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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1274997.pdf
Größe
86 kB
Erstellt
05.05.17, 12:00
Aktualisiert
18.05.17, 06:03

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Inhalt der Datei

Anfrage Nr. VI-F-04141 Status: öffentlich Eingereicht von Stadtrat Steffen Wehmann Betreff: Kitabauinvestitionen und weitere Verfahrensweise mit kommunalen Grundstücken Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 17.05.2017 schriftliche Beantwortung Sachverhalt: Im Zuge der Beratung zur DS 3589 „Abschluss von Erbbaurechtsverträgen für städtische Liegenschaften zur Errichtung bzw. Sanierung von Kindertagesstätten durch Freie Träger“ wurde mein Nachfragewunsch in der Ratsversammlung vom 12.4.2017 übersehen, so dass dieser nun in Schriftform nachgereicht wird. Durch Bürgermeister Fabian wurde in der Sitzung des Stadtrates vom 12.04.2017 auf § 8 (1) Sächsisches Kitagesetz verwiesen, dass Freie Träger bei der Errichtung von Kindertagesstätten zu bevorzugen sind. Ich frage daher: 1. Interpretiert die Verwaltung diesen v. g Teil des Gesetzes so, dass dafür die Kommune ihre Grundstücke folglich den Freien Trägern – u. a. nach Zustimmung des Stadtrates zu den Vorlagen „Kita-Investitionen und Folgekosten“ – verkaufen bzw. langfristig verpachten muss? 2. Sofern die Frage 1. mit ja beantwortet wird: Gilt diese Bevorzugung auch für Projekte der Sanierung von Kitaeinrichtungen? 3. Welche Grundstücke (und Gebäude) sollen danach in Zukunft (siehe Fragen 1. und 2.) an Freie Träger (ggf. auch an private Investoren) verkauft bzw. mit Erbbaupachtverträgen versehen werden? Bitte nennen Sie mir ggf. die Maßnahmen u. a. aus den KitaInvestitionsvorlagen. Weiterhin wurde der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, eine Vergleichsrechnung Eigeninvestition vs. Anmietung für die vier in der DS 3589 verankerten Projekte durchzuführen, von der Verwaltung nicht befürwortet und vom Stadtrat abgelehnt. Daher die 4. Frage: Bei welchen Investitionsmaßnahmen wird künftig in Anlehnung §12 (2) SächsKommHVO – Doppik die Verwaltung die Vergleichsrechnungen hinsichtlich Eigeninvestition vs. Anmietung (Ersatzmiete) durchführen? Ich bitte um schriftliche Beantwortung. 1/2 Anlagen: 2/2