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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1274104.pdf
Größe
68 kB
Erstellt
03.05.17, 12:00
Aktualisiert
30.05.17, 15:18

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Inhalt der Datei

Anfrage Nr. VI-F-04131 Status: öffentlich Eingereicht von Fraktion DIE LINKE Betreff: Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte für Geflüchtete Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 17.05.2017 mündliche Beantwortung Sachverhalt: Auf Anfrage der Linksfraktion VI-F-03122 antwortete die Stadtverwaltung in der Ratsversammlung im August 2016, dass die Stadt Leipzig die elektronische Gesundheitskarte für die Leistungsberechtigten nach § 3 AsylbLG zum 1.1.2017 einführen würde. Demnach würden Gespräche mit verschiedenen Krankenkassen geführt werden. In Antwort auf eine parlamentarische Anfrage auf Landesebene antwortete der sächsische Innenminister im April 2017: Rechtsgrundlage für die Übernahme der Krankenbehandlung für Empfänger von Gesundheitsleistungen nach §§ 4 und 6 AsylbLG ist § 264 Abs. 1 Satz 2 SGB V. Danach ist Voraussetzung für eine entsprechende Abschlussverpflichtung einer Krankenkasse eine Aufforderung durch die Landesregierung oder die von ihr beauftragte oberste Landesbehörde. Eine solche Aufforderung ist bisher nicht erfolgt und für die nähere Zukunft auch nicht beabsichtigt. Es beabsichtigt zudem nach Kenntnisstand der Staatsregierung derzeit kein kommunaler Träger einer Unterbringungsbehörde einen entsprechenden Vertragsschluss. Wir bitten deshalb um Beantwortung folgender Fragen: 1. Wie weit sind die Verhandlungen der Stadtverwaltung mit Krankenkassen über die Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte für Geflüchtete gediehen? Wann wird die elektronische Gesundheitskarte eingeführt? 2. Wie bewertete die Stadtverwaltung die Aussagen der Landesebene? Ist für die Einführung der elektronische Gesundheitskarte auf kommunaler Ebene eine Genehmigung durch die Landesebene einzuholen? Anlagen: 1/2 2/2