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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1273969.pdf
Größe
69 kB
Erstellt
03.05.17, 12:00
Aktualisiert
16.06.17, 12:42

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Inhalt der Datei

Anfrage Nr. VI-F-04126 Status: öffentlich Eingereicht von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Betreff: Ausbildung von Migranten und Migrantinnen: Umsetzung der 3 plus 2-Regelung in Leipzig Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 17.05.2017 mündliche Beantwortung Sachverhalt: Mit Inkrafttreten des Integrationsgesetzes am 6. August 2016 wurde § 60a Absatz 2 Satz 4ff. des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) neu gefasst sowie § 18a Absatz 1a und 1b eingefügt. Damit wurde Geflüchteten mit einer Duldung die Möglichkeit eröffnet, eine Ausbildung zu absolvieren und bei anschließender Beschäftigung im erlernten Beruf weitere zwei Jahre im Bundesgebiet bleiben zu dürfen. Wir fragen an, wie diese neue Regelung bisher in Leipzig umgesetzt werden konnte: 1. In wie vielen Fällen wurde in der Ausländerbehörde Leipzig eine Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 4 AufenthG beantragt, erteilt oder abgelehnt? 2. In wie vielen Fällen haben Geflüchtete mit einer Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 4 AufenthG ihre Ausbildung abgebrochen? 3. In wie vielen Fällen haben Geflüchtete mit einer Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 4 AufenthG, die ihre Ausbildung abgebrochen haben, eine neue Ausbildung begonnen? 4. Welche konkret bevorstehende Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung im Sinne von § 60a Abs. 2 Satz 4 letzter Halbsatz AufenthG hindern die Ausländerbehörde an der Erteilung einer Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 4 AufenthG? Anlagen: 1/1