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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1269471.pdf
Größe
472 kB
Erstellt
13.04.17, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 16:25

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-04080 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Finanzen Betreff: Ermächtigungsvorgriff auf Haushaltsmittel des Haushaltsjahres 2018 für konsumtive Instandhaltungsmaßnahmen Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Finanzen Ratsversammlung Zuständigkeit Bestätigung Bestätigung Beschlussfassung Beschlussvorschlag: Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, im Haushaltsjahr 2017 Aufträge/Verpflichtungen für konsumtive Instandhaltungsmaßnahmen als Vorgriff auf die Haushaltsansätze 2018 in Höhe von 5.363.619 € (entsprechend Anlage) auszulösen/einzugehen. 1/3 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein x wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Ergebnishaushalt 2017 5.351.150 EUR 2018 5.363.619 EUR Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: X nein wenn ja, X nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/3 Sachverhalt: siehe Anlage Anlagen: Begründung Anlage Maßnahmeliste 3/3 Begründung Mit Einführung der Doppik wurde es notwendig, unter bestimmten Voraussetzungen größere Bauvorhaben im Ergebnishaushalt abzubilden. Insbesondere bei Schulbaumaßnahmen, deren Realisierung meist bereits in den Winterferien begonnen werden soll, wäre es dabei zwingend erforderlich, dass die entsprechende Ausschreibung/ Auftragserteilung bereits im Vorjahr erfolgt. Während für Investitionsmaßnahmen die Ausschreibung und Vergabe unter Inanspruchnahme von Verpflichtungsermächtigungen schon im Vorjahr des Haushaltsansatzes möglich ist, steht das Instrument der Verpflichtungsermächtigung im Ergebnishaushalt nicht zur Verfügung. Aufgrund der zahlreichen Anfragen seitens der Ämter und Referate zum Umgang mit derartigen Baumaßnahmen im Ergebnishaushalt hat sich das Dezernat Finanzen mit einer entsprechenden Frage an andere Kommunen und dann in Folge an die Landesdirektion gewandt. Die Landesdirektion hat dazu folgende Auffassung: Gemäß § 75 Abs. 4 SächsGemO ist der Haushaltsplan für die Führung der Haushaltswirtschaft verbindlich. Somit ist die Verwaltung an die in Haushaltsplan veranschlagten Ansätze gebunden. Der Haushaltsplan ermächtigt die Verwaltung aber gleichzeitig zur Bewirtschaftung und damit auch zum Abschluss von Verträgen. Die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie der stetigen Aufgabenerfüllung machen es dabei erforderlich, solche Verträge einzugehen, deren finanzielle Auswirkungen über das Haushaltsjahr hinausgehen. Dies betrifft u.a. insbesondere langfristige Miet-, Wartungs- und Reinigungsverträge, aber auch größere Instandhaltungsmaßnahmen sind hier einzuordnen. Eine diesbezügliche Negativabgrenzung ist in keiner haushaltsrechtlichen Regelung ersichtlich. Die Stadt Leipzig kann somit im laufenden Jahr Aufträge für die bauliche Unterhaltung auslösen, welche erst im Folgejahr zur Umsetzung kommen, sofern diese im Folgejahr im Haushalt entsprechend veranschlagt sind. Im Rahmen der Haushaltsplanung (Finanzplanungszeitraum) sind dazu von der Verwaltung entsprechende Maßnahmelisten, Bedarfsplanungen o.ä. aufzustellen und mit den entsprechenden Gremien abzustimmen. Die Ermächtigung zum Auslösen von Aufträgen für konsumtive Baumaßnahmen als Vorgriff auf das/die Folgejahr/e soll nunmehr auf der Basis beigefügter Maßnahmeliste bestätigt werden. Dabei handelt es sich fast ausschließlich um Instandhaltungsmaßnahmen bei Schulen und Kindertagesstätten. Finanzielle Auswirkungen Im Doppelhaushalt 2017/2018 sind konsumtive Baumaßnahmen in Höhe von 8.964.050 € im Haushaltsjahr 2017 und in Höhe von 9.971.350 € im Haushaltsjahr 2018 geplant. Von den insgesamt veranschlagten Mitteln in Höhe von 18.935.400 € sollen bereits im Haushaltsjahr 2017 Verpflichtungen mit einem Volumen von 10.714.769 € über einen Zeitraum von zwei Jahren eingegangen werden. 2017 veranschlagte Mittel für konsumtive Baumaßnahmen (lt. Haushaltsplan) in 2017 auszulösende Auftragssumme (entsprechend Anlage) 2018 gesamt 8.964.050 9.971.350 18.935.400 5.351.150 5.363.619 10.714.769 Um einen kontinuierlichen Bauablauf zu gewährleisten sollen somit bereits im Haushaltsjahr 2017 Aufträge in Höhe von 5.363.619 € im Vorgriff auf die in 2018 veranschlagten konsumtiven Baumaßnahmen in Höhe von 9.971.350 € ausgelöst werden. Dies entspricht einem anteiligen Volumen von 53,8 Prozent. Übersicht der in 2017/2018 veranschlagten Instandhaltungsmaßnahmen, deren Auftragsauslösung bereits in 2017 erforderlich ist. - in € - Bezeichnung der Maßnahme PSP-Element Amt für Jugend, Familie und Bildung August-Bebel-Schule 1.100.21.1.1.01.06 Fenstererneuerung 1.100.21.1.1.01.09 1.100.21.1.1.01.10 1.100.21.1.1.01.14 1.100.21.1.1.01.22 24.Schule - äußere Sanierung Ernst-Pinkert-Schule - Sanierung Toilettenanlage Schulgebäude H1 mit SH Carl-von-Linne-Schule, Sanitär + Grundleitungen Schule am Auwald Trockenlegung und Fenster Sachkonto Unterhaltung der Grundstücke/ baul. (65) Unterhaltung der Grundstücke/ 42119000 baul. (65) 42119000 42119000 42119000 42119000 1.100.21.1.1.01.37 85. Schule - äußere Sanierung 42119000 1.100.21.1.1.01.49 Heinrich-Mann-Schule - äußere Sanierung 42119000 1.100.21.5.1.01.03 20. Schule 42119000 1.100.21.5.1.01.13 84.Schule - äußere Sanierung 42119000 1.100.21.5.1.01.15 Schule Paunsdorf 42119000 Kindertageseinrichtungen öffent. Träger - H.-Otto-Str. - äußere Sanierung Amt für Gebäudemanagement Neues Rathaus Leipzig, Innere 1.100.11.1.3.04.01.01 Sanierung 2. OG Altes Rathaus - Sanierung Fassade und Ertüchtigung Brandschutz und 1.100.28.1.0.01.08 Elektro 1.100.36.5.0.01.01.18 Bezeichnung des Sachkontos Unterhaltung der Grundstücke/ baul. (65) Unterhaltung der Grundstücke/ baul. (65) Unterhaltung der Grundstücke/ baul. (65) Unterhaltung der Grundstücke/ baul. (65) Unterhaltung der Grundstücke/ baul. (65) Unterhaltung der Grundstücke/ baul. (65) Unterhaltung der Grundstücke/ baul. (65) Unterhaltung der Grundstücke/ baul. (65) davon zu erwartende Abrechnung in 2018 in 2017 auszulösende Auftragssumme davon zu erwartende Abrechnung in 2017 798.775 498.775 330.000 168.775 170.000 1.500.000 1.367.000 1.000.000 367.000 367.000 645.194 385.194 245.000 140.194 300.000 330.000 259.000 200.000 59.000 130.000 450.000 450.000 300.000 150.000 150.000 1.800.000 1.720.000 500.000 1.220.000 1.220.000 990.000 990.000 190.000 800.000 800.000 400.000 € 380.000 20.000 € 1.220.000 1.600.000 380.000 80.000 300.000 300.000 400.000 380.000 180.000 200.000 200.000 geplante Höhe der Gesamtmaßnahme 1.600.000 € Planansatz 2018 - nachrichtlich - 42119000 Unterhaltung der Grundstücke/ baul. (65) 1.616.450 1.295.400 651.450 643.950 843.950 42119000 Bewirtschaftung der Grundstücke/baul. Anlagen 4.215.000 1.429.400 714.700 714.700 714.700 42119000 Bewirtschaftung der Grundstücke/baul. Anlagen 1.990.000 1.160.000 580.000 580.000 580.000 5.351.150 5.363.619 6.995.650 17.935.419 10.714.769