Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1256825.pdf
Größe
103 kB
Erstellt
02.03.17, 12:00
Aktualisiert
24.04.17, 10:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-03904
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Verwaltungsausschuss
Ratsversammlung
17.05.2017
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Allgemeine Verwaltung
Betreff
Beförderung des Leiters der Branddirektion
Beschlussvorschlag:
Herr Peter Heitmann wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt zum Leitenden Branddirektor (A 16
SächsBesG) befördert.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
Sachverhalt:
siehe Anlage
Begründung
Mit Beschluss der Ratsversammlung am 18. Mai 2016 wurden Herrn Branddirektor Peter Heitmann
mit Wirkung vom 1. Juni 2016 die Aufgaben als Leiter der Branddirektion übertragen. Dieser
Dienstposten ist im Stellenverteilungsplan mit der Besoldungsgruppe B 2 Sächsisches
Besoldungsgesetz (SächsBesG) ausgewiesen.
Nach § 27 Abs. 3 Sächsisches Beamtengesetz setzt eine Beförderung die Feststellung der
Eignung für das höhere Amt nach einer Erprobungszeit von mindestens sechs Monaten Dauer
voraus.
Die Eignung für den höherwertigen Dienstposten wurde nach der sechsmonatigen Erprobungszeit
im Ergebnis der dienstlichen Beurteilung vom 20. Dezember 2016 für Herrn Heitmann festgestellt.
Daher wird vorgeschlagen, Herrn Heitmann zum nächstmöglichen Zeitpunkt unter Beachtung der
haushaltsrechtlichen Möglichkeiten zum Leitenden Branddirektor (A 16 SächsBesG) zu befördern.
Die Beförderung erfolgt nach der Genehmigung des Doppelhaushaltes 2017/2018 mit
rückwirkender Einweisung in die Planstelle von drei Monaten.