläutert, nach Ablauf der 12-monatigen Zurückstellungsfrist noch keine Entscheidung zur planungsrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens getroffen werden kann, ist zur Sicherung der städtebaulichen Entwicklung des Gebietes der Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB geboten. Für die Veränderungssperre gilt eine Zweijahresfrist. 4. Räumlicher Geltungsbereich der Veränderungssperre Der räumliche Geltungsbereich der Satzung ist im § 1 der Satzung zeichnerisch festgesetzt. Er erstreckt sich über einen Teilbereich westlich der Markthallenstraße im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen B-Planes Nr. 392. Der räumliche Geltungsbereich der Satzung über die Veränderungssperre umfasst im Einzelnen die Flurstücke Nr. 1196, 1199/1, 1199/2,1200/1, 1200/2, 1200/3, 1200/4, 1201/1, 1201/2, 1202, 1202a, 1203, 1203a, 1204,1205 1206 und 4123/1 der Gemarkung Leipzig mit einer Größe von ca. 11. 790 m². Die Flurstücke befinden sich im Eigentum verschiedener privater Eigentümer und der Stadt Leipzig. Leipzig, 24.03.2017 gez. Jochem Lunebach Leiter des Stadtplanungsamtes 17.03.2017