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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1253640.pdf
Größe
3,0 MB
Erstellt
17.02.17, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 16:06

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Inhalt der Datei

Dienstberatung des Oberbürgermeisters Beschlussvorlage Nr. VI-DS-03851 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff: Bau- und Finanzierungsbeschluss: Neubau einer Brücke als Ersatz für den Durchlass im Zuge der Straße und die Fußgängerbrücke im Zuge des Gehweges Tauchaer Straße über den Lösegraben Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Stadtentwicklung und Bau FA Finanzen SBB Nordost Zuständigkeit Beschlussfassung Information zur Kenntnis Information zur Kenntnis Information zur Kenntnis Beschluss des Oberbürgermeisters vom 02.05.2017: 1. Der Neubau einer Brücke als Ersatz für den Durchlass im Zuge der Straße und die Fußgängerbrücke im Zuge des Gehweges Tauchaer Straße über den Lösegraben wird realisiert. (Baubeschluss gemäß Hauptsatzung § 22 (1) Ziffer 7 in der zur Zeit gültigen Fassung) 2. Die Gesamtkosten betragen 481.900 €. Der städtische Anteil beträgt 481.900 €. 3. Die Auszahlungen sind im PSP-Element „Kommunale Brücken“ (7.0000577.700) in den Haushaltsjahren wie folgt geplant: 2017: 466.900 € 2018: 15.000 € 1/3 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein x wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein x ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Höhe in EUR von bis wo veranschlagt 2017 2017 466.900 € 7.0000577.700 2018 2018 15.000 € 7.0000577.700 Erträge Ergebnishaushalt Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen x Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: x nein wenn ja, x nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/3 Sachverhalt: siehe Anlage Anlagen: Sachverhalt Übersichtsplan 3/3 1. Grundlagen Die Grundlagen für das o.g. Bauvorhaben bilden: – – – Sächsisches Straßengesetz (SächsStrG) vom 21.01.1993 vorliegende Entwurfsplanung Hauptprüfungen beider Bauwerke und daraus resultierende Prüfergebnisse 2. Veranlassung und Zielstellung des Bauvorhabens Derzeitige Situation Die Tauchaer Straße führt über den Lösegraben. Die vorhandene Brücke besteht aus zwei nebeneinanderliegenden Bauwerken, das eine für die Fahrbahn, das andere für die Gehbahn. Diese Bauwerke befinden sich in schlechtem Zustand und müssen ersetzt werden. Der vorhandene Rechteckdurchlass für den Lösegraben besteht aus Stahlbeton und besitzt eine lichte Weite von 1,5 m. Am Bauwerk sind eine Reihe von Schäden eingetreten; unter anderem befinden sich an der Bauwerksunterseite größere Bereiche mit freiliegender Bewehrung. Diese weist bereits Querschnittsschwächungen auf. Die vorhandene Betondeckung beträgt stellenweise nur 1,5 cm und ist nach derzeit geltenden Vorschriften zu gering (Gefahr des Rosttreibens). An der Überbauseitenfläche sind Risse zu erkennen, die auf Tragfähigkeitsprobleme des Bauwerkes hinweisen. Durch die deutliche Einengung des Gerinnes im Durchlassbereich ist die hydraulische Leistungsfähigkeit des Lösegrabens eingeschränkt. Eine wirtschaftliche Sanierung des Bestandsbauwerkes ist auf Grund der fortgeschrittenen Schädigung nicht gegeben, zumal die derzeit vorgeschriebenen Lasten aus dem Eurocode aufgrund des zum Errichtungszeitpunkt des Bauwerkes deutlich geringeren Lastniveaus nicht getragen werden. Zielstellung Der Ersatzneubau soll beide Bauwerke vereinigen, hydraulisch leistungsfähig sein und die Möglichkeit zur Anlage von Otterbermen bieten. Mit dem Ersatzneubau soll ein dauerhaftes Bauwerk mit für innerörtliche Straßen angepasstem Regelquerschnitt geschaffen und die hydraulische Leistungsfähigkeit des Lösegrabens hergestellt werden. Die Planung und Ausführung wurde und wird mit den im Anschluss stattfindenden Renaturierungsmaßnahmen des Lösegrabens durch das Landesamt für Straßenbau und Verkehr abgestimmt. 2.1 Alternative bei Nichtrealisierung der geplanten Maßnahme Die Tauchaer Straße ist außer für den Liefer- und Individualverkehr eine wichtige Trasse für den landwirtschaftlichen Verkehr sowie für die Einsatzfahrzeuge der Rettungsdienste und der Feuerwehr. Eine progressive Entwicklung der aufgezeigten Schäden ist nicht vermeidbar. Die unabdingbare Folge wäre eine Einschränkung der Tragfähigkeit und letztendlich eine Sperrung für den Verkehr. 3. Beschreibung des Vorhabens – technische Gestaltung Die Trassierung der Tauchaer Straße ist im Grundriss durch eine Gerade gekennzeichnet. Gleiches gilt für den Lösegraben, der die Straße unter 77 gon kreuzt. Die Widerlager werden aus Stahlbeton ohne Flügel auf Tiefgründungen errichtet. Der Verzicht auf die Flügel wurde 1 durch die Anlage von Otterbermen unter dem Bauwerk und der damit verbundenen Aufweitung des Grabens im Bauwerksbereich möglich. Auf Grund der teilweise beengten Platzverhältnisse für die Baugrube wurde auf eine möglichst hoch liegende Gründung orientiert. Dabei kann auf Grunderwerb verzichtet werden. Als Konstruktionsprinzip wurde ein gelenkloser Rahmen gewählt. Für die Tiefgründung werden jeweils 5 Ortbetonbohrpfähle mit Durchmesser 62 cm mittig unter den Rahmenstielen angeordnet. Die Kappen werden gemäß RiZ Kap 7 mit 15 cm Bordanschlag ausgeführt. An den Kappenrändern werden Füllstabgeländer gemäß RiZ Gel 4 angeordnet. Unterstromseitig beträgt die Geländerhöhe 1,0 m. Neben dem Geh- und Radweg wird das Geländer mit einer Höhe von 1,30 m ausgeführt. 4. Kostenberechnung/Finanzierungsplan Kosten gesamt: Kosten laut AKS temporärer Grunderwerb (Miete/Entschädigung) ökologische Baubegleitung Prüfstatik Umverlegung Wasserleitung Gesamtkosten (GK) Gesamtkosten gesamt 481.900,00 € 418.000 € 10.000 € 2.900 € 3.000 € 48.000 € 481.900 € 2017 466.900,00 € 2018 15.000,00 € 5. Bauzeitenplan und Ecktermine Folgender Grobablauf ist geplant: Beginn des Ausschreibungsverfahrens: Vergabegremium: Zuschlagserteilung: Baubeginn: Bauende: April Mai Juni Juni Dez. 2017 2017 2017 2017 2017 Während der Bauzeit wird der Verkehr über eine Umfahrung unmittelbar an der Baustelle vorbeigeführt. 6. Folgekosten Da es sich um einen Ersatzneubau handelt entstehen keine Folgekosten. 7. Kinderfreundlichkeitsprüfung Mit dem Ausbau von Geh- und Radwegen wird auch den Belangen von Kindern entsprochen. Die Absturzsicherung auf der Brücke entspricht mit einem lichten Sprossenabstand von max. 120 mm den Empfehlungen des Bundesministers für Verkehr. 8. Öffentlichkeitsarbeit Die Information der Öffentlichkeit erfolgt durch das VTA, Abt. 66.4. 2