Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1272549.pdf
Größe
117 kB
Erstellt
26.04.17, 12:00
Aktualisiert
16.06.17, 12:45
Stichworte
Inhalt der Datei
Verwaltungsausschuss
Neufassung Nr. VI-P-03599-VSP-02
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Wirtschaft und Arbeit
Betreff:
Ein Soziales Zentrum in der Platostraße 1
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Verwaltungsausschuss
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
02.05.2017
Beschlussfassung
Bestätigung
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
X Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Rechtswidrig und/oder
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Sachstandsbericht
X Alternativvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird für die Fortentwicklung des Willkommenszentrums als auch bei
der zukünftigen Nutzung des neuen Stadtbüros im jetzigen Bürgeramt Mitte prüfen, inwiefern
beide
für
Informations-
und
Begegnungsveranstaltungen
Kooperationspartnern der Verwaltung genutzt werden könnten.
1/4
von
zivilgesellschaftlichen
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
2/4
Begründung:
Der in der Petition genannte Standort Platostraße 1 steht für ein „Soziales Zentrum“ nicht zur
Verfügung, weshalb das vom Petenten vorgeschlagene Konzept in Gänze zur Zeit nicht
umsetzbar ist. Das grundsätzliche Anliegen der Petition, eine offene und
diskriminierungsfreie Stadtgesellschaft, wird jedoch schon heute mit der vorgelegten
Konzeption für das „Willkommenszentrum Leipzig“ berücksichtigt (vgl. Informationsvorlage
VI-DS-03451).
Am 08.02.2017 hat die Verwaltung dem Stadtrat ihre Pläne vorgestellt,
Willkommenszentrum im neuen Stadthaus Otto-Schill-Straße 2 einzurichten (1.)
ein
Aufgrund rechtlicher Gegebenheiten am vorgeschlagenen Standort bestanden für die
Verwaltung aber keine Handlungsspielräume für die mit der Petition erstrebte Einrichtung
eines sozialen Zentrums in der Platostraße 1, Alte Kfz-Zulassungsstelle (2.)
1.
Die Verwaltung trägt die Intention der Petition durchaus mit und kann die konzeptionellen
Vorschläge zu Aufbau und Gestaltung selbstorganisierter, selbstgestalteter Räume – als
„Schnittstelle zwischen bürgernaher Politik und zivilgesellschaftlichem Engagement" – in
weiten Teilen nachvollziehen. Der vollständigen Umsetzung dieser Vorschläge sind allerdings
räumliche und finanzielle Grenzen gesetzt (vgl. unten Punkt 2).
Zumindest in einem Teilbereich und durchaus im Sinne der Petition kann die Verwaltung jetzt
schon etwas vorweisen: Mit Vorlage VI-DS-03451 hat sie im Februar dem Stadtrat ihren
Vorschlag zu Aufbau und Etablierung eines Willkommenszentrums Leipzig (WZL)
unterbreitet, der auch so zur Kenntnis genommen wurde. Für Neu-Leipziger mit
Migrationshintergrund - unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus - sollen bestehende
dezentrale Informations- und Beratungsangebote durch eine zentrale, niedrigschwellige
Anlaufstelle ergänzt werden. Das WZL soll ein „Türöffner“ zu Dienstleistungen und
Hilfsangeboten, wie auch in die Bürgergesellschaft sein und sowohl zur schnellen
Orientierung im städtischen Leben, als auch zur Arbeitserleichterung für die anderen
Bereiche beitragen.
Im Sinne einer guten Erreichbarkeit und einer Signalwirkung in die Stadtgesellschaft wird das
WZL zentral im neu öffnenden Stadthaus Otto-Schill-Straße 2 untergebracht, was ein offenes
Raum
konzept mit 2-3 Beratungsplätzen ermöglicht und kurze Wege zu relevanten
Ämtern/Referaten im Neuen Rathaus und im Stadthaus bietet. Die Nähe zum jetzigen
Bürgeramt Mitte lässt bei seiner zukünftigen Nutzung Synergien in Sinne der Petition
erwarten.
2.
Die Petition ging am 29.11.2016 ein und wurde am 09.12.2016 vom Petitionsausschuss zur
Behandlung in der Ratsversammlung angenommen. Am 14.12.2016 erbat die
Geschäftsstelle des Petitionsausschusses einen Verwaltungsstandpunkt. Aufgrund der
rechtlichen Verhältnisse des Grundstücks war der Vorschlag aus der Petition bereits bei
deren Eingang nicht umsetzbar.
Die alte Zulassungsstelle, Platostraße 1, steht zu etwa 1/3 auf dem Flurstück 1149/11, im
Übrigen auf dem Flurstück 1149/33 der Gemarkung Leipzig, jeweils Eigentum der Stadt. Die
Flurstücksgrenze verläuft durch das Gebäude.
3/4
Für Teile von Flurstück 1149/11 hat die Stadt mit einem privaten Wohnungsbauunternehmen
einen notariellen Kaufvertrag geschlossen. Dieses erwirbt unter anderem das nördliche
Drittel
der
Zulassungsstelle
zur
Vervollständigung
(Arrondierung)
seines
Nachbargrundstücks, des früheren Technischen Rathauses. Die erworbenen Flächen sind für
das dortige Projekt zwingend nötig und der Abriss des Gebäudes Platostraße 1 erforderlich.
Das Unternehmen ist seit Herbst 2014 Privateigentümer des früheren Technischen
Rathauses. Mit diesem Privateigentum sind Rechte am Grundstück Platostraße 1 verbunden,
die eine Einigung mit dem Eigentümer zwingend erforderlich machten, unter anderem um
Verpflichtungen der Stadt aus einem Erbbaurechtsvertrag zu erfüllen, der aufgrund des
Stadtratsbeschlusses vom 21.01.2004, RB 1548/04, für das Max-Planck-Institut in der
Stephanstraße abgeschlossen wurde.
Bereits im April 2014 begannen Gespräche über den Erwerb von Teilflächen durch den
Nachbarn. Ab Januar 2015 wurden diese über konkrete Flächen geführt. Bis September 2016
waren sie so weit fortgeschritten, dass der Kaufvertrag ausverhandelt war. Darin sind auch
der Abriss des Gebäudes und der nötige Rangrücktritt von Rechten des Erwerbers an
städtischen Flächen geregelt. Die entstehenden unbebauten Restflächen sind selbstständig
verwertbar, weshalb die Stadt diese vorerst behält.
Den Kaufvertrag hatte die Verwaltung am 02.09.2016 unter der Bedingung der
Genehmigung beurkundet. Dies war zunächst rechtlich unverbindlich und geschah auf
Wunsch des Erwerbers. Der Grundstücksverkehrsausschuss als zuständiges Gremium des
Stadtrats hat den Vertrag in seiner Sitzung vom 28.11.2016 in erster Lesung behandelt und
am 12.12.2016 der Veräußerung zugestimmt. Aufgrund daraufhin erfolgter Genehmigung
wurde der Vertrag wirksam und rechtlich bindend. Der Petent hatte den Ausschuss über sein
Anliegen per E-Mail informiert.
Bereits seit 2010, seit Übernahme des Objekts durch das Liegenschaftsamt und Stilllegung
des benachbarten Technischen Rathauses, gab es Versuche zur Klärung der Verhältnisse
mit dem damaligen Eigentümer. Zu diesem kam aber kein Kontakt zustande.
Das Gebäude in der Platostraße 1 selbst war bereits seit Frühjahr 2014 in keinem nutzbaren
oder guten Zustand mehr. Die Versorgung mit Strom, Wasser und Gas aus dem alten
Technischen Rathaus musste schon 2010 getrennt werden. Eine erneute Inbetriebnahme
hätte die Herstellung eigener Versorgungseinrichtungen mit Kosten von etwa 90.000 €
erfordert. Zudem sind seit 2014 immense Vandalismusschäden entstanden.
Der Betrieb hätte monatlich laufende Kosten im mittleren bis oberen vierstelligen Bereich
verursacht und nach den Einbrüchen 2014 wäre eine Innensanierung für etwa 1 Mio. € nötig
gewesen. Wegen der Anschluss- und Betriebskosten war kein anfragender Interessent
bereit, tatsächlich die Nutzung aufzunehmen.
4/4