Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1261583.pdf
Größe
9,9 MB
Erstellt
20.03.17, 12:00
Aktualisiert
28.04.17, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-03968
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Umwelt und Ordnung
FA Wirtschaft und Arbeit
FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
FA Stadtentwicklung und Bau
SBB Mitte
Ratsversammlung
21.06.2017
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
Durchführungsvereinbarung (Grundlagen) zum Siegerentwurf des
Wettbewerbsverfahrens zum Bayerischen Bahnhof aus 2011
Beschlussvorschlag:
1.
Der Beschluss der Ratsversammlung Nr. RBV-2159/14 vom 16.07.2014
„Rahmenvereinbarung 'Stadtraum Bayerischer Bahnhof'“ wird aufgehoben.
2.
Der Stadtrat beschließt die „Durchführungsvereinbarung (Grundlagen) zum Siegerentwurf
des Wettbewerbsverfahrens zum Bayerischen Bahnhof aus 2011“ vom 21. Oktober 2016 zwischen
der Stadt Leipzig und der BBH Entwicklungs GmbH.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
Sachverhalt:
Die BBH Entwicklungs GmbH, eine Tochtergesellschaft der Leipziger Stadtbau AG, hat im Jahr 2013
große Teile des Areals Bayerischer Bahnhof erworben. Dieses Areal war 2011 Gegenstand eines
städtebaulichen Wettbewerbs, den die Stadt Leipzig gemeinsam mit der Voreigentümerin, der
Deutschen Bahn AG, ausgeschrieben hatte. Im Ergebnis ging der Entwurf der Büros Wessendorf /
Loidl, Berlin als Sieger aus diesem Verfahren hervor.
Für die Umsetzung dieses Entwurfes war der Abschluss einer dreiseitigen Rahmenvereinbarung zur
Gebietsentwicklung zwischen der Deutschen Bahn AG, der BBH Entwicklungs GmbH und der Stadt
Leipzig geplant. Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 16. Juli 2014 dem Abschluss dieser
Rahmenvereinbarung zugestimmt, allerdings gleichzeitig ergänzende Bedingungen formuliert, die
vor Vertragsunterzeichnung umgesetzt werden müssen. Im Verlaufe der anschließenden
Verhandlungen zur Umsetzung dieser Bedingungen ist es – obwohl bei den Beteiligten bezüglich
der grundsätzlichen Zielsetzung der Umsetzung des Siegerentwurfs des Wettbewerbes
Einvernehmen bestand und besteht – in verschiedenen Details zu erheblichen
Meinungsverschiedenheiten zwischen der BBH Entwicklungs GmbH und der Stadt Leipzig
gekommen, die einer Unterzeichnung dieser Rahmenvereinbarung bis zur Vorlage der
Durchführungsvereinbarung (Grundlagen) vom 21. Oktober 2016 entgegen standen.
Um diesen Stillstand der Gespräche zwischen Verwaltung und BBH Entwicklungs GmbH zu
überwinden, haben sich beide Seiten im Frühjahr 2016 zur Einschaltung des Rechtsanwaltes Herrn
von Berg als externen Moderators verständigt. Dieser sollte letztendlich einen ganzheitlichen
Lösungsvorschlag für die Flächen nördlich der Kurt-Eisner- / Semmelweisstraße, insbesondere für
die Entwicklungsflächen östlich des Bahntrogs am Dösner Weg unterbreiten (Abbruch der
ehemaligen Gurkenfabrik, Standort der Kindertagesstätte, Umsetzung des Wohnungsbaus und
Veräußerung der zukünftigen Schulflächen an die Stadt Leipzig). Damit verband sich die Erwartung,
dass durch den Moderationsprozess die grundsätzlichen Meinungsverschiedenheiten aufgelöst
werden können und die städtebauliche Entwicklung des Areals des ehemaligen Bayerischen
Bahnhofs fortgesetzt werden kann.
Auf Basis dieser Initiative wurde im Mai 2016 auf Fach- und Arbeitsebene eine Arbeitsgruppe aus
Mitarbeitern verschiedener Ämter und Dezernate der Stadtverwaltung (Stadtplanungsamt, Untere
Bauaufsicht 2, Dezernat Wirtschaft und Arbeit) und Vertretern der BBH Entwicklungs GmbH unter
Leitung Herrn von Bergs gebildet, die bis Mitte Oktober im wöchentlichen Turnus zu Arbeitstreffen
zusammen kam. Die Grundlagen für die Arbeit der Arbeitsgruppe waren der Siegerentwurf des
Büros Wessendorf/Loidl, Berlin und der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan 397 „Stadtraum
Bayerischer Bahnhof“, Beschluss der Ratsversammlung vom 18.04.2012, veröffentlicht im Amtsblatt
Nr. 9 vom 28.04.2012.
Im Ergebnis dieses Prozesses und unter fachlicher Einbeziehung weiterer Ämter (Amt für
Umweltschutz, Verkehrs- und Tiefbauamt, Amt für Gebäudemanagement), der LVV und externer
Gutachter (Lärm, Artenschutz u.a.) wurde zum 21. Oktober 2016 der Entwurf einer
Durchführungsvereinbarung vorgelegt.
Dabei konzentrierte sich die Arbeitsgruppe auf die Flächen nördlich der Kurt-Eisner-Straße/
Semmelweisstraße. Dort können zur Abdeckung des rasant wachsenden Wohnungsbedarfs kurzbis mittelfristig bis zu 3.000 Wohnungen mit der notwendigen Infrastruktur und ein öffentlicher
Stadtpark als „doppelte Innenentwicklung“ entstehen. Das Areal südlich der Kurt-EisnerStraße/Semmelweisstraße wurde zunächst ausgeklammert, da derzeit dort vorrangig eine
gewerbliche Nutzung in Ergänzung zum MDR und der Media City und ein Standort für eine
mindestens dreizügige Grundschule an der Kurt-Eisner-Straße angedacht sind.
Im Ergebnis des Moderationsverfahrens wurde bereits parallel durch die BBH Entwicklungs GmbH
in Zusammenarbeit mit der Stadt Leipzig ein Werkstattverfahren für eine Wohnbebauung am Dösner
Weg Nord durchgeführt.
Ganz im Sinne einer gemeinsamen Baulandentwicklung in Kooperation zwischen dem Projektträger
und der Stadt Leipzig wird die BBH Entwicklungs GmbH
•
der Stadt Leipzig eine Fläche von ca. 1 ha westlich des Dösner Wegs/südlich der Tarostraße
für die Schulsportfreifläche des künftigen Schulcampus zum Preis von 39 €/m² verkaufen;
•
am nördlichen Ende des Dösner Wegs (Areal ehemals Gurken-Schumann) eine Kita für 165
Kinder errichten;
•
in Abstimmung mit der Stadt die Flächen für den künftigen Stadtpark von der Deutschen
Bahn erwerben, den Stadtpark anlegen und öffentlich widmen sowie anschließend, wenn
gewünscht, an die Stadt Leipzig übertragen;
•
bei Bedarf weitere Kitas in die künftige Bebauung an der Lößniger Straße integrieren.
Darüber hinaus beabsichtigt die BBH Entwicklungs GmbH
•
eine mindestens dreizügige Grundschule südlich der Kurt-Eisner-Straße errichten (der
Standort ist aktuell Bestandteil im Markterkundungsverfahren zum alternativen Schulhausbau);
•
mindestens 30% der Wohnungen in einer Größe errichten, für die nach KdU gemäß SGB II
bzw. den Richtlinien des Freistaates Sachsen eine Förderfähigkeit gegeben ist;
•
in Abstimmung mit der Stadt Leipzig Bauvoranfragen für die Teilflächen Dösner Weg Nord
(Ergebnis Werkstattverfahren), Kita ehemals Gurken-Schumann, Portikus / Bayrischer Platz und
Kohlenstraße einreichen und
•
die Kosten der Herstellung der inneren und äußeren Erschließung tragen.
Das bestehende privatrechtliche Verhältnis mit der Distillery wird zwischen Mieter und Vermieter
(Vorhabenträger) einvernehmlich geregelt.
Für die nach § 34 BauGB bebaubaren Flächen (Kita ehemals Gurken-Schumann,
Portikus/Bayerischer Platz und Kohlenstraße) beabsichtigt die BBH Entwicklungs GmbH –
aufbauend auf den Bauvoranfragen - Planungswerkstätten nach dem Vorbild der Wohnbebauung
Dösner Weg unter Beteiligung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Bau und - als
sachverständige Berater und sachkundige Bürger - des Stadtbezirksbeirates Mitte bzw. Süd und der
Bürgervereine der angrenzenden Areale mit entsprechender öffentlicher Ausstellung der Ergebnisse
durchzuführen.
Zur Fortschreibung der Planungen der erweiterten Inneren Südvorstadt an der Lößniger Straße und
der Planung des Stadtpark sollen in Fortsetzung des Ende 2012 begonnen Zusammenwirkens
entsprechende Bürgerwerkstätten und Bürgerforen in die Gesamtentwicklung integriert werden.
Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau wird nach Inkrafttreten der
Durchführungsvereinbarung vierteljährlich durch die Verwaltung gemeinsam mit der BBH
Entwicklungs GmbH über den Planungs- und Realisierungsfortschritt informiert.
Im Falle einer zügigen Umsetzung und Ratifizierung der Durchführungsvereinbarung und der
Ergebnisse des Moderationsverfahrens könnte noch in 2017, spätestens aber im Frühjahr 2018 mit
dem Bau der ca. 200 Mietwohnungen am Dösner Weg Nord begonnen werden.
Anlagen:
Durchführungsvereinbarung vom 21. Oktober 2016
Präsentation (Folien) vom 19. Oktober 2016
Synopse Rahmenvereinbarung / Durchführungsvereinbarung
Sachverhalt
Die BBH Entwicklungs GmbH, eine Tochtergesellschaft der Leipziger Stadtbau AG, hat im Jahr
2013 große Teile des Areals Bayerischer Bahnhof erworben. Dieses Areal war 2011 Gegenstand
eines städtebaulichen Wettbewerbs, den die Stadt Leipzig gemeinsam mit der Voreigentümerin,
der Deutschen Bahn AG, ausgeschrieben hatte. Im Ergebnis ging der Entwurf der Büros
Wessendorf / Loidl, Berlin als Sieger aus diesem Verfahren hervor.
Für die Umsetzung dieses Entwurfes war der Abschluss einer dreiseitigen Rahmenvereinbarung
zur Gebietsentwicklung zwischen der Deutschen Bahn AG, der BBH Entwicklungs GmbH und der
Stadt Leipzig geplant. Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 16. Juli 2014 dem Abschluss dieser
Rahmenvereinbarung zugestimmt, allerdings gleichzeitig ergänzende Bedingungen formuliert, die
vor Vertragsunterzeichnung umgesetzt werden müssen. Im Verlaufe der anschließenden
Verhandlungen zur Umsetzung dieser Bedingungen ist es – obwohl bei den Beteiligten bezüglich
der grundsätzlichen Zielsetzung der Umsetzung des Siegerentwurfs des Wettbewerbes
Einvernehmen bestand und besteht – in verschiedenen Details zu erheblichen
Meinungsverschiedenheiten zwischen der BBH Entwicklungs GmbH und der Stadt Leipzig
gekommen, die einer Unterzeichnung dieser Rahmenvereinbarung bis zur Vorlage der
Durchführungsvereinbarung (Grundlagen) vom 21. Oktober 2016 entgegen standen.
Um diesen Stillstand der Gespräche zwischen Verwaltung und BBH Entwicklungs GmbH zu
überwinden, haben sich beide Seiten im Frühjahr 2016 zur Einschaltung des Rechtsanwaltes
Herrn von Berg als externen Moderators verständigt. Dieser sollte letztendlich einen
ganzheitlichen Lösungsvorschlag für die Flächen nördlich der Kurt-Eisner- / Semmelweisstraße,
insbesondere für die Entwicklungsflächen östlich des Bahntrogs am Dösner Weg unterbreiten
(Abbruch der ehemaligen Gurkenfabrik, Standort der Kindertagesstätte, Umsetzung des
Wohnungsbaus und Veräußerung der zukünftigen Schulflächen an die Stadt Leipzig). Damit
verband sich die Erwartung, dass durch den Moderationsprozess die grundsätzlichen
Meinungsverschiedenheiten aufgelöst werden können und die städtebauliche Entwicklung des
Areals des ehemaligen Bayerischen Bahnhofs fortgesetzt werden kann.
Auf Basis dieser Initiative wurde im Mai 2016 auf Fach- und Arbeitsebene eine Arbeitsgruppe aus
Mitarbeitern verschiedener Ämter und Dezernate der Stadtverwaltung (Stadtplanungsamt, Untere
Bauaufsicht 2, Dezernat Wirtschaft und Arbeit) und Vertretern der BBH Entwicklungs GmbH unter
Leitung Herrn von Bergs gebildet, die bis Mitte Oktober im wöchentlichen Turnus zu Arbeitstreffen
zusammen kam. Die Grundlagen für die Arbeit der Arbeitsgruppe waren der Siegerentwurf des
Büros Wessendorf/Loidl, Berlin und der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan 397
„Stadtraum Bayerischer Bahnhof“, Beschluss der Ratsversammlung vom 18.04.2012,
veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 9 vom 28.04.2012.
Im Ergebnis dieses Prozesses und unter fachlicher Einbeziehung weiterer Ämter (Amt für
Umweltschutz, Verkehrs- und Tiefbauamt, Amt für Gebäudemanagement), der LVV und externer
Gutachter (Lärm, Artenschutz u.a.) wurde zum 21. Oktober 2016 der
Entwurf einer
Durchführungsvereinbarung vorgelegt.
Dabei konzentrierte sich die Arbeitsgruppe auf die Flächen nördlich der Kurt-Eisner-Straße/
Semmelweisstraße. Dort können zur Abdeckung des rasant wachsenden Wohnungsbedarfs kurzbis mittelfristig bis zu 3.000 Wohnungen mit der notwendigen Infrastruktur und ein öffentlicher
Stadtpark als „doppelte Innenentwicklung“ entstehen. Das Areal südlich der Kurt-EisnerStraße/Semmelweisstraße wurde zunächst ausgeklammert, da derzeit dort vorrangig eine
gewerbliche Nutzung in Ergänzung zum MDR und der Media City und ein Standort für eine
mindestens dreizügige Grundschule an der Kurt-Eisner-Straße angedacht sind.
Im Ergebnis des Moderationsverfahrens wurde bereits parallel durch die BBH Entwicklungs GmbH
in Zusammenarbeit mit der Stadt Leipzig ein Werkstattverfahren für eine Wohnbebauung am
Dösner Weg Nord durchgeführt.
Ganz im Sinne einer gemeinsamen Baulandentwicklung in Kooperation zwischen dem
Projektträger und der Stadt Leipzig wird die BBH Entwicklungs GmbH
✔ der Stadt Leipzig eine Fläche von ca. 1 ha westlich des Dösner Wegs/südlich der
Tarostraße für eine Schulsportfreifläche des künftigen Schulcampus zum Preis von 39 €/m²
verkaufen;
✔ am nördlichen Ende des Dösner Wegs (Areal ehemals Gurken-Schumann) eine Kita für
165 Kinder errichten;
✔ in Abstimmung mit der Stadt die Flächen für den künftigen Stadtpark von der Deutschen
Bahn erwerben, den Stadtpark anlegen und öffentlich widmen sowie anschließend, wenn
gewünscht, an die Stadt Leipzig übertragen;
✔ bei Bedarf weitere Kitas in die künftige Bebauung an der Lößniger Straße integrieren.
Darüber hinaus beabsichtigt die BBH Entwicklungs GmbH
✔ eine mindestens dreizügige Grundschule südlich der Kurt-Eisner-Straße errichten (der
Standort ist aktuell Bestandteil im Markterkundungsverfahren zum alternativen
Schulhausbau);
✔ mindestens 30% der Wohnungen in einer Größe errichten, für die nach KdU gemäß SGB II
bzw. den Richtlinien des Freistaats Sachsen eine Förderfähigkeit gegeben ist;
✔ in Abstimmung mit der Stadt Leipzig Bauvoranfragen für die Teilflächen Dösner Weg Nord
(Ergebnis Werkstattverfahren), Kita ehemelas Gurken-Schumann, Portikus / Bayrischer
Platz und Kohlenstraße einreichen und
✔ die Kosten der Herstellung der inneren und äußeren Erschließung tragen.
Das bestehende privatrechtliche Verhältnis mit der Distillery wird zwischen Mieter und Vermieter
(Vorhabenträger) einvernehmlich geregelt.
Für die nach § 34 BauGB bebaubaren Flächen (Kita ehemals Gurken-Schumann,
Portikus/Bayerischer Platz und Kohlenstraße) werden – aufbauend auf den Bauvoranfragen Planungswerkstätten nach dem Vorbild der Wohnbebauung Dösner Weg unter Beteiligung des
Fachausschusses Stadtentwicklung und Bau und - als sachverständige Berater und sachkundige
Bürger - des Stadtbezirksbeirates Mitte bzw. Süd und der Bürgervereine der angrenzenden Areale
mit entsprechender öffentlicher Ausstellung der Ergebnisse durchgeführt.
Zur Fortschreibung der Planungen der erweiterten Inneren Südvorstadt an der Lößniger Straße
und der Planung des Stadtpark werden in Fortsetzung des Ende 2012 begonnen
Zusammenwirkens entsprechende Bürgerwerkstätten und Bürgerforen in die Gesamtentwicklung
integriert.
Der
Fachausschuss
Stadtentwicklung
und
Bau
wird
nach
Inkrafttreten
der
Durchführungsvereinbarung vierteljährlich durch die Verwaltung gemeinsam mit der BBH
Entwicklungs GmbH über den Planungs- und Realisierungsfortschritt informiert.
Im Falle einer zügigen Umsetzung und Ratifizierung der Durchführungasvereinbarung und der
Ergebnisse des Moderationsverfahrens könnte noch in 2017 mit dem Bau der ca. 200
Mietwohnungen am Dösner Weg Nord begonnen werden.
Anlage
Durchführungsvereinbarung
Präsentation (Folien)
Synopse Rahmenvereinbarung / Durchführungsvereinbarung
Durchführungsvereinbarung (Grundlagen) zum Siegerentwurf des
Wettbewerbsverfahrens zum Bayerischen Bahnhof aus 2011
zwischen
der
Stadt Leipzig
Der Oberbürgermeister
l\/lartin-Luther-Ring 4-6
04109 Leipzig
und
der
BBH Entwicklungs GmbH
diese vertreten durch die gemeinsam vertretungsberechtigten
Geschäftsführer
Herrn
Hannes-Alexander
Koefer
und
Herrn
Sebastian Jagiella
Reichsstraße 1-9
04109 Leipzig
Präambel
Ausgangssituation /Status bis April 2016
Durch die BBH wurden Teile des Stadtraumes Bayerischer Bahnhof im Jahre 2013
erworben. Es folgten Verhandlungen zwischen den Beteiligten auf Grundlage des
Siegerentwurfes aus dem Wettbewerb von 2011. Die Verhandlungen haben bis Anfang
2016 zu keinem Erfolg geführt, obwohl man in den Zielsetzungen grundsätzlich
übereinstimmte. Es existiert zwar der Entwurf einer Rahmenvereinbarung aus dem
Jahre 2014, der durch den Stadtrat mit ergänzenden Auflagen auch 2014 genehmigt,
aber von beiden Seiten dann nicht unterschrieben wurde.
Mediationsverfahren /Vorbereitung und Aufgabenstellung
lm April 2016 wurde dann durch die Stadt Leipzig in Abstimmung mit der BBH
beschlossen, ein Mediationsverfahren zu beginnen. Dazu wurde eine feste
Arbeitsgruppe, bestehend aus der BBH (Herr Koefer, Herr Mühlner, Herr Blieske), dem
Stadtplanungsamt (Frau Scheller und Herr Lenke), der Bauaufsichtsbehörde (Frau
Brestrich und Frau Kossowsky) sowie dem Dezernat Wirtschaft und Arbeit (Herr
Staacke und Frau Hähle) unter Leitung eines externen Mediators (Herr v. Berg)
bestimmt.
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ln Vorbereitung des Verfahrens wurden für den Dösner Weg Nord sowohl die bereits
durch die BBH gestellte Bauvoranfrage wie auch ein zwischenzeitlich vorgesehener
städtischer Aufstellungsbeschluss für einen B-Plan zurückgenommen, um so eine
kooperative Lösung zu ermöglichen.
Aufgabe des Mediationsverfahrens war die Bebauung des östlich des Bahntroges
gelegenen Teils am Dösner Weg (Wohnen und Schule) kurzfristig sicherzustellen sowie
eine Gesamtlösung für den Bayerischen Bahnhof nach sozialen, ökologischen und
baurechtlichen Kriterien aufzuzeigen.
I.
II
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E.
Grundlagen
Die Grundlagen für die Arbeit der Arbeitsgruppe waren der Siegerentwurf zum
Stadtraum Bayerischer Bahnhof des Büro Wessendorf/Loidl aus dem Jahre 2011,
ebenso der Aufstellungsbeschluss zum B-Plan 397 „Stadtraum Bayerischer Bahnhof“,
Beschluss der Ratsversammlung vom 18.04.2012, veröffentlich im Amtsblatt Nr. 9 vom
28.04.2012.
E
E
E
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Ziele
I
Insgesamt sollten die sich zwischenzeitlich aus dem starken Bevölkerungswachstum
ergebenden geänderten Voraussetzungen und Ansprüche an den Stadtraum lhren
Niederschlag in einer weiterentwickelten, angepaßten und fortgeschriebenen Planung
finden:
I
-
Soziale Infrastruktur (Schulen, KlTA's)
Schaffung von dringend benötigten Wohnraum auf enger werdenden Flächen
I
I
I
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Einen solchen Lösungsweg zeigt die Mediationsgruppe nachfolgend auf.
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I
Vorgehensweise
Die Arbeitsgruppe konzentrierte sich im Wesentlichen auf die Flächen nördlich der KurtEisner-Straße/Semmelweisbrücke, da hier vorrangig die qualitativ hochwertigen und in
der Stadt benötigten Nutzungen kurzfristig bis mittelfristig angesiedelt werden können.
Entsprechend wurde die südliche Teilfläche zunächst ausgeklammert, da hier vorrangig
eine gewerbliche Entwicklung in Ergänzung zum MDR und der l\/ledia-City angedacht
ist.
Ausgenommen hiervon wurde die Errichtung einer 3-zügigen Grundschule südlich der
Kurt-Elsner-Straße westlich des Citytunnels; entsprechend dem sich ergebenden
Bedarf. Die Schule soll vorrangig für die Kinder in den neugeschaffenen Wohnungen
innerhalb des Stadtraumes zur Verfügung stehen.
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Arbeitsweise I Verlauf/ Koordination
Nachfolgend wurde folgender Vorschlag unter Konsultation
des Amtes für Umweltschutz,
des Verkehrs- und Tlefbauamtes,
des Liegenschaftsamtes,
des Amtes für Gebäudemanagement,
der „Leipziger Gruppe“ sowie
weitere externer Gutachter und Ingenieure
im Mediationsverfahren erarbeitet.
Ergebnis
Der Vorschlag erfüllt die sozialen Planungsziele aus dem Jahre 2011 aus dem
Siegerentwurf (zwei KlTAs sowie eine Grundschule) und ergänzt diese um zwei
weiterführende 5-zügige Schulen (eine Oberschule und ein Gymnasium).
Ebenso entstehen ca. 3.000 Wohnungen und große Teile des ehemaligen
Bahnhofsgeländes werden zu einem öffentlichen Stadtpark umgewandelt.
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Teil 1 - Flächen östlich des City-Tunnels Leipzig
Der Dösner Weg unterteilt sich an der Ostseite des Troges in drei
Themenbereiche nämlich in den
Dösener Weg Süd, (das neu zu schaffende Schulgelände von der
Tarostraße bis zur Semmelweisstraße) in den
Dösner Weg Nord (Wohnbebauung) sowie das
Areal ehemals Gurken Schumann (KITA und Grünflächen).
Dösner Weg - Süd (Schulen) - Anlage Folie Konzeption Baurecht/
Teilfläche 7 I Gelbe Markierung
1.1.
Dieses Areal wird nördlich durch die Verlängerung der nördlichen Seite
der Tarostraße gebildet. Die südliche Grenze bildet die
Semmelweisstraße.
Die Teilfläche im Eigentum der BBH, mit einer Fläche von ca. 1 ha, wird
an die Stadt Leipzig verkauft. Sie wird künftig in den neu entstehenden
Schulcampus (5-zügige Oberschule, 5-zügiges Gymnasium, bis zu 3
Sporthallen) integriert.
Der Notarvertrag ist im Wesentlichen abgestimmt und kann gemäß
Zeitplan (Anlage Folie Zeitplan) abgeschlossen werden.
Der Besitzübergang erfolgt zu dem Zeitpunkt, wenn die Stadt die Flächen
für den Neubau benötigt bzw. frühestens nach der Veröffentlichung des
Aufstellungsbeschlüsse für den B-Plan und den vorhabenbezogenen BPlan für die Areale Lößniger Str. / Kurt-Elsner-Str. (siehe Punkt 2.2. und
2.3.). Darüber hinaus sind derzeit noch l\/ieter auf dem Gelände ansässig
und es handelt sich um einen Vermessurgskauf.
Kaufpreisfälligkeit nach Besitzübergang. Der Kaufpreis beträgt 39,- ê/m2
gemäß Schreiben des Vorhabenträgers vom 14. Mai 2014.
Dösner Weg - Nord (Wohnen) - Anlage Folie Konzeption Baurecht/
Teilfläche 4
1.2.
Bei diesem Areal handelt es sich um den Abschnitt zwischen PabloNeruda-Sclnule und Tarostraße.
Aufgrund des Mediationsverfahrens wurde ein von Stadt und BBH
gemeinsam initliertes Werkstattverfahren durchgeführt. Die Ergebnisse
wurden im Rahmen der Jurysitzung am 19.10.2016 präsentiert. Es
entstehen ca. 180 Wohnungen. 30% dieser Wohnungen sollen, aufgrund
ihrer Größe, dem KdU-Satz gemäß SGB ll entsprechen (damit theoretisch
förderfähig).
Der Baubeginn ist für 2017 geplant.
Die Genehmigung erfolgt nach § 34 BauGB.
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Areal ehemals „Gurken-Schumann“
1.3.1
KiTa Anlage - Folie Konzeption Baurecht I Teilfläche 3
Bei diesem Areal handelt es sich um die Fläche am nördlichen Ende des
Dösner Wegs.
lm Wettbewerbsentwurf aus 2011 ist dieser Bereich als Grünfläche
ausgewiesen.
Derzeit ist ein Teil der Gebäude noch vermietet; ein Erhalt und die
Nachnutzung am Standort sind im Zuge einer Neuentwicklung
wirtschaftlich zu hinterfragen. Die historische Bebauung soll dafür
rückgebaut werden.
Aufgrund des an die BBH schon seit längerem gerichteten Wunsches
durch Stadt und Französisches Schulzentrum zum Bau einer KlTA
entsteht auf einer Teilfläche der Neubau einer KITA für 165 Kinder
(mehrgeschossig, kompakt, flächensparend); in Nachbarschaft zum
Französischen Campus.
Ein bisher diskutierter Neubau unter Inanspruchnahme von Straßenfläche
wird aus wirtschaftlichen, verkehrs- und bauordnungsrechtlichen sowie
zeitlichen Gründen seitens der Arbeitsgruppe nicht befürwortet und
erscheint, auch aufgrund des Straßenzuschnitts, objektiv kaum
durchführbar.
Daher ist die KITA auf dem Gelände von „Gurken-Schumann“ zu
errichten. Die Grundfläche der KlTA beträgt ca. 800 bis 1.000 m2; zzgl
Frei- und Spielflächen die analog wie eine Grünfläche zum Stadtpark
gestaltet ist. Die ca. 800 bis 1.000 m2 entsprechen in etwa den beiden
südlichsten Hallen der ehemaligen Gurkenfabrik.
Die Bebauung erfolgt nach § 34 BauGB, unter Bezugnahme auf die
benachbarte 5-geschossige P-a Schule.
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1.3.2.
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Künftiger Stadtpark I Grünflächen - Folie Konzeption Baurecht/
Teilfläche 5b
Bei diesem Areal handelt es sich um die Flächen von „GurkenSchumann“, die nicht durch die KlTA in Anspruch genommen werden.
Diese Flächen werden nach ihrer Herstellung als Grünflächen (Stadtpark)
öffentlich gewidmet und könnten, wenn gewünscht, an die Stadt Leipzig
übergehen. Voraussetzung ist die einheitliche Eigentumssituation I
Bewirtschaftung der Gesamtflächen des künftigen Stadtparkes. (s. Punkt
2.2
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Ein Teil des Areals wird künftig dem Management des
Oberflächenwassers dienen. Ein entsprechendes Gutachten ist im
Rahmen des Mediationsverfahrens gemeinsam durch Stadt und BBH
beauftragt worden. Somit entstehen besonders wertige Ersatz- und
Ausgleichflächen im Rahmen der Gesamtentwicklung „Stadtraum
Bayerischer Bahnhof“.
Der hierfür notwendige baurechtliche Regelungsrahmen für Ersatz- und
Ausgleichmaßnahmen sind innerhalb des Aufstellungsbeschlusses zum
B-Plan 397 zu regeln. Falls dies nicht möglich ist, werden hierzu
Regelungen im Rahmen des B-Planes Lößniger Straße getroffen (s.
Punkt 2.2.).
Die im ursprünglichen Siegerentwurf aus 2011 unmittelbar vor dem
bestehenden 10-Geschossern geplante Sportspange entfällt
entsprechend dem Ergebnis der ersten Bürgerbeteiligung. Die Flächen
der Sportspange werden durch den Eigentümer als Grünfläche in den
künftigen öffentlichen Stadtpark integriert.
Sollte zu einem späteren Zeitpunkt eine Ausweisung der, heute der BBH
gehörenden Flächen, als Bauland erfolgen und die Stadt ist
zwischenzeitlich Eigentümer dieser Flächen geworden, erhält die BBH
diese Flächen zum ursprünglichen Erwerbspreis von der Stadt zurück.
Portikus I Bayerischer Platz (Mischnutzung) - Folie Konzeption
Baurecht I Teilfläche 1
Es handelt sich um das Areal am Bayerischen Platz, unmittelbar am
Portikus und östlich der Bahntrasse.
Die ursprüngliche Ankunftshalle wird (wie bereits die Abfahrtshalle durch
den Gastronomiebetreiber) unter denkmalpflegerischen Aspekten wieder
hergestellt. Die vorhandene Bausubstanz ist dabei so weit wie möglich zu
integrieren. Gleiches gilt für die ursprüngliche Bahnhofshalle im Bereich
des ehemaligen Gleiskörpers.
An der Straße des 18.0ktober wird ein Neubau errichtet. Hier wird - unter
Durchführung eines Fassadenwettbewerbes - als Auftakt im
Straßenverlauf ein Hochpunkt bis ca. 35 m entstehen (Ableitung der Höhe
von den Nachbargebäuden an der Straße des 18. Oktober).
Eine fußläufige Verbindung zwischen dem Bayerischen Platz und dem
künftigen Stadtpark ist herzustellen.
Auch diese Fläche wird nach §34 BauGB bebaut.
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Teil 2 - Fläche westlich des CTL
2.1.
Kohlenstraße (Wohnen) - Folie Konzeption Baurecht I Teilfläche 2
Aufgrund geänderter Rahmenbedingungen (erwartete Bevölkerung
720.000 bis 2030) entsteht in Weiterentwicklung des Sieger-Entwurfs aus
2011 nun mehrgeschosslger Wohnungsbau (fünf Geschosse plus
Dachgeschoß) in offener Bauweise. (Ursprünglich waren an dieser Stelle
kleine Stadthäuser geplant).
Auf einem Teil dieses Baufeldes können gegebenenfalls Baugruppen
etabliert werden.
Die Bebauung erfolgte nach §34 BauGB.
2.2.
Lößniger Str/ Kurt-Eisner-Str (Wohnen) - Folie Konzeption Baurecht/
Teilfläche 5 I 5a und 5b
Es entsteht ein Stadtquartler mit sozialer Durchmischung und
entsprechender Infrastruktur; keine (I) abgeschlossenen Wohnquartiere.
Die Struktur der inneren Südvorstadt wird fortgeschrieben und weiter
entwickelt.
Grundlage ist die Fortschreibung des Siegerentwurfes 2011 mittels eines
qualifzierten Masterplans zwecks Anpassung an die geänderten
Rahmenbedingungen. Die Fortschreibung ist u.a notwendig durch die
zwischenzeitlich erteilten Baugenehmigungen für Nachbarflächen
innerl^alb des Stadtraumes für die Areale Lößniger Straße I Ecke KurtEisne*-Straße, die eine Veränderung der städtebaulichen Planung in
diesem Bereich erfordern.
Der Masterplan enthält folgende Bestandteile:
I
I
I
I
I
I
I
I
I
Stadtstruktur
Städtebauliche Ziele und Ziele des Bauherren
Straßenquerschnitte
Flächen für Feuerwehr/ Rettungswege
Wohnungsschlüssel
Einzelhandel / Ouartiersversorgung
Abstandsflächen
Grün- und Freiflächengestaltung
Parkraummanagement
Nach Vorliegen dieses Masterplans wird über das planungsrechtliche
Instrumentarium entschieden.
Zur Präzisierung der Planungsziele wird ein separater
Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst.
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lm Einzelnen soll es im Bebauungsplan Festlegungen zu folgenden
Parametern geben:
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I
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Städtebauliches Konzept mit Festlegungen zur Bauweise, von
Baufenstern/-flächen, Maß der baulichen Nutzung,
Geschossigkelt
Art der baulichen Nutzung (allgemeines Wohngebiet WA)
Erschließung
Nachweis und Ausgestaltung der PKW-Stellplätze
Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen
Genau wie beim Dösner Weg Nord werden 30% der Wohnungen Größen
(Fläche/Anzahl Zimmer) haben, für die nach KdU gemäß SGB ll eine
theoretische Förderfähigkeit gegeben ist; Der Wohnungsmix orientiert
sind an dem realen Bedarf.
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Auf einem Teil dieses Baufeldes können gegebenenfalls Baugruppen
etabliert werden
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Bei sich ergebendem Bedarf ist die BBH bereit, in diesem Bereich noch
eine zusätzliche KITA zu errichten.
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Die benachbarten Grünflächen (5a und 5b) werden in das o.g. B-PlanVerfahren (Abs. 2) als Ersatz- + Ausgleichsmaßnahmen sowie für
Regenwassermanagement mit einbezogen. D.h. es gibt ein B-PlanVerfahren zu 5, 5a, 5b. Deshalb ist-es fotl~ n die BBH die
Grünflächen von der Bahn
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Die Herstellung dieser Flächen als Erschließungsanlagen gemäß BauGB
soll durch den Eigentümer BBH als begünstigten und verursachenden
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Das Eigentum an diesen Flächen k-ann %wehPba %ger „A
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an die Stadt übergehen,
Die notwendigen Details der Ausgestaltung I Qualität der Ersatz- und
Ausgleichmaßnahmen sind derzeit noch nicht definiert. Die genaue
Festlegung erfolgt im Rahmen des Bauleitplanprozesses.
lm Falle der Eigentumsübertragung an die Stadt Leipzig (Herstellung
durch Investor und anschließende Ubergabe an die Stadt Leipzig oder
alternativ die mögliche Übergabe des entsiegelten und von Altlasten
befreiten Areals und Ablösung der Ausgleichsverpflichtung durch die BBH
mit anschließender Planung und Bau durch die Stadt Leipzig) ist der
Abschluss eines städtebaulichen Vertrages notwendig.
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Das bestehende privatrechtliche Verhältnis mit der Distillery wird
einvernehmlich geregelt werden; Gespräche zwischen BBH und Betreiber
hierzu laufen bereits.
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21 - Oktober 2016
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2.3.
Kurt-Eisner-Straße (Mischnutzung) - Folie Konzeption Baurecht I Teilfläche
6
Das Areal liegt direkt an der nördlichen Seite der Kurt-Eisner-Straße.
Für einen konkreten Betreiber/ Investor wird durch die BBH ein
vorhabenbezogener B-Plan erstellt. Die künftigen Nutzungen werden
sein: Büro-Verwaltung, Senioren-Wohnen sowie ergänzende soziale
Einrichtungen
Bei Bedarf wird an dieser Stelle auch „Zentrales Parken“ für die Bereiche
5 und 6 untergebracht.
2.4.
Kurt-Eisner-Str (südlich) -(Grundschule, KlTA) - Folie Konzeption Baurecht
I Teilfläche 8
Das Areal liegt direkt an der südlichen Seite der Kurt-Eisner-Straße.
Vorhaltefläche zur Errichtung einer 3-zügigen Grundschule durch den
Investor bei Bedarf und vorrangig für die Kinder in den neu entstandenen
Wohnungen im Stadtraum Bayerischer Bahnhof.
Aktuell ist dieser Standort im Markterkundungsverfahren enthalten.
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21. oktober 2016
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Teil 3 - Stadtökologisches Konzept
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Die Konzeption des Siegerentwurfes 2011 bleibt erhalten und wird nur in
Teilbereichen den geänderten Rahmenparametern angepasst. Kern bleibt
das Freihalten der Ventilationsbahn I Kaltluftschneise entlang des
Bahntroges.
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lm Sinne der zeitlichen Straffung und Koordinierung wird empfohlen, dass
die BBH die Grünfreiflächen von der Bahn ankauft (s. Punkt 2.2).
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Die bereits angelegten Ausgleichsflächen des City-Tunnel-Leipzig (CTL)
werden ergänzt durch die zusätzlichen Maßnahmen im Rahmen der
beschriebenen Neubauvorhaben. Diese sind die Grundlage des neu
entstehenden Stadtparks (s. Punkt 2.2).
Ii.
Die neuen Wohnquartiere entsprechen den Kriterien moderner
Stadtgestaltung durch:
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Schaffung von innerstädtischen Freiräumen der offenen und
geschlossenen Blockrandbebauung.
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Entwicklung der Aufenthalts- und Stadtbildqualität in dicht bebauten
innerstädtischen Räumen durch:
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Schaffung von begrünten lnnenhöfen
ø
Extensiv begrünten Flachdächer und ggf. bodengebundene
Fassadenbegrünung
Ii
ø
Straßenbaumpflanzungen, Herstellung der Verbindung zum
künftigen Stadtpark „Bayerischer Bahnhof“
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Autoarme Wohnquartiere
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Einbindung in das Grün- und Wegesystem der Südvorstadt
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Der Stadtpark wird entsprechend den geltenden Regularien angelegt.
Dabei werden alle Aspekte, einschließlich Altlastenuntersuchung/-sanierung, Artenschutz und Regenwassermanagement, etc. beachtet und mit
den Ämtern der Stadt koordiniert.
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21. oktober 2016
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Teil 4 - Juristischer Rahmen
Derjuristische Rahmen ergibt sich aus den im Zeitplan beschriebenen Schritten und
deren Abfolge.
Dies sieht wie folgt aus:
Nachdem die Ergebnisse des Mediationsverfahrens die Zustimmung beider Seiten
gefunden hat, kann die „Durchführungsvereinbarung (Grundlagen) zum Siegerentwurf
des Wettbewerbsverfahrens zum Bayerischen Bahnhof aus 2011“ paraphiert werden.
Dann soll die Vorlage möglicherweise in den Stadtrat, da bereits ein Beschluss zum
Bayerischen Bahnhof gefasst (Ratssitzung vom 16.07.2014) wurde.
Parallel werden seitens der BBH die Bauvoranfragen eingereicht.
Nach Beschluss des Stadtrates zur Durchführungsvereinbarung, werden an einem Tag
-
die Durchführungsvereinbarung unterschrieben
der Kaufvertrag Dösner Weg Süd notariell beurkundet und
die Bauvorbescheide übergeben.
Das Übrige ergibt sich aus dem nachfolgenden Zeitplan (Teil 5 bzw. Folie Zeitliche
Abfolge).
Arbeitsweise und weitere Durchführung
Voraussetzung für die Umsetzung der Vereinbarung ist, dass die Beteiligten des
Mediationsverfahrens seitens der Stadt Leipzig (insbesondere Bauordnungs- und
Bauplanungsrecht) und der BBH Entwicklungs GmbH das weitere Verfahren zum
Stadtraum Bayerischer Bahnhof auch weiter verantwortlich betreuen.
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21. oktober 2016
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Teil 5 - Zeitablauf (Folie Zeitliche Abfolge)
Okt 2016
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19.10.2016 Jurysitzung Werkstattverfahren Dösner Weg-Nord
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21.10.2016 I 25.10.2016
Nov 2016
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Vorstellung Ergebnisse Mediationsgruppe und
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beiderseitige Paraphierung Durchführungsvereinbarung
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Finale Abstimmung Kaufvertrag DösnerWeg-Süd
(Schulcampus - Ankauf durch Stadt Leipzig)
Einreichung Bauvoranfragen für Areale für Bebauung nach § 34
BauGB durch BBH (Gebiete 1,2,3,4 gemäß Folie Konzeption
Baurecht)
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Dösner Weg-Nord (Wohnen)
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Dösner Weg KITA
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Kohlenstraße (Wohnen)
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Portikus - Bayerischer Platz (Gewerbe I
Mischnutzung)
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Beantragung vorhabenbezogener B-Plan für Kurt-Eisner-Straße
durch BBH
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Beginn Erarbeitung qualifizierter Masterplan für Areal LößnigerStraße (Gebiete 5,5a und 5b gemäß Folie Konzeption
Baurecht); darauf aufbauend Aufstellungsbeschluss für B-Plan
Ü:
Setzen der Durchführungsvereinbarung in juristischen Kontext
(wenn erforderlich)
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Jan/Feb
2017
Stadtratsbeschluss zur Durchführungsvereinbarung (i.V.m.
Aufhebung vorhergehender Beschlüsse)
Mär 2017
Genehmigung sämtlicher Bauvoranfragen, parallel dazu
Unterzeichnung Kaufvertrag Dösner Weg Süd (Schulcampus,
der Kaufverttrag noch aufschiebend bedingt), parallel dazu
Unterzeichnung der Durchführungsvereinbarung
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21. Oktober 2016
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Apr 2017
Aug 2017
Anträge auf Baugenehmigung durch BBH für
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Dösner Weg-Nord (Wohnen)
I
Dösner Weg KlTA
Erteilung Baugenehmigung Dösner Weg-Nord
Erteilung Baugenehmigung Dösner Weg KITA
Sept 2017
Aufstellungsbeschluss vorh.-bez. B-Plan & ggf. B-Plan
Wirksamkeit Kaufvertrag Dösner Weg Süd (Schulcampus)
Baubeginn Wohnungen Dösner Weg-Nord
Baubeginn KlTA Dösner Weg
Fazit:
Sollte dem Vorschlag der Mediationsgruppe mehrheitlich gefolgt werden, würde
innerhalb kürzester Zeit die Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen möglich sein
Die notwendigen Verwaltungsakte können zeitnah eingeleitet werden.
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21. oktober 2016
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Lösungsvorschlag
aus dem Mediationsverfahren
Globale Nutzungsstruktur
Soziale Infrastruktur
Konzept Wohnen
Konzept Erschließung
Konzept Baurecht
Zeitplan
Globale Nutzungsstruktur
Soziale und
generationsübergreifende Durchmischung
Öffentlicher Stadtpark
(inkl. Ausgleichsflächen für
KITA´s
CTL und für Neubebauung
entsprechend Bauleitplanung)
Sport- und
Spielflächen
Freizeitangebote
Grundschule
Oberschule
Gymnasium
Quartiersversorgung
Kunst und Kultur
Ärztliche Versorgung
Urbane Angebote
„Kiez“-Strukturen
Soziale Infrastruktur
KITA „Gurke“ mit
>= 165 Plätzen
Mgl. Standorte für
weitere KITA bei
Bedarf als
Unterlagerung;
Spielflächen ggf. im
Park abgegrenzt
KITA Lößniger Straße
(vorhanden)
Altenbetreutes Wohnen
(geplant)
Sport-/ Freiflächen für
2 weiterführende
Schulen
Geplanter
Schulcampus
Betreutes Wohnen,
Verwaltung,
Schwimmhalle, etc.
(Betreiber / Investor
vorhanden)
Vorhandene KITA MDR,
Erweiterung möglich
Potentieller Standort für
3zügige Grundschule
26.10.2016
4
Konzept Wohnen
Wohnquartier für Alle!
Förderfähige
Wohnungsgrößen
Mietwohnungen
Quartiersmanagement
Wohneigentum
Service-Angebote
Marktgerechte
Wohnungsschlüssel
Betreutes Wohnen
Micro-Appartments
Studentenwohnen
Konzept Erschließung
Ganzheitliche
Konzeption
Modular aufgebaut
Autoarmes Quartier
Versorger als
Dienstleister
Für das Gesamtareal
ist die
Randerschließung
gesichert!
Die individuelle
Erschließung der
einzelnen Areale
erfolgt in enger
Abstimmung mit der
„Leipziger Gruppe“.
Bike-Sharing &
fahrradfreundliche
Strukturen
Erneuerbare Energien
Kombination zentraler
&
Dezentraler Lösungen
Quartiers-Shuttles
Carsharing
Elektro- & Hybridmobilität
Stadtökologisches
Konzept
RegenwasserManagement
Straßenbäume
Durchgrünte Sport-/
Freiflächen
Öffentlicher Stadtpark
mit E+A-Flächen
Mögliche Errichtung
„Querungstrasse“
durch Stadt Leipzig
Geplanter
Schulcampus
Straßenbäume
&
Extensiv begrünte
Flachdächer & evtl.
Fassadenbegrünung
&
Durchgrünte Innenhöfe
durch intelligentes
Parkraummanagement;
TG-Überdeckung
>= 60 cm
26.10.2016
7
Potentielle Standorte
für Zentrales Parken
1
Konzeption Baurecht
Übersicht
5b
2
3
4
5a
7
5
Geplanter
Schulcampus
6
8
Bebauung nach § 34 BauGB
1
Portikus / Bayerischer Platz
2
Wohnen Kohlenstraße
3
KITA Dösner Weg
4
Wohnen Dösner Weg Nord
Bebauung mit B-Plan
5
Wohnen Lößniger Straße
5a, 5b
Regelung der E+A-Flächen / Stadtpark
6
Soziale Dienstleistungen, Kurt-Eisner Str.
Sonstiges
7
-
8
-
Künftiger Schulcampus (5-zügige Oberschule,
5-zügiges Gymnasium, 3 Sporthallen)
Grundschule & benachbarte KITA
Grob-Umriss Stadtraum Bayerischer Bahnhof
(Wettbewerb 2011)
1
Konzeption Baurecht
detailliert
5b
2
-
Portikus / Bayerischer
Platz
- § 34 BauGB
- Aufnahme des histor.
Bahngebäudes sowie
- Neubau mit mögl.
Hochpunkt
(Fassadenwettbewerb, Höhe 30 m in
Orientierung an Str.
des 18. Oktober)
3
Kohlenstraße
§ 34 BauGB
Ca. 250 Wohnungen
4
-
5a
7
KITA „Gurke“
§ 34 BauGB
>= 165 Plätzen
Dösner Weg - Nord
- § 34 BauGB
- Ca. 200 Wohnungen
- Werkstattverfahren
läuft; Ergebnis
19.10.16
5
Lößniger Straße
-
-
-
-
Ca. 2.000
Wohnungen sowie
ergänzende Infrastruktur einschließlich
Stadtpark und E+AFlächen
Fortschreibung
Wettbewerbsergebnis
2011 durch qualifizierten Masterplan
Bauleitplanung
sobald und soweit wie
möglich („schlanker“
B-Plan, WA)
Nahversorgung
Geplanter
Schulcampus
6
-
8
Dösner Weg - Süd
2 weiterführende
Schulen
Ankauf der
Teilflächen durch die
Stadt Leipzig
Potentielle Standorte
für Zentrales Parken
Kurt-Eisner-Straße
-
-
Vorhabenbezogener
Bebauungsplan
Seniorenwohnen /
KITA bei Bedarf /
Verwaltung
Betreiber / Investor
vorhanden
Ggf. Zentrales Parken
Kurt-Eisner-Straße Süd
- 3-zügige Grundschule
- Errichtung durch
Vorhabenträger sowie
- Bestehende KITA
MDR; bei Bedarf
erweiterbar
9
Zeitliche Abfolge
BBH Entwicklungs
GmbH
Stadt Leipzig
MEDIATIONSVERFAHREN
Bayerischer Bahnhof
Präsentation Ergebnisse Mediationsverfahren
21.10.2016 / 25.10.2016
Beiderseitige Paraphierung Durchführungsvereinbarung
Einreichung
Bauvoranfragen für
Gebiete nach § 34
BauGB
* Dösner Weg-Nord
* KITA Dösner Weg
* Kohlenstraße
* Bay. Platz/Portikus
Beantragung vorh.bez. B-Plan KurtEisner-Str
Beginn Erarbeitung
eines qualifizierten
Masterplans für Areal
Lößniger Str.
Stadtratsbeschluss
Jan / Feb 2017 zur
Durchführungsvereinbarung
-
Unterzeichnung
Kaufvertrag Dösner Weg
Süd (Schulcampus /
Vertrag aufschiebend
bedingt)
Erteilung
Baugenehmigungen
Dösner Weg
Nord
KITA Dösner
Weg Nord
Aufstellungsbeschluss
B-Plan Lößniger Str.
& vorh.-bez. B-Plan
Kurt-Eisner-Str
Wirksamkeit
Kaufvertrag Dösner
Weg Süd
(Schulcampus)
Unterzeichnung
Durchführungsvereinbarung
-
Bauanträge
Dösner Weg Nord
KITA Dösner Weg
Nord
-
Baubeginn
Dösner Weg Nord
KITA Dösner Weg
Nord
2017
Genehmigung
sämtlicher
Bauvoranfragen
|
Abstimmung
Kaufvertrag Dösner
Weg Süd
(Schulcampus)
2016
Werkstattverfahren
Dösner Weg Nord
19.10.2016
Zusammenfassung
(nur nördlicher Bereich
des Stadtraumes)
Ca. 3.000 Wohnungen
1 Grundschule
1 Oberschule
1 Gymnasium
Mindestens 2 KITA´s
Ca. 80.000 m² Stadtpark
… ab 2018 !
Synopse Rahmenvereinbarung / Durchführungsvereinbarung
Rahmenvereinbarung,
Beschluss RB RBV-120/12 der Ratsversammlung vom 18.04.2012
Durchführungsvereinbarung
Vorbemerkungen (relevante Auszüge)
Präambel
B) Bei dem Gelände handelt es sich um ehemals Bahnzwecken dienende
Flächen, die derzeit weitgehend ungenutzt sind. Gemeinsames Ziel aller
Vertragsparteien ist es, die vorgenannten Flächen als neuen Stadtraum mit
attraktiven, sozial und baulich gemischten Bauflächen, den für attraktive
Wohnverhältnisse notwendigen Grünflächen, Geh- und Radverbindungen sowie
den notwendigen Angeboten der sozialen Infrastruktur zu entwickeln. Die
Mischung der verschiedenen Funktionen innerhalb des Stadtraums soll die
Entwicklungschancen stärken.
Ausgangssituation / Status bis April 2016
C) Die Vertragsparteien Stadt und DB Imm haben 2010/11 in enger Abstimmung
den Wettbewerb „Stadtraum Bayerischer Bahnhof – Entwicklung eines neuen
Stadt- und Landschaftsraumes“ durchgeführt, einen umfassenden Prozess der
Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt und auf diesen Grundlagen einen
Strategieplan zur städtebaulichen Neuordnung des ehemaligen Bayerischen
Bahnhofes erarbeitet.
(Anlage 1 – „Strategieplan“).
F) Die notwendigen Regelungen zum Umgang mit öffentlich zugänglichen
Grünflächen, den Flächen für den Radschnellweg, Flächen für Gemeinbedarf
(mit Ausnahme einer vorgesehenen Grundschule im Bereich „Erweiterung
Südvorstadt“), dem Bereich der „Gurkenfabrik“ sowie mit Verkehrsflächen
inklusive des Rampenbereiches der geplanten Brücke Steinstraße werden in
gesonderten Vereinbarungen geregelt.
G) Der Stadtrat Leipzig hat am 22.01.2014 beschlossen: „Die Stadt Leipzig
bekennt sich zum Erhalt der „Distillery“ am Standort Kurt-Eisner-Straße 91 und
setzt sich dafür gegenüber dem Eigentümer des Geländes, der BBH, ein.
Durch die BBH wurden Teile des Stadtraumes Bayerischer Bahnhof im Jahre
2013 erworben. Es folgten Verhandlungen zwischen den Beteiligten auf Grundlage des Siegerentwurfes aus dem Wettbewerb von 2011. Die Verhandlungen
haben bis Anfang 2016 zu keinem Erfolg geführt, obwohl man in den Zielsetzungen grundsätzlich übereinstimmte. Es existiert zwar der Entwurf einer Rahmenvereinbarung aus dem Jahre 2014, der durch den Stadtrat mit ergänzenden
Auflagen auch 2014 genehmigt, aber von beiden Seiten dann nicht unterschrieben wurde.
Mediationsverfahren / Vorbereitung und Aufgabenstellung
lm April 2016 wurde dann durch die Stadt Leipzig in Abstimmung mit der BBH
beschlossen, ein Mediationsverfahren zu beginnen. Dazu wurde eine feste
Arbeitsgruppe, bestehend aus der BBH (Hr. Koefer, Hr. Mühlner, Hr. Blieske),
dem Stadtplanungsamt (Fr. Scheller und Hr. Lenke), der Bauaufsichtsbehörde
(Fr. Brestrich und Fr. Kossowsky) sowie dem Dezernat Wirtschaft und Arbeit (Hr.
Staacke und Fr. Hähle) unter Leitung eines externen Mediators (Hr. v. Berg)
bestimmt.
ln Vorbereitung des Verfahrens wurden für den Dösner Weg Nord sowohl die
bereits durch die BBH gestellte Bauvoranfrage wie auch ein zwischenzeitlich
vorgesehener städtischer Aufstellungsbeschluss für einen B-Plan
zurückgenommen, um so eine kooperative Lösung zu ermöglichen.
Aufgabe des Mediationsverfahrens war die Bebauung des östlich des
Bahntroges gelegenen Teils am Dösner Weg (Wohnen und Schule) kurzfristig
sicherzustellen sowie eine Gesamtlösung für den Bayerischen Bahnhof nach
sozialen, ökologischen und baurechtlichen Kriterien aufzuzeigen.
Grundlagen
1
Synopse Rahmenvereinbarung / Durchführungsvereinbarung
Die Grundlagen für die Arbeit der Arbeitsgruppe waren der Siegerentwurf zum
Stadtraum Bayerischer Bahnhof des Büro Wessendorf/Loidl aus dem Jahre
2011, ebenso der Aufstellungsbeschluss zum B-Plan 397 „Stadtraum
Bayerischer Bahnhof“, Beschluss der Ratsversammlung vom 18.04.2012,
veröffentlich im Amtsblatt Nr. 9 vom 28.04.2012.
Ziele
Insgesamt sollten die sich zwischenzeitlich aus dem starken Bevölkerungswachstum ergebenden geänderten Voraussetzungen und Ansprüche an den
Stadtraum lhren Niederschlag in einer weiterentwickelten, angepaßten und
fortgeschriebenen Planung finden:
- Soziale Infrastruktur (Schulen, KlTA's)
- Schaffung von dringend benötigten Wohnraum auf enger werdenden Flächen
Einen solchen Lösungsweg zeigt die Mediationsgruppe nachfolgend auf.
Vorgehensweise
Die Arbeitsgruppe konzentrierte sich im Wesentlichen auf die Flächen nördlich
der Kurt-Eisner-Straße/Semmelweisbrücke, da hier vorrangig die qualitativ
hochwertigen und in der Stadt benötigten Nutzungen kurzfristig bis mittelfristig
angesiedelt werden können.
Entsprechend wurde die südliche Teilfläche zunächst ausgeklammert, da hier
vorrangig eine gewerbliche Entwicklung in Ergänzung zum MDR und der MediaCity angedacht ist.
Ausgenommen hiervon wurde die Errichtung einer 3-zügigen Grundschule
südlich der Kurt-Elsner-Straße westlich des Citytunnels; entsprechend dem sich
ergebenden Bedarf. Die Schule soll vorrangig für die Kinder in den
neugeschaffenen Wohnungen innerhalb des Stadtraumes zur Verfügung stehen.
Arbeitsweise / Verlauf/ Koordination
Nachfolgend wurde folgender Vorschlag unter Konsultation
• des Amtes für Umweltschutz,
2
Synopse Rahmenvereinbarung / Durchführungsvereinbarung
• des Verkehrs- und Tlefbauamtes,
• des Liegenschaftsamtes,
• des Amtes für Gebäudemanagement,
• der „Leipziger Gruppe“ sowie
• weitere externer Gutachter und Ingenieure
im Mediationsverfahren erarbeitet.
Ergebnis
Der Vorschlag erfüllt die sozialen Planungsziele aus dem Jahre 2011 aus dem
Siegerentwurf (zwei KlTAs sowie eine Grundschule) und ergänzt diese um zwei
weiterführende 5-zügige Schulen (eine Oberschule und ein Gymnasium).
Ebenso entstehen ca. 3.000 Wohnungen und große Teile des ehemaligen
Bahnhofsgeländes werden zu einem öffentlichen Stadtpark umgewandelt.
Teil 2 – Flächen westlich des CTL
2.2. Lößniger Straße / Kurt-Eisner-Straße, letzter Absatz
Das bestehende privatrechtliche Verhältnis mit der Destillery wird einvernehmlich
geregelt werden; Gespräche zwischen BBH und Betreiber laufen bereits.
§ 1 - Vertragsgegenstand, räumlicher Geltungsbereich
Unverändert
(2) Der räumliche Geltungsbereich dieses Vertrages erstreckt sich auf
Bahnflächen und Flächen im Eigentum der BBH, die in der Anlage 2 –
„technische Informationen“ dargestellt sind. Sofern sich Regelungen dieses
Vertrages auf Teilflächen beziehen, sind diese in Anlage 1 gekennzeichnet.
§ 2 - Begriffsklärungen
Nicht relevant
§ 3 - Verzicht auf Durchführung einer städtebaulichen
Entwicklungsmaßnahme
Nicht relevant
§ 4 - Zusammenarbeit
Präambel – Mediationsverfahren / Vorbereitung
Die Parteien erklären, dass sie zur Durchführung dieser Vereinbarung
vertrauensvoll zusammenarbeiten wollen. Sie werden sich rechtzeitig darüber in
Kenntnis setzen, sobald sich Störungen bei der Durchführung abzeichnen. Sie
ln Vorbereitung des Verfahrens wurden für den Dösner Weg Nord sowohl die
bereits durch die BBH gestellte Bauvoranfrage wie auch ein zwischenzeitlich
vorgesehener städtischer Aufstellungsbeschluss für einen B-Plan
3
Synopse Rahmenvereinbarung / Durchführungsvereinbarung
erklären ihre Bereitschaft, zielorientiert an der Lösung eventuell auftretender
Probleme mitzuwirken. Alle Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass zu
erledigende Aufgaben zügig abgearbeitet werden.
zurückgenommen, um so eine kooperative Lösung zu ermöglichen.
§ 5 - Freistellung des Geländes von Bahnbetriebszwecken
Nicht mehr relevant
Anmerkung: Die Freistellungen von Bahnbetriebszwecken der von der BBH
bereits erworbenen Flächen sind mit Bescheiden des Eisenbahn-Bundesamtes,
Außenstelle Dresden, vom 07.01.2014 (westlich Bahntrog) bzw. vom 05.02.2015
(östlich Bahntrog) erfolgt.
Siehe zu § 10 Durchführungsstrategie, Punkt 2.2.
Deshalb soll die BBH die Grünflächen von der Bahn erwerben. [Anmerkung: z.Z.
noch planfestgestellte, zum Verkauf anstehenden Ausgleichsflächen zum Bau
des CTL).]
§ 6 - Bebauungsplanung
Präambel - Grundlagen
(1) Für das Plangebiet wurde am 18.04.2012 durch die Ratsversammlung ein
Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst. Die ortsübliche
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses ist am 28.04.2012 erfolgt.
Die Grundlagen für die Arbeit der Arbeitsgruppe waren der Siegerentwurf zum
Stadtraum Bayerischer Bahnhof des Büro Wessendorf/Loidl aus dem Jahre
2011, ebenso der Aufstellungsbeschluss zum B-Plan 397 „Stadtraum
Bayerischer Bahnhof“, Beschluss der Ratsversammlung vom 18.04.2012,
veröffentlich im Amtsblatt Nr. 9 vom 28.04.2012.
(2) Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass für den Geltungsbereich
grundsätzlich ein Planerfordernis besteht. Die Anlage 1 – „Strategieplan“ verdeutlicht die notwendigen Planinstrumente sowie Ausnahmen von diesem
Grundsatz.
(3) Vor diesem Hintergrund werden weder DB Imm noch BBH ein Verfahren
nach der Sächsischen Bauordnung, mit welchem die Errichtung von Hochbauten
beabsichtigt wird, betreiben, solange nicht qualifiziertes Baurecht im Sinne von §
30 bzw. § 33 Abs. 1 BauGB für den entsprechenden Teilbereich besteht. Dies gilt
für 2 Jahre nach Abschluss dieser Vereinbarung.
Weiter siehe zu § 10 Durchführungsstrategie.
• zu 2.2. Lößniger Straße / Kurt-Eisner-Straße – Master- und
Bauleitplanung und
• zu 2.3. Kurt-Eisner-Straße – Vorhabenbezogener B-Plan
(4) Ausgenommen von der vorstehenden Regelung sind die in Anlage 1 rot
umrandeten Flächen. Hier ist eine Bebauung nach § 34 BauGB unter Beachtung
der gesetzlichen Bestimmungen möglich, sofern diese den Festlegungen des
4
Synopse Rahmenvereinbarung / Durchführungsvereinbarung
Strategieplans (Anlage 1) entspricht.
(5) Die Vertragsparteien sind sich einig, dass die erforderliche
Bebauungsplanung zeitlich gestaffelt für einzelne Teilflächen entsprechend den
Festlegungen der Durchführungsstrategie (§ 10) und den sonstigen Regelungen
dieses Vertrages erfolgen soll.
(6) Die Stadt weist die DB Imm und die BBH darauf hin, dass Haushaltsmittel für
die erforderliche Bebauungsplanung im Geltungsbereich nicht zur Verfügung
stehen. Zur Durchführung der Bebauungsplanung sind zu gegebener Zeit mit
den jeweiligen Flächeneigentümern vertragliche Vereinbarungen zur Übernahme
der Kosten zu treffen. Für die Bebauungsplanung von öffentlichen Grünflächen
hat DB Imm keine Mittel zur Verfügung.
(7) Insbesondere für den Bereich „Erweiterung Südvorstadt“ ist eine
umfangreiche Vertiefung der Ergebnisse des Wettbewerbes notwendig. Dies gilt
vor allem vor dem Hintergrund des Stadtratsbeschlusses zum Erhalt der Distillery
und der Einordnung einer Grundschule und des in Anlage 2 ersichtlichen
Korridors der Entwässerungsleitung vom Bahntrog in Richtung Lößniger Straße
(genauer Leitungsverlauf und konkrete Auswirkungen auf zukünftige
Bebauungen befinden sich aktuell noch in Klärung). Diese Aufgabe wird von der
BBH in Absprache mit der Stadt Leipzig beauftragt. Dabei sind rechtliche Aspekte
bezüglich der Auswahl der zu beauftragenden Büros zu beachten.
Zu (7)
Siehe Durchführungsstrategie § 10 zu Fläche westlich des CTL
2.2. Lößniger Straße / Kurt-Eisner-Straße – Masterplanung
Grundlage ist die Fortschreibung des Siegerentwurfes 2011 mittels eines
qualifizierten Masterplans zwecks Anpassung an die geänderten Rahmenbedingungen. Die Fortschreibung ist u.a. notwendig durch die zwischenzeitlich
erteilten Baugenehmigungen für Nachbarflächen innerhalb des Stadtraumes für
die Areale Lößniger Straße / Ecke Kurt-Eisner-Straße, die eine Veränderung der
städtebaulichen Planung in diesem Bereich erfordern.
Der Masterplan enthält folgende Bestandteile:
• Stadtstruktur
• Städtebauliche Ziele und Ziele des Bauherren
• Straßenquerschnitte
• Flächen für Feuerwehr/ Rettungswege
• Wohnungsschlüssel
• Einzelhandel / Ouartiersversorgung
• Abstandsflächen
• Grün- und Freiflächengestaltung
• Parkraummanagement.
5
Synopse Rahmenvereinbarung / Durchführungsvereinbarung
§ 7 - Erschließung
Siehe zu § 10 Durchführungsstrategie
(1) Die vorgesehenen Bauflächen im Plangebiet sind mit Ausnahme der nach §
34 BauGB zu bebauenden Flächen (Anlage 1) ganz überwiegend weder in
stadttechnischer Hinsicht noch straßenseitig im Sinne des Baugesetzbuches
oder der Sächsischen Bauordnung erschlossen. Neben der erforderlichen
sonstigen Erschließung ist eine Rad-/Gehwegverbindung durchgängig von der
Nordspitze am Bayerischen Platz bis zu Südspitze an der Richard-LehmannStraße durch BBH herzustellen. Hierfür wird eine gesonderte Vereinbarung
geschlossen. Für das Bauareal "Medien Nord/Süd" sind die besonderen
Erschließungsmaßgaben zu berücksichtigen (siehe Strategieplan in Anlage 1).
2.2. Lößniger Straße / Kurt-Eisner-Straße
(2) Die in Teilbereichen für die abschnittsweise Erschließung des Plangebietes
erforderliche innere und äußere Erschließung soll jeweils im Zusammenhang mit
der baulichen Umsetzung der einzelnen Teilbebauungspläne hergestellt werden.
Zur Durchführung sollen jeweils Durchführungs- und Erschließungsverträge
abgeschlossen werden. Die Teilbereiche, für die ein Bebauungsplan aufgestellt
werden muss, ergeben sich aus Anlage 1. Der eventuell notwendige Ausbau von
Erschließungsanlagen außerhalb des Geltungsbereiches dieser Rahmenvereinbarung (z.B. Kohlenstraße und Lößniger Straße) kann nicht im Rahmen dieser
Vereinbarung geregelt werden, hier sind separate Vereinbarungen entsprechend
den geltenden rechtlichen Bestimmungen notwendig.
3) Die Stadt weist die DB Imm und die BBH darauf hin, dass Voraussetzung für
einen Satzungsbeschluss über einen Bebauungsplan der Abschluss eines
Durchführungs- oder Erschließungsvertrages für die erforderlichen
Erschließungsanlagen ist. Die DB Imm ist Eigentümerin von derzeit
vorgesehenen öffentlichen nutzbaren Grünflächen und Gemeinbedarfsflächen,
die für bahntechnische Zwecke ausreichend erschlossen sind. Die
Vertragsparteien sind sich einig, dass für diese Flächen keine Erschließungsmaßnahmen erforderlich sind
Die Herstellung dieser Flächen [Anmerkung: Grünflächen/Stadtpark als Ersatzund Ausgleichsmaßnahmen] als Erschließungsanlagen gemäß BauGB soll durch
den Eigentümer BBH als begünstigten und verursachenden Vorhabenträger
erfolgen.
Teil 3 – Stadtökologisches Konzept
Einsatz von ernergieeffizienten, ressourcensparenden und / oder autarken und
intelligenten Gebäude- / Quartierver- und –entsorgungskonzepten sowie
Errichtung einer innovativen Infrastruktur.
Anmerkung außerhalb des Durchführungsvertrags:
Die Bauvorbescheide für die nach § 34 BauGB bebaubaren Flächen am Dösner
Weg, am Bayrischen Platz und an der Kohlenstraße ergehen unter der
Voraussetzung einer gesicherten Erschließung. Da heißt, dass durch den
Vorhabenträger die stadttechnische und verkehrliche Ertüchtigung der
vorhandenen Straßen zu planen und umzusetzen ist. Der notwendige
städtebauliche Vertrag ist vor Ausreichung einer jeden Baugenehmigung
abzuschließen.
(4) Grundlage für die gemeinsame weitere Entwicklung des Geltungsbereiches
ist, dass in den nachfolgenden Durchführungs- und Erschließungsverträgen für
die Bereiche, Rahmenvereinbarung Stadtraum Bayerischer Bahnhof Stand
17.06.2014 für welche ein Bebauungsplan erstellt wird, die kosten- und
6
Synopse Rahmenvereinbarung / Durchführungsvereinbarung
lastenfreie Eigentumsübertragung der hergestellten öffentlichen
Erschließungsanlagen an die Stadt vereinbart wird. Die Übertragung der
notwendigen technischen Infrastruktureinrichtungen an die zuständigen
kommunalen Versorgungsträger bedarf separater Vereinbarungen.
(5) Die Stadt weist die Vertragsparteien darauf hin, dass Haushaltsmittel für den
erforderlichen Bau von verkehrlicher und stadttechnischer Erschließung im
Geltungsbereich sowie für Ausbaumaßnahmen von Erschließungsmaßnahmen
im Umfeld des Geltungsbereiches nicht zur Verfügung stehen. Unbenommen
davon verbleibt die Aufgabe der Sanierung der Kohlenstraße/Lößniger Straße im
Verantwortungsbereich der Stadt Leipzig, hierbei finden die geltenden
rechtlichen Bestimmungen zum Straßenausbau Anwendung. Im
Mittelfristprogramm bis 2020 der Stadt sind keine Maßnahmen zur Sanierung der
Kohlenstraße/Lößniger Straße vorgesehen.
(6) Zur Durchführung der Bebauungsplanung sind vorab für die jeweiligen
Baubereiche schlüssige Erschließungskonzepte zu erarbeiten. Diese müssen
sowohl jeweils funktionsfähige Abschnitte/Baufelder als auch das Gesamtareal
betrachten. Die verschiedenen Planungs- und Bauabschnitte sind so zu bilden,
dass eine schlüssige Erschließung gesichert werden kann. Planungsvorhaben
sind frühzeitig mit den kommunalen Versorgungsträgern abzustimmen. Zu
gegebener Zeit sind mit den Erwerbern der Bauflächen oder der jeweiligen
Flächeneigentümerin vertragliche Vereinbarungen zur Übernahme der Kosten zu
treffen.
7) Die lichtsignalgesteuerte Kreuzung an der Kurt-Eisner-Straße/Altenburger
Straße wurde mit Fördermitteln gebaut. In Erwartung einer baulichen Nutzung an
der Kurt-Eisner-Straße bis zur Semmelweisbrücke wurden zudem
Einmündungen hergerichtet. Bei einem Rückbau dieser Anlagen aufgrund
anderweitiger Nutzung ist mit einer grundsätzlichen Forderung nach einer
Rückzahlung von Fördermitteln durch die Stadt zu rechnen.
§ 8 - Grünflächen/Flächen für Gemeinbedarfsanlagen
Teil 3 - Stadtökologisches Konzept
(1) Im Strategieplan (Anlage 1) sind Flächen dargestellt, die zukünftig als
öffentlich zugängliche Grünflächen bzw. als Flächen für Gemeinbedarf genutzt
Die Konzeption des Siegerentwurfes 2011 bleibt erhalten und wird nur in
Teilbereichen den geänderten Rahmenparametern angepasst. Kern bleibt das
7
Synopse Rahmenvereinbarung / Durchführungsvereinbarung
werden sollen.
Freihalten der Ventilationsbahn / Kaltluftschneise entlang des Bahntroges.
(2) Die Parteien sind sich darüber einig, dass die Entwicklung der vorgenannten
Flächen zu den jeweils beschriebenen Zwecken neben der Schaffung von
Baurecht notwendiger Bestandteil der Gesamtmaßnahme ist. Dabei ist die
Herstellung von öffentlich nutzbaren Grünflächen im Rahmen der
Durchführungsverträge für die nachfolgenden Bebauungspläne zu regeln. Die
Parteien beabsichtigen, im Zuge der Bebauungsplanung notwendig werdende
Ausgleichsmaßnahmen vorrangig im Geltungsgebiet dieser Rahmenvereinbarung festzusetzen. DB Imm weist darauf hin, dass keine Mittel zur Herstellung
der öffentlichen Grünflächen zur Verfügung stehen.
lm Sinne der zeitlichen Straffung und Koordinierung wird empfohlen, dass die
BBH die Grünfreiflächen von der Bahn ankauft (s. Punkt 2.2).
§ 9 - Altlasten / Beräumung
Punkt 2.2 Lößniger Straße / Kurt-Eisner-Straße
Die bereits angelegten Ausgleichsflächen des City-Tunnel-Leipzig (CTL) werden
ergänzt durch die zusätzlichen Maßnahmen im Rahmen der beschriebenen
Neubauvorhaben. Diese sind die Grundlage des neu entstehenden Stadtparks
(s. Punkt 2.2).
Die neuen Wohnquartiere entsprechen den Kriterien moderner Stadtgestaltung
durch:
Schaffung von innerstädtischen Freiräumen der offenen und
(3) Im Strategieplan (Anlage 1) sind unabhängig von den weiteren Planungen im
geschlossenen Blockrandbebauung.
Geltungsbereich weiterhin Flächen gekennzeichnet, auf denen naturschutzEntwicklung der Aufenthalts- und Stadtbildqualität in dicht bebauten
rechtlich erforderliche Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe im Zusammenhang
innerstädtischen Räumen durch:
mit der Errichtung des City-Tunnels sowie netzergänzender Maßnahmen
durchgeführt wurden und werden. Die Herstellung dieser Flächen erfolgte nicht
• Schaffung von begrünten lnnenhöfen
ursächlich für die weitere Entwicklung des Geltungsbereiches, sondern resultiert
• Extensiv begrünten Flachdächer und ggf. bodengebundene
aus den Baumaßnahmen für den City-Tunnel Leipzig.
Fassadenbegrünung
• Straßenbaumpflanzungen, Herstellung der Verbindung zum künftigen
(4) Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass neben den öffentlich
Stadtpark „Bayerischer Bahnhof“
zugänglichen Grünflächen und den Flächen für Gemeinbedarf auch die
• Autoarme Wohnquartiere
vorgenannten Ausgleichsflächen in den weiteren Regelungen dieses Vertrages
• Einbindung in das Grün- und Wegesystem der Südvorstadt
Berücksichtigung finden.
• Einsatz von ernergieeffizienten, ressourcensparenden und / oder
autarken und intelligenten Gebäude- / Quartierver- und –
(5) Innerhalb der in der betreffenden Anlage 1 dargestellten öffentlich nutzbaren
entsorgungskonzepten sowie Errichtung einer innovativen Infrastruktur.
Grünflächen soll ein Radschnellweg angeordnet werden. In den
landschaftspflegerischen Begleitplänen wurden hierfür bereits entsprechende
Der Stadtpark wird entsprechend den geltenden Regularien angelegt. Dabei
Flächenkorridore reserviert. Die Parteien sind sich darüber einig, dass sie
werden alle Aspekte, einschließlich Altlastenuntersuchung/-sanierung,
gemeinsam die planerische Sicherung dieses Radschnellweges beachten
Artenschutz und Regenwasser-management etc. beachtet und mit den Ämtern
müssen. DB Imm weist darauf hin, dass vor Inanspruchnahme der im Eigentum der Stadt koordiniert.
der DB Netz AG stehenden Flächen ein Grunderwerb durch den Vorhabenträger
zu erfolgen hat.
8
Synopse Rahmenvereinbarung / Durchführungsvereinbarung
(1) Beräumungsmaßnahmen werden in dieser Rahmenvereinbarung nicht
behandelt. Regelungen dazu können in den Flächenkaufverträgen oder
städtebaulichen Verträgen vereinbart werden. Für Flächen, die durch gesonderte
Verträge von der Stadt übernommen werden sollen, ist der Nachweis zu
erbringen, dass von diesen Flächen für die geplante Nutzung dauerhaft keine
Gefahren entsprechend § 4 BBodenSchG ausgehen.
lm Falle der Eigentumsübertragung an die Stadt Leipzig (Herstellung durch
Investor und anschließende Übergabe an die Stadt Leipzig oder alternativ die
mögliche Übergabe des entsiegelten und von Altlasten befreiten Areals und
Ablösung der Ausgleichsverpflichtung durch die BBH mit anschließender
Planung und Bau durch die Stadt Leipzig) ist der Abschluss eines
städtebaulichen Vertrages notwendig.
Teil 3 – Stadtökologisches Konzept
(2) Eine Übertragung von Flächen an die Stadt Leipzig kann nur unter der
Voraussetzung erfolgen, dass die Landesdirektion Sachsen unter Beachtung der
Informationen aus dem sächsischen Altlastenkataster zustimmt.
Der Stadtpark wird entsprechend den geltenden Regularien angelegt. Dabei
werden alle Aspekte, einschließlich Altlastenuntersuchung/-sanierung,
(3) Die Parteien sind sich darüber einig, dass der Abbruch der "Gurkenfabrik" in Artenschutz und Regenwasser-management etc. beachtet und mit den Ämtern
eigenständiger Vereinbarung geregelt wird.
der Stadt koordiniert.
§ 10 – Durchführungsstrategie
Teil 1 – Flächen östlich des City-Tunnels Leipzig
(1) Die Vertragsparteien sind sich einig darüber, dass, bedingt durch die Größe
des Geltungsbereiches, eine koordinierte Durchführungsstrategie für die
zukünftigen, privaten Baumaßnahmen erforderlich ist. Dies betrifft die
Abschnittsbildung für die geplante Veräußerung oder Entwicklung von
zukünftigen Bauflächen, den angestrebten Zeitpunkt der Veräußerung und
Regelungen zur Sicherstellung der architektonischen, städtebaulichen und
sozialen Vielfalt.
1.1. Dösner Weg - Süd (Schulen) - Anlage Folie Konzeption Baurecht/
Teilfläche 7
(2) Die Stadt Leipzig ist an allen Wettbewerben zu beteiligen.
(3) Die Vertragsparteien sind sich einig darüber, dass schallgutachterliche
Prüfungen für Flächen entlang des S-Bahn-Troges und der Straßen
durchzuführen sind. Darüber hinaus sind alle anderen Lärmarten (Gewerbelärm,
Sportanlagenlärm, Lärm von Freizeiteinrichtungen, lärmemittierende
Freizeitfreiflächen gemäß Anlage 1) in Abhängigkeit vom konkreten Standort und
der konkreten Nutzung zu betrachten. Für den an den S-Bahn-Trog
angrenzenden Kita-Standort am Dösner Weg ist eine körperschall-technische
Untersuchung notwendig. Diese wird nach städtebaulicher Konkretisierung durch
BBH in Abstimmung mit der DB Imm beauftragt.
Dieses Areal wird nördlich durch die Verlängerung der nördlichen Seite der Tarostraße
gebildet. Die südliche Grenze bildet die Semmelweisstraße.
Die Teilfläche im Eigentum der BBH, mit einer Fläche von ca. 1 ha, wird an die Stadt
Leipzig verkauft. Sie wird künftig in den neu entstehenden Schulcampus (5-zügige
Oberschule, 5-zügiges Gymnasium, bis zu 3 Sporthallen) integriert.
Der Notarvertrag ist im Wesentlichen abgestimmt und kann gemäß Zeitplan (Anlage Folie
Zeitplan) abgeschlossen werden. Der Besitzübergang erfolgt zu dem Zeitpunkt, wenn die
Stadt die Flächen für den Neubau benötigt bzw. frühestens nach der Veröffentlichung des
Aufstellungsbeschlüsse für den B-Plan und den vorhabenbezogenen B-Plan für die
Areale Lößniger Str. / Kurt-Elsner-Str. (siehe Punkt 2.2. und 2.3.). Darüber hinaus sind
derzeit noch Mieter auf dem Gelände ansässig und es handelt sich um einen Vermessungskauf.
Kaufpreisfälligkeit nach Besitzübergang. Der Kaufpreis beträgt 39,- €/m² gemäß
Schreiben des Vorhabenträgers vom 14. Mai 2014.
1.2. Dösner Weg - Nord (Wohnen) - Anlage Folie Konzeption Baurecht/
Teilfläche 4
9
Synopse Rahmenvereinbarung / Durchführungsvereinbarung
(4) Die Vertragsparteien sind sich einig darüber, dass für den Geltungsbereich
vor Umsetzung der Regelungen dieser Rahmenvereinbarung eine Vermessung
des Geländes sowie eine Grundstücksneubildung notwendig sind. In Anbetracht
der erheblichen Kosten kann die Neuvermessung analog zur Umsetzung von
Maßnahmen in einzelnen Bauabschnitten abschnittsweise erfolgen.
Bei diesem Areal handelt es sich um den Abschnitt zwischen Pablo-Neruda-Schule und
Tarostraße.
Aufgrund des Mediationsverfahrens wurde ein von Stadt und BBH gemeinsam initiiertes
Werkstattverfahren durchgeführt. Die Ergebnisse wurden im Rahmen der Jurysitzung am
19.10.2016 präsentiert. Es entstehen ca. 180 Wohnungen. 30% dieser Wohnungen
sollen, aufgrund ihrer Größe, dem KdU-Satz gemäß SGB ll entsprechen (damit
theoretisch förderfähig).
Der Baubeginn ist für 2017 geplant. Die Genehmigung erfolgt nach § 34 BauGB.
1.3. Areal ehemals „Gurken-Schumann“
1.3.1 KiTa Anlage - Folie Konzeption Baurecht I Teilfläche 3
Bei diesem Areal handelt es sich um die Fläche am nördlichen Ende des Dösner Wegs.
lm Wettbewerbsentwurf aus 2011 ist dieser Bereich als Grünfläche ausgewiesen. Derzeit
ist ein Teil der Gebäude noch vermietet; ein Erhalt und die Nachnutzung am Standort sind
im Zuge einer Neuentwicklung wirtschaftlich zu hinterfragen. Die historische Bebauung
soll dafür rückgebaut werden.
Aufgrund des an die BBH schon seit längerem gerichteten Wunsches durch Stadt und
Französisches Schulzentrum zum Bau einer KlTA entsteht auf einer Teilfläche der
Neubau einer KITA für 165 Kinder (mehrgeschossig, kompakt, flächensparend); in
Nachbarschaft zum Französischen Campus.
Ein bisher diskutierter Neubau unter Inanspruchnahme von Straßenfläche wird aus
wirtschaftlichen, verkehrs- und bauordnungsrechtlichen sowie zeitlichen Gründen seitens
der Arbeitsgruppe nicht befürwortet und erscheint, auch aufgrund des Straßenzuschnitts,
objektiv kaum durchführbar.
Daher ist die KITA auf dem Gelände von „Gurken-Schumann“ zu errichten. Die
Grundfläche der KlTA beträgt ca. 800 bis 1.000 m²; zzgl. Frei- und Spielfläche, die analog
wie eine Grünfläche zum Stadtpark gestaltet ist. Die ca. 800 bis 1.000 m² entsprechen in
etwa den beiden südlichsten Hallen der ehemaligen Gurken-fabrik.
Die Bebauung erfolgt nach § 34 BauGB, unter Bezugnahme auf die benachbarte 5geschossige Schule.
1.3.2. Künftiger Stadtpark/Grünflächen - Folie Konzeption Baurecht/
Teilfläche 5b
10
Synopse Rahmenvereinbarung / Durchführungsvereinbarung
Bei diesem Areal handelt es sich um die Flächen von „Gurken-Schumann“, die nicht
durch die KlTA in Anspruch genommen werden. Diese Flächen werden nach ihrer
Herstellung als Grünflächen (Stadtpark) öffentlich gewidmet und könnten, wenn
gewünscht, an die Stadt Leipzig übergehen. Voraussetzung ist die einheitliche
Eigentumssituation/Bewirtschaftung der Gesamtflächen des künftigen Stadtparkes. (s.
Punkt 2.2).
Ein Teil des Areals wird künftig dem Management des Oberflächenwassers dienen. Ein
entsprechendes Gutachten ist im Rahmen des Mediationsverfahrens gemeinsam durch
Stadt und BBH beauftragt worden. Somit entstehen besonders wertige Ersatz- und
Ausgleichflächen im Rahmen der Gesamtentwicklung „Stadtraum Bayerischer Bahnhof“.
Der hierfür notwendige baurechtliche Regelungsrahmen für Ersatz- und Ausgleichmaßnahmen sind innerhalb des Aufstellungsbeschlusses zum B-Plan 397 zu regeln. Falls dies
nicht möglich ist, werden hierzu Regelungen im Rahmen des B-Planes Lößniger Straße
getroffen (s. Punkt 2.2.).
Die im ursprünglichen Siegerentwurf aus 2011 unmittelbar vor dem bestehenden 10Geschossern geplante Sportspange entfällt entsprechend dem Ergebnis der ersten
Bürgerbeteiligung. Die Flächen der Sportspange werden durch den Eigentümer als
Grünfläche in den künftigen öffentlichen Stadtpark integriert.
Sollte zu einem späteren Zeitpunkt eine Ausweisung der, heute der BBH gehörenden
Flächen, als Bauland erfolgen und die Stadt ist zwischenzeitlich Eigentümer dieser
Flächen geworden, erhält die BBH diese Flächen zum ursprünglichen Erwerbspreis von
der Stadt zurück.
1.3. Portikus/ Bayerischer Platz (Mischnutzung) - Folie Konzeption Baurecht/Teilfl. 1
Es handelt sich um das Areal am Bayerischen Platz, unmittelbar am Portikus und östlich
der Bahntrasse.
Die ursprüngliche Ankunftshalle wird (wie bereits die Abfahrtshalle durch den Gastronomiebetreiber) unter denkmalpflegerischen Aspekten wieder hergestellt. Die vorhandene
Bausubstanz ist dabei so weit wie möglich zu integrieren. Gleiches gilt für die ursprüngliche Bahnhofshalle im Bereich des ehemaligen Gleiskörpers.
An der Straße des 18.Oktober wird ein Neubau errichtet. Hier wird – unter Durchführung
eines Fassadenwettbewerbes - als Auftakt im Straßenverlauf ein Hochpunkt bis ca. 35 m
entstehen (Ableitung der Höhe von den Nachbargebäuden an der Straße des 18.
11
Synopse Rahmenvereinbarung / Durchführungsvereinbarung
Oktober). Eine fußläufige Verbindung zwischen dem Bayerischen Platz und dem
künftigen Stadtpark ist herzustellen.
Auch diese Fläche wird nach § 34 BauGB bebaut.
Teil 2 - Fläche westlich des CTL
2.1. Kohlenstraße (Wohnen) - Folie Konzeption Baurecht / Teilfläche 2
Aufgrund geänderter Rahmenbedingungen (erwartete Bevölkerung 720.000 bis 2030)
entsteht in Weiterentwicklung des Sieger-Entwurfs aus 2011 nun mehrgeschossiger
Wohnungsbau (fünf Geschosse plus Dachgeschoß) in offener Bauweise. (Ursprünglich
waren an dieser Stelle kleine Stadthäuser geplant). Auf einem Teil dieses Baufeldes
können gegebenenfalls Baugruppen etabliert werden.
Die Bebauung erfolgte nach §34 BauGB.
2.2. Lößniger Str. / Kurt-Eisner-Str. (Wohnen) - Folie Konzeption Baurecht /
Teilfläche 5 / 5a und 5b
Es entsteht ein Standquartier mit sozialer Durchmischung und entsprechender Infrastruktur; keine (!) abgeschlossenen Wohnquartiere. Die Struktur der inneren Südvorstadt
wird fortgeschrieben und weiter entwickelt.
Grundlage ist die Fortschreibung des Siegerentwurfes 2011 mittels eines qualifizierten
Masterplans zwecks Anpassung an die geänderten Rahmenbedingungen. Die Fortschreibung ist u.a. notwendig durch die zwischenzeitlich erteilten Baugenehmigungen für
Nachbarflächen innerhalb des Stadtraumes für die Areale Lößniger Straße / Ecke KurtEisner-Straße, die eine Veränderung der städtebaulichen Planung in diesem Bereich
erfordern.
Der Masterplan enthält folgende Bestandteile:
•
Stadtstruktur
•
Städtebauliche Ziele und Ziele des Bauherren
•
Straßenquerschnitte
•
Flächen für Feuerwehr / Rettungswege
•
Wohnungsschlüssel
•
Einzelhandel / Ouartiersversorgung
•
Abstandsflächen
•
Grün- und Freiflächengestaltung
12
Synopse Rahmenvereinbarung / Durchführungsvereinbarung
•
Parkraummanagement
Nach Vorliegen dieses Masterplans wird über das planungsrechtliche Instrumentarium
entschieden.
Zur Präzisierung der Planungsziele wird ein separater Aufstellungsbeschluss für einen
Bebauungsplan gefasst.
lm Einzelnen soll es im Bebauungsplan Festlegungen zu folgenden Parametern geben:
•
Städtebauliches Konzept mit Festlegungen zur Bauweise, von Baufenstern /flächen, Maß der baulichen Nutzung, Geschossigkeit
•
Art der baulichen Nutzung (allgemeines Wohngebiet WA)
•
Erschließung
•
Nachweis und Ausgestaltung der PKW-Stellplätze
•
Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen.
Genau wie beim Dösner Weg Nord werden 30% der Wohnungen Größen (Fläche/Anzahl
Zimmer) haben, für die nach KdU gemäß SGB ll eine theoretische Förderfähigkeit
gegeben ist. Der Wohnungsmix orientiert sich an dem realen Bedarf. Auf einem Teil
dieses Baufeldes können gegebenenfalls Baugruppen etabliert werden.
Bei sich ergebendem Bedarf ist die BBH bereit, in diesem Bereich noch eine zusätzliche
KITA zu errichten.
Die benachbarten Grünflächen (5a und 5b) werden in das o.g. B-Plan-Verfahren (Abs. 2)
als Ersatz- + Ausgleichsmaßnahmen sowie für Regenwassermanagement mit einbezogen. D.h. es gibt ein B-Plan-Verfahren zu 5, 5a, 5b. Deshalb soll die BBH die Grünflächen
von der Bahn erwerben. Die Herstellung dieser Flächen als Erschließungsanlagen gemäß
BauGB soll durch den Eigentümer BBH als begünstigten und verursachenden
Vorhabenträger erfolgen.
Das Eigentum an diesen Flächen soll nach Fertigstellung durch den Vorhabenträger
öffentlich widmet werden und danach an die Stadt übergehen. Die notwendigen Details
der Ausgestaltung / Qualität der Ersatz- und Ausgleichmaßnahmen sind derzeit noch
nicht definiert. Die genaue Festlegung erfolgt im Rahmen des Bauleitplanprozesses.
lm Falle der Eigentumsübertragung an die Stadt Leipzig (Herstellung durch Investor und
anschließende Übergabe an die Stadt Leipzig oder alternativ die mögliche Übergabe des
entsiegelten und von Altlasten befreiten Areals und Ablösung der Ausgleichsverpflichtung
durch die BBH mit anschließender Planung und Bau durch die Stadt Leipzig) ist der
Abschluss eines städtebaulichen Vertrages notwendig.
13
Synopse Rahmenvereinbarung / Durchführungsvereinbarung
Das bestehende privatrechtliche Verhältnis mit der Distillery wird einvernehmlich geregelt
werden; Gespräche zwischen BBH und Betreiber hierzu laufen bereits.
2.3. Kurt-Eisner-Straße (Mischnutzung) - Folie Konzeption Baurecht/Teilfläche 6
Das Areal liegt direkt an der nördlichen Seite der Kurt-Eisner-Straße.
Für einen konkreten Betreiber/ Investor wird durch die BBH ein vorhabenbezogener BPlan erstellt. Die künftigen Nutzungen werden sein: Büro-Verwaltung, Senioren-Wohnen
sowie ergänzende soziale Einrichtungen
Bei Bedarf wird an dieser Stelle auch „Zentrales Parken“ für die Bereiche
5 und 6 untergebracht.
2.4. Kurt-Eisner-Str.(südlich) – (Grundschule, KlTA) - Folie Konzeption Baurecht /
Teilfläche 8
Das Areal liegt direkt an der südlichen Seite der Kurt-Eisner-Straße.
Vorhaltefläche zur Errichtung einer 3-zügigen Grundschule durch den Investor bei Bedarf
und vorrangig für die Kinder in den neu entstandenen Wohnungen im Stadtraum
Bayerischer Bahnhof.
Aktuell ist dieser Standort im Markterkundungsverfahren enthalten.
Teil 3 - Stadtökologisches Konzept
Die Konzeption des Siegerentwurfes 2011 bleibt erhalten und wird nur in Teilbereichen
den geänderten Rahmenparametern angepasst. Kern bleibt das Freihalten der
Ventilationsbahn / Kaltluftschneise entlang des Bahntroges.
lm Sinne der zeitlichen Straffung und Koordinierung wird empfohlen, dass die BBH die
Grünfreiflächen von der Bahn ankauft (s. Punkt 2.2).
Die bereits angelegten Ausgleichsflächen des City-Tunnel-Leipzig (CTL) werden ergänzt
durch die zusätzlichen Maßnahmen im Rahmen der beschriebenen Neubauvorhaben.
Diese sind die Grundlage des neu entstehenden Stadtparks (s. Punkt 2.2).
Die neuen Wohnquartiere entsprechen den Kriterien moderner Stadtgestaltung durch:
Schaffung von innerstädtischen Freiräumen der offenen und geschlossenen
Blockrandbebauung.
Entwicklung der Aufenthalts- und Stadtbildqualität in dicht bebauten innerstädtischen Räumen durch:
•
Schaffung von begrünten lnnenhöfen
14
Synopse Rahmenvereinbarung / Durchführungsvereinbarung
•
•
•
•
•
Extensiv begrünten Flachdächer und ggf. bodengebundene Fassadenbegrünung
Straßenbaumpflanzungen, Herstellung der Verbindung zum künftigen Stadtpark
„Bayerischer Bahnhof“
Autoarme Wohnquartiere
Einbindung in das Grün- und Wegesystem der Südvorstadt
Einsatz von ernergieeffizienten, ressourcensparenden und / oder autarken und
intelligenten Gebäude- / Quartierver- und –entsorgungskonzepten sowie
Errichtung einer innovativen Infrastruktur.
Der Stadtpark wird entsprechend den geltenden Regularien angelegt. Dabei werden alle
Aspekte, einschließlich Altlastenuntersuchung/-sanierung, Artenschutz und Regenwassermanagement etc. beachtet und mit den Ämtern der Stadt koordiniert.
§ 11 – Planungsgrundsätze
Siehe zu § 10 Durchführungsstrategie
Vorbemerkung: Die Vertragsparteien sind sich darüber im Klaren, dass die
Festlegung von starren Prozentsätzen bzw. Zielen die Umsetzung eines Projekts
dieser Größe erheblich erschwert. Von allen Vertragsparteien werden diese
Aspekte jedoch als wichtiger Baustein für die Qualität und Chancen des neuen
Entwicklungsgebietes gesehen.
(1) Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass Bauwilligen bei der
zu (1)
Schaffung von Wohnraum ein hoher Freiheitsgrad bei der Gestaltung ermöglicht siehe 2.1 Kohlenstraße (Wohnen)
siehe 2.2 Lößniger Straße / Kurt-Eisner-Straße
werden soll. Dies kann etwa in Form von Baugruppen, Bauherrengemeinschaften, Genossenschaften oder mittels Projekten wie "Grundbau/Siedler" (BeL
Köln, IBA Hamburg) erfolgen. Im gesamten Geltungsbereich soll für diese
Bauwilligen eine Quote von 20% der errichteten Bruttogeschossfläche aller
Wohnbauflächen vorgehalten werden. Dabei ist Rücksicht zu nehmen auf die
Stadtgestaltung und auf ein energetisches Gesamtkonzept.
(2) Falls zukünftig in Sachsen oder in Leipzig auf Basis des Wohnraumförzu (2)
siehe 1.2 Dösner Weg – Nord
derungsgesetzes (WoFG) eine Wohnungsbauförderung für den Bau von
Sozialwohnungen zur Verfügung steht, so ist diese vom Eigentümer für 10 % der siehe 2.2 Lößniger Straße / Kurt-Eisner-Straße
Bruttogeschossfläche der noch verbleibenden Wohnbauflächen in Anspruch zu
nehmen.
(3) Es ist darauf zu achten, dass kleinräumig innerhalb der einzelnen Blöcke
Wohnungen unterschiedlichen Standards und unterschiedlicher Größe
zu (3)
siehe 2.2 Lößniger Straße / Kurt-Eisner-Straße
15
Synopse Rahmenvereinbarung / Durchführungsvereinbarung
entstehen, so dass verschiedene Nachfragegruppen im Quartier wohnen
können. Bezüglich der Wohnungsgröße sollten vor allem kleine Zwei-RaumWohnungen sowie größere Wohnungen mit 4 und mehr Räumen entstehen.
(4) Die BBH erarbeitet im Rahmen der zu erstellenden Bebauungspläne
zu (4)
siehe Teil 3 – Stadtökologisches Konzept
frühzeitig Konzepte für quartiersbezogene Energieersparnis. Diese Konzepte
umfassen u.a. energetische Optimierung der Gebäude sowie Solaroptimierung
(Ausrichtung der Gebäude zur passiven Nutzung der Sonnenenergie – keine
Photovoltaik). Der Anteil an barrierefreien Wohneinheiten sollte gegenüber den
Forderungen der Sächsischen Bauordnung nennenswert erhöht werden, um ein
zukunftsfähiges Stadtviertel zu kreieren. Darüber hinaus sollen auch barrierefreie
Wohnungen nach DIN 18040-2 entstehen.
(5) Das Areal bietet sehr gute Ansätze für Bewohner, deren Hauptverkehrsmittel
das Fahrrad und der ÖPNV darstellt. In noch zu benennenden Bereichen des
Plangebietes soll die Anzahl der baurechtlich notwendigen Parkplätze vor dem
Hintergrund der sehr guten ÖPNV- und Radwegeanbindung im Rahmen der
Zulässigkeit nach der sächsischen Bauordnung minimiert werden und
gleichzeitig besonderer Wert auf Abstellmöglichkeiten für Fahrräder an den
Wohngebäuden, Bike & Ride Anlagen und die Wegeanbindung gelegt werden,
um ein Modellprojekt "Autoarmes Wohnen" zu realisieren.
zu (5)
siehe Teil 3 – Stadtökologisches Konzept
(6) Im Quartier sollen keine Gebiete mit Zugangsbeschränkungen jeglicher Art
für die Öffentlichkeit im Sinne von "Gated Communities" entstehen.
Zu (6)
siehe 2.2 Lößniger Straße / Kurt-Eisner-Straße
§ 12 - Keine planerische Vorwegbindung
(1) Aus dieser Vereinbarung kann kein Anspruch auf Durchführung eines
städtebaulichen Verfahrens, auf Aufstellung oder Nichtaufstellung eines
Bebauungsplanes oder auf die Aufstellung vorhabenbezogener Bebauungspläne
oder auf bestimmte Festsetzungen eines Bebauungsplanes (§ 1 Abs. 3 Satz 2
BauGB) hergeleitet werden.
(2) Eine Entschädigungspflicht oder Kostenübernahme für Aufwendungen der
DB Imm oder der BBH im Falle der Nichtdurchführung der Planung oder im Falle
der Änderung der vereinbarten Planungsziele durch die Stadt wird
16
Synopse Rahmenvereinbarung / Durchführungsvereinbarung
ausgeschlossen.
(3) Der in Anlage 1 enthaltene Strategieplan spiegelt den Planungsstand des
Wettbewerbes und nachfolgender Vertiefungen und Verhandlungen wider. Da
vertiefende Unterlagen etwa zu den Bereichen Lärm, Körperschall, Vermessung,
technische Erschließung oder Gebäudehöhen nicht vorliegen, können
Änderungen an den Planungsgrundlagen notwendig werden. Die Auswertung
des vorliegenden Artenschutzgutachtens kann ebenfalls zu notwendigen
Änderungen führen. Diese Änderungen sind mit den Rahmenvertragspartnern
abzustimmen und gegebenenfalls in Form von Nachträgen zur Vereinbarung
abzuschließen.
§ 13 - Veräußerung von Flächen im Geltungsbereich, Rechtsnachfolger
(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, Verpflichtungen und Bindungen aus
diesem Vertrag etwaigen Rechtsnachfolgern aufzuerlegen mit der Maßgabe, die
Verpflichtungen und Bindungen eventuellen weiteren Rechtsnachfolgern
entsprechend weiterzugeben.
(2) Die BBH ist verpflichtet, vorgesehene Flächenverkäufe der Stadt schriftlich
anzuzeigen. Die DB Imm wird die Stadt Leipzig über die Ausbietung von Flächen
im Stadtraum Bayerischer Bahnhof schriftlich informieren. Diese Pflicht endet,
wenn für den betroffenen Bereich ein rechtskräftiger Bebauungsplan vorliegt
oder Baugenehmigungen erteilt sind.
§ 14 – Wettbewerbsverfahren
siehe zu § 10 Durchführungsstrategie
(1) Die jeweilige Flächeneigentümerin verpflichtet sich, für die in Anlage 1 mit
„Portikus jeweils einen Wettbewerb unter den nachfolgenden beschriebenen
Maßgaben durchzuführen.
Teilflächen 1.4 Portikus / Bayrischer Platz (Fassadenwettbewerb bzw.
Werkstattverfahren).
Anmerkung außerhalb der Durchführungsvereinbarung:
Werkstattverfahren sind ebenfalls zu den Teilflächen 1.3.1. Kita ehemals Gurken(2) Fläche Portikus Ostseite / Kurt-Eisner-Straße Süd:
Schumann und 2.1. (Kohlenstraße) vorgesehen.
Für diese zukünftigen Bauaufgaben an der Schnittstelle zum denkmalgeschützten Bahnhofsbereich und der Straße des 18. Oktober sowie an der neu
geschaffenen Magistrale Kurt-Eisner-Straße/Semmelweisbrücke in unmittelbarer
Nachbarschaft zum S-Bahn-Haltepunkt MDR sind zwingend konkurrierende
Verfahren durchzuführen. Die Durchführung und die Inhalte der Verfahren sind
17
Synopse Rahmenvereinbarung / Durchführungsvereinbarung
Bestandteil von separat zu schließenden Verträgen.
(3) Wohnen Kohlenstraße:
Für diese Fläche ist ein nicht anonymes, kooperatives Verfahren durchzuführen.
In diesem Verfahren soll eine noch festzulegende Anzahl von Architektur-/
Planungsbüros die zukünftige Bebauung bearbeiten. Dies soll nach einer
detaillierten Aufgabenstellung erfolgen und vor Beendigung der Arbeit eine
Zwischenpräsentation stattfinden. Für dieses Verfahren bekommen die
Teilnehmer ein Festhonorar.Die Durchführung und die Inhalte des Verfahrens
sind Bestandteil eines separat zu schließenden Vertrages.
§ 15 - Sonstige Regelungen
Teil 2 – Flächen westlich des CTL
2.2. Lößniger Straße / Kurt-Eisner-Straße, letzter Absatz
Im Planungsverfahren werden Alternativen zum bisherigen Wettbewerbsergebnis
untersucht, die den Weiterbetrieb der Distillery im Vertragsgebiet ermöglichen.
Das bestehende privatrechtliche Verhältnis mit der Destillery wird einvernehmlich
geregelt werden; Gespräche zwischen BBH und Betreiber laufen bereits.
§ 16 – Kosten
(1) Etwaige Kosten bei Verfahren zur Freistellung von Bahnbetriebszwecken
trägt für Grünflächen die DB Imm und für Bauflächen die BBH.
siehe zu § 7 – Erschließung
siehe zu § 9 – Altlasten / Beräumung
siehe zu § 14 – Wettbewerbsverfahren
siehe Durchführungsvereinbarung Punkt 2.4
(2) Insbesondere für den Bereich „Erweiterung Südvorstadt“ ist eine
umfangreiche Vertiefung der Ergebnisse des Wettbewerbes notwendig. Diese
Aufgabe wird von der BBH in Absprache mit der Stadt Leipzig beauftragt. Die
Kosten für die umfangreiche städtebauliche Vertiefung für den Bereich
„Erweiterung Südvorstadt“ gehen zu Lasten der BBH. Vermessungen, welche im
Zuge von Flächenveräußerungen erforderlich werden, sind durch den Käufer
bzw. Vorhabenträger der Maßnahme zu tragen.
(3) Im Verkaufsfall sind diese Kosten im jeweiligen Kaufvertrag zu regeln.
(4) Die Kosten für notwendige Verfahren gehen zu Lasten der jeweiligen
Flächeneigentümerin. DB Imm ist als Flächeneigentümerin von diesen Verfahren
nicht betroffen.
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Synopse Rahmenvereinbarung / Durchführungsvereinbarung
§ 17 - Salvatorische Klausel
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder
sich als undurchführbar erweisen oder sollte diese Vereinbarung eine
Regelungslücke enthalten, so soll sie in diesen Fällen insgesamt wirksam
bleiben.
(2) Die Parteien verpflichten sich, an Stelle der unwirksamen oder
undurchführbaren Bestimmungen oder zur Lückenausfüllung dasjenige zu
vereinbaren, was sie gewollt hätten, wenn sie die Nichtigkeit, die
Undurchführbarkeit oder die Regelungslücke erkannt hätten. Soweit dies nicht
feststellbar ist, sind unwirksame oder undurchführbare Bestimmungen durch
Bestimmungen zu ersetzen, die dem Regelungsziel möglichst nahe kommen,
welches durch die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung erreicht
werden sollte. Lücken sind im Geiste der übrigen Bestimmungen dieses
Vertrages auszufüllen.
§ 18 – Schlussbestimmungen
Teil 4 - Juristischer Rahmen
(1) Die Vertragsparteien bestätigen sich gegenseitig, dass die Regelungen
dieses Vertrages insgesamt und im Einzelnen angemessen sind, im sachlichen
Zusammenhang mit den vereinbarten Leistungen und Gegenleistungen stehen
sowie Voraussetzung und Folge der geplanten städtebaulichen Entwicklung sind.
Sollten wider Erwarten Regelungen dieses Vertrages hiergegen verstoßen,
verpflichten sich die Vertragsparteien, diese durch eine solche Vereinbarung zu
ersetzen, die den in der entsprechenden Bestimmung zum Ausdruck
kommenden Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und den
vorgenannten Kriterien entspricht.
Der juristische Rahmen ergibt sich aus den im Zeitplan beschriebenen Schritten
und deren Abfolge.
(2) Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag sind nicht getroffen.
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit
der Schriftform. Die Aufhebung vorstehender Schriftformklausel bedarf zu ihrer
Wirksamkeit ihrerseits der Schriftform.
(3) Erfüllungs- und Gerichtsort dieses Vertrages ist Leipzig.
Dies sieht wie folgt aus:
Nachdem die Ergebnisse des Mediationsverfahrens die Zustimmung beider
Seiten gefunden hat, kann die „Durchführungsvereinbarung (Grundlagen) zum
Siegerentwurf des Wettbewerbsverfahrens zum Bayerischen Bahnhof aus 2011“
paraphiert werden. Dann soll die Vorlage möglicherweise in den Stadtrat, da
bereits ein Beschluss zum Bayerischen Bahnhof gefasst (Ratssitzung vom
16.07.2014) wurde.
Parallel werden seitens der BBH die Bauvoranfragen eingereicht.
Nach Beschluss des Stadtrates zur Durchführungsvereinbarung, werden an
einem Tag
- die Durchführungsvereinbarung unterschrieben
- der Kaufvertrag Dösner Weg Süd notariell beurkundet und
- die Bauvorbescheide übergeben.
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Synopse Rahmenvereinbarung / Durchführungsvereinbarung
(4) Die Anlagen 1 und 2 sind Gegenstand dieses Vertrages:
Anlage 1: Karte „Strategieplan“
Anlage 2: Karte „Technische Informationen“
Das Übrige ergibt sich aus dem nachfolgenden Zeitplan (Teil 5 bzw. Folie
Zeitliche Abfolge).
Arbeitsweise und weitere Durchführung
Voraussetzung für die Umsetzung der Vereinbarung ist, dass die Beteiligten des
Mediationsverfahrens seitens der Stadt Leipzig (insbesondere Bauordnungs- und
Bauplanungsrecht) und der BBH Entwicklungs GmbH das weitere Verfahren zum
Stadtraum Bayerischer Bahnhof auch weiter verantwortlich betreuen.
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