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Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1264672.pdf
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263 kB
Erstellt
30.03.17, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 16:19

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Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-04032 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Wirtschaft und Arbeit Betreff: Fortführung der städtischen Kofinanzierung des Projektes SCHAUPLATZ (Aktivierungshilfe für Jugendliche und junge Erwachsene) 2017/2018 Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium FA Wirtschaft und Arbeit Jugendhilfeausschuss FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Dienstberatung des Oberbürgermeisters Ratsversammlung voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit 21.06.2017 Vorberatung Vorberatung Vorberatung Bestätigung Beschlussfassung Beschlussvorschlag: 1. Die Ratsversammlung beschließt die Fortführung der städtischen Kofinanzierung der durch das Jobcenter Leipzig geförderten Aktivierungshilfe nach § 45 SGB III i.V.m. § 16 SGB II „Angebot für Jugendliche und junge Erwachse ohne konkrete Beschäftigungsperspektive“ in Höhe von 43.947,18 € (15 % der Gesamtkosten) für den Projektzeitraum 01.08.2017 bis 31.07.2018. Die städtischen Zuwendungen werden in den Haushaltsjahren 2017/2018 wie folgt bereit gestellt: • Haushaltsjahr 2017: 18.311,33 EUR • Haushaltsjahr 2018: 25.635,85 EUR. Die oben genannten Zuwendungen werden aus dem planmäßigen Budget des Referates für Beschäftigungspolitik (PSP Element 1.100.57.1.0.02.01/Arbeitsmarkt- und Beschäftigungsförderung, Sachkonto 43170000/Zuschüsse an private Unternehmen) zur Verfügung gestellt. 2. Die städtischen Zuwendungen werden vorbehaltlich der Genehmigung der jeweiligen Haushaltssatzungen 2017/2018 gewährt. 3. Die städtischen Fördermittel für die beantragten Projektkosten an die Produktionsschule SCHAUPLATZ gGmbH werden gemäß der Rahmenrichtlinie zur Vergabe von Zuwendungen der Stadt Leipzig an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen (Zuwendungsrichtlinie) in der aktuell geltenden Fassung vergeben. 1/3 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein x wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein x ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung x Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? Im Haushalt wirksam nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung von bis Höhe in EUR wo veranschlagt 01.08.17 31.12.17 18.311,33 1.100.57.1.0.02.01 01.01.18 31.07.18 25.635,85 1.100.57.1.0.02.01 Erträge Ergebnishaushalt Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen x Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: x nein wenn ja, x nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/3 Sachverhalt: siehe Begründung“ Anlage: Finanzierungsplan 2017/2018 3/3 1. Einleitung..........................................................................................................................1 2. Das Projekt SCHAUPLATZ (Aktivierungshilfe)................................................................1 2.1 Zielstellung der Maßnahme.........................................................................................1 2.2 Zielgruppe...................................................................................................................2 3. Bisherige Ergebnisse (01.05.2015 bis 31.03.2017)..........................................................2 4. Finanzierung.....................................................................................................................3 1. Einleitung Mit der Drucksache DS VI-2714 hat die Ratsversammlung am 22.06.2016 die Fortführung der städtischen Kofinanzierung des Projektes SCHAUPLATZ für ein weiteres Jahr in Höhe von 40.896,75€ (15 % der förderfähigen Gesamtkosten) für den Zeitraum 01.08.2016 bis 31.07.2017 beschlossen. Die übrigen Mittel werden durch das Jobcenter Leipzig gemäß § 45 SGB III i.V.m. § 16 SGB II ausgereicht. Das Jobcenter hat im März 2017 angezeigt, dass es erneut die Option ziehen wird, diese Aktivierungsmaßnahme nochmals um ein weiteres Jahr (01.08.2017 bis 31.07.2018) zu verlängern. Vor diesem Hintergrund wird empfohlen, die städtische Kofinanzierung in Höhe von 43.947,18 € ebenfalls für den o. g. Projektzeitraum fortzuführen. 2. Das Projekt SCHAUPLATZ (Aktivierungshilfe) Das Projekt SCHAUPLATZ ermöglicht durch die intensive pädagogische Betreuung eine umfassende Förderung von arbeitslosen Jugendlichen aus dem Rechtskreis SGB II. Durch eine enge Verzahnung von theoretischem und fachpraktischem Wissen für berufliche und wirtschaftliche Abläufe sowie die Stärkung genereller sozialer Grundlagen wird die Lernmotivation der Teilnehmer/-innen neu entwickelt. Die Jugendlichen werden hierdurch zur Erlangung der entsprechenden Ausbildungsreife befördert. Theorie, Praxis sowie sozialpädagogische Betreuung werden dabei individuell und bedarfsgerecht aufeinander abgestimmt. 2.1 Zielstellung der Maßnahme Die Ziele der Aktivierungshilfe sind: •die Jugendlichen bei der sozialen, schulischen und beruflichen Entwicklung zu unterstützen, •die Erlangung und Stärkung der beruflichen Handlungskompetenz der Projektteilnehmer/innen, •das Feststellen der vorhandenen persönlichen und beruflichen Kompetenzen sowie des Qualifizierungs- und Unterstützungsbedarfs der Projektteilnehmer/-innen, •die Arbeitserprobung in einem Unternehmen der Region, •die Qualifizierung der Teilnehmer/-innen entsprechend ihrem individuellen Förderplan, •die Vorbereitung auf den nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses oder qualifizierenden Hauptschulabschlusses, •die Schaffung individueller Voraussetzungen für die Aufnahme einer Ausbildung oder Beschäftigung, 1 •ein qualifizierter Nachweis der erworbenen beruflichen Handlungskompetenz in regionalen Unternehmen (Praktikum), •die Aufnahme einer Ausbildung oder sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, •die Nachbetreuung der Projektteilnehmer/-innen nach Aufnahme einer Ausbildung oder sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. 2.2 Zielgruppe Zielgruppe dieser Maßnahme sind Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren aus dem Rechtskreis SGB II mit multiplen Problemlagen, wie bspw. fehlende Motivation, ungenügend entwickelte Schlüsselqualifikationen sowie fehlende soziale Kompetenzen. Sie können oftmals auf andere Weise nicht erreicht werden, um sie für eine berufliche Qualifizierung zu motivieren und schrittweise heranzuführen. Die Teilnehmenden haben die allgemeine Schulpflicht erfüllt, verfügen möglicherweise über keinen Schulabschluss und in der Regel über keine berufliche Erstausbildung. Zudem können sie wegen der in ihrer Person liegenden Gründe ohne diese besondere individuelle und bedarfsgerechte Förderung, nicht bzw. noch nicht in Ausbildung oder Arbeit eingegliedert werden. 3. Bisherige Ergebnisse (01.05.2015 bis 31.03.2017) Im Berichtszeitraum 01.05.2015 – 21.12.2015 startete das Projekt mit 29 Teilnehmenden, übernommen aus der vorherigen Maßnahme. Es wurden in den 8 Monaten 29 Teilnehmende zugewiesen, so dass insgesamt 58 Jugendliche die Aktivierungshilfe durchliefen. Im Durchschnitt nahmen monatlich 28,6 Teilnehmende am Projekt teil. 9 Jugendliche nahmen im Anschluss eine Ausbildung und/oder Arbeit auf, 3 weitere wechselten in eine weiterführende Maßnahme. Von 11 angetretenen Jugendlichen der Vorbereitungsklasse für den nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses waren 8 erfolgreich (3 davon erlangten den qualifizierenden HSA). Insgesamt verließen im Berichtszeitraum 36 Jugendliche mit einer durchschnittlichen Verweildauer von 3 Monaten das Projekt. Diese relativ kurze Verweildauer liegt darin begründet, dass alle Teilnehmenden vor Beginn des Berichtszeitraumes schon längere Zeit an der Produktionsschule waren. Im Berichtszeitraum 01.01.2016 – 31.12.2016 startete das Projekt mit 24 Teilnehmenden, 22 übernommen aus der vorherigen Maßnahme sowie 2 Neuzuweisungen. Es wurden in den 12 Monaten 30 Jugendliche zugewiesen, so dass insgesamt 54 Teilnehmende die Aktivierungshilfe durchliefen. Im Durchschnitt waren monatlich 21 Jugendliche im Projekt integriert. 11 Teilnehmende nahmen im Anschluss eine Ausbildung und/oder Arbeit auf, 3 weitere eine weiterführende Maßnahme. 3 Jugendliche gingen an die Abendschule, um ihren Realabschluss nachzuholen. Von 7 angetretenen Jugendlichen der Vorbereitungsklasse für den nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses waren 5 erfolgreich (2 davon erlangten den qualifizierenden HSA). Insgesamt verließen im Berichtszeitraum 39 Jugendliche das Projekt SCHAUPLATZ mit einer durchschnittlichen Verweildauer von 7 Monaten. Im Berichtszeitraum 01.01.2017 – 31.03.2017 startete das Projekt mit 17 Teilnehmenden aus dem vorigen Projektzeitraum. Es wurden in den 3 Monaten insgesamt 19 Jugendliche zugewiesen, so dass bisher insgesamt 36 Teilnehmende die Aktivierungshilfe durchliefen. Am 31.03.2017 ist die Aktivierungshilfe mit 30 Plätzen voll ausgelastet. 6 Jugendliche stehen kurz vor ihren Abschlussprüfungen zum nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses. 2 Teilnehmende gehen im Sommer in eine betriebliche Ausbildung. 2 17 Teilnehmende (Stand 31.03.2017) der aktuellen Besetzung können bei Fortführung der Förderung zum 01.08.2017 im Projekt SCHAUPALTZ verbleiben. Im gesamten Berichtszeitraum 01.05.2015 – 31.03.2017 konnten 22 Teilnehmende in eine (betriebliche) Ausbildung oder Arbeit vermittelt werden. Bis August / September 2017 arbeitet das Projekt an weiteren Integrationen in den ersten Arbeitsmarkt. 9 Jugendliche gingen in weiterführende Maßnahmen (3 davon an die Abendschule zum nachträglichen Erwerb eines Oberschulabschlusses). Dabei gestaltete sich die Vermittlung in betriebliche Ausbildung und Arbeit vor allem deshalb gut, da die Kooperationspartner der Produktionsschule SCHAUPLATZ gGmbH seit vielen Jahren erfolgreich mit dem Projektträger zusammenarbeiten. In zunehmendem Maße wurden Kooperationsvereinbarungen mit den verschiedensten Unternehmen der Region abgeschlossen. Durch persönliche Absprachen und intensive Betreuungsaktivitäten vor Ort, konnte eine zunehmend positive Einstellung und Aufgeschlossenheit in den Unternehmen festgestellt werden, benachteiligten Jugendlichen durch eine Ausbildung oder Arbeit eine Chance zu geben. So konnten betriebliche Ausbildungen, bspw. zum Koch, zum Fachlageristen, zur Kauffrau im Einzelhandel, zur Kauffrau im Gesundheitswesen und zum Bäcker begonnen werden. Einige der Jugendlichen gingen direkt in Arbeit als Security Mitarbeiter, Messebauer oder Call Center Agents. Weitere Jugendliche konnten im Verlauf des Programms in weiterführende Maßnahmen, wie die JOBLINGE, die BVB oder die Einstiegsqualifizierung integriert werden. Im betrachteten Berichtszeitraum von Mai 2015 bis März 2017 hatte knapp über die Hälfte der Aktivierungshilfeteilnehmenden keinen Schulabschluss. Daher bestand während des Programmzeitraums ein hoher Bedarf am nachträglichen Erwerb eines Hauptschulabschlusses. Aus dem Teilnehmerpool der Aktivierungshilfe wurde daher immer zu Schuljahresbeginn eine Vorbereitungsklasse für den nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses zusammengestellt. Mit jedem der Schüler/-innen dieser Vorbereitungsklassen wurde eine schriftliche Zielvereinbarung für das Erreichen des Schulabschlusses abgeschlossen. Jeweils ab Mai nehmen diese Schüler/-innen an den zentralen schriftlichen Prüfungen in den Fächern: Deutsch, Mathematik und Englisch an einer Mittelschule in Leipzig teil. Die mündlichen Prüfungen wurden an der gleichen Schule, i.d.R. im Juni und Juli in den Fächern: Geschichte, Gemeinschaftskunde, Physik, Biologie und Geografie abgelegt. Insgesamt konnten im Zeitraum 01.05.2015 bis 31.07.2016 18 Teilnehmende mit Unterstützung der Aktivierungshilfe ihren Hauptschulabschluss erfolgreich nachholen (5 davon mit einem qualifizierenden Abschluss). Alle 6 Schüler/-innen der diesjährigen Vorbereitungsklasse haben die Option anschließend in Ausbildung zu gehen. Dabei werden sie vom Projektträger intensiv begleitet. 4. Finanzierung Zusammenfassend veranschlagt der Projektträger, die Produktionsschule SCHAUPLATZ gGmbH, für das beschriebene Vorhaben in der Projektlaufzeit 01.08.2017 bis 31.07.2018 insgesamt 292.861,24 EUR. Die Kosten gliedern sich in Personal-, Sach- und Verwaltungskosten (siehe Anlage DS-VI-04032Finanzierungsplan 2017/2018). Die städtischen Zuwendungen werden dementsprechend in den Haushaltsjahren 2017 bis 2018 wie folgt bereitgestellt: 3 Tabelle 1 – Übersicht Programmkosten nach Jahresscheiben/Fördermittelgeber 2017/2018 (12 Monate) 2017 (5 Monate) Gesamtkosten 2018 (7 Monate) EUR 292.981,24 EUR 122.075,52 EUR 170.905,72 EUR 227.294,28 EUR 94.705,95 EUR 132.588,33 Eigenmittel der PS SCHAUPLATZ gGmbH EUR 21.739,78 EUR 9.058,24 EUR 12.681,54 davon Stadt Leipzig (15%) EUR 43.947,18 EUR 18.311,33 EUR 25.635,85 davon Jobcenter (77,6 %) Leipzig Die Erhöhung von 3.040,43 € gegenüber dem Vorjahr ergibt sich aus folgenden Gründen:  Anpassung der Mindestlohnzahlung für pädagogischen Mitarbeiter zum 01.01.2017 und  durch die zusätzlichen Fachleistungen der zwei Honorarlehrer für die Vorbereitungsklasse zum nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses. Die vertragliche Regelung 2015 mit dem Jobcenter Leipzig / REZ Bayern für die Durchführung dieser Aktivierungshilfe sah keinen Verhandlungsrahmen für eine mögliche Erhöhung der Teilnehmerkosten / Monat für die Option im Jahr 2017 vor. Die städtischen Fördermittel für die beantragten Projektkosten an die Produktionsschule SCHAUPLATZ gGmbH werden gemäß den Regularien der Rahmenrichtlinie zur Vergabe von Zuwendungen der Stadt Leipzig an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen (in der aktuell geltenden Fassung) vergeben. Die Aufwendungen in Höhe von 18.311,33 EUR für das Jahr 2017 und 25.625,85 EUR für das Jahr 2018 werden aus dem planmäßigen Budget des Referates für Beschäftigungspolitik (PSP-Element 1.100.57.1.0.02.01/Arbeitsmarkt- und Beschäftigungsförderung, Sachkonto 43170000/ Zuschüsse an private Unternehmen) zur Verfügung gestellt. Ohne die städtische Kofinanzierung kann dieses über viele Jahre erfolgreich arbeitende Projekt zur Verbesserung der Integrationschancen von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Ausbildung bzw. auf dem ersten Arbeitsmarkt nicht fortgeführt werden. Zudem gehen Fördermittel von annähernd 227.000 € für die Stadt Leipzig bzw. die arbeitsweltbezogene Förderung junger Menschen verloren. 4 Anlage DS-VI-04032 - Finanzierungsplan 2017/2018 Produktionsschule SCHAUPLATZ gGmbH Finanzierungsplan der Projektförderung „Aktivierungshilfe“ 2017/2018 Position / Monat Angaben in Euro Inhaltliche Ausgaben lt. Kostenplan vom 01.08.2017 – 31.07.2018 1 Lohnkosten gesamt 201.983,16 20% Sozialversicherungsleistungen plus BG 0,75 % 32.324,40 Lohnkosten/Monate 14.138,23 1 Projektleiter / Sozialpädagoge 3.515,23 2 Anleiter 4.951,50 je: 2.475,75 € 2 sozialpäd. Fachkräfte 4.951,50 je: 2.475,75 € 2 Lehrkräfte/Honorar je: 240,00 € / je: 480,00 € 720,00 2 Sachkosten gesamt 75.623,08 dar. Verbrauchsmaterialien Kopierer, Lehrbücher, sonst. fixe Kosten, Reperaturen, EDV, Reisekosten 42.923,08 dar. Mieten/Strom 32.700,00 3 Sonstige Kosten 15.375,00 Verwaltungskosten 14.175,00 Abschreibung Einrichtung 1.200,00 24.415,10 Gesamt / Monat 2017/ 2018 Jahressumme/Ausgaben (bis 31.07.2018): 292.981,24 Gesamtübersicht der Deckungsquellen Position / Jahr Angaben in Euro 1 beantrage Zuwendung aus Mitteln des Jobcenters Leipzig – (77,6 % Fördermittel) 2 Eigenmittel der PS SCHAUPLATZ gGmbH 227.294,28 21.739,78 7,4 % 3 beantragte Zuwendung aus Mitteln der Stadt Leipzig, Referat für Beschäftigungspolitik (15 % Fördermittel) 1 43.947,18