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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1266108.pdf
Größe
69 kB
Erstellt
05.04.17, 12:00
Aktualisiert
25.04.17, 18:06

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Inhalt der Datei

Dienstberatung des Oberbürgermeisters Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-03910-VSP-01 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Behindertenbeirat 08.05.2017 Vorberatung FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 11.05.2017 Vorberatung Jugendhilfeausschuss 15.05.2017 Vorberatung FA Umwelt und Ordnung 16.05.2017 Vorberatung Ratsversammlung 17.05.2017 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Betreff Barrierefreie Spielplätze Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder Nachteilig für die Stadt Leipzig. Zustimmung Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Alternativvorschlag X Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: Im Zuge der Instandhaltung und Erneuerung von Spielplätzen werden sukzessive barrierefreie Spielgeräte in den Stadtbezirken angeboten. Die Ausweisung erfolgt auf der Internetseite der Stadt Leipzig. Sachverhalt: Zu 1.: Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass in jedem der zehn Stadtbezirke mindestens ein Spielplatz mit barrierefreien Spielgeräten für verschiedene Zielgruppen beeinträchtigter Kinder und Jugendlicher ausgestattet wird. Für die konkrete Ausgestaltung werden der Behindertenverband und spezialisierte LandschaftsgärtnerInnen hinzugezogen. Im Zuge der Instandhaltung und Erneuerung von Spielplätzen wird sukzessive ein barrierefreies Spielgerät in den Stadtbezirken angeboten. Die Zusammenarbeit mit der Behindertenbeauftragten, der Sozialplanerin, den Verbänden und versierten Landschaftsarchitekten ist bereits Standard. Zu 2.: Diese Spielplätze werden öffentlich als barrierefreie Spielplätze ausgewiesen. Die Spielplätze mit barrierefreien Spielgeräten werden auf der Internetseite der Stadt Leipzig http://www.leipzig.de/freizeit-kultur-und-tourismus/spielplaetze/ ausgewiesen. Zu 3.: Bei jedem neu errichteten städtischen Spielplatz wird ein barrierefreier Zugang und die Ausstattung mit barrierefreien Spielgeräten gewährleistet. Bei jedem neu errichteten Spielplatz wird die barrierefreie Zugänglichkeit und eine Ausstattung, welche Menschen mit Behinderungen einbezieht, intensiv geprüft. Angesichts der Vielfalt aller Spielbereiche vom Tischtennisplatz, Streetballbereich, Bolzplatz, Gerätespielplatz bis hin zum Matschspiel in Naturspielbereichen würde eine pauschale Aussage den tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten und Ansprüchen sowie den Anforderungen der Nutzer nicht gerecht. Deshalb ist bei jedem Vorhaben eine Einzelfallprüfung erforderlich. Entscheidungen zu den jeweiligen Spielangeboten können erst nach Beteiligung der Nutzer getroffen werden. Zu 4.: Jährlich werden zwei Spielplätze barrierefrei umgestaltet. Aus o.g. Handlungsgrundsätzen ergibt sich, dass sich die Situation bei angemessener Mittelbereitstellung weiter verbessern wird. Eine Festschreibung von Stückzahlen wird nicht empfohlen, da die Aufteilung der begrenzten Haushaltmittel auf die Vielzahl der Spielbereiche mit Handlungsbedarf bereits jetzt sehr herausfordernd ist, um den maximalen Nutzen aus dem jährlich zur Verfügung stehenden Budget zu erzielen.