Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1247422.pdf
Größe
186 kB
Erstellt
30.01.17, 12:00
Aktualisiert
02.05.17, 07:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-03772
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Allgemeine Verwaltung
Ratsversammlung
21.06.2017
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Allgemeine Verwaltung
Betreff
Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig über die Vergabe von Zuwendungen an
stadtteil- und ortsteilbezogene Bürger- und Heimatvereine
Beschlussvorschlag:
1. Die Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig über die Vergabe von Zuwendungen an stadtteil- und
ortsteilbezogene Bürger- und Heimatvereine tritt mit Beschlussfassung der Ratsversammlung in
Kraft.
2. Die Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig für die Förderung stadtteilbezogener Bürgervereine RBIII-1414/03 vom 17.09.2003 - tritt gleichzeitig außer Kraft.
3. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, Änderungen an den Formularen der Fachförderrichtlinie
vorzunehmen, sofern diese dem Inhalt der Fachförderrichtlinie nicht widersprechen.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
x
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
Folgen bei Ablehnung
x
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
x
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
bis
2017 ff.
76.000
1.100.11.1.2.05.02
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
x
von
nein
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme zu
erwarten
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
x
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
x
Begründung zur Neufassung der „Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig für die Förderung
stadtteilbezogener Bürgervereine“
Am 18.05.2016 wurde in der Ratsversammlung eine neue Rahmenrichtlinie zur Vergabe von
Zuwendungen der Stadt Leipzig an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen
(Zuwendungsrichtlinie) beschlossen. Gemäß Punkt 16 sind die Fachförderrichtlinien an die
Zuwendungsrichtlinie anzupassen.
Die Neufassung der Fachförderrichtlinie für stadtteil- und ortsteilbezogene Bürgervereine orientiert
sich mit ihrer Gliederung an der Rahmenrichtlinie und wird so für die Nutzer übersichtlicher und
besser handhabbar.
Sie übernimmt die Anhebung der Wertgrenze im einfachen Verfahren zum Verwendungsnachweis
auf 15.000 €. Eine gesonderte Mittelabforderung durch die Vereine für die Auszahlung der
Zuwendung ist nicht mehr erforderlich.
Außerdem wird mit der Überarbeitung die bisher schon praktizierte Erweiterung des
Empfängerkreises von Zuwendungen festgeschrieben. Neben den Bürgervereinen, die diese
Bezeichnung schon im Namen führen, erfüllen in den eingemeindeten Ortsteilen auch
Heimatvereine u.ä. Aufgaben, die dem Fördergegenstand der Fachförderichtlinie entsprechen und
im Interesse der Stadt Leipzig liegen. Auch diese Vereine können Zuwendungsempfänger sein. Die
Richtlinie berücksichtigt das im Titel und bei den Grundlagen der Zuwendungsvergabe.
Neu geregelt wurde die Entscheidungsbefugnis. Gemäß Punkt 4.5 der Zuwendungsrichtlinie
entscheidet der Oberbürgermeister über die Gewährung von Zuwendungen. Er kann diese Befugnis
auf einzelne Fachämter übertragen. Daher legt die neue Fachförderrichtlinie jetzt die
Entscheidungsbefugnis des Hauptamtes fest. Das Einvernehmen mit dem Fachausschuss
Allgemeine Verwaltung ist herzustellen.
Abweichend zur Zuwendungsrichtlinie beinhaltet die Fachförderrichtlinie die Förderfähigkeit der
gesetzlich nicht vorgeschriebenen Versicherungen für die Vereinshaftpflicht und die
Sachversicherung für das Büro. Damit soll die bisherige Regelung beibehalten werden. Die vom
Hauptamt überwiegend institutionell geförderten Vereine haben fast alle diese beiden
Versicherungen abgeschlossen, um eintretende Schadensfälle abzudecken, was aus eigenen
Mitteln nicht möglich wäre. Hinzu kommt, dass bei einigen Vereinen die Eigenmittel nicht zur
Finanzierung der Versicherungsprämien ausreichen. Daher soll die Möglichkeit bestehen, dafür die
Zuwendung einzusetzen. Es erfolgt vor Bewilligung eine Prüfung im Einzelfall.
Bei Ausreichung der Zuwendungen sind jetzt abweichend zur vorherigen Fassung die drei
Finanzierungsarten Anteilsfinanzierung, Festbetragsfinanzierung und Fehlbedarfsfinanzierung
möglich. Das Hauptamt wird die Entscheidung zur Finanzierungsart im Rahmen der Bestimmungen
der Zuwendungsrichtlinie vornehmen.
Von der Gewährung von Zuwendungen über den Zeitraum des Doppelhaushaltes wird Abstand
genommen.
Anlagen:
Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig über die Vergabe von Zuwendungen an stadtteil- und
ortsteilbezogene Bürger- und Heimatvereine
Anlage I
Antrag auf Bewilligung einer Zuwendung
Anlage I.1 Wirtschaftsplan zum Antrag
Anlage I.2 Finanzierungsplan zum Antrag
Anlage II
Rechtsbehelfsverzicht
Anlage III Verwendungsnachweis
Anlage III.1 zahlenmäßiger Nachweis bei institutioneller Förderung
Anlage III.2 zahlenmäßiger Nachweis bei Projektförderung
Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig über die Vergabe von Zuwendungen an stadtteil- und
ortsteilbezogene Bürger- und Heimatvereine
1 Grundlagen der Zuwendungsvergabe
Diese Richtlinie gilt für die Förderung von stadtteil- und ortsteilbezogenen Bürger- und Heimatvereinen in der Stadt Leipzig durch das Hauptamt.
Den stadtteil- und ortsteilbezogenen Bürger- und Heimatvereinen unterfallen eingetragene
Vereine, welche die Interessen der Bürgerinnen und Bürger des jeweiligen gesamten
Stadt-/Ortsteils wahren und fördern. Die Vereine setzen sich dort für die Gestaltung und Förderung
des öffentlichen Lebens sowie den Erhalt und die Steigerung der Lebens- und Wohnqualität ein.
Sie nehmen sich Anliegen mit Bezug auf die Stadt-/Ortsteile an, die sowohl für die Bürgerinnen
und Bürger als auch für die Stadt Leipzig von Interesse sind.
Unabhängig von den in dieser Richtlinie getroffenen Festlegungen kann eine Förderung der
Bürger - und Heimatvereine auch durch andere Ämter der Stadt Leipzig im Rahmen ihrer Fachverantwortung erfolgen.
Wenn für dasselbe Vorhaben bzw. die gleiche Einrichtung Zuwendungsanträge bei mehreren
Fachämtern gestellt werden, sind die jeweiligen Fachämter zur Vermeidung von Doppelförderung
davon in Kenntnis zu setzen. Ergibt sich nach Antragsprüfung eine Zuständigkeitsmehrheit wird
zwischen den beteiligten Fachämtern Einvernehmen hergestellt, welches Amt den Zuwendungsbescheid erlässt und den Verwendungsnachweis prüft.
Das Hauptamt gewährt Zuwendungen freiwillig nach den Maßgaben dieser Richtlinie. Ein Rechtsanspruch des Antragstellers auf die Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.
Über die Art und die Höhe der Förderung entscheidet das Hauptamt im Rahmen der verfügbaren
Haushaltsmittel aufgrund seines pflichtgemäßen Ermessens im Einvernehmen mit dem
Fachausschuss Allgemeine Verwaltung.
2 Zuwendungszweck
Förderfähig sind Maßnahmen und Vorhaben, die im Stadt-/Ortsteil auf folgende Ziele und
Schwerpunkte gerichtet sind
• Durchführung von stadt-/ortsteilbezogenen Veranstaltungen zur Förderung der
Bürgerbeteiligung ggf. unter Mitwirkung der Verwaltung bzw. von Vertretern des Stadtrates,
des Ortschafts- oder Stadtbezirksbeirates (Bürgerforen, Informationsveranstaltungen,
Gesprächsrunden u.ä.),
• Entwicklung des stadt-/ortsteilbezogenen Bürgerengagements, z.B. durch Information der
Bürger über kommunale Entscheidungen und sonstige den Stadt-/Ortsteil betreffende
Probleme,
• Beteiligung und Mitarbeit an bzw. Begleitung von Projekten der Stadtverwaltung im Stadt-/
Ortsteil, z.B. Mitarbeit bei der Stadt-/Ortsteilgestaltung und der Entwicklung von Stadt-/
Ortsteilkonzepten sowie Erarbeitung von Stellungnahmen und Vorschlägen (z.B. zu
Bebauungsplänen, Verkehrskonzepten, Schul- und Kindergartenplanungen, Gestaltung,
Planung und Anlage von Grünflächen),
• aktive Mitarbeit bei der Vernetzung der stadt-/ortsteilorientierten Arbeit zwischen
verschiedenen Akteuren im Stadt-/Ortsteil.
• Mitwirkung an der Verbesserung des kulturellen und sozialen Lebens im Stadt-/Ortsteil,
• aktive Beteiligung an den Sitzungen der Ortschafts- oder Stadtbezirksbeiräte,
• Information der Verwaltung über Probleme im Stadt-/Ortsteil und über Verstöße gegen
bestehende Satzungen, Gesetze etc. (z.B. Baumschutzsatzung),
• Bewahrung der Stadt-/Ortsteilgeschichte durch Erarbeitung von Publikationen und
Informationsmaterial über den Stadt-/Ortsteil, Gestaltung von Ausstellungen,
• Herausgabe von oder Mitarbeit an Stadt-/Ortsteilzeitungen,
• Heimatpflege,
• Naturschutz.
1
3 Zuwendungsvoraussetzungen
Zuwendungen müssen zweckgebunden sein und können nur gewährt werden, wenn
• der Verein seinen Sitz im zu vertretenden Stadt-/Ortsteil der Stadt Leipzig hat,
• an der Erfüllung der Maßnahme ein Interesse der Stadt Leipzig besteht oder
gemeinnützige Ziele verfolgt werden und das Vorhaben ohne die Zuwendung nicht oder
nicht im notwendigen Umfang durchgeführt werden kann,
• die Aufwendungen des Vorhabens angemessen sind und den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entsprechen,
• die Gesamtfinanzierung gesichert und nachgewiesen ist,
• die ordnungsgemäße Geschäftsführung des Zuwendungsempfängers außer Zweifel steht
und der Nachweis über die Mittelverwendung gesichert erscheint und
• eine Eigenbeteiligung in Höhe von mindestens 10% an den zuwendungsfähigen
Aufwendungen erfolgt.
4 Zuwendungs- und Finanzierungsarten, zuwendungsfähige Aufwendungen
4.1 Zuwendungsarten
Die Zuwendungen werden in Form der
• institutionellen Förderung oder
• Projektförderung
gewährt.
Bürger- und Heimatvereine, die ganzjährig ein Angebot im Sinne des Punktes 2 dieser Richtlinie
vollständig oder teilweise vorhalten, können auf dem Weg der institutionellen Förderung Zuwendungen zur Deckung ihrer notwendigen Ausgaben beantragen. Vorrangiges Ziel der Förderung ist
die Sicherung der Büro- und Geschäftsausgaben.
Eine Projektförderung kann bei einzelnen sachlich und zeitlich abgegrenzten und noch nicht
begonnenen Vorhaben beantragt werden. Mit dem Zuwendungsantrag kann ein Antrag auf
vorzeitigen Maßnahmebeginn gestellt werden.
4.2 Finanzierungsarten
Zuwendungen können ausschließlich als Teilfinanzierung in nachstehenden Finanzierungsarten
ausgereicht werden
• Anteilsfinanzierung
• Festbetragsfinanzierung
• Fehlbedarfsfinanzierung.
4.3 zuwendungsfähige Aufwendungen
Zu den zuwendungsfähigen Aufwendungen gehören Sachkosten, die während des Bewilligungszeitraums zur Erreichung des Zuwendungszwecks unmittelbar erforderlich, geschäftsüblich und
unter Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit angemessen sind.
Erzielte zweckgebundene Einnahmen, die in direktem Zusammenhang mit Aufwendungen stehen,
sind bei der Bemessung der Höhe der zuwendungsfähigen Aufwendungen zu berücksichtigen.
Die Zahlung von Auslagenersatz an Vereinsmitglieder ist nur dann zuwendungsfähig, wenn
darüber ein Beschluss der Mitgliederversammlung vorliegt.
Nicht förderfähig sind folgende Aufwendungen:
• Personalkosten,
• Aufwendungen für Baumaßnahmen,
• freiwillige Versicherungen, soweit es sich nicht um die Vereinshaftpflicht und die
Sachversicherung für das Büro handelt,
• Aufwendungen für die Herstellung und Vervielfältigung von kommerziell zu vertreibenden
Produkten,
• Maßnahmen, die sich ausschließlich an die eigenen Mitglieder richten
• Aufwendungen für Repräsentation,
2
•
•
•
zahlungsunwirksame Aufwendungen (Abschreibungen, Bildung von Rücklagen und
Rückstellungen, sonstiger kalkulatorischer Aufwand),
Leasingkosten für Fahrzeuge,
Finanzierungsaufwendungen.
5 Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt in schriftlicher Form an das Hauptamt. Der Antrag (Formular gemäß
Anlage I) ist beim Hauptamt erhältlich oder im Internet unter www.leipzig.de abrufbar.
Der Endtermin der Antragstellung für das Folgejahr ist der 30.9. des laufenden Jahres (Posteingang im Hauptamt). Später eingegangene Anträge werden als Nachanträge behandelt und
können nur berücksichtigt werden, wenn nach Zuwendungsentscheidung zu den fristgerecht
eingegangenen Anträgen noch Fördermittel vorhanden sind.
Eine Förderung bereits begonnener oder durchgeführter Projekte ist grundsätzlich nicht zulässig.
Dem Antrag sind folgende Unterlagen zum Vorhaben und zum Antragsteller beizulegen:
bei Antrag auf institutionelle Förderung
• aktueller Auszug aus Vereinsregister und Satzung
• Selbstdarstellung
• inhaltliche Konzeption
• Haushalts- oder Wirtschaftsplan (Formular gemäß Anlage I.1)
• Angaben zu vorhandenen Mitteln (z.B. Rücklagen)
• letzte(r) Jahresrechnung/Jahresabschluss
• bei anderen Bewilligungsbehörden der Stadt Leipzig und bei Dritten gestellte
Zuwendungsanträge bzw. dazu bereits ergangene Bescheide
bei Antrag auf Projektförderung
• aktueller Auszug aus Vereinsregister und Satzung
• Selbstdarstellung
• Projektbeschreibung
• Finanzierungsplan (Formular gemäß Anlage I.2)
• für das Projekt bei anderen Bewilligungsbehörden der Stadt Leipzig und bei Dritten
gestellte Zuwendungsanträge bzw. dazu bereits ergangene Bescheide
• ggf. Antrag auf vorzeitigen Maßnahmebeginn
6 Bewilligung
Ein Zuwendungsbescheid ergeht in schriftlicher Form, nachdem mit dem Fachausschuss
Allgemeine Verwaltung Einvernehmen über die Höhe der Förderung hergestellt wurde.
7 Auszahlung
Die Voraussetzung für die Auszahlung der Zuwendung ist die Bestandskraft des Zuwendungsbescheides. Die Bestandskraft kann vorzeitig herbeigeführt werden, indem der Rechtsbehelfsverzicht (Formular gemäß Anlage II) an das Hauptamt gesandt wird.
Bei einer Fördersumme bis 1.000 € wird der Betrag i.d.R. ohne Anforderung in voller Höhe zu
einem im Zuwendungsbescheid festgesetzten Zeitpunkt ausgezahlt.
Bei einer Fördersumme über 1.000 € erfolgt die Auszahlung i.d.R. in Teilbeträgen ohne
Anforderung zu im Zuwendungsbescheid festgesetzten Terminen.
8 Verwendungsnachweis
Der Zuwendungsempfänger hat die zweckentsprechende Verwendung der Zuwendung nachzuweisen. Der Verwendungsnachweis (Formular gemäß Anlage III) ist beim Hauptamt erhältlich oder
im Internet unter www.leipzig.de abrufbar.
3
Zum Verwendungsnachweis gehören:
bei institutioneller Förderung
• Sachbericht
• zahlenmäßiger Nachweis der Gesamteinzahlungen und -auszahlungen als summarische
Zusammenstellung in der Gliederung des Haushalts-oder Wirtschaftsplanes einschließlich
liquide Mittel des Vereins zu Beginn und zum Ende des Haushaltsjahres (Formular gemäß
Anlage III.1)
• Originalbelege
• letzte Jahresrechnung bzw. letzter Jahresabschluss
• Erläuterung zur Zweckbindung von vorhandenen Rücklagen
Er ist spätestens bis zum 31.03 des Folgejahres vorzulegen.
bei Projektförderung
• Sachbericht
• zahlenmäßiger Nachweis der für das Projekt angefallenen Einzahlungen und
Auszahlungen in summarischer Form in der Gliederung des Finanzierungsplanes
(Formular gemäß Anlage III.2)
• Originalbelege
Er ist spätestens 3 Monate nach Beendigung der Maßnahme vorzulegen.
Die Frist für die Abgabe des Verwendungsnachweises kann nur im begründeten Ausnahmefall auf
schriftlichen Antrag verlängert werden.
Die Nichtvorlage des Verwendungsnachweises führt zur Rückforderung der Zuwendung. Des
weiteren erfolgt keine Freigabe von Mitteln für das laufende Haushaltsjahr.
Für Zuwendungen bis einschließlich 15.000 € kann unabhängig von der Zuwendungs- und
Finanzierungsart ein einfaches Verfahren zugelassen werden. Damit wird auf die Vorlage der
Originalbelege verzichtet. Diese können jederzeit für Prüfungszwecke teilweise oder vollständig
angefordert oder durch eine örtliche Erhebung geprüft werden.
Der Verwendungsnachweis ist durch die Kassenprüfer des Zuwendungsempfängers zu
bestätigen.
Neben der Kontrolle durch das Hauptamt ist das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Leipzig zur
Prüfung beim Zuwendungsempfänger berechtigt.
9 Mitteilungspflichten
Der Zuwendungsempfänger ist verpflichtet, dem Hauptamt unverzüglich Sachverhalte anzuzeigen,
wenn
• er nach Vorlage des Haushalts- oder Wirtschaftsplanes bzw. Finanzierungsplanes weitere
Zuwendungen für denselben Zweck bei anderen Stellen beantragt oder von ihnen erhält,
• sich eine Ermäßigung der Gesamtausgaben von mehr als 20% oder eine Änderung der
Finanzierung ergibt,
• der Verwendungszweck oder sonstige für die Bewilligung der Zuwendung maßgebliche
Umstände sich ändern oder wegfallen,
• sich herausstellt, dass der Zuwendungszweck nicht oder mit der bewilligten Zuwendung
nicht zu erreichen ist,
• Gegenstände nicht mehr entsprechend dem Zuwendungszweck genutzt bzw. nicht mehr
benötigt werden,
• es bei der Durchführung der Maßnahme terminlich Verschiebungen gibt,
• er seine Organisationsstruktur ändert,
• ein Insolvenzverfahren von bzw. gegen ihn beantragt oder eröffnet wird.
4
10 Rückforderung und Verzinsung
Das Hauptamt der Stadt Leipzig kann einen Zuwendungsbescheid mit Wirkung auch für die
Vergangenheit ganz oder teilweise zurücknehmen oder widerrufen und die Zuwendung, auch
wenn sie bereits verwendet worden ist, zurückfordern. Die zu erstattende Leistung wird durch
schriftlichen Bescheid festgesetzt.
Dies gilt insbesondere, wenn
• eine nachträgliche Ermäßigung der Ausgaben oder Änderung der Finanzierung eingetreten
ist (auflösende Bedingung),
• der Zuwendungsempfänger den Zuwendungsbescheid durch Angaben erwirkt hat, die in
wesentlicher Beziehung unrichtig oder unvollständig waren,
• die Zuwendung oder aus der Zuwendung beschaffte Gegenstände nicht oder nicht mehr
für den vorgegebenen Zweck oder unwirtschaftlich verwendet wird
• der Zuwendungsempfänger seiner Mitteilungspflicht gegenüber dem Hauptamt nicht
rechtzeitig und vollständig nachkommt,
• der Verwendungsnachweis nicht wie vorgeschrieben geführt oder nicht rechtzeitig
vorgelegt wird,
• die Zweckbindungsfrist nicht eingehalten wird.
Der Erstattungsanspruch ist mit seiner Entstehung fällig. Er ist gemäß § 49 VwVfG mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB für das Jahr zu verzinsen.
11 Veröffentlichung im Zuwendungsbericht
Durch das Hauptamt bewilligte Zuwendungen werden jährlich im Zuwendungsbericht erfasst und
veröffentlicht. Die Veröffentlichung beinhaltet
a) den Empfänger der Förderung,
b) die Art der Zuwendung,
c) die vom Empfänger beantragten Mittel,
d) die dem Empfänger bewilligten Mittel,
e) die vom Empfänger abgerufenen Mittel,
f) die Verwendung der abgerufenen Mittel.
12 In-Kraft-Treten
Die Richtlinie tritt mit Beschlussfassung der Ratsversammlung in Kraft. Gleichzeitig tritt die
"Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig für die Förderung stadtteilbezogener Bürgervereine" Beschluss des Stadtrates Nr. RB III-1414/03 vom 17.9.2003 außer Kraft.
Die Fachförderrichtlinie wird auf der Homepage der Stadt Leipzig unter www.leipzig.de im Internet
veröffentlicht.
Anlage I: Antrag auf Bewilligung einer Zuwendung
Anlage I.1: Wirtschaftsplan zum Antrag
Anlage I.2: Finanzierungsplan zum Antrag
Anlage II: Rechtsbehelfsverzicht
Anlage III: Verwendungsnachweis
Anlage III.1: zahlenmäßiger Nachweis bei institutioneller Förderung
Anlage III.2: zahlenmäßiger Nachweis bei Projektförderung
5
Anlage I
▼ Bitte senden an:
Stadt Leipzig
Hauptamt
Sachgebiet Haushalt
04092 Leipzig
Eingangsvermerk
► Hinweis:
Bei Rückfragen erhalten Sie Auskunft unter
Telefon 123-2235 oder per E-Mail unter
hauptamt@leipzig.de
Antrag
auf Gewährung einer städtischen Zuwendung
Bitte fügen Sie dem Antrag bei institutioneller
Förderung Anlage I.1 und bei Projektförderung
Anlage I.2 hinzu.
Institutionelle Förderung
Projektförderung
1 Antragsteller
Name des Vereins
Ansprechpartner/-in
Anschrift (Straße, Haus-Nr., PLZ, Ort)
E-Mail-Adresse
Bankverbindung IBAN
Telefon
BIC
Kreditinstitut
2 Maßnahme/ Projekt
Bezeichnung/ Arbeitstitel
Inhaltliche Konzeption/ Projektbeschreibung (bitte als gesonderte Anlage beifügen)
- Inhaltliche Kurzdarstellung (Ziele und Dringlichkeit, Durchführungsort, Zielgruppen, Kooperationen, Teilnehmerzahlen, etc.)
- erzielbarer Nutzen und Zeitplan für die Durchführung
- Begründung des städtischen Interesses
- Begründung der Notwendigkeit der Förderung und zur Finanzierung (u.a. Eigenmittel, Förderhöhe, alternative Förderungs- und
Finanzierungsmöglichkeiten)
Seite 1/3
3 Beantragte Zuwendung
Höhe der Zuwendung in Euro
Durchführungszeitraum, bitte von – bis eintragen
4 Gesamtkosten lt. Wirtschaftsplan/ Finanzierungsplan
Betrag in Euro
5 Anlagen
▼ Bitte ergänzen Sie Ihren Antrag mit folgenden Unterlagen und kreuzen Sie Zutreffendes an:
Satzung
liegt bereits vor und wurde nicht verändert
Aktuelle Eintragung Vereinsregister
liegt bereits vor und wurde nicht verändert
Nachweis Gemeinnützigkeit
Selbstdarstellung
Inhaltliche Konzeption/ Projektbeschreibung (entspr. Punkt 2)
Auflistung aller Fördermittelanträge bei der Stadt Leipzig (aller
Maßnahmen/ Projekte des Antragsstellers)
bei institutioneller Förderung:
Angaben über Vermögen und Schulden
Wirtschaftsplan (Anlage I.1)
Finanzierungsplan (Anlage I.2)
letzte(r) Jahresrechnung/Jahresabschluss
liegt bereits vor und wurde nicht verändert
6 Vorzeitiger Maßnahmebeginn im Rahmen der Projektförderung
Hiermit wird ein Antrag auf vorzeitigen Maßnahmebeginn gestellt.
Falls zutreffend, Beginn des Projektes:
(Der Antrag ist erforderlich, wenn mit der Realisierung des Vorhabens zwischen dem 01.01. des jeweiligen Förderjahres und der
Zustellung des Zuwendungsbescheides begonnen werden soll. Im Falle der Genehmigung kann daraus kein Rechtsanspruch auf
Projektförderung abgeleitet werden.)
7 Vorsteuerabzug
Der/ Die Antragsteller/-in ist zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Dies wurde bei den Ausgaben berücksichtigt (Beträge im Wirtschafts- oder Finanzierungsplan sind in diesem Fall als NettoBeträge ohne Mehrwertsteuer auszuweisen).
Der/ Die Antragsteller/-in ist nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
8 Erklärungen
Der/ Die Antragsteller/-in versichert, dass
8.1
seine/ ihre Angaben vollständig und richtig sind und durch entsprechende Unterlagen belegt werden
können,
Seite 2/3
8.2
die eingereichten Anlagen Bestandteil des Antrages sind,
8.3
der Wirtschafts- oder Finanzierungsplan nach den Grundsätzen der sparsamen und wirtschaftlichen
Haushaltsführung aufgestellt wurden,
8.4
keine weiteren Mittel als im Wirtschafts- oder Finanzierungsplan angegeben beantragt wurden,
8.5
die Gesamtfinanzierung der Maßnahme gesichert ist,
8.6
Änderungen des Wirtschafts- oder Finanzierungsplanes der Bewilligungsbehörde umgehend mitgeteilt
werden,
8.7
mit der Maßnahme noch nicht begonnen wurde,
8.8
Der/ Die Antragsteller/-in stimmt im Fall einer Förderung der Veröffentlichung der Bezeichnung des
Förderprojektes, des Namens des oder der Geförderten und der Förderhöhe zu.
Eine Zuwendung wird nicht ausgereicht, wenn der/ die Antragsteller/-in der Veröffentlichung der
genannten Angaben nicht zustimmt.
Der/ Die Antragsteller/-in erklärt sein/ ihr Einverständnis, dass die bewilligende Stelle die Verwendung der
Zuwendung durch Einsicht in die Bücher, Belege und sonstige Geschäftsunterlagen sowie durch örtliche
Erhebung kontrollieren oder durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Leipzig prüfen lassen kann.
Leipzig,
- Stempel -
Rechtsverbindliche Unterschriften
Seite 3/3
Wirtschaftsplan bei institutioneller Förderung
Anlage I.1
Teil Auszahlungen
* Angaben bitte einzeln eintragen
Position
Angaben in Euro
1
Personalausgaben
2
Sächlicher Verwaltungsaufwand
2.1
Miete bzw. Pacht lt. Vertrag
2.2
Betriebskosten, wenn nicht Bestandteil des Mietvertrages
2.3
Energie
2.4
Gebäudereinigung
2.5
Versicherung*
2.6
Büromaterial, Telefon- und Postgebühren
2.7
Fahrtkosten
2.8
Wartung/ Reparatur
2.9
Sonstige Sachauszahlungen*
Zwischensumme (von 2)
3
Anschaffung von Ausstattungsgegenständen*
Zwischensumme (von 3)
4
Inhaltliche Auszahlungen*
Zwischensumme (von 4)
Gesamt (1 bis 4)
Teil Einzahlungen – Gesamtübersicht der Deckungsquellen
▼ Die aufgelisteten Behörden erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit, bei Bedarf bitte * ergänzen
Position
Angaben in Euro
1
Mitgliedsbeiträge
2
Spenden/ Sponsoren
3
Beantragte/ bewilligte öffentliche Förderung von Bund/ Land/
Arbeitsverwaltung*
4
Beantragte/ bewilligte andere Fördermittel der Stadt Leipzig
5
Andere Einzahlungen
Gesamt
Zusammenfassung
Geplante Gesamtauszahlungen lt. Wirtschaftsplan
Wenn der Antragsteller für diese Vorhaben zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, sind diese
Kosten ohne Umsatzsteuer anzugeben
Geplante Einzahlungen lt. Wirtschaftsplan
Beantragte Zuwendung
Finanzierungsplan bei Projektförderung
* Angaben bitte einzeln eintragen
Anlage I.2
Position
Angaben in Euro
Inhaltliche Auszahlungen lt. Kostenplan*
Gesamt
Gesamtübersicht der Deckungsquellen
* Angaben bitte einzeln eintragen
Position
Angaben in Euro
1
Eigenmittel
2
Spenden/ Sponsoren
3
Beantragte/ bewilligte öffentliche Förderung von Bund/Land/Arbeitsverwaltung*
4
Andere Einzahlungen*
Gesamt
Zusammenfassung
Geplante Gesamtauszahlungen lt. Finanzierungsplan
Wenn der Antragsteller für diese Vorhaben zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, sind diese
Kosten ohne Umsatzsteuer anzugeben
Geplante Einzahlungen lt. Finanzierungsplan
Beantragte Zuwendung
Anlage II
▼ Bitte senden an:
Stadt Leipzig
Hauptamt
Sachgebiet Haushalt
04092 Leipzig
Eingangsvermerk
Rechtsbehelfsverzicht
Zuwendungsempfänger/in
Zuwendungszweck
bewilligte Summe
Aktenzeichen des Zuwendungsbescheides
Ausstellungsdatum des Zuwendungsbescheides
Eingangsdatum des Zuwendungsbescheides
Wir verzichten auf die Einlegung eines Rechtsbehelfs gegen den Zuwendungsbescheid, um
dessen Bestandskraft vorzeitig herbeizuführen und damit die Auszahlung der Mittel zu
beschleunigen.
Leipzig,
Rechtsverbindliche Unterschriften
Anlage III
▼ Bitte senden an:
Stadt Leipzig
Hauptamt
Sachgebiet Haushalt
04092 Leipzig
Eingangsvermerk
► Hinweis:
Bei Rückfragen erhalten Sie Auskunft unter
Telefon 123-2235 oder per E-Mail unter
hauptamt@leipzig.de
Verwendungsnachweis
Bitte fügen Sie dem Verwendungsnachweis bei
institutioneller Förderung Anlage III.1 und bei
Projektförderung Anlage III.2 hinzu.
Institutionelle Förderung
Projektförderung
1 Zuwendungsempfänger
Name/ Bezeichnung der Zuwendungsempfängerin/ des Zuwendungsempfängers
2 Maßnahme/ Projekt
Projektbezeichnung/ Zuwendungszweck
3 Angaben zur Zuwendung
Zuwendungsbescheid vom
Aktenzeichen/ Bewilligungs-Nr.
Bewilligungsbetrag in Euro
Auszahlungsbetrag in Euro
Anteilsfinanzierung
Fehlbedarfsfinanzierung
Festbetragsfinanzierung
4 Einfacher Verwendungsnachweis
Wurde ein einfacher Verwendungsnachweis zugelassen?
ja
nein
5 Vorsteuerabzug
Ist der Zuwendungsempfänger für das Vorhaben zum Vorsteuerabzug nach § 15 UStG berechtigt?
Ja, der zahlenmäßige Nachweis ist in
Netto-Beträgen ausgewiesen.
nein
6 Anlagen
Sachbericht (bitte gesondert anhängen)
Zahlenmäßiger Nachweis (auf Anlage III.1 bzw. Anlage III.2 auszufüllen)
Originalbelege und Zahlungsnachweise
7 Bestätigungen
Es wird bestätigt, dass
die Allgemeinen Nebenstimmungen (ANBest) des Zuwendungsbescheides beachtet wurden,
die Ausgaben notwendig waren, wirtschaftlich und sparsam verfahren worden ist und die Angaben im
Verwendungsnachweis mit den Büchern und Belegen übereinstimmen,
für die durchgeführte Maßnahme kein Vorsteuerabzug erfolgte.
die Vorprüfung des Verwendungsnachweises durch nachstehende satzungsgemäß bestellte
Kassenprüfer erfolgte
__________________________
___________________________
Name
Name
Leipzig, _____________________________
- Stempel -
Rechtsverbindliche Unterschriften
Prüfungsvermerk der Kassenprüfer
Die Prüfung führte zu
keinen Beanstandungen. Die Angaben im zahlenmäßigen Nachweis (Anlage III.1 bzw. Anlage III.2)
stimmen mit der Buchführung des Vereins überein.
folgenden Beanstandungen
Datum/Unterschrift Kassenprüfer
Datum/Unterschrift Kassenprüfer
Zahlenmäßiger Nachweis
bei institutioneller Förderung
Anlage III.1
Gesamtdarstellung
► Bitte alle Angaben in Euro eintragen
lt. Abrechnung
Geldbestand aus dem Vorjahr
(Bank- und Barkassenbestand zum 1.1. des
Bewilligungszeitraumes)
+ Einzahlungen
= Summe verfügbare Mittel
./. Auszahlungen
= Geldbestand (Übertrag in Folgejahr)
(Bank- und Barkassenbestand zum 31.12. des
Bewilligungszeitraumes)
Einzahlungen * Angaben bitte einzeln eintragen
Position
lt. Wirtschaftsplan
1
Mitgliedsbeiträge
2
Spenden/ Sponsoren
3
Bewilligte öffentliche Förderung
von Bund/ Land/ Arbeitsverwaltung*
4
Bewilligte Fördermittel der Stadt
Leipzig *
5
Andere Einzahlungen*
Gesamt
lt. Abrechnung
Auszahlungen * Angaben bitte einzeln eintragen
Position
lt. Wirtschaftsplan
1
Personalausgaben
2
Sachlicher Verwaltungsaufwand
2.1 Miete bzw. Pacht lt. Vertrag
2.2 Betriebskosten, wenn nicht
Bestandteil des Mietvertrages
2.3 Energie
2.4 Gebäudereinigung
2.5 Versicherung*
2.6 Büromaterial, Telefon- und
Postgebühren
2.7 Fahrtkosten
2.8 Wartung/ Reparatur
2.9 Sonstige Sachauszahlungen*
Zwischensumme (von 2)
3
Anschaffung von Ausstattungsgegenständen*
Zwischensumme (von 3)
4
Inhaltliche Auszahlungen*
Zwischensumme (von 4)
Gesamt (1-4)
lt. Abrechnung
Zahlenmäßiger Nachweis
bei Projektförderung
Anlage III.2
* Angaben bitte einzeln eintragen
Position
Einzahlungen
lt. Finanzierungsplan
(in Euro)
1
Eigenmittel
2
Spenden/ Sponsoren
3
Bewilligte öffentliche Förderung
von Bund/ Land/ Arbeitsverwaltung*
4
Andere Einzahlungen*
5
Zuwendung des Hauptamtes
Einzahlungen gesamt
Auszahlungen
Inhaltliche Auszahlungen lt. Kostenplan*
Auszahlungen gesamt
lt. Abrechnung
(in Euro)