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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1247422.pdf
Größe
186 kB
Erstellt
30.01.17, 12:00
Aktualisiert
02.05.17, 07:33

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Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-03772 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Allgemeine Verwaltung Ratsversammlung 21.06.2017 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Allgemeine Verwaltung Betreff Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig über die Vergabe von Zuwendungen an stadtteil- und ortsteilbezogene Bürger- und Heimatvereine Beschlussvorschlag: 1. Die Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig über die Vergabe von Zuwendungen an stadtteil- und ortsteilbezogene Bürger- und Heimatvereine tritt mit Beschlussfassung der Ratsversammlung in Kraft. 2. Die Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig für die Förderung stadtteilbezogener Bürgervereine RBIII-1414/03 vom 17.09.2003 - tritt gleichzeitig außer Kraft. 3. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, Änderungen an den Formularen der Fachförderrichtlinie vorzunehmen, sofern diese dem Inhalt der Fachförderrichtlinie nicht widersprechen. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein x wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft x nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung x nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? x nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt bis 2017 ff. 76.000 1.100.11.1.2.05.02 Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE x von nein wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat x nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: x Begründung zur Neufassung der „Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig für die Förderung stadtteilbezogener Bürgervereine“ Am 18.05.2016 wurde in der Ratsversammlung eine neue Rahmenrichtlinie zur Vergabe von Zuwendungen der Stadt Leipzig an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen (Zuwendungsrichtlinie) beschlossen. Gemäß Punkt 16 sind die Fachförderrichtlinien an die Zuwendungsrichtlinie anzupassen. Die Neufassung der Fachförderrichtlinie für stadtteil- und ortsteilbezogene Bürgervereine orientiert sich mit ihrer Gliederung an der Rahmenrichtlinie und wird so für die Nutzer übersichtlicher und besser handhabbar. Sie übernimmt die Anhebung der Wertgrenze im einfachen Verfahren zum Verwendungsnachweis auf 15.000 €. Eine gesonderte Mittelabforderung durch die Vereine für die Auszahlung der Zuwendung ist nicht mehr erforderlich. Außerdem wird mit der Überarbeitung die bisher schon praktizierte Erweiterung des Empfängerkreises von Zuwendungen festgeschrieben. Neben den Bürgervereinen, die diese Bezeichnung schon im Namen führen, erfüllen in den eingemeindeten Ortsteilen auch Heimatvereine u.ä. Aufgaben, die dem Fördergegenstand der Fachförderichtlinie entsprechen und im Interesse der Stadt Leipzig liegen. Auch diese Vereine können Zuwendungsempfänger sein. Die Richtlinie berücksichtigt das im Titel und bei den Grundlagen der Zuwendungsvergabe. Neu geregelt wurde die Entscheidungsbefugnis. Gemäß Punkt 4.5 der Zuwendungsrichtlinie entscheidet der Oberbürgermeister über die Gewährung von Zuwendungen. Er kann diese Befugnis auf einzelne Fachämter übertragen. Daher legt die neue Fachförderrichtlinie jetzt die Entscheidungsbefugnis des Hauptamtes fest. Das Einvernehmen mit dem Fachausschuss Allgemeine Verwaltung ist herzustellen. Abweichend zur Zuwendungsrichtlinie beinhaltet die Fachförderrichtlinie die Förderfähigkeit der gesetzlich nicht vorgeschriebenen Versicherungen für die Vereinshaftpflicht und die Sachversicherung für das Büro. Damit soll die bisherige Regelung beibehalten werden. Die vom Hauptamt überwiegend institutionell geförderten Vereine haben fast alle diese beiden Versicherungen abgeschlossen, um eintretende Schadensfälle abzudecken, was aus eigenen Mitteln nicht möglich wäre. Hinzu kommt, dass bei einigen Vereinen die Eigenmittel nicht zur Finanzierung der Versicherungsprämien ausreichen. Daher soll die Möglichkeit bestehen, dafür die Zuwendung einzusetzen. Es erfolgt vor Bewilligung eine Prüfung im Einzelfall. Bei Ausreichung der Zuwendungen sind jetzt abweichend zur vorherigen Fassung die drei Finanzierungsarten Anteilsfinanzierung, Festbetragsfinanzierung und Fehlbedarfsfinanzierung möglich. Das Hauptamt wird die Entscheidung zur Finanzierungsart im Rahmen der Bestimmungen der Zuwendungsrichtlinie vornehmen. Von der Gewährung von Zuwendungen über den Zeitraum des Doppelhaushaltes wird Abstand genommen. Anlagen: Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig über die Vergabe von Zuwendungen an stadtteil- und ortsteilbezogene Bürger- und Heimatvereine Anlage I Antrag auf Bewilligung einer Zuwendung Anlage I.1 Wirtschaftsplan zum Antrag Anlage I.2 Finanzierungsplan zum Antrag Anlage II Rechtsbehelfsverzicht Anlage III Verwendungsnachweis Anlage III.1 zahlenmäßiger Nachweis bei institutioneller Förderung Anlage III.2 zahlenmäßiger Nachweis bei Projektförderung Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig über die Vergabe von Zuwendungen an stadtteil- und ortsteilbezogene Bürger- und Heimatvereine 1 Grundlagen der Zuwendungsvergabe Diese Richtlinie gilt für die Förderung von stadtteil- und ortsteilbezogenen Bürger- und Heimatvereinen in der Stadt Leipzig durch das Hauptamt. Den stadtteil- und ortsteilbezogenen Bürger- und Heimatvereinen unterfallen eingetragene Vereine, welche die Interessen der Bürgerinnen und Bürger des jeweiligen gesamten Stadt-/Ortsteils wahren und fördern. Die Vereine setzen sich dort für die Gestaltung und Förderung des öffentlichen Lebens sowie den Erhalt und die Steigerung der Lebens- und Wohnqualität ein. Sie nehmen sich Anliegen mit Bezug auf die Stadt-/Ortsteile an, die sowohl für die Bürgerinnen und Bürger als auch für die Stadt Leipzig von Interesse sind. Unabhängig von den in dieser Richtlinie getroffenen Festlegungen kann eine Förderung der Bürger - und Heimatvereine auch durch andere Ämter der Stadt Leipzig im Rahmen ihrer Fachverantwortung erfolgen. Wenn für dasselbe Vorhaben bzw. die gleiche Einrichtung Zuwendungsanträge bei mehreren Fachämtern gestellt werden, sind die jeweiligen Fachämter zur Vermeidung von Doppelförderung davon in Kenntnis zu setzen. Ergibt sich nach Antragsprüfung eine Zuständigkeitsmehrheit wird zwischen den beteiligten Fachämtern Einvernehmen hergestellt, welches Amt den Zuwendungsbescheid erlässt und den Verwendungsnachweis prüft. Das Hauptamt gewährt Zuwendungen freiwillig nach den Maßgaben dieser Richtlinie. Ein Rechtsanspruch des Antragstellers auf die Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Über die Art und die Höhe der Förderung entscheidet das Hauptamt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel aufgrund seines pflichtgemäßen Ermessens im Einvernehmen mit dem Fachausschuss Allgemeine Verwaltung. 2 Zuwendungszweck Förderfähig sind Maßnahmen und Vorhaben, die im Stadt-/Ortsteil auf folgende Ziele und Schwerpunkte gerichtet sind • Durchführung von stadt-/ortsteilbezogenen Veranstaltungen zur Förderung der Bürgerbeteiligung ggf. unter Mitwirkung der Verwaltung bzw. von Vertretern des Stadtrates, des Ortschafts- oder Stadtbezirksbeirates (Bürgerforen, Informationsveranstaltungen, Gesprächsrunden u.ä.), • Entwicklung des stadt-/ortsteilbezogenen Bürgerengagements, z.B. durch Information der Bürger über kommunale Entscheidungen und sonstige den Stadt-/Ortsteil betreffende Probleme, • Beteiligung und Mitarbeit an bzw. Begleitung von Projekten der Stadtverwaltung im Stadt-/ Ortsteil, z.B. Mitarbeit bei der Stadt-/Ortsteilgestaltung und der Entwicklung von Stadt-/ Ortsteilkonzepten sowie Erarbeitung von Stellungnahmen und Vorschlägen (z.B. zu Bebauungsplänen, Verkehrskonzepten, Schul- und Kindergartenplanungen, Gestaltung, Planung und Anlage von Grünflächen), • aktive Mitarbeit bei der Vernetzung der stadt-/ortsteilorientierten Arbeit zwischen verschiedenen Akteuren im Stadt-/Ortsteil. • Mitwirkung an der Verbesserung des kulturellen und sozialen Lebens im Stadt-/Ortsteil, • aktive Beteiligung an den Sitzungen der Ortschafts- oder Stadtbezirksbeiräte, • Information der Verwaltung über Probleme im Stadt-/Ortsteil und über Verstöße gegen bestehende Satzungen, Gesetze etc. (z.B. Baumschutzsatzung), • Bewahrung der Stadt-/Ortsteilgeschichte durch Erarbeitung von Publikationen und Informationsmaterial über den Stadt-/Ortsteil, Gestaltung von Ausstellungen, • Herausgabe von oder Mitarbeit an Stadt-/Ortsteilzeitungen, • Heimatpflege, • Naturschutz. 1 3 Zuwendungsvoraussetzungen Zuwendungen müssen zweckgebunden sein und können nur gewährt werden, wenn • der Verein seinen Sitz im zu vertretenden Stadt-/Ortsteil der Stadt Leipzig hat, • an der Erfüllung der Maßnahme ein Interesse der Stadt Leipzig besteht oder gemeinnützige Ziele verfolgt werden und das Vorhaben ohne die Zuwendung nicht oder nicht im notwendigen Umfang durchgeführt werden kann, • die Aufwendungen des Vorhabens angemessen sind und den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entsprechen, • die Gesamtfinanzierung gesichert und nachgewiesen ist, • die ordnungsgemäße Geschäftsführung des Zuwendungsempfängers außer Zweifel steht und der Nachweis über die Mittelverwendung gesichert erscheint und • eine Eigenbeteiligung in Höhe von mindestens 10% an den zuwendungsfähigen Aufwendungen erfolgt. 4 Zuwendungs- und Finanzierungsarten, zuwendungsfähige Aufwendungen 4.1 Zuwendungsarten Die Zuwendungen werden in Form der • institutionellen Förderung oder • Projektförderung gewährt. Bürger- und Heimatvereine, die ganzjährig ein Angebot im Sinne des Punktes 2 dieser Richtlinie vollständig oder teilweise vorhalten, können auf dem Weg der institutionellen Förderung Zuwendungen zur Deckung ihrer notwendigen Ausgaben beantragen. Vorrangiges Ziel der Förderung ist die Sicherung der Büro- und Geschäftsausgaben. Eine Projektförderung kann bei einzelnen sachlich und zeitlich abgegrenzten und noch nicht begonnenen Vorhaben beantragt werden. Mit dem Zuwendungsantrag kann ein Antrag auf vorzeitigen Maßnahmebeginn gestellt werden. 4.2 Finanzierungsarten Zuwendungen können ausschließlich als Teilfinanzierung in nachstehenden Finanzierungsarten ausgereicht werden • Anteilsfinanzierung • Festbetragsfinanzierung • Fehlbedarfsfinanzierung. 4.3 zuwendungsfähige Aufwendungen Zu den zuwendungsfähigen Aufwendungen gehören Sachkosten, die während des Bewilligungszeitraums zur Erreichung des Zuwendungszwecks unmittelbar erforderlich, geschäftsüblich und unter Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit angemessen sind. Erzielte zweckgebundene Einnahmen, die in direktem Zusammenhang mit Aufwendungen stehen, sind bei der Bemessung der Höhe der zuwendungsfähigen Aufwendungen zu berücksichtigen. Die Zahlung von Auslagenersatz an Vereinsmitglieder ist nur dann zuwendungsfähig, wenn darüber ein Beschluss der Mitgliederversammlung vorliegt. Nicht förderfähig sind folgende Aufwendungen: • Personalkosten, • Aufwendungen für Baumaßnahmen, • freiwillige Versicherungen, soweit es sich nicht um die Vereinshaftpflicht und die Sachversicherung für das Büro handelt, • Aufwendungen für die Herstellung und Vervielfältigung von kommerziell zu vertreibenden Produkten, • Maßnahmen, die sich ausschließlich an die eigenen Mitglieder richten • Aufwendungen für Repräsentation, 2 • • • zahlungsunwirksame Aufwendungen (Abschreibungen, Bildung von Rücklagen und Rückstellungen, sonstiger kalkulatorischer Aufwand), Leasingkosten für Fahrzeuge, Finanzierungsaufwendungen. 5 Antragstellung Die Antragstellung erfolgt in schriftlicher Form an das Hauptamt. Der Antrag (Formular gemäß Anlage I) ist beim Hauptamt erhältlich oder im Internet unter www.leipzig.de abrufbar. Der Endtermin der Antragstellung für das Folgejahr ist der 30.9. des laufenden Jahres (Posteingang im Hauptamt). Später eingegangene Anträge werden als Nachanträge behandelt und können nur berücksichtigt werden, wenn nach Zuwendungsentscheidung zu den fristgerecht eingegangenen Anträgen noch Fördermittel vorhanden sind. Eine Förderung bereits begonnener oder durchgeführter Projekte ist grundsätzlich nicht zulässig. Dem Antrag sind folgende Unterlagen zum Vorhaben und zum Antragsteller beizulegen: bei Antrag auf institutionelle Förderung • aktueller Auszug aus Vereinsregister und Satzung • Selbstdarstellung • inhaltliche Konzeption • Haushalts- oder Wirtschaftsplan (Formular gemäß Anlage I.1) • Angaben zu vorhandenen Mitteln (z.B. Rücklagen) • letzte(r) Jahresrechnung/Jahresabschluss • bei anderen Bewilligungsbehörden der Stadt Leipzig und bei Dritten gestellte Zuwendungsanträge bzw. dazu bereits ergangene Bescheide bei Antrag auf Projektförderung • aktueller Auszug aus Vereinsregister und Satzung • Selbstdarstellung • Projektbeschreibung • Finanzierungsplan (Formular gemäß Anlage I.2) • für das Projekt bei anderen Bewilligungsbehörden der Stadt Leipzig und bei Dritten gestellte Zuwendungsanträge bzw. dazu bereits ergangene Bescheide • ggf. Antrag auf vorzeitigen Maßnahmebeginn 6 Bewilligung Ein Zuwendungsbescheid ergeht in schriftlicher Form, nachdem mit dem Fachausschuss Allgemeine Verwaltung Einvernehmen über die Höhe der Förderung hergestellt wurde. 7 Auszahlung Die Voraussetzung für die Auszahlung der Zuwendung ist die Bestandskraft des Zuwendungsbescheides. Die Bestandskraft kann vorzeitig herbeigeführt werden, indem der Rechtsbehelfsverzicht (Formular gemäß Anlage II) an das Hauptamt gesandt wird. Bei einer Fördersumme bis 1.000 € wird der Betrag i.d.R. ohne Anforderung in voller Höhe zu einem im Zuwendungsbescheid festgesetzten Zeitpunkt ausgezahlt. Bei einer Fördersumme über 1.000 € erfolgt die Auszahlung i.d.R. in Teilbeträgen ohne Anforderung zu im Zuwendungsbescheid festgesetzten Terminen. 8 Verwendungsnachweis Der Zuwendungsempfänger hat die zweckentsprechende Verwendung der Zuwendung nachzuweisen. Der Verwendungsnachweis (Formular gemäß Anlage III) ist beim Hauptamt erhältlich oder im Internet unter www.leipzig.de abrufbar. 3 Zum Verwendungsnachweis gehören: bei institutioneller Förderung • Sachbericht • zahlenmäßiger Nachweis der Gesamteinzahlungen und -auszahlungen als summarische Zusammenstellung in der Gliederung des Haushalts-oder Wirtschaftsplanes einschließlich liquide Mittel des Vereins zu Beginn und zum Ende des Haushaltsjahres (Formular gemäß Anlage III.1) • Originalbelege • letzte Jahresrechnung bzw. letzter Jahresabschluss • Erläuterung zur Zweckbindung von vorhandenen Rücklagen Er ist spätestens bis zum 31.03 des Folgejahres vorzulegen. bei Projektförderung • Sachbericht • zahlenmäßiger Nachweis der für das Projekt angefallenen Einzahlungen und Auszahlungen in summarischer Form in der Gliederung des Finanzierungsplanes (Formular gemäß Anlage III.2) • Originalbelege Er ist spätestens 3 Monate nach Beendigung der Maßnahme vorzulegen. Die Frist für die Abgabe des Verwendungsnachweises kann nur im begründeten Ausnahmefall auf schriftlichen Antrag verlängert werden. Die Nichtvorlage des Verwendungsnachweises führt zur Rückforderung der Zuwendung. Des weiteren erfolgt keine Freigabe von Mitteln für das laufende Haushaltsjahr. Für Zuwendungen bis einschließlich 15.000 € kann unabhängig von der Zuwendungs- und Finanzierungsart ein einfaches Verfahren zugelassen werden. Damit wird auf die Vorlage der Originalbelege verzichtet. Diese können jederzeit für Prüfungszwecke teilweise oder vollständig angefordert oder durch eine örtliche Erhebung geprüft werden. Der Verwendungsnachweis ist durch die Kassenprüfer des Zuwendungsempfängers zu bestätigen. Neben der Kontrolle durch das Hauptamt ist das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Leipzig zur Prüfung beim Zuwendungsempfänger berechtigt. 9 Mitteilungspflichten Der Zuwendungsempfänger ist verpflichtet, dem Hauptamt unverzüglich Sachverhalte anzuzeigen, wenn • er nach Vorlage des Haushalts- oder Wirtschaftsplanes bzw. Finanzierungsplanes weitere Zuwendungen für denselben Zweck bei anderen Stellen beantragt oder von ihnen erhält, • sich eine Ermäßigung der Gesamtausgaben von mehr als 20% oder eine Änderung der Finanzierung ergibt, • der Verwendungszweck oder sonstige für die Bewilligung der Zuwendung maßgebliche Umstände sich ändern oder wegfallen, • sich herausstellt, dass der Zuwendungszweck nicht oder mit der bewilligten Zuwendung nicht zu erreichen ist, • Gegenstände nicht mehr entsprechend dem Zuwendungszweck genutzt bzw. nicht mehr benötigt werden, • es bei der Durchführung der Maßnahme terminlich Verschiebungen gibt, • er seine Organisationsstruktur ändert, • ein Insolvenzverfahren von bzw. gegen ihn beantragt oder eröffnet wird. 4 10 Rückforderung und Verzinsung Das Hauptamt der Stadt Leipzig kann einen Zuwendungsbescheid mit Wirkung auch für die Vergangenheit ganz oder teilweise zurücknehmen oder widerrufen und die Zuwendung, auch wenn sie bereits verwendet worden ist, zurückfordern. Die zu erstattende Leistung wird durch schriftlichen Bescheid festgesetzt. Dies gilt insbesondere, wenn • eine nachträgliche Ermäßigung der Ausgaben oder Änderung der Finanzierung eingetreten ist (auflösende Bedingung), • der Zuwendungsempfänger den Zuwendungsbescheid durch Angaben erwirkt hat, die in wesentlicher Beziehung unrichtig oder unvollständig waren, • die Zuwendung oder aus der Zuwendung beschaffte Gegenstände nicht oder nicht mehr für den vorgegebenen Zweck oder unwirtschaftlich verwendet wird • der Zuwendungsempfänger seiner Mitteilungspflicht gegenüber dem Hauptamt nicht rechtzeitig und vollständig nachkommt, • der Verwendungsnachweis nicht wie vorgeschrieben geführt oder nicht rechtzeitig vorgelegt wird, • die Zweckbindungsfrist nicht eingehalten wird. Der Erstattungsanspruch ist mit seiner Entstehung fällig. Er ist gemäß § 49 VwVfG mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB für das Jahr zu verzinsen. 11 Veröffentlichung im Zuwendungsbericht Durch das Hauptamt bewilligte Zuwendungen werden jährlich im Zuwendungsbericht erfasst und veröffentlicht. Die Veröffentlichung beinhaltet a) den Empfänger der Förderung, b) die Art der Zuwendung, c) die vom Empfänger beantragten Mittel, d) die dem Empfänger bewilligten Mittel, e) die vom Empfänger abgerufenen Mittel, f) die Verwendung der abgerufenen Mittel. 12 In-Kraft-Treten Die Richtlinie tritt mit Beschlussfassung der Ratsversammlung in Kraft. Gleichzeitig tritt die "Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig für die Förderung stadtteilbezogener Bürgervereine" Beschluss des Stadtrates Nr. RB III-1414/03 vom 17.9.2003 außer Kraft. Die Fachförderrichtlinie wird auf der Homepage der Stadt Leipzig unter www.leipzig.de im Internet veröffentlicht. Anlage I: Antrag auf Bewilligung einer Zuwendung Anlage I.1: Wirtschaftsplan zum Antrag Anlage I.2: Finanzierungsplan zum Antrag Anlage II: Rechtsbehelfsverzicht Anlage III: Verwendungsnachweis Anlage III.1: zahlenmäßiger Nachweis bei institutioneller Förderung Anlage III.2: zahlenmäßiger Nachweis bei Projektförderung 5 Anlage I ▼ Bitte senden an: Stadt Leipzig Hauptamt Sachgebiet Haushalt 04092 Leipzig Eingangsvermerk ► Hinweis: Bei Rückfragen erhalten Sie Auskunft unter Telefon 123-2235 oder per E-Mail unter hauptamt@leipzig.de Antrag auf Gewährung einer städtischen Zuwendung Bitte fügen Sie dem Antrag bei institutioneller Förderung Anlage I.1 und bei Projektförderung Anlage I.2 hinzu. Institutionelle Förderung Projektförderung 1 Antragsteller Name des Vereins Ansprechpartner/-in Anschrift (Straße, Haus-Nr., PLZ, Ort) E-Mail-Adresse Bankverbindung IBAN Telefon BIC Kreditinstitut 2 Maßnahme/ Projekt Bezeichnung/ Arbeitstitel Inhaltliche Konzeption/ Projektbeschreibung (bitte als gesonderte Anlage beifügen) - Inhaltliche Kurzdarstellung (Ziele und Dringlichkeit, Durchführungsort, Zielgruppen, Kooperationen, Teilnehmerzahlen, etc.) - erzielbarer Nutzen und Zeitplan für die Durchführung - Begründung des städtischen Interesses - Begründung der Notwendigkeit der Förderung und zur Finanzierung (u.a. Eigenmittel, Förderhöhe, alternative Förderungs- und Finanzierungsmöglichkeiten) Seite 1/3 3 Beantragte Zuwendung Höhe der Zuwendung in Euro Durchführungszeitraum, bitte von – bis eintragen 4 Gesamtkosten lt. Wirtschaftsplan/ Finanzierungsplan Betrag in Euro 5 Anlagen ▼ Bitte ergänzen Sie Ihren Antrag mit folgenden Unterlagen und kreuzen Sie Zutreffendes an: Satzung liegt bereits vor und wurde nicht verändert Aktuelle Eintragung Vereinsregister liegt bereits vor und wurde nicht verändert Nachweis Gemeinnützigkeit Selbstdarstellung Inhaltliche Konzeption/ Projektbeschreibung (entspr. Punkt 2) Auflistung aller Fördermittelanträge bei der Stadt Leipzig (aller Maßnahmen/ Projekte des Antragsstellers) bei institutioneller Förderung: Angaben über Vermögen und Schulden Wirtschaftsplan (Anlage I.1) Finanzierungsplan (Anlage I.2) letzte(r) Jahresrechnung/Jahresabschluss liegt bereits vor und wurde nicht verändert 6 Vorzeitiger Maßnahmebeginn im Rahmen der Projektförderung Hiermit wird ein Antrag auf vorzeitigen Maßnahmebeginn gestellt. Falls zutreffend, Beginn des Projektes: (Der Antrag ist erforderlich, wenn mit der Realisierung des Vorhabens zwischen dem 01.01. des jeweiligen Förderjahres und der Zustellung des Zuwendungsbescheides begonnen werden soll. Im Falle der Genehmigung kann daraus kein Rechtsanspruch auf Projektförderung abgeleitet werden.) 7 Vorsteuerabzug Der/ Die Antragsteller/-in ist zum Vorsteuerabzug berechtigt. Dies wurde bei den Ausgaben berücksichtigt (Beträge im Wirtschafts- oder Finanzierungsplan sind in diesem Fall als NettoBeträge ohne Mehrwertsteuer auszuweisen). Der/ Die Antragsteller/-in ist nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. 8 Erklärungen Der/ Die Antragsteller/-in versichert, dass 8.1 seine/ ihre Angaben vollständig und richtig sind und durch entsprechende Unterlagen belegt werden können, Seite 2/3 8.2 die eingereichten Anlagen Bestandteil des Antrages sind, 8.3 der Wirtschafts- oder Finanzierungsplan nach den Grundsätzen der sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung aufgestellt wurden, 8.4 keine weiteren Mittel als im Wirtschafts- oder Finanzierungsplan angegeben beantragt wurden, 8.5 die Gesamtfinanzierung der Maßnahme gesichert ist, 8.6 Änderungen des Wirtschafts- oder Finanzierungsplanes der Bewilligungsbehörde umgehend mitgeteilt werden, 8.7 mit der Maßnahme noch nicht begonnen wurde, 8.8 Der/ Die Antragsteller/-in stimmt im Fall einer Förderung der Veröffentlichung der Bezeichnung des Förderprojektes, des Namens des oder der Geförderten und der Förderhöhe zu. Eine Zuwendung wird nicht ausgereicht, wenn der/ die Antragsteller/-in der Veröffentlichung der genannten Angaben nicht zustimmt. Der/ Die Antragsteller/-in erklärt sein/ ihr Einverständnis, dass die bewilligende Stelle die Verwendung der Zuwendung durch Einsicht in die Bücher, Belege und sonstige Geschäftsunterlagen sowie durch örtliche Erhebung kontrollieren oder durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Leipzig prüfen lassen kann. Leipzig, - Stempel - Rechtsverbindliche Unterschriften Seite 3/3 Wirtschaftsplan bei institutioneller Förderung Anlage I.1 Teil Auszahlungen * Angaben bitte einzeln eintragen Position Angaben in Euro 1 Personalausgaben 2 Sächlicher Verwaltungsaufwand 2.1 Miete bzw. Pacht lt. Vertrag 2.2 Betriebskosten, wenn nicht Bestandteil des Mietvertrages 2.3 Energie 2.4 Gebäudereinigung 2.5 Versicherung* 2.6 Büromaterial, Telefon- und Postgebühren 2.7 Fahrtkosten 2.8 Wartung/ Reparatur 2.9 Sonstige Sachauszahlungen* Zwischensumme (von 2) 3 Anschaffung von Ausstattungsgegenständen* Zwischensumme (von 3) 4 Inhaltliche Auszahlungen* Zwischensumme (von 4) Gesamt (1 bis 4) Teil Einzahlungen – Gesamtübersicht der Deckungsquellen ▼ Die aufgelisteten Behörden erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit, bei Bedarf bitte * ergänzen Position Angaben in Euro 1 Mitgliedsbeiträge 2 Spenden/ Sponsoren 3 Beantragte/ bewilligte öffentliche Förderung von Bund/ Land/ Arbeitsverwaltung* 4 Beantragte/ bewilligte andere Fördermittel der Stadt Leipzig 5 Andere Einzahlungen Gesamt Zusammenfassung Geplante Gesamtauszahlungen lt. Wirtschaftsplan Wenn der Antragsteller für diese Vorhaben zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, sind diese Kosten ohne Umsatzsteuer anzugeben Geplante Einzahlungen lt. Wirtschaftsplan Beantragte Zuwendung Finanzierungsplan bei Projektförderung * Angaben bitte einzeln eintragen Anlage I.2 Position Angaben in Euro Inhaltliche Auszahlungen lt. Kostenplan* Gesamt Gesamtübersicht der Deckungsquellen * Angaben bitte einzeln eintragen Position Angaben in Euro 1 Eigenmittel 2 Spenden/ Sponsoren 3 Beantragte/ bewilligte öffentliche Förderung von Bund/Land/Arbeitsverwaltung* 4 Andere Einzahlungen* Gesamt Zusammenfassung Geplante Gesamtauszahlungen lt. Finanzierungsplan Wenn der Antragsteller für diese Vorhaben zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, sind diese Kosten ohne Umsatzsteuer anzugeben Geplante Einzahlungen lt. Finanzierungsplan Beantragte Zuwendung Anlage II ▼ Bitte senden an: Stadt Leipzig Hauptamt Sachgebiet Haushalt 04092 Leipzig Eingangsvermerk Rechtsbehelfsverzicht Zuwendungsempfänger/in Zuwendungszweck bewilligte Summe Aktenzeichen des Zuwendungsbescheides Ausstellungsdatum des Zuwendungsbescheides Eingangsdatum des Zuwendungsbescheides Wir verzichten auf die Einlegung eines Rechtsbehelfs gegen den Zuwendungsbescheid, um dessen Bestandskraft vorzeitig herbeizuführen und damit die Auszahlung der Mittel zu beschleunigen. Leipzig, Rechtsverbindliche Unterschriften Anlage III ▼ Bitte senden an: Stadt Leipzig Hauptamt Sachgebiet Haushalt 04092 Leipzig Eingangsvermerk ► Hinweis: Bei Rückfragen erhalten Sie Auskunft unter Telefon 123-2235 oder per E-Mail unter hauptamt@leipzig.de Verwendungsnachweis Bitte fügen Sie dem Verwendungsnachweis bei institutioneller Förderung Anlage III.1 und bei Projektförderung Anlage III.2 hinzu. Institutionelle Förderung Projektförderung 1 Zuwendungsempfänger Name/ Bezeichnung der Zuwendungsempfängerin/ des Zuwendungsempfängers 2 Maßnahme/ Projekt Projektbezeichnung/ Zuwendungszweck 3 Angaben zur Zuwendung Zuwendungsbescheid vom Aktenzeichen/ Bewilligungs-Nr. Bewilligungsbetrag in Euro Auszahlungsbetrag in Euro Anteilsfinanzierung Fehlbedarfsfinanzierung Festbetragsfinanzierung 4 Einfacher Verwendungsnachweis Wurde ein einfacher Verwendungsnachweis zugelassen? ja nein 5 Vorsteuerabzug Ist der Zuwendungsempfänger für das Vorhaben zum Vorsteuerabzug nach § 15 UStG berechtigt? Ja, der zahlenmäßige Nachweis ist in Netto-Beträgen ausgewiesen. nein 6 Anlagen Sachbericht (bitte gesondert anhängen) Zahlenmäßiger Nachweis (auf Anlage III.1 bzw. Anlage III.2 auszufüllen) Originalbelege und Zahlungsnachweise 7 Bestätigungen Es wird bestätigt, dass die Allgemeinen Nebenstimmungen (ANBest) des Zuwendungsbescheides beachtet wurden, die Ausgaben notwendig waren, wirtschaftlich und sparsam verfahren worden ist und die Angaben im Verwendungsnachweis mit den Büchern und Belegen übereinstimmen, für die durchgeführte Maßnahme kein Vorsteuerabzug erfolgte. die Vorprüfung des Verwendungsnachweises durch nachstehende satzungsgemäß bestellte Kassenprüfer erfolgte __________________________ ___________________________ Name Name Leipzig, _____________________________ - Stempel - Rechtsverbindliche Unterschriften Prüfungsvermerk der Kassenprüfer Die Prüfung führte zu keinen Beanstandungen. Die Angaben im zahlenmäßigen Nachweis (Anlage III.1 bzw. Anlage III.2) stimmen mit der Buchführung des Vereins überein. folgenden Beanstandungen Datum/Unterschrift Kassenprüfer Datum/Unterschrift Kassenprüfer Zahlenmäßiger Nachweis bei institutioneller Förderung Anlage III.1 Gesamtdarstellung ► Bitte alle Angaben in Euro eintragen lt. Abrechnung Geldbestand aus dem Vorjahr (Bank- und Barkassenbestand zum 1.1. des Bewilligungszeitraumes) + Einzahlungen = Summe verfügbare Mittel ./. Auszahlungen = Geldbestand (Übertrag in Folgejahr) (Bank- und Barkassenbestand zum 31.12. des Bewilligungszeitraumes) Einzahlungen * Angaben bitte einzeln eintragen Position lt. Wirtschaftsplan 1 Mitgliedsbeiträge 2 Spenden/ Sponsoren 3 Bewilligte öffentliche Förderung von Bund/ Land/ Arbeitsverwaltung* 4 Bewilligte Fördermittel der Stadt Leipzig * 5 Andere Einzahlungen* Gesamt lt. Abrechnung Auszahlungen * Angaben bitte einzeln eintragen Position lt. Wirtschaftsplan 1 Personalausgaben 2 Sachlicher Verwaltungsaufwand 2.1 Miete bzw. Pacht lt. Vertrag 2.2 Betriebskosten, wenn nicht Bestandteil des Mietvertrages 2.3 Energie 2.4 Gebäudereinigung 2.5 Versicherung* 2.6 Büromaterial, Telefon- und Postgebühren 2.7 Fahrtkosten 2.8 Wartung/ Reparatur 2.9 Sonstige Sachauszahlungen* Zwischensumme (von 2) 3 Anschaffung von Ausstattungsgegenständen* Zwischensumme (von 3) 4 Inhaltliche Auszahlungen* Zwischensumme (von 4) Gesamt (1-4) lt. Abrechnung Zahlenmäßiger Nachweis bei Projektförderung Anlage III.2 * Angaben bitte einzeln eintragen Position Einzahlungen lt. Finanzierungsplan (in Euro) 1 Eigenmittel 2 Spenden/ Sponsoren 3 Bewilligte öffentliche Förderung von Bund/ Land/ Arbeitsverwaltung* 4 Andere Einzahlungen* 5 Zuwendung des Hauptamtes Einzahlungen gesamt Auszahlungen Inhaltliche Auszahlungen lt. Kostenplan* Auszahlungen gesamt lt. Abrechnung (in Euro)