Daten
Kommune
Leipzig
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1221918.pdf
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Erstellt
10.11.16, 12:00
Aktualisiert
05.05.17, 11:20
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Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Informationsvorlage Nr. VI-DS-03486
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Jugendparlament
Jugendhilfeausschuss
Ratsversammlung
21.06.2017
Information zur Kenntnis
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff
Information zum Maßnahmenkatalog zur Förderung von Schulerfolg und
Chancengerechtigkeit
Die Information wird zur Kenntnis genommen.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur.
Information zum Maßnahmenkatalog zur Förderung von Schulerfolg
und Chancengerechtigkeit
Die Ergebnisse des Bildungsmonitorings zeigen neben positiven Entwicklungen auch
deutliche Herausforderungen der Leipziger Bildungslandschaft auf. Die Quote der Jugendlichen, welche die Schulen ohne mindestens einen Hauptschulabschluss verlassen, ist
noch deutlich zu hoch. Weiterhin zeigen sich große Unterschiede bei Bildungsbeteiligung
und -erfolg innerhalb des Stadtgebietes. Um diesen Herausforderungen erfolgreich entgegentreten zu können, bedarf es gemeinsamer Anstrengungen für die kommunale Bildungslandschaft.
Mit Beschluss der Ratsversammlung zum Antrag VI-A-01610 am 16.12.2015 wurde die
Verwaltung beauftragt, in Anknüpfung an das Arbeitsprogramm 2020 des Oberbürgermeisters sowie an das Fachkonzept „Kommunale Bildungslandschaft“ (RBV-2074/14) einen
Maßnahmenkatalog zur Förderung von Chancengerechtigkeit und Sicherung von Schulerfolg zu erarbeiten, einen Zeitrahmen für dessen Umsetzung zu definieren und die Umsetzung einzuleiten. Der Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule soll in
den Prozess der Maßnahmenerstellung sowie die Berichterstattung einbezogen werden.
Mit dem Fachausschuss wurde die Vorlage am 20.10.2016 erörtert.
Die hier aufgeführten Maßnahmen in Verantwortung verschiedener Verwaltungsbereiche
stellen eine priorisierte Auswahl dar und bedürfen einer fortlaufenden Überprüfung, Aktualisierung und Fortschreibung. Die Maßnahmenliste stellt eine Bestandsaufnahme laufender Maßnahmen dar, deren Finanzierung aus unterschiedlichen Quellen im jeweils abgebildeten zeitlichen Rahmen gesichert ist.
1
Bestandsaufnahme
Leipzig steht derzeit aufgrund der positiven demografischen Entwicklung und damit einhergehend stark steigenden Schülerzahlen vor enormen Herausforderungen. Neben dem
quantitativen Ausbau der schulischen Infrastruktur und der qualitativen Weiterentwicklung
der Schullandschaft spielen weitere Aspekte eine Rolle. Besondere Themen sind Wechsel
und Übergänge im allgemeinbildenden Schulsystem, Inklusion und die Unterstützung von
Kindern und Jugendlichen mit besonderem Förderbedarf, die Integration von Kindern mit
Migrationshintergrund oder Ausschlüsse aus dem Bildungssystem.
Die Ergebnisse der kommunalen Bildungsberichterstattung zeigen , dass sich die soziale
Heterogenität der Stadtgesellschaft deutlich in der Zusammensetzung der Schülerschaft
und ihre Bildungsbiografien widerspiegelt. Vor diesem Hintergrund ist Chancengerechtigkeit im allgemeinbildenden Schulsystem eine große Herausforderung, der sich
kommunale Bildungsakteure zu stellen haben. Möglichkeiten für die Stadt Leipzig ergeben
sich innerhalb der Bildungs- und Sozialplanung, zum Beispiel bei der weiteren
Ausgestaltung des Schulnetzes, bei der Priorisierung von Sanierungsmaßnahmen und bei
der Planung von Aktivitäten im Bereich der kulturellen Bildung, des Sports und der
Jugendhilfe.
Mit Schulerfolg ist die Erfüllung des Bildungsziels eines Schultyps gemeint. Die erfolgreiche Beendigung der Schule wird mit einem Bildungszertifikat bestätigt. Bildungszertifikate
stellen in erwerbszentrierten Gesellschaften eine wesentliche Voraussetzung für den Zugang zum Ausbildungs- und Arbeitsmarkt dar. Mit einem erfolgreichen Schulabschluss erhöht sich die Chance für die Einmündung in eine Ausbildung. Ist eine Ausbildung erfolgStand: 30.03.17
1
reich abgeschlossen, sinkt das Risiko einer späteren Erwerbslosigkeit, gesellschaftlichen
Ausgrenzung und Abhängigkeit von Sozialleistungen.
Angesichts der in Leipzig in den letzten Jahren über dem Landesdurchschnitt liegenden
Quote der Schülerabgänger/-innen ohne mindestens einen Hauptschulabschluss (2012:
14%, 2013: 15,3%, 2014: 12,4%, 2015: 11,4%) sind weiterhin zielgerichtet Maßnahmen
zur Senkung der Schulabbrecherquote umzusetzen. Dies betrifft vor allem die Förderschulen und die Mittel-/Oberschulen. An vielen Förderschulen können die Jugendlichen keinen
qualifizierten Schulabschluss ablegen, sodass in den vergangenen Jahren stets zwischen
75 % und 85 % der Förderschulabgänger/-innen ohne mindestens einen Hauptschulabschluss verblieben. Gleichzeitig stellten sie seit 2004 jeweils mehr als die Hälfte der Schulabgänger/-innen ohne Hauptschulabschluss.
Neben der gesondert gelagerten Problematik der Förderschulen konzentriert sich das Problem in Leipzig auf Abgänger/-innen von Mittel-/Oberschulen in kommunaler Trägerschaft.
Hier verlässt jedes Jahr mehr als jede/-r zehnte Schüler/-in die Schule ohne Hauptschulabschluss (jährlich durchgängig etwa 150 Schüler/-innen).Die entstprechenden Quoten an
den Mittel-/Oberschulen sanken zwar ebenfalls (2012: 11,9 %, 2013: 11,8 %, 2014:
11,5 %, 2015: 10,7 %), wiesen aber zum einen einen mindestens doppelt so hohen Wert
wie den Landesdurchschnitt auf und zeigten zum anderen eine hohe räumliche Konzentration. So lag der Anteil an Abgänger/-innen ohne mindestens einen Hauptschulabschluss
an den Schulen in den Schwerpunktgebieten der integrierten Stadtentwicklung bei mindestens 20 % und erreichte teilweise Werte von über 30 %.
Gesondert betrachtet werden auch die Daten zu Schulabgängern mit Migrationshintergrund. Nach einer Negativentwicklung im Abschlussjahr 2013 an den Mittel-/Oberschulen hier verblieben 22,3 % der Abgänger/-innen mit Migrationshintergrund ohne mindestens
einen Hauptschulabschluss - waren in den Schuljahren 2013/2014 und 2014/2015 wieder
deutliche Verbesserungen zu beobachten. Der Anteil der Abgänger/-innen ohne (Hauptschul-)Abschluss bei Migrant/-innen lag mit 13,3 % nur geringfügig höher als bei der
Schülerschaft ohne Migrationshintergrund. Im zweiten Halbjahr 2015 verzeichnete die
Stadt Leipzig deutlich erhöhte Zuwanderungsquoten. Erfahrungswerte zeigen, dass viele
der neu zugewanderten Kinder und Jugendlichen bisher keinerlei Schulbildung in ihrem
Heimatland erfahren haben und in Leipzig als Analphabeten angekommen sind. Aufgrund
jahrelanger Fluchterfahrungen verbrachten sie teils nur wenige Jahre in der Schule und
konnten keine altersgemäße schulischen Qualifikationen erwerben. Da eine Kompensation dieser schwierigen Eintrittsbedingungen durch das Schulsystem aktuell nicht umfassend geleistet werden kann, ist davon auszugehen, dass diese Gruppe in den kommenden Jahren vermehrt die Schule ohne einen Abschluss verlassen wird bzw. aufgrund der
gesetzlich geregelten Schulpflicht und den damit verbundenen Altersgrenzen keine Möglichkeit zum Erwerb eines Schulabschlusses erhalten wird.
Die Abgänger/-innen ohne Hauptschulabschluss weisen eine hohe räumliche Konzentration auf. Vor allem die Schulen in den Schwerpunktgebieten der integrierten Stadtentwicklung (SEKo 2020; Stadt Leipzig 2009: 80 f.) zeigten deutlich überdurchschnittliche Werte
von 20 % und mehr. Hier fallen Indikatoren wie der Anteil Arbeitsloser bzw. der Anteil Alleinerziehender besonders hoch aus. Ein Großteil der Eltern lebt in Belastungssituationen,
die sich negativ auf den Schulerfolg der Kinder/Jugendlichen auswirken. Die Wahrscheinlichkeit fehlender Vorbildfunktionen seitens der Eltern ist hier deutlich höher. Nicht zuletzt
stellt materielle Armut eine der größten Risikofaktoren für die Bildungsbiografie dar.
Das Bildungssystem in Leipzig neigt auch bei anderen Indikatoren zu einer hohen sozialräumlichen Selektivität. Diese beginnt bereits bei den Einschulungen. In Ortsteilen mit eiStand: 30.03.17
2
nem hohen SGB-II-Bezug der Einwohner/-innen werden fast doppelt so viele Kinder nicht
regulär eingeschult wie in Ortsteilen mit geringem Anteil an Transferbezieher/-innen, das
heißt, diese Kinder werden entweder zurückgestellt oder an einer Förderschule
eingeschult. Weiterhin zeigen die Bildungsempfehlungen der Klassenstufe 4, der
Bildungsbeteiligung im Hauptschulbildungsgang und ausbleibender Schulerfolg klare
räumliche Muster. Räume mit einer hohen Konzentration an Problemlagen in den
Bildungsindikatoren sind zumeist deckungsgleich mit den Schwerpunktgebieten der
integrierten Stadtentwicklung. Dies weist auf die weitere Notwendigkeit hin, in diesen
Gebieten verstärkt Anstrengungen in Form integrierter Maßnahmen anzusetzen, um
Chancengerechtigkeit in der Bildungslandschaft zu erhöhen.
2
Maßnahmen
Die Sicherung von Schulerfolg und Chancengleichheit kann nur bewältigt werden, wenn
die verschiedenen Institutionen und Akteure zusammenarbeiten, Aktivitäten aufeinander
abgestimmt werden und präventive, interventive Maßnahmen sowie Kompensationsmaßnahmen frühzeitig greifen. Vorrangiges Ziel ist die Stärkung der Regelsysteme, also Hilfeangebote innerhalb der Institutionen Kita, Schule und Hort.
Beim Schulabbruch handelt es sich um ein komplexes Phänomen, dass nicht allein durch
bildungspolitische Maßnahmen bewältigt werden kann. Wirksame Strategien zur Verringerung der Zahl der Schüler/-innen, die die Schule ohne mindestens einen (Hauptschul-)Abschluss verlassen, müssen neben der Bildungspolitik auch bei der Jugend- und Sozialpolitik ansetzen. Darüber hinaus sollten gemäß Aktionsplan der Europäischen Kommission
gegen Schulabbruch vom 31. Januar 2011 die Strategien Präventions-, Interventions- und
Kompensationsmaßnahmen umfassen.1
•
Präventionsmaßnahmen sollten so früh wie möglich ansetzen, indem Kinder beim
Lernen unterstützt und Umstände vermieden werden, die dazu führen, dass Schüler/-innen, die Schule ohne Abschluss verlassen. Zu diesen Umständen gehören z.
B. das Wiederholen eines Schuljahres und die mangelnde Unterstützung von Kindern mit einer anderen Muttersprache. Zu einer förderlichen Prävention gehören
stattdessen u. a. flexible Bildungswege, die allgemeine und berufliche Bildung und
erste praktische Arbeitserfahrungen miteinander kombinieren.
Sie sind auf Schüler/-innen ausgerichtet, die unter Umständen aufgrund geringer
schulischer Leistungen entmutigt sind und so früh wie möglich zu arbeiten beginnen möchten. Auf diese Weise können sie zugleich ihre allgemeine Bildung fortsetzen.
•
1
Mit Interventionsmaßnahmen kann entstehenden Schwierigkeiten, wie dem Fernbleiben vom Unterricht und Leistungsschwankungen, schnell und wirksam begegnet werden. Dazu zählt z. B. die Vernetzung mit Akteuren außerhalb von Schule als
zusätzliche Unterstützungsstruktur, wie bspw. Polizei und Jugendhilfe sowie die
Nutzung von Nachhilfeangeboten. Als Ordnungswidrigkeit ahndbare Schulpflichtverletzungen werden konsequent verfolgt und eingehende Anzeigen durch die Zentrale Bußgeldbehörde vorrangig bearbeitet mit dem Ziel, mittelbar einen Beitrag zur
Verhaltensänderung betroffener Schüler/-innen und Elternhäuser zu leisten. Es ist
Europäische Kommission: Mitteilung der Kommission [KOM(2011)18]: „Bekämpfung des Schulabbruchs – ein wichtiger Beitrag zur
Agenda Europa2020“, 31. Januar 2011
Stand: 30.03.17
3
gemeinsames Anliegen von Schule, Jugendhilfe und Polizei, Schulpflichtverletzungen wirksam vorzubeugen und zu begegnen. Dabei sollen die Schulleitungen an
allgemeinbildenden Schulen bei minderjährigen Schüler/-innen nach einem
einheitlichen Konzept vorgehen.2
•
Kompensationsmaßnahmen sollen eine „zweite Chance“ zum Lernen bieten und
umfassen zusätzlichen Unterricht in der Schule sowie Möglichkeiten für junge Erwachsene, einen Wiedereinstieg in die allgemeine oder berufliche Bildung (Regelschule) zu finden.
Die in der Anlage 1 gelisteten Maßnahmen folgen diesen empfohlenen drei unterschiedlichen Ebenen. Sie zielen auf den Erwerb von Grundkompetenzen sowie individuelle Förderung im Kontext von Schulerfolg und Chancengerechtigkeit. Sie werden ergänzt durch
Maßnahmen der übergreifenden Koordinierung, Evaluierung und Berichterstattung. Für
die im Maßnahmenkatalog aufgeführte Maßnahme Nr. 45 wurde eine weitere Anlage (Anlage 2) beigefügt.
3
Ausblick
Die Schulabbrecherquote kann langfristig nur gesenkt und Chancengerechtigkeit erhöht
werden, wenn für die Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen innerhalb der Stadt
Leipzig eine ämterübergreifende Zusammenarbeit bzw. über die Stadtverwaltung hinaus
eine institutionenübergreifende Zusammenarbeit erfolgt. Diese muss langfristig eingerichtet und abgesichert werden.
Bei allen Aktivitäten muss im Blick behalten werden, dass die Gründe für Schulabbruch individuell zu betrachten und daher standardisierte Maßnahmen ungeeignet sind. Je Maßnahme/Projekt müssen eigene Wirkungsanalysen durchgeführt werden. Auch unterliegen
viele der beschriebenen Aspekte, Beispiele, Projekte und Zahlen aufgrund befristeter Förderzeiträume oder zeitraumbezogener Statistiken einem kontinuierlichen Wandel.
Die beschriebenen Maßnahmen sind fortlaufend zu ergänzen und in Form eines Audits
mit der Unterstützung des Gremiums Schulverweigerung/-abbruch im Zweijahresrhythmus
zu überprüfen und fortzuschreiben.
Hinsichtlich der in der Bestandsaufnahme festgestellten erforderlichen Kompensation von
Bildungslücken, z. B durch Fluchtbiografien verursacht, oder abweichenden Bildungsinhalten (im Vergleich Herkunftsland – Deutschland) sind perspektivisch weitere Maßnahmen erforderlich, um die prognostizierte weitere Erhöhung der Anzahl der Schulabgänger/-innen mit Migrationshintergrund ohne Abschluss abzumildern.
2
VwV Schulverweigerer vom 29. April 2002 (SächsABl. S. 642) und VwV vom 14. Dezember 2015 (SächsAbl.SDr. S. 407)
Stand: 30.03.17
4
Nr.
Bezeichnung der Maßnahme
Maßnahmeinhalte
Ziele
Zielgruppe
Maßnahmenzuordnung
Involvierte Kita(s), Schule(n)/
Kapazitäten
Zeitraum
verantw. Träger
Finanzierung
(rechtliche) Grundlagen
entfällt
fortlaufend
AfJFB, ASD,
Gesundheitsamt
Freistaat Sachsen, Stadt Leipzig
Frühe Hilfen im Freistaat
Sachsen, Gesamtkonzept
des Freistaates Sachsen zur
Umsetzung der
Bundesinitiative „Netzweke
Frühe Hilfen und
Familienhebammen“ (20122015) gemäß § 3 Absatz 4
KKG, befindet sich derzeit in
Fortschreibung
Stadtratsbeschluss vom
15.10.2008
x
SMK-ESF-Förderrichtlinie
2014-2020 vom 16.
November 2015
x
Positionspapier zur
Eltermmitwirkung in
Leipziger Kita 2015 und
SächsKiTaG, §6
x
Prävention
Intervention
Kompensation
Präventive Maßnahmen zur Förderung von Schulerfolg und Chancengleichheit
1
PAAT Präventiv aufsuchend arbeitendes Unterstützung und Beratung von
Team in enger Zusammenarbeit mit
Familien, Schwangeren und Anbieten
Familienhebammen
von kurzfristigen Hilfen bei
verschiedensten Problemlagen (u.a.
Behördengänge, Beantragung von
Unterstützungsleistungen)
2
Kinder- und Familienzentren
3
Verbesserung der Chancengerechtigkeit
von Kindern mit besonderen Lern- und
Lebenserschwernissen
4
Erziehungspartnerschaft stärken:
Elternarbeit in Kindertagesstätten
weiterentwickeln
5
Aufsuchende Elternarbeit in Schule
6
Erweiterung von
Bildungs(laufbahn)beratung an
Übergängen
7
Praxisberatung
8
Schulische Berufsorientierungsprojekte
für Oberschulen und allgemeinbildende
Förderschulen
Ziel: früherer und besserer
Schutz für Kinder vor
Gefährdungen durch eine
möglichst wirksame
Vernetzung der Hilfen des
Gesundheitswesens und der
Kinder- und Jugendhilfe;
Vermeidung von
Gefährdungssituationen
junge Schwangere,
Alleinstehende und
Familien mit
Unterstützungsbedarf
Unterstützung jungen Familien bei der
Wahrnehmung ihrer erzieherischen
Funktion . Vor diesem Hintergrund
wurden die Leipziger Kitas zu Kinderund Familienzentren aufgebaut.
Unterstützung wird auch im
Freizeitbereich gewährt
Familien mit Kindern
Ziel: partnerschaftliche
Zusammenarbeit von Eltern
und Erzieher/-innen zur
individuellen Förderung und
Entwicklung des Kindes,
Familienbildung als
Querschnittsaufgabe,
Vereinbarkeit Familie und
Beruf, Präventionsarbeit der
Erziehungshilfe
Unterstützung benachteiligter Kinder in Kompensierung von
Benachteiligte Kinder und
Kitas, Ermittlung von Hilfe- und
Entwicklungsrückständen bei Familien im Sozialraum
Unterstützungsbedarf, Aktivierung und sozial benachteiligten Familien
Vertiefung der Elternarbeit, Förderung mit Kindern,
von zusätzlichem Personal in Kita
Chancengleichheit,
Verbesserung der
Kompetenzen der Fachkräfte in
der Erziehungshilfekoordination
14 Standorte KiFaZ: Wurzner Str fortlaufend
AfJFB
122, Konradstr. 70/72,
Eisenbahnstr. 52, Wiesenstr. 18,
Friedrichshafener Str. 21, An der
Querbreite 4, Diderotstr. 13,
Roßmarktstr. 6, Demmeringstr.
18, K.-Heine-Str. 34, E.-ZeignerAllee 77, Am Krischberg 39b,
Neue Leipziger Str. 39a, Zingster
Str. 2
Kinder mit besonderenLern- und 05/2016-02/2018 AfJFB,freie Träger
Lebenserschwernissen in
Kindertageseinrichtungen in
kommunaler und freier
Trägerschaft
14 Standorte KiFaZ: Wurzner Str fortlaufend
122, Konradstr. 70/72,
Eisenbahnstr. 52, Wiesenstr. 18,
Friedrichshafener Str. 21, An der
Querbreite 4, Diderotstr. 13,
Roßmarktstr. 6, Demmeringstr.
18, K.-Heine-Str. 34, E.-ZeignerAllee 77, Am Krischberg 39b,
Neue Leipziger Str. 39a, Zingster
Str. 2
Eltern von Schülern der
16. Oberschule mit CVJM, Clara- fortlaufend
frühzeitige Einbindung der Eltern in
Das Vorhaben richtet sich an
Wieck-Grundschule, Wilhelmden schulischen Kontext für
alle Eltern der 5. Klassen in der Oberschulen ab
Klassenstufe 5 bzw. beim Wander-Schule, Schule am
Vertrauensaufbau Schule – Elternhaus weiterführenden Oberschule.
Übergang von der
Rabet
im Sinne einer lösungsorientierten
Im Projekt werden Strategien
Grundschule in
Erziehungspartnerschaft
der frühen Anbindung von
weiterführende Schulen
Eltern an die weiterführende
Schule sowie der nichtproblemzentrierten
Kontaktaufnahme erprobt. Ziel
ist es, allen Kindern bessere
Bildungschancen zu
ermöglichen und
Bildungsgerechtigkeit
herzustellen durch eine familienund ressourcen-orientierte,
niederschwellige
Herangehensweise.
schulartenübergreifende Bildungs- und Schullaufbahn- und individuelle Schüler/-innen von
fortlaufend
Schullaufbahnberatung einschl. der
Beratung bei Schulübergängen Klassenstufe 3-6 und
Erstellung umfangreicher Materialien
deren Eltern
zur Vielfalt der Bildungswege und
Orientierungshilfen für Eltern
gemeinsame Verantwortung
übernehmen bei der Suche nach
bestmöglichem Erziehungs- und
Bildungsweg der Kinder
Einsatz von Praxisberatern an
Oberschulen für Schüler/-innen der
Klassenstufe 7 und 8 zur
Verbesserung der Berufs-orientierung;
Einsatz eines einheitlichen
Potenzialanalysever-fahrens und
Erstellung von individuellen
Entwicklungsplänen
Projekte, Maßnahmen und Praktika zur
vertieften Berufsorientierung mit
praxisorientierten Schüleraktivitäten
vorwiegend in Unternehmen
Anlage 1: Maßnahmekatalog zur Förderung von Schulerfolg und Chancengleichheit
Elternmitwirkung
Familien, deren Kinder
Kitas besuchen
Mittel der Stadt Leipzig
ESF-Mittel; Eigenmittel der Stadt
AfJFB
CVJM (Christlicher
Verein Junger
Menschen
im Regelbetrieb
Wenn Finanzierung über
SGB VIII, § 13 und § 16
SBAL, Schulen,
Referate für Migration
und Integration
im Regelbetrieb
SchulG § 34
x
x
Optimierung der
Berufsorientierung bzw.
Berufsfindung
Schüler/-innen
Klassenstufe 7 und 8 an
Oberschulen
56. OS, 16. OS, 94. OS, Schule
Portitz, NaSch, Schule G.Schwarz-Straße, H.-PerstalozziOS, A.-v.-Wiedebach-Schule,
Petrischule, Schule am
Weißeplatz, Helmholtzschule,
ab Schuljahr
2016/17 für
interessierte
Oberschulen
ZAW GmbH-Stadt
Leipzig, FAWgGmbH
– Landkreise Leipzig
und Nordsachsen
Landesmittel, künftig auch ESF gefördert
Vereinbarung zwischen dem
SMK und der Bundesagentur
für Arbeit vom 1. April 2015
Berufsorientierung
Schüler/-innen
Klassenstufe 7 bis 9 der
Oberschulen und
allgemeinbildenden
Förderschulen
alle OS und FS
Schuljahr
2015/16
regionale Projektträger,
IHK zu Leipzig
(„Unternehmen machen
Schule“)
ESF-MIttel; Kofinanzierung AA Leipzig,
Kammern
SchulG § 6 , § 13a
1
x
x
27.03.2017
Nr.
Bezeichnung der Maßnahme
Maßnahmeinhalte
Ziele
9
Schule mit Zukunft Leipzig Ost/ Jeder
Absolvent mit Abschluss und Anschluss
optimale Entwicklung der
Kinder und Jugendliche
Kinder und Jugendlichen sowie des Leipziger Ostens
Erreichen eines
Schulabschlusses
10
Start-Stipendienprogramm
11
Qualitative Weiterentwicklung der
Ganztagsangebote (GTA) an
allgemeinbildenden Schulen
Netzwerk regionaler
Bildungseinrichtungen zur Gestaltung
einer optimalen frühkindlichen,
schulischen und beruflichen Erziehung
und Bildung von Kindern und
Jugendlichen im Leipziger Osten
Finanzielle Förderung junger
Menschen mit Migrationshintergrund,
die erst seit kurzem in Deutschland
leben bei der Gestaltung der
Schullaufbahn und persönliche
Betreuung
Individuelles Fördern und Fordern
sowie Schaffung interessanter
Freizeitangebote für alle Schüler
unabhängig von der sozialen Herkunft
12
Ausbau und Weiterentwicklung von
Schulbibliotheken und Leseräumen
13
Informelle Bildung
14
Kulturelle Bildung
15
Soziokultur
16
Ferienpass
17
Projekt „AuVSchwung“ - Aktivierung und Verbesserter Zugang für
schwerbehinderte Menschen zu
Vermittlung schwerbehinderter
Leistungen und Angeboten im Bereich
Menschen und nachhaltige
der beruflichen Teilhabe
gesellschaftliche Inklusion
18
Verankerung themenspezifischer
Ausbildungskomponenten und
Fortbildungen für pädagogische
Fachkräfte
Leseförderung für alle Kinder und
Jugendliche, insbesondere für sozial
benachteiligte und Schüler/-innen mit
Migrationshintergrund;
Fortbildungsangebote zur
gendergerechten Lese- und
Sprachförderung und zur
Jungenförderung
Bibliotheksführungen,
Recherchetraining,
Innovative und niedrigschwellige
Veranstaltungen zur Leseförderungund Lesemotivation
Angebote der kulturellen Bildung durch
städtische Kultureinrichtungen, freier
Eintritt für Jugendliche bis 18 Jahre in
die städtischen Museen (auch zur
Museumsnacht) und in die
Stadtbibliothek mit allen
Bibliotheksstandorten im Stadtgebiet
sowie den Bus der LSB, kostenloser
Bibliotheksausweis der LSB für
Jugendliche bis zum vollendeten 19.
Lebensjahr; Förderung von freien
Trägern, die Angebote zur kulturellen
Bildung machen (unter
Berücksichtigung der stadträumlichen
Verteilung); Bundesprogramm „Kultur
macht stark“
Förderung von soziokulturellen Zentren
und anderen freien Trägern mit
niedrigschwelligen Kulturangeboten
(dabei Berücksichtigung der
stadträumlichen Verteilung)
Möglichkeiten für Schüler zum
individuellen bzw. gemeinsamen
Besuch verschiedener Einrichtungen,
Veranstaltungen, Sehenswürdigkeiten,
Workshops und Fahrten während der
Winter- und Sommerferien. Die
Angebote sind für Ferienpassinhaber
kostenlos oder ermäßigt.
Thematisierung von
Schulverweigerung/Schulabbruch im
Rahmen der Lehrerausbildung
Anlage 1: Maßnahmekatalog zur Förderung von Schulerfolg und Chancengleichheit
Zielgruppe
Involvierte Kita(s), Schule(n)/
Kapazitäten
Maßnahmenzuordnung
Zeitraum
verantw. Träger
Finanzierung
(rechtliche) Grundlagen
Prävention
Intervention
x
x
x
16. Oberschule mit CVJM,
fortlaufend
Schule Paunsdorf, August-BebelSchule, Wilhelm-Wander-Schule,
Humboldtschule, BSZ 7, EuroSchulen Leipzig, Kita
Knirpsenland
Jugendliche ab Klassenstufe 8
fortlaufend
aller allgemein- oder
berufsbildenden Schulen
ProBildung LeipzigDrittmittel
Ost, Agentur für Arbeit,
AfJFB
alle Schüler an Grund-,
Gestaltung der Schule zum
Lebens- und Lernort, Erhöhung Ober- und Förderschulen
der Chancengerechtigkeit
sowie an Gymnasien
alle GS, OS, FS und GYM
fortlaufend
Sächsische
Mittel des Freistaates Sachsen und der Stadt SächsGTAVO vom
Bildungsagentur,
Leipzig
19.05.2015
AfJFB, externe Partner
x
Entwicklung von Lese- und
Medienkompetenz, Erhöhung
der Chancengleichheit,
Integration von Migranten
Kitas und Schulen
fortlaufend
AfJFB in Kooperation
mit externen Partnern
Mittel der Stadt Leipzig
RBV-566/10, RBV-1311/12,
RBV zu DS-00035/14
x
LSB
Mittel der Stadt Leipzig
Bibliotheksentwicklungskonzeption 2020
x
Mittel der Stadt Leipzig und Drittmittel
DS 2840
Kulturentwicklungsplan/Forts
chreibung
Entwicklungskonzept
Kulturelle Bildung 2016-2020
x
DS 2840
Kulturentwicklungsplan /
Entwicklungskonzept
Soziokultur 2016-2020
x
erfolgreiche Integration neuer Jugendliche, die in den
Zuwanderer und Unterstützung letzten fünf Jahren nach
der Bildungsbiografie
Deutschland gekommen
sind
Schüler/-innen aller
allgemeinbildenden und
berufsbildenden Schulen
Entwicklung von Lese-, Medien- Bildungsbenachteiligte
und Informationskompetenz,
Kinder und Jugendliche
Recherchekompetenz,
bis 18 Jahre
Integration von Migranten
alle Schulen in Trägerschaft der fortlaufend
Stadt Leipzig mit Schulbibliothek
bzw. Leseraum
START-Stiftung
Hertie Stiftung
gGmbH, Stadt Leipzig
Erhöhung der
Chancengleichheit
Bildungsbenachteiligte
Kinder und Jugendliche
bis 18 Jahre
fortlaufend
Städtische
Kultureinrichtungen,
Kulturamt in
Abstimmung mit
AfJFB, LSB, freie
Träger
Erhöhung der
Chancengleichheit
Kinder, Jugendliche und
Familien
fortlaufend
Kulturamt, freie Träger Mittel der Stadt Leipzig und Drittmitel
Sicherung der Teilhabe von
Kindern und Jugendlichen an
attraktiven Ferienangeboten;
Ermäßigungen für sozial
Schwache
Schülerinnen und Schüler
von Grund-, Mittel- und
Förderschulen,
Gymnasiasten sowie
Schülerinnen und Schüler
von beruflichen
Gymnasien und im
berufsvorbereitendem Jahr
alle Schulen in Trägerschaft der fortlaufend
Stadt Leipzig (GS, OS, FS, GYM
und Schüler/-innen von
beruflichen Gymnasien und im
berufsvorbereitenden Jahr
AfJFB; Partner
Einrichtung einer Service-Stelle
sowie eines Spezialteams
Inklusion mit dem Ziel einer
nachhaltigen Integration in den
ersten Arbeitsmarkt bzw.
Vermittlung einer
Ausbildungsstelle –
Vermittlungsquote von
mindestens 30%
Entwicklung von Strategien und
Handlungskonzepten für Lehrer
zur Prävention von
Schulabbruch
Schwerbehinderte
Menschen und
Gleichgestellte
Schüler aus Förderschulen
ab 01.06.2016 31.05.2019
Berufsbildungswerk
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Leipzig (BBW), AA/JC
Leipzig
fortlaufend
UNI Leipzig, SBAL,
AfJFB, Schulen
Lehrer/-innen, Erzieher/innen ,
sozialpädagogische
Fachkräfte
2
Kompensation
Mittel der Stadt Leipzig
Mittel des Freistaates und der Stadt Leipzig
x
x
x
27.03.2017
Involvierte Kita(s), Schule(n)/
Kapazitäten
Nr.
Bezeichnung der Maßnahme
Maßnahmeinhalte
Ziele
Zielgruppe
19
Aufstockung/Bündelung von Ressourcen
in Schulen mit besonderem Förderbedarf
bei Kindern und Jugendlichen (z. B.
Schulbudget); Berücksichtigung von
Stadtteilen mit erhöhtem
Handlungsbedarf
Priorisierung von Ressourcen bzw.
Bereitstellung zusätzlicher Ressourcen
zur Unterstützung/Weiterführung von
schulbezogenen, präventiven Projekten
und Initiativen; Verbesserung der
schulischen Ausstattung und
Infrastruktur im Rahmen der
verfügbaren und für Maßnahmen der
Stadt Leipzig vorgesehenen
Haushaltsmittel
Zielgerichtete Förderung zum
Ausgleich von
Benachteiligungen und zur
Realisierung von mehr
Bildungsgerechtigkeit
Schulen in
Grundschulen, Oberschulen,
Schwerpunkträumen der BSZ
Stadtentwicklung bzw. mit
besonders hohen
Abbruchquoten
20
Handlungsanleitung für Schulleitungen
bei Schulpflichtverletungen
Flyer „Verletzung der Schulpflicht
wirksam vorbeugen und begegnen“,
Einrichtung eines gesonderten E-MailPostfachs (schulpflicht@leipzig.de)
Unterstützung und Information Schulleiter/-innen aller
von Schulleitungen bei
Schulen
bestimmten als
Ordnungswidrigkeit ahndbare
Lebenssachverhalten
Anlage 1: Maßnahmekatalog zur Förderung von Schulerfolg und Chancengleichheit
3
Maßnahmenzuordnung
Zeitraum
verantw. Träger
Finanzierung
beginnend ab SJ AfJFB
2016/2017
Mittel der Stadt Leipzig
Seit 2007
Mittel der Stadt Leipzig
Zentrale
Bußgeldbehörde
(rechtliche) Grundlagen
Prävention
Intervention
Kompensation
x
Verwaltungsvorschrift (VwV)
des SMK im Freistaat
Sachsen
x
27.03.2017
Nr.
Bezeichnung der Maßnahme
Maßnahmeinhalte
Ziele
Zielgruppe
Involvierte Kita(s), Schule(n)/
Kapazitäten
Maßnahmenzuordnung
Zeitraum
verantw. Träger
Finanzierung
(rechtliche) Grundlagen
Prävention
Intervention
Kompensation
Interventive Maßnahmen zur Förderung von Schulerfolg und Chancengleichheit
21
Jugend stärken im Quartier
Sicherung von Bildungs- und
Schulerfolg benachteiligter Schüler/inne; Kompetenztraining, Elternarbeit
Kompetenzerwerb
Schulverweigerer und
Schulabbrecher, sozial
benachteiligte
Jugendliche, Jugendliche
mit Migrationshintergrund,
junge Menschen zwischen
12 und 26 Jahren
22
„InVeST“ - Intensivbegleitung zur
Vermeidung von Schulabbrüchen in
teilnehmende Schulen
Jugendberufsagentur
Vermeidung von
Schulabbrüchen,
Unterstützung von
Leistungsdefiziten und
Förderung der Stärken,
Erreichen der Berufswahl- und
Ausbildungsreife
Integration in den Ausbildungsund Arbeitsmarkt zu bewirken.
Schüler/innen
Klassenstufe 7 der
20./94.Oberschule
23
24
Schulsozialarbeit
25
Sozialpädagogische Betreuung im
Berufsvorbereitungsjahr
26
Schulbegleitung (Einzelfallhilfe)
Intensivbegleitung der Klassenstufe 7
zweier Oberschulen der Stadt Leipzig
über einen Zeitraum von 4-5 Jahren
zur Sicherung eines erfolgreichen
Schulabschlusses und zur
Vorbereitung auf den Übergang in
Ausbildung
Unterstützung besonders
förderbedürftiger Jugendlicher mit
Akteuren der Jugendhilfe; Beratungs‐, Betreuungs‐ und
Vermittlungsangebote für die berufliche
und soziale Integration von
Jugendlichen
Unterstützung der Schüler/-innen mit
individuellen Problemlagen und
sozialen Benachteiligungen zur
Sicherung von Schulerfolg,
Bildungsgerechtigtkeit, Teilhabe aller
jungen Menschen und gelingende
Bildungsbiografien,
sozialpädagogische Unterstützung von
Jugendlichen hinsichtlich ihrer
individuellen Ausbildungsvorbereitung,
dem Erreichen der
Berufsausbildungsreife sowie der
Schaffung von nachhaltigen
Lernvoraussetzungen.
Individuelle Unterstützung auf der
Grundlage psychiatrischer Diagnostik
der psychischen Störung und
Funktionseinschränkung nach ICD 10
sowie der sozialpädagogischen
Diagnostik der Probleme, Ressourcen
und der Teilhabeeinschränkung des
einzelnen Kindes bzw. Jugendlichen.
Eingliederungshilfe nach SGB VIII zur
Sicherung der Teilhabe bei
bestehender oder drohender seelischer
Behinderung.
27
Kompetenzentwicklung
28
Berufseinstiegsbegleitung
Modellprogramm „JUGEND
STÄRKEN im Quartier“; SGB
VIII § 13
SchulG, SGB II, SGB VIII
x
x
x
Jugendliche bis 25 Jahre
seit 2016
fortlaufend
AfJFB, Jobcenter, AA, Eigenmittel der Institutionen
SBAL
SchulG, SGB II, SGB VIII
x
Erhöhung der
Chancengleichheit,
Vermeidung von
Schulverweigerung, Erhöhung
von Schulerfolg
Kinder und Jugendliche an 56 allgemeinbildende Schulen
Grundschulen,
(16 GS, 24 OS, 9 FS, 7 BSZ)
Oberschulen und
Förderschulen
fortlaufend
AfJFB und freie Träger Eigenmittel der Stadt Leipzig, Landesmittel
der Jugendhilfe
SGB VIII
x
Erhöhung der
Chancengleichheit und
Unterstützung beim Erreichen
der Ausbildungsreife
Jugendliche im
Berufsvorbereitungsjahr
(BVJ)
BSZ 1, BSZ 7, BSZ 12, Karlfortlaufend
Heine-Schule, Arwed-RossbachSchule, Ruth-Pfau-Schule,
Susanna-Eger-Schule
AfJFB
SchulG
x
40 Schulen
Es bestehen keine
Stadt Leipzig
Leistungsvereinbarung
en zwischen dem
AfJFB und freien
Trägern, für den
individuellen Einzelfall
werden mit
anerkannten Trägern
der freien Jugendhilfe
Einzelvereinabrungen
über die individuelle
Hilfe abgeschlossen
§ 35a SGB VIII und SGB
IX
x
16., 20., 94., 125. Oberschule,
2013-2017
Pestalozzi-OS, Helmholtzschule,
Lene-Voigt-Schule, W.Heisenberg-Schule
AfJFB, Plan L gGmbH, ESF-Mittel
LEMANN e. V. ,
FAWgGmbH, Verband
binationaler Familien
und Partnerschaften
Erweiterung oder Ergänzung
von Angeboten der
Schulsozialarbeit nach § 13
Abs. 1 SGB VIII
x
22 Oberschulen und 11
allgemeinbildende Förderschulen
(alle Schulen zur Lernförderung,
A.-Schweitzer-Schule, K.-KollwitzSchule, S.-Heinicke-Schule, W.Filatow-Schule, Förderzentrum
für Erziehungshilfe
Agentur für Arbeit
Kinder und Jugendliche an
Grundschulen,
Oberschulen,
Förderschulen und
Gymnasien;
Förderschulen sind nach
ihrer Konzeption geeignet,
Beschulung / Teilhabe an
Bildung für die
zugewiesenen Kinder und
Jugendlichen
bedarfsgerecht und ohne
weitergehende Hilfen zu
sichern. Dies wird als
Ergebnis der individuellen
Förderdiagnostik der
SBAL jedem
zugewiesenen Kind
bestätigt.
Sozialpädagogische Begleitung von
Sicherung des Schulerfolges, Schüler/-innen
Schüler/-innen sowie Zusammenarbeit Vermeidung von
allgemeinbildender
Schulen ab der 5. Klasse
mit Eltern und Lehrer/-innen
Schulabbrüchen, Förderung
von Schlüsselkompetenzen zur mit erhöhtem
Lösung von persönlichen und sozialpädagogischem
sozialen Problemen,
Förderbedarf
Verbesserung der
Lernmotivation
Individuelle Förderung von Schüler/Erreichung des Abschlusses
förderungsbedürftige
innen mit dem Ziel der Erreichung des der allgemeinbildenden Schule, Schüler/-innen der 8.
Hauptschulabschlusses und der
Berufsorientierung und
Klassen von Förder- und
Aufnahme einer Ausbildung
Berufswahl,
Oberschulen
Ausbildungsstellensuche,
Begleitung im
Übergangssystem,
Stabilisierung des
Berufsausbildungsverhältnisses
Anlage 1: Maßnahmekatalog zur Förderung von Schulerfolg und Chancengleichheit
Schulen im "Leipziger Osten" mit EU-Förderperiode AfJFB; Kommunale
ESF-Mittel 2014-2020
den Ortsteilen: Neustadt2014-2020
Koordinierungsstelle
Neuschönefeld, Volkmarsdorf,
JUGEND STÄRKEN
Reudnitz und in
"Leipzig Grünau" mit den
Ortsteilen: Lausen-Grünau,
Miltitz, Grünau-Nord, Schönau,
Grünau-Siedlung, Grünau-Ost
94. Schule und 20. Schule
ab Schuljahr
Arbeitsamt; Jobcenter, Eigenmittel der Institutionen
2016/17
AfJFB, SBAL
Die Hilfeleistung erfolgt auf der
Grundlage eines Hilfeplans
nach § 36 SGB VIII mit dem
Ziel, das Kind bzw. den
Jugendlichen zur
eigenständigen Teilhabe an
Bildung als Teil des
gesellschaftlichen Lebens zu
befähigen. Keine Begleitung,
sondern Entwicklung von
Kompetenzen!
fortlaufend
4
fortlaufend seit
2012/2013 bis
zum Schuljahr
2018/19
Eigenmittel der Stadt Leipzig; Landesmittel
ESF-Mittel und Mittel des
„Vereinbarung zur
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Zusammenarbeit der
sowie Mitteln der Bundesagentur für Arbeit. Sächsischen
Staatsregierung und der
Regionaldirektion der
Bundesagentur für Arbeit in
Sachsen“, SchulG
x
x
27.03.2017
Involvierte Kita(s), Schule(n)/
Kapazitäten
Maßnahmenzuordnung
Nr.
Bezeichnung der Maßnahme
Maßnahmeinhalte
Ziele
Zielgruppe
29
Inklusionsassistenz
Individuelle und gezielte Förderung
und Unterstützung für behinderte
Schüler/-innen bzw.
sonderpädagogischem Förderbedarf
an Regelschulen im Sinne der
Inklusion; gezielte Förderung von
Sozial- und Arbeitsverhalten;
Unterstützung der Lehrer/-innen vor
allem im Unterricht und Elternarbeit
Berufsorientierung und
Berufswahl
Schüler/-innen von Grundund Oberschulen,
Schulen zur Lernförderung
sowie berufsbildenden
Schulen
30
Bildung und Teilhabe
Lernförderung/Nachhilfe
Lernförderung für Schülerinnen und
Schüler aus sozial schwachen Familien
zur Erreichung der Lernziele und
Versetzung in die nächst höhere
Klassenstufe durch Übernahme von
Kosten für Lernförderung.
Ausbildungsstellensuche,
Begleitung im
Übergangssystem,
Stabilisierung des
Berufsausbildungsverhältnisses
31
Gemeinsame Wege zum Ziel
Erreichung des
Hauptschulabschlusses
32
Netzwerk RESQUE 2.0
Bis zu 55 abschlussgefährdeten
Schüler/innen eine außerschulische,
praxisorientierte und individuelle
Unterstützung in Zusammenarbeit mit
Eltern, Schule, Mentoren aus
Unternehmen und weiteren
Kooperationspartnern anzubieten.
Durch diese Unterstützung, soll
dieLern- und Leistungsmotivation der
Schülerinnen und Schüler verbessert
sowie Fach- und Methodenkompetenz
vermittelt werden, um so die Gefahr
Beratung, Qualifizierung und
Vermittlung von Möglichkeiten zur
Arbeits- und Ausbildungsaufnahme
von Flüchtlingen sowie beim Erreichen
eines Schulabschlusses
Schüler/-innen
allgemeinbildender
Schulen und
Berufsschulen
Leistungsberechtigte, die
Arbeitslosengeld
II/Sozialgeld nach SGB II,
Wohngeld nach dem
WoGG, Leistungen nach §
2 oder 3 AsylbLG oder
Kinderzuschlag nach dem
BKGG beziehen;
Leistungsberechtigte, die
Hilfe zum
Lebensunterhalt/Sozialhilfe
nach SGB XII beziehen
abschlussgefährdete
94. Oberschule, 125. Oberschule 2015-2017
Schüler; Klasse 7
oder 84. Oberschule,
Helmholtzschule, WladimirFilatow-Schule
Anlage 1: Maßnahmekatalog zur Förderung von Schulerfolg und Chancengleichheit
Zeitraum
Grundschulen (Schule am Adler, ab Schuljahr
Geschw.-Scholl-Schule, 24. , 66., 2016/17 bis
Clara-Wieck-Schule)
2020/21
Oberschulen (Schule am Adler,
Schule am Weißeplatz,
Petrischule, Schule Mölkau,
Geschw.-Scholl-Schule, LeneVoigt-Schule, 16., H.-PestalozziSchule) Förderschule (Fr.-GietzeltSchule, J.-H.-Pestalozzi-Schule)
Gymnasien (LOP) BSZ 12, A.Rossbach-Schule
fortlaufend
Erreichen von
Flüchtlinge (Asylbewerber,
Schulabschlüssen, Vermittlung geduldete und anerkannte
in Ausbildung und Arbeit
Flüchtlinge) mit
Arbeitsmarktzugang
07/2015 –
06/2019
5
verantw. Träger
Finanzierung
(rechtliche) Grundlagen
SBAL, SAB
ESF-Mittel; Landesmittel
Richtlinie des SMK zur
Förderung von aus dem
Europäischen Sozialfonds
2014-2020 mitfinanzierten
Vorhaben (SMK-ESFRichtlinie 2014-2020) vom
16. November 2015
x
Sozialamt
Bund und Kommune
Mit dem Urteil des
Bundesverfassungsgerichts
(BVG) vom 9. Februar 2010
wurde die Neu-gestaltung
der
Mindestsicherungsleistungen
für Kinder im SGB II und
SGB XII beschlossen. Zum
1. April 2011 wurde das
Bildungs- und Teilhabepaket,
mit Rückwirkung zum 1.
Januar 2011, eingeführt.
x
Referat für
Beschäftigungspolitik
und VDI-GaraGe
G GmbH
ESF-Mittel, Mittel der Stadt Leipzig,
Eigenmittel des Trägers
RBV VI-DS-01352; SMKESF-Richtlinie 2014-2020;
EFRE; Rahmenrichtlinie der
Stadt Leipzig zur Vergabe
von Zuwendungen an
außerhalb der
Stadtverwaltung stehende
Stellen
x
Aufbauwerk Region
ESF-Mittel
Leipzig GmbH, Stadt
Leipzig, Referat für
Migration und
Integration,
Caritasverband Leipzig
e.V. Deutsche
Angestellten-akademie
GmbH
ESF-Integrationsrichtlinie
Bund-“Integration von
Asylberwerber/-innen und
Flüchtlingen“ (IvAF)
Prävention
x
Intervention
Kompensation
x
27.03.2017
Nr.
Bezeichnung der Maßnahme
Maßnahmeinhalte
Ziele
Zielgruppe
Involvierte Kita(s), Schule(n)/
Kapazitäten
Maßnahmenzuordnung
Zeitraum
verantw. Träger
SBAL, AfJFB
Finanzierung
(rechtliche) Grundlagen
Prävention
Intervention
Kompensation
Kompensationsmaßnahmen zur Förderung von Schulerfolg und Chancengleichheit
33
Beratung und Begleitung der Leipziger
Schwerpunktschulen im Bereich
Schulverweigerung/Schulabbrüche
Initiierung von Erfahrungsaustauschen
zwischen Schulen die von hohen
Quoten von Schulabgänger/-innen
ohne Abschluss und/oder einem hohen
Anteil abschlussgefährdeter
Jugendlicher betroffen sind
Schulleitungen von Grund- Oberschulen mit seit Jahren
Sondierung schulkonkreter
Problemlagen und individueller und Oberschulen
gleichbleibend hoher
Gegenmaßnahmen; Austausch
Schulabbrecherquote sowie
von Erkenntnissen und
umliegende Grundschulen und
Lösungsansätze
Kindertagesstätten
ab Schuljahr
2016/17
Benachteiligte und schulmüde
Jugendliche ab Klasse 7 zum Lernen
und zum Abschluss zu bringen durch
veränderten Unterricht (Trimester) mit
hohem Praxisanteil (3 Tage in der
Woche im Unternehmen)
Angebot zur Berufsorientierung und vorbereitung sowie zur Unterstützung
des Übergangs in Ausbildung,
weiterführende Maßnahmen der
Berufsvorbereitung oder des
Übergangs in Erwerbstätigkeit
Ziel ist es, Schüler/-innen mit
massiven Lernschwierigkeiten
zum Hauptschulabschluss zu
führen
Schüler/-innen ab
Klassenstufe 8
2009-2017
Institut für Produktives ESF-Mittel; Landesmittel
Lernen in Europa,
SBAL, AfJFB
x
x
Abbau von Benachteiligungen
und Defiziten sowie Aktivierung
individueller Ressourcen über
ein praxisorientiertes,
kompetenzförderndes
Programm
Jugendliche zwischen 18
bis zum vollendeten 27.
Lebensjahr ohne Schulund beruflichen Abschluss
bzw. schlechtem
Schulabschluss, der
Einstieg in Ausbildung
erschwert
fortlaufend
VDI-Garage gGmbH
x
x
x
x
34
Produktives Lernen
35
Mein Ziel – Ausbildung und
Beschäftigung
36
Bildungsketten-Kooperationsverbund der Inklusion von Förderschüler/-innen
Berufsschulzentren im Leipziger Norden ohne Schulabschluss, insbesondere
von alleinerziehenden Schüler/-innen
Förder- und Oberschüler/- BSZ 7, 10, 12
innen ohne
Schulabschluss
fortlaufend
Berufsschulzentren 7, im Regelbetrieb
10 und 12, Agentur für
Arbeit
37
Produktionsschule Schauplatz
Jugendliche im Alter von
15 und 27 Jahren ohne
bzw. mit unzureichendem
Schulabschluss
fortlaufend
Produktionsschule
SCHAUPLATZ
gGmbH, Jobcenter
Leipzig, Ref.
Beschäftigungspolitik
Jobcenter Leipzig, Mittel der Stadt Leipzig
(Ref. 81)
38
Produktionsschule BBW
Kombination von Arbeit und Schule mit
sozialem Lernen, handlungsorientierte,
betriebsnahe Orientierung in realen
Arbeitssituationen für benachteiligte
Jugendliche ohne/ mit
unzureichendem Schulabschluss
Nachhaltige Qualifikation und
Integration sozial
benachteiligter Jugendlicher in
den Arbeitsalltag
Jugendliche im Alter
zwischen 15 und 25
Jahren, Schul- und
Ausbildungsabbrecher
fortlaufend
Berufsbildungswerk
Leipzig (BBW)
ESF-Mittel, Landesmittel, Eigenmittel BBW
39
Netz kleiner Werkstätten
Einstiegs-/Orientierungsberatung; berufliche sowie
soziale Integration
Berufsbildungswerk
Leipzig (BBW)
vorrangig Jobcenter Leipzig sowie Stadt
Leipzig, Erlöse (z.B. Aufträge des
Zweckverbands Nahverkehr Leipzig),
Eigenmittel, Spenden
JOBLINGE – Vorrang für duale
Ausbildung
benachteiligte,
Kapazität: 56 Teilnahmeplätze
ausbildungs- und
arbeitslose junge
Menschen im Alter
zwischen 15 und 25
Jahren
benachteiligte Jugendliche
fortlaufend
40
2012-2020
Joblinge gGmbH,
Jobcenter, Kammern,
Ref.
Beschäftigungspolitik
ESF-Mittel, Mittel der Stadt Leipzig,
Eigenmittel des Trägers
41
JOBLINGE für Flüchtlinge –
Modellvorhaben für geflüchtete junge
Menschen
Angebot der Jugendsozialarbeit; bietet
sinnvolle Beschäftigung,
berufliche Orientierung, Möglichkeiten
der Qualifizierung und
sozialpädagogische
Unterstützung
Aufbau und die Festigung von Jobund Sozialkompetenzen, sich in
Zukunft selbständig auf dem
Arbeitsmarkt erfolgreich bewegen
zu können. Orientierung über die
eigenen Stärken und passenden
Berufe und können anschließend in
den JOBLINGE-Partnerunternehmen
Praxiserfahrung sammeln.
Qualifikation junger Geflüchteter und
Integration in den Arbeitsmarkt
2016-2018
Joblinge g GmbH,
Jobcenter, Kammern,
SBAL, AfJFB, Ref.
Beschäftigungspolitik
Landesmittel, Mittel der Stadt Leipzig,
Eigenmittel des Trägers
42
Arbeit statt Strafe
fortlaufend
Zukunftswerkstatt
Leipzig e.V.
Stadt Leipzig (AfJFB), Eigenmittel des
Trägers
offenes Angebot zur
unterrichtsnahen
Kompetenzfeststellung und
wirtschaftlichen
Eignungsfeststellung
(Orientierung-VorbereitungAusbildung-Einstieg)
Kombination von Arbeit und Schule mit Nachhaltige Qualifikation und
sozialem Lernen, Brücke zwischen
Integration sozial
Jugendhilfe, Schule und Arbeitsleben, benachteiligter Jugendlicher
Aktivierungshilfe
und junger Erwachsener ohne
Beschäftigungsperspektive in
den Arbeitsalltag
Jugendliche zur
Ausbildungsreife führen und
nachhaltig in Ausbildung/Arbeit
zu integrieren
Helmholtzschule, Oberschule
Georg-Schumann-Schule,
Oberschule
x
Kapazität: 24 Teilnehmerplätze
für – je nach Bedarf – 6 bis 24
Monate
Integration in Deutschland und Jugendliche zwischen 18
Chance auf Ausbildung,
und 25 Jahren, die erst
Verhinderung von sozialer
kürzlich in Deutschland
Ausgrenzung
angekommen sind, einen
gültigen Aufenthaltstitel
besitzen oder sich noch im
Asylverfahren befinden
und aus einem Land mit
einer hohen
Bleibewahrscheinlichkeit
(Syrien, Irak, Iran, Eritrea)
stammen
Soziale Integration von straffällig
Eingliederung in Ausbildung,
Straffällig gewordenen
gewordenen Jugendlichen und jungen Beschäftigung oder Arbeitswelt Jugendliche und junge
Volljährigen
Volljährige im Alter von 13
bis 27 Jahren
Anlage 1: Maßnahmekatalog zur Förderung von Schulerfolg und Chancengleichheit
6
ESF-Mittel, Mittel der Stadt Leipzig (AfJFB), SMK-ESF-Richtlinie 2014Eigenmittel des Trägers
2020
§ 45 SGB III i.V.m. § 16
SGB II, Rahmenrichtlinie für
Zuwendungen der Stadt
Leipzig zur Vergabe von
Zuwendungen an außerhalb
der Stadtverwaltung
stehende Stellen
Aktivierungshilfen für
Jüngere nach § 16, Abs.1
SGB II in Verbindung mit §
45, Abs. 1, S.1, Nr.1 SGB
III; Jugendsozialarbeit § 13
SGB VIII
RBV-2161/14, ESFRichtlinie, Rahmenrichtlinie
der Stadt Leipzig zur
Vergabe von Zuwendungen
an außerhalb der
Stadtverwaltung stehende
Stellen
RBV-2161/14,
Fachkräfterichtlinie des
SMWA, Rahmenrichtlinie der
Stadt Leipzig zur Vergabe
von Zuwendungen an
außerhalb der
Stadtverwaltung stehende
Stellene
x
x
x
x
x
x
x
x
x
27.03.2017
Nr.
Bezeichnung der Maßnahme
Maßnahmeinhalte
43
Haus des Jugendrechts
Das Haus führt zur Intensivierung der Bekämpfung von
Zusammenarbeit von Polizei,
Jugendkriminalität
Staatsanwaltschaft, Gerichten und
Gerichtshilfen und trägt somit zu einer
besseren Bekämpfung von
Jugendkriminalität bei.
44
Zwangsgeldverfahren
Erfüllung der Schulpflicht mittels
Zwangsgeld
45
Ahndung von Ordnungswidrigkeiten zu
Schulpflichtverletzungen
Bearbeitung aller
Ordnungswidrigkeitenanzeigen zu
Schulpflichtverletzungen nach
Maßgabe des gesetzlich normierten
Verfahrensablaufes, Festlegung von
Bußgeldern
Anlage 1: Maßnahmekatalog zur Förderung von Schulerfolg und Chancengleichheit
Ziele
Durchsetzung von
Anmeldepflichten zum
Schulbesuch bei Freilernern
und der Schulbesuchspflicht;
vgl. auch Anlage 2
(Entwicklung der Fallzahlen zur
Schulpflichtverletzung)
zeitnahe Ahndung aller
angezeigten Verstöße (weitere
Erläuterungen in Anlage2)
Zielgruppe
Involvierte Kita(s), Schule(n)/
Kapazitäten
Maßnahmenzuordnung
Zeitraum
verantw. Träger
Finanzierung
(rechtliche) Grundlagen
jugendliche Straftäter im
Alter von 14 – unter 18
Jahre
Seit 02/2015
Polizeidirektion, Stadt
Leipzig
Stadt Leipzig
Schulgesetz und VwV
Schulverweigerer,
Kooperationsvereinbarung
Schule/ Jugendamt
§§ 92, 98 Owi-Gesetz; §§
10, 11, 38;
Jugendgerichtsgesetz
Eltern von schulpflichtigen
Schüler/-innen
ab Schuljahr
2016/17
SBAL, AfJFB,
Zentrale
Bußgeldbehörde
Eltern und Schüler aller
Schulen
Zentrale
Bußgeldbehörde,
Amtsgericht
7
Prävention
Intervention
Kompensation
x
x
x
OwiG, § 31
x
x
27.03.2017
Nr.
Bezeichnung der Maßnahme
Maßnahmeinhalte
Ziele
Zielgruppe
Involvierte Kita(s), Schule(n)/
Kapazitäten
Maßnahmenzuordnung
Zeitraum
verantw. Träger
Finanzierung
(rechtliche) Grundlagen
Prävention
Intervention
Kompensation
Maßnahmen der übergreifenden Koordinierung, Evaluierung und Berichterstattung
46
Arbeitsgremium
„Schulverweigerung/Schulabbruch
Ausbau der schul- und
institutionenübergreifenden
Zusammenarbeit und
Koordination, Auf- und Ausbau von
Netzwerkstrukturen zur Früherkennung
von schuldistanziertem Verhalten und
Ergreifung fallkonkreter Maßnahmen
Vermeidung von
Kinder und Jugendliche
Schulverweigerung, Förderung aller Schularten
von Schulerfolg und
Bildungschancen
47
Koordinierungsstelle Berufs- und
Studienorientierung
Realistische Einblicke in Arbeitswelt
ermöglichen, Schnupperpraktika,
Kooperationen zwischen Schulen und
regionalen Unternehmen befördern
Schüler erhalten realistische
Schüler/-innen ab Klasse
Kenntnisse zu
7
Ausbildungsberufen und
Anforderungen, Verbesserung
der Berufswahlkompetenz und
der Ausbildungsfähigkeit der
Schüler/-innen
48
Systematische Datenerfassung und
Standardisierung des Berichtwesens für
Projekte und Modellversuche im Bereich
Schule-Jugendhilfe/
Bildungsberichterstattung
Erfassung und Pflege von Daten zu
Schulverweigerungsprojekten und
Projekten der arbeitsweltbezogenen
Jugendsozialarbeit
Erarbeitung von
schulmüde Kinder und
Steuerungswissen zum Thema Jugendliche,
Schulerfolg
Schulverweigerer
Anlage 1: Maßnahmekatalog zur Förderung von Schulerfolg und Chancengleichheit
alle Leipziger Ober- und
Förderschulen
seit Oktober 2015 AfJFB, SBAL, Polizei,
fortlaufend
OA, GA, Zentrale
Bußgeldbehörde,
weitere Partner nach
Bedarf
Personalressourcen der Vertreter/-innen des
Gremiums
x
x
x
fortlaufend
ESF-Mittel und Eigenmittel der Stadt Leipzig RBV-1320712, RBV2160/14, RBV zu DS00207/14
x
x
x
Stellenanteile der verantw. Personen
x
x
x
fortlaufend
8
Referat für
Beschäftigungspolitik
(in enger Kooperation
mit Agentur für Arbeit
Leipzig, SBAL,
Koordinierungskreis
Berufs- und
Studienorientierung)
AfJFB, SBAL
SGB XIII
27.03.2017
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw.
die Neuschaffung von Arbeitsplätzen
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
verbessert
gesichert
2 Ausbildungsplatzsituation
3 finanzielle Situation der
Unternehmen: sie wird
durch städtische
Entscheidung (z. B. zu
Steuern, Gebühren,
Preisen für Gas-WasserStrom)
negative
Auswirkung
positive Auswirkung
hoch
mittel
5 Finanzierung
ja
niedrig
nein
ja
) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
keine
Auswirkung
Drittmittel/
Fördermittel
private Mittel
Stadt Leipzig
01.15/016/01.12
Begründung
keine
in Vorlage
Auswirkung
Seite 1
1 Arbeitsplatzsituation
4 Bedeutung des
Vorhabens für
wirtschaftliche
Entwicklung
1
verschlechtert
nein
finanzielle
keine
Folgewirkungen
Auswirkung
für die Stadt
ja
nein
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine
ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien
mit Kindern aus.
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
Indikatoren
verbessert
auf
bisherigen
Niveau
verschlechtert
keine
Auswirkung
1 Vorschulische Bildungs-
Begründung in
Vorlage Seite 1
und Betreuungsangebote
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
2 Schulische
Bildungsangebote,
Ausbildung und Studium
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
3 Wohnbedingungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien (Angebot,
Attraktivität, Vielfalt,
Infrastruktur)
4 Kultur- und
Freizeitangebote,
Möglichkeiten zum
Spielen, Sporttreiben und
Treffen sowie
Naturerfahrungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien
5 Gesundheit und Sicherheit
von Kindern und
Jugendlichen/Schutz vor
Gefahren
6 Integration von Kindern
und Jugendlichen mit
Behinderungen oder
Migrationshintergrund
7 Finanzielle Bedingungen
von Familien
Indikator
hat stattgefunden
ist
vorgesehen
8 Beteiligung von Kindern,
Jugendlichen und Familien
bei der zu treffenden
Entscheidung
1
) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
ist nicht vorgesehen
Begründung in
Vorlage, Seite 1