Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1264672.pdf
Größe
263 kB
Erstellt
30.03.17, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 16:19
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-04032
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Wirtschaft und Arbeit
Betreff:
Fortführung der städtischen Kofinanzierung des Projektes SCHAUPLATZ
(Aktivierungshilfe für Jugendliche und junge Erwachsene) 2017/2018
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
FA Wirtschaft und Arbeit
Jugendhilfeausschuss
FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Ratsversammlung
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
21.06.2017
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Bestätigung
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1.
Die Ratsversammlung beschließt die Fortführung der städtischen Kofinanzierung der durch das
Jobcenter Leipzig geförderten Aktivierungshilfe nach § 45 SGB III i.V.m. § 16 SGB II „Angebot für
Jugendliche und junge Erwachse ohne konkrete Beschäftigungsperspektive“ in Höhe von
43.947,18 €
(15 % der Gesamtkosten) für den Projektzeitraum 01.08.2017 bis 31.07.2018.
Die städtischen Zuwendungen werden in den Haushaltsjahren 2017/2018 wie folgt bereit gestellt:
• Haushaltsjahr 2017: 18.311,33 EUR
• Haushaltsjahr 2018: 25.635,85 EUR.
Die oben genannten Zuwendungen werden aus dem planmäßigen Budget des Referates für
Beschäftigungspolitik (PSP Element 1.100.57.1.0.02.01/Arbeitsmarkt- und
Beschäftigungsförderung, Sachkonto 43170000/Zuschüsse an private Unternehmen) zur
Verfügung gestellt.
2.
Die städtischen Zuwendungen werden vorbehaltlich der Genehmigung der jeweiligen
Haushaltssatzungen 2017/2018 gewährt.
3.
Die städtischen Fördermittel für die beantragten Projektkosten an die Produktionsschule
SCHAUPLATZ gGmbH werden gemäß der Rahmenrichtlinie zur Vergabe von Zuwendungen der
Stadt Leipzig an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen (Zuwendungsrichtlinie) in der
aktuell geltenden Fassung vergeben.
1/3
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
x
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
x
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
Im Haushalt wirksam
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
01.08.17
31.12.17
18.311,33
1.100.57.1.0.02.01
01.01.18
31.07.18
25.635,85
1.100.57.1.0.02.01
Erträge
Ergebnishaushalt
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
x
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus jährl.
Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
2/3
Sachverhalt:
siehe Begründung“
Anlage:
Finanzierungsplan 2017/2018
3/3
1. Einleitung..........................................................................................................................1
2. Das Projekt SCHAUPLATZ (Aktivierungshilfe)................................................................1
2.1 Zielstellung der Maßnahme.........................................................................................1
2.2 Zielgruppe...................................................................................................................2
3. Bisherige Ergebnisse (01.05.2015 bis 31.03.2017)..........................................................2
4. Finanzierung.....................................................................................................................3
1. Einleitung
Mit der Drucksache DS VI-2714 hat die Ratsversammlung am 22.06.2016 die Fortführung der
städtischen Kofinanzierung des Projektes SCHAUPLATZ für ein weiteres Jahr in Höhe von
40.896,75€ (15 % der förderfähigen Gesamtkosten) für den Zeitraum 01.08.2016 bis 31.07.2017
beschlossen. Die übrigen Mittel werden durch das Jobcenter Leipzig gemäß § 45 SGB III i.V.m. §
16 SGB II ausgereicht.
Das Jobcenter hat im März 2017 angezeigt, dass es erneut die Option ziehen wird, diese
Aktivierungsmaßnahme nochmals um ein weiteres Jahr (01.08.2017 bis 31.07.2018) zu
verlängern. Vor diesem Hintergrund wird empfohlen, die städtische Kofinanzierung in Höhe von
43.947,18 € ebenfalls für den o. g. Projektzeitraum fortzuführen.
2. Das Projekt SCHAUPLATZ (Aktivierungshilfe)
Das Projekt SCHAUPLATZ ermöglicht durch die intensive pädagogische Betreuung eine
umfassende Förderung von arbeitslosen Jugendlichen aus dem Rechtskreis SGB II. Durch eine
enge Verzahnung von theoretischem und fachpraktischem Wissen für berufliche und
wirtschaftliche Abläufe sowie die Stärkung genereller sozialer Grundlagen wird die Lernmotivation
der Teilnehmer/-innen neu entwickelt. Die Jugendlichen werden hierdurch zur Erlangung der
entsprechenden Ausbildungsreife befördert. Theorie, Praxis sowie sozialpädagogische Betreuung
werden dabei individuell und bedarfsgerecht aufeinander abgestimmt.
2.1 Zielstellung der Maßnahme
Die Ziele der Aktivierungshilfe sind:
•die Jugendlichen bei der sozialen, schulischen und beruflichen Entwicklung zu
unterstützen,
•die Erlangung und Stärkung der beruflichen Handlungskompetenz der Projektteilnehmer/innen,
•das Feststellen der vorhandenen persönlichen und beruflichen Kompetenzen sowie des
Qualifizierungs- und Unterstützungsbedarfs der Projektteilnehmer/-innen,
•die Arbeitserprobung in einem Unternehmen der Region,
•die Qualifizierung der Teilnehmer/-innen entsprechend ihrem individuellen Förderplan,
•die Vorbereitung auf den nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses oder
qualifizierenden Hauptschulabschlusses,
•die Schaffung individueller Voraussetzungen für die Aufnahme einer Ausbildung oder
Beschäftigung,
1
•ein qualifizierter Nachweis der erworbenen beruflichen Handlungskompetenz in regionalen
Unternehmen (Praktikum),
•die Aufnahme einer Ausbildung oder sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung,
•die Nachbetreuung der Projektteilnehmer/-innen nach Aufnahme einer Ausbildung oder
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung.
2.2 Zielgruppe
Zielgruppe dieser Maßnahme sind Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren aus dem
Rechtskreis SGB II mit multiplen Problemlagen, wie bspw. fehlende Motivation, ungenügend
entwickelte Schlüsselqualifikationen sowie fehlende soziale Kompetenzen. Sie können oftmals auf
andere Weise nicht erreicht werden, um sie für eine berufliche Qualifizierung zu motivieren und
schrittweise heranzuführen. Die Teilnehmenden haben die allgemeine Schulpflicht erfüllt, verfügen
möglicherweise über keinen Schulabschluss und in der Regel über keine berufliche
Erstausbildung. Zudem können sie wegen der in ihrer Person liegenden Gründe ohne diese
besondere individuelle und bedarfsgerechte Förderung, nicht bzw. noch nicht in Ausbildung oder
Arbeit eingegliedert werden.
3. Bisherige Ergebnisse (01.05.2015 bis 31.03.2017)
Im Berichtszeitraum 01.05.2015 – 21.12.2015 startete das Projekt mit 29 Teilnehmenden,
übernommen aus der vorherigen Maßnahme. Es wurden in den 8 Monaten 29 Teilnehmende
zugewiesen, so dass insgesamt 58 Jugendliche die Aktivierungshilfe durchliefen. Im Durchschnitt
nahmen monatlich 28,6 Teilnehmende am Projekt teil. 9 Jugendliche nahmen im Anschluss eine
Ausbildung und/oder Arbeit auf, 3 weitere wechselten in eine weiterführende Maßnahme. Von 11
angetretenen Jugendlichen der Vorbereitungsklasse für den nachträglichen Erwerb des
Hauptschulabschlusses waren 8 erfolgreich (3 davon erlangten den qualifizierenden HSA).
Insgesamt verließen im Berichtszeitraum 36 Jugendliche mit einer durchschnittlichen Verweildauer
von 3 Monaten das Projekt. Diese relativ kurze Verweildauer liegt darin begründet, dass alle
Teilnehmenden vor Beginn des Berichtszeitraumes schon längere Zeit an der Produktionsschule
waren.
Im Berichtszeitraum 01.01.2016 – 31.12.2016 startete das Projekt mit 24 Teilnehmenden, 22
übernommen aus der vorherigen Maßnahme sowie 2 Neuzuweisungen. Es wurden in den 12
Monaten 30 Jugendliche zugewiesen, so dass insgesamt 54 Teilnehmende die Aktivierungshilfe
durchliefen. Im Durchschnitt waren monatlich 21 Jugendliche im Projekt integriert. 11
Teilnehmende nahmen im Anschluss eine Ausbildung und/oder Arbeit auf, 3 weitere eine
weiterführende Maßnahme. 3 Jugendliche gingen an die Abendschule, um ihren Realabschluss
nachzuholen. Von 7 angetretenen Jugendlichen der Vorbereitungsklasse für den nachträglichen
Erwerb des Hauptschulabschlusses waren 5 erfolgreich (2 davon erlangten den qualifizierenden
HSA). Insgesamt verließen im Berichtszeitraum 39 Jugendliche das Projekt SCHAUPLATZ mit
einer durchschnittlichen Verweildauer von 7 Monaten.
Im Berichtszeitraum 01.01.2017 – 31.03.2017 startete das Projekt mit 17 Teilnehmenden aus dem
vorigen Projektzeitraum. Es wurden in den 3 Monaten insgesamt 19 Jugendliche zugewiesen, so
dass bisher insgesamt 36 Teilnehmende die Aktivierungshilfe durchliefen. Am 31.03.2017 ist die
Aktivierungshilfe mit 30 Plätzen voll ausgelastet. 6 Jugendliche stehen kurz vor ihren
Abschlussprüfungen zum nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses. 2 Teilnehmende
gehen im Sommer in eine betriebliche Ausbildung.
2
17 Teilnehmende (Stand 31.03.2017) der aktuellen Besetzung können bei Fortführung der
Förderung zum 01.08.2017 im Projekt SCHAUPALTZ verbleiben.
Im gesamten Berichtszeitraum 01.05.2015 – 31.03.2017 konnten 22 Teilnehmende in eine
(betriebliche) Ausbildung oder Arbeit vermittelt werden. Bis August / September 2017 arbeitet das
Projekt an weiteren Integrationen in den ersten Arbeitsmarkt. 9 Jugendliche gingen in
weiterführende Maßnahmen (3 davon an die Abendschule zum nachträglichen Erwerb eines
Oberschulabschlusses).
Dabei gestaltete sich die Vermittlung in betriebliche Ausbildung und Arbeit vor allem deshalb gut,
da die Kooperationspartner der Produktionsschule SCHAUPLATZ gGmbH seit vielen Jahren
erfolgreich mit dem Projektträger zusammenarbeiten. In zunehmendem Maße wurden
Kooperationsvereinbarungen mit den verschiedensten Unternehmen der Region abgeschlossen.
Durch persönliche Absprachen und intensive Betreuungsaktivitäten vor Ort, konnte eine
zunehmend positive Einstellung und Aufgeschlossenheit in den Unternehmen festgestellt werden,
benachteiligten Jugendlichen durch eine Ausbildung oder Arbeit eine Chance zu geben.
So konnten betriebliche Ausbildungen, bspw. zum Koch, zum Fachlageristen, zur Kauffrau im
Einzelhandel, zur Kauffrau im Gesundheitswesen und zum Bäcker begonnen werden. Einige der
Jugendlichen gingen direkt in Arbeit als Security Mitarbeiter, Messebauer oder Call Center Agents.
Weitere Jugendliche konnten im Verlauf des Programms in weiterführende Maßnahmen, wie die
JOBLINGE, die BVB oder die Einstiegsqualifizierung integriert werden.
Im betrachteten Berichtszeitraum von Mai 2015 bis März 2017 hatte knapp über die Hälfte der
Aktivierungshilfeteilnehmenden keinen Schulabschluss. Daher bestand während des
Programmzeitraums ein hoher Bedarf am nachträglichen Erwerb eines Hauptschulabschlusses.
Aus dem Teilnehmerpool der Aktivierungshilfe wurde daher immer zu Schuljahresbeginn eine
Vorbereitungsklasse
für
den
nachträglichen
Erwerb
des
Hauptschulabschlusses
zusammengestellt. Mit jedem der Schüler/-innen dieser Vorbereitungsklassen wurde eine
schriftliche Zielvereinbarung für das Erreichen des Schulabschlusses abgeschlossen.
Jeweils ab Mai nehmen diese Schüler/-innen an den zentralen schriftlichen Prüfungen in den
Fächern: Deutsch, Mathematik und Englisch an einer Mittelschule in Leipzig teil. Die mündlichen
Prüfungen wurden an der gleichen Schule, i.d.R. im Juni und Juli in den Fächern: Geschichte,
Gemeinschaftskunde, Physik, Biologie und Geografie abgelegt.
Insgesamt konnten im Zeitraum 01.05.2015 bis 31.07.2016 18 Teilnehmende mit Unterstützung
der Aktivierungshilfe ihren Hauptschulabschluss erfolgreich nachholen (5 davon mit einem
qualifizierenden Abschluss).
Alle 6 Schüler/-innen der diesjährigen Vorbereitungsklasse haben die Option anschließend in
Ausbildung zu gehen. Dabei werden sie vom Projektträger intensiv begleitet.
4. Finanzierung
Zusammenfassend veranschlagt der Projektträger, die Produktionsschule SCHAUPLATZ gGmbH,
für das beschriebene Vorhaben in der Projektlaufzeit 01.08.2017 bis 31.07.2018 insgesamt
292.861,24 EUR.
Die Kosten gliedern sich in Personal-, Sach- und Verwaltungskosten (siehe Anlage DS-VI-04032Finanzierungsplan 2017/2018).
Die städtischen Zuwendungen werden dementsprechend in den Haushaltsjahren 2017 bis 2018
wie folgt bereitgestellt:
3
Tabelle 1 – Übersicht Programmkosten nach Jahresscheiben/Fördermittelgeber
2017/2018 (12 Monate) 2017 (5 Monate)
Gesamtkosten
2018 (7 Monate)
EUR 292.981,24
EUR 122.075,52
EUR 170.905,72
EUR 227.294,28
EUR 94.705,95
EUR 132.588,33
Eigenmittel der
PS SCHAUPLATZ gGmbH
EUR 21.739,78
EUR 9.058,24
EUR 12.681,54
davon Stadt Leipzig (15%)
EUR 43.947,18
EUR 18.311,33
EUR 25.635,85
davon Jobcenter
(77,6 %)
Leipzig
Die Erhöhung von 3.040,43 € gegenüber dem Vorjahr ergibt sich aus folgenden Gründen:
Anpassung der Mindestlohnzahlung für pädagogischen Mitarbeiter zum 01.01.2017 und
durch die zusätzlichen Fachleistungen der zwei Honorarlehrer für die Vorbereitungsklasse
zum nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses.
Die vertragliche Regelung 2015 mit dem Jobcenter Leipzig / REZ Bayern für die Durchführung
dieser Aktivierungshilfe sah keinen Verhandlungsrahmen für eine mögliche Erhöhung der
Teilnehmerkosten / Monat für die Option im Jahr 2017 vor.
Die städtischen Fördermittel für die beantragten Projektkosten an die Produktionsschule
SCHAUPLATZ gGmbH werden gemäß den Regularien der Rahmenrichtlinie zur Vergabe von
Zuwendungen der Stadt Leipzig an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen (in der aktuell
geltenden Fassung) vergeben.
Die Aufwendungen in Höhe von 18.311,33 EUR für das Jahr 2017 und 25.625,85 EUR für das Jahr
2018 werden aus dem planmäßigen Budget des Referates für Beschäftigungspolitik (PSP-Element
1.100.57.1.0.02.01/Arbeitsmarkt- und Beschäftigungsförderung, Sachkonto 43170000/ Zuschüsse
an private Unternehmen) zur Verfügung gestellt.
Ohne die städtische Kofinanzierung kann dieses über viele Jahre erfolgreich arbeitende Projekt zur
Verbesserung der Integrationschancen von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Ausbildung
bzw. auf dem ersten Arbeitsmarkt nicht fortgeführt werden. Zudem gehen Fördermittel von
annähernd 227.000 € für die Stadt Leipzig bzw. die arbeitsweltbezogene Förderung junger
Menschen verloren.
4
Anlage DS-VI-04032 - Finanzierungsplan 2017/2018
Produktionsschule SCHAUPLATZ gGmbH
Finanzierungsplan der Projektförderung „Aktivierungshilfe“ 2017/2018
Position / Monat
Angaben in Euro
Inhaltliche Ausgaben lt. Kostenplan vom 01.08.2017 – 31.07.2018
1 Lohnkosten gesamt
201.983,16
20% Sozialversicherungsleistungen plus BG 0,75 %
32.324,40
Lohnkosten/Monate
14.138,23
1 Projektleiter / Sozialpädagoge
3.515,23
2 Anleiter
4.951,50
je: 2.475,75 €
2 sozialpäd. Fachkräfte
4.951,50
je: 2.475,75 €
2 Lehrkräfte/Honorar
je: 240,00 € / je: 480,00 €
720,00
2 Sachkosten gesamt
75.623,08
dar. Verbrauchsmaterialien Kopierer, Lehrbücher, sonst. fixe
Kosten, Reperaturen, EDV, Reisekosten
42.923,08
dar. Mieten/Strom
32.700,00
3 Sonstige Kosten
15.375,00
Verwaltungskosten
14.175,00
Abschreibung Einrichtung
1.200,00
24.415,10
Gesamt / Monat
2017/ 2018 Jahressumme/Ausgaben (bis 31.07.2018):
292.981,24
Gesamtübersicht der Deckungsquellen
Position / Jahr
Angaben in Euro
1 beantrage Zuwendung aus Mitteln des Jobcenters Leipzig –
(77,6 % Fördermittel)
2 Eigenmittel der PS SCHAUPLATZ gGmbH
227.294,28
21.739,78
7,4 %
3 beantragte Zuwendung aus Mitteln der Stadt Leipzig, Referat für
Beschäftigungspolitik (15 % Fördermittel)
1
43.947,18