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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1064343.pdf
Größe
78 kB
Erstellt
30.05.16, 12:00
Aktualisiert
16.01.18, 07:05

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-02908 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Betreff: Mehrbedarfe zur Umsetzung des Winterdienstes auf öffentlichen Straßen in der Stadt Leipzig Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Finanzen FA Umwelt und Ordnung FA Finanzen FA Umwelt und Ordnung Ratsversammlung 15.05.2017 16.05.2017 29.05.2017 30.05.2017 21.06.2017 Bestätigung 1. Lesung 1. Lesung 2. Lesung 2. Lesung Beschlussfassung Beschlussvorschlag: Die überplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO für das Haushaltsjahr 2017 in Höhe von 606.350 € werden im PSP-Element "Winterdienst Gemeindestraßen, Wege, Plätze" (1.100.54.5.2.01) im Sachkonto "Erstattung aus lfd. Verwaltungstätigkeit verb. Unternehmen" (4455 0000) bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle "unterjährige Finanzierung ohne Deckung, Ergebnishaushalt" (10986 00000). 1/4 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: nicht relevant 2/4 3/4 Sachverhalt: Aufgrund einer Überarbeitung der internen Finanzbeziehungen zwischen der Stadt Leipzig mit dem Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig (EB SRL) bezüglich Straßenwinterdienst ist die Bestätigung durch die Ratsversammlung von überplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO in Höhe von 606.350 € für den Straßenwinterdienst erforderlich. Derzeit erhält der EB SRL für die Erledigung seiner Aufgabe „Straßenwinterdienst“ eine im Wirtschaftsplan 2017 festgeschriebene Kostenerstattung von 1.129.250 € (PSP-Element: 1.100.54.5.2.01) von der Stadt Leipzig. Ausgehend von den Durchschnittskosten der letzten 5 Jahre im Bereich Straßenwinterdienst werden dem EB SRL 1.735.600 € für das Jahr 2017 zur Verfügung gestellt. Das bedeutet, dass überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 606.350 € durch die Ratsversammlung zu bestätigen sind. 4/4