Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1064343.pdf
Größe
78 kB
Erstellt
30.05.16, 12:00
Aktualisiert
16.01.18, 07:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-02908
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
Betreff:
Mehrbedarfe zur Umsetzung des Winterdienstes auf öffentlichen Straßen in der Stadt
Leipzig
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Finanzen
FA Umwelt und Ordnung
FA Finanzen
FA Umwelt und Ordnung
Ratsversammlung
15.05.2017
16.05.2017
29.05.2017
30.05.2017
21.06.2017
Bestätigung
1. Lesung
1. Lesung
2. Lesung
2. Lesung
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
Die überplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO für das Haushaltsjahr
2017 in Höhe von 606.350 € werden im PSP-Element "Winterdienst Gemeindestraßen,
Wege, Plätze" (1.100.54.5.2.01) im Sachkonto "Erstattung aus lfd. Verwaltungstätigkeit verb.
Unternehmen" (4455 0000) bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle "unterjährige
Finanzierung ohne Deckung, Ergebnishaushalt" (10986 00000).
1/4
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
nicht relevant
2/4
3/4
Sachverhalt:
Aufgrund einer Überarbeitung der internen Finanzbeziehungen zwischen der Stadt Leipzig
mit dem Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig (EB SRL) bezüglich Straßenwinterdienst ist die
Bestätigung durch die Ratsversammlung von überplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 79
(1) SächsGemO in Höhe von 606.350 € für den Straßenwinterdienst erforderlich.
Derzeit erhält der EB SRL für die Erledigung seiner Aufgabe „Straßenwinterdienst“ eine im
Wirtschaftsplan 2017 festgeschriebene Kostenerstattung von 1.129.250 € (PSP-Element:
1.100.54.5.2.01) von der Stadt Leipzig.
Ausgehend von den Durchschnittskosten der letzten 5 Jahre im Bereich Straßenwinterdienst
werden dem EB SRL 1.735.600 € für das Jahr 2017 zur Verfügung gestellt. Das bedeutet,
dass überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 606.350 € durch die Ratsversammlung zu
bestätigen sind.
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