Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1262950.pdf
Größe
1,9 MB
Erstellt
24.03.17, 12:00
Aktualisiert
16.06.17, 12:47
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-03995
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff:
Satzung über eine Veränderungssperre
für den Bebauungsplan Nr. 392 "Wilhelm-Leuschner-Platz/Ost" Teilbereich westlich
der Markthallenstraße;
Stadtbezirk Mitte, Ortsteil Zentrum-Süd;
Satzungsbeschluss
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Stadtentwicklung und Bau
SBB Mitte
Ratsversammlung
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
21.06.2017
Bestätigung
Vorberatung
Anhörung
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
Die Satzung über die Veränderungssperre (Anlage 1) wird gemäß §§ 14 und 16 des BauGB
beschlossen.
Hinweis: Die in der Vorlage enthaltenen Pläne dienen lediglich der Information. Maßgebend ist der zum Zeitpunkt des
Beschlusses im Sitzungssaal des Stadtrates ausgehängte Plan.
1/4
2/4
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
nicht relevant
X
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Ergebnishaushalt
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus jährl.
Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
X
nein
wenn ja,
X
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
3/4
Sachverhalt:
Siehe Anlage „Beschreibung des Sachverhaltes“.
Anlagen:
1 Beschreibung des Sachverhaltes
2 Satzung
3 Begründung der Satzung
4/4
Beschreibung des Sachverhaltes
Satzung über eine Veränderungssperre für den Bebauungsplan Nr. 392 „Wilhem-LeuschnerPlatz/Ost“, Teilbereich westlich der Markthallenstraße
Satzungsbeschluss
Mit dieser Vorlage soll der Satzungsbeschluss für die Satzung über eine Veränderungssperre für das
im Übersichtsplan kenntlich gemachte Gebiet herbeigeführt werden.
Im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 392 „Wilhelm-LeuschnerPlatz/Ost“ wurde ein Bauantrag eingereicht. Die Zurückstellfrist des Bauantrages läuft am
19.09.2017 aus. Zur Sicherung der Planungsziele des Bebauungsplanes Nr. 392 ist es erforderlich,
dass die Veränderungssperre wirksam wird. Bei der Satzung handelt es sich um eine Satzung auf
Grundlage des § 14 Abs. 1 BauGB.
Näheres zum Satzungsinhalt und zur Begründung ist den entsprechenden Anlagen zu entnehmen.
Die Strategischen Ziele der Kommunalpolitik werden durch die Planung nicht berührt.
Die Belange der Kreativwirtschaft werden durch die Planung nicht berührt.
Landwirtschaftliche Flächen sind von der Planung nicht betroffen.
Flächen im Eigentum der Stadt sind im Plangebiet nicht vorhanden.
Maßnahmen der Stadt zur Umsetzung der Satzung bzw. Kosten, die infolge der Aufstellung der
Satzung auf die Stadt zukommen können, sind durch die Satzung ursächlich nicht zu erwarten.
Die weitere Vorgehensweise ist wie folgt vorgesehen:
Dem Stadtbezirksbeirat Mitte wird die Vorlage durch das Büro für Ratsangelegenheiten unmittelbar
nach der Bestätigung in der Dienstberatung des OBM zugeleitet.
Nach der Beschlussfassung durch die Ratsversammlung wird das Dezernat Stadtentwicklung und
Bau, Stadtplanungsamt, den Beschluss im Leipziger Amtsblatt bekannt machen. Mit der Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft.
17.03.2017
Satzung über eine Veränderungssperre für den Bebauungsplan Nr. 392 „Wilhelm-Leuschner-Platz/Ost“,
Teilbereich westlich der Markthallenstraße“
§ 1 Räumlicher Geltungsbereich
Ausfertigung
Die Ratsversammlung hat diese Satzung über eine Veränderungssperre beschlossen.
Die Rechtsgrundlagen hierfür sind die §§ 14 und 16 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie § 4 der Sächsischen
Gemeindeordnung (SächsGemO) in den jeweils geltenden Fassungen.
Die Satzung wird hiermit ausgefertigt.
Leipzig, den
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Vor
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(Siegel)
Burkhard Jung
Oberbürgermeister
Hinweis:
Die Satzung ist mit Bekanntmachung im Leipziger Amtsblatt Nr. ........................... am ........................... in Kraft getreten.
Satzung über eine
Veränderungssperre für den
Bebauungsplan Nr. 392
„Wilhelm-Leuschner-Platz/Ost“,
Teilbereich westlich der Markthallenstraße
Grenze des
räumlichen
Geltungsbereiches
§ 2 Inhalt der Veränderungssperre
(1) Im räumlichen Geltungsbereich dürfen:
a) Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden;
b) erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren
Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden.
(2) Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von Abs. 1 eine Ausnahme zugelassen
werden.
Stadtbezirk:
Mitte
Ortsteil:
Zentrum-Süd
Begründung der
Satzung über eine Veränderungssperre
für den Bebauungsplan Nr. 392
„Wilhelm-Leuschner-Platz Ost“,
Teilbereich westlich der Markthallenstraße
Stadtbezirk:
Mitte
Ortsteil:
Zentrum-Süd
Grenze des räumlichen
Geltungsbereiches
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Stadtplanungsamt
Planverfasser:
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Stadtplanungsamt
17.03.2017
Begründung der Satzung über eine Veränderungssperre für den Bebauungsplan Nr. 392 „Wilhelm-Leuschner-Platz Ost“
Teilbereich westlich der Markthallenstraße
Seite 2
1.
aktueller Planungsstand und Planungsziele des Bebauungsplanes Nr. 392
Bezüglich des Bebauungsplanes Nr. 392 „Wilhelm-Leuschner-Platz Ost“ wurde von der Leipziger
Ratsversammlung zuletzt am 16.12.2015 ein Beschluss gefasst. In diesem Beschluss werden die
Leitlinien zur Weiterbearbeitung des Bebauungsplanverfahrens formuliert.
(VI-DS-01690-NF-02 Leitlinien für die Weiterführung des Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 392 "Wilhelm-Leuschner-Platz Ost").
Angesichts der hohen Bedeutung des Planungsbereichs in der Stadtmitte und dem hieraus
resultierenden hohen Interesse der Öffentlichkeit und der interessierten Fachwelt haben neben der
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung auch andere informelle öffentliche Beteiligungsprozesse
stattgefunden. Der o.g. Leitlinienbeschluss der Leipziger Ratsversammlung formuliert den im Jahr
2016 gefundenen stadtpolitischen Konsens. In diesem Beschluss werden die Planungsziele für
den Wilhelm-Leuschner-Platz benannt und der Auftrag an die Verwaltung zur planerischen
Weiterarbeit erteilt.
Die Leitlinien legen fest, dass das städtebauliche Konzept der Verfasser Prof. Wolf/Prof. Pelcak
umgesetzt werden soll. Das Bebauungskonzept sieht eine grundsätzliche Aufteilung des Plangebietes in einen bebauten Teil östlich der Markthallenstraße und einen nicht bebauten Teil im
Sinne eines öffentlichen Platzraumes westlich der Markthallenstraße vor. In dem Leitlinienbeschluss werden außerdem Zielstellungen für eine differenzierte Nutzung und Gestaltung des zukünftigen öffentlichen Platzraumes beschrieben.
Die städtebauliche Planung wurde seit dem 16.12.2015 vorangetrieben. Die in den Leitlinien beauftragte städtebauliche Überprüfung des nördlichen Baufeldes und des Markthallengrundstückes
wurde inzwischen durchgeführt. Darauf aufbauend wurde Ende 2016 die Erstellung eines Masterplanes abgeschlossen. Der Masterplan wird nun der Ratsversammlung zur Beschlussfassung
vorgelegt. Nach Bestätigung des Masterplanes kann ein Bebauungsplanentwurf für die formale
Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung erarbeitet werden.
2.
Aufstellungsbeschluss als Grundlage der Veränderungssperre
Die Ratsversammlung hat die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 392 „Wilhelm-LeuschnerPlatz Ost“ mit Beschluss-Nr. RBV-815/11 am 18.05.2011 beschlossen. Der Beschluss wurde im
Leipziger Amtsblatt Nr. 11 am 4. Juni 2011 bekannt gemacht.
Die frühzeitige Beteiligung wurde rechtzeitig ortsüblich bekanntgemacht. Im Zeitraum der frühzeitigen Beteiligung konnten mündliche und schriftliche Stellungnahmen abgegeben werden. Am
04. Oktober 2012 fand eine öffentliche Informationsveranstaltung zu dieser Planung statt.
Damit liegt die rechtliche Voraussetzung zum Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14 Abs.1
BauGB vor.
3.
Erfordernis der Veränderungssperre
Die Errichtung von baulichen Anlagen auf dem öffentlichen Platz würde einem nachfolgenden
Gestaltungskonzept für die Platz- und Freiflächenkonzept massiv vorgreifen. In dem o.g.
Leitlinienbeschluss wurden Zielstellungen für eine differenzierte Nutzung und Gestaltung des
zukünftigen öffentlichen Platzraumes formuliert.
17.03.2017
Begründung der Satzung über eine Veränderungssperre für den Bebauungsplan Nr. 392 „Wilhelm-Leuschner-Platz Ost“
Teilbereich westlich der Markthallenstraße
Seite 3
In den Leitlinien heißt es dazu, Zitat:
Öffentlicher Platzraum:
„Angestrebt wird eine differenzierte Nutzung und Gestaltung des zukünftigen öffentlichen
Platzraumes
-
als Veranstaltungsfläche
als Freisitzfläche für angrenzende Gaststätten
als Aufenthaltsfläche für die Allgemeinheit
als teilweise begrünter Stadtraum
als Spielfläche.
Im Rahmen der Platzgestaltung ist die Wahrnehmung der Stadtbibliothek vom Ring sicherzustellen.
Eine teilweise Überdachung oder eine pavillonartige Bebauung als öffentliche Nutzungsangebote
sollen planungsrechtlich grundsätzlich möglich sein. Ob und in welcher Ausprägung eine derartige
Bebauung errichtet wird, soll in der Vorbereitung des Wettbewerbes zur Platzraumgestaltung
diskutiert und entschieden werden. Da die endgültige Gestaltung des Platzraumes erst mittelfristig
zu erwarten ist, sollen die Erfahrungen der ab Herbst 2015 möglichen Zwischennutzungen in die
Wettbewerbsauslobung einfließen.
Bestandteil des Wettbewerbs zur Platzraumgestaltung ist auch der ehemalige Königsplatz. Dafür
soll ausdrücklich die Möglichkeit eingeräumt werden, seine Struktur wieder aufzunehmen.
Umsetzungsqualität:
Der Stadtraum Wilhelm-Leuschner-Platz stellt das Bindeglied zwischen der Innenstadt und der
Südvorstadt dar. Aus dieser Lagegunst ergibt sich die Verpflichtung, bei der Gebäude- und
Platzgestaltung herausragende Gestaltqualitäten sicher zu stellen. Dieser Anspruch soll
gewährleistet werden durch
- architektonische Qualifizierungsverfahren (Realisierungswettbewerbe, Gutachterverfahren) bei
allen Einzelgebäuden
- die Durchführung eines Realisierungswettbewerbes für die Gestaltung des öffentlichen
Platzraumes.“
Die Leitlinien lassen hinsichtlich der zukünftigen Gestaltung des öffentlichen Platzes zweifelsfrei
erkennen, dass der planerische Rahmen definiert wurde, die eigentlichen Gestaltung aber in
nachgelagerten wettbewerblichen Verfahren bestimmt werden soll. Damit ist die Art und Weise
sowie die konkrete Verortung von baulichen Anlagen westlich der Markthallenstraße noch völlig
offen und im Weiteren zu diskutieren.
Nach der Entscheidung zum Masterplan, in dem vor allem der östliche Teil der MarkthalIenstraße
überprüft und konkretisiert wurde, wird die Stadtverwaltung das Bebauungsplanverfahren fortführen. Für den Bereich westlich der Markthallenstraße wird angestrebt, eine Festsetzung in
Bezug auf den räumlichen Umgriff und die Art der Nutzung als öffentlicher Platz vorzugeben.
Die Durchführung von wertsteigernden Maßnahmen würde die vorgefundene Situation in städtebaulich bedeutsamer Weise verändern und verfestigen. Auch Nutzungsänderungen sind bauliche
Maßnahmen, welche auch für sich genommen baugenehmigungspflichtig sind.
Die Durchführung der Bauleitplanung würde durch die Errichtung von baulichen Anlagen auf dem
westlichen Teil des Wilhelm-Leuschner-Platzes wesentlich erschwert werden.
17.03.2017
Begründung der Satzung über eine Veränderungssperre für den Bebauungsplan Nr. 392 „Wilhelm-Leuschner-Platz Ost“
Teilbereich westlich der Markthallenstraße
Seite 4
Am 19.09.2016 wurde im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr.
392 für das Flurstück Nr. 1206 der Gemarkung Leipzig ein Bauantrag gestellt. Dieses
Bauantragsverfahren wurde mit Zurückstellungsbescheid gem. § 15 BauGB für einen Zeitraum
von 12 Monaten (bis zum 19.09.2017) ausgesetzt.
Beim Antragsgegenstand handelt es sich um eine Umnutzung und Herrichtung einer leerstehenden Transformatorenstation zu einem gastronomischen Betrieb (Imbiss/Arbeiterversorgung),
verbunden mit baulichen Änderungen des bestehenden Bauwerkes.
Da, wie oben ausführlich erläutert, nach Ablauf der 12-monatigen Zurückstellungsfrist noch keine
Entscheidung zur planungsrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens getroffen werden kann, ist zur
Sicherung der städtebaulichen Entwicklung des Gebietes der Erlass einer Veränderungssperre
gemäß § 14 BauGB geboten. Für die Veränderungssperre gilt eine Zweijahresfrist.
4.
Räumlicher Geltungsbereich der Veränderungssperre
Der räumliche Geltungsbereich der Satzung ist im § 1 der Satzung zeichnerisch festgesetzt. Er
erstreckt sich über einen Teilbereich westlich der Markthallenstraße im Geltungsbereich des in
Aufstellung befindlichen B-Planes Nr. 392.
Der räumliche Geltungsbereich der Satzung über die Veränderungssperre umfasst im Einzelnen
die Flurstücke Nr. 1196, 1199/1, 1199/2,1200/1, 1200/2, 1200/3, 1200/4, 1201/1, 1201/2, 1202,
1202a, 1203, 1203a, 1204,1205 1206 und 4123/1 der Gemarkung Leipzig mit einer Größe von ca.
11. 790 m².
Die Flurstücke befinden sich im Eigentum verschiedener privater Eigentümer und der Stadt
Leipzig.
Leipzig, 24.03.2017
gez.
Jochem Lunebach
Leiter des
Stadtplanungsamtes
17.03.2017