Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1254127.pdf
Größe
199 kB
Erstellt
21.02.17, 12:00
Aktualisiert
18.04.17, 13:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Informationsvorlage Nr. VI-DS-03870
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Stadtentwicklung und Bau
Ratsversammlung
17.05.2017
Information zur Kenntnis
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
Gesamtbericht der Stadt Leipzig nach Art. 7 (1) VO (EG) 1370/2007 über
gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen im ÖPNV für das Jahr 2015
Der Gesamtbericht der Stadt Leipzig nach Art. 7 (1) der Verordnung (EG) 1370/2007 über
gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen im ÖPNV für das Kalenderjahr 2015 wird zur Kenntnis
genommen und auf der Homepage der Stadt Leipzig veröffentlicht.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
Sachverhalt:
Gemäß Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über öffentliche
Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße ist durch die für den Öffentlichen
Personennahverkehr (ÖPNV) zuständige Behörde einmal jährlich ein Gesamtbericht über die in
ihren Zuständigkeitsbereich fallenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, die ausgewählten
Betreiber eines öffentlichen Dienstes sowie die diesen Betreibern zur Abgeltung gewährten
Ausgleichsleistungen und ausschließlichen Rechte zu erstellen. Der Bericht unterscheidet dabei
nach Bus- und schienengebundenem Verkehr und muss eine Kontrolle und Beurteilung der
Leistungen, der Qualität und der Finanzierung des öffentlichen Verkehrsnetzes ermöglichen, ggf.
Informationen über Art und Umfang der gewährten Ausschließlichkeit enthalten und öffentlich
zugänglich gemacht werden.
Der Gesamtbericht der Stadt Leipzig für das Jahr 2015 ist in der Anlage enthalten und wird nach
Kenntnisnahme durch den Stadtrat auf der Internetseite der Stadt Leipzig veröffentlicht.
Anlage:
Gesamtbericht der Stadt Leipzig gem. Art. 7 (1) der VO (EG) 1370/2007 für das Jahr 2015
Gesamtbericht Stadt Leipzig 2015 nach VO (EG) 1370/2007
06.03.2017
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Verkehrs- und Tiefbauamt
Gesamtbericht der Stadt Leipzig
nach Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung (EG) 1370/2007
für das Jahr 2015
Verkehrs- und Tiefbauamt
Seite 1 von 10
Gesamtbericht Stadt Leipzig 2015 nach VO (EG) 1370/2007
06.03.2017
Inhalt
A
Anlass und Ziel des Gesamtberichtes ................................................................. 3
B
Darstellung der Betrauung und der Verkehrsverträge in der Stadt Leipzig .......... 4
1. Betrauung der Leipziger Verkehrsbetriebe .......................................................... 4
2. Verkehrsverträge................................................................................................. 4
C
Beschreibung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung ..................................... 7
1. Beschreibung der Bedienungsqualität .............................................................. 7
1. 1
Buslinien ................................................................................................. 7
1. 2 Straßenbahnlinien ...................................................................................... 8
2. Beschreibung der Beförderungsqualität im Bus- und Straßenbahn- verkehr .... 8
3. Gewährte Ausgleichszahlungen gegenüber den Betreibern ............................. 9
3. 1
Betrauung der Leipziger Verkehrsbetriebe ............................................. 9
3. 2 Verkehrsverträge ........................................................................................ 9
3. 3 Ausgleichszahlungen nach ÖPNVFinAusG................................................ 9
4. Ausschließliche Rechte .................................................................................. 10
Verkehrs- und Tiefbauamt
Seite 2 von 10
Gesamtbericht Stadt Leipzig 2015 nach VO (EG) 1370/2007
A
06.03.2017
Anlass und Ziel des Gesamtberichtes
Die Stadt Leipzig ist als Aufgabenträgerin die für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zuständige Behörde und damit für die Festlegung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen auf dem Stadtgebiet verantwortlich. Für den Schienenpersonennahverkehr ist der Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig (ZVNL)
zuständig, mit welchem die Stadt Leipzig als Verbandsmitglied in regelmäßigem Austausch steht. Die für die Festlegung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen im
Rahmen der Liniengenehmigungen zuständige Behörde ist seit 2012 das Landesamt
für Straßenbau und Verkehr (LASuV).
Im Rahmen der Mitgliedschaft in der Europäischen Union (EU) sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet, die Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlamentes über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße anzuwenden. Die Verordnung ist für die Organisation und Finanzierung öffentlicher
Verkehrsdienste von großer Bedeutung.
Entsprechend des Artikels 7 Absatz 1 der VO (EG) Nr. 1370/2007 ist jede zuständige
Behörde, und damit auch die Stadt Leipzig, verpflichtet, einmal jährlich einen Gesamtbericht über die in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, die ausgewählten Betreiber eines öffentlichen Dienstes sowie
die diesen Betreibern zur Abgeltung gewährten Ausgleichsleistungen und ausschließlichen Rechte öffentlich zugänglich zu machen. Der Bericht unterscheidet dabei nach Bus- und schienengebundenem Verkehr.
Ziel des Gesamtberichtes ist es, eine entsprechende Kontrolle und Beurteilung
der Leistungen, der Qualität und der Finanzierung des öffentlichen Verkehrsnetzes zu ermöglichen und über die Art und den Umfang der gewährten Ausschließlichkeiten im Kalenderjahr 2015 zu informieren. Dafür sind im Bericht alle
seitens der zuständigen Behörde vergebenen öffentlichen Dienstleistungsaufträge
einzeln aufzuführen. Die vorgelegten Informationen müssen somit sowohl die Gesamtwerte ausweisen als auch auf jeden Auftrag einzeln bezogen sein und gleichzeitig den Schutz berechtigter Wirtschaftsinteressen der betreffenden Betreiber gewährleisten. Damit ein entsprechender Vergleich mit anderen öffentlichen Verkehrsnetzen
durch die EU vorgenommen werden kann, ist der Bericht öffentlich zugänglich zu
machen. Demgemäß wird der Gesamtbericht der Stadt Leipzig auf der Internetseite
der Stadt Leipzig veröffentlicht und darüber hinaus zuvor dem Stadtrat zur Kenntnis
gegeben.
Verkehrs- und Tiefbauamt
Seite 3 von 10
Gesamtbericht Stadt Leipzig 2015 nach VO (EG) 1370/2007
B
06.03.2017
Darstellung der Betrauung und der Verkehrsverträge in der Stadt Leipzig
1. Betrauung der Leipziger Verkehrsbetriebe
Mit der Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen im städtischen ÖPNV sind
die Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH, Georgiring 3, 04103 Leipzig, betraut.
Das Leipziger Betrauungsmodell (Ratsbeschlusses Nr. RBIV-1754/09 vom
28.10.2009 zum „Konzept zur Finanzierung des ÖPNV in der Stadt Leipzig und Betrauung der LVB“) mit seinen drei Komponenten (Finanzierungsrichtlinie; Betrauungsbeschluss; Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag, VLFV) bildet dabei die
Grundlage zur Erfüllung der Pflichten der Stadt Leipzig als Aufgabenträgerin und gibt
gleichzeitig den rechtlichen und finanziellen Rahmen für die Beauftragung des städtischen Nahverkehrsunternehmens, den LVB, vor. Die Betrauung beinhaltet sowohl
den Stadtbus- als auch den Straßenbahnverkehr.
Da die Betrauung der LVB vor Inkrafttreten der VO (EG) 1370/2007 abgeschlossen
wurde, hat die Stadt Leipzig eine Übergangsregelung im Sinne der zuvor genannten
Verordnung (siehe Art. 8, Abs. 3b) geschaffen, sodass die Übergangsvorschriften in
Anspruch genommen werden können und die Betrauung der LVB somit für ihre vorgesehene Laufzeit, jedoch maximal für 30 Jahre, gültig bleibt.
Die Betrauung ist in ihrer Laufzeit bis zum 31.12.2028 begrenzt und wurde durch die
Ratsbeschlüsse RBV-425/10 vom 16.06.2010 (Busnetzreform 2010), RBV-1842/13
vom 11.12.2013 (Übertragung der Aufgabenträgerschaft gebietsüberschreitender
Buslinien) sowie Nr. DS-00788/14 (Ergänzungsbetrauung Linie 91) ergänzt.
2. Verkehrsverträge
Erschließung Güterverkehrszentrum
Die Erschließung des Güterverkehrszentrums (GVZ) im Leipziger Nordwesten wurde
seit 2009 in einem Stundentakt durch die Regionalbuslinie 190 der Auto-Webel
GmbH über entsprechende Vereinbarungen abgedeckt. Zum Ende des Jahres 2014
lief die Vereinbarung aus, sodass ab dem Jahr 2015 eine neue Regelung notwendig
wurde. Bereits seit dem 18.08.2014 verkehrte ergänzend zur Linie 190 eine durch die
LVB eigenwirtschaftlich betriebene Linie 190E zwischen Wahren und dem GVZ Nord,
sodass ein Halbstundentakt ermöglicht wurde und damit eine erhebliche Angebotserweiterung im GVZ erreicht werden konnte.
Die Angebotserweiterung bzw. der Halbstundentakt wurde mit der Linie 91, für welche die LVB seit dem 14.12.2014 alleinige Konzessionsinhaberin ist, auch im Jahr
2015 beibehalten. Die LVB wurden hierfür mit der Erbringung von Verkehrsleistungen auf der Buslinie 91 (Leipzig Wahren – Güterverkehrszentrum – Grenze Stadt
Leipzig/Landkreis Nordsachsen) betraut (Ratsbeschluss Nr. DS-00788/14) und die
Betrauung somit um die Linie 91 ergänzt. Damit finden alle gemeinwirtschaftlichen
Verpflichtungen des bisherigen Betrauungsbeschlusses auch auf die Linie 91 Anwendung.
Verkehrs- und Tiefbauamt
Seite 4 von 10
Gesamtbericht Stadt Leipzig 2015 nach VO (EG) 1370/2007
06.03.2017
Hinsichtlich der Finanzierung ist die Linie 91 zudem in den „Vertrag zur Finanzierung
von PlusBuslinien im Gebiet des ZVNL durch Zuwendung“ zwischen dem ZVNL und
der Stadt Leipzig bzw. der „Zuschussvereinbarung zur Finanzierung von PlusBuslinien im Stadtgebiet Leipzig“ zwischen den LVB und der Stadt Leipzig integriert (siehe
nachfolgender Abschnitt).
PlusBuslinien
Die mittels eines Vertrages zwischen dem ZVNL und der Stadt Leipzig geregelte Finanzierung von regional bedeutsamen Buslinien bzw. eine entsprechende Weiterleitungsvereinbarung der Stadt mit den LVB lief zum 31.12.2014 aus. Aufgrund dessen,
dass auch über den 31.12.2014 hinaus entsprechende Mittel für regional bedeutsame Buslinien (ab 2015 PlusBuslinien) seitens des ZVNL bereitgestellt werden, galt
es, eine adäquate Folgeregelung zu finden.
Mittels des Ratsbeschlusses Nr. DS-00788/14 zur Finanzierung der PlusBuslinien 65,
91 und 131 konnten zu diesem Zweck ein entsprechender „Vertrag zur Finanzierung
von PlusBuslinien im Gebiet des ZVNL durch Zuwendung“ zwischen dem ZVNL und
der Stadt Leipzig sowie eine „Zuschussvereinbarung zur Finanzierung von PlusBuslinien im Stadtgebiet Leipzig“ zwischen der LVB und der Stadt Leipzig geschlossen
und somit eine Folgeregelung umgesetzt werden.
Auf dieser Grundlage erhält die Stadt Leipzig vom ZVNL seit dem 01.01.2015 für die
Finanzierung der PlusBuslinien 65, 91 und 131 jährliche Zuwendungen. Die Stadt
leitet die vom ZVNL erhaltenen Mittel, neben weiteren Mitteln aus dem städtischen
Haushalt, in voller Höhe an die LVB weiter.
Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgabenträgerschaft für gebietsüberschreitende Buslinien
Im Jahr 2013 sind mehrere personenbeförderungsrechtliche Liniengenehmigungen
der LVB im Busbereich ausgelaufen, deren Linienverlauf nicht ausschließlich das
Territorium der Stadt Leipzig betreffen, sondern auch in die Zuständigkeit der Landkreise Leipzig und Nordsachsen fallen (“gebietsüberschreitende Linien“). Da die
Stadt Leipzig dadurch nicht alleiniger Aufgabenträger dieser Verkehrsleistung ist,
konnte diese die LVB nicht mit der Erbringung der Leistungen auf der gesamten
Strecke, sondern nur mit dem Teil auf dem Stadtgebiet beauftragen. Um auch ab
dem Jahr 2014 die Verkehrsleistungserbringung auf der gesamten Linie sicherzustellen, bedurfte es eines koordinierten und gemeinsamen Vorgehens der benachbarten
Aufgabenträger, wobei mit der „Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgabenträgerschaft für gebietsüberschreitende Buslinien“ zwischen dem Landkreis Leipzig,
dem Landkreis Nordsachsen und der Stadt Leipzig eine Lösung erarbeitet und umgesetzt wurde. Mit der Übertragung der Aufgabenträgerschaft fallen die entsprechenden gebietsüberschreitenden Buslinien nunmehr in die Zuständigkeit der Stadt
Leipzig, die Finanzierung wird jedoch weiterhin durch die Landkreise abgedeckt. Die
Stadt Leipzig erhält für die gebietsüberschreitenden Buslinien entsprechende Mittel
von den Landkreisen Leipzig und Nordsachsen und leitet diese in voller Höhe an die
LVB weiter. Die Zweckvereinbarung ist am 01.01.2014 in Kraft getreten und war somit auch im Berichtsjahr 2015 gültig.
Verkehrs- und Tiefbauamt
Seite 5 von 10
Gesamtbericht Stadt Leipzig 2015 nach VO (EG) 1370/2007
06.03.2017
Ausgleich verbundbedingter Belastungen
Mit Einführung des Verbundtarifes im Mitteldeutschen Verkehrsverbund (MDV) im
Jahr 2001 wurde mit den Leipziger Verkehrsbetrieben der „Vertrag über den Ausgleich verbundbedingter Belastungen“ abgeschlossen. Dieser beinhaltet die Gewährung eines entsprechenden Ausgleichs von der Stadt Leipzig an die LVB für die
durch den Verbundtarif entstandenen Durchtarifierungsverluste. Der Ausgleich verbundbedingter Belastungen ist seitens des ZVNL im Rahmen eines Aktionsprogrammes für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) bzw. den ÖPNV förderfähig,
sodass die Stadt Leipzig die an die LVB auszuzahlenden Mittel in voller Höhe als
Fördermittel vom ZVNL erhält.
Verkehrs- und Tiefbauamt
Seite 6 von 10
Gesamtbericht Stadt Leipzig 2015 nach VO (EG) 1370/2007
C
06.03.2017
Beschreibung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung
Seitens der zuständigen Behörde werden entsprechende Anforderungen im Hinblick auf die Sicherstellung der im allgemeinen Interesse liegenden öffentlichen
Personenverkehrsdiensten, die der Betreiber unter Berücksichtigung seines eigenen wirtschaftlichen Interesses wahrscheinlich nicht bzw. nicht im gleichen Umfang
oder zu den gleichen Bedingungen ohne Gegenleistung übernommen hätte, festgelegt (= „gemeinwirtschaftliche Verpflichtung“). Die gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen können bspw. auf das Verkehrsangebot, die Qualität sowie weitere Vorgaben
(z. B. Tarif) bezogen sein und müssen in den entsprechenden öffentlichen Dienstleistungsaufträgen definiert werden.
Die von der Stadt Leipzig definierten gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen
sind im Betrauungsbeschluss zur Betrauung der LVB konkretisiert. Auch in der Finanzierungsrichtlinie werden die gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen definiert, da
die Stadt Leipzig im Rahmen dieser entsprechende Finanzmittel, die dazu bestimmt
sind, die Vorhaben im ÖPNV auf dem Stadtgebiet zu finanzieren, gewährt. Folgende
gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen wurden seitens der Stadt Leipzig definiert:
-
-
-
-
Vorhaltung der Infrastruktur im erforderlichen Umfang (bspw. ortsfeste Anlagen
wie Gleis- und Fahrweganlagen, Betriebshof- und Werkstattgebäude, Haltestellen
sowie damit verbundenen Sicherheits- und Navigationssysteme)
Verbundbezogene Verpflichtungen (Harmonisierungs- und Durchtarifierungsverluste, die sich aus der Anwendung des Verbundtarifs des Mitteldeutschen
Verkehrsverbundes, MDV ergeben)
Aufgaben des Fahrbetriebs, v. a. in der Fahrzeugvorhaltung (Anschaffung und
Instandhaltung), im Betrieb (Erbringung der Beförderungsleistungen) sowie im
Regie- und Vertriebsbereich bzw. im Netzmanagement (Fahrplanung, Marketing,
Vertrieb)
Sozialpolitische Verpflichtungen (arbeits- und tarifvertragliche Verpflichtungen)
Ergänzende Anforderungen (Bedienungsstandards hinsichtlich des Fahrbetriebs und der Infrastruktur, die das Anforderungsprofil des Nahverkehrsplans
konkretisieren)
Hinsichtlich der definierten Qualitätsstandards gilt es, zwischen der Bedienungs- und
der Beförderungsqualität zu unterscheiden.
1.
Beschreibung der Bedienungsqualität
Nachfolgend wird die Bedienungsqualität bzw. das ÖPNV-Angebot in der Stadt
Leipzig im Hinblick auf Raum, Zeit und Häufigikeit sowie getrennt nach Bus und
Straßenbahn, dargestellt.
1. 1
Buslinien
Linien
LVB:
Verkehrs- und Tiefbauamt
60, 61, 62, 63, 65, 66, 67, 70, 72, 73, 74, 75, 76, 77, 79, 80, 81,
82, 83, 85, 86, 87, 88, 89, 90, 91, 100, 107, 108, 118, 120, 130,
131, 141, 143, 161, 162, 172, 175, 176
N1, N2, N3, N4, N5, N6, N7, N8, N9, N10
Seite 7 von 10
Gesamtbericht Stadt Leipzig 2015 nach VO (EG) 1370/2007
Nutzzug-km
LVB:
06.03.2017
10.317.382 km/a
Beschreibung grundsätzlicher Angebotsstandards
Der Bedienungszeitraum lag im Berichtsjahr täglich etwa zwischen 4:00 Uhr und
1:00 Uhr, auf einzelnen Linien ist der Bedienungszeitraum mitunter kürzer. Der Takt
variierte von einem 10 Minuten über 15, 20, 30 bis 60 Minuten-Grundtakt von Montag
bis Freitag im Tagesverkehr, bei einzelnen Linien wurden auch nur Einzelfahrten angeboten. Im Hinblick auf Bedarfsverkehre verkehrte zu bestimmten Zeiten sowie auf
bestimmten Linien ein Anruflinientaxi (alita). Im Nachtverkehr verkehrten 2015 zwischen 1:11 Uhr und 4:44 Uhr insgesamt 10 Nachtbuslinien.
Im Zusammenhang mit dem Verkehrskonzept Markkleeberg wurde der Straßenbahnbetrieb der Linie 9 auf dem Abschnitt zwischen Connewitz, Kreuz und Markkleeberg-West zum 28.11.2015 auf Busbetrieb umgestellt. Die damit verbundene
zusätzliche Busverkehrsleistung wird auf der Linie 70 erbracht. Die Straßenbahnlinie
9 wird seitdem ab Connewitz, Kreuz zum S-Bahnhof Connewitz geführt.
1. 2
Straßenbahnlinien
Linien
LVB:
1, 2, 3, 4, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 14, 15, 16
Nutzzug-km
LVB:
12.137.880 km/a
Beschreibung grundsätzlicher Angebotsstandards
Der Bedienungszeitraum lag im Jahr 2015 täglich etwa zwischen 4:00 Uhr und 1:00
Uhr. Hinsichtlich des Taktes verkehrten die Straßenbahnlinien im Berichtsjahr im
Tagesverkehr von Montag bis Freitag im 10-Minuten-Grundtakt, im Abendverkehr
und am Wochenende wurde bis zum 27.11.2015 ein 15-Minuten-Grundtakt angeboten. Zur Untersuchung der Auswirkungen einer Taktverdichtung auf die Fahrgastzahlen verkehrten die Linien 3, 4 und 12 im Zuge eines Pilotprojektes bereits seit dem
14.12.2012 an Sonnabenden zwischen 10 und 18 Uhr im 10-Minuten-Takt. Um der
nachgewiesenermaßen gestiegenen Nachfrage gerecht zu werden, wurde, im Zusammenhang mit der Einführung eines neuen Basisfahrplanes, ab dem 28.11.2015
dann auf allen Straßenbahnlinien (außer der Linie 14) zwischen 10 und 18 Uhr auch
an Samstagen ein 10-Minuten-Takt angeboten. In den Weihnachtsferien wurde das
Fahrplanangebot der Ergänzungslinien 2, 8 und 10 aufgrund der geringen Nachfrage
auf einen 20-Minuten-Takt reduziert.
2.
Beschreibung der Beförderungsqualität im Bus- und Straßenbahnverkehr
Grundsätzliche Regelungen enthält der Nahverkehrsplan der Stadt Leipzig (Beschluss-Nummer: RBIV-900/07), der für das Berichtsjahr 2015 gültig war. Spezifische Regelungen für die LVB (bspw. hinsichtlich der Fahrzeugqualität sowie der
sozialpolitischen und verbundbezogenen Verpflichtungen) sind im Ratsbeschluss Nr.
RBIV-1754/09 vom 28.10.2009 zum „Konzept zur Finanzierung des ÖPNV in der
Verkehrs- und Tiefbauamt
Seite 8 von 10
Gesamtbericht Stadt Leipzig 2015 nach VO (EG) 1370/2007
06.03.2017
Stadt Leipzig und Betrauung der LVB“, konkret im Betrauungsbeschluss - Konkretisierung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen im ÖPNV, enthalten.
Fahrzeugbestand der LVB zum 31.12.2015:
Bus:
161
Straßenbahn:
294
3.
Gewährte Ausgleichszahlungen gegenüber den Betreibern
Entsprechend der VO (EG) 1370/2007 sind alle mittel- oder unmittelbar von der zuständigen Behörde aus öffentlichen Mitteln gewährten Ausgleichsleistungen zur Erfüllung der definierten gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen im Gesamtbericht aufzulisten.
Seitens der Aufgabenträgerin Stadt Leipzig wurden folgende Ausgleichszahlungen
gewährt:
3. 1
Betrauung der Leipziger Verkehrsbetriebe
Die Finanzierung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen der LVB erfolgt überwiegend durch Eigenmittel der Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft
(LVV) mbH (steuerliche Querverbundsfinanzierung). Im Berichtsjahr 2015 wurden
über den steuerlichen Querverbund Mittel i. H. v. 45 Mio. € als Gesamtfinanzierungsbeitrag der Stadt Leipzig an die LVB gezahlt.
Darüber hinaus wurden 2015 in Erfüllung der bestehenden gemeinwirtschaftlichen
Verpflichtungen gegenüber der Stadt Leipzig Mittel i. H. v. 1 Mio. € wegen besonderer Belastungen aus der Investitionsoffensive in Zusammenhang mit der Beschaffung
von Straßenbahnfahrzeugen von der LVV an die LVB ausgezahlt.
3. 2
Verkehrsverträge
PlusBuslinien
LVB GmbH:
346.568,70 €
Ausgleich verbundbedingter Belastungen
LVB GmbH:
1.309.881,94 €
Zweckvereinbarung gebietsüberschreitende
Buslinien LVB GmbH:
1.605.639,11 €
3. 3
Ausgleichszahlungen nach ÖPNVFinAusG
Summe der 2015 gem. ÖPNVFinAusG gezahlten Mittel
davon:
LVB GmbH:
Regionalbus Leipzig GmbH:
SaxBus Eilenburger Busverkehr GmbH:
THÜSAC Personennahverkehrsgesellschaft mbH:
Verkehrs- und Tiefbauamt
8.100.033,00 €
8.080.665,85 €
7.252,46 €
4.149,19 €
7.965,50 €
Seite 9 von 10
Gesamtbericht Stadt Leipzig 2015 nach VO (EG) 1370/2007
06.03.2017
Hinweis:
Die Unternehmen erhalten von anderen Aufgabenträgern zum Teil weitere Ausgleichsleistungen für gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen. Diese sind den Gesamtberichten der jeweiligen zuständigen Behörde zu entnehmen.
4.
Ausschließliche Rechte
Seitens der Stadt Leipzig wurden keine ausschließlichen Rechte gewährt.
Verkehrs- und Tiefbauamt
Seite 10 von 10