Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1273844.pdf
Größe
114 kB
Erstellt
03.05.17, 12:00
Aktualisiert
18.05.17, 06:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Einwohneranfrage Nr. VI-EF-04120
Status: öffentlich
Eingereicht von
Konstanze Beyerodt
Betreff:
Nachfragen zu den Antworten zur Vorlage VI-EF-04026-AW-01 Schulnetzplan/Schulentwicklungsplan
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
17.05.2017
schriftliche Beantwortung
Sachverhalt:
Im Schulnetzplan/ Schulentwicklungsplan (vom 27.01.2017) heißt es auf Seite 1 „Für die
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung ist es von grundlegender Bedeutung, wie sich
Planungseckwerte für den Schulraumbedarf […] weiter entwickeln werden. Weiter heißt es
dort auf Seite 3, laut SchulnetzVO § 3, dass „Auslastung und Ausstattung der
Schulgebäude“ vorzuhalten seien. Meines Erachtens und auch im Hinblick auf
Chancengerechtigkeit, gehört eine Turnhallenplanung dazu.
An der 3. Grundschule erhalten weitere fünf (!) Leipziger Schulen Sportunterricht, was mit
einem erheblichen Wege- und Zeitaufwand einhergeht. Andere Schulen besitzen gar keine
Turnhalle – können nur in den „warmen“ Monaten im Freien Sportunterricht erteilen.
Zur Frage 1 der Vorlage VI-EF-04026-AW-01 antworten Sie, die Turnhallenplanung wäre
Bestandteil des Schulraumbedarfs und werde in allen Raumprogrammen mit berücksichtigt.
1.
Wo kann ich die derzeitige Turnhallenplanung nachlesen? (Was wird wo zu
welchem Zeitpunkt geplant/ gebaut.)
Da laut SchulnetzVO der Stadtelternrat das Recht zur Anhörung hat und die
Turnhallenplanung zum Schulraumbedarf gehört (ebenfalls nach SchulnetzVO) sollten die
von
Ihnen
benannte „Maßnahmeund
Investitionsplanung“ für
zusätzliche
Turnhallenkapazitäten öffentlich und einsehbar sein, wie es der Schulentwicklungsplan
ebenfalls ist.
2.
In welchen von Ihnen benannten „allen Raumprogrammen“ ist die städtische
Turnhallenplanung zu finden?
3.
Nach welchem Schlüssel werden die Turnhallen an Leipziger Schulen geplant?
(Schüleranzahl o.ä.)?
Ich bitte um schriftliche Beantwortung und verbleibe mit freundlichem Gruß.
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