Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1267950.pdf
Größe
4,7 MB
Erstellt
11.04.17, 12:00
Aktualisiert
11.09.18, 11:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-04066
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 436 "Verbrauchermarkt Lindenthaler
Hauptstraße";
Stadtbezirk Nordwest, Ortsteil Lindenthal;
Aufstellungsbeschluss
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Stadtentwicklung und Bau
OR Lindenthal
Ratsversammlung
Zuständigkeit
Bestätigung
1. Lesung
Anhörung
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 436 „Verbrauchermarkt
Lindenthaler Hauptstraße“ wird für das im Übersichtsplan dargestellte Gebiet gemäß § 2
Abs. 1 BauGB beschlossen.
1/3
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Schaffung von Rahmenbedingungen für Arbeitsplätze
(siehe Anlage Prüfkatalog)
X
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Ergebnishaushalt
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus jährl.
Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
X
nein
wenn ja,
X
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
2/3
Sachverhalt:
Siehe Anlage „Beschreibung des Sachverhaltes“.
Anlagen:
1 Prüfkatalog
2 Beschreibung des Sachverhaltes
3 Übersichtskarte
4 Übersichtsplan
5 Auszug Flächennutzungsplan
6 Begründung zum Bebauungsplan
3/3
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw.
die Neuschaffung von Arbeitsplätzen
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
verbessert
gesichert
verschlechtert
1 Arbeitsplatzsituation
✘
2 Ausbildungsplatzsituation
✘
✘
3 finanzielle Situation der
Unternehmen: sie wird
durch städtische
Entscheidung (z. B. zu
Steuern, Gebühren,
Preisen für Gas-WasserStrom)
4 Bedeutung des
Vorhabens für
wirtschaftliche
Entwicklung
hoch
mittel
✘ ja
nein
ja
) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
keine
Auswirkung
✘ niedrig
Drittmittel/
Fördermittel
private Mittel
Stadt Leipzig
Stadt Leipzig
01.15/016/01.12
01.15/016/01.12
negative
Auswirkung
positive Auswirkung
5 Finanzierung
1
Begründung
keine
in Vorlage
Auswirkung
Seite 1
nein
finanzielle
Folgewirkungen
für die Stadt
✘ nein
ja
keine
Auswirkung
Beschreibung des Sachverhaltes
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 436 „Verbrauchermarkt Lindenthaler Hauptstraße“
Aufstellungsbeschluss
Mit dieser Vorlage soll das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr.
436 „Verbrauchermarkt Lindenthaler Hauptstraße“ für das in den Anlagen Übersichtskarte und
Übersichtsplan kenntlich gemachte Gebiet förmlich eingeleitet werden.
Übereinstimmung mit den Strategischen Zielen der Kommunalpolitik ist wie folgt gegeben:
• Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw. die Neuschaffung von Arbeitsplätzen
In Folge der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird die Errichtung eines Verbrauchermarktes vorbereitet. Es werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass der bestehende
Einzelhandelsmarkt zugunsten eines Neubaus in marktüblicher Größe und Ausstattung ersetzt wird.
Es ist daher von der Sicherung und Neuschaffung von Arbeitsplätzen auszugehen.
• Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur
Das Ziel wird durch die Planung nicht berührt.
Die Belange der Kreativwirtschaft werden durch die Planung nicht berührt.
Landwirtschaftliche Flächen sind von der Planung nicht betroffen.
Flächen im Eigentum der Stadt sind im Plangebiet nicht vorhanden.
Maßnahmen der Stadt zur Umsetzung der Planung bzw. Kosten, die infolge der Aufstellung
des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes auf die Stadt zukommen können, einschließlich
- der Einbeziehung städtischer Flächen in das Plangebiet oder
- sonstiger Betroffenheiten städtischer Flächen (z.B. durch Maßnahmen zum Ausgleich von
Eingriffen im Rahmen der Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz)
können erst im Laufe des weiteren Verfahrens ermittelt werden.
Die weitere Vorgehensweise ist wie folgt vorgesehen:
Dem Ortschaftsrat Lindenthal wird die Vorlage durch das Büro für Ratsangelegenheiten unmittelbar
nach der Bestätigung in der Dienstberatung des OBM zugeleitet.
04.04.2017
vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 436
„Verbrauchermarkt Lindenthaler Hauptstraße“
Übersichtskarte – Lage des Plangebietes
Datengrundlage: Stadtkarte Leipzig (DSK 5), M 1 : 10000, Stand: 03/2017
Herausgeber: Amt für Geoinformation und Bodenordnung
Grenze des Plangebietes
vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 436
„Verbrauchermarkt Lindenthaler Hauptstraße“
Übersichtsplan – Grenze des räumlichen Geltungsbereiches
Datengrundlage: Stadtkarte Leipzig (DSK 5), M 1 : 1000, Stand: 03/2017
Herausgeber: Amt für Geoinformation und Bodenordnung
Grenze des Plangebietes
vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 436
„Verbrauchermarkt Lindenthaler Hauptstraße“
Auszug aus dem Flächennutzungsplan
Datengrundlage: Flächennutzungsplan, M 1 : 10000, Stand: 03/2017
Herausgeber: Stadtplanungsamt
Grenze des Plangebietes
Begründung zum
vorhabenbezogenen
Bebauungsplan Nr. 436
„Verbrauchermarkt
Lindenthaler Hauptstraße“
(Aufstellungsbeschluss)
Stadtbezirk:
Nordwest
Ortsteil:
Lindenthal
Grenze des räumlichen
Geltungsbereiches
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Stadtplanungsamt
Planverfasser:
Stadtplanungsamt
04.04.2017
Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan
Nr. 436 „Verbrauchermarkt Lindenthaler Hauptstraße“ (Aufstellungsbeschluss)
Seite 2
1.
Lage, Größe und Abgrenzung des Plangebietes
Das Plangebiet dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplanes befindet sich im Stadtbezirk Nordwest und dort im Ortsteil Lindenthal 1.
Es umfasst eine Fläche von ca. 5.000 m² und wird umgrenzt von
•
im Westen durch die Lindenthaler Hauptstraße,
•
im Norden durch den von der Lindenthaler Hauptstraße abknickenden Zufahrtsweg zum
Sportplatz bzw. Feuerwehr,
•
im Osten durch den Sportplatz sowie
•
im Süden durch das Flurstück 183 a der Gemarkung Lindenthal.
De räumliche Lage und die Abgrenzung des Plangebietes sind aus der Abbildung auf dem Deckblatt zu ersehen.
2.
Ausgangslage, Planungsanlass und Planungserfordernis
Das Plangebiet ist planungsrechtlich zweigeteilt. Der nördliche Teil mit den Flurstücken Nr. 174/2
und Nr. 177/2 befindet sich im Innenbereich. Das südliche Flurstück Nr. 177/3 ist dem Außenbereich gemäß § 35 Baugesetzbuch (BauGB) zuzuordnen.
Auf den nördlichen Flurstücken befindet sich bereits ein Einzelhandelsmarkt mit einer Verkaufsfläche von ca. 800 m². Die Baugenehmigung dafür wurde auf Grundlage von § 34 BauGB vor 1999
erteilt, zu einer Zeit, da die Gemeinde Lindenthal noch eine eigenständige Gemeinde war. Anfragen für eine flächenmäßige Erweiterung der Einzelhandelseinrichtung auf ca. 1200 m² wurden bereits in den Jahren 2008 und 2011 gestellt.
Am 29.01.2017 stellte der Vorhabenträger den förmlichen Antrag auf Eröffnung eines Planverfahrens zur Realisierung eines Verbrauchermarktes mit einer Verkaufsfläche von ca.1500 m².
Anlass für die Aufstellung dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist damit die Absicht des
Vorhabenträgers einen Verbrauchermarkt als erweiterten Ersatzneubau zu errichten.
Das Erfordernis für diesen Bebauungsplan begründet sich insbesondere daraus, dass nur mit einer Aufstellung des Bebauungsplanes
–
die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die beabsichtigte und oben dargestellte Entwicklung einschließlich der dafür notwendigen Erschließung geschaffen werden können
und
–
eine angemessene Berücksichtigung der Belange von Natur und Landschaft bei der Entwicklung dieses Vorhabens sichergestellt werden kann.
3.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes dient dem grundsätzlichen Ziel, die
planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines Verbrauchermarktes zu schaffen.
Um dieses Ziel umzusetzen werden folgende Leitlinien für die städtebauliche Planung entwickelt:
•
Festsetzung zur Art und Maß der baulichen Nutzung und der überbaubaren Grundstücksfläche, die dem grundsätzlichen Ziel entsprechen und die angrenzende bestehende und geplante Bebauung respektvoll berücksichtigen und damit eine geordnete städtebauliche Entwicklung ermöglichen,
•
Gewährleistung einer dauerhaft gesicherten Erschließung, sowohl in verkehrlicher als auch in
infrastruktureller Hinsicht,
1
Stadtbezirks- und Ortsteilbezeichnungen lt. Ratsbeschluss 423/92, zuletzt geändert durch Ratsbeschluss III-411/00
04.04.2017
Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan
Nr. 436 „Verbrauchermarkt Lindenthaler Hauptstraße“ (Aufstellungsbeschluss)
Seite 3
•
angemessene Berücksichtigung des Umwelt- und Naturschutzes,
•
Sicherung der allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse, z.B
durch geeignete Festsetzungen zum Immissionsschutz
•
Entwicklung von Maßnahmen zur landschaftsplanerischen Einordnung und Gestaltung des
Vorhabens unter besonderer Berücksichtigung der Steigerung der Umweltqualtität durch Verringerung der derzeitig vorhandenen hohen Versiegelung,
•
Berücksichtigung der sonstigen städtebaulichen Planungen der Stadt Leipzig, die im Folgenden erläutert werden:
Im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) mit Stand vom 16.05.2015 sind die nördlichen Flurstücke als gemischte Baufläche dargestellt. Im südlichen Bereich stellt der FNP Wohnbaufläche
dar. Der Bebauungsplan wird somit gem. § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan der
Stadt Leipzig entwickelt werden, da die Grundzüge der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung den Darstellungen des FNP entsprechen.
Im Landschaftsplan (LP) gilt für die Umgebung des Plangebietes und den Standort das teilräumliche Leitbild 9: Siedlungsgebiete der Einfamilien und Reihenhäuser. Dieses Leitbild gilt für die
Siedlungsteile der gesamten näheren Umgebung, der das Plangebiet des Verbrauchermarktes als
Einzelhandelseinrichtung mit Bezug zu den Siedlungen zugeordnet wird.
Das wesentliche Ziel des vorhabenbezogenen B-Plans ist der erweiterte Ersatzneubau eines Lebensmittelmarktes mit zentren- bzw. nahversorgungsrelevantem Einzelhandel. Deshalb sind die
Ziele und Steuerungsgrundsätze des STEP Zentren 2016 (Entwurf) für diesen vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu berücksichtigen. Diesen Entwurf hat die Ratsversammlung der Stadt
Leipzig am 08. Februar 2017 zugestimmt und die Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen (VIDS-03247). Der Planstandort liegt außerhalb der im STEP Zentren 2016 (Entwurf) ausgewiesenen
zentralen Versorgungsbereiche. Für Lindenthal war der Ausweis des Nahversorgungszentrums
entlang der Lindenthaler Hauptstraße (STEP Zentren 2009) i. S. des Baugesetzbuches aktuell
nicht mehr gerechtfertigt. Mit Blick auf die nicht zusammenhängende Versorgungslage und den
Nutzungsbesatz musste auf eine solche Einstufung trotz des Planprojektes verzichtet werden.
Deshalb soll entsprechend für diesen Einzelfall des großflächigen Lebensmittelmarktes an der Lindenthaler Hauptstraße der Nachweis geführt werden, dass infolge seiner Erweiterung außerhalb
eines zentralen Versorgungsbereiches dennoch die Ziele und Grundzüge des STEP Zentren nicht
verletzt werden. Zur Vermeidung eines Verstoßes gegen das Ziel 2.3.2.3 (Integrationsgebot)2 des
am 31.08.2013 in Kraft getretenen Landesentwicklungsplanes (LEP 2013) Sachsen und um die erforderliche Zielkonformität zu erreichen, wurden im STEP Zentren 2016 (Entwurf) Kriterien für eine
atypische Einzelfallgestaltung resp. Ausnahme der Ansiedlung oder Erweiterung eines großflächigen Lebensmittelmarktes außerhalb zentraler Versorgungsbereiche formuliert. Hierzu zählt auch
der Nachweis zur städtebaulichen Verträglichkeit des Planvorhabens. Die Expertise zu seinen
möglichen städtebaulichen Auswirkungen gemäß § 11 (3) BauNVO liegt vor.
4.
Wesentliche Inhalte und Auswirkungen der Planung
Wesentliche Inhalte der Planung werden insbesondere zur Umsetzung der Ziele und Zwecke der
Planung folgende Festsetzungen sein:
•
Art und Maß der baulichen Nutzung
•
überbaubare und nicht überbaubare Grundstücksflächen
•
Maßnahmen zur Sicherung der verkehrlichen Erschließung
•
Maßnahmen zur grünordnerischen und landschaftlich gestalteten Einbettung des Vorhabens
2
Ziel 2.3.2.3: „Bei überwiegend innenstadtrelevanten Sortimenten oder bei einer Verkaufsfläche für innenstadtrelevante Sortimente
von mehr als 800 m² ist die Ansiedlung, Erweiterung oder wesentliche Änderung von großflächigen Einzelhandelseinrichtungen nur
in städtebauliche integrierter Lage zulässig. In den Zentralen Orten, in denen Versorgungsbereiche ausgewiesen sind, sind diese
Vorhaben nur in den zentralen Versorgungsbereichen zulässig.“
04.04.2017
Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan
Nr. 436 „Verbrauchermarkt Lindenthaler Hauptstraße“ (Aufstellungsbeschluss)
Seite 4
zu den benachbarten Grundstücken (Sport- und Freiflächen, vorhandene und geplante
Wohnnutzung) sowie
•
Natur-, Umwelt- und Klimaschutz.
Entsprechend den Regelungen nach § 12 BauGB wird begleitend und zeitgleich zu dem Bebauungsplan ein Vorhaben- und Erschließungsplan sowie ein Durchführungsvertrag erarbeitet.
Folgende wesentliche Auswirkungen der Planung sind zu erwarten:
Der Bebauungsplan schafft Rechtssicherheit für die Grundstückseigentümer hinsichtlich der baulichen Nutzung ihrer Grundstücke. Gleichzeitig werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen
für die Vermeidung von Nutzungskonflikten geschaffen. Dies betrifft insbesondere die Wechselwirkung zwischen der geplanten Nutzungsart und den bestehenden und geplanten umliegenden Nutzungen.
Mit der angestrebten Entwicklung sind positive Auswirkungen, wie die Verbesserung der Versorgungssituation im Ortsteil, aber auch Beeinträchtigungen, z.B. eine zunehmende Verkehrsbelastung zu erwarten.
Es werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass sich ein großflächiger Lebensmittelmarkt
ansiedeln kann. Dadurch können Arbeitsplätze erhalten, aber auch neu geschaffen werden. Andererseits muss berücksichtigt werden, dass auch durch die notwendigen baulichen Eingriffe Beeinträchtigungen des Natur- und Landschaftsraumes zu erwarten sind.
5.
Verfahren
Es soll das volle Verfahren – mit frühzeitigen Beteiligungen (§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB) sowie Umweltprüfung (§ 2 Abs. 4 BauGB) – zur Anwendung kommen.
Leipzig, 21.04.2017
gez.
Jochem Lunebach
Leiter des
Stadtplanungsamtes
04.04.2017