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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1260408.pdf
Größe
110 kB
Erstellt
09.03.17, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 16:12

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Inhalt der Datei

Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-HP-03698-VSP-01 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit FA Wirtschaft und Arbeit 09.05.2017 Vorberatung Ratsversammlung 17.05.2017 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Wirtschaft und Arbeit Betreff Kredite für Kleingewerbetreibende (Mikrokredite) ( A 0063/ 17/18) Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder x Nachteilig für die Stadt Leipzig. Zustimmung x Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln Alternativvorschlag Sachstandsbericht Sachverhalt: Mikrofinanzierung hatte sich in Leipzig bis 2014 bewährt als eine Maßnahme zur Unterstützung von Gründern und Kleinstunternehmen, die nicht oder nur eingeschränkt bankfähig sind. Gründer und Unternehmer, deren Bonität oder deren Geschäftsfelder und -zwecke nach herkömmlichen Kriterien der Kreditwirtschaft keine Kreditzusagen erlaubten, konnten im Rahmen der Mikrofinanzierung Kredite erhalten. In den Jahren 2010 bis 2014 hat die Leipziger Mikrofinanzierung 86 Kredite im Gesamtvolumen von rund 406.000 EUR vergeben. Der Kreditfonds von 200.000 EUR, finanziert durch den Europäischen Sozialfonds ESF, durch die Stadt Leipzig und die Sparkasse Leipzig wurde dabei etwas mehr als 2-fach revolvierend eingesetzt. Die Mikrofinanzierungen waren mehrheitlich Erstkredite bis 5.000 EUR, teilweise auch höhere Folgekredite. Mit einer Kreditausfallrate von nur 4,5% war der Mikrokredit im Vergleich mit anderen Krediten äußerst erfolgreich. Der Erfolg des Kredites beruhte auf der besonderen Form der Besicherung der Kredite, zur Hälfte durch Bürgen aus dem persönlichen Umfeld des Kreditnehmers zur anderen Hälfte durch Risikoübernahme durch die Stadt Leipzig. Weitere Erfolgsbedingungen waren die nicht unternehmens- sondern personenorientierten Vergabekriterien und -verfahren. Durch die Kooperation mit der Sparkasse in der Vergabeentscheidung und vor allem durch den hohen Einsatz des Unternehmensgründerbüro im Amt für Wirtschaftsförderung entstanden eine intensive lokale Betreuung und Begleitung der Kreditnehmer. Das Deutsche Institut für Mikrofinanzierung DMI und die KIZ GmbH unterstützten die einfache und schnelle Antragstellung und Kreditabwicklung. Zum damaligen Zeitpunkt war es ein gut funktionierendes Instrument, welches durch die Stadt erfolgreich eingesetzt wurde. Die Voraussetzungen für die Wiederaufnahme einer Leipziger Mikrofinanzierung sind nicht gegeben. Die Umsetzung des operationellen Programms des Bundes für den ESF unterstützt in der aktuellen Förderperiode nicht mehr eine breit angelegte und lokal orientierte Mikrofinanzierung. Gefördert werden bundesweit nur einzelne wenige Mikrofinanzierer. Aufgrund der wesentlicheren schlechteren Ausgestaltung der Konditionen, nunmehr ein Zinssatz von 9,9 % und der Tatsache, dass die Stadtverwaltung bei den Kreditvergabeentscheidungen nicht mitwirken kann, was eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg des Mikrokredites Leipzig war, hat die Stadtverwaltung keine Interessenbekundung zu diesem Programm abgegeben. (Beispielsweise wurde ein Zinssatz von 9,9% aufgerufen und die Stadtverwaltung hätte bei den einzelnen Kreditvergabeentscheidung, eine Voraussetzung für den Erfolg des Vorgängerprogramms, nicht mitwirken können.) Die Marktlage für Mikrofinanzierung ist deutlich verändert und steht einer Wiederaufnahme einer Leipziger Mikrofinanzierung entgegen. Wegen des allgemein niedrigen Zinsniveaus ergeben sich aus einer kommunal geförderten Mikrofinanzierung für den Kreditnehmer zur Zeit keine Kostenvorteile, die eine Nachfrage generieren würde. Hinzukommt, dass die Zahl der Gründungen wegen der verbesserten Arbeitsmarktlage rückläufig ist (,) und somit sich auch die Nachfrage nach Mikro-Gründungsfinanzierung stark verringert. Die seit 2013 gesunkene Nachfrage spiegelt sich in den Vergabedaten aller Mikrofinanzierer, die im Deutschen Institut für Mikrofinanzierung organisiert sind. Die Zahl der Leipziger Mikrokredite verringerte sich von 23 im Jahr 2012 auf 12 im Jahr 2013 und 8 im Jahr 2014. Die Zahl der größeren (bis zu 20.000 EUR) SAB-Mikrokredite des Freistaates sank von 157 (davon Leipzig 29) im Jahr 2015 auf 75 (davon Leipzig 21) im Jahr 2016. Das vergebene Kreditvolumen halbierte sich von 2,5 Mio. EUR auf 1,25 Mio. EUR. Noch deutlicher rückläufig von 252 (Leipzig 51) im Jahr 2015 sank die Zahl der Kreditanträge auf 153 (Leipzig 37) im Jahr 2016. Das Deutsche Institut für Mikrofinanzierung, das ein hohes Interesse an der Fortführung der Mikrofinanzierung hat, konnte aufgrund der bestehenden Rahmenbedingungen bisher keine Bank für eine Partnerschaft in der Mikrofinanzierung gewinnen. Bei nur noch sehr geringer Nachfrage nach Mikrofinanzierung steht der Aufwand für ein System der Mikrofinanzierung inklusive Organisation eines Fonds, einer Entscheidungsstruktur, einer Struktur für die Abwicklung der Kredite und für die Betreuung der Kreditnehmer nicht mehr im sinnvollen Verhältnis zum Nutzen. Vor diesem Hintergrund konnte (sowohl) von der Sparkasse Leipzig keine Interessenbekundung an der Fortführung der Mikrofinanzierung eingeholt werden und (als auch durch) die Stadtverwaltung kann auch keine Befürwortung zur Fortführung aussprechen (gesprochen werden). Die Stadtverwaltung verweist in ihrer Tätigkeit als Gründungs- und Betriebsberater auf die Fördermöglichkeiten, z.B. auf das Leipziger Mittelstandförderprogramm, (oder) auf bestehende Mikrofinanzierungsangebote, zum Beispiel auf die ESF-finanzierte SAB-Mikrofinanzierung des Freistaates Sachsen oder die Sachmittelförderung des Jobcenter nach § 16 c Abs.1 SGB II. Diese Sachmittelförderung beinhaltet die Vergabe von zinslosen Darlehen und Zuschüssen (Zuschuss nur bis zu einem Betrag von 5.000 Euro) für die Beschaffung von Sachgütern, die für die Ausübung der selbstständigen Tätigkeit notwendig und angemessen sind. Ziel ist es, dass die Hilfebedürftigkeit der Leistungsberechtigten durch diese selbstständige hauptberufliche Tätigkeit innerhalb eines angemessenen Zeitraumes überwunden oder erheblich verringert wird. Nach alledem ist der Verwaltungsstandpunkt zu einer Wiederaufnahme der Mikrofinanzierung ablehnend.