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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1269621.pdf
Größe
151 kB
Erstellt
13.04.17, 12:00
Aktualisiert
08.05.17, 13:38

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Ratsversammlung Neufassung Nr. VI-DS-03932-NF-02 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Ratsversammlung 17.05.2017 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff Sammelplanungsbeschluss für Schulbauinvestitionen, Planungsmittel im Finanzhaushalt 2017/18 und Bestätigung von außerplanmäßigen Auszahlungen nach § 78 in Anlehnung an § 79 (1) SächsGemO Beschlussvorschlag: 1. Der Planungsbeschluss für bauliche Investitionen an 24 Standorten entsprechend Anlage 1 für den Schulentwicklungsplan (SEP) 2016 ff wird bis LP 3 HOAI gefasst. 2. Die Planungskosten bis zur Vorlage des Baubeschlusses betragen für die Maßnahmen lfd. Nr. 18, 14-18 und 21-23 6.080.000 € und sind in den PSP-Elementen entsprechend Anlage 1 veranschlagt. 3. Mit der Errichtung der Systembauten für Schulerweiterungen an Grund-, Oberschulen und Gymnasien wird die LESG GmbH als Geschäftsbesorger beauftragt, dies betrifft die Maßnahmen lfd. Nr. 9-13 und 19-20 der Anlage 1. Die dafür erforderlichen Mittel zur Vorbereitung in Höhe von 1.180.000 € sind in den PSP-Elementen entsprechend Anlage 1 veranschlagt. 4. Die außerplanmäßige Auszahlung nach § 78 in Anlehnung an § 79 (1) SächsGemO für das Haushaltsjahr 2017 i.H.v. 100.000 € und die außerplanmäßige Auszahlung nach § 79 (1) SächsGemO für das Haushaltsjahr 2018 in Höhe von 180.000 € im PSP-Element "Zweifeldsporthalle B.-Göring-Str. " (7.0001749.700) wird bestätigt. Die Deckung in 2017 und 2018 i.H.v. insgesamt 280.000 € erfolgt aus dem PSP-Element "Energet. Sanierung Schulgebäude B.Göring-Str." (7.0000664.700). 5. Die außerplanmäßige Auszahlung nach § 79 (1) SächsGemO für das Haushaltsjahr 2018 i.H.v. 330.000 € im PSP-Element "W.-Wander-Schule, H2, Komplexsan." (7.0001756.700) wird bestätigt. Die Deckung erfolgt aus dem PSP-Element "W.-Wander-Schule, H1, Brandschutz" (7.0000962.700). Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein x wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein x ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von bis Höhe in EUR wo veranschlagt 2017 2018 7.260.000 diverse Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE x von nein wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat x nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: x Sachverhalt: Mit der jetzigen Vorlage soll ein weiterer Planungsvorlauf i.H.v. 7,26 Mio € für laut Schulnetzplanung (Vorlage - 157-DS-1-NF-3 vom 20.04.2016) benötigte 24 Neu- und Erweiterungsbauten (mit je einer Sammelposition für Raumsysteme in Grundschul- und Oberschulbereich) sowie Reaktivierung/Umnutzung von Schulgebäuden geschaffen werden. Es wurden die Anträge A 0160 und A 0171 berücksichtigt. Anlagen: DS-03932 vom 11.04.2017 Anlage 1 zum Sammelbeschluss 1. Aktuelle Situation Mit der Beschlussvorlage „Planungsbeschluss sowie Grunderwerb...“ (DS VI - 01854) wurde der für die Investitionen im Jahr 2015 notwendige Planungsvorlauf im Schulhausbau beschrieben und die damit verbundenen Finanzierungsbedarfe i.H.v. 7,13 Mio. € über den beschlossenen Doppelhaushalt 2015/2016 hinaus aufgezeigt. Mit der jetzigen Vorlage soll ein weiterer Planungsvorlauf i.H.v. 7,26 Mio. € für laut Schulnetzplanung (Vorlage - 157-DS-1-NF-3 vom 20.04.16) benötigte 24 Neu- und Erweiterungsbauten (mit je einer Sammelposition für Raumsysteme in Grundschul- und Oberschulbereich) sowie Reaktivierung/Umnutzung von Schulgebäuden geschaffen werden. Es wurden die Haushaltsanträge A 0160/17/18 und A 0171/17/18 berücksichtigt. 2. Begründung des Bedarfes Die Stadt Leipzig ist eine dynamisch wachsende Stadt. Die demographische Entwicklung ergibt sich aus dem Zuzug junger Familien sowie einer seit Jahren kontinuierlich steigenden Zahl an Geburten. Diese Entwicklung wurde von bisherigen Bevölkerungsprognosen unterschätzt. Das Wachstum der Stadt erfordert eine erhebliche und schnelle Kapazitätserweiterung der Leipziger Schulinfrastruktur. Dies bedeutet den zusätzlichen, kurzfristigen Neubau von Grundschulen, Oberschulen und Gymnasien weit über die in der mittelfristigen Haushaltsplanung bereits eingeplanten Neubauinvestitionen hinaus. Bei einer Reihe von Maßnahmen aus dem SEP 2012 sind aus den unterschiedlichsten Gründen teilweise erhebliche zeitliche Verzögerungen aufgetreten und stehen trotz Notwendigkeit gegenwärtig noch nicht zur Verfügung. Diese fehlenden Kapazitäten müssen gegenwärtig mit Interimsmaßnahmen kompensiert werden. Diese reichen von der Überbelegung der Schulen bis hin zur Errichtung von Erweiterungsbauten in Form von Containern bzw. in Systembauweise. Die Möglichkeiten der Überbelegung der Schulen ist fast vollständig ausgeschöpft. So sind z.B. die Oberschulen gegenwärtig vollständig ausgelastet. Für die Aufnahme er künftigen 5. Klassen 2017/18 steht lediglich die Zahl an Klassen zur Verfügung, welche die Schule am Ende des Schuljahres 2015/16 verlassen. Das ist bei wachsender Schülerzahl nicht ausreichend. Deshalb werden bereits Interimsklassen für künftige OS in der Ratzelstr. und die künftige OS in der Diderotstr. gebildet. Durch die DAZ-Problematik reicht aber auch diese vorzeitige Bildung der Klassen nicht aus. Deshalb wurden die „DAZ-Raumsysteme“ für Beginn des Schuljahres 2016/17 in Auftrag gegeben. Das führt zu dem Ergebnis, dass weitere DAZ-Klassen gebildet werden und auch erforderliche Klassenteilungen in den Bestandsklassen erfolgen können. Jedoch sind diese Möglichkeiten begrenzt und verursachen auf langfristiger Sicht zusätzliche Kosten. Eine Optimierung dieser Prozesse wird angestrebt. Neben den bereits aus dem SEP 2012 bekannten Maßnahmen ergeben sich aus dem aktuellen SEP 2016 eine Reihe zusätzlicher Maßnahmen. Diese müssen, um bedarfsgerecht eine Nutzung zu sichern, in relativ kurzer Zeit umgesetzt werden. Bei den jetzigen Bauvorbereitungs- und Baudurchführungszeiten ist dies nicht möglich, so dass sich Zahl der Interimslösungen weiter erhöhen wird. Seit Ende April 2016 liegt die neue Bevölkerungsvorausberechnung des Amtes für Statistik und Wahlen vor. Aus dieser Prognose leiten sich weitere erhebliche Mehrbedarfe gegenüber der SEP 2016 im schulischen Bereich ab. Für Grundschulen ergibt sich aus der Schulentwicklungsplanung 2016 bis 2023 ein Bedarf von 16 Erweiterungen, Sanierungen und Neubauten für die erforderliche Kapazitäten. Darüber hinaus lässt sich aus der Bevölkerungsprognose 2016 ein weiterer Bedarf von acht vierzügigen Grundschulen im gleichen Zeitraum ableiten. VI-DS-03932 vom 11.04.17 1 Nach dem Schulentwicklungsplan 2016 müssen bis 2026 10 Oberschulen und sieben Gymnasien neugebaut, oder nach Sanierungen wieder in Betrieb genommen werden. Aus der Bevölkerungsprognose 2016 leitet sich ein weiterer Bedarf von insgesamt sieben 4zügigen Schulen (OS/GY) ab. Das bedeutet, dass mindestens insgesamt 45 große investive Maßnahme realisiert werden müssen, mit deren Planung zum größten Teil umgehend zu beginnen ist, um eine bedarfsgerechte Fertigstellung noch zu realisieren. Schlussfolgerung ist, dass eine enorme Herausforderung bei der Erweiterung der schulischen Kapazitäten durch die Stadt Leipzig bewältigt werden muss, welche unter den jetzigen Rahmenbedingungen der baulichen Vorbereitung und Durchführung Organisationsveränderungen bedürfen. 3. Forcierung der Planung für die SEP-Maßnahmen Der Schulhausbau ist eine kommunale Pflichtaufgabe. Die Finanzierung dieser Schulbauten erfolgt i.d.R. Über städtische Eigenmittel und über die Einwerbung von Fördermitteln des Freistaates Sachsen. Es sind zahlreiche Voraussetzungen für die Antragstellung auf Förderung einer Schulbauinvestition gemäß Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur weiteren Verbesserung der schulischen Infrastruktur im Freistaat Sachsen- FöriSIF zu erfüllen. Die Antragstellung muss jeweils bis spätestens 01.September des der Förderung vorangehenden Jahres bei der Bewilligungsstelle – im Freistaat Sachsen ist dies die Sächsische Aufbaubank (SAB)- , erfolgen. Die Antragsunterlagen müssen die Baumaßnahme in Entwurfsplanungsreife (LP 3 HOAI) beschreiben. Für die in dieser Vorlage beschriebenen, zusätzlichen Bauvorhaben zur Schaffung von Platzkapazitäten bedarf es daher der überplanmäßigen Bereitstellung von Planungsmitteln zur Sicherung der Finanzierung. Bereits zum Zeitpunkt der Antragstellung auf Fördermittel ist bei geplanten Gesamtausgaben von mehr als 100.000 € ein Nachweis der Eigenmittel in Bezug auf die Gesamtfinanzierung einer Maßnahme (verbindliche Einordnung in die mittelfristige Haushaltsplanung) durch die Vorlage einer befürwortenden gemeindewirtschaftlichen Stellungnahme, für die Stadt Leipzig durch die Landesdirektion Sachsen zu erteilen, beizubringen. In Analogie zum Schulbauprogramm Kreisfreie Städte 2013/2014 wird in einem beschleunigten Verfahren i.S. von Sammelvorlagen der Stadtrat über die Finanzmehrbedarfe für die Planungsvorläufe der SEP-Maßnahmen informiert, um somit die jährlich vorgegebene Frist zur Abgabe von Förderanträgen optimal zu nutzen. Durch das Dezernat Stadtentwicklung und Bau wird auf das umfangreiche und zeitintensive Planungs- und Bearbeitungsprozedere bei Schulbauten mit Finanzvolumen von über 15 bis 25 Mio. € Bausumme hingewiesen. Bei Neubauten wird von der Planung bis zur Fertigstellung ein Zeitraum von ca. fünf Jahren veranschlagt, bei Sanierung gehe man von ca. vier Jahren aus. Die Stadt Leipzig muss Vergaberegularien, z.B. das Vergaberecht für freiberufliche Leistungen (VgV), einhalten. Diese Verfahren beanspruchen i.d.R. vier bis sechs Monate. Erst anschließend können Planungen LP 3 HOAI (Entwurfsplanung) beauftragt werden. Mit diesem Sammelplanungsbeschluss soll die Planung für 24 Maßnahmen bis zur LP3 in Auftrag gegeben werden. Die Planungsmittel dafür sind in den Jahresscheiben 2017 bis 2018 in den Einzel-PSP-Elementen bzw. im PSP-Element Zentrale Planungsmittel gesichert. Die Maßnahmen gliedern sich wie folgt: • acht Neubauinvestitionen, davon – zwei Schulneubauten mit Sporthallenneubau – ein Schulneubau – fünf Sporthallenneubauten VI-DS-03932 vom 11.04.17 2 • dreizehn Erweiterungsbauten, davon – • acht Systembauten an Schulen - Errichtung über LESG drei Sanierungen, davon – eine Reaktivierung eines Schulgebäudes 4. Planungsmittel für die LP 1-3 nach HOAI für SEP-Maßnahmen mit Finanzbedarfen in 2017ff (Liste s. Anlage ) 1 Grundschulen (3,65 Mio. €) Zweifeldsporthalle B.-Göring-Str., Kostenrahmen 3,2 Mio. €, Planungsmittel 280 T€ bis LP4 Die am Standort befindliche Sporthalle KT 60 L (1-Feldhalle), errichtet 1970, muss durch eine Zweifeldhalle ersetzt werden. Zur Vorbereitung der Planung einschließlich VgVVerfahren sind die Mittel bereitzustellen. Die Umwidmung von 100 T€ in 2017 nach § 78 in Anlehnung an § 79(1) SächsGemO sowie von 180 T€ in 2018 nach § 79 (1) Sächs GemO aus dem PSP-Element „Energet. Sanierung Schulgebäude B.-Göring-Str.“ (7.0000664.700) ist erforderlich. Realisierungszeitraum in Abhängigkeit der Finanzierung mit Fördermittelbereitstellung bis 2020, keine Kapazitätserweiterung – Sicherung des Sportunterrichts • W.-Wander-Schule, Haus 2, Komplexsanierung, Kostenrahmen 5 Mio. € Planungsmittel 330 T€ Die Schulgebäude wurden 1883 errichtet und stehen unter Denkmalsschutz. Das Haus 1 erhielt eine brandschutztechnische Ertüchtigung und eine Sanierung der äußeren Hülle bis 2016. Im Haus 2 sind die oberen Etagen mit Feuchteschäden behaftet und werden nur eingeschränkt benutzt. Zur Sicherung des Schulstandorts ist eine Sanierung des Hauses 2 erforderlich. Zur Vorbereitung der Planung einschließlich VgV-Verfahren sind die Mittel bereitzustellen. Die Umwidmung von 330 T€ in 2018 nach § 79 (1) SächsGemO aus dem PSP-Element W..-Wander-Schule, H1 Brandschutz (7.0000962.700) ist erforderlich. Realisierungszeitraum in Abhängigkeit der Finanzierung mit Fördermittelbereitstellung bis 2022, keine Kapazitätserweiterung – Bestandserhalt, während der Baumaßnahme Auslagerung erforderlich • Zusammenführg .Schule Stahmeln am Standort Windmühlenweg, Kostenrahmen 2 Mio. €, Planungsmittel 150 T€ Entsprechend Schulnetzplan soll perspektivisch der Standort Windmühlenweg durch einen Anbau erweitert und der Standort Stahmelner Höhe aufgegeben werden. Zur Vorbereitung der Planung sind die Mittel bereitzustellen. Realisierungszeitraum in Abhängigkeit der Finanzierung mit Fördermittelbereitstellung bis 2019, Kapazitätserweiterung um 112 Schülerplätze • Umnutzung Tauchaer Str. als Grundschule, Kostenrahmen 4 Mio. €, Planungsmittel 250 T€ Zur Vorbereitung der Planung einschließlich VgV-Verfahren sind die Mittel bereitzustellen. Das bisher durch ein Berufsschulzentrum genutzte Schulgebäude, Plattenbau von 1976, ist entsprechend der Nutzung als Grundschule zu sanieren. Realisierungszeitraum in Abhängigkeit der Finanzierung mit Fördermittelbereitstellung bis 2020, Kapazitätserweiterung um 224 Schülerplätze VI-DS-03932 vom 11.04.17 3 • Erweiterung Schule Gundorf Kostenrahmen 3,8 Mio. €, Planungsmittel 230 T€ Zur Vorbereitung der Planung einschließlich VgV-Verfahren sind die Mittel bereitzustellen. Die Schule erhält eine Turnhalle und wird auf 1,5 Züge erweitert. Grunderwerb zur Sicherung Hortfreifläche (Betriebserlaubnis) von ca. 500 m² muss erfolgen; Schule muss zwingend während Bauzeit ausgelagert werden. Realisierungszeitraum in Abhängigkeit der Finanzierung mit Fördermittelbereitstellung bis 2021, Kapazitätserweiterung um 56 Schülerplätze, während der Baumaßnahme Auslagerung erforderlich. • Erweiterung Ch.-Arnold- Schule GS, Kostenrahmen 2,3 Mio. €, Planungsmittel 170 T€ Der Erweiterungsneubau soll barrierefrei errichtet werden. Zur Vorbereitung der Planung einschließlich VgV-Verfahren die Mittel bereitzustellen. Realisierungszeitraum in Abhängigkeit der Finanzierung mit Fördermittelbereitstellung bis 2020, Kapazitätserweiterung um 224 Schülerplätze Bis zur Fertigstellung des Anbaus wird ein Interim errichtet, um zwischenzeitlich vier Unterrichtsräume zur Verfügung zu stellen. Diese Baumaßnahme wird in einem gesonderten Beschluss dargestellt. 120. Schule, Südwest, 120. Schule - Ersatzneub.mit Hort und 2- Feld-SH Kostenrahmen 15 Mio. €, Planungsmittel 900 T€ Die geplante energetische Sanierung des 1968 in Plattenbauweise errichteten Schulgebäudes ist auf Grund fehlender Auslagerungmöglichkeiten nicht umsetzbar. Die vorgesehene Kapazitätserweiterung mit Mensagebäude ist finanziell nicht gesichert und bedarf ebenfalls einer Teilfreilenkung. Aufgrund der ungünstigen Bedingungen wurde nach Vorlage einer Machbarkeitsstudie des AGM entschieden, dazu auf einem städtischen Grundstück in der Nachbarschaft ein Ersatzneubau für die 120. Schule als vierzügige Grundschule Hort und Zweifeldsporthalle entstehen soll. Zur Vorbereitung der Planung ein schließlich VgV-Verfahren sind die Mittel bereitzustellen. Das alte Schulgebäude der 120. Schule steht nach Fertigstellung des Neubaus für einen befristeten Zeitraum als Auslagerungsobjekt für zu sanierende Schulen im südwestlichen Raum Leipzigs zur Verfügung Realisierungszeitraum in Abhängigkeit der Finanzierung mit Fördermittelbereitstellung bis 2023, Kapazitätserweiterung um 448 Schülerplätze • Ernst-Pinkert-Schule, Neubau 2- Feld-SH, 2. BA Freifläche E.-Pinkert-Schule, Kostenrahmen 3,7 Mio. €, Planungsmittel 230 T€ Die 1895 errichteten Turnhallen mit 140 bzw. 205 m² Nutzfläche sind im Wesentlichen unsaniert und genügen nicht mehr den heutigen Sportunterrichtsanforderungen. Zur Sicherung des Sportunterrichts ist der Neubau einer Zweifeldhalle vorgesehen. Zur Vorbereitung der Planung einschließlich VgV-Verfahren sind die Mittel bereitzustellen. Realisierungszeitraum in Abhängigkeit der Finanzierung mit Fördermittelbereitstellung bis 2020 • Raumsysteme (Systembauten) für Grundschulen an diversen Standorten, Kostenrahmen 8,8 Mio. €, Planungsmittel 750 T€ Es sollen Raumerweiterungen von jeweils acht allgemeinen Unterrichtsräumen an der A.-Lindgren-Schule, 91. Schule, 172. Schule sowie von jeweils vier allgemeinen Unterrichtsräumen an der A.-Kästner-Schule und Schule Rückmarsdorf erfolgen. Die Geschäftsbesorgung erfolgt über die LESG VI-DS-03932 vom 11.04.17 4 Realisierungszeitraum in Abhängigkeit der Finanzierung bis 2018, Kapazitätserweiterung um 896 Schülerplätze • G.-Scholl-Schule, Nord/Gohlis, Anbau Mensa/Aula zur Sicherung der Speisenversorgung und brandschutztechnische Anpassungen, Kostenrahmen 2,2 Mio. €, Planungsmittel 150 T€ Zur Sicherung der Speisenversorgung wird an der Gebäudesüdseite eine Mensa/Aula an gebaut sowie die brandschutztechnische Ertüchtigung ergänzt. Dabei werden Maßnahmen zum Schallschutz berücksichtigt. Zur Vorbereitung der Planung sind die Mittel bereitzustellen. Realisierungszeitraum in Abhängigkeit der Finanzierung mit Fördermittelbereitstellung bis 2021, während der Baumaßnahme ist eine Teilauslagerung erforderlich • C.-Arnold-Schule, Engelsdorf, Neubau Zweifeldsporthalle, Kostenrahmen 3,4 Mio. €, Planungsmittel einschließlich VgV-Verfahren 210 T€ Die 1964 errichtete Kleinsporthalle von 260 m² ist in ihrer Kapazität für den Schulsport nicht ausreichend und genügt nicht den heutigen Anforderungen. Zur Sicherung des Sportunterrichts ist die Errichtung einer Zweifeldhalle erforderlich. Zur Vorbereitung der Planung einschließlich VgV-Verfahren sind die Mittel bereitzustellen. Realisierungszeitraum in Abhängigkeit der Finanzierung mit Fördermittelbereitstellung bis 2020 4.2 Oberschulen (1,98 Mio. €) • P.-Robeson-Schule, Brandschutz und Teilsanierung Kostenrahmen 2,8 Mio. €, Planungsmittel einschließlich VgV-Verfahren 200 T€ Das 1977 in Plattenbauweise errichtete Schulgebäude – Nutzer Grundschule und Oberschule - wurde 1995 in der äußeren Hülle energetisch saniert. Nach derm Auszug der Grundschule in 2018 ist die Neuordnung des Gebäudes für die Nutzung als Oberschule, verbunden mit einer Teilinnensanierung mit brandschutztechnischer Ertüchtigung vorgesehen. Zur Vorbereitung der Planung einschließlich VgV-Verfahren sind die Mittel bereitzustellen. Realisierungszeitraum in Abhängigkeit der Finanzierung mit Fördermittelbereitstellung bis 2021 • Schule am Weißeplatz, Neubau Zweifeldsporthalle, Kostenrahmen 3,3 Mio. €, Planungsmittel einschließlich VgV-Verfahren 250 T€ Der reaktivierte Schulstandort am Weißeplatz muss zur Sicherung des Sportunterrichts um eine Zweifeldhalle erweitert werden. Zur Vorbereitung der Planung einschließlich VgVVerfahren sind die Mittel bereitzustellen. Realisierungszeitraum in Abhängigkeit der Finanzierung mit Fördermittelbereitstellung bis 2021 • Schule Wiederitzsch Neubau einer 5-zügigen Oberschule im Planungsraum Nord zzgl. einer Dreifeldsporthalle; Kostenrahmen 17 Mio. €, Planungsmittel einschließlich VgV-Verfahren 990 T€ Das Schulgebäude Schule Wiederitzsch, Zur Schule 11, erbaut 1913 mit Anbau von 1980, wird von Grund- und Oberschule genutzt. Entsprechend Schulnetzplan ist der Auszug der Oberschule und damit die alleinige Nutzung des jetzigen Standorts durch die Grundschule geplant. Zur Vorbereitung der Planung einschließlich VgV-Verfahren sind die Mittel bereit zustellen. VI-DS-03932 vom 11.04.17 5 Realisierungszeitraum in Abhängigkeit der Finanzierung mit Fördermittelbereitstellung bis 2023, Kapazitätserweiterung um 840 Schülerplätze • Raumsysteme (Systembauten) für Oberschulen an diversen Standorten, Kostenrahmen 3,3 Mio. €, Planungsmittel 260 T€ Es sollen Raumerweiterungen von jeweils sechs allgemeinen Unterrichtsräumen an der 35. Schule und A.-v.-Wiedebach-Schule erfolgen Die Geschäftsbesorgung erfolgt über die LESG Realisierungszeitraum in Abhängigkeit der Finanzierung bis 2018, Kapazitätserweiterung um 336 Schülerplätze • OS Höltystraße, Neubau Zweifeldsporthalle, Kostenrahmen 3,3 Mio. €, Planungsmittel einschließlich VgV-Verfahren 280 T€ Der zu reaktiviernde Schulstandort Höltystraße muss zur Sicherung des Sportunterrichts um eine Zweifeldhalle erweitert werden. Realisierungszeitraum in Abhängigkeit der Finanzierung mit Fördermittelbereitstellung bis 2020 4.3. Gymnasien (1,71 Mio. €) • Neuer Schulstandort im Planungsraum Innerer Osten (Ihmelsstr.) Gym Kostenrahmen 21 Mio. €, Planungsmittel einschließlich VgV-Verfahren 1,14 Mio. € Die Maßahme ist Bestandteil des Integrativen Gesamtkonzepts Quartiersschule Leipziger Osten, 2. Bauabschnitt (1. Bauabschnitt 4-zügige Oberschule am Standort Ihmelsstraße 14 mit Komplexsanierung, Erweiterungsneubau sowie Neubau einer Sporthalle mit insgesamt sechs Feldern - Vorlage – DS-00108/14-001-DS-01 Ergänzungsbeschluss derzeit im Geschäftsgang ) im Ergebnis des Städtebauliches Verfahrens Standort Ihmelsstraße: Quartiersschule Leipziger Osten mit Oberschule und Gymnasium Zur Vorbereitung der Planung einschließlich VgV- Verfahren sind die Mittel bereitzustellen. Die Bereitstellung eines geeignetenGrundstücks ist erforderlich. Realisierungszeitraum in Abhängigkeit der Finanzierung mit Fördermittelbereitstellung bis 2023, Kapazitätserweiterung um 896 Schülerplätze • Robert-Schumann-Schule, Altwest-Lindenau, Erweiterung Neubau Mensa und Sporthalle, Kostenrahmen 6 Mio. €, Planungsmittel einschließlich VgV-Verfahren sind 400 T€ Das 1907 errichtete und 1996 errichtete Schulgebäude mit einer Turnhalle von 260 m² soll durch einen Erweiterungsbau mit Unterrichtsräumen und einer 2-Feldhalle erweitert werden. Zur Vorbereitung der Planung einschließlich VgV- Verfahren sind die Mittel bereitzustellen. Realisierungszeitraum in Abhängigkeit der Finanzierung mit Fördermittelbereitstellung bis 2022, Kapazitätserweiterung um 112 Schülerplätze • Raumsystem (Systembau) für J.-Kepler-Schule, Kostenrahmen 2,2 Mio. €, Planungsmittel 170 T€ Es soll ein Raumerweiterung von acht allgemeinen Unterrichtsräumen Die Geschäftsbesorgung erfolgt über die LESG Realisierungszeitraum in Abhängigkeit der Finanzierung bis 2018, Kapazitätserweiterung um 224 Schülerplätze . VI-DS-03932 vom 11.04.17 6 Anlage 1 zum Sammelplanungsbeschluss - Planungsmittel bis LP 3 für Vorbereitung von Baumaßnahmen 2017/18 - Stand 07.03.17 Lfd. Nr. Schulart lfd. Nr. SNP: Bezeichnung der Maßnahme PSPElemente Alle Werte in EUR 14 70001749 Zweifeldsporthalle B.-Göring-Str. 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 8 7.0001756 W.-Wander-Schule, BS - neu Komplexsanierung 27 70 74 76 141 128 127 7.0001082 7.0001640 7.0001645 7.0001648 7.0001734 7.0001735 7.0001736 7.0001737 7.0001738 7.0001739 7.0001740 7.0001741 7.0001755 Zusammenführung Schule Stahmeln am Standort Windmühlenweg Umnutzung Tauchaer Str. 188 als GS Erweiterung Schule Gundorf Erweiterung Ch.-Arnold- Schule GS (Engelsdorf) 120. Schule - Ersatzneub.mit Hort und 2- Feld-SH Ernst-Pinkert-Schule, Neubau 2- Feld-SH, 2. BA Freifläche Astrid-Lindgren-Schule, Erweiterung in Systembauweise - 8 AUR 91. Schule, Erweiterung in Systembauweise - 8 AUR 172. Schule, Erweiterung in Systembauweise - 8 AUR Schulerweiterung Alfred-Kästner-Schule, Systembau – 4 AUR Schule Rückmarsdorf, Systembau 4 AUR Geschwister-Scholl-Schule - Anbau Mensa/Aula, BS C.-Arnold-Schule, 2-Feld-SH 80 7.0001059 P.-Robeson-Schule, BS + Teilsan. 79 7.0001656 Neubau einer 2-Feldhalle für Schule am Weißeplatz 75 115 7.0001742 7.0001744 7.0001745 7.0001746 Wiederitzsch Neubau OS 5-zügig + 2-Feld-SH 35. Schule, Erweiterung in Systembauweise - 6 AUR A.-v.-Wiedebach-Schule, Erweiterung in Systembauweise - 6 AUR OS Höltystraße - 2-Feld-Sporthalle 54 7.0001361 Neuer Schulstandort im Planungsraum Innerer Osten (Ihmelsstr.) Gym 7.0001503 Erweiterung R.-Schumann-Schule J.-Kepler-Schule – Systembau 8 AUR Grundschulen 1 106 24 22 23 24 Gymnasien 17 18 19 20 21 Oberschulen 16 7.0001747 Summe Legende Realisierung mit Schulhausbaufördermitteln Realisierung über LESG ohne Fördermittel Planungsmittel bis LP3 Vorhaben gesamt BB/GB Summe 3.200.000 280.000 5.000.000 2.000.000 4.000.000 3.800.000 2.300.000 15.000.000 3.700.000 2.200.000 2.200.000 2.200.000 1.100.000 1.100.000 2.200.000 3.400.000 330.000 150.000 250.000 230.000 170.000 900.000 230.000 170.000 170.000 170.000 120.000 120.000 150.000 210.000 2.800.000 200.000 3.300.000 17.000.000 1.650.000 1.650.000 3.300.000 250.000 990.000 130.000 130.000 280.000 21.000.000 1.060.000 6.000.000 2.200.000 112.300.000 JS 2017 100.000 150.000 50.000 JS 2018 7.0001104 2017 7.0001104 2018 180.000 Bemerkungen A 0160 Planung bis LP4 330.000 330.000 200.000 230.000 250.000 230.000 700.000 180.000 60.000 60.000 60.000 60.000 60.000 100.000 Kapazitätserweiterungen Schülerplätze 170.000 200.000 50.000 60.000 60.000 60.000 60.000 60.000 50.000 A 0171 170.000 50.000 50.000 50.000 900.000 230.000 120.000 120.000 120.000 120.000 120.000 150.000 GB über LESG GB über LESG GB über LESG GB über LESG GB über LESG 210.000 112 224 56 224 448 224 224 224 112 112 210.000 200.000 200.000 80.000 590.000 90.000 90.000 280.000 170.000 400.000 40.000 40.000 250.000 990.000 130.000 130.000 280.000 840 168 168 400.000 170.000 100.000 170.000 300.000 400.000 170.000 112 224 7.260.000 2.300.000 3.370.000 5.240.000 4.368 GB über LESG GB über LESG 70.000 990.000 1.060.000 GB über LESG 600.000 990.000 1.440.000 896