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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1269900.pdf
Größe
67 kB
Erstellt
13.04.17, 12:00
Aktualisiert
18.05.17, 06:03

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Inhalt der Datei

Anfrage Nr. VI-F-04082 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Ratsversammlung Zuständigkeit schriftliche Beantwortung Eingereicht von SPD-Fraktion Betreff Werbeanhänger und Werbekarten Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Sachverhalt: Der öffentliche Verkehrsraum wird für Werbezwecke immer öfter missbraucht, indem Anhänger rein zu Werbezwecken an Straßen abgestellt werden. Auf den Seitenflächen dieser Anhänger prangt großflächig Werbung. Damit wird der rare Parkraum in der Stadt weiter reduziert. Auch das großflächige Verteilen von Werbekarten an Autos und Fahrrädern, gerade in der Innenstadt, nimmt immer mehr zu. Dazu haben wir folgende Fragen: 1. Aufstellen von Fahrzeugen und Anhängern zum Zweck der Werbung: a. In wie vielen Fällen hat das Ordnungsamt das Aufstellen von Fahrzeugen und Anhängern zum Zweck der Werbung in 2015 und 2016 genehmigt (bitte wenn möglich angeben nach Ortsteil)? b. In wie vielen Fällen stellte das Ordnungsamt bei Kontrollen oder durch Hinweise fest, dass Fahrzeuge und Anhänger zum Zweck der Werbung abgestellt wurden, welche keine Genehmigung hatten (bitte angeben für 2015 und 2016)? Welche Ordnungsstrafen werden in diesen Fällen verhängt? c. Aus welchen Gründen wird das Aufstellen von Fahrzeugen und Anhängern zum Zweck der Werbung vom Ordnungsamt nicht genehmigt? d. Welche Regelungen gibt es für das Aufstellen von Werbefahrrädern? 2. Verteilen von Werbekarten an Autos und Fahrräder a. Wie ist das Verteilen von Werbekarten an Autos und Fahrrädern rechtlich geregelt? Seite 1/3 b. Können die Besitzer der Autos/der Fahrräder es den Werbern verbieten, an ihren Fahrzeugen Werbung anzubringen, ähnlich wie dies bei Briefkästen der Fall ist? c. Müssen die Werber für das Verteilen des Werbematerials einen Antrag auf Sondernutzungserlaubnis bei der Stadt stellen? Anlagen: Seite 2/3