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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1272024.pdf
Größe
1,9 MB
Erstellt
26.04.17, 12:00
Aktualisiert
29.01.18, 09:40

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Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-P-03900-DS-02 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Ratsversammlung 17.05.2017 Zuständigkeit Beschlussfassung Eingereicht von Petitionsausschuss Betreff Schulcampus in der Ihmelsstraße Beschlussvorschlag: Der Petition wird nicht abgeholfen. Die Umsetzung des Projektes erfolgt entsprechend der vorliegenden Stadtratsbeschlüsse. Sachverhalt: In der jüngeren Vergangenheit wurden zum Projekt Quartiersschule Campus Ihmelsstraße bereits mehrfach Briefe, schriftliche und mündliche Anfragen (auch im Stadtrat) sowie eine Landtagspetition beantwortet. Die dem Stadtrat jetzt vorliegende Petition enthält gegenüber dem bisher vorgebrachten keine neuen Sachverhalte. Es kann ihr daher aus Sicht der Stadtverwaltung nicht abgeholfen werden. Die Umsetzung es Projektes sollte entsprechend der vorliegenden Stadtratsbeschlüsse weiter verfolgt werden. Der Vollständigkeit halber geben wir nachfolgend die auch in der Vergangenheit bereits dargestellten Sachverhalte und Erklärungen nochmals wieder. Der Verwaltung ist die Bedeutsamkeit von Garagenhofstandorten überaus bewusst, so auch in diesem Falle. Daher wurden in der Vergangenheit die Garagenbesitzer und Anwohner über mehrere protokollierte Informationsgespräche im Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung und über öffentliche Veranstaltungen eng an die vorbereitenden Planungsprozesse angebunden und frühzeitig zusammen mit weiteren Fachämtern über Sachstände informiert. In diesen Gesprächen wurde bekannt gemacht, welche gesamtstädtischen Belange zur Überplanung des Garagenhofes geführt haben. Leipzig ist derzeit gemeinsam mit München die am schnellsten wachsende Großstadt in Deutschland. Diese Entwicklung wird in den nächsten Jahren anhalten. Das ist eine erfreuliche Entwicklung, nachdem die Stadt von den 90er Jahren bis Anfang der 2000er stetig an Einwohnern verloren hatte, hat aber auch Folgen: Es gibt in Leipzig stadtweit einen hohen Bedarf an neuen Schulen. Die Kinder, die diese Schulen besuchen werden, sind schon da. Der Schulentwicklungsplan - Fortschreibung 2016 benennt vor allem einen dringenden Mehrbedarf an weiterführenden Schulen, vordringlich im Bereich der Oberschulen, anhaltend aber auch für Gymnasien. Mit dem Änderungsantrag ÄA 2 zum RBV-1564/13 hat der Stadtrat am 20. März 2013 beschlossen, im „Leipziger Osten“, d.h. im Planungsraum Ost, ein Gymnasium zu schaffen. Mit diesem Beschluss wurde zugleich eine langjährige Forderung der Stadtteilakteure erfüllt. In der Untersuchung verschiedener Standortalternativen hat sich der Standort der ehemaligen Hermann-LiebmannSchule an der Ihmelsstraße als einzig möglicher Standort erwiesen. Auch aus gesamtstädtischer Sicht ist es ein günstiger Standort. Er liegt in einem Gebiet mit den aktuell und perspektivisch höchsten Einwohnerzuwächsen, in dem bereits ein sozialer Wandel begonnen hat: Viele junge Menschen und Familien haben im Leipziger Osten ihre neue Heimat gefunden. Dieser Wandel kann durch den neuen Schulstandort gezielt unterstützt werden. Er ermöglicht langfristig kurze Wege für die Schülerinnen und Schüler und ist für eine stadtweite Erreichbarkeit gut vom öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) erschlossen. Der Standort Ihmelsstraße stellt zugleich einen der wenigen Standorte stadtweit und den einzigen Standort im Leipziger Osten dar, bei dem sich alle Flächen in städtischem Besitz befinden. Dies ist bei steigenden Bodenpreisen ein entscheidender Kostenfaktor für den städtischen Haushalt. Die Stadt ist zum sparsamen und wirtschaftlichen Handeln verpflichtet. Deshalb wird bei der Standortwahl vorzugsweise auf Grundstücke im städtischen Eigentum zurück gegriffen. In Vorbereitung des Planungsverfahrens wurden in großem Umkreis um das Bestandsgebäude der ehem. Hermann-Liebmann-Schule verschiedene Flächen von den beteiligten Ämtern auf ihre Eignung geprüft. Auch die von der Garagengemeinschaft übermittelten Hinweise wurden in diesen Prozess mit einbezogen, sorgfältig bearbeitet und geprüft. Auf diese Weise konnte der Hinweis zur Stapelung der Sporthallen in die Planungsaufgabe aufgenommen werden und ist sogar Bestandteil des Siegerentwurfs geworden. Ebenso waren die Flächen des Wertstoffhofes der Stadtreinigung als städtische Liegenschaften sowie an das Bestandsgebäude angrenzende Flächen entlang der Wurzner Straße Bestandteil des Planungsgebietes. Auch eine Bebauung des angrenzenden Kleingartenvereins (KGV) sowie eine weitere Ausdehnung des Baufeldes entlang der Wurzner Straße wurde geprüft. Aufgrund der Vernässungsproblematik durch die östliche Rietzschke, ungenügender Grundstückstiefen, des nicht überbaubaren Hauptsammlers sowie eines fehlenden Bebauungszusammenhangs musste diese Möglichkeit aber verworfen werden. Der Garagengemeinschaft wurde in einer gemeinsamen Beratung mit dem Amt für Stadtgrün und Gewässer vom 12.05.2015 die Ergebnisse der wasserwirtschaftlichen Studie zur östlichen Rietzschke vorgestellt. Insbesondere die angrenzenden Flächen des KGV sind für den Hochwasserschutz vorzusehen und planungsrechtlich nicht bebaubar. Der Siegerentwurf sieht aber eine Öffnung zum benachbarten KGV hin vor, der eine spätere Kooperation, z.B. in Form von Schulgartenprojekten, leicht ermöglicht. Im Ergebnis der Prüfung hat sich für die Planungsaufgabe ein Gebiet mit bebaubaren und nicht bebzw. überbaubaren Bereichen ergeben. Ebenso Bestandteil der Planungsaufgabe waren Anforderungskataloge, die die Stadt in Erfüllung ihrer Pflichtaufgabe als Schulträger zu erbringen hat. Dies sind umfangreiche Kapazitäten für Schulräume einer 4-zügigen Oberschule und eines 4-zügigen Gymnasiums sowie die jeweils erforderlichen Sporthallen (zwei 3-Feldhallen) und Schulhofflächen. In der Summe ergibt sich ein hoher nachzuweisender Flächenbedarf. Als gesamtstädtisches Zukunftsprojekt des integrierten Stadtentwicklungskonzeptes und des Arbeitsprogrammes des Oberbürgermeisters Leipzig 2020 sollen sich die Schulen außerdem besonders in den Stadtteil öffnen und mit weiteren Bildungspartnern kooperieren. Die vorhandenen schulischen Räume sollen dafür im Sinne einer effizienten Auslastung der städtischen Infrastruktur primär nach dem Unterricht für verschiedene Bildungsangebote genutzt werden. Außerdem ist eine Erweiterung in kleinerem Umfang für vorrangig städtische Bildungspartner, wie z. B. die Volkshochschule (VHS) oder z.B. die Musikschule, in einem separaten Anbau vorgesehen. Die neuen Bildungsangebote sollen v. a. den Stadtteilbewohner/-innen offen stehen und zugute kommen. Zur Lösung dieser komplexen Planungsaufgabe wurde ein städtebauliches Gutachterverfahren durchgeführt. Darin wurden von acht erfahrenen Architekturbüros in einem konkurrierenden Verfahren Entwürfe vorgelegt und von einer qualifizierten Jury bewertet. Die Jury hat sich aus Preisrichtern und Sachpreisrichtern mit städtischen Vertretern (u. a. Bürgermeister Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule, Bürgermeisterin Stadtentwicklung und Bau, weiteren Vertreter/-innen städtischer Fachämter, darunter Verkehrs- und Tiefbauamt), einem Vertreter des Fachausschusses sowie externen Sachverständigen zusammengesetzt. Im Ergebnis des Verfahrens liegt kein Entwurf vor, der den Standort des Garagenhofes ausgenommen oder die Flächen entlang der Wurzner Straße zur Erweiterung des Bestandsgebäudes in östlicher Richtung genutzt hat. Die vorgeschlagenen Flächen an der Wurzner Straße wären dafür auch zu klein gewesen. Der vorliegende städtebauliche Entwurf ist eindeutiger Sieger des Verfahrens. Er zeichnet sich durch eine hohe bauliche Konzentration und Dichte, u.a. durch Stapelung der Sporthallen, sowie eine gute Vernetzung mit dem Stadtteil aus. Gleichzeitig weist er eine starke Durchgrünung mit hoher Qualität der Freiflächen und sehr guter Vernetzung der vorhandenen Grünräume, darunter des KGV, auf. Das denkmalgeschützte Gebäude der ehemaligen Hermann-Liebmann-Schule steht im Mittelpunkt der geplanten Neubauten und wird damit optimal in das gesamte Vorhaben eingebunden. Aus energetischer Sicht ist der Entwurf ebenfalls überzeugend, was hinsichtlich der erwarteten Unterhaltskosten positiv bewertet wurde. Über die Ergebnisse des städtebaulichen Gutachterverfahrens wurde bereits Ende Juni 2016 informiert. Das Recht der Jugend auf Freizeitgestaltung und Sport ist ein wichtiges Anliegen, insbesondere im Leipziger Osten. Daher wird der Freizeitsportplatz den Kindern und Jugendlichen auch in Zukunft zur Verfügung stehen wird: Die Planung sieht vor, dass der Bolzplatz bestehen bleibt und für die restlichen Funktionen (Tischtennisplatte, Basketballkorb) im Rahmen des Vorhabens ein Ausgleich geschaffen wird. Zur künftigen Verkehrssituation kann erklärt werden, dass durch die im Siegerentwurf vorgeschlagene veränderte Verkehrsführung der Bernhardstraße und Ihmelsstraße keine negativen Auswirkungen auf die verkehrliche Situation ausgehen wird. Die Einmündung der Bernhardstraße in die Krönerstraße wird modifiziert und verkehrsberuhigt, die vorgeschlagene Fortführung der Krönerstraße ist eine Option, die zur Umsetzung des vorgeschlagenen Konzeptes aber nicht zwingend erforderlich ist. Der derzeit nicht durchfahrbare Bereich der Krönerstraße in Richtung Wurzner Straße wird als Ersatz für die einzuziehende Ihmelsstraße ertüchtigt. Für den Ausbau der Krönerstraße muss eine Planung erstellt werden, in der auch eine Betrachtung des ruhenden Verkehrs erfolgen muss. Die baurechtlich für den Schulbetrieb erforderlichen Stellflächen sind auf dem Grundstück der Schulen angeordnet und schränken daher den öffentlichen Parkraum nicht ein. Der Schulstandort ist über den ÖPNV bereits gut erreichbar. Der städtebauliche Entwurf sieht zudem eine optimale Orientierung in Richtung der neuen Haltestelle an der Wurzner Straße vor. Generell ist es ein wichtiges umwelt- und verkehrspolitisches Ziel der Stadt Leipzig, den sogenannten Umweltverbund (Verkehr zu Fuß, mit dem Rad und mit öffentlichen Verkehrsmitteln) zu stärken. Das bedeutet im vorliegenden Fall, durch ein entsprechendes Angebot dafür zu sorgen, dass Schüler und Lehrer möglichst nicht mit dem Auto kommen. Im Rahmen des Wettbewerbsverfahrens zum Schulcampus, welches unter Federführung des AGM lief, wurden auch Entscheidungen zur Verkehrserschließung getroffen. Diese beinhalten im 1. Bauabschnitt den Rückbau der Ihmelsstraße zwischen Krönerstraße und Wurzner Straße und die Unterbrechung der Bernhardstraße im Bereich der geplanten Sporthalle. Der Verkehr der Bernhardstraße soll künftig vom Knoten Krönerstraße/Bernhardstraße über die Krönerstraße bis zur Karl-Vogel-Straße und in Verlängerung dieser Straße als verkehrsberuhigter Bereich entlang der geplanten Sporthalle wieder zur bestehenden Bernhardstraße geführt werden. In einem 2. Bauabschnitt ist optional die Verlängerung der Krönerstraße bis zur Hans-Eisler-Straße geplant. Aus Städtebaufördermitteln ist der grundhafte Ausbau der Krönerstraße zwischen Wurzner Straße und Bernhardstraße geplant, da sich die Krönerstraße in einem äußerst schlechten Bauzustand befindet. Die Planung und Gestaltung der Krönerstraße erfolgt als Anliegerstraße mit Gehwegen, Stellplätzen und Baumpflanzungen. In der weiteren Planung wird geprüft, ob die Einmündung Krönerstraße/Wurzner Straße künftig signalisiert werden muss, da sich der Verkehr durch die Schließung der Ihmelsstraße zwischen Krönerstraße und Wurzner Straße verlagern wird. Für die fußläufige Verbindung zwischen der Straßenbahnhaltestelle in der Wurzner Straße und dem Wohngebiet wird es künftig keine Einschränkungen geben, da der Bereich zwischen Krönerstraße, Wurzner Straße und zurückgebauter Ihmelsstraße als öffentlich begehbarer Platz gestaltet wird. Zur Realisierung des Vorhabens sind noch wesentliche Planungsschritte erforderlich sowie Beschlüsse des Stadtrates herbeizuführen. Aus derzeitiger Sicht ergibt sich ein frühester Baubeginn und damit Kündigung der Pacht- bzw. Mietverträge ab 1. Quartal 2018. Anlagen: - Petitionen VI-P-03900 Einreicherin: Frau Schwebe Schulcampus in der Ihmelstr. Sehr geehrte Damen und Herren, für Schulbauten in der Stadt Leipzig habe ich großes Verständnis und sehe die Dringlichkeiten ein. Jedoch dürfen sich die Planungen nicht gegen ein gewachsenes Wohngebiet richten, das heißt gegen das Wohngebiet Liselotte-Herrmann-Str., Krönerstr. und umliegende Straßen und den Kleingartenpark Südost. Mit der vorliegenden Planung würden für das Wohngebiet folgende Erschwernisse auftreten: 1. Die Wege zur und von der Straßenbahn würden besonders für ältere Personen komplizierter. 2. Der Pkw Verkehr zum Wohngebiet würde noch problematischer. 3. Die Situation für parkende Fahrzeuge ist jetzt schon äußerst kompliziert. Durch den geplanten Wegfall des Garagenhofes (90 Fahrzeuge) ist ein unzumutbares Chaos vorprogrammiert. 4. Der Wertstoffhof soll auch wegfallen. Wo sollen zum Beispiel vom großen Kleingartenpark Südost die Gartenabfälle hingebracht werden? Jetzt verschandeln schon viele Hausmüllabfälle die Gegend um den Bahndamm und werden öfters über den Zaun in die Gärten u.a auch meinen geworfen.Eine Verlagerung des Wertstoffhofes in das Gelände der ehemaligen Feuerwache Ost wäre dringender als dort ein soziokulturelles Zentrum einzurichten!!!!! was unverständlicherweise der Herr Oberbürgermeister unterstützt. An die wirklichen Belange der hier lebenden Bürger wird sowieso viel zu wenig gedacht. Alles unzumutbare Verschlechterungen für die Bürgerinnen und Bürger des Wohngebietes sowie die Kleingärtner des Kleingartenparks. Wir fordern, dass die Planungen diesbezüglich nochmals verändert werden.