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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1256825.pdf
Größe
103 kB
Erstellt
02.03.17, 12:00
Aktualisiert
24.04.17, 10:40

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-03904 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Verwaltungsausschuss Ratsversammlung 17.05.2017 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Allgemeine Verwaltung Betreff Beförderung des Leiters der Branddirektion Beschlussvorschlag: Herr Peter Heitmann wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt zum Leitenden Branddirektor (A 16 SächsBesG) befördert. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: nicht relevant Sachverhalt: siehe Anlage Begründung Mit Beschluss der Ratsversammlung am 18. Mai 2016 wurden Herrn Branddirektor Peter Heitmann mit Wirkung vom 1. Juni 2016 die Aufgaben als Leiter der Branddirektion übertragen. Dieser Dienstposten ist im Stellenverteilungsplan mit der Besoldungsgruppe B 2 Sächsisches Besoldungsgesetz (SächsBesG) ausgewiesen. Nach § 27 Abs. 3 Sächsisches Beamtengesetz setzt eine Beförderung die Feststellung der Eignung für das höhere Amt nach einer Erprobungszeit von mindestens sechs Monaten Dauer voraus. Die Eignung für den höherwertigen Dienstposten wurde nach der sechsmonatigen Erprobungszeit im Ergebnis der dienstlichen Beurteilung vom 20. Dezember 2016 für Herrn Heitmann festgestellt. Daher wird vorgeschlagen, Herrn Heitmann zum nächstmöglichen Zeitpunkt unter Beachtung der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten zum Leitenden Branddirektor (A 16 SächsBesG) zu befördern. Die Beförderung erfolgt nach der Genehmigung des Doppelhaushaltes 2017/2018 mit rückwirkender Einweisung in die Planstelle von drei Monaten.