Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1274104.pdf
Größe
68 kB
Erstellt
03.05.17, 12:00
Aktualisiert
30.05.17, 15:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Anfrage Nr. VI-F-04131
Status: öffentlich
Eingereicht von
Fraktion DIE LINKE
Betreff:
Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte für Geflüchtete
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
17.05.2017
mündliche Beantwortung
Sachverhalt:
Auf Anfrage der Linksfraktion VI-F-03122 antwortete die Stadtverwaltung in der
Ratsversammlung im August 2016, dass die Stadt Leipzig die elektronische
Gesundheitskarte für die Leistungsberechtigten nach § 3 AsylbLG zum 1.1.2017 einführen
würde. Demnach würden Gespräche mit verschiedenen Krankenkassen geführt werden.
In Antwort auf eine parlamentarische Anfrage auf Landesebene antwortete der sächsische
Innenminister im April 2017: Rechtsgrundlage für die Übernahme der Krankenbehandlung für
Empfänger von Gesundheitsleistungen nach §§ 4 und 6 AsylbLG ist § 264 Abs. 1 Satz 2
SGB V. Danach ist Voraussetzung für eine entsprechende Abschlussverpflichtung einer
Krankenkasse eine Aufforderung durch die Landesregierung oder die von ihr beauftragte
oberste Landesbehörde. Eine solche Aufforderung ist bisher nicht erfolgt und für die nähere
Zukunft auch nicht beabsichtigt. Es beabsichtigt zudem nach Kenntnisstand der
Staatsregierung derzeit kein kommunaler Träger einer Unterbringungsbehörde einen
entsprechenden Vertragsschluss.
Wir bitten deshalb um Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie weit sind die Verhandlungen der Stadtverwaltung mit Krankenkassen über die
Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte für Geflüchtete gediehen? Wann
wird die elektronische Gesundheitskarte eingeführt?
2. Wie bewertete die Stadtverwaltung die Aussagen der Landesebene? Ist für die
Einführung der elektronische Gesundheitskarte auf kommunaler Ebene eine
Genehmigung durch die Landesebene einzuholen?
Anlagen:
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2/2