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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1267950.pdf
Größe
4,7 MB
Erstellt
11.04.17, 12:00
Aktualisiert
11.09.18, 11:06

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-04066 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 436 "Verbrauchermarkt Lindenthaler Hauptstraße"; Stadtbezirk Nordwest, Ortsteil Lindenthal; Aufstellungsbeschluss Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Stadtentwicklung und Bau OR Lindenthal Ratsversammlung Zuständigkeit Bestätigung 1. Lesung Anhörung Beschlussfassung Beschlussvorschlag: Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 436 „Verbrauchermarkt Lindenthaler Hauptstraße“ wird für das im Übersichtsplan dargestellte Gebiet gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. 1/3 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: Schaffung von Rahmenbedingungen für Arbeitsplätze (siehe Anlage Prüfkatalog) X Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Ergebnishaushalt Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: X nein wenn ja, X nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/3 Sachverhalt: Siehe Anlage „Beschreibung des Sachverhaltes“. Anlagen: 1 Prüfkatalog 2 Beschreibung des Sachverhaltes 3 Übersichtskarte 4 Übersichtsplan 5 Auszug Flächennutzungsplan 6 Begründung zum Bebauungsplan 3/3 Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw. die Neuschaffung von Arbeitsplätzen Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: verbessert gesichert verschlechtert 1 Arbeitsplatzsituation ✘       2 Ausbildungsplatzsituation ✘       ✘ 3 finanzielle Situation der Unternehmen: sie wird durch städtische Entscheidung (z. B. zu Steuern, Gebühren, Preisen für Gas-WasserStrom) 4 Bedeutung des Vorhabens für wirtschaftliche Entwicklung hoch mittel ✘ ja nein ja ) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.       keine Auswirkung ✘ niedrig       Drittmittel/ Fördermittel private Mittel Stadt Leipzig Stadt Leipzig 01.15/016/01.12 01.15/016/01.12 negative Auswirkung positive Auswirkung 5 Finanzierung 1 Begründung keine in Vorlage Auswirkung Seite 1 nein finanzielle Folgewirkungen für die Stadt ✘ nein ja keine Auswirkung       Beschreibung des Sachverhaltes Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 436 „Verbrauchermarkt Lindenthaler Hauptstraße“ Aufstellungsbeschluss Mit dieser Vorlage soll das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 436 „Verbrauchermarkt Lindenthaler Hauptstraße“ für das in den Anlagen Übersichtskarte und Übersichtsplan kenntlich gemachte Gebiet förmlich eingeleitet werden. Übereinstimmung mit den Strategischen Zielen der Kommunalpolitik ist wie folgt gegeben: • Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw. die Neuschaffung von Arbeitsplätzen In Folge der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird die Errichtung eines Verbrauchermarktes vorbereitet. Es werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass der bestehende Einzelhandelsmarkt zugunsten eines Neubaus in marktüblicher Größe und Ausstattung ersetzt wird. Es ist daher von der Sicherung und Neuschaffung von Arbeitsplätzen auszugehen. • Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur Das Ziel wird durch die Planung nicht berührt. Die Belange der Kreativwirtschaft werden durch die Planung nicht berührt. Landwirtschaftliche Flächen sind von der Planung nicht betroffen. Flächen im Eigentum der Stadt sind im Plangebiet nicht vorhanden. Maßnahmen der Stadt zur Umsetzung der Planung bzw. Kosten, die infolge der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes auf die Stadt zukommen können, einschließlich - der Einbeziehung städtischer Flächen in das Plangebiet oder - sonstiger Betroffenheiten städtischer Flächen (z.B. durch Maßnahmen zum Ausgleich von Eingriffen im Rahmen der Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz) können erst im Laufe des weiteren Verfahrens ermittelt werden. Die weitere Vorgehensweise ist wie folgt vorgesehen: Dem Ortschaftsrat Lindenthal wird die Vorlage durch das Büro für Ratsangelegenheiten unmittelbar nach der Bestätigung in der Dienstberatung des OBM zugeleitet. 04.04.2017 vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 436 „Verbrauchermarkt Lindenthaler Hauptstraße“ Übersichtskarte – Lage des Plangebietes Datengrundlage: Stadtkarte Leipzig (DSK 5), M 1 : 10000, Stand: 03/2017 Herausgeber: Amt für Geoinformation und Bodenordnung Grenze des Plangebietes vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 436 „Verbrauchermarkt Lindenthaler Hauptstraße“ Übersichtsplan – Grenze des räumlichen Geltungsbereiches Datengrundlage: Stadtkarte Leipzig (DSK 5), M 1 : 1000, Stand: 03/2017 Herausgeber: Amt für Geoinformation und Bodenordnung Grenze des Plangebietes vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 436 „Verbrauchermarkt Lindenthaler Hauptstraße“ Auszug aus dem Flächennutzungsplan Datengrundlage: Flächennutzungsplan, M 1 : 10000, Stand: 03/2017 Herausgeber: Stadtplanungsamt Grenze des Plangebietes Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 436 „Verbrauchermarkt Lindenthaler Hauptstraße“ (Aufstellungsbeschluss) Stadtbezirk: Nordwest Ortsteil: Lindenthal Grenze des räumlichen Geltungsbereiches Dezernat Stadtentwicklung und Bau Stadtplanungsamt Planverfasser: Stadtplanungsamt 04.04.2017 Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 436 „Verbrauchermarkt Lindenthaler Hauptstraße“ (Aufstellungsbeschluss) Seite 2 1. Lage, Größe und Abgrenzung des Plangebietes Das Plangebiet dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplanes befindet sich im Stadtbezirk Nordwest und dort im Ortsteil Lindenthal 1. Es umfasst eine Fläche von ca. 5.000 m² und wird umgrenzt von • im Westen durch die Lindenthaler Hauptstraße, • im Norden durch den von der Lindenthaler Hauptstraße abknickenden Zufahrtsweg zum Sportplatz bzw. Feuerwehr, • im Osten durch den Sportplatz sowie • im Süden durch das Flurstück 183 a der Gemarkung Lindenthal. De räumliche Lage und die Abgrenzung des Plangebietes sind aus der Abbildung auf dem Deckblatt zu ersehen. 2. Ausgangslage, Planungsanlass und Planungserfordernis Das Plangebiet ist planungsrechtlich zweigeteilt. Der nördliche Teil mit den Flurstücken Nr. 174/2 und Nr. 177/2 befindet sich im Innenbereich. Das südliche Flurstück Nr. 177/3 ist dem Außenbereich gemäß § 35 Baugesetzbuch (BauGB) zuzuordnen. Auf den nördlichen Flurstücken befindet sich bereits ein Einzelhandelsmarkt mit einer Verkaufsfläche von ca. 800 m². Die Baugenehmigung dafür wurde auf Grundlage von § 34 BauGB vor 1999 erteilt, zu einer Zeit, da die Gemeinde Lindenthal noch eine eigenständige Gemeinde war. Anfragen für eine flächenmäßige Erweiterung der Einzelhandelseinrichtung auf ca. 1200 m² wurden bereits in den Jahren 2008 und 2011 gestellt. Am 29.01.2017 stellte der Vorhabenträger den förmlichen Antrag auf Eröffnung eines Planverfahrens zur Realisierung eines Verbrauchermarktes mit einer Verkaufsfläche von ca.1500 m². Anlass für die Aufstellung dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist damit die Absicht des Vorhabenträgers einen Verbrauchermarkt als erweiterten Ersatzneubau zu errichten. Das Erfordernis für diesen Bebauungsplan begründet sich insbesondere daraus, dass nur mit einer Aufstellung des Bebauungsplanes – die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die beabsichtigte und oben dargestellte Entwicklung einschließlich der dafür notwendigen Erschließung geschaffen werden können und – eine angemessene Berücksichtigung der Belange von Natur und Landschaft bei der Entwicklung dieses Vorhabens sichergestellt werden kann. 3. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes dient dem grundsätzlichen Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines Verbrauchermarktes zu schaffen. Um dieses Ziel umzusetzen werden folgende Leitlinien für die städtebauliche Planung entwickelt: • Festsetzung zur Art und Maß der baulichen Nutzung und der überbaubaren Grundstücksfläche, die dem grundsätzlichen Ziel entsprechen und die angrenzende bestehende und geplante Bebauung respektvoll berücksichtigen und damit eine geordnete städtebauliche Entwicklung ermöglichen, • Gewährleistung einer dauerhaft gesicherten Erschließung, sowohl in verkehrlicher als auch in infrastruktureller Hinsicht, 1 Stadtbezirks- und Ortsteilbezeichnungen lt. Ratsbeschluss 423/92, zuletzt geändert durch Ratsbeschluss III-411/00 04.04.2017 Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 436 „Verbrauchermarkt Lindenthaler Hauptstraße“ (Aufstellungsbeschluss) Seite 3 • angemessene Berücksichtigung des Umwelt- und Naturschutzes, • Sicherung der allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse, z.B durch geeignete Festsetzungen zum Immissionsschutz • Entwicklung von Maßnahmen zur landschaftsplanerischen Einordnung und Gestaltung des Vorhabens unter besonderer Berücksichtigung der Steigerung der Umweltqualtität durch Verringerung der derzeitig vorhandenen hohen Versiegelung, • Berücksichtigung der sonstigen städtebaulichen Planungen der Stadt Leipzig, die im Folgenden erläutert werden: Im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) mit Stand vom 16.05.2015 sind die nördlichen Flurstücke als gemischte Baufläche dargestellt. Im südlichen Bereich stellt der FNP Wohnbaufläche dar. Der Bebauungsplan wird somit gem. § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan der Stadt Leipzig entwickelt werden, da die Grundzüge der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung den Darstellungen des FNP entsprechen. Im Landschaftsplan (LP) gilt für die Umgebung des Plangebietes und den Standort das teilräumliche Leitbild 9: Siedlungsgebiete der Einfamilien und Reihenhäuser. Dieses Leitbild gilt für die Siedlungsteile der gesamten näheren Umgebung, der das Plangebiet des Verbrauchermarktes als Einzelhandelseinrichtung mit Bezug zu den Siedlungen zugeordnet wird. Das wesentliche Ziel des vorhabenbezogenen B-Plans ist der erweiterte Ersatzneubau eines Lebensmittelmarktes mit zentren- bzw. nahversorgungsrelevantem Einzelhandel. Deshalb sind die Ziele und Steuerungsgrundsätze des STEP Zentren 2016 (Entwurf) für diesen vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu berücksichtigen. Diesen Entwurf hat die Ratsversammlung der Stadt Leipzig am 08. Februar 2017 zugestimmt und die Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen (VIDS-03247). Der Planstandort liegt außerhalb der im STEP Zentren 2016 (Entwurf) ausgewiesenen zentralen Versorgungsbereiche. Für Lindenthal war der Ausweis des Nahversorgungszentrums entlang der Lindenthaler Hauptstraße (STEP Zentren 2009) i. S. des Baugesetzbuches aktuell nicht mehr gerechtfertigt. Mit Blick auf die nicht zusammenhängende Versorgungslage und den Nutzungsbesatz musste auf eine solche Einstufung trotz des Planprojektes verzichtet werden. Deshalb soll entsprechend für diesen Einzelfall des großflächigen Lebensmittelmarktes an der Lindenthaler Hauptstraße der Nachweis geführt werden, dass infolge seiner Erweiterung außerhalb eines zentralen Versorgungsbereiches dennoch die Ziele und Grundzüge des STEP Zentren nicht verletzt werden. Zur Vermeidung eines Verstoßes gegen das Ziel 2.3.2.3 (Integrationsgebot)2 des am 31.08.2013 in Kraft getretenen Landesentwicklungsplanes (LEP 2013) Sachsen und um die erforderliche Zielkonformität zu erreichen, wurden im STEP Zentren 2016 (Entwurf) Kriterien für eine atypische Einzelfallgestaltung resp. Ausnahme der Ansiedlung oder Erweiterung eines großflächigen Lebensmittelmarktes außerhalb zentraler Versorgungsbereiche formuliert. Hierzu zählt auch der Nachweis zur städtebaulichen Verträglichkeit des Planvorhabens. Die Expertise zu seinen möglichen städtebaulichen Auswirkungen gemäß § 11 (3) BauNVO liegt vor. 4. Wesentliche Inhalte und Auswirkungen der Planung Wesentliche Inhalte der Planung werden insbesondere zur Umsetzung der Ziele und Zwecke der Planung folgende Festsetzungen sein: • Art und Maß der baulichen Nutzung • überbaubare und nicht überbaubare Grundstücksflächen • Maßnahmen zur Sicherung der verkehrlichen Erschließung • Maßnahmen zur grünordnerischen und landschaftlich gestalteten Einbettung des Vorhabens 2 Ziel 2.3.2.3: „Bei überwiegend innenstadtrelevanten Sortimenten oder bei einer Verkaufsfläche für innenstadtrelevante Sortimente von mehr als 800 m² ist die Ansiedlung, Erweiterung oder wesentliche Änderung von großflächigen Einzelhandelseinrichtungen nur in städtebauliche integrierter Lage zulässig. In den Zentralen Orten, in denen Versorgungsbereiche ausgewiesen sind, sind diese Vorhaben nur in den zentralen Versorgungsbereichen zulässig.“ 04.04.2017 Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 436 „Verbrauchermarkt Lindenthaler Hauptstraße“ (Aufstellungsbeschluss) Seite 4 zu den benachbarten Grundstücken (Sport- und Freiflächen, vorhandene und geplante Wohnnutzung) sowie • Natur-, Umwelt- und Klimaschutz. Entsprechend den Regelungen nach § 12 BauGB wird begleitend und zeitgleich zu dem Bebauungsplan ein Vorhaben- und Erschließungsplan sowie ein Durchführungsvertrag erarbeitet. Folgende wesentliche Auswirkungen der Planung sind zu erwarten: Der Bebauungsplan schafft Rechtssicherheit für die Grundstückseigentümer hinsichtlich der baulichen Nutzung ihrer Grundstücke. Gleichzeitig werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Vermeidung von Nutzungskonflikten geschaffen. Dies betrifft insbesondere die Wechselwirkung zwischen der geplanten Nutzungsart und den bestehenden und geplanten umliegenden Nutzungen. Mit der angestrebten Entwicklung sind positive Auswirkungen, wie die Verbesserung der Versorgungssituation im Ortsteil, aber auch Beeinträchtigungen, z.B. eine zunehmende Verkehrsbelastung zu erwarten. Es werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass sich ein großflächiger Lebensmittelmarkt ansiedeln kann. Dadurch können Arbeitsplätze erhalten, aber auch neu geschaffen werden. Andererseits muss berücksichtigt werden, dass auch durch die notwendigen baulichen Eingriffe Beeinträchtigungen des Natur- und Landschaftsraumes zu erwarten sind. 5. Verfahren Es soll das volle Verfahren – mit frühzeitigen Beteiligungen (§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB) sowie Umweltprüfung (§ 2 Abs. 4 BauGB) – zur Anwendung kommen. Leipzig, 21.04.2017 gez. Jochem Lunebach Leiter des Stadtplanungsamtes 04.04.2017