Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1269471.pdf
Größe
472 kB
Erstellt
13.04.17, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 16:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-04080
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Finanzen
Betreff:
Ermächtigungsvorgriff auf Haushaltsmittel des Haushaltsjahres 2018 für konsumtive
Instandhaltungsmaßnahmen
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Finanzen
Ratsversammlung
Zuständigkeit
Bestätigung
Bestätigung
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, im Haushaltsjahr 2017 Aufträge/Verpflichtungen für
konsumtive Instandhaltungsmaßnahmen als Vorgriff auf die Haushaltsansätze 2018 in Höhe
von 5.363.619 € (entsprechend Anlage) auszulösen/einzugehen.
1/3
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Ergebnishaushalt
2017
5.351.150 EUR
2018
5.363.619 EUR
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus jährl.
Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
X
nein
wenn ja,
X
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
2/3
Sachverhalt:
siehe Anlage
Anlagen:
Begründung
Anlage Maßnahmeliste
3/3
Begründung
Mit Einführung der Doppik wurde es notwendig, unter bestimmten Voraussetzungen größere
Bauvorhaben im Ergebnishaushalt abzubilden.
Insbesondere bei Schulbaumaßnahmen, deren Realisierung meist bereits in den Winterferien begonnen werden soll, wäre es dabei zwingend erforderlich, dass die entsprechende
Ausschreibung/ Auftragserteilung bereits im Vorjahr erfolgt.
Während für Investitionsmaßnahmen die Ausschreibung und Vergabe unter Inanspruchnahme von Verpflichtungsermächtigungen schon im Vorjahr des Haushaltsansatzes möglich ist,
steht das Instrument der Verpflichtungsermächtigung im Ergebnishaushalt nicht zur Verfügung.
Aufgrund der zahlreichen Anfragen seitens der Ämter und Referate zum Umgang mit derartigen Baumaßnahmen im Ergebnishaushalt hat sich das Dezernat Finanzen mit einer entsprechenden Frage an andere Kommunen und dann in Folge an die Landesdirektion gewandt.
Die Landesdirektion hat dazu folgende Auffassung:
Gemäß § 75 Abs. 4 SächsGemO ist der Haushaltsplan für die Führung der Haushaltswirtschaft verbindlich. Somit ist die Verwaltung an die in Haushaltsplan veranschlagten Ansätze
gebunden. Der Haushaltsplan ermächtigt die Verwaltung aber gleichzeitig zur Bewirtschaftung und damit auch zum Abschluss von Verträgen.
Die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie der stetigen Aufgabenerfüllung
machen es dabei erforderlich, solche Verträge einzugehen, deren finanzielle Auswirkungen
über das Haushaltsjahr hinausgehen. Dies betrifft u.a. insbesondere langfristige Miet-, Wartungs- und Reinigungsverträge, aber auch größere Instandhaltungsmaßnahmen sind hier
einzuordnen. Eine diesbezügliche Negativabgrenzung ist in keiner haushaltsrechtlichen Regelung ersichtlich.
Die Stadt Leipzig kann somit im laufenden Jahr Aufträge für die bauliche Unterhaltung auslösen, welche erst im Folgejahr zur Umsetzung kommen, sofern diese im Folgejahr im Haushalt entsprechend veranschlagt sind.
Im Rahmen der Haushaltsplanung (Finanzplanungszeitraum) sind dazu von der Verwaltung
entsprechende Maßnahmelisten, Bedarfsplanungen o.ä. aufzustellen und mit den entsprechenden Gremien abzustimmen.
Die Ermächtigung zum Auslösen von Aufträgen für konsumtive Baumaßnahmen als Vorgriff
auf das/die Folgejahr/e soll nunmehr auf der Basis beigefügter Maßnahmeliste bestätigt werden. Dabei handelt es sich fast ausschließlich um Instandhaltungsmaßnahmen bei Schulen
und Kindertagesstätten.
Finanzielle Auswirkungen
Im Doppelhaushalt 2017/2018 sind konsumtive Baumaßnahmen in Höhe von 8.964.050 € im
Haushaltsjahr 2017 und in Höhe von 9.971.350 € im Haushaltsjahr 2018 geplant. Von den
insgesamt veranschlagten Mitteln in Höhe von 18.935.400 € sollen bereits im Haushaltsjahr
2017 Verpflichtungen mit einem Volumen von 10.714.769 € über einen Zeitraum von zwei
Jahren eingegangen werden.
2017
veranschlagte Mittel für konsumtive Baumaßnahmen (lt. Haushaltsplan)
in 2017 auszulösende Auftragssumme (entsprechend Anlage)
2018
gesamt
8.964.050
9.971.350
18.935.400
5.351.150
5.363.619
10.714.769
Um einen kontinuierlichen Bauablauf zu gewährleisten sollen somit bereits im Haushaltsjahr
2017 Aufträge in Höhe von 5.363.619 € im Vorgriff auf die in 2018 veranschlagten konsumtiven Baumaßnahmen in Höhe von 9.971.350 € ausgelöst werden. Dies entspricht einem
anteiligen Volumen von 53,8 Prozent.
Übersicht der in 2017/2018 veranschlagten Instandhaltungsmaßnahmen, deren Auftragsauslösung bereits in 2017 erforderlich ist.
- in € -
Bezeichnung der Maßnahme
PSP-Element
Amt für Jugend, Familie und Bildung
August-Bebel-Schule 1.100.21.1.1.01.06
Fenstererneuerung
1.100.21.1.1.01.09
1.100.21.1.1.01.10
1.100.21.1.1.01.14
1.100.21.1.1.01.22
24.Schule - äußere Sanierung
Ernst-Pinkert-Schule - Sanierung
Toilettenanlage Schulgebäude H1
mit SH
Carl-von-Linne-Schule,
Sanitär + Grundleitungen
Schule am Auwald Trockenlegung und Fenster
Sachkonto
Unterhaltung der Grundstücke/
baul. (65)
Unterhaltung der Grundstücke/
42119000
baul. (65)
42119000
42119000
42119000
42119000
1.100.21.1.1.01.37
85. Schule - äußere Sanierung
42119000
1.100.21.1.1.01.49
Heinrich-Mann-Schule - äußere
Sanierung
42119000
1.100.21.5.1.01.03
20. Schule
42119000
1.100.21.5.1.01.13
84.Schule - äußere Sanierung
42119000
1.100.21.5.1.01.15
Schule Paunsdorf
42119000
Kindertageseinrichtungen öffent.
Träger - H.-Otto-Str. - äußere
Sanierung
Amt für Gebäudemanagement
Neues Rathaus Leipzig, Innere
1.100.11.1.3.04.01.01
Sanierung 2. OG
Altes Rathaus - Sanierung Fassade
und Ertüchtigung Brandschutz und
1.100.28.1.0.01.08
Elektro
1.100.36.5.0.01.01.18
Bezeichnung des Sachkontos
Unterhaltung der Grundstücke/
baul. (65)
Unterhaltung der Grundstücke/
baul. (65)
Unterhaltung der Grundstücke/
baul. (65)
Unterhaltung der Grundstücke/
baul. (65)
Unterhaltung der Grundstücke/
baul. (65)
Unterhaltung der Grundstücke/
baul. (65)
Unterhaltung der Grundstücke/
baul. (65)
Unterhaltung der Grundstücke/
baul. (65)
davon zu
erwartende
Abrechnung in
2018
in 2017
auszulösende
Auftragssumme
davon zu
erwartende
Abrechnung in 2017
798.775
498.775
330.000
168.775
170.000
1.500.000
1.367.000
1.000.000
367.000
367.000
645.194
385.194
245.000
140.194
300.000
330.000
259.000
200.000
59.000
130.000
450.000
450.000
300.000
150.000
150.000
1.800.000
1.720.000
500.000
1.220.000
1.220.000
990.000
990.000
190.000
800.000
800.000
400.000 €
380.000
20.000 €
1.220.000
1.600.000
380.000
80.000
300.000
300.000
400.000
380.000
180.000
200.000
200.000
geplante Höhe der
Gesamtmaßnahme
1.600.000 €
Planansatz 2018
- nachrichtlich -
42119000
Unterhaltung der Grundstücke/
baul. (65)
1.616.450
1.295.400
651.450
643.950
843.950
42119000
Bewirtschaftung der
Grundstücke/baul. Anlagen
4.215.000
1.429.400
714.700
714.700
714.700
42119000
Bewirtschaftung der
Grundstücke/baul. Anlagen
1.990.000
1.160.000
580.000
580.000
580.000
5.351.150
5.363.619
6.995.650
17.935.419
10.714.769