Daten
Kommune
Leipzig
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1269621.pdf
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Erstellt
13.04.17, 12:00
Aktualisiert
08.05.17, 13:38
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Ratsversammlung
Neufassung Nr. VI-DS-03932-NF-02
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Ratsversammlung
17.05.2017
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff
Sammelplanungsbeschluss für Schulbauinvestitionen, Planungsmittel im
Finanzhaushalt 2017/18 und Bestätigung von außerplanmäßigen Auszahlungen nach
§ 78 in Anlehnung an § 79 (1) SächsGemO
Beschlussvorschlag:
1. Der Planungsbeschluss für bauliche Investitionen an 24 Standorten entsprechend Anlage 1 für
den Schulentwicklungsplan (SEP) 2016 ff wird bis LP 3 HOAI gefasst.
2. Die Planungskosten bis zur Vorlage des Baubeschlusses betragen für die Maßnahmen lfd. Nr.
18, 14-18 und 21-23 6.080.000 € und sind in den PSP-Elementen entsprechend Anlage 1
veranschlagt.
3. Mit der Errichtung der Systembauten für Schulerweiterungen an Grund-, Oberschulen und
Gymnasien wird die LESG GmbH als Geschäftsbesorger beauftragt, dies betrifft die Maßnahmen
lfd. Nr. 9-13 und 19-20 der Anlage 1. Die dafür erforderlichen Mittel zur Vorbereitung in Höhe von
1.180.000 € sind in den PSP-Elementen entsprechend Anlage 1 veranschlagt.
4. Die außerplanmäßige Auszahlung nach § 78 in Anlehnung an § 79 (1) SächsGemO für das
Haushaltsjahr 2017 i.H.v. 100.000 € und die außerplanmäßige Auszahlung nach § 79 (1)
SächsGemO für das Haushaltsjahr 2018 in Höhe von 180.000 € im PSP-Element
"Zweifeldsporthalle B.-Göring-Str. " (7.0001749.700) wird bestätigt. Die Deckung in 2017 und 2018
i.H.v. insgesamt 280.000 € erfolgt aus dem PSP-Element "Energet. Sanierung Schulgebäude B.Göring-Str." (7.0000664.700).
5. Die außerplanmäßige Auszahlung nach § 79 (1) SächsGemO für das Haushaltsjahr 2018 i.H.v.
330.000 € im PSP-Element "W.-Wander-Schule, H2, Komplexsan." (7.0001756.700) wird bestätigt.
Die Deckung erfolgt aus dem PSP-Element "W.-Wander-Schule, H1, Brandschutz"
(7.0000962.700).
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
x
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
2017
2018
7.260.000
diverse
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
x
von
nein
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme zu
erwarten
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
x
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
x
Sachverhalt:
Mit der jetzigen Vorlage soll ein weiterer Planungsvorlauf i.H.v. 7,26 Mio € für laut Schulnetzplanung
(Vorlage - 157-DS-1-NF-3 vom 20.04.2016) benötigte 24 Neu- und Erweiterungsbauten (mit je einer
Sammelposition für Raumsysteme in Grundschul- und Oberschulbereich) sowie
Reaktivierung/Umnutzung von Schulgebäuden geschaffen werden. Es wurden die Anträge A 0160
und A 0171 berücksichtigt.
Anlagen:
DS-03932 vom 11.04.2017
Anlage 1 zum Sammelbeschluss
1. Aktuelle Situation
Mit der Beschlussvorlage „Planungsbeschluss sowie Grunderwerb...“ (DS VI - 01854) wurde der
für die Investitionen im Jahr 2015 notwendige Planungsvorlauf im Schulhausbau beschrieben und
die damit verbundenen Finanzierungsbedarfe i.H.v. 7,13 Mio. € über den beschlossenen Doppelhaushalt 2015/2016 hinaus aufgezeigt.
Mit der jetzigen Vorlage soll ein weiterer Planungsvorlauf i.H.v. 7,26 Mio. € für laut Schulnetzplanung (Vorlage - 157-DS-1-NF-3 vom 20.04.16) benötigte 24 Neu- und Erweiterungsbauten (mit je
einer Sammelposition für Raumsysteme in Grundschul- und Oberschulbereich) sowie Reaktivierung/Umnutzung von Schulgebäuden geschaffen werden. Es wurden die Haushaltsanträge A
0160/17/18 und A 0171/17/18 berücksichtigt.
2. Begründung des Bedarfes
Die Stadt Leipzig ist eine dynamisch wachsende Stadt. Die demographische Entwicklung ergibt
sich aus dem Zuzug junger Familien sowie einer seit Jahren kontinuierlich steigenden Zahl an Geburten. Diese Entwicklung wurde von bisherigen Bevölkerungsprognosen unterschätzt. Das
Wachstum der Stadt erfordert eine erhebliche und schnelle Kapazitätserweiterung der Leipziger
Schulinfrastruktur. Dies bedeutet den zusätzlichen, kurzfristigen Neubau von Grundschulen, Oberschulen und Gymnasien weit über die in der mittelfristigen Haushaltsplanung bereits eingeplanten
Neubauinvestitionen hinaus.
Bei einer Reihe von Maßnahmen aus dem SEP 2012 sind aus den unterschiedlichsten Gründen
teilweise erhebliche zeitliche Verzögerungen aufgetreten und stehen trotz Notwendigkeit gegenwärtig noch nicht zur Verfügung. Diese fehlenden Kapazitäten müssen gegenwärtig mit Interimsmaßnahmen kompensiert werden. Diese reichen von der Überbelegung der Schulen bis hin zur
Errichtung von Erweiterungsbauten in Form von Containern bzw. in Systembauweise.
Die Möglichkeiten der Überbelegung der Schulen ist fast vollständig ausgeschöpft. So sind z.B.
die Oberschulen gegenwärtig vollständig ausgelastet. Für die Aufnahme er künftigen 5. Klassen
2017/18 steht lediglich die Zahl an Klassen zur Verfügung, welche die Schule am Ende des Schuljahres 2015/16 verlassen. Das ist bei wachsender Schülerzahl nicht ausreichend. Deshalb werden
bereits Interimsklassen für künftige OS in der Ratzelstr. und die künftige OS in der Diderotstr. gebildet. Durch die DAZ-Problematik reicht aber auch diese vorzeitige Bildung der Klassen nicht aus.
Deshalb wurden die „DAZ-Raumsysteme“ für Beginn des Schuljahres 2016/17 in Auftrag gegeben.
Das führt zu dem Ergebnis, dass weitere DAZ-Klassen gebildet werden und auch erforderliche
Klassenteilungen in den Bestandsklassen erfolgen können. Jedoch sind diese Möglichkeiten begrenzt und verursachen auf langfristiger Sicht zusätzliche Kosten. Eine Optimierung dieser Prozesse wird angestrebt.
Neben den bereits aus dem SEP 2012 bekannten Maßnahmen ergeben sich aus dem aktuellen
SEP 2016 eine Reihe zusätzlicher Maßnahmen. Diese müssen, um bedarfsgerecht eine Nutzung
zu sichern, in relativ kurzer Zeit umgesetzt werden. Bei den jetzigen Bauvorbereitungs- und Baudurchführungszeiten ist dies nicht möglich, so dass sich Zahl der Interimslösungen weiter erhöhen
wird.
Seit Ende April 2016 liegt die neue Bevölkerungsvorausberechnung des Amtes für Statistik und
Wahlen vor. Aus dieser Prognose leiten sich weitere erhebliche Mehrbedarfe gegenüber der SEP
2016 im schulischen Bereich ab.
Für Grundschulen ergibt sich aus der Schulentwicklungsplanung 2016 bis 2023 ein Bedarf von 16
Erweiterungen, Sanierungen und Neubauten für die erforderliche Kapazitäten. Darüber hinaus
lässt sich aus der Bevölkerungsprognose 2016 ein weiterer Bedarf von acht vierzügigen Grundschulen im gleichen Zeitraum ableiten.
VI-DS-03932 vom 11.04.17
1
Nach dem Schulentwicklungsplan 2016 müssen bis 2026 10 Oberschulen und sieben Gymnasien
neugebaut, oder nach Sanierungen wieder in Betrieb genommen werden.
Aus der Bevölkerungsprognose 2016 leitet sich ein weiterer Bedarf von insgesamt sieben 4zügigen Schulen (OS/GY) ab.
Das bedeutet, dass mindestens insgesamt 45 große investive Maßnahme realisiert werden müssen, mit deren Planung zum größten Teil umgehend zu beginnen ist, um eine bedarfsgerechte
Fertigstellung noch zu realisieren.
Schlussfolgerung ist, dass eine enorme Herausforderung bei der Erweiterung der schulischen Kapazitäten durch die Stadt Leipzig bewältigt werden muss, welche unter den jetzigen Rahmenbedingungen der baulichen Vorbereitung und Durchführung Organisationsveränderungen bedürfen.
3. Forcierung der Planung für die SEP-Maßnahmen
Der Schulhausbau ist eine kommunale Pflichtaufgabe. Die Finanzierung dieser Schulbauten erfolgt i.d.R. Über städtische Eigenmittel und über die Einwerbung von Fördermitteln des Freistaates
Sachsen. Es sind zahlreiche Voraussetzungen für die Antragstellung auf Förderung einer Schulbauinvestition gemäß Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur weiteren
Verbesserung der schulischen Infrastruktur im Freistaat Sachsen- FöriSIF zu erfüllen. Die Antragstellung muss jeweils bis spätestens 01.September des der Förderung vorangehenden Jahres bei
der Bewilligungsstelle – im Freistaat Sachsen ist dies die Sächsische Aufbaubank (SAB)- , erfolgen. Die Antragsunterlagen müssen die Baumaßnahme in Entwurfsplanungsreife (LP 3 HOAI) beschreiben. Für die in dieser Vorlage beschriebenen, zusätzlichen Bauvorhaben zur Schaffung von
Platzkapazitäten bedarf es daher der überplanmäßigen Bereitstellung von Planungsmitteln zur Sicherung der Finanzierung. Bereits zum Zeitpunkt der Antragstellung auf Fördermittel ist bei geplanten Gesamtausgaben von mehr als 100.000 € ein Nachweis der Eigenmittel in Bezug auf die
Gesamtfinanzierung einer Maßnahme (verbindliche Einordnung in die mittelfristige Haushaltsplanung) durch die Vorlage einer befürwortenden gemeindewirtschaftlichen Stellungnahme, für die
Stadt Leipzig durch die Landesdirektion Sachsen zu erteilen, beizubringen.
In Analogie zum Schulbauprogramm Kreisfreie Städte 2013/2014 wird in einem beschleunigten
Verfahren i.S. von Sammelvorlagen der Stadtrat über die Finanzmehrbedarfe für die Planungsvorläufe der SEP-Maßnahmen informiert, um somit die jährlich vorgegebene Frist zur Abgabe von
Förderanträgen optimal zu nutzen.
Durch das Dezernat Stadtentwicklung und Bau wird auf das umfangreiche und zeitintensive Planungs- und Bearbeitungsprozedere bei Schulbauten mit Finanzvolumen von über 15 bis 25 Mio. €
Bausumme hingewiesen. Bei Neubauten wird von der Planung bis zur Fertigstellung ein Zeitraum
von ca. fünf Jahren veranschlagt, bei Sanierung gehe man von ca. vier Jahren aus. Die Stadt
Leipzig muss Vergaberegularien, z.B. das Vergaberecht für freiberufliche Leistungen (VgV), einhalten. Diese Verfahren beanspruchen i.d.R. vier bis sechs Monate. Erst anschließend können
Planungen LP 3 HOAI (Entwurfsplanung) beauftragt werden.
Mit diesem Sammelplanungsbeschluss soll die Planung für 24 Maßnahmen bis zur LP3 in Auftrag
gegeben werden. Die Planungsmittel dafür sind in den Jahresscheiben 2017 bis 2018 in den Einzel-PSP-Elementen bzw. im PSP-Element Zentrale Planungsmittel gesichert.
Die Maßnahmen gliedern sich wie folgt:
•
acht Neubauinvestitionen, davon
–
zwei Schulneubauten mit Sporthallenneubau
–
ein Schulneubau
–
fünf Sporthallenneubauten
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2
•
dreizehn Erweiterungsbauten, davon
–
•
acht Systembauten an Schulen - Errichtung über LESG
drei Sanierungen, davon
–
eine Reaktivierung eines Schulgebäudes
4. Planungsmittel für die LP 1-3 nach HOAI für SEP-Maßnahmen mit Finanzbedarfen
in 2017ff (Liste s. Anlage )
1 Grundschulen (3,65 Mio. €)
Zweifeldsporthalle B.-Göring-Str., Kostenrahmen 3,2 Mio. €, Planungsmittel 280 T€ bis LP4 Die
am Standort befindliche Sporthalle KT 60 L (1-Feldhalle), errichtet 1970, muss durch eine
Zweifeldhalle ersetzt werden. Zur Vorbereitung der Planung einschließlich VgVVerfahren sind die Mittel bereitzustellen. Die Umwidmung von 100 T€ in 2017 nach
§ 78 in Anlehnung an § 79(1) SächsGemO sowie von 180 T€ in 2018 nach § 79 (1) Sächs
GemO aus dem PSP-Element „Energet. Sanierung Schulgebäude B.-Göring-Str.“
(7.0000664.700) ist erforderlich.
Realisierungszeitraum in Abhängigkeit der Finanzierung mit Fördermittelbereitstellung bis
2020, keine Kapazitätserweiterung – Sicherung des Sportunterrichts
•
W.-Wander-Schule, Haus 2, Komplexsanierung, Kostenrahmen 5 Mio. € Planungsmittel
330 T€
Die Schulgebäude wurden 1883 errichtet und stehen unter Denkmalsschutz. Das Haus 1
erhielt eine brandschutztechnische Ertüchtigung und eine Sanierung der äußeren Hülle bis
2016. Im Haus 2 sind die oberen Etagen mit Feuchteschäden behaftet und werden nur
eingeschränkt benutzt. Zur Sicherung des Schulstandorts ist eine Sanierung des Hauses 2
erforderlich.
Zur Vorbereitung der Planung einschließlich VgV-Verfahren sind die Mittel bereitzustellen.
Die Umwidmung von 330 T€ in 2018 nach § 79 (1) SächsGemO aus dem PSP-Element
W..-Wander-Schule, H1 Brandschutz (7.0000962.700) ist erforderlich.
Realisierungszeitraum in Abhängigkeit der Finanzierung mit Fördermittelbereitstellung bis
2022, keine Kapazitätserweiterung – Bestandserhalt, während der Baumaßnahme
Auslagerung erforderlich
•
Zusammenführg .Schule Stahmeln am Standort Windmühlenweg, Kostenrahmen 2 Mio. €,
Planungsmittel 150 T€
Entsprechend Schulnetzplan soll perspektivisch der Standort Windmühlenweg durch einen
Anbau erweitert und der Standort Stahmelner Höhe aufgegeben werden. Zur Vorbereitung
der Planung sind die Mittel bereitzustellen.
Realisierungszeitraum in Abhängigkeit der Finanzierung mit Fördermittelbereitstellung bis
2019, Kapazitätserweiterung um 112 Schülerplätze
•
Umnutzung Tauchaer Str. als Grundschule, Kostenrahmen 4 Mio. €, Planungsmittel 250 T€
Zur Vorbereitung der Planung einschließlich VgV-Verfahren sind die Mittel bereitzustellen.
Das bisher durch ein Berufsschulzentrum genutzte Schulgebäude, Plattenbau von 1976, ist
entsprechend der Nutzung als Grundschule zu sanieren.
Realisierungszeitraum in Abhängigkeit der Finanzierung mit Fördermittelbereitstellung bis
2020, Kapazitätserweiterung um 224 Schülerplätze
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3
•
Erweiterung Schule Gundorf Kostenrahmen 3,8 Mio. €, Planungsmittel 230 T€
Zur Vorbereitung der Planung einschließlich VgV-Verfahren sind die Mittel bereitzustellen.
Die Schule erhält eine Turnhalle und wird auf 1,5 Züge erweitert. Grunderwerb zur
Sicherung Hortfreifläche (Betriebserlaubnis) von ca. 500 m² muss erfolgen; Schule muss
zwingend während Bauzeit ausgelagert werden.
Realisierungszeitraum in Abhängigkeit der Finanzierung mit Fördermittelbereitstellung bis
2021, Kapazitätserweiterung um 56 Schülerplätze, während der Baumaßnahme
Auslagerung erforderlich.
•
Erweiterung Ch.-Arnold- Schule GS, Kostenrahmen 2,3 Mio. €, Planungsmittel 170 T€
Der Erweiterungsneubau soll barrierefrei errichtet werden. Zur Vorbereitung der Planung
einschließlich VgV-Verfahren die Mittel bereitzustellen.
Realisierungszeitraum in Abhängigkeit der Finanzierung mit Fördermittelbereitstellung bis
2020, Kapazitätserweiterung um 224 Schülerplätze
Bis zur Fertigstellung des Anbaus wird ein Interim errichtet, um zwischenzeitlich
vier Unterrichtsräume zur Verfügung zu stellen. Diese Baumaßnahme wird in einem
gesonderten Beschluss dargestellt.
120. Schule, Südwest, 120. Schule - Ersatzneub.mit Hort und 2- Feld-SH Kostenrahmen
15 Mio. €, Planungsmittel 900 T€
Die geplante energetische Sanierung des 1968 in Plattenbauweise errichteten
Schulgebäudes ist auf Grund fehlender Auslagerungmöglichkeiten nicht umsetzbar. Die
vorgesehene Kapazitätserweiterung mit Mensagebäude ist finanziell nicht gesichert und
bedarf ebenfalls einer Teilfreilenkung. Aufgrund der ungünstigen Bedingungen wurde nach
Vorlage einer Machbarkeitsstudie des AGM entschieden, dazu auf einem städtischen
Grundstück in der Nachbarschaft ein Ersatzneubau für die 120. Schule als vierzügige
Grundschule Hort und Zweifeldsporthalle entstehen soll. Zur Vorbereitung der Planung ein
schließlich VgV-Verfahren sind die Mittel bereitzustellen.
Das alte Schulgebäude der 120. Schule steht nach Fertigstellung des Neubaus für einen
befristeten Zeitraum als Auslagerungsobjekt für zu sanierende Schulen im südwestlichen
Raum Leipzigs zur Verfügung
Realisierungszeitraum in Abhängigkeit der Finanzierung mit Fördermittelbereitstellung bis
2023, Kapazitätserweiterung um 448 Schülerplätze
•
Ernst-Pinkert-Schule, Neubau 2- Feld-SH, 2. BA Freifläche E.-Pinkert-Schule, Kostenrahmen 3,7 Mio. €, Planungsmittel 230 T€
Die 1895 errichteten Turnhallen mit 140 bzw. 205 m² Nutzfläche sind im Wesentlichen
unsaniert und genügen nicht mehr den heutigen Sportunterrichtsanforderungen. Zur
Sicherung des Sportunterrichts ist der Neubau einer Zweifeldhalle vorgesehen. Zur
Vorbereitung der Planung einschließlich VgV-Verfahren sind die Mittel
bereitzustellen.
Realisierungszeitraum in Abhängigkeit der Finanzierung mit Fördermittelbereitstellung bis
2020
•
Raumsysteme (Systembauten) für Grundschulen an diversen Standorten, Kostenrahmen
8,8 Mio. €, Planungsmittel 750 T€
Es sollen Raumerweiterungen von jeweils acht allgemeinen Unterrichtsräumen an der
A.-Lindgren-Schule, 91. Schule, 172. Schule sowie von jeweils vier allgemeinen
Unterrichtsräumen an der A.-Kästner-Schule und Schule Rückmarsdorf erfolgen. Die
Geschäftsbesorgung erfolgt über die LESG
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Realisierungszeitraum in Abhängigkeit der Finanzierung bis 2018, Kapazitätserweiterung
um 896 Schülerplätze
•
G.-Scholl-Schule, Nord/Gohlis, Anbau Mensa/Aula zur Sicherung der Speisenversorgung
und brandschutztechnische Anpassungen, Kostenrahmen 2,2 Mio. €, Planungsmittel
150 T€
Zur Sicherung der Speisenversorgung wird an der Gebäudesüdseite eine Mensa/Aula an
gebaut sowie die brandschutztechnische Ertüchtigung ergänzt. Dabei werden Maßnahmen
zum Schallschutz berücksichtigt. Zur Vorbereitung der Planung sind die Mittel
bereitzustellen.
Realisierungszeitraum in Abhängigkeit der Finanzierung mit Fördermittelbereitstellung bis
2021, während der Baumaßnahme ist eine Teilauslagerung erforderlich
•
C.-Arnold-Schule, Engelsdorf, Neubau Zweifeldsporthalle, Kostenrahmen 3,4 Mio. €,
Planungsmittel einschließlich VgV-Verfahren 210 T€
Die 1964 errichtete Kleinsporthalle von 260 m² ist in ihrer Kapazität für den Schulsport nicht
ausreichend und genügt nicht den heutigen Anforderungen. Zur Sicherung des
Sportunterrichts ist die Errichtung einer Zweifeldhalle erforderlich. Zur Vorbereitung der
Planung einschließlich VgV-Verfahren sind die Mittel bereitzustellen.
Realisierungszeitraum in Abhängigkeit der Finanzierung mit Fördermittelbereitstellung bis
2020
4.2 Oberschulen (1,98 Mio. €)
•
P.-Robeson-Schule, Brandschutz und Teilsanierung Kostenrahmen 2,8 Mio. €,
Planungsmittel einschließlich VgV-Verfahren 200 T€
Das 1977 in Plattenbauweise errichtete Schulgebäude – Nutzer Grundschule und
Oberschule - wurde 1995 in der äußeren Hülle energetisch saniert. Nach derm Auszug der
Grundschule in 2018 ist die Neuordnung des Gebäudes für die Nutzung als Oberschule,
verbunden mit einer Teilinnensanierung mit brandschutztechnischer Ertüchtigung
vorgesehen. Zur Vorbereitung der Planung einschließlich VgV-Verfahren sind die Mittel
bereitzustellen.
Realisierungszeitraum in Abhängigkeit der Finanzierung mit Fördermittelbereitstellung bis
2021
•
Schule am Weißeplatz, Neubau Zweifeldsporthalle, Kostenrahmen 3,3 Mio. €,
Planungsmittel einschließlich VgV-Verfahren 250 T€
Der reaktivierte Schulstandort am Weißeplatz muss zur Sicherung des Sportunterrichts
um eine Zweifeldhalle erweitert werden. Zur Vorbereitung der Planung einschließlich VgVVerfahren sind die Mittel bereitzustellen.
Realisierungszeitraum in Abhängigkeit der Finanzierung mit Fördermittelbereitstellung bis
2021
•
Schule Wiederitzsch Neubau einer 5-zügigen Oberschule im Planungsraum Nord zzgl. einer Dreifeldsporthalle; Kostenrahmen 17 Mio. €, Planungsmittel einschließlich VgV-Verfahren 990 T€
Das Schulgebäude Schule Wiederitzsch, Zur Schule 11, erbaut 1913 mit Anbau von 1980,
wird von Grund- und Oberschule genutzt. Entsprechend Schulnetzplan ist der Auszug der
Oberschule und damit die alleinige Nutzung des jetzigen Standorts durch die Grundschule
geplant. Zur Vorbereitung der Planung einschließlich VgV-Verfahren sind die Mittel bereit
zustellen.
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5
Realisierungszeitraum in Abhängigkeit der Finanzierung mit Fördermittelbereitstellung bis
2023, Kapazitätserweiterung um 840 Schülerplätze
•
Raumsysteme (Systembauten) für Oberschulen an diversen Standorten, Kostenrahmen
3,3 Mio. €, Planungsmittel 260 T€
Es sollen Raumerweiterungen von jeweils sechs allgemeinen Unterrichtsräumen an der
35. Schule und A.-v.-Wiedebach-Schule erfolgen
Die Geschäftsbesorgung erfolgt über die LESG
Realisierungszeitraum in Abhängigkeit der Finanzierung bis 2018, Kapazitätserweiterung
um 336 Schülerplätze
•
OS Höltystraße, Neubau Zweifeldsporthalle, Kostenrahmen 3,3 Mio. €,
Planungsmittel einschließlich VgV-Verfahren 280 T€
Der zu reaktiviernde Schulstandort Höltystraße muss zur Sicherung des Sportunterrichts
um eine Zweifeldhalle erweitert werden.
Realisierungszeitraum in Abhängigkeit der Finanzierung mit Fördermittelbereitstellung bis
2020
4.3. Gymnasien (1,71 Mio. €)
•
Neuer Schulstandort im Planungsraum Innerer Osten (Ihmelsstr.) Gym
Kostenrahmen 21 Mio. €, Planungsmittel einschließlich VgV-Verfahren 1,14 Mio. €
Die Maßahme ist Bestandteil des Integrativen Gesamtkonzepts Quartiersschule
Leipziger Osten, 2. Bauabschnitt (1. Bauabschnitt 4-zügige Oberschule am Standort
Ihmelsstraße 14 mit Komplexsanierung, Erweiterungsneubau sowie Neubau einer
Sporthalle mit insgesamt sechs Feldern - Vorlage – DS-00108/14-001-DS-01
Ergänzungsbeschluss derzeit im Geschäftsgang ) im Ergebnis des Städtebauliches
Verfahrens
Standort Ihmelsstraße: Quartiersschule Leipziger Osten mit Oberschule und
Gymnasium
Zur Vorbereitung der Planung einschließlich VgV- Verfahren sind die Mittel bereitzustellen.
Die Bereitstellung eines geeignetenGrundstücks ist erforderlich.
Realisierungszeitraum in Abhängigkeit der Finanzierung mit Fördermittelbereitstellung bis
2023, Kapazitätserweiterung um 896 Schülerplätze
•
Robert-Schumann-Schule, Altwest-Lindenau, Erweiterung Neubau Mensa und Sporthalle,
Kostenrahmen 6 Mio. €, Planungsmittel einschließlich VgV-Verfahren sind 400 T€
Das 1907 errichtete und 1996 errichtete Schulgebäude mit einer Turnhalle von 260 m² soll
durch einen Erweiterungsbau mit Unterrichtsräumen und einer 2-Feldhalle erweitert
werden.
Zur Vorbereitung der Planung einschließlich VgV- Verfahren sind die Mittel bereitzustellen.
Realisierungszeitraum in Abhängigkeit der Finanzierung mit Fördermittelbereitstellung bis
2022, Kapazitätserweiterung um 112 Schülerplätze
•
Raumsystem (Systembau) für J.-Kepler-Schule, Kostenrahmen 2,2 Mio. €, Planungsmittel
170 T€
Es soll ein Raumerweiterung von acht allgemeinen Unterrichtsräumen
Die Geschäftsbesorgung erfolgt über die LESG
Realisierungszeitraum in Abhängigkeit der Finanzierung bis 2018, Kapazitätserweiterung
um 224 Schülerplätze
.
VI-DS-03932 vom 11.04.17
6
Anlage 1 zum Sammelplanungsbeschluss - Planungsmittel bis LP 3 für Vorbereitung von Baumaßnahmen 2017/18 - Stand 07.03.17
Lfd.
Nr.
Schulart
lfd. Nr.
SNP:
Bezeichnung der Maßnahme
PSPElemente
Alle Werte in EUR
14
70001749
Zweifeldsporthalle B.-Göring-Str.
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
8
7.0001756
W.-Wander-Schule, BS - neu Komplexsanierung
27
70
74
76
141
128
127
7.0001082
7.0001640
7.0001645
7.0001648
7.0001734
7.0001735
7.0001736
7.0001737
7.0001738
7.0001739
7.0001740
7.0001741
7.0001755
Zusammenführung Schule Stahmeln am Standort Windmühlenweg
Umnutzung Tauchaer Str. 188 als GS
Erweiterung Schule Gundorf
Erweiterung Ch.-Arnold- Schule GS (Engelsdorf)
120. Schule - Ersatzneub.mit Hort und 2- Feld-SH
Ernst-Pinkert-Schule, Neubau 2- Feld-SH, 2. BA Freifläche
Astrid-Lindgren-Schule, Erweiterung in Systembauweise - 8 AUR
91. Schule, Erweiterung in Systembauweise - 8 AUR
172. Schule, Erweiterung in Systembauweise - 8 AUR
Schulerweiterung Alfred-Kästner-Schule, Systembau – 4 AUR
Schule Rückmarsdorf, Systembau 4 AUR
Geschwister-Scholl-Schule - Anbau Mensa/Aula, BS
C.-Arnold-Schule, 2-Feld-SH
80
7.0001059
P.-Robeson-Schule, BS + Teilsan.
79
7.0001656
Neubau einer 2-Feldhalle für Schule am Weißeplatz
75
115
7.0001742
7.0001744
7.0001745
7.0001746
Wiederitzsch Neubau OS 5-zügig + 2-Feld-SH
35. Schule, Erweiterung in Systembauweise - 6 AUR
A.-v.-Wiedebach-Schule, Erweiterung in Systembauweise - 6 AUR
OS Höltystraße - 2-Feld-Sporthalle
54
7.0001361
Neuer Schulstandort im Planungsraum Innerer Osten (Ihmelsstr.) Gym
7.0001503
Erweiterung R.-Schumann-Schule
J.-Kepler-Schule – Systembau 8 AUR
Grundschulen
1
106
24
22
23
24
Gymnasien
17
18
19
20
21
Oberschulen
16
7.0001747
Summe
Legende
Realisierung mit Schulhausbaufördermitteln
Realisierung über LESG ohne Fördermittel
Planungsmittel bis LP3
Vorhaben
gesamt
BB/GB
Summe
3.200.000
280.000
5.000.000
2.000.000
4.000.000
3.800.000
2.300.000
15.000.000
3.700.000
2.200.000
2.200.000
2.200.000
1.100.000
1.100.000
2.200.000
3.400.000
330.000
150.000
250.000
230.000
170.000
900.000
230.000
170.000
170.000
170.000
120.000
120.000
150.000
210.000
2.800.000
200.000
3.300.000
17.000.000
1.650.000
1.650.000
3.300.000
250.000
990.000
130.000
130.000
280.000
21.000.000
1.060.000
6.000.000
2.200.000
112.300.000
JS 2017
100.000
150.000
50.000
JS 2018
7.0001104
2017
7.0001104
2018
180.000
Bemerkungen
A 0160
Planung bis LP4
330.000
330.000
200.000
230.000
250.000
230.000
700.000
180.000
60.000
60.000
60.000
60.000
60.000
100.000
Kapazitätserweiterungen
Schülerplätze
170.000
200.000
50.000
60.000
60.000
60.000
60.000
60.000
50.000
A 0171
170.000
50.000
50.000
50.000
900.000
230.000
120.000
120.000
120.000
120.000
120.000
150.000
GB über LESG
GB über LESG
GB über LESG
GB über LESG
GB über LESG
210.000
112
224
56
224
448
224
224
224
112
112
210.000
200.000
200.000
80.000
590.000
90.000
90.000
280.000
170.000
400.000
40.000
40.000
250.000
990.000
130.000
130.000
280.000
840
168
168
400.000
170.000
100.000
170.000
300.000
400.000
170.000
112
224
7.260.000
2.300.000
3.370.000
5.240.000
4.368
GB über LESG
GB über LESG
70.000
990.000
1.060.000
GB über LESG
600.000
990.000
1.440.000
896