Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1274997.pdf
Größe
86 kB
Erstellt
05.05.17, 12:00
Aktualisiert
18.05.17, 06:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Anfrage Nr. VI-F-04141
Status: öffentlich
Eingereicht von
Stadtrat Steffen Wehmann
Betreff:
Kitabauinvestitionen und weitere Verfahrensweise mit kommunalen Grundstücken
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
17.05.2017
schriftliche Beantwortung
Sachverhalt:
Im Zuge der Beratung zur DS 3589 „Abschluss von Erbbaurechtsverträgen für städtische
Liegenschaften zur Errichtung bzw. Sanierung von Kindertagesstätten durch Freie Träger“
wurde mein Nachfragewunsch in der Ratsversammlung vom 12.4.2017 übersehen, so dass
dieser nun in Schriftform nachgereicht wird.
Durch Bürgermeister Fabian wurde in der Sitzung des Stadtrates vom 12.04.2017 auf § 8 (1)
Sächsisches Kitagesetz verwiesen, dass Freie Träger bei der Errichtung von
Kindertagesstätten zu bevorzugen sind.
Ich frage daher:
1. Interpretiert die Verwaltung diesen v. g Teil des Gesetzes so, dass dafür die Kommune
ihre Grundstücke folglich den Freien Trägern – u. a. nach Zustimmung des Stadtrates zu
den Vorlagen „Kita-Investitionen und Folgekosten“ – verkaufen bzw. langfristig
verpachten muss?
2. Sofern die Frage 1. mit ja beantwortet wird: Gilt diese Bevorzugung auch für Projekte der
Sanierung von Kitaeinrichtungen?
3. Welche Grundstücke (und Gebäude) sollen danach in Zukunft (siehe Fragen 1. und 2.)
an Freie Träger (ggf. auch an private Investoren) verkauft bzw. mit Erbbaupachtverträgen
versehen werden? Bitte nennen Sie mir ggf. die Maßnahmen u. a. aus den KitaInvestitionsvorlagen.
Weiterhin wurde der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, eine Vergleichsrechnung
Eigeninvestition vs. Anmietung für die vier in der DS 3589 verankerten Projekte
durchzuführen, von der Verwaltung nicht befürwortet und vom Stadtrat abgelehnt.
Daher die 4. Frage: Bei welchen Investitionsmaßnahmen wird künftig in Anlehnung §12 (2)
SächsKommHVO – Doppik die Verwaltung die Vergleichsrechnungen hinsichtlich
Eigeninvestition vs. Anmietung (Ersatzmiete) durchführen?
Ich bitte um schriftliche Beantwortung.
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Anlagen:
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