Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1253640.pdf
Größe
3,0 MB
Erstellt
17.02.17, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 16:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Dienstberatung des
Oberbürgermeisters
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-03851
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff:
Bau- und Finanzierungsbeschluss: Neubau einer Brücke als Ersatz für den Durchlass
im Zuge der Straße und die Fußgängerbrücke im Zuge des Gehweges Tauchaer Straße
über den Lösegraben
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Stadtentwicklung und Bau
FA Finanzen
SBB Nordost
Zuständigkeit
Beschlussfassung
Information zur Kenntnis
Information zur Kenntnis
Information zur Kenntnis
Beschluss des Oberbürgermeisters vom 02.05.2017:
1. Der Neubau einer Brücke als Ersatz für den Durchlass im Zuge der Straße und die
Fußgängerbrücke im Zuge des Gehweges Tauchaer Straße über den Lösegraben wird
realisiert. (Baubeschluss gemäß Hauptsatzung § 22 (1) Ziffer 7 in der zur Zeit gültigen
Fassung)
2. Die Gesamtkosten betragen 481.900 €. Der städtische Anteil beträgt 481.900 €.
3. Die Auszahlungen sind im PSP-Element „Kommunale Brücken“ (7.0000577.700) in den
Haushaltsjahren wie folgt geplant:
2017: 466.900 €
2018:
15.000 €
1/3
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
x
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Höhe in EUR
von
bis
wo veranschlagt
2017
2017
466.900 €
7.0000577.700
2018
2018
15.000 €
7.0000577.700
Erträge
Ergebnishaushalt
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
x
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus jährl.
Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
2/3
Sachverhalt:
siehe Anlage
Anlagen:
Sachverhalt
Übersichtsplan
3/3
1. Grundlagen
Die Grundlagen für das o.g. Bauvorhaben bilden:
–
–
–
Sächsisches Straßengesetz (SächsStrG) vom 21.01.1993
vorliegende Entwurfsplanung
Hauptprüfungen beider Bauwerke und daraus resultierende Prüfergebnisse
2. Veranlassung und Zielstellung des Bauvorhabens
Derzeitige Situation
Die Tauchaer Straße führt über den Lösegraben. Die vorhandene Brücke besteht aus zwei
nebeneinanderliegenden Bauwerken, das eine für die Fahrbahn, das andere für die Gehbahn.
Diese Bauwerke befinden sich in schlechtem Zustand und müssen ersetzt werden.
Der vorhandene Rechteckdurchlass für den Lösegraben besteht aus Stahlbeton und besitzt
eine lichte Weite von 1,5 m. Am Bauwerk sind eine Reihe von Schäden eingetreten; unter
anderem befinden sich an der Bauwerksunterseite größere Bereiche mit freiliegender
Bewehrung. Diese weist bereits Querschnittsschwächungen auf. Die vorhandene
Betondeckung beträgt stellenweise nur 1,5 cm und ist nach derzeit geltenden Vorschriften zu
gering (Gefahr des Rosttreibens). An der Überbauseitenfläche sind Risse zu erkennen, die auf
Tragfähigkeitsprobleme des Bauwerkes hinweisen. Durch die deutliche Einengung des
Gerinnes im Durchlassbereich ist die hydraulische Leistungsfähigkeit des Lösegrabens
eingeschränkt.
Eine wirtschaftliche Sanierung des Bestandsbauwerkes ist auf Grund der fortgeschrittenen
Schädigung nicht gegeben, zumal die derzeit vorgeschriebenen Lasten aus dem Eurocode
aufgrund des zum Errichtungszeitpunkt des Bauwerkes deutlich geringeren Lastniveaus nicht
getragen werden.
Zielstellung
Der Ersatzneubau soll beide Bauwerke vereinigen, hydraulisch leistungsfähig sein und die
Möglichkeit zur Anlage von Otterbermen bieten.
Mit dem Ersatzneubau soll ein dauerhaftes Bauwerk mit für innerörtliche Straßen angepasstem
Regelquerschnitt geschaffen und die hydraulische Leistungsfähigkeit des Lösegrabens
hergestellt werden. Die Planung und Ausführung wurde und wird mit den im Anschluss
stattfindenden Renaturierungsmaßnahmen des Lösegrabens durch das Landesamt für
Straßenbau und Verkehr abgestimmt.
2.1 Alternative bei Nichtrealisierung der geplanten Maßnahme
Die Tauchaer Straße ist außer für den Liefer- und Individualverkehr eine wichtige Trasse für
den landwirtschaftlichen Verkehr sowie für die Einsatzfahrzeuge der Rettungsdienste und der
Feuerwehr.
Eine progressive Entwicklung der aufgezeigten Schäden ist nicht vermeidbar. Die
unabdingbare Folge wäre eine Einschränkung der Tragfähigkeit und letztendlich eine Sperrung
für den Verkehr.
3. Beschreibung des Vorhabens – technische Gestaltung
Die Trassierung der Tauchaer Straße ist im Grundriss durch eine Gerade gekennzeichnet.
Gleiches gilt für den Lösegraben, der die Straße unter 77 gon kreuzt. Die Widerlager werden
aus Stahlbeton ohne Flügel auf Tiefgründungen errichtet. Der Verzicht auf die Flügel wurde
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durch die Anlage von Otterbermen unter dem Bauwerk und der damit verbundenen Aufweitung
des Grabens im Bauwerksbereich möglich. Auf Grund der teilweise beengten Platzverhältnisse
für die Baugrube wurde auf eine möglichst hoch liegende Gründung orientiert. Dabei kann auf
Grunderwerb verzichtet werden.
Als Konstruktionsprinzip wurde ein gelenkloser Rahmen gewählt.
Für die Tiefgründung werden jeweils 5 Ortbetonbohrpfähle mit Durchmesser 62 cm mittig unter
den Rahmenstielen angeordnet.
Die Kappen werden gemäß RiZ Kap 7 mit 15 cm Bordanschlag ausgeführt. An den
Kappenrändern werden Füllstabgeländer gemäß RiZ Gel 4 angeordnet. Unterstromseitig
beträgt die Geländerhöhe 1,0 m. Neben dem Geh- und Radweg wird das Geländer mit einer
Höhe von 1,30 m ausgeführt.
4. Kostenberechnung/Finanzierungsplan
Kosten gesamt:
Kosten laut AKS
temporärer Grunderwerb (Miete/Entschädigung)
ökologische Baubegleitung
Prüfstatik
Umverlegung Wasserleitung
Gesamtkosten (GK)
Gesamtkosten
gesamt
481.900,00 €
418.000 €
10.000 €
2.900 €
3.000 €
48.000 €
481.900 €
2017
466.900,00 €
2018
15.000,00 €
5. Bauzeitenplan und Ecktermine
Folgender Grobablauf ist geplant:
Beginn des Ausschreibungsverfahrens:
Vergabegremium:
Zuschlagserteilung:
Baubeginn:
Bauende:
April
Mai
Juni
Juni
Dez.
2017
2017
2017
2017
2017
Während der Bauzeit wird der Verkehr über eine Umfahrung unmittelbar an der Baustelle
vorbeigeführt.
6. Folgekosten
Da es sich um einen Ersatzneubau handelt entstehen keine Folgekosten.
7. Kinderfreundlichkeitsprüfung
Mit dem Ausbau von Geh- und Radwegen wird auch den Belangen von Kindern entsprochen.
Die Absturzsicherung auf der Brücke entspricht mit einem lichten Sprossenabstand von max.
120 mm den Empfehlungen des Bundesministers für Verkehr.
8. Öffentlichkeitsarbeit
Die Information der Öffentlichkeit erfolgt durch das VTA, Abt. 66.4.
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