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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1221918.pdf
Größe
167 kB
Erstellt
10.11.16, 12:00
Aktualisiert
05.05.17, 11:20

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Ratsversammlung Informationsvorlage Nr. VI-DS-03486 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Jugendparlament Jugendhilfeausschuss Ratsversammlung 21.06.2017 Information zur Kenntnis Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff Information zum Maßnahmenkatalog zur Förderung von Schulerfolg und Chancengerechtigkeit Die Information wird zur Kenntnis genommen. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Information zum Maßnahmenkatalog zur Förderung von Schulerfolg und Chancengerechtigkeit Die Ergebnisse des Bildungsmonitorings zeigen neben positiven Entwicklungen auch deutliche Herausforderungen der Leipziger Bildungslandschaft auf. Die Quote der Jugendlichen, welche die Schulen ohne mindestens einen Hauptschulabschluss verlassen, ist noch deutlich zu hoch. Weiterhin zeigen sich große Unterschiede bei Bildungsbeteiligung und -erfolg innerhalb des Stadtgebietes. Um diesen Herausforderungen erfolgreich entgegentreten zu können, bedarf es gemeinsamer Anstrengungen für die kommunale Bildungslandschaft. Mit Beschluss der Ratsversammlung zum Antrag VI-A-01610 am 16.12.2015 wurde die Verwaltung beauftragt, in Anknüpfung an das Arbeitsprogramm 2020 des Oberbürgermeisters sowie an das Fachkonzept „Kommunale Bildungslandschaft“ (RBV-2074/14) einen Maßnahmenkatalog zur Förderung von Chancengerechtigkeit und Sicherung von Schulerfolg zu erarbeiten, einen Zeitrahmen für dessen Umsetzung zu definieren und die Umsetzung einzuleiten. Der Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule soll in den Prozess der Maßnahmenerstellung sowie die Berichterstattung einbezogen werden. Mit dem Fachausschuss wurde die Vorlage am 20.10.2016 erörtert. Die hier aufgeführten Maßnahmen in Verantwortung verschiedener Verwaltungsbereiche stellen eine priorisierte Auswahl dar und bedürfen einer fortlaufenden Überprüfung, Aktualisierung und Fortschreibung. Die Maßnahmenliste stellt eine Bestandsaufnahme laufender Maßnahmen dar, deren Finanzierung aus unterschiedlichen Quellen im jeweils abgebildeten zeitlichen Rahmen gesichert ist. 1 Bestandsaufnahme Leipzig steht derzeit aufgrund der positiven demografischen Entwicklung und damit einhergehend stark steigenden Schülerzahlen vor enormen Herausforderungen. Neben dem quantitativen Ausbau der schulischen Infrastruktur und der qualitativen Weiterentwicklung der Schullandschaft spielen weitere Aspekte eine Rolle. Besondere Themen sind Wechsel und Übergänge im allgemeinbildenden Schulsystem, Inklusion und die Unterstützung von Kindern und Jugendlichen mit besonderem Förderbedarf, die Integration von Kindern mit Migrationshintergrund oder Ausschlüsse aus dem Bildungssystem. Die Ergebnisse der kommunalen Bildungsberichterstattung zeigen , dass sich die soziale Heterogenität der Stadtgesellschaft deutlich in der Zusammensetzung der Schülerschaft und ihre Bildungsbiografien widerspiegelt. Vor diesem Hintergrund ist Chancengerechtigkeit im allgemeinbildenden Schulsystem eine große Herausforderung, der sich kommunale Bildungsakteure zu stellen haben. Möglichkeiten für die Stadt Leipzig ergeben sich innerhalb der Bildungs- und Sozialplanung, zum Beispiel bei der weiteren Ausgestaltung des Schulnetzes, bei der Priorisierung von Sanierungsmaßnahmen und bei der Planung von Aktivitäten im Bereich der kulturellen Bildung, des Sports und der Jugendhilfe. Mit Schulerfolg ist die Erfüllung des Bildungsziels eines Schultyps gemeint. Die erfolgreiche Beendigung der Schule wird mit einem Bildungszertifikat bestätigt. Bildungszertifikate stellen in erwerbszentrierten Gesellschaften eine wesentliche Voraussetzung für den Zugang zum Ausbildungs- und Arbeitsmarkt dar. Mit einem erfolgreichen Schulabschluss erhöht sich die Chance für die Einmündung in eine Ausbildung. Ist eine Ausbildung erfolgStand: 30.03.17 1 reich abgeschlossen, sinkt das Risiko einer späteren Erwerbslosigkeit, gesellschaftlichen Ausgrenzung und Abhängigkeit von Sozialleistungen. Angesichts der in Leipzig in den letzten Jahren über dem Landesdurchschnitt liegenden Quote der Schülerabgänger/-innen ohne mindestens einen Hauptschulabschluss (2012: 14%, 2013: 15,3%, 2014: 12,4%, 2015: 11,4%) sind weiterhin zielgerichtet Maßnahmen zur Senkung der Schulabbrecherquote umzusetzen. Dies betrifft vor allem die Förderschulen und die Mittel-/Oberschulen. An vielen Förderschulen können die Jugendlichen keinen qualifizierten Schulabschluss ablegen, sodass in den vergangenen Jahren stets zwischen 75 % und 85 % der Förderschulabgänger/-innen ohne mindestens einen Hauptschulabschluss verblieben. Gleichzeitig stellten sie seit 2004 jeweils mehr als die Hälfte der Schulabgänger/-innen ohne Hauptschulabschluss. Neben der gesondert gelagerten Problematik der Förderschulen konzentriert sich das Problem in Leipzig auf Abgänger/-innen von Mittel-/Oberschulen in kommunaler Trägerschaft. Hier verlässt jedes Jahr mehr als jede/-r zehnte Schüler/-in die Schule ohne Hauptschulabschluss (jährlich durchgängig etwa 150 Schüler/-innen).Die entstprechenden Quoten an den Mittel-/Oberschulen sanken zwar ebenfalls (2012: 11,9 %, 2013: 11,8 %, 2014: 11,5 %, 2015: 10,7 %), wiesen aber zum einen einen mindestens doppelt so hohen Wert wie den Landesdurchschnitt auf und zeigten zum anderen eine hohe räumliche Konzentration. So lag der Anteil an Abgänger/-innen ohne mindestens einen Hauptschulabschluss an den Schulen in den Schwerpunktgebieten der integrierten Stadtentwicklung bei mindestens 20 % und erreichte teilweise Werte von über 30 %. Gesondert betrachtet werden auch die Daten zu Schulabgängern mit Migrationshintergrund. Nach einer Negativentwicklung im Abschlussjahr 2013 an den Mittel-/Oberschulen hier verblieben 22,3 % der Abgänger/-innen mit Migrationshintergrund ohne mindestens einen Hauptschulabschluss - waren in den Schuljahren 2013/2014 und 2014/2015 wieder deutliche Verbesserungen zu beobachten. Der Anteil der Abgänger/-innen ohne (Hauptschul-)Abschluss bei Migrant/-innen lag mit 13,3 % nur geringfügig höher als bei der Schülerschaft ohne Migrationshintergrund. Im zweiten Halbjahr 2015 verzeichnete die Stadt Leipzig deutlich erhöhte Zuwanderungsquoten. Erfahrungswerte zeigen, dass viele der neu zugewanderten Kinder und Jugendlichen bisher keinerlei Schulbildung in ihrem Heimatland erfahren haben und in Leipzig als Analphabeten angekommen sind. Aufgrund jahrelanger Fluchterfahrungen verbrachten sie teils nur wenige Jahre in der Schule und konnten keine altersgemäße schulischen Qualifikationen erwerben. Da eine Kompensation dieser schwierigen Eintrittsbedingungen durch das Schulsystem aktuell nicht umfassend geleistet werden kann, ist davon auszugehen, dass diese Gruppe in den kommenden Jahren vermehrt die Schule ohne einen Abschluss verlassen wird bzw. aufgrund der gesetzlich geregelten Schulpflicht und den damit verbundenen Altersgrenzen keine Möglichkeit zum Erwerb eines Schulabschlusses erhalten wird. Die Abgänger/-innen ohne Hauptschulabschluss weisen eine hohe räumliche Konzentration auf. Vor allem die Schulen in den Schwerpunktgebieten der integrierten Stadtentwicklung (SEKo 2020; Stadt Leipzig 2009: 80 f.) zeigten deutlich überdurchschnittliche Werte von 20 % und mehr. Hier fallen Indikatoren wie der Anteil Arbeitsloser bzw. der Anteil Alleinerziehender besonders hoch aus. Ein Großteil der Eltern lebt in Belastungssituationen, die sich negativ auf den Schulerfolg der Kinder/Jugendlichen auswirken. Die Wahrscheinlichkeit fehlender Vorbildfunktionen seitens der Eltern ist hier deutlich höher. Nicht zuletzt stellt materielle Armut eine der größten Risikofaktoren für die Bildungsbiografie dar. Das Bildungssystem in Leipzig neigt auch bei anderen Indikatoren zu einer hohen sozialräumlichen Selektivität. Diese beginnt bereits bei den Einschulungen. In Ortsteilen mit eiStand: 30.03.17 2 nem hohen SGB-II-Bezug der Einwohner/-innen werden fast doppelt so viele Kinder nicht regulär eingeschult wie in Ortsteilen mit geringem Anteil an Transferbezieher/-innen, das heißt, diese Kinder werden entweder zurückgestellt oder an einer Förderschule eingeschult. Weiterhin zeigen die Bildungsempfehlungen der Klassenstufe 4, der Bildungsbeteiligung im Hauptschulbildungsgang und ausbleibender Schulerfolg klare räumliche Muster. Räume mit einer hohen Konzentration an Problemlagen in den Bildungsindikatoren sind zumeist deckungsgleich mit den Schwerpunktgebieten der integrierten Stadtentwicklung. Dies weist auf die weitere Notwendigkeit hin, in diesen Gebieten verstärkt Anstrengungen in Form integrierter Maßnahmen anzusetzen, um Chancengerechtigkeit in der Bildungslandschaft zu erhöhen. 2 Maßnahmen Die Sicherung von Schulerfolg und Chancengleichheit kann nur bewältigt werden, wenn die verschiedenen Institutionen und Akteure zusammenarbeiten, Aktivitäten aufeinander abgestimmt werden und präventive, interventive Maßnahmen sowie Kompensationsmaßnahmen frühzeitig greifen. Vorrangiges Ziel ist die Stärkung der Regelsysteme, also Hilfeangebote innerhalb der Institutionen Kita, Schule und Hort. Beim Schulabbruch handelt es sich um ein komplexes Phänomen, dass nicht allein durch bildungspolitische Maßnahmen bewältigt werden kann. Wirksame Strategien zur Verringerung der Zahl der Schüler/-innen, die die Schule ohne mindestens einen (Hauptschul-)Abschluss verlassen, müssen neben der Bildungspolitik auch bei der Jugend- und Sozialpolitik ansetzen. Darüber hinaus sollten gemäß Aktionsplan der Europäischen Kommission gegen Schulabbruch vom 31. Januar 2011 die Strategien Präventions-, Interventions- und Kompensationsmaßnahmen umfassen.1 • Präventionsmaßnahmen sollten so früh wie möglich ansetzen, indem Kinder beim Lernen unterstützt und Umstände vermieden werden, die dazu führen, dass Schüler/-innen, die Schule ohne Abschluss verlassen. Zu diesen Umständen gehören z. B. das Wiederholen eines Schuljahres und die mangelnde Unterstützung von Kindern mit einer anderen Muttersprache. Zu einer förderlichen Prävention gehören stattdessen u. a. flexible Bildungswege, die allgemeine und berufliche Bildung und erste praktische Arbeitserfahrungen miteinander kombinieren. Sie sind auf Schüler/-innen ausgerichtet, die unter Umständen aufgrund geringer schulischer Leistungen entmutigt sind und so früh wie möglich zu arbeiten beginnen möchten. Auf diese Weise können sie zugleich ihre allgemeine Bildung fortsetzen. • 1 Mit Interventionsmaßnahmen kann entstehenden Schwierigkeiten, wie dem Fernbleiben vom Unterricht und Leistungsschwankungen, schnell und wirksam begegnet werden. Dazu zählt z. B. die Vernetzung mit Akteuren außerhalb von Schule als zusätzliche Unterstützungsstruktur, wie bspw. Polizei und Jugendhilfe sowie die Nutzung von Nachhilfeangeboten. Als Ordnungswidrigkeit ahndbare Schulpflichtverletzungen werden konsequent verfolgt und eingehende Anzeigen durch die Zentrale Bußgeldbehörde vorrangig bearbeitet mit dem Ziel, mittelbar einen Beitrag zur Verhaltensänderung betroffener Schüler/-innen und Elternhäuser zu leisten. Es ist Europäische Kommission: Mitteilung der Kommission [KOM(2011)18]: „Bekämpfung des Schulabbruchs – ein wichtiger Beitrag zur Agenda Europa2020“, 31. Januar 2011 Stand: 30.03.17 3 gemeinsames Anliegen von Schule, Jugendhilfe und Polizei, Schulpflichtverletzungen wirksam vorzubeugen und zu begegnen. Dabei sollen die Schulleitungen an allgemeinbildenden Schulen bei minderjährigen Schüler/-innen nach einem einheitlichen Konzept vorgehen.2 • Kompensationsmaßnahmen sollen eine „zweite Chance“ zum Lernen bieten und umfassen zusätzlichen Unterricht in der Schule sowie Möglichkeiten für junge Erwachsene, einen Wiedereinstieg in die allgemeine oder berufliche Bildung (Regelschule) zu finden. Die in der Anlage 1 gelisteten Maßnahmen folgen diesen empfohlenen drei unterschiedlichen Ebenen. Sie zielen auf den Erwerb von Grundkompetenzen sowie individuelle Förderung im Kontext von Schulerfolg und Chancengerechtigkeit. Sie werden ergänzt durch Maßnahmen der übergreifenden Koordinierung, Evaluierung und Berichterstattung. Für die im Maßnahmenkatalog aufgeführte Maßnahme Nr. 45 wurde eine weitere Anlage (Anlage 2) beigefügt. 3 Ausblick Die Schulabbrecherquote kann langfristig nur gesenkt und Chancengerechtigkeit erhöht werden, wenn für die Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen innerhalb der Stadt Leipzig eine ämterübergreifende Zusammenarbeit bzw. über die Stadtverwaltung hinaus eine institutionenübergreifende Zusammenarbeit erfolgt. Diese muss langfristig eingerichtet und abgesichert werden. Bei allen Aktivitäten muss im Blick behalten werden, dass die Gründe für Schulabbruch individuell zu betrachten und daher standardisierte Maßnahmen ungeeignet sind. Je Maßnahme/Projekt müssen eigene Wirkungsanalysen durchgeführt werden. Auch unterliegen viele der beschriebenen Aspekte, Beispiele, Projekte und Zahlen aufgrund befristeter Förderzeiträume oder zeitraumbezogener Statistiken einem kontinuierlichen Wandel. Die beschriebenen Maßnahmen sind fortlaufend zu ergänzen und in Form eines Audits mit der Unterstützung des Gremiums Schulverweigerung/-abbruch im Zweijahresrhythmus zu überprüfen und fortzuschreiben. Hinsichtlich der in der Bestandsaufnahme festgestellten erforderlichen Kompensation von Bildungslücken, z. B durch Fluchtbiografien verursacht, oder abweichenden Bildungsinhalten (im Vergleich Herkunftsland – Deutschland) sind perspektivisch weitere Maßnahmen erforderlich, um die prognostizierte weitere Erhöhung der Anzahl der Schulabgänger/-innen mit Migrationshintergrund ohne Abschluss abzumildern. 2 VwV Schulverweigerer vom 29. April 2002 (SächsABl. S. 642) und VwV vom 14. Dezember 2015 (SächsAbl.SDr. S. 407) Stand: 30.03.17 4 Nr. Bezeichnung der Maßnahme Maßnahmeinhalte Ziele Zielgruppe Maßnahmenzuordnung Involvierte Kita(s), Schule(n)/ Kapazitäten Zeitraum verantw. Träger Finanzierung (rechtliche) Grundlagen entfällt fortlaufend AfJFB, ASD, Gesundheitsamt Freistaat Sachsen, Stadt Leipzig Frühe Hilfen im Freistaat Sachsen, Gesamtkonzept des Freistaates Sachsen zur Umsetzung der Bundesinitiative „Netzweke Frühe Hilfen und Familienhebammen“ (20122015) gemäß § 3 Absatz 4 KKG, befindet sich derzeit in Fortschreibung Stadtratsbeschluss vom 15.10.2008 x SMK-ESF-Förderrichtlinie 2014-2020 vom 16. November 2015 x Positionspapier zur Eltermmitwirkung in Leipziger Kita 2015 und SächsKiTaG, §6 x Prävention Intervention Kompensation Präventive Maßnahmen zur Förderung von Schulerfolg und Chancengleichheit 1 PAAT Präventiv aufsuchend arbeitendes Unterstützung und Beratung von Team in enger Zusammenarbeit mit Familien, Schwangeren und Anbieten Familienhebammen von kurzfristigen Hilfen bei verschiedensten Problemlagen (u.a. Behördengänge, Beantragung von Unterstützungsleistungen) 2 Kinder- und Familienzentren 3 Verbesserung der Chancengerechtigkeit von Kindern mit besonderen Lern- und Lebenserschwernissen 4 Erziehungspartnerschaft stärken: Elternarbeit in Kindertagesstätten weiterentwickeln 5 Aufsuchende Elternarbeit in Schule 6 Erweiterung von Bildungs(laufbahn)beratung an Übergängen 7 Praxisberatung 8 Schulische Berufsorientierungsprojekte für Oberschulen und allgemeinbildende Förderschulen Ziel: früherer und besserer Schutz für Kinder vor Gefährdungen durch eine möglichst wirksame Vernetzung der Hilfen des Gesundheitswesens und der Kinder- und Jugendhilfe; Vermeidung von Gefährdungssituationen junge Schwangere, Alleinstehende und Familien mit Unterstützungsbedarf Unterstützung jungen Familien bei der Wahrnehmung ihrer erzieherischen Funktion . Vor diesem Hintergrund wurden die Leipziger Kitas zu Kinderund Familienzentren aufgebaut. Unterstützung wird auch im Freizeitbereich gewährt Familien mit Kindern Ziel: partnerschaftliche Zusammenarbeit von Eltern und Erzieher/-innen zur individuellen Förderung und Entwicklung des Kindes, Familienbildung als Querschnittsaufgabe, Vereinbarkeit Familie und Beruf, Präventionsarbeit der Erziehungshilfe Unterstützung benachteiligter Kinder in Kompensierung von Benachteiligte Kinder und Kitas, Ermittlung von Hilfe- und Entwicklungsrückständen bei Familien im Sozialraum Unterstützungsbedarf, Aktivierung und sozial benachteiligten Familien Vertiefung der Elternarbeit, Förderung mit Kindern, von zusätzlichem Personal in Kita Chancengleichheit, Verbesserung der Kompetenzen der Fachkräfte in der Erziehungshilfekoordination 14 Standorte KiFaZ: Wurzner Str fortlaufend AfJFB 122, Konradstr. 70/72, Eisenbahnstr. 52, Wiesenstr. 18, Friedrichshafener Str. 21, An der Querbreite 4, Diderotstr. 13, Roßmarktstr. 6, Demmeringstr. 18, K.-Heine-Str. 34, E.-ZeignerAllee 77, Am Krischberg 39b, Neue Leipziger Str. 39a, Zingster Str. 2 Kinder mit besonderenLern- und 05/2016-02/2018 AfJFB,freie Träger Lebenserschwernissen in Kindertageseinrichtungen in kommunaler und freier Trägerschaft 14 Standorte KiFaZ: Wurzner Str fortlaufend 122, Konradstr. 70/72, Eisenbahnstr. 52, Wiesenstr. 18, Friedrichshafener Str. 21, An der Querbreite 4, Diderotstr. 13, Roßmarktstr. 6, Demmeringstr. 18, K.-Heine-Str. 34, E.-ZeignerAllee 77, Am Krischberg 39b, Neue Leipziger Str. 39a, Zingster Str. 2 Eltern von Schülern der 16. Oberschule mit CVJM, Clara- fortlaufend frühzeitige Einbindung der Eltern in Das Vorhaben richtet sich an Wieck-Grundschule, Wilhelmden schulischen Kontext für alle Eltern der 5. Klassen in der Oberschulen ab Klassenstufe 5 bzw. beim Wander-Schule, Schule am Vertrauensaufbau Schule – Elternhaus weiterführenden Oberschule. Übergang von der Rabet im Sinne einer lösungsorientierten Im Projekt werden Strategien Grundschule in Erziehungspartnerschaft der frühen Anbindung von weiterführende Schulen Eltern an die weiterführende Schule sowie der nichtproblemzentrierten Kontaktaufnahme erprobt. Ziel ist es, allen Kindern bessere Bildungschancen zu ermöglichen und Bildungsgerechtigkeit herzustellen durch eine familienund ressourcen-orientierte, niederschwellige Herangehensweise. schulartenübergreifende Bildungs- und Schullaufbahn- und individuelle Schüler/-innen von fortlaufend Schullaufbahnberatung einschl. der Beratung bei Schulübergängen Klassenstufe 3-6 und Erstellung umfangreicher Materialien deren Eltern zur Vielfalt der Bildungswege und Orientierungshilfen für Eltern gemeinsame Verantwortung übernehmen bei der Suche nach bestmöglichem Erziehungs- und Bildungsweg der Kinder Einsatz von Praxisberatern an Oberschulen für Schüler/-innen der Klassenstufe 7 und 8 zur Verbesserung der Berufs-orientierung; Einsatz eines einheitlichen Potenzialanalysever-fahrens und Erstellung von individuellen Entwicklungsplänen Projekte, Maßnahmen und Praktika zur vertieften Berufsorientierung mit praxisorientierten Schüleraktivitäten vorwiegend in Unternehmen Anlage 1: Maßnahmekatalog zur Förderung von Schulerfolg und Chancengleichheit Elternmitwirkung Familien, deren Kinder Kitas besuchen Mittel der Stadt Leipzig ESF-Mittel; Eigenmittel der Stadt AfJFB CVJM (Christlicher Verein Junger Menschen im Regelbetrieb Wenn Finanzierung über SGB VIII, § 13 und § 16 SBAL, Schulen, Referate für Migration und Integration im Regelbetrieb SchulG § 34 x x Optimierung der Berufsorientierung bzw. Berufsfindung Schüler/-innen Klassenstufe 7 und 8 an Oberschulen 56. OS, 16. OS, 94. OS, Schule Portitz, NaSch, Schule G.Schwarz-Straße, H.-PerstalozziOS, A.-v.-Wiedebach-Schule, Petrischule, Schule am Weißeplatz, Helmholtzschule, ab Schuljahr 2016/17 für interessierte Oberschulen ZAW GmbH-Stadt Leipzig, FAWgGmbH – Landkreise Leipzig und Nordsachsen Landesmittel, künftig auch ESF gefördert Vereinbarung zwischen dem SMK und der Bundesagentur für Arbeit vom 1. April 2015 Berufsorientierung Schüler/-innen Klassenstufe 7 bis 9 der Oberschulen und allgemeinbildenden Förderschulen alle OS und FS Schuljahr 2015/16 regionale Projektträger, IHK zu Leipzig („Unternehmen machen Schule“) ESF-MIttel; Kofinanzierung AA Leipzig, Kammern SchulG § 6 , § 13a 1 x x 27.03.2017 Nr. Bezeichnung der Maßnahme Maßnahmeinhalte Ziele 9 Schule mit Zukunft Leipzig Ost/ Jeder Absolvent mit Abschluss und Anschluss optimale Entwicklung der Kinder und Jugendliche Kinder und Jugendlichen sowie des Leipziger Ostens Erreichen eines Schulabschlusses 10 Start-Stipendienprogramm 11 Qualitative Weiterentwicklung der Ganztagsangebote (GTA) an allgemeinbildenden Schulen Netzwerk regionaler Bildungseinrichtungen zur Gestaltung einer optimalen frühkindlichen, schulischen und beruflichen Erziehung und Bildung von Kindern und Jugendlichen im Leipziger Osten Finanzielle Förderung junger Menschen mit Migrationshintergrund, die erst seit kurzem in Deutschland leben bei der Gestaltung der Schullaufbahn und persönliche Betreuung Individuelles Fördern und Fordern sowie Schaffung interessanter Freizeitangebote für alle Schüler unabhängig von der sozialen Herkunft 12 Ausbau und Weiterentwicklung von Schulbibliotheken und Leseräumen 13 Informelle Bildung 14 Kulturelle Bildung 15 Soziokultur 16 Ferienpass 17 Projekt „AuVSchwung“ - Aktivierung und Verbesserter Zugang für schwerbehinderte Menschen zu Vermittlung schwerbehinderter Leistungen und Angeboten im Bereich Menschen und nachhaltige der beruflichen Teilhabe gesellschaftliche Inklusion 18 Verankerung themenspezifischer Ausbildungskomponenten und Fortbildungen für pädagogische Fachkräfte Leseförderung für alle Kinder und Jugendliche, insbesondere für sozial benachteiligte und Schüler/-innen mit Migrationshintergrund; Fortbildungsangebote zur gendergerechten Lese- und Sprachförderung und zur Jungenförderung Bibliotheksführungen, Recherchetraining, Innovative und niedrigschwellige Veranstaltungen zur Leseförderungund Lesemotivation Angebote der kulturellen Bildung durch städtische Kultureinrichtungen, freier Eintritt für Jugendliche bis 18 Jahre in die städtischen Museen (auch zur Museumsnacht) und in die Stadtbibliothek mit allen Bibliotheksstandorten im Stadtgebiet sowie den Bus der LSB, kostenloser Bibliotheksausweis der LSB für Jugendliche bis zum vollendeten 19. Lebensjahr; Förderung von freien Trägern, die Angebote zur kulturellen Bildung machen (unter Berücksichtigung der stadträumlichen Verteilung); Bundesprogramm „Kultur macht stark“ Förderung von soziokulturellen Zentren und anderen freien Trägern mit niedrigschwelligen Kulturangeboten (dabei Berücksichtigung der stadträumlichen Verteilung) Möglichkeiten für Schüler zum individuellen bzw. gemeinsamen Besuch verschiedener Einrichtungen, Veranstaltungen, Sehenswürdigkeiten, Workshops und Fahrten während der Winter- und Sommerferien. Die Angebote sind für Ferienpassinhaber kostenlos oder ermäßigt. Thematisierung von Schulverweigerung/Schulabbruch im Rahmen der Lehrerausbildung Anlage 1: Maßnahmekatalog zur Förderung von Schulerfolg und Chancengleichheit Zielgruppe Involvierte Kita(s), Schule(n)/ Kapazitäten Maßnahmenzuordnung Zeitraum verantw. Träger Finanzierung (rechtliche) Grundlagen Prävention Intervention x x x 16. Oberschule mit CVJM, fortlaufend Schule Paunsdorf, August-BebelSchule, Wilhelm-Wander-Schule, Humboldtschule, BSZ 7, EuroSchulen Leipzig, Kita Knirpsenland Jugendliche ab Klassenstufe 8 fortlaufend aller allgemein- oder berufsbildenden Schulen ProBildung LeipzigDrittmittel Ost, Agentur für Arbeit, AfJFB alle Schüler an Grund-, Gestaltung der Schule zum Lebens- und Lernort, Erhöhung Ober- und Förderschulen der Chancengerechtigkeit sowie an Gymnasien alle GS, OS, FS und GYM fortlaufend Sächsische Mittel des Freistaates Sachsen und der Stadt SächsGTAVO vom Bildungsagentur, Leipzig 19.05.2015 AfJFB, externe Partner x Entwicklung von Lese- und Medienkompetenz, Erhöhung der Chancengleichheit, Integration von Migranten Kitas und Schulen fortlaufend AfJFB in Kooperation mit externen Partnern Mittel der Stadt Leipzig RBV-566/10, RBV-1311/12, RBV zu DS-00035/14 x LSB Mittel der Stadt Leipzig Bibliotheksentwicklungskonzeption 2020 x Mittel der Stadt Leipzig und Drittmittel DS 2840 Kulturentwicklungsplan/Forts chreibung Entwicklungskonzept Kulturelle Bildung 2016-2020 x DS 2840 Kulturentwicklungsplan / Entwicklungskonzept Soziokultur 2016-2020 x erfolgreiche Integration neuer Jugendliche, die in den Zuwanderer und Unterstützung letzten fünf Jahren nach der Bildungsbiografie Deutschland gekommen sind Schüler/-innen aller allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen Entwicklung von Lese-, Medien- Bildungsbenachteiligte und Informationskompetenz, Kinder und Jugendliche Recherchekompetenz, bis 18 Jahre Integration von Migranten alle Schulen in Trägerschaft der fortlaufend Stadt Leipzig mit Schulbibliothek bzw. Leseraum START-Stiftung Hertie Stiftung gGmbH, Stadt Leipzig Erhöhung der Chancengleichheit Bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre fortlaufend Städtische Kultureinrichtungen, Kulturamt in Abstimmung mit AfJFB, LSB, freie Träger Erhöhung der Chancengleichheit Kinder, Jugendliche und Familien fortlaufend Kulturamt, freie Träger Mittel der Stadt Leipzig und Drittmitel Sicherung der Teilhabe von Kindern und Jugendlichen an attraktiven Ferienangeboten; Ermäßigungen für sozial Schwache Schülerinnen und Schüler von Grund-, Mittel- und Förderschulen, Gymnasiasten sowie Schülerinnen und Schüler von beruflichen Gymnasien und im berufsvorbereitendem Jahr alle Schulen in Trägerschaft der fortlaufend Stadt Leipzig (GS, OS, FS, GYM und Schüler/-innen von beruflichen Gymnasien und im berufsvorbereitenden Jahr AfJFB; Partner Einrichtung einer Service-Stelle sowie eines Spezialteams Inklusion mit dem Ziel einer nachhaltigen Integration in den ersten Arbeitsmarkt bzw. Vermittlung einer Ausbildungsstelle – Vermittlungsquote von mindestens 30% Entwicklung von Strategien und Handlungskonzepten für Lehrer zur Prävention von Schulabbruch Schwerbehinderte Menschen und Gleichgestellte Schüler aus Förderschulen ab 01.06.2016 31.05.2019 Berufsbildungswerk Bundesministerium für Arbeit und Soziales Leipzig (BBW), AA/JC Leipzig fortlaufend UNI Leipzig, SBAL, AfJFB, Schulen Lehrer/-innen, Erzieher/innen , sozialpädagogische Fachkräfte 2 Kompensation Mittel der Stadt Leipzig Mittel des Freistaates und der Stadt Leipzig x x x 27.03.2017 Involvierte Kita(s), Schule(n)/ Kapazitäten Nr. Bezeichnung der Maßnahme Maßnahmeinhalte Ziele Zielgruppe 19 Aufstockung/Bündelung von Ressourcen in Schulen mit besonderem Förderbedarf bei Kindern und Jugendlichen (z. B. Schulbudget); Berücksichtigung von Stadtteilen mit erhöhtem Handlungsbedarf Priorisierung von Ressourcen bzw. Bereitstellung zusätzlicher Ressourcen zur Unterstützung/Weiterführung von schulbezogenen, präventiven Projekten und Initiativen; Verbesserung der schulischen Ausstattung und Infrastruktur im Rahmen der verfügbaren und für Maßnahmen der Stadt Leipzig vorgesehenen Haushaltsmittel Zielgerichtete Förderung zum Ausgleich von Benachteiligungen und zur Realisierung von mehr Bildungsgerechtigkeit Schulen in Grundschulen, Oberschulen, Schwerpunkträumen der BSZ Stadtentwicklung bzw. mit besonders hohen Abbruchquoten 20 Handlungsanleitung für Schulleitungen bei Schulpflichtverletungen Flyer „Verletzung der Schulpflicht wirksam vorbeugen und begegnen“, Einrichtung eines gesonderten E-MailPostfachs (schulpflicht@leipzig.de) Unterstützung und Information Schulleiter/-innen aller von Schulleitungen bei Schulen bestimmten als Ordnungswidrigkeit ahndbare Lebenssachverhalten Anlage 1: Maßnahmekatalog zur Förderung von Schulerfolg und Chancengleichheit 3 Maßnahmenzuordnung Zeitraum verantw. Träger Finanzierung beginnend ab SJ AfJFB 2016/2017 Mittel der Stadt Leipzig Seit 2007 Mittel der Stadt Leipzig Zentrale Bußgeldbehörde (rechtliche) Grundlagen Prävention Intervention Kompensation x Verwaltungsvorschrift (VwV) des SMK im Freistaat Sachsen x 27.03.2017 Nr. Bezeichnung der Maßnahme Maßnahmeinhalte Ziele Zielgruppe Involvierte Kita(s), Schule(n)/ Kapazitäten Maßnahmenzuordnung Zeitraum verantw. Träger Finanzierung (rechtliche) Grundlagen Prävention Intervention Kompensation Interventive Maßnahmen zur Förderung von Schulerfolg und Chancengleichheit 21 Jugend stärken im Quartier Sicherung von Bildungs- und Schulerfolg benachteiligter Schüler/inne; Kompetenztraining, Elternarbeit Kompetenzerwerb Schulverweigerer und Schulabbrecher, sozial benachteiligte Jugendliche, Jugendliche mit Migrationshintergrund, junge Menschen zwischen 12 und 26 Jahren 22 „InVeST“ - Intensivbegleitung zur Vermeidung von Schulabbrüchen in teilnehmende Schulen Jugendberufsagentur Vermeidung von Schulabbrüchen, Unterstützung von Leistungsdefiziten und Förderung der Stärken, Erreichen der Berufswahl- und Ausbildungsreife Integration in den Ausbildungsund Arbeitsmarkt zu bewirken. Schüler/innen Klassenstufe 7 der 20./94.Oberschule 23 24 Schulsozialarbeit 25 Sozialpädagogische Betreuung im Berufsvorbereitungsjahr 26 Schulbegleitung (Einzelfallhilfe) Intensivbegleitung der Klassenstufe 7 zweier Oberschulen der Stadt Leipzig über einen Zeitraum von 4-5 Jahren zur Sicherung eines erfolgreichen Schulabschlusses und zur Vorbereitung auf den Übergang in Ausbildung Unterstützung besonders förderbedürftiger Jugendlicher mit Akteuren der Jugendhilfe; Beratungs‐, Betreuungs‐ und Vermittlungsangebote für die berufliche und soziale Integration von Jugendlichen Unterstützung der Schüler/-innen mit individuellen Problemlagen und sozialen Benachteiligungen zur Sicherung von Schulerfolg, Bildungsgerechtigtkeit, Teilhabe aller jungen Menschen und gelingende Bildungsbiografien, sozialpädagogische Unterstützung von Jugendlichen hinsichtlich ihrer individuellen Ausbildungsvorbereitung, dem Erreichen der Berufsausbildungsreife sowie der Schaffung von nachhaltigen Lernvoraussetzungen. Individuelle Unterstützung auf der Grundlage psychiatrischer Diagnostik der psychischen Störung und Funktionseinschränkung nach ICD 10 sowie der sozialpädagogischen Diagnostik der Probleme, Ressourcen und der Teilhabeeinschränkung des einzelnen Kindes bzw. Jugendlichen. Eingliederungshilfe nach SGB VIII zur Sicherung der Teilhabe bei bestehender oder drohender seelischer Behinderung. 27 Kompetenzentwicklung 28 Berufseinstiegsbegleitung Modellprogramm „JUGEND STÄRKEN im Quartier“; SGB VIII § 13 SchulG, SGB II, SGB VIII x x x Jugendliche bis 25 Jahre seit 2016 fortlaufend AfJFB, Jobcenter, AA, Eigenmittel der Institutionen SBAL SchulG, SGB II, SGB VIII x Erhöhung der Chancengleichheit, Vermeidung von Schulverweigerung, Erhöhung von Schulerfolg Kinder und Jugendliche an 56 allgemeinbildende Schulen Grundschulen, (16 GS, 24 OS, 9 FS, 7 BSZ) Oberschulen und Förderschulen fortlaufend AfJFB und freie Träger Eigenmittel der Stadt Leipzig, Landesmittel der Jugendhilfe SGB VIII x Erhöhung der Chancengleichheit und Unterstützung beim Erreichen der Ausbildungsreife Jugendliche im Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) BSZ 1, BSZ 7, BSZ 12, Karlfortlaufend Heine-Schule, Arwed-RossbachSchule, Ruth-Pfau-Schule, Susanna-Eger-Schule AfJFB SchulG x 40 Schulen Es bestehen keine Stadt Leipzig Leistungsvereinbarung en zwischen dem AfJFB und freien Trägern, für den individuellen Einzelfall werden mit anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe Einzelvereinabrungen über die individuelle Hilfe abgeschlossen § 35a SGB VIII und SGB IX x 16., 20., 94., 125. Oberschule, 2013-2017 Pestalozzi-OS, Helmholtzschule, Lene-Voigt-Schule, W.Heisenberg-Schule AfJFB, Plan L gGmbH, ESF-Mittel LEMANN e. V. , FAWgGmbH, Verband binationaler Familien und Partnerschaften Erweiterung oder Ergänzung von Angeboten der Schulsozialarbeit nach § 13 Abs. 1 SGB VIII x 22 Oberschulen und 11 allgemeinbildende Förderschulen (alle Schulen zur Lernförderung, A.-Schweitzer-Schule, K.-KollwitzSchule, S.-Heinicke-Schule, W.Filatow-Schule, Förderzentrum für Erziehungshilfe Agentur für Arbeit Kinder und Jugendliche an Grundschulen, Oberschulen, Förderschulen und Gymnasien; Förderschulen sind nach ihrer Konzeption geeignet, Beschulung / Teilhabe an Bildung für die zugewiesenen Kinder und Jugendlichen bedarfsgerecht und ohne weitergehende Hilfen zu sichern. Dies wird als Ergebnis der individuellen Förderdiagnostik der SBAL jedem zugewiesenen Kind bestätigt. Sozialpädagogische Begleitung von Sicherung des Schulerfolges, Schüler/-innen Schüler/-innen sowie Zusammenarbeit Vermeidung von allgemeinbildender Schulen ab der 5. Klasse mit Eltern und Lehrer/-innen Schulabbrüchen, Förderung von Schlüsselkompetenzen zur mit erhöhtem Lösung von persönlichen und sozialpädagogischem sozialen Problemen, Förderbedarf Verbesserung der Lernmotivation Individuelle Förderung von Schüler/Erreichung des Abschlusses förderungsbedürftige innen mit dem Ziel der Erreichung des der allgemeinbildenden Schule, Schüler/-innen der 8. Hauptschulabschlusses und der Berufsorientierung und Klassen von Förder- und Aufnahme einer Ausbildung Berufswahl, Oberschulen Ausbildungsstellensuche, Begleitung im Übergangssystem, Stabilisierung des Berufsausbildungsverhältnisses Anlage 1: Maßnahmekatalog zur Förderung von Schulerfolg und Chancengleichheit Schulen im "Leipziger Osten" mit EU-Förderperiode AfJFB; Kommunale ESF-Mittel 2014-2020 den Ortsteilen: Neustadt2014-2020 Koordinierungsstelle Neuschönefeld, Volkmarsdorf, JUGEND STÄRKEN Reudnitz und in "Leipzig Grünau" mit den Ortsteilen: Lausen-Grünau, Miltitz, Grünau-Nord, Schönau, Grünau-Siedlung, Grünau-Ost 94. Schule und 20. Schule ab Schuljahr Arbeitsamt; Jobcenter, Eigenmittel der Institutionen 2016/17 AfJFB, SBAL Die Hilfeleistung erfolgt auf der Grundlage eines Hilfeplans nach § 36 SGB VIII mit dem Ziel, das Kind bzw. den Jugendlichen zur eigenständigen Teilhabe an Bildung als Teil des gesellschaftlichen Lebens zu befähigen. Keine Begleitung, sondern Entwicklung von Kompetenzen! fortlaufend 4 fortlaufend seit 2012/2013 bis zum Schuljahr 2018/19 Eigenmittel der Stadt Leipzig; Landesmittel ESF-Mittel und Mittel des „Vereinbarung zur Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Zusammenarbeit der sowie Mitteln der Bundesagentur für Arbeit. Sächsischen Staatsregierung und der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit in Sachsen“, SchulG x x 27.03.2017 Involvierte Kita(s), Schule(n)/ Kapazitäten Maßnahmenzuordnung Nr. Bezeichnung der Maßnahme Maßnahmeinhalte Ziele Zielgruppe 29 Inklusionsassistenz Individuelle und gezielte Förderung und Unterstützung für behinderte Schüler/-innen bzw. sonderpädagogischem Förderbedarf an Regelschulen im Sinne der Inklusion; gezielte Förderung von Sozial- und Arbeitsverhalten; Unterstützung der Lehrer/-innen vor allem im Unterricht und Elternarbeit Berufsorientierung und Berufswahl Schüler/-innen von Grundund Oberschulen, Schulen zur Lernförderung sowie berufsbildenden Schulen 30 Bildung und Teilhabe Lernförderung/Nachhilfe Lernförderung für Schülerinnen und Schüler aus sozial schwachen Familien zur Erreichung der Lernziele und Versetzung in die nächst höhere Klassenstufe durch Übernahme von Kosten für Lernförderung. Ausbildungsstellensuche, Begleitung im Übergangssystem, Stabilisierung des Berufsausbildungsverhältnisses 31 Gemeinsame Wege zum Ziel Erreichung des Hauptschulabschlusses 32 Netzwerk RESQUE 2.0 Bis zu 55 abschlussgefährdeten Schüler/innen eine außerschulische, praxisorientierte und individuelle Unterstützung in Zusammenarbeit mit Eltern, Schule, Mentoren aus Unternehmen und weiteren Kooperationspartnern anzubieten. Durch diese Unterstützung, soll dieLern- und Leistungsmotivation der Schülerinnen und Schüler verbessert sowie Fach- und Methodenkompetenz vermittelt werden, um so die Gefahr Beratung, Qualifizierung und Vermittlung von Möglichkeiten zur Arbeits- und Ausbildungsaufnahme von Flüchtlingen sowie beim Erreichen eines Schulabschlusses Schüler/-innen allgemeinbildender Schulen und Berufsschulen Leistungsberechtigte, die Arbeitslosengeld II/Sozialgeld nach SGB II, Wohngeld nach dem WoGG, Leistungen nach § 2 oder 3 AsylbLG oder Kinderzuschlag nach dem BKGG beziehen; Leistungsberechtigte, die Hilfe zum Lebensunterhalt/Sozialhilfe nach SGB XII beziehen abschlussgefährdete 94. Oberschule, 125. Oberschule 2015-2017 Schüler; Klasse 7 oder 84. Oberschule, Helmholtzschule, WladimirFilatow-Schule Anlage 1: Maßnahmekatalog zur Förderung von Schulerfolg und Chancengleichheit Zeitraum Grundschulen (Schule am Adler, ab Schuljahr Geschw.-Scholl-Schule, 24. , 66., 2016/17 bis Clara-Wieck-Schule) 2020/21 Oberschulen (Schule am Adler, Schule am Weißeplatz, Petrischule, Schule Mölkau, Geschw.-Scholl-Schule, LeneVoigt-Schule, 16., H.-PestalozziSchule) Förderschule (Fr.-GietzeltSchule, J.-H.-Pestalozzi-Schule) Gymnasien (LOP) BSZ 12, A.Rossbach-Schule fortlaufend Erreichen von Flüchtlinge (Asylbewerber, Schulabschlüssen, Vermittlung geduldete und anerkannte in Ausbildung und Arbeit Flüchtlinge) mit Arbeitsmarktzugang 07/2015 – 06/2019 5 verantw. Träger Finanzierung (rechtliche) Grundlagen SBAL, SAB ESF-Mittel; Landesmittel Richtlinie des SMK zur Förderung von aus dem Europäischen Sozialfonds 2014-2020 mitfinanzierten Vorhaben (SMK-ESFRichtlinie 2014-2020) vom 16. November 2015 x Sozialamt Bund und Kommune Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVG) vom 9. Februar 2010 wurde die Neu-gestaltung der Mindestsicherungsleistungen für Kinder im SGB II und SGB XII beschlossen. Zum 1. April 2011 wurde das Bildungs- und Teilhabepaket, mit Rückwirkung zum 1. Januar 2011, eingeführt. x Referat für Beschäftigungspolitik und VDI-GaraGe G GmbH ESF-Mittel, Mittel der Stadt Leipzig, Eigenmittel des Trägers RBV VI-DS-01352; SMKESF-Richtlinie 2014-2020; EFRE; Rahmenrichtlinie der Stadt Leipzig zur Vergabe von Zuwendungen an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen x Aufbauwerk Region ESF-Mittel Leipzig GmbH, Stadt Leipzig, Referat für Migration und Integration, Caritasverband Leipzig e.V. Deutsche Angestellten-akademie GmbH ESF-Integrationsrichtlinie Bund-“Integration von Asylberwerber/-innen und Flüchtlingen“ (IvAF) Prävention x Intervention Kompensation x 27.03.2017 Nr. Bezeichnung der Maßnahme Maßnahmeinhalte Ziele Zielgruppe Involvierte Kita(s), Schule(n)/ Kapazitäten Maßnahmenzuordnung Zeitraum verantw. Träger SBAL, AfJFB Finanzierung (rechtliche) Grundlagen Prävention Intervention Kompensation Kompensationsmaßnahmen zur Förderung von Schulerfolg und Chancengleichheit 33 Beratung und Begleitung der Leipziger Schwerpunktschulen im Bereich Schulverweigerung/Schulabbrüche Initiierung von Erfahrungsaustauschen zwischen Schulen die von hohen Quoten von Schulabgänger/-innen ohne Abschluss und/oder einem hohen Anteil abschlussgefährdeter Jugendlicher betroffen sind Schulleitungen von Grund- Oberschulen mit seit Jahren Sondierung schulkonkreter Problemlagen und individueller und Oberschulen gleichbleibend hoher Gegenmaßnahmen; Austausch Schulabbrecherquote sowie von Erkenntnissen und umliegende Grundschulen und Lösungsansätze Kindertagesstätten ab Schuljahr 2016/17 Benachteiligte und schulmüde Jugendliche ab Klasse 7 zum Lernen und zum Abschluss zu bringen durch veränderten Unterricht (Trimester) mit hohem Praxisanteil (3 Tage in der Woche im Unternehmen) Angebot zur Berufsorientierung und vorbereitung sowie zur Unterstützung des Übergangs in Ausbildung, weiterführende Maßnahmen der Berufsvorbereitung oder des Übergangs in Erwerbstätigkeit Ziel ist es, Schüler/-innen mit massiven Lernschwierigkeiten zum Hauptschulabschluss zu führen Schüler/-innen ab Klassenstufe 8 2009-2017 Institut für Produktives ESF-Mittel; Landesmittel Lernen in Europa, SBAL, AfJFB x x Abbau von Benachteiligungen und Defiziten sowie Aktivierung individueller Ressourcen über ein praxisorientiertes, kompetenzförderndes Programm Jugendliche zwischen 18 bis zum vollendeten 27. Lebensjahr ohne Schulund beruflichen Abschluss bzw. schlechtem Schulabschluss, der Einstieg in Ausbildung erschwert fortlaufend VDI-Garage gGmbH x x x x 34 Produktives Lernen 35 Mein Ziel – Ausbildung und Beschäftigung 36 Bildungsketten-Kooperationsverbund der Inklusion von Förderschüler/-innen Berufsschulzentren im Leipziger Norden ohne Schulabschluss, insbesondere von alleinerziehenden Schüler/-innen Förder- und Oberschüler/- BSZ 7, 10, 12 innen ohne Schulabschluss fortlaufend Berufsschulzentren 7, im Regelbetrieb 10 und 12, Agentur für Arbeit 37 Produktionsschule Schauplatz Jugendliche im Alter von 15 und 27 Jahren ohne bzw. mit unzureichendem Schulabschluss fortlaufend Produktionsschule SCHAUPLATZ gGmbH, Jobcenter Leipzig, Ref. Beschäftigungspolitik Jobcenter Leipzig, Mittel der Stadt Leipzig (Ref. 81) 38 Produktionsschule BBW Kombination von Arbeit und Schule mit sozialem Lernen, handlungsorientierte, betriebsnahe Orientierung in realen Arbeitssituationen für benachteiligte Jugendliche ohne/ mit unzureichendem Schulabschluss Nachhaltige Qualifikation und Integration sozial benachteiligter Jugendlicher in den Arbeitsalltag Jugendliche im Alter zwischen 15 und 25 Jahren, Schul- und Ausbildungsabbrecher fortlaufend Berufsbildungswerk Leipzig (BBW) ESF-Mittel, Landesmittel, Eigenmittel BBW 39 Netz kleiner Werkstätten Einstiegs-/Orientierungsberatung; berufliche sowie soziale Integration Berufsbildungswerk Leipzig (BBW) vorrangig Jobcenter Leipzig sowie Stadt Leipzig, Erlöse (z.B. Aufträge des Zweckverbands Nahverkehr Leipzig), Eigenmittel, Spenden JOBLINGE – Vorrang für duale Ausbildung benachteiligte, Kapazität: 56 Teilnahmeplätze ausbildungs- und arbeitslose junge Menschen im Alter zwischen 15 und 25 Jahren benachteiligte Jugendliche fortlaufend 40 2012-2020 Joblinge gGmbH, Jobcenter, Kammern, Ref. Beschäftigungspolitik ESF-Mittel, Mittel der Stadt Leipzig, Eigenmittel des Trägers 41 JOBLINGE für Flüchtlinge – Modellvorhaben für geflüchtete junge Menschen Angebot der Jugendsozialarbeit; bietet sinnvolle Beschäftigung, berufliche Orientierung, Möglichkeiten der Qualifizierung und sozialpädagogische Unterstützung Aufbau und die Festigung von Jobund Sozialkompetenzen, sich in Zukunft selbständig auf dem Arbeitsmarkt erfolgreich bewegen zu können. Orientierung über die eigenen Stärken und passenden Berufe und können anschließend in den JOBLINGE-Partnerunternehmen Praxiserfahrung sammeln. Qualifikation junger Geflüchteter und Integration in den Arbeitsmarkt 2016-2018 Joblinge g GmbH, Jobcenter, Kammern, SBAL, AfJFB, Ref. Beschäftigungspolitik Landesmittel, Mittel der Stadt Leipzig, Eigenmittel des Trägers 42 Arbeit statt Strafe fortlaufend Zukunftswerkstatt Leipzig e.V. Stadt Leipzig (AfJFB), Eigenmittel des Trägers offenes Angebot zur unterrichtsnahen Kompetenzfeststellung und wirtschaftlichen Eignungsfeststellung (Orientierung-VorbereitungAusbildung-Einstieg) Kombination von Arbeit und Schule mit Nachhaltige Qualifikation und sozialem Lernen, Brücke zwischen Integration sozial Jugendhilfe, Schule und Arbeitsleben, benachteiligter Jugendlicher Aktivierungshilfe und junger Erwachsener ohne Beschäftigungsperspektive in den Arbeitsalltag Jugendliche zur Ausbildungsreife führen und nachhaltig in Ausbildung/Arbeit zu integrieren Helmholtzschule, Oberschule Georg-Schumann-Schule, Oberschule x Kapazität: 24 Teilnehmerplätze für – je nach Bedarf – 6 bis 24 Monate Integration in Deutschland und Jugendliche zwischen 18 Chance auf Ausbildung, und 25 Jahren, die erst Verhinderung von sozialer kürzlich in Deutschland Ausgrenzung angekommen sind, einen gültigen Aufenthaltstitel besitzen oder sich noch im Asylverfahren befinden und aus einem Land mit einer hohen Bleibewahrscheinlichkeit (Syrien, Irak, Iran, Eritrea) stammen Soziale Integration von straffällig Eingliederung in Ausbildung, Straffällig gewordenen gewordenen Jugendlichen und jungen Beschäftigung oder Arbeitswelt Jugendliche und junge Volljährigen Volljährige im Alter von 13 bis 27 Jahren Anlage 1: Maßnahmekatalog zur Förderung von Schulerfolg und Chancengleichheit 6 ESF-Mittel, Mittel der Stadt Leipzig (AfJFB), SMK-ESF-Richtlinie 2014Eigenmittel des Trägers 2020 § 45 SGB III i.V.m. § 16 SGB II, Rahmenrichtlinie für Zuwendungen der Stadt Leipzig zur Vergabe von Zuwendungen an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen Aktivierungshilfen für Jüngere nach § 16, Abs.1 SGB II in Verbindung mit § 45, Abs. 1, S.1, Nr.1 SGB III; Jugendsozialarbeit § 13 SGB VIII RBV-2161/14, ESFRichtlinie, Rahmenrichtlinie der Stadt Leipzig zur Vergabe von Zuwendungen an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen RBV-2161/14, Fachkräfterichtlinie des SMWA, Rahmenrichtlinie der Stadt Leipzig zur Vergabe von Zuwendungen an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellene x x x x x x x x x 27.03.2017 Nr. Bezeichnung der Maßnahme Maßnahmeinhalte 43 Haus des Jugendrechts Das Haus führt zur Intensivierung der Bekämpfung von Zusammenarbeit von Polizei, Jugendkriminalität Staatsanwaltschaft, Gerichten und Gerichtshilfen und trägt somit zu einer besseren Bekämpfung von Jugendkriminalität bei. 44 Zwangsgeldverfahren Erfüllung der Schulpflicht mittels Zwangsgeld 45 Ahndung von Ordnungswidrigkeiten zu Schulpflichtverletzungen Bearbeitung aller Ordnungswidrigkeitenanzeigen zu Schulpflichtverletzungen nach Maßgabe des gesetzlich normierten Verfahrensablaufes, Festlegung von Bußgeldern Anlage 1: Maßnahmekatalog zur Förderung von Schulerfolg und Chancengleichheit Ziele Durchsetzung von Anmeldepflichten zum Schulbesuch bei Freilernern und der Schulbesuchspflicht; vgl. auch Anlage 2 (Entwicklung der Fallzahlen zur Schulpflichtverletzung) zeitnahe Ahndung aller angezeigten Verstöße (weitere Erläuterungen in Anlage2) Zielgruppe Involvierte Kita(s), Schule(n)/ Kapazitäten Maßnahmenzuordnung Zeitraum verantw. Träger Finanzierung (rechtliche) Grundlagen jugendliche Straftäter im Alter von 14 – unter 18 Jahre Seit 02/2015 Polizeidirektion, Stadt Leipzig Stadt Leipzig Schulgesetz und VwV Schulverweigerer, Kooperationsvereinbarung Schule/ Jugendamt §§ 92, 98 Owi-Gesetz; §§ 10, 11, 38; Jugendgerichtsgesetz Eltern von schulpflichtigen Schüler/-innen ab Schuljahr 2016/17 SBAL, AfJFB, Zentrale Bußgeldbehörde Eltern und Schüler aller Schulen Zentrale Bußgeldbehörde, Amtsgericht 7 Prävention Intervention Kompensation x x x OwiG, § 31 x x 27.03.2017 Nr. Bezeichnung der Maßnahme Maßnahmeinhalte Ziele Zielgruppe Involvierte Kita(s), Schule(n)/ Kapazitäten Maßnahmenzuordnung Zeitraum verantw. Träger Finanzierung (rechtliche) Grundlagen Prävention Intervention Kompensation Maßnahmen der übergreifenden Koordinierung, Evaluierung und Berichterstattung 46 Arbeitsgremium „Schulverweigerung/Schulabbruch Ausbau der schul- und institutionenübergreifenden Zusammenarbeit und Koordination, Auf- und Ausbau von Netzwerkstrukturen zur Früherkennung von schuldistanziertem Verhalten und Ergreifung fallkonkreter Maßnahmen Vermeidung von Kinder und Jugendliche Schulverweigerung, Förderung aller Schularten von Schulerfolg und Bildungschancen 47 Koordinierungsstelle Berufs- und Studienorientierung Realistische Einblicke in Arbeitswelt ermöglichen, Schnupperpraktika, Kooperationen zwischen Schulen und regionalen Unternehmen befördern Schüler erhalten realistische Schüler/-innen ab Klasse Kenntnisse zu 7 Ausbildungsberufen und Anforderungen, Verbesserung der Berufswahlkompetenz und der Ausbildungsfähigkeit der Schüler/-innen 48 Systematische Datenerfassung und Standardisierung des Berichtwesens für Projekte und Modellversuche im Bereich Schule-Jugendhilfe/ Bildungsberichterstattung Erfassung und Pflege von Daten zu Schulverweigerungsprojekten und Projekten der arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit Erarbeitung von schulmüde Kinder und Steuerungswissen zum Thema Jugendliche, Schulerfolg Schulverweigerer Anlage 1: Maßnahmekatalog zur Förderung von Schulerfolg und Chancengleichheit alle Leipziger Ober- und Förderschulen seit Oktober 2015 AfJFB, SBAL, Polizei, fortlaufend OA, GA, Zentrale Bußgeldbehörde, weitere Partner nach Bedarf Personalressourcen der Vertreter/-innen des Gremiums x x x fortlaufend ESF-Mittel und Eigenmittel der Stadt Leipzig RBV-1320712, RBV2160/14, RBV zu DS00207/14 x x x Stellenanteile der verantw. Personen x x x fortlaufend 8 Referat für Beschäftigungspolitik (in enger Kooperation mit Agentur für Arbeit Leipzig, SBAL, Koordinierungskreis Berufs- und Studienorientierung) AfJFB, SBAL SGB XIII 27.03.2017 Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw. die Neuschaffung von Arbeitsplätzen Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: verbessert gesichert       2 Ausbildungsplatzsituation       3 finanzielle Situation der Unternehmen: sie wird durch städtische Entscheidung (z. B. zu Steuern, Gebühren, Preisen für Gas-WasserStrom)       negative Auswirkung positive Auswirkung hoch mittel 5 Finanzierung ja niedrig nein ja ) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. keine Auswirkung       Drittmittel/ Fördermittel private Mittel Stadt Leipzig 01.15/016/01.12 Begründung keine in Vorlage Auswirkung Seite 1 1 Arbeitsplatzsituation 4 Bedeutung des Vorhabens für wirtschaftliche Entwicklung 1 verschlechtert nein finanzielle keine Folgewirkungen Auswirkung für die Stadt       ja nein Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: Indikatoren verbessert auf bisherigen Niveau verschlechtert keine Auswirkung 1 Vorschulische Bildungs- Begründung in Vorlage Seite 1       und Betreuungsangebote (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) 2 Schulische Bildungsangebote, Ausbildung und Studium (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang)       3 Wohnbedingungen für Kinder, Jugendliche und Familien (Angebot, Attraktivität, Vielfalt, Infrastruktur)       4 Kultur- und Freizeitangebote, Möglichkeiten zum Spielen, Sporttreiben und Treffen sowie Naturerfahrungen für Kinder, Jugendliche und Familien       5 Gesundheit und Sicherheit von Kindern und Jugendlichen/Schutz vor Gefahren       6 Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen oder Migrationshintergrund       7 Finanzielle Bedingungen von Familien       Indikator hat stattgefunden ist vorgesehen 8 Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Familien bei der zu treffenden Entscheidung 1 ) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. ist nicht vorgesehen Begründung in Vorlage, Seite 1