Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1272024.pdf
Größe
1,9 MB
Erstellt
26.04.17, 12:00
Aktualisiert
29.01.18, 09:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-P-03900-DS-02
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
17.05.2017
Zuständigkeit
Beschlussfassung
Eingereicht von
Petitionsausschuss
Betreff
Schulcampus in der Ihmelsstraße
Beschlussvorschlag:
Der Petition wird nicht abgeholfen.
Die Umsetzung des Projektes erfolgt entsprechend der vorliegenden Stadtratsbeschlüsse.
Sachverhalt:
In der jüngeren Vergangenheit wurden zum Projekt Quartiersschule Campus Ihmelsstraße bereits
mehrfach Briefe, schriftliche und mündliche Anfragen (auch im Stadtrat) sowie eine Landtagspetition
beantwortet. Die dem Stadtrat jetzt vorliegende Petition enthält gegenüber dem bisher
vorgebrachten keine neuen Sachverhalte. Es kann ihr daher aus Sicht der Stadtverwaltung nicht
abgeholfen werden. Die Umsetzung es Projektes sollte entsprechend der vorliegenden
Stadtratsbeschlüsse weiter verfolgt werden.
Der Vollständigkeit halber geben wir nachfolgend die auch in der Vergangenheit bereits
dargestellten Sachverhalte und Erklärungen nochmals wieder.
Der Verwaltung ist die Bedeutsamkeit von Garagenhofstandorten überaus bewusst, so auch in
diesem Falle. Daher wurden in der Vergangenheit die Garagenbesitzer und Anwohner über mehrere
protokollierte Informationsgespräche im Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung und
über öffentliche Veranstaltungen eng an die vorbereitenden Planungsprozesse angebunden und
frühzeitig zusammen mit weiteren Fachämtern über Sachstände informiert. In diesen Gesprächen
wurde bekannt gemacht, welche gesamtstädtischen Belange zur Überplanung des Garagenhofes
geführt haben. Leipzig ist derzeit gemeinsam mit München die am schnellsten wachsende Großstadt
in Deutschland. Diese Entwicklung wird in den nächsten Jahren anhalten. Das ist eine erfreuliche
Entwicklung, nachdem die Stadt von den 90er Jahren bis Anfang der 2000er stetig an Einwohnern
verloren hatte, hat aber auch Folgen:
Es gibt in Leipzig stadtweit einen hohen Bedarf an neuen Schulen. Die Kinder, die diese Schulen
besuchen werden, sind schon da. Der Schulentwicklungsplan - Fortschreibung 2016 benennt vor
allem einen dringenden Mehrbedarf an weiterführenden Schulen, vordringlich im Bereich der
Oberschulen, anhaltend aber auch für Gymnasien.
Mit dem Änderungsantrag ÄA 2 zum RBV-1564/13 hat der Stadtrat am 20. März 2013 beschlossen,
im „Leipziger Osten“, d.h. im Planungsraum Ost, ein Gymnasium zu schaffen. Mit diesem Beschluss
wurde zugleich eine langjährige Forderung der Stadtteilakteure erfüllt. In der Untersuchung
verschiedener Standortalternativen hat sich der Standort der ehemaligen Hermann-LiebmannSchule an der Ihmelsstraße als einzig möglicher Standort erwiesen. Auch aus gesamtstädtischer
Sicht ist es ein günstiger Standort. Er liegt in einem Gebiet mit den aktuell und perspektivisch
höchsten Einwohnerzuwächsen, in dem bereits ein sozialer Wandel begonnen hat: Viele junge
Menschen und Familien haben im Leipziger Osten ihre neue Heimat gefunden. Dieser Wandel kann
durch den neuen Schulstandort gezielt unterstützt werden. Er ermöglicht langfristig kurze Wege für
die Schülerinnen und Schüler und ist für eine stadtweite Erreichbarkeit gut vom öffentlichen
Personennahverkehr (ÖPNV) erschlossen.
Der Standort Ihmelsstraße stellt zugleich einen der wenigen Standorte stadtweit und den einzigen
Standort im Leipziger Osten dar, bei dem sich alle Flächen in städtischem Besitz befinden. Dies ist
bei steigenden Bodenpreisen ein entscheidender Kostenfaktor für den städtischen Haushalt. Die
Stadt ist zum sparsamen und wirtschaftlichen Handeln verpflichtet. Deshalb wird bei der
Standortwahl vorzugsweise auf Grundstücke im städtischen Eigentum zurück gegriffen.
In Vorbereitung des Planungsverfahrens wurden in großem Umkreis um das Bestandsgebäude der
ehem. Hermann-Liebmann-Schule verschiedene Flächen von den beteiligten Ämtern auf ihre
Eignung geprüft. Auch die von der Garagengemeinschaft übermittelten Hinweise wurden in diesen
Prozess mit einbezogen, sorgfältig bearbeitet und geprüft.
Auf diese Weise konnte der Hinweis zur Stapelung der Sporthallen in die Planungsaufgabe
aufgenommen werden und ist sogar Bestandteil des Siegerentwurfs geworden. Ebenso waren die
Flächen des Wertstoffhofes der Stadtreinigung als städtische Liegenschaften sowie an das
Bestandsgebäude angrenzende Flächen entlang der Wurzner Straße Bestandteil des
Planungsgebietes. Auch eine Bebauung des angrenzenden Kleingartenvereins (KGV) sowie eine
weitere Ausdehnung des Baufeldes entlang der Wurzner Straße wurde geprüft. Aufgrund der
Vernässungsproblematik durch die östliche Rietzschke, ungenügender Grundstückstiefen, des nicht
überbaubaren Hauptsammlers sowie eines fehlenden Bebauungszusammenhangs musste diese
Möglichkeit aber verworfen werden. Der Garagengemeinschaft wurde in einer gemeinsamen
Beratung mit dem Amt für Stadtgrün und Gewässer vom 12.05.2015 die Ergebnisse der
wasserwirtschaftlichen Studie zur östlichen Rietzschke vorgestellt. Insbesondere die angrenzenden
Flächen des KGV sind für den Hochwasserschutz vorzusehen und planungsrechtlich nicht
bebaubar. Der Siegerentwurf sieht aber eine Öffnung zum benachbarten KGV hin vor, der eine
spätere Kooperation, z.B. in Form von Schulgartenprojekten, leicht ermöglicht.
Im Ergebnis der Prüfung hat sich für die Planungsaufgabe ein Gebiet mit bebaubaren und nicht bebzw. überbaubaren Bereichen ergeben.
Ebenso Bestandteil der Planungsaufgabe waren Anforderungskataloge, die die Stadt in Erfüllung
ihrer Pflichtaufgabe als Schulträger zu erbringen hat. Dies sind umfangreiche Kapazitäten für
Schulräume einer 4-zügigen Oberschule und eines 4-zügigen Gymnasiums sowie die jeweils
erforderlichen Sporthallen (zwei 3-Feldhallen) und Schulhofflächen. In der Summe ergibt sich ein
hoher nachzuweisender Flächenbedarf. Als gesamtstädtisches Zukunftsprojekt des integrierten
Stadtentwicklungskonzeptes und des Arbeitsprogrammes des Oberbürgermeisters Leipzig 2020
sollen sich die Schulen außerdem besonders in den Stadtteil öffnen und mit weiteren
Bildungspartnern kooperieren. Die vorhandenen schulischen Räume sollen dafür im Sinne einer
effizienten Auslastung der städtischen Infrastruktur primär nach dem Unterricht für verschiedene
Bildungsangebote genutzt werden. Außerdem ist eine Erweiterung in kleinerem Umfang für
vorrangig städtische Bildungspartner, wie z. B. die Volkshochschule (VHS) oder z.B. die
Musikschule, in einem separaten Anbau vorgesehen. Die neuen Bildungsangebote sollen v. a. den
Stadtteilbewohner/-innen offen stehen und zugute kommen.
Zur Lösung dieser komplexen Planungsaufgabe wurde ein städtebauliches Gutachterverfahren
durchgeführt. Darin wurden von acht erfahrenen Architekturbüros in einem konkurrierenden
Verfahren Entwürfe vorgelegt und von einer qualifizierten Jury bewertet. Die Jury hat sich aus
Preisrichtern und Sachpreisrichtern mit städtischen Vertretern (u. a. Bürgermeister Jugend, Soziales,
Gesundheit und Schule, Bürgermeisterin Stadtentwicklung und Bau, weiteren Vertreter/-innen
städtischer Fachämter, darunter Verkehrs- und Tiefbauamt), einem Vertreter des Fachausschusses
sowie externen Sachverständigen zusammengesetzt. Im Ergebnis des Verfahrens liegt kein Entwurf
vor, der den Standort des Garagenhofes ausgenommen oder die Flächen entlang der Wurzner
Straße zur Erweiterung des Bestandsgebäudes in östlicher Richtung genutzt hat. Die
vorgeschlagenen Flächen an der Wurzner Straße wären dafür auch zu klein gewesen. Der
vorliegende städtebauliche Entwurf ist eindeutiger Sieger des Verfahrens. Er zeichnet sich durch
eine hohe bauliche Konzentration und Dichte, u.a. durch Stapelung der Sporthallen, sowie eine gute
Vernetzung mit dem Stadtteil aus. Gleichzeitig weist er eine starke Durchgrünung mit hoher Qualität
der Freiflächen und sehr guter Vernetzung der vorhandenen Grünräume, darunter des KGV, auf.
Das denkmalgeschützte Gebäude der ehemaligen Hermann-Liebmann-Schule steht im Mittelpunkt
der geplanten Neubauten und wird damit optimal in das gesamte Vorhaben eingebunden. Aus
energetischer Sicht ist der Entwurf ebenfalls überzeugend, was hinsichtlich der erwarteten
Unterhaltskosten positiv bewertet wurde. Über die Ergebnisse des städtebaulichen
Gutachterverfahrens wurde bereits Ende Juni 2016 informiert.
Das Recht der Jugend auf Freizeitgestaltung und Sport ist ein wichtiges Anliegen, insbesondere im
Leipziger Osten. Daher wird der Freizeitsportplatz den Kindern und Jugendlichen auch in Zukunft zur
Verfügung stehen wird: Die Planung sieht vor, dass der Bolzplatz bestehen bleibt und für die
restlichen Funktionen (Tischtennisplatte, Basketballkorb) im Rahmen des Vorhabens ein Ausgleich
geschaffen wird.
Zur künftigen Verkehrssituation kann erklärt werden, dass durch die im Siegerentwurf
vorgeschlagene veränderte Verkehrsführung der Bernhardstraße und Ihmelsstraße keine negativen
Auswirkungen auf die verkehrliche Situation ausgehen wird. Die Einmündung der Bernhardstraße in
die Krönerstraße wird modifiziert und verkehrsberuhigt, die vorgeschlagene Fortführung der
Krönerstraße ist eine Option, die zur Umsetzung des vorgeschlagenen Konzeptes aber nicht
zwingend erforderlich ist. Der derzeit nicht durchfahrbare Bereich der Krönerstraße in Richtung
Wurzner Straße wird als Ersatz für die einzuziehende Ihmelsstraße ertüchtigt. Für den Ausbau der
Krönerstraße muss eine Planung erstellt werden, in der auch eine Betrachtung des ruhenden
Verkehrs erfolgen muss. Die baurechtlich für den Schulbetrieb erforderlichen Stellflächen sind auf
dem Grundstück der Schulen angeordnet und schränken daher den öffentlichen Parkraum nicht ein.
Der Schulstandort ist über den ÖPNV bereits gut erreichbar. Der städtebauliche Entwurf sieht zudem
eine optimale Orientierung in Richtung der neuen Haltestelle an der Wurzner Straße vor. Generell ist
es ein wichtiges umwelt- und verkehrspolitisches Ziel der Stadt Leipzig, den sogenannten
Umweltverbund (Verkehr zu Fuß, mit dem Rad und mit öffentlichen Verkehrsmitteln) zu stärken. Das
bedeutet im vorliegenden Fall, durch ein entsprechendes Angebot dafür zu sorgen, dass Schüler
und Lehrer möglichst nicht mit dem Auto kommen.
Im Rahmen des Wettbewerbsverfahrens zum Schulcampus, welches unter Federführung des AGM
lief, wurden auch Entscheidungen zur Verkehrserschließung getroffen. Diese beinhalten im 1.
Bauabschnitt den Rückbau der Ihmelsstraße zwischen Krönerstraße und Wurzner Straße und die
Unterbrechung der Bernhardstraße im Bereich der geplanten Sporthalle. Der Verkehr der
Bernhardstraße soll künftig vom Knoten Krönerstraße/Bernhardstraße über die Krönerstraße bis zur
Karl-Vogel-Straße und in Verlängerung dieser Straße als verkehrsberuhigter Bereich entlang der
geplanten Sporthalle wieder zur bestehenden Bernhardstraße geführt werden. In einem 2.
Bauabschnitt ist optional die Verlängerung der Krönerstraße bis zur Hans-Eisler-Straße geplant.
Aus Städtebaufördermitteln ist der grundhafte Ausbau der Krönerstraße zwischen Wurzner Straße
und Bernhardstraße geplant, da sich die Krönerstraße in einem äußerst schlechten Bauzustand
befindet. Die Planung und Gestaltung der Krönerstraße erfolgt als Anliegerstraße mit Gehwegen,
Stellplätzen und Baumpflanzungen. In der weiteren Planung wird geprüft, ob die Einmündung
Krönerstraße/Wurzner Straße künftig signalisiert werden muss, da sich der Verkehr durch die
Schließung der Ihmelsstraße zwischen Krönerstraße und Wurzner Straße verlagern wird. Für die
fußläufige Verbindung zwischen der Straßenbahnhaltestelle in der Wurzner Straße und dem
Wohngebiet wird es künftig keine Einschränkungen geben, da der Bereich zwischen Krönerstraße,
Wurzner Straße und zurückgebauter Ihmelsstraße als öffentlich begehbarer Platz gestaltet wird.
Zur Realisierung des Vorhabens sind noch wesentliche Planungsschritte erforderlich sowie
Beschlüsse des Stadtrates herbeizuführen. Aus derzeitiger Sicht ergibt sich ein frühester Baubeginn
und damit Kündigung der Pacht- bzw. Mietverträge ab 1. Quartal 2018.
Anlagen:
- Petitionen
VI-P-03900
Einreicherin: Frau Schwebe
Schulcampus in der Ihmelstr.
Sehr geehrte Damen und Herren,
für Schulbauten in der Stadt Leipzig habe ich großes Verständnis und sehe die Dringlichkeiten ein.
Jedoch dürfen sich die Planungen nicht gegen ein gewachsenes Wohngebiet richten, das heißt
gegen das Wohngebiet Liselotte-Herrmann-Str., Krönerstr. und umliegende Straßen und den
Kleingartenpark Südost.
Mit der vorliegenden Planung würden für das Wohngebiet folgende Erschwernisse auftreten:
1. Die Wege zur und von der Straßenbahn würden besonders für ältere Personen komplizierter.
2. Der Pkw Verkehr zum Wohngebiet würde noch problematischer.
3. Die Situation für parkende Fahrzeuge ist jetzt schon äußerst kompliziert. Durch den geplanten
Wegfall des Garagenhofes (90 Fahrzeuge) ist ein unzumutbares Chaos vorprogrammiert.
4. Der Wertstoffhof soll auch wegfallen. Wo sollen zum Beispiel vom großen Kleingartenpark
Südost die Gartenabfälle hingebracht werden? Jetzt verschandeln schon viele Hausmüllabfälle die
Gegend um den Bahndamm und werden öfters über den Zaun in die Gärten u.a auch meinen
geworfen.Eine Verlagerung des Wertstoffhofes in das Gelände der ehemaligen Feuerwache Ost
wäre dringender als dort ein soziokulturelles Zentrum einzurichten!!!!! was unverständlicherweise
der Herr Oberbürgermeister unterstützt. An die wirklichen Belange der hier lebenden Bürger wird
sowieso viel zu wenig gedacht.
Alles unzumutbare Verschlechterungen für die Bürgerinnen und Bürger des Wohngebietes sowie
die Kleingärtner des Kleingartenparks.
Wir fordern, dass die Planungen diesbezüglich nochmals verändert werden.