Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1266108.pdf
Größe
69 kB
Erstellt
05.04.17, 12:00
Aktualisiert
25.04.17, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-03910-VSP-01
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Behindertenbeirat
08.05.2017
Vorberatung
FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
11.05.2017
Vorberatung
Jugendhilfeausschuss
15.05.2017
Vorberatung
FA Umwelt und Ordnung
16.05.2017
Vorberatung
Ratsversammlung
17.05.2017
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
Betreff
Barrierefreie Spielplätze
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Alternativvorschlag
X Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Im Zuge der Instandhaltung und Erneuerung von Spielplätzen werden sukzessive barrierefreie
Spielgeräte in den Stadtbezirken angeboten.
Die Ausweisung erfolgt auf der Internetseite der Stadt Leipzig.
Sachverhalt:
Zu 1.:
Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass in jedem der zehn
Stadtbezirke mindestens ein Spielplatz mit barrierefreien Spielgeräten für verschiedene
Zielgruppen beeinträchtigter Kinder und Jugendlicher ausgestattet wird. Für die konkrete
Ausgestaltung werden der Behindertenverband und spezialisierte LandschaftsgärtnerInnen
hinzugezogen.
Im Zuge der Instandhaltung und Erneuerung von Spielplätzen wird sukzessive ein barrierefreies
Spielgerät in den Stadtbezirken angeboten.
Die Zusammenarbeit mit der Behindertenbeauftragten, der Sozialplanerin, den Verbänden und
versierten Landschaftsarchitekten ist bereits Standard.
Zu 2.:
Diese Spielplätze werden öffentlich als barrierefreie Spielplätze ausgewiesen.
Die Spielplätze mit barrierefreien Spielgeräten werden auf der Internetseite der Stadt Leipzig
http://www.leipzig.de/freizeit-kultur-und-tourismus/spielplaetze/ ausgewiesen.
Zu 3.:
Bei jedem neu errichteten städtischen Spielplatz wird ein barrierefreier Zugang und die
Ausstattung mit barrierefreien Spielgeräten gewährleistet.
Bei jedem neu errichteten Spielplatz wird die barrierefreie Zugänglichkeit und eine Ausstattung,
welche Menschen mit Behinderungen einbezieht, intensiv geprüft. Angesichts der Vielfalt aller
Spielbereiche vom Tischtennisplatz, Streetballbereich, Bolzplatz, Gerätespielplatz bis hin zum
Matschspiel in Naturspielbereichen würde eine pauschale Aussage den tatsächlichen örtlichen
Gegebenheiten und Ansprüchen sowie den Anforderungen der Nutzer nicht gerecht. Deshalb ist bei
jedem Vorhaben eine Einzelfallprüfung erforderlich. Entscheidungen zu den jeweiligen
Spielangeboten können erst nach Beteiligung der Nutzer getroffen werden.
Zu 4.:
Jährlich werden zwei Spielplätze barrierefrei umgestaltet.
Aus o.g. Handlungsgrundsätzen ergibt sich, dass sich die Situation bei angemessener
Mittelbereitstellung weiter verbessern wird. Eine Festschreibung von Stückzahlen wird nicht
empfohlen, da die Aufteilung der begrenzten Haushaltmittel auf die Vielzahl der Spielbereiche mit
Handlungsbedarf bereits jetzt sehr herausfordernd ist, um den maximalen Nutzen aus dem jährlich
zur Verfügung stehenden Budget zu erzielen.