Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1262853.pdf
Größe
8,0 MB
Erstellt
23.03.17, 12:00
Aktualisiert
19.04.17, 13:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-03987
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Finanzen
FA Stadtentwicklung und Bau
FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
SBB Südwest
Ratsversammlung
17.05.2017
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff
Änderung zum Baubeschluss Nr. DS-00553/14 vom 25.02.2015 'Oberschule
Ratzelstraße Komplexsanierung' aufgrund von Mehrkosten im Zusammenhang mit
der Bestätigung einer überplanmäßigen Auszahlung nach §78 SächsGemO in
Anlehnung an § 79 (1) SächsGemO u n
d einer außerplanmäßigen
Verpflichtungsermächtigung nach §81(5) SächsGemO
Beschlussvorschlag:
1. Die Änderung zum Baubeschluss DS-00553/14 vom 25.02.2015 wird bestätigt.
2. Die Gesamtkosten der Baumaßnahme betragen 13.615.000 €. Der Mehrbedarf beträgt somit
2.500.000 €, der aus Mehreinzahlungen in 2016 von i.H.v. 300.000 € und städtischen Eigenmitteln i.
H. v. 2.200.000 € gedeckt wird. Mit den verwaltungsinternen Änderungen zum Haushaltsplanentwurf
2017/18 (DS-04361, Anlage 5) sind haushaltsneutral bereits zusätzliche Eigenmittel zugunsten
dieser Baumaßnahme umgewidmet worden.
3. Das noch bestehende offene Restrisiko i. H. v. 500.000 € wird zur Kenntnis genommen. Die
Deckung erfolgt zu gegebenem Zeitpunkt innerhalb des Budgets des AfJFB.
4. Die überplanmäßigen Auszahlung nach §78 SächsGemO in Anlehnung an § 79 (1) SächsGemO i.
H. v. 465.000 € für das Haushaltsjahr 2017 im PSP-Element "Sanierung Ratzelstraße (ehem.
55.Schule)" (7.0000691.700) werden bestätigt. Die Deckung erfolgt formal aus der Kostenstelle
"unterjährige Finanzierung ohne Deckung FinHH (Invest)".
5. Die außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung nach § 81(5) SächsGemO für das
Haushaltsjahr 2017 kassenwirksam in 2018 i. H. v. 1.860.350 € im PSP-Element "Sanierung
Ratzelstraße (ehem. 55.Schule)" (7.0000691.700) wird bestätigt. Die Deckung erfolgt aus dem
"Schulstandort Ihmelsstraße - OS" (7.0000698.700).
6. Durch Bauzeitverlängerung verschiebt sich die Nutzungsaufnahme der Schule um 1 Jahr auf das
Schuljahr 2018/2019. Die bisher eingestellten Folgekosten im Haushaltsjahr 2017 entfallen. Die
Veränderungen sind der Anlage Tabelle 1 zu entnehmen.
Durch Leistungserweiterungen fallen jährlich ab 2019 zusätzliche Reinigungskosten für Blendschutz
und Verdunklung in Höhe von 6000,- € an. Diese sind im Haushalt zu berücksichtigen.
7. Der veränderte Fertigstellungstermin der Sanierungsmaßnahme hat aufschiebende Wirkung auf
die geplante Mittelbereitstellung im Ergebnishaushalt für die konsumtive Ausstattung lt.
Baubeschluss DS-00553/14 (Beschlusspunkt 2). Die Änderungen zur Haushaltsplanung für die
Finanzmittelbereitstellung zur konsumtiven Ausstattung in 2017/18 ff. werden mit einer separaten
Beschlussvorlage zu einem späteren Zeitpunkt eingebracht.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Folgekosten in 2019
Folgekosten in 2020
Finanzielle Auswirkungen
x
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
x
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
bis
Einzahlungen
Auszahlungen
2017
2018
2015
2017
2016
2018
200.000 2.300.000
1.482.347..............0
7.000.691.700
2013
2016
2017
2018
7.388.786
4.365.997
1.860.350
7.000.691.700
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
von
x
nein
von
379.934
bis
1.100.21.5.1.01.26
wenn ja,
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme zu
erwarten
Ergeb. HH Erträge
ab 7/2018
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
2019/2020
Folgejahre
KG 200: 36.331 €
KG 300: 228.742 €
KG 400: 233.427 €
KG 200: 45.432 €
KG 300: 234.742 €
KG 400: 233.427 €
s. Tabelle 1
s. Tabelle 1
s. Tabelle 1
s.Tabelle 1
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung: siehe BB DS-00553/14
Beteiligung Personalrat
nein
x wenn ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
nein
ja,
Sachverhalt:
Die in dem Beschluss DS-00553/14 vom 25.02.15 bestätigte Baumaßnahme Oberschule
Ratzelstraße – Komplexsanierung wird seit März 2015 umgesetzt. Im Zuge der Baugenehmigung
und fortschreitender Bauausführung wurden zusätzliche notwendige Maßnahmen ersichtlich, welche
nicht durch das vorhandene Budget gedeckt werden können. Um den Bauablauf nicht zu
unterbrechen und die Fertigstellung des Gebäude nicht zu gefährden, ist die Bestätigung und
Freigabe dieser Mittel zwingend erforderlich.
Ziel dieser Haushaltsvorlage ist die Bezifferung und Begründung des Mehrbedarfs.
Anlagen:
Textteil
Fotodokumentation
Tabelle 1
Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/Amt für Jugend, Familie und Bildung
Haushaltsvorlage Oberschule Ratzelstraße, Reaktivierung der ehem. 55. Mittelschule - Komplexsanierung/
Anmeldung Mehrbedarf
Stand vom: 05.04.2017
HAUSHALTSVORLAGE
Änderung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss DS-00553/14 vom
25.02.15 Oberschule Ratzelstraße aufgrund von Mehrkosten im
Zusammenhang mit der Bestätigung einer überplanmäßigen
Auszahlung nach § 78 SächsGemO in Anlehnung an § 79 (1)
SächsGemO und einer außerplanmäßigen
Verpflichtungsermächtigung nach §81(5) SächsGemO
Bauvorhaben:
Oberschule Ratzelstraße,
Reaktivierung der ehem. 55. Mittelschule
Komplexsanierung
Ratzelstraße 26
04207 Leipzig
Bauherrenamt:
Stadt Leipzig
Dezernat V Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Amt für Jugend, Familie und Bildung
Naumburger Straße 26, 04299 Leipzig
Baufachamt:
Stadt Leipzig
Dezernat VI – Stadtentwicklung und Bau
Amt für Gebäudemanagement
Prager Str. 126, 04317 Leipzig
Stand:
05.04.2017
Stadt Leipzig
65/031/0613/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031
1
Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/Amt für Jugend, Familie und Bildung
Haushaltsvorlage Oberschule Ratzelstraße, Reaktivierung der ehem. 55. Mittelschule - Komplexsanierung/
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Inhaltsverzeichnis
Kurzerläuterung
3
1 Grundlagen
3
2 Begründung der Zusatzkosten
3
2.1 Ist-Zustand der Umsetzung
3
2.2 Problemstellung
3
2.3 Beschreibung der Zusatzkosten
4
2.4 Zusammenfassung Mehrkosten
8
2.5 Kosteneinsparungen
8
3 Investitionskosten
10
4 Finanzierung
10
4.1 Finanzierungsplan
10
4.2 Einordnung in den mittelfristigen Haushaltsplan (Euro brutto)
11
4.3 Deckung des Mehrbedarfs
11
5 Fristenplan
11
6 Folgen bei Nichtbeschlussfassung
12
Anlagen:
Anlage
Anlage
Fotodokumentation
Tabelle 1-Folgekosten
Stadt Leipzig
65/031/0613/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031
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Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/Amt für Jugend, Familie und Bildung
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Stand vom: 05.04.2017
Kurzerläuterung
Die in dem Beschluss DS-00553/14 vom 25.02.15 bestätigte Baumaßnahme Oberschule Ratzelstraße –
Komplexsanierung wird seit März 2015 umgesetzt. Im Zuge der Baugenehmigung und fortschreitender Bauausführung wurden zusätzliche notwendige Maßnahmen ersichtlich, welche nicht durch das vorhandene
Budget gedeckt werden können. Um den Bauablauf nicht zu unterbrechen und die Fertigstellung des Gebäude nicht zu gefährden, ist die Bestätigung und Freigabe dieser Mittel zwingend erforderlich.
Ziel dieser Haushaltsvorlage ist die Bezifferung und Begründung des Mehrbedarfs.
1
Grundlagen
Grundlage dieser Vorlage bilden folgende Beschlüsse:
•
•
•
Baubeschluss DS-00553/14 vom 25.02.2015
Baugenehmigung 63-2015-003537-SB-63.22-CFU vom 10.08.2015
Fördermittelantrag vom 22.08.2013, zuletzt aktualisiert am 29.08.2014, Kostenberechnung vom
22.08.2014 hierzu Fördermittelbescheid vom 21.07.2015
2
Begründung der Zusatzkosten
2.1
Ist-Zustand der Umsetzung
Die Baugenehmigung liegt seit 10.08.2015 vor. Mit der Ausführungsplanung wurde im März 2015 begonnen.
Die Ausschreibungen der ersten Lose begannen im August 2015. Im November 2015 wurde mit den vorgezogenen Maßnahmen wie Baufeldfreimachung, Baumfällung und Entrümpelung/ nichtkonstruktiver Abbruch begonnen.
Anfang Juni 2016 wurde mit den Rohbau- und Gerüstarbeiten begonnen, Mitte Juni mit den Dachdeckerarbeiten. Seit November laufen die Putz- und Malerarbeiten, sowie die Grobinstallation der Elektro- und
Sanitärgewerke. Trockenbau- und Estricharbeiten wurden Anfang Februar 2017 gestartet. Im Außenbereich läuft die Fassadensanierung, einhergehend mit dem Fensteraustausch.
Aktuell sind 27 von 52 Losen vergeben und 11 Lose im Verfahren.
Aufgrund von Verzug, unberechtigt eingestellter Leistungserbringung und diversen Mängeln wurde der
Rohbaufirma in der 11.KW für das Los Rohbau eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen. Es ist
beabsichtigt, die Ersatzvornahme durch eine Direktvergabe möglichst zeitnah zu beauftragen und den
daraus resultierenden Bauverzug möglichst gering zu halten. Es besteht ein Risiko in Bezug auf Folgen
für Kosten und Termine.
Geplanter Fertigstellungstermin ist, unter Berücksichtigung der Beauftragung der Ersatzvornahme in Direktvergabe, im Juni 2018.
2.2
Problemstellung
Im Frühjahr 2016 fand im Ergebnis der planerischen Umsetzung der Brandschutzauflagen Baugenehmigung und notwendige Änderungen in der Planung eine erste Kostenfortschreibung statt. Diese schloss im
Juni 2016 inkl. Risikobewertung mit Mehrkosten zum Baubeschluss in Höhe von 1,86 Mio Euro ab. Die
voraussichtlichen Zusatzkosten wurden dem AfJFB mitgeteilt. Um eine nachhaltige Mehrkostenvorlage sicher zu stellen wurde festgelegt, die Ausschreibungsergebnisse der nächsten Lose wie Estrich, Trockenbau und die Haustechnikgewerke über einen Zeitraum von ca. 3 Monaten bis in den Herbst noch abzuwarten und dann eine nochmalige intensive Risikobewertung mit allen Planern und den bekannten Baufirmen durchzuführen.
Ungünstige Ausschreibungsergebnisse und unerwartete Bauzustände führten jedoch erneut zu einer weiteren Zunahme der Mehrkosten. Ende 2016 erfolgte daher eine konkretisierte Kostenfortschreibung inkl.
Stadt Leipzig
65/031/0613/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031
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detaillierter Risikobewertung auf der Grundlage vorliegender Erfahrungen in der Bauausführung mit dem
Ergebnis der aufgeführten Mehrkosten in Höhe von 3 Mio Euro. Das Gesamtbudget des Bauvorhabens
wird damit insgesamt um ca. 26 % überschritten.
Aus diesem Grund muss der Baubeschluss angepasst werden. Die Begründung für die Überschreitung
des Budgets sind unter Punkt 2.3 ausführlich erläutert.
Wie bereits unter Punkt 2.1 erwähnt, wurde der ausführenden Firma für das Rohbaulos gekündigt. Zurzeit
läuft die technische Leistungsfeststellung, um den genauen Leistungsumfang zur Ausschreibung für die
Ersatzvornahme festzulegen. Zur Vermeidung eines längeren Baustopps und damit verbundener weiterer
wirtschaftlicher Schäden, ist beabsichtigt, die Restleistungen in einer Direktvergabe zu vergeben und damit möglichst schnell eine neue Ausführungsfirma binden zu können. Durch die Abweichung von der eigentlich vorgeschriebenen erneuten EU-weiten Ausschreibung können sich Fördermittelverluste und eine
Rüge durch den Rechnungshof ergeben.
Aufgrund der derzeit gesättigten Marktlage besteht des weiteren die Problematik, eine Folgefirma für das
Rohbaulos zu finden und damit verbunden, ein angemessenes Angebot im wirtschaftlichen Rahmen zu
erhalten.
KG 300
1. Umsetzung Auflagen Brandschutz aus der Baugenehmigung:
Die Baugenehmigung und der Prüfbericht Brandschutz wurde am 10.08.2015 erteilt.
Mit dem Bauantrag wurde ein vorab mit dem ABD abgestimmtes und aus damaliger Sicht genehmigungsfähiges Brandschutzgutachten eingereicht. Im Zuge der tieferen Prüfung im Rahmen der Genehmigungsphase durch die Prüfbehörde, auch im Hinblick auf die unten aufgeführte spezielle Konstruktion des Gebäudes, ergab sich im Ergebnis zur Erhöhung der Sicherheit, die Forderung nach einer Tektur. Trotz bereits vorgesehener Kompensationsmaßnahmen muss u.a. vor den zwei Haupttreppenhäusern je eine Sicherheitsschleuse vorgesehen werden.
Die planerischen und baulichen Folgen zur Herstellung der geforderten zulassungskonformer Anschlüsse,
die Aufwendungen für den Austausch Deckenfelder, die Planung der Zwischenbauzustände und auch die
notwendigen Prüfzeiten und damit auch der Einfluss auf den Bauablauf konnte erst im Laufe der Ausführungsplanung herausgearbeitet und in den Ablaufplan eingearbeitet werden. (Siehe dazu auch Punkt KG
300/ unerwartete Bauzustände)
Mit nachfolgender Beschreibung soll die Problematik näher dargestellt werden:
Das Gebäude besteht im Inneren aus einer Stahlkonstruktion mit ausgemauerten Wänden bzw. StahlGlas-Wänden zwischen Klassenräumen und Fluren. Aufgrund der durchlaufenden Stahlträger und Stahlstützen sind übliche raumbezogene Brandschutzertüchtigungen z.B. mittels Verkleidung von Brandschutzplatten nicht pauschal anwendbar. Die bauliche Umsetzung der Auflagen aus der Baugenehmigung, dem
Prüfbericht zum Brandschutz und der Statik, erfordern kostenintensive Umbaumaßnahmen wie z.B. bereits oben aufgeführt, die Ausbildung eines „Schutzraum“ in F90-Qualität vor allen vier vorhandenen Treppenräumen je Etage, Kellergeschoss bis 2. Obergeschoss, inkl. neuer Gründung. Dadurch ergeben sich
zusätzliche Maßnahmen, die zum Zeitpunkt der ersten Kostenberechnung noch nicht bekannt und zur Erfüllung der Brandschutzauflagen notwendig werden.
-
Notwendige Fluren können aufgrund der Bestandssituation nicht hergestellt werden. Die F90 Qualität des geforderten „Schutzraumes“ wird nur durch die Ausbildung eines massiven Raum im
Raum und inkl. vollständigem Austausch der Bestandsdecken in neue Stahlbetondecken erreicht.
Außerdem muss die vollständige Ertüchtigung der Decke über Foyer EG/ Mitteltrakt zur Herstellung F90 Qualität von unten und oben erfolgen. Hierbei liegt die besondere Herausforderung in
der Herstellung zulassungskonformer Anschlusspunkte der angrenzenden Bauteile sowie die Absicherung der Zwischenbauzustände. In der vorherigen Planung waren bisher nur die üblichen
brandschutztechnischen Abtrennungen durch T30 Türanlagen zum Treppenhaus und den jeweils
anderen Teilnutzungseinheiten vorgesehen. Da die MFPA im Vorfeld die Bestandsdecken auf
mindestens F30 Qualität eingestuft hat und als Kompensationsmaßnahme eine vollflächige
Stadt Leipzig
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Brandmeldeanlage vorgesehen wurde, sind keine weiteren Ertüchtgungsmaßnahmen an den Geschossdecken eingeplant worden.
-
Beim Austausch schadhafter Deckenträger aus Stahl müssen auch die angrenzenden Deckenfelder, bereits durch die MFPA als F30 eingestuft, auf F90 ertüchtigt werden.
-
Als Auflage aus der Baugenehmigung muss entgegen eingereichtem Brandschutzkonzept die gesamte Kellergeschossdecke auch auf F90 ertüchtigt werden. Mit Abgabe der Kostenberechnung
im August 2014 wurden nur die Kosten zur Ertüchtigung der genutzten Bereich eingestellt.
-
Ertüchtigung der Flurwände von den Fachunterrichtsräumen von F0 auf F30, Ertüchtigung der Decken auf F90. Im Rahmen der Baugenehmigung kam die Forderung, neben dem Chemieraum,
zur Erhöhung der Sicherheit im Hinblick auf die besondere Gebäudekonstruktion, auch die anderen Fachunterrichtsräume wie Biologie und Physik als Räume mit erhöhter Brandlast einzustufen.
Auch hier die Schwierigkeit in Planung und Ausführung der Herstellung zulassungskonformer Anschlüsse.
Dadurch entstehen Mehrkosten in der KG 300 für Wände, Decken, Türen, Putzarbeiten in Höhe von
ca.:535.000,-€
2. Leistungserweiterung durch unerwartete Bauzustände:
2.1 Notwendige Estricherneuerung nach Gutachterauswertungen:
In der Entwurfsplanung wurden im Rahmen der Bestandsuntersuchungen festgestellt, dass die Geschossdecken, bestehend aus einer Mischkonstruktion aus Stahl und Holz, aus mindestens 20 verschiedenen Bodenaufbauten mit Estrichstärken von 1cm- 20cm Dicke auf die Geschosse verteilt, bestehen.
Die statische Auswertung ergab ausgereizte Lastreserven für das Deckensystem, dass bei Erhalt des Bodenaufbaus aus Gewichtsgründen eine DIN gerechte Einbringung von neuem herkömmlichen Estrich
nicht zuließ. Zu Gunsten von Planungssicherheit und aus Kostengründen wurde daher im Rahmen der
Entwurfsplanung entschieden, nur den Bodenbelag auszutauschen. Zu diesem Zeitpunkt wurde der
Estrich stichprobenartig begutachtet und es wurde mit scheinbar gutem Erfolg ein Testfeld zur Ausführung
des Bodenbelags angelegt.
Aufgrund aktueller Erfahrungen mit altem Estrich bei laufenden Bauvorhaben, wurde der Estrich im Rahmen der Ausführungsplanung näher untersucht. Neben der MFPA bescheinigten schließlich auch herangezogene Spezialisten für Ertüchtigung alter Estriche mit entsprechenden Behandlungssystemen, dass es
keine wirtschaftliche Lösung für ein sicheres und dauerhaftes Resultat gibt. In einem Variantenvergleich
konnte anschließend aufgezeigt werden, dass bei Verwendung der empfohlenen Behandlungssysteme
die Alternative mit dem vollständigen Austausch des Bodenaufbaus und die Erneuerung des Estrich die
kostengünstigere und dauerhaft bessere Lösung ist.
Die neue Planung sieht nun vor, den Estrich inklusive der vorhandenen Schlacke auszubauen und mit
Dämmung, besonders leichter Schüttung und neuem leichtem Estrich wieder aufzubauen.
Dadurch entstehen Mehrkosten in der KG 300 durch Abbruch, Entsorgung, neuer Bodenaufbau in Höhe
von
ca.: 410.000,- €
2.2 Mehraufwendungen in Gewerken wie Rohbau, Putz, Trockenbau durch Vorfinden unzureichender
Bausubstanz im Zuge der Bauausführung:
Trotz aufwendiger Bestandsuntersuchungen im Vorfeld der Bauausführung ergeben sich im laufenden
Baufortschritt immer wieder auftretende unerwartete Bauzustände, die Mehraufwendungen mit Schwerpunkt Rohbauleistungen und Putzarbeiten nach sich ziehen. So zeigt sich z.B. erst nach vollständigem
Sandstrahlen der Kellergeschossdecke ein umfassendes Bild der notwendigen Sanierungsmaßnahmen
der vorhandenen korrodierten Stahlträger oder freiliegenden Bewehrung der verlegten Hohldielen.
In vielen Teilbereichen müssen aufgrund des schlechten Zustandes zusätzliche Deckenfelder ausgetauscht werden , die Sonderlösungen (Stahl) und Mehraufwendungen in der Ausführung sowie parallel
stetige Weiterplanung aller fachlich Beteiligter erfordern.
Dadurch entstehen Mehrkosten in der KG 300 in Höhe von
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65/031/0613/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031
ca.: 299.487,- €
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Anmeldung Mehrbedarf
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2.3 Mehrkosten durch erhöhten Schadstoffbefund im Bodenaushub - Nachträge
Im Baustellenbetrieb wurde im Rahmen der Abdichtungsarbeiten anfallender Bodenaushub nachbeprobt.
Entgegen der Schadstoffuntersuchungen im Rahmen der LP 3 handelt es sich bei dem Boden vermehrt
um Z2 Abfälle an Stelle der kalkulierten Z0. Siehe auch KG 500
Dadurch entstehen Mehrkosten in der KG 300 für zusätzliche Entsorgungskosten in Höhe von
ca.: 10.000,- €
2.4 Durch Mehraufwendungen in der Ausführung einhergehende Bauzeitverlängerung:
In Folge der vielen notwendigen Zusatzleistungen verändern sich Bauabläufe, so dass eine Bauzeitverlängerung prognostiziert wird. Im Wesentlichen verlängern sich Gerüststandzeiten, die BE Vorhaltung und
Aufwendungen für Baumedien und Wachdienst.
Dadurch entstehen Mehrkosten in der KG 300 durch Bauzeitverlängerung in Höhe von ca. 91.461,- €
3. Unverhältnis hohe Ausschreibungsergebnisse:
Im letzten halben Jahr gab es auch bei größeren Auftragslosen einen signifikanten Rückgang an teilnehmenden Bietern. Die gute konjunkturelle Lage führt zu hohen Wettbewerbspreisen, es mussten einige Zuschläge erteilt werden, bei denen die Angebotssummen die veranschlagten Kosten weit übertrafen. Einige
signifikante Beispiele dafür
–
Los 18 Fassadensanierung: KB 244.505,73€ Zuschlag= 343.799,93€
–
Los 23 Innenputz: KB= 205.432,68€ Zuschlag= 490.903,16 €
–
Los 24 Trockenbau: KB= 265.594,91€ Zuschlag= 338.916,38€
– Los 29.1 Metallinnentüren: KB= 172.414,34€ Zuschlag= 354.899,65€
Dadurch entstehen anteilige Mehrkosten in der KG 300 in Höhe von
ca. 247.397,-€
Da die ursprüngliche Kostenberechnung bereits im August 2014 aufgestellt wurde, ist bei den noch ausstehenden Ausschreibungen der Baupreisindex zu berücksichtigen.
Daraus ergibt sich eine zu berücksichtigende Kostensteigerung von
ca. 78.120,- €
4. Leistungserweiterung durch geänderte Aufgabenstellung:
Im Rahmen der Entwurfsplanung wurde im Sinne der Einhaltung des engen Kostenrahmens auf verschiedene Ausstattungspakete verzichtet bzw. es wurde nur ein funktionaler Mindeststandard vorgesehen. Aufgrund der Erfahrungen aus bereits in Nutzung befindlicher Objekte zeigt sich jedoch, dass diese Herangehensweise zu Beschwerden der Nutzer führt und die Ausstattung nachträglich aufwändig nachgerüstet
werden muss.
Dabei handelt es sich im Besonderen um
–
Hochwertige Akustikmaßnahmen im zukünftigen Speisenraum/ Aula und Ganztagsbereich in den
ehemaligen Turnhallen (ca. 53.000,- Euro)
–
Verdunklungsanlagen in der Aula für zukünftigen Beamereinsatz (ca. 46.000,- Euro)
–
Blendschutz auch in allen allgemeinen Unterrichtsräumen (ca. 56.000,- Euro)– aufgrund des
Denkmalschutzes kann kein außenliegender Sonnenschutz vorgesehen werden.
–
Vollständige digitale Schließanlage im ganzen Schulgebäude (ca. 60.000,- Euro zusätzlich)
Dadurch entstehen Mehrkosten in der KG 300 in Höhe von gesamt
ca.: 215.000 €
KG 400
1. Umsetzung Auflagen Brandschutz aus Baugenehmigung:
Durch die Umsetzung der bereits erwähnten Brandschutzauflagen aus der Baugenehmigung wurden auch
Zusatzleistungen in der Haustechnik erforderlich. Es müssen zahlreiche zusätzliche Brandschotts eingeStadt Leipzig
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baut werden, die Leitungsführungen sowohl HLS als auch ELT müssen zum Teil in Brandschutzkanälen
erfolgen, die wiederum kostenintensive Spezialbefestigungen erfordern.
Es entstehen zusätzliche Mehrkosten in der KG 400 in Höhe von
ca. 18.444,-€
2. Leistungserweiterung durch unerwartete Bauzustände:
Durch Mehraufwendungen in der Ausführung einhergehende Bauzeitverlängerung:
In Folge der vielen notwendigen Zusatzleistungen verändern sich Bauabläufe, so dass eine Bauzeitverlängerung prognostiziert wird. Im Wesentlichen verlängern sich Vorhaltung von Baustrom, Bauheizung und
Bauwasser.
Dadurch entstehen Mehrkosten in der KG 400 durch Bauzeitverlängerung in Höhe von ca. 20.825,- €
3. Unverhältnis hohe Ausschreibungsergebnisse:
nicht relevant
4. Leistungserweiterung durch geänderte Aufgabenstellung:
nicht relevant
KG 500
1. Umsetzung Auflagen Brandschutz aus der Baugenehmigung:
nicht relevant
2. Leistungserweiterung durch unerwartete Bauzustände:
2.1 Erforderliche Wiederherstellung der Grundstücksmauer zur Ratzelstraße
Im Rahmen der Ausführungsplanung wurden die Maßnahmen zur Mauersanierung konkretisiert. Eine Begutachtung der Mauer nach den durchgeführten Rodungsmaßnahmen im Januar 2016 zeigte erhebliche
und umfangreiche Schäden an der Mauerrückseite, verursacht durch das Wurzelwerk der Bäume. Die
Gründung der Mauer ist beschädigt und damit die Standsicherheit langfristig gefährdet. Für eine nachhaltige Lösung wird die Grundstücksmauer vollständig erneuert.
Dadurch entstehen Mehrkosten in der KG 500 in Höhe von
ca.: 30.086,-€
2.2 Mehrkosten durch erhöhten Schadstoffbefund im Bodenaushub- Nachträge
Im Baustellenbetrieb wurden im Rahmen der Abdichtungsarbeiten anfallender Bodenaushub nachbeprobt.
Entgegen der Schadstoffuntersuchungen im Rahmen der LP 3 handelt es sich bei dem Boden vermehrt
um Z2 Abfälle an Stelle der kalkulierten Z0. Siehe auch KG 300
Dadurch entstehen Mehrkosten in der KG 500 in Höhe von
ca.: 15.000 €
2.3 Mehraufwendungen für Abdichtung und Entwässerung Eingangsbereiche
Im Zuge der Gebäudefreilegung im Außenbereich wird eine geänderte Bestandssituation für die geplanten
Zugangsbereiche entdeckt. Durch die planerische Anpassung werden zusätzliche Aufwendungen für Abdichtung und zusätzliche Entwässerungsrinnen notwendig.
Dadurch entstehen Mehrkosten in der KG 500 in Höhe von
ca.: 24.373,-€
3. Unverhältnis hohe Ausschreibungsergebnisse:
Das Ausschreibungsergebnis liegt mit knapp 10% über der fortgeschriebenen Kostenberechnung.
Dadurch entstehen Mehrkosten in der KG 500 in Höhe von
ca.: 65.242,-€
4. Leistungserweiterung durch geänderte Aufgabenstellung:
nicht relevant
Stadt Leipzig
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Stand vom: 05.04.2017
KG 700
Aufgrund der Planungsänderung Estricherneuerung und dem zusätzlichen Planungs- und Kostenaufwand
zur Umsetzung der Auflagen Brandschutz aus der Baugenehmigung ergibt sich eine Erhöhung der anrechenbaren Kosten und damit höhere Planungshonorare für die Objekt- und Tragwerksplanung in den
Leistungsphasen 5-9 für die Architekten und für die Leistungsphase 4-8 für die Tragwerksplanung.
Dadurch entstehen Mehrkosten in der KG 700 in Höhe von
ca.: 115.000,- €
Restrisiken in den KG 300-500:
Die Entwurfsplanung mit Erstellung der Kostenberechnung für die Schule wurde Ende August 2014 abgeschlossen. Ergänzend zur normalen Baupreissteigerung , besteht aufgrund der aktuellen Marktlage, den
gegenwärtigen Erfahrungen im gleichen Projekt und bei einem Großteil anderer Projekte ein erhebliches
Kostenrisiko bei den Ausschreibungsergebnissen.
Desweiteren weisen die bisherigen Erfahrungen bei der Bauausführung im Ostflügel der Schule aufgrund
unvorhergesehener Bauzustände, auf ein großes Nachtragspotential in den zwei anderen Gebäudeteilen
hin.
Zur Abfangung der finanziellen Risiken, die noch im weiteren Bauverlauf auftreten können, wird zusätzlich
zu den bereits bekannten Mehrkosten, losbezogen eine individuelle Risikoeinschätzung vorgenommen.
Es werden Risikozuschläge zwischen 2% und ca. 30%, bezogen auf die Auftragssumme, ermittelt und als
Risikofaktor in der Gesamtaufstellung der Kosten mitberücksichtigt.
Dadurch entsteht ein Risikozuschlag von in Höhe von gesamt
ca.: 833.246,-€
In der Kostenaufstellung Restrisiken sind die finanziellen Folgen aus der unter Punkt 2.1 benannten außerordentlichen Kündigung der Firma Schönherr für das Los Rohbau noch nicht berücksichtigt. Zum derzeitigen Wissensstand ist das Kostenrisiko nicht verifizierbar.
2.4
Zusammenfassung Mehrkosten
Begründung Mehrkosten
Summe
Mehrkosten aufgrund Mengenmehrungen und Leistungsanpassungen
KG 200
-8.680 €
KG 300
1.886.465 €
KG 400
39.268 €
KG 500
134.701 €
KG 700
115.000 €
Restrisiken
Summe
833.246 €
3.000.000 €
Von den detailliert dargestellten Mehrkosten sollen nur 2.500.000 € derzeit im Haushalt eingestellt
werden. 500.000 € sind als Risiko zur Kenntnis zu nehmen und bei Eintritt abzudecken.
2.5
Kosteneinsparungen
Durch den Bauherren und die Planer wurden verschiedene Maßnahmen zur Kosteneinsparung geprüft.
Die bisherige Planung ist unter Beachtung der wirtschaftlichsten Lösungen durchgeführt wurden.
Dies ist in der nachfolgenden Tabelle (Kennwertvergleiche Altbau) deutlich ablesbar.
Stadt Leipzig
65/031/0613/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031
8
Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/Amt für Jugend, Familie und Bildung
Haushaltsvorlage Oberschule Ratzelstraße, Reaktivierung der ehem. 55. Mittelschule - Komplexsanierung/
Anmeldung Mehrbedarf
Stand vom: 05.04.2017
Die aufgeführten Kosten sind Kosten des Bauwesens - Hochbau, welche die DIN 276 regelt. Der nachfolgende Kostenvergleich bezieht sich auf die aktuellen Kosten des Bauvorhabens inklusive Kostenerhöhung.
Kennwerte des Vorhabens 2016 neu:
Schulgebäude
NF
BGF
BRI
KG 300 + 400
4.145
10.089
38.990
10.564.990
m²
m²
m³
Euro
BKI – Kennwertvergleich mit einem Umbau von Schulen von 2016
(Quelle: BKI Kostenplanung 2016 Altbau, Umbauten Schule)
Mittelwert
Kennwerte des
Bemerkungen/Begründung
Vorhabens
BWK (KG 300+
1020 €/m²
< 1047
Das Bauvorhaben überschreitet den
400)/ BGF
Mittelwert um 27 €/m²
BWK (KG 300+
280 €/m³
> 271
Das Bauvorhaben unterschreitet leicht
400)/ BRI
den Kennwert.
Kennwerte des Vorhabens
Baubeschluss 2015 alt:
Schulgebäude
NF
4.145
m²
BGF
BRI
KG 300 + 400
10.089
38.990
7.806.011
m²
m³
BKI - Kennwertvergleich in €, brutto mit einem Umbau von Schulen von 2012/13
(Quelle: BKI Kostenplanung 2012/13 Altbau, Umbauten Schule)
Mittelwert*
Kennwerte des
Bemerkungen/Begründung
Vorhabens
BWK (KG 300+
820
> 774
Das Bauvorhaben unterschreitet den
400)/ BGF
Kennwert.
BWK (KG 300+
205
> 200
Das Bauvorhaben unterschreitet leicht
400)/ BRI
den Kennwert.
Die erhöhten Kosten um 273 €/ m² für den Altbau gegenüber dem ursprünglichen Baubeschluss liegen
leicht über dem Mittelwert, jedoch mit 1.047 €/m² noch weit unter dem Maximalwert von 1.470 €/m² nach
BKI Kostenplanung Altbau.
Unter Berücksichtigung der gravierenden statisch konstruktiven Eingriffe, der speziellen Bauweise und der
schlechten Altbausubstanz, liegt die Maßnahme im Vergleich zum BKI (Baukostenindex, Stand 2016, 2.
Quartal) im Bereich des mittleren Standards. Dies ist aufgrund der erhöhten Aufwendungen für die Sanierung ein realistischer Ansatz.
Stadt Leipzig
65/031/0613/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031
9
Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/Amt für Jugend, Familie und Bildung
Haushaltsvorlage Oberschule Ratzelstraße, Reaktivierung der ehem. 55. Mittelschule - Komplexsanierung/
Anmeldung Mehrbedarf
Stand vom: 05.04.2017
Vergleicht man die Maßnahme mit den BKI-Kennwerten für einen Neubau Schule, ergibt sich eine deutlich positive Bilanz.
BKI - Kennwertvergleich in €, brutto mit dem Neubau einer Allgemeinbildenden Schule
(Quelle: BKI Kostenplanung 2016 Neubau Schule)
Mittelwert*
Kennwerte des
Bemerkungen/Begründung
Vorhabens
BWK (KG 300+
1560
> 1047
Das Bauvorhaben unterschreitet deut400)/ BGF
lich den Kennwert.
BWK (KG 300+
370
> 271
Das Bauvorhaben unterschreitet deut400)/ BRI
lich den Kennwert.
Stadt Leipzig
65/031/0613/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031
10
Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/Amt für Jugend, Familie und Bildung
Haushaltsvorlage Oberschule Ratzelstraße, Reaktivierung der ehem. 55. Mittelschule - Komplexsanierung/
Anmeldung Mehrbedarf
Stand vom: 05.04.2017
3
Investitionskosten
Kostenangaben in Euro brutto, 19 % MwSt.
Kostenermittlungsstufe:
Kostenberechnung nach DIN 276 vom August 2014 und Fortschreibung KB vom 18.01.2017
Kostengruppe
Kosten gemäß
Mehrbedarf geBB vom 25.02.15 samt
100
Grundstück
Herrichten &
200
Erschließen
Bauwerk 300
Baukonstruktionen
Bauwerk 400 Technische Anlagen
500 Außenanlagen
Ausstattung &
600*)
Kunstwerke
700 Baunebenkosten
Risiko Zuschlag
für Bestand und
Ausschreibungsergebnisse
Gesamtkosten
neu
0€
0€
0€
0€
13.090 €
-8.680 €
0€
4.410 €
5.747.017 €
1.886.465 €
701.628 €
8.335.110 €
2.058.994 €
39.268 €
131.618 €
2.229.880 €
621.495 €
134.701 €
0€
756.195 €
794.338 €
0€
0€
794.338 €
2.260.000 €
115.000,00 €
0€
11.494.934 €
2.166.754 €
833.246 €
*) Abzüglich darin enthaltener konsumtiv Kosten nach Angaben AfJFB in Höhe von:
Summe gesamt neu:
2.375.000 €
14.494.934 €
379.934 €
14.115.000 €
11.115.000 €
3.000.000 €
Vorherige Planung
Mehrbedarf zu vorheriger Planung
Leistungserstattung des Amtes für Gebäudemanagement fiktiv
566.121,00 €
Von den detailliert dargestellten Mehrkosten sollen nur 2.500.000 € derzeit im Haushalt eingestellt
werden. 500.000 € sind als Risiko zur Kenntnis zu nehmen und bei Eintritt abzudecken.
Die termingerechte Umsetzung der Maßnahme ist zur Einhaltung der Schulpflicht höchst prioritär. Vor diesem Hintergrund und der Tatsache, dass es sich um eine Pflichtleistung handelt, werden zur fristgerechten Umsetzung notwendige Haushaltsmittel bereits im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung freigegeben.
4
Finanzierung
4.1
Finanzierungsplan
Förderfähigkeit der Maßnahme:
nicht förderfähig
förderfähig
Angaben in Euro brutto
Stadt Leipzig
65/031/0613/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031
11
Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/Amt für Jugend, Familie und Bildung
Haushaltsvorlage Oberschule Ratzelstraße, Reaktivierung der ehem. 55. Mittelschule - Komplexsanierung/
Anmeldung Mehrbedarf
Stand vom: 05.04.2017
Förderprogramm
Fördersatz gemäß Förderrichtlinie in %
Gesamtkosten in €
Förderfähige Kosten in €
Anteil Fördermittel in €
Antrag vom
Bescheid vom
Schulische Infrastruktur
(ohne IT)
40
11.494.934 €
10.540.850 €
3.982.347 €
29.08.14
21.07.15
14.494.000 €
Der Fördermittelgeber ist formal über die Planungsänderungen und Mehrkosten informiert. Eine detaillierte Mehrkostenanzeige ist in Arbeit
4.2
Einordnung in den mittelfristigen Haushaltsplan (Euro brutto)
Jahr
Gesamt
2013-2014
618.786 €
2015
1.891.000
2016
4.879.000
2017 *
4.365.997
2018
1.860.350
Fördermittelanteil
0
200.000
2.300.000
1.482.347
0
Anteil Stadt*
0
1.691.000
2.579.000
-1.482.347
1.860.350
VE kassenwirk1.860.350
sam
ErgHH kons. Be379.934
schaffung (nachrichtlich)
Die Jahresscheibe 2017 ist einschl. der üpl. Auszahlung gem. Beschlusspunkt 3 (465.000 €)
Gesamt
13.615.132
3.982.347
9.632.785
379.934
Der angemeldete Mehrbedarf beträgt insgesamt 2.500.000 €. Mit den verwaltungsinternen Änderungen
zum Haushaltsplanentwurf 2017/18 (DS-04361, Anlage 5) sind haushaltsneutral bereits zusätzliche Eigenmittel zugunsten dieser Baumaßnahme umgewidmet worden.
Der veränderte Fertigstellungstermin der Sanierungsmaßnahme hat aufschiebende Wirkung auf die geplante Mittelbereitstellung im Ergebnishaushalt für die konsumtive Ausstattung lt. Baubeschluss DS00553/14 (Beschlusspunkt 2). Die Änderungen zur Haushaltsplanung für die Finanzmittelbereitstellung zur
konsumtiven Ausstattung in 2017/18 ff. werden mit einer separaten Beschlussvorlage zu einem späteren
Zeitpunkt eingebracht.
In der Finanzierung sind 500.000 € Risikobewertung nicht dargestellt, da diese erst bei Auftreten des Risikos eingestellt werden sollen.
4.3
Deckung des Mehrbedarfs
Die Deckung der üpl. Auszahlung gem. §79 Sächs GemO erfolgt formal aus der Kostenstelle „unterjährige
Finanzierung ohne Deckung FinHH in Höhe von 465.000 €. Der Deckung liegt eine Sperre des PSP-E.
„Schulstandort Ihmelsstr. (7.0000698.700) Planansatz 2018 im Rahmen des Doppelhaushaltes zu Grunde.
Die Deckung von anteiligen 500.000 € wird zunächst offen gehalten und erst bei Notwendigkeit abgerufen.
Die weiteren dargestellten Mehrkosten (2.035.000 €)wurden bereits mit den Plananmeldungen der Vorjahre eingestellt.
Für das Jahr 2017 wird eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung von 1.860.350 € erforderlich.
Die Deckung erfolgt über das PSP-Element Schulstandort Ihmelsstr. (7.0000698.700).
5
Fristenplan
Aufgrund der zusätzlichen Maßnahmen zum Brandschutz, dem geplanten Austausch der Decken und damit verbundenen Mehraufwendung bei angrenzenden Bauteilen sowie den oben aufgeführten Leistungserweiterungen verlängert sich die Baumaßnahme um ca. 10 Monate. Die Kündigung der Rohbaufirma und
Stadt Leipzig
65/031/0613/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031
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Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/Amt für Jugend, Familie und Bildung
Haushaltsvorlage Oberschule Ratzelstraße, Reaktivierung der ehem. 55. Mittelschule - Komplexsanierung/
Anmeldung Mehrbedarf
Stand vom: 05.04.2017
Beauftragung der Ersatzvornahme erzeugt eine weitere Bauzeitverlängerung um ca. 3 Monate, so dass
sich der Fertigstellungstermin auf voraussichtlich Juni 2018 verschiebt. Zu beachten ist dabei die Anpassung der Personalplanung, siehe dazu auch angepasste Folgekostentabelle 1.
Beschlussfassung DB OBM
Ratsversammlung
Baubeginn
Fertigstellung
Nutzungsbeginn
6
11.04.2017
17.05.2017
02.11.2015
Juni 2018
Schuljahresbeginn 2018/19
Folgen bei Nichtbeschlussfassung
Die Auflagen aus der Baugenehmigung bzw. dem Prüfbericht zum Brandschutz sind für eine Nutzungsaufnahmen als Schule zwingend umzusetzen. Die vorgefundene marode Bausubstanz muss umfassend
und nachhaltig saniert werden, um das Gebäude einer langfristigen Nutzung zuführen zu können.
Die Nichtbestätigung der Vorlage würde dazu führen, dass das Gebäude nur bis zum Stadium einer fertiggestellten äußeren Hülle saniert werden kann, als „gesicherter Rohbau“ stehen bleibt und nicht als Oberschule genutzt werden kann. Das Objekt ist zudem als Auslagerungsobjekt für die dringend notwendige
Sanierung der 94. Schule vorgesehen, die Nichtfertigstellung würde die Blockierung dieser Sanierung
nach sich ziehen.
Neben dem Verlust an finanziellen Mitteln und an Schulkapazität bedeutet die Nichtbeschlussfassung
auch einen ideellen Verlust für den Stadtteil, da das Gebäude von hohem denkmalpflegerischem Wert ist
und einen Identifikationspunkt für den Stadtteil bildet.
Stadt Leipzig
65/031/0613/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031
13
Anlage Fotodokumentation - Komplexsanierung OS Ratzelstraße 26
Außenansicht Haupteingang
Vorliegende Dokumentation stellt beispielhaft einige Bauzustände dar, die im Rahmen der Planung
und Erstellung Kostenberechnung noch nicht ersichtlich waren und nun zu Mehrkosten und
Bauzeitverlängerung führen.
Inhalt:
1.
2.
3.
4.
Stützenfußsanierung im Kellergeschoss
Austausch Deckenfelder / Herstellung F90-Treppenhäuser
Sanierung ehemaliger Turnhallenboden, neuer Speiseraum
Sanierung Fensterstürze Südfassade
5. Weitere Bauzustände
Anlage Änderung Baubeschluss vom 20.03.2017
1
1. Stützenfußsanierung Kellergeschoss
1
2
3
4
1 Untersuchung der MFPA im Rahmen der Vorplanung: Stahlstütze wird zur Hälfte freigelegt
2 Freigelegte, sandgestrahlte, verzinkte und statisch verstärkte Stahlstütze: Stütze besteht aus 2 U-Profilen
mit einem Abstand dazwischen, Erkenntnis erst während Bauphase (führt zum Nachtrag)
3 Abgedichtete Stahlstütze (Mehraufwendung führt zum Nachtrag)
4 Abdichtung wird an die neue Abdichtung der Bodenplatte angeschlossen und Stütze anschließend
vermauert (Mehraufwendung führt zum Nachtrag)
Anlage Änderung Baubeschluss vom 20.03.2017
2
2. Austausch Deckenfelder / Herstellung F90-Treppenhäuser
1
1 Abgebrochene Deckenfelder im Treppenhausbereich
Der notwendige Austausch der Bestandsdecken aus Betonhohldielen in den Treppenhausbereichen (4
Treppenhäuser. 3-4 Geschossdecken) zur Errichtung neuer F90-Betondecken ist eine Brandschutzauflage
aus der Baugenehmigung. Daher gab es keine vorab keine Bauteilproben und keine Planung für den
Austausch (führt zu Nachträgen und Bauzeitverlängerung). Besonders planungsintensiv sind die
Anschlussdetails an bestehende Holzbalkendecken mit Stahlunterzügen, die Flurwände aus Stahl-Glas und
die Holzkonstruktion im Dachbereich. Sonderlösungen und Abstimmung mit der Materialprüfanstalt sind
erforderlich.
Anlage Änderung Baubeschluss vom 20.03.2017
3
2
2 Eingehängte Z- bzw. Hutprofile auf den Stahlträgern als Auflager für die neuen Betonhohldielen.
Bestandsauflager Träger zulassungsbedingt nicht möglich. Sonderlösungen Stahlprofile und zusätzlicher
Arbeitsaufwand führt zu Nachträgen.
3
3
Frisch betoniertes neues Deckenfeld, links Z-Profile (Sonderkonstruktion, Nachtrag)
Anlage Änderung Baubeschluss vom 20.03.2017
4
3. Sanierung ehemaliger Turnhallenboden, neuer Speiseraum
1
1 Vorgenommene Probebohrungen im Rahmen der Planung im Hinblick auf Bodenaufbau und
Schadstoffvorkommen. Der Deckenaufbau wird auf der Basis vorliegender Bestandsunterlagen und
Auswertung der Gutachten angenommen.
2
2 Bodenbelag und Estrich wurde abgebrochen. Es werden unterschiedliche Deckenaufbauten und Höhen
sichtbar. Die Lage und Höhe der Stahlträger und eingelegten Hohldielen entsprechen nicht den
Bestandsunterlagen und sind auch durch Fachleute zum Teil nicht erklärbar.
Anlage Änderung Baubeschluss vom 20.03.2017
5
3
3 Unterschiedliche Bodenaufbauten sichtbar, welche trotz der Probebohrungen in der Vorplanung nicht
erkennbar waren
Anlage Änderung Baubeschluss vom 20.03.2017
6
4. Sanierung Fensterstürze
1
1 Untersuchung der vorhandenen Fensterstürze durch die Materialprüfanstalt (MFPA) im Rahmen der
Planung.
Die Untersuchungen wurden an mehreren Fassaden durchgeführt. In der Standardeinbausituation muss pro
Fenster der äußere Stahlsturz aufgrund der starken Korrosion ersetzt werden.
1
Anlage Änderung Baubeschluss vom 20.03.2017
7
2
2 Übliche Sanierung einzelner Stürze mittels Betonfertigteilen
3
3 Beim Ausbau der Fenster an der Südfassade wird eine veränderte Sturzsituation sichtbar. Der Träger, fast
doppelt so groß wie die bisher vorgefundenen Fensterstürze, läuft als Sturz über alle 16 Fenster durch und
hat eine Gesamtlänge von 41m. Aufgrund der starken Korrosion muss der Träger ausgetauscht werden. Aus
statischen Gründen darf jeweils nur ein Abschnitt über 4 Fenster in einem Stück ausgetauscht werden. Es
wird eine geänderte Bautechnologie notwendig, die Mehraufwendungen in Planung, Arbeitszeit und Geräten
verursacht.
Anlage Änderung Baubeschluss vom 20.03.2017
8
5. Weitere Beispiele von speziellen Bauzuständen
Neuer Stahlträger in einer Stahl-Holzbalken-Decke; Öffnung in einem Teilbereich, restliche Decke bleibt
erhalten. Der neue Träger wird über eine neu hergestellte Öffnung in der Außenwand, mittels Kran, ins
Gebäude gehoben. Der neue Stahlträger wurde als Ersatz für eine vormals tragende Wand notwendig, die
zur Umsetzung der Planung abgerissen wurde. Anschlussdetail an bestehende Stahlstütze, Holzbalken der
Bestandsdecke offengelegt, rechts Anschluss der historischen Stahlschränke
Anlage Änderung Baubeschluss vom 20.03.2017
9
Entkernter Sanitärbereich im Erdgeschoss; hier sind ein Aufzug sowie die neuen WC-Anlagen vorgesehen,
die neuen Decken werden durch Ziegeleinhangdecken hergestellt
Entkernung des Sanitärbereiches im Untergeschoss und Herstellung der Unterfahrt für den Aufzug
Anlage Änderung Baubeschluss vom 20.03.2017
10