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Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1254127.pdf
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Erstellt
21.02.17, 12:00
Aktualisiert
18.04.17, 13:00

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Ratsversammlung Informationsvorlage Nr. VI-DS-03870 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Stadtentwicklung und Bau Ratsversammlung 17.05.2017 Information zur Kenntnis Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff Gesamtbericht der Stadt Leipzig nach Art. 7 (1) VO (EG) 1370/2007 über gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen im ÖPNV für das Jahr 2015 Der Gesamtbericht der Stadt Leipzig nach Art. 7 (1) der Verordnung (EG) 1370/2007 über gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen im ÖPNV für das Kalenderjahr 2015 wird zur Kenntnis genommen und auf der Homepage der Stadt Leipzig veröffentlicht. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: nicht relevant Sachverhalt: Gemäß Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße ist durch die für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zuständige Behörde einmal jährlich ein Gesamtbericht über die in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, die ausgewählten Betreiber eines öffentlichen Dienstes sowie die diesen Betreibern zur Abgeltung gewährten Ausgleichsleistungen und ausschließlichen Rechte zu erstellen. Der Bericht unterscheidet dabei nach Bus- und schienengebundenem Verkehr und muss eine Kontrolle und Beurteilung der Leistungen, der Qualität und der Finanzierung des öffentlichen Verkehrsnetzes ermöglichen, ggf. Informationen über Art und Umfang der gewährten Ausschließlichkeit enthalten und öffentlich zugänglich gemacht werden. Der Gesamtbericht der Stadt Leipzig für das Jahr 2015 ist in der Anlage enthalten und wird nach Kenntnisnahme durch den Stadtrat auf der Internetseite der Stadt Leipzig veröffentlicht. Anlage: Gesamtbericht der Stadt Leipzig gem. Art. 7 (1) der VO (EG) 1370/2007 für das Jahr 2015 Gesamtbericht Stadt Leipzig 2015 nach VO (EG) 1370/2007 06.03.2017 Dezernat Stadtentwicklung und Bau Verkehrs- und Tiefbauamt Gesamtbericht der Stadt Leipzig nach Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung (EG) 1370/2007 für das Jahr 2015 Verkehrs- und Tiefbauamt Seite 1 von 10 Gesamtbericht Stadt Leipzig 2015 nach VO (EG) 1370/2007 06.03.2017 Inhalt A Anlass und Ziel des Gesamtberichtes ................................................................. 3 B Darstellung der Betrauung und der Verkehrsverträge in der Stadt Leipzig .......... 4 1. Betrauung der Leipziger Verkehrsbetriebe .......................................................... 4 2. Verkehrsverträge................................................................................................. 4 C Beschreibung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung ..................................... 7 1. Beschreibung der Bedienungsqualität .............................................................. 7 1. 1 Buslinien ................................................................................................. 7 1. 2 Straßenbahnlinien ...................................................................................... 8 2. Beschreibung der Beförderungsqualität im Bus- und Straßenbahn- verkehr .... 8 3. Gewährte Ausgleichszahlungen gegenüber den Betreibern ............................. 9 3. 1 Betrauung der Leipziger Verkehrsbetriebe ............................................. 9 3. 2 Verkehrsverträge ........................................................................................ 9 3. 3 Ausgleichszahlungen nach ÖPNVFinAusG................................................ 9 4. Ausschließliche Rechte .................................................................................. 10 Verkehrs- und Tiefbauamt Seite 2 von 10 Gesamtbericht Stadt Leipzig 2015 nach VO (EG) 1370/2007 A 06.03.2017 Anlass und Ziel des Gesamtberichtes Die Stadt Leipzig ist als Aufgabenträgerin die für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zuständige Behörde und damit für die Festlegung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen auf dem Stadtgebiet verantwortlich. Für den Schienenpersonennahverkehr ist der Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig (ZVNL) zuständig, mit welchem die Stadt Leipzig als Verbandsmitglied in regelmäßigem Austausch steht. Die für die Festlegung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen im Rahmen der Liniengenehmigungen zuständige Behörde ist seit 2012 das Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV). Im Rahmen der Mitgliedschaft in der Europäischen Union (EU) sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet, die Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlamentes über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße anzuwenden. Die Verordnung ist für die Organisation und Finanzierung öffentlicher Verkehrsdienste von großer Bedeutung. Entsprechend des Artikels 7 Absatz 1 der VO (EG) Nr. 1370/2007 ist jede zuständige Behörde, und damit auch die Stadt Leipzig, verpflichtet, einmal jährlich einen Gesamtbericht über die in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, die ausgewählten Betreiber eines öffentlichen Dienstes sowie die diesen Betreibern zur Abgeltung gewährten Ausgleichsleistungen und ausschließlichen Rechte öffentlich zugänglich zu machen. Der Bericht unterscheidet dabei nach Bus- und schienengebundenem Verkehr. Ziel des Gesamtberichtes ist es, eine entsprechende Kontrolle und Beurteilung der Leistungen, der Qualität und der Finanzierung des öffentlichen Verkehrsnetzes zu ermöglichen und über die Art und den Umfang der gewährten Ausschließlichkeiten im Kalenderjahr 2015 zu informieren. Dafür sind im Bericht alle seitens der zuständigen Behörde vergebenen öffentlichen Dienstleistungsaufträge einzeln aufzuführen. Die vorgelegten Informationen müssen somit sowohl die Gesamtwerte ausweisen als auch auf jeden Auftrag einzeln bezogen sein und gleichzeitig den Schutz berechtigter Wirtschaftsinteressen der betreffenden Betreiber gewährleisten. Damit ein entsprechender Vergleich mit anderen öffentlichen Verkehrsnetzen durch die EU vorgenommen werden kann, ist der Bericht öffentlich zugänglich zu machen. Demgemäß wird der Gesamtbericht der Stadt Leipzig auf der Internetseite der Stadt Leipzig veröffentlicht und darüber hinaus zuvor dem Stadtrat zur Kenntnis gegeben. Verkehrs- und Tiefbauamt Seite 3 von 10 Gesamtbericht Stadt Leipzig 2015 nach VO (EG) 1370/2007 B 06.03.2017 Darstellung der Betrauung und der Verkehrsverträge in der Stadt Leipzig 1. Betrauung der Leipziger Verkehrsbetriebe Mit der Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen im städtischen ÖPNV sind die Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH, Georgiring 3, 04103 Leipzig, betraut. Das Leipziger Betrauungsmodell (Ratsbeschlusses Nr. RBIV-1754/09 vom 28.10.2009 zum „Konzept zur Finanzierung des ÖPNV in der Stadt Leipzig und Betrauung der LVB“) mit seinen drei Komponenten (Finanzierungsrichtlinie; Betrauungsbeschluss; Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag, VLFV) bildet dabei die Grundlage zur Erfüllung der Pflichten der Stadt Leipzig als Aufgabenträgerin und gibt gleichzeitig den rechtlichen und finanziellen Rahmen für die Beauftragung des städtischen Nahverkehrsunternehmens, den LVB, vor. Die Betrauung beinhaltet sowohl den Stadtbus- als auch den Straßenbahnverkehr. Da die Betrauung der LVB vor Inkrafttreten der VO (EG) 1370/2007 abgeschlossen wurde, hat die Stadt Leipzig eine Übergangsregelung im Sinne der zuvor genannten Verordnung (siehe Art. 8, Abs. 3b) geschaffen, sodass die Übergangsvorschriften in Anspruch genommen werden können und die Betrauung der LVB somit für ihre vorgesehene Laufzeit, jedoch maximal für 30 Jahre, gültig bleibt. Die Betrauung ist in ihrer Laufzeit bis zum 31.12.2028 begrenzt und wurde durch die Ratsbeschlüsse RBV-425/10 vom 16.06.2010 (Busnetzreform 2010), RBV-1842/13 vom 11.12.2013 (Übertragung der Aufgabenträgerschaft gebietsüberschreitender Buslinien) sowie Nr. DS-00788/14 (Ergänzungsbetrauung Linie 91) ergänzt. 2. Verkehrsverträge Erschließung Güterverkehrszentrum Die Erschließung des Güterverkehrszentrums (GVZ) im Leipziger Nordwesten wurde seit 2009 in einem Stundentakt durch die Regionalbuslinie 190 der Auto-Webel GmbH über entsprechende Vereinbarungen abgedeckt. Zum Ende des Jahres 2014 lief die Vereinbarung aus, sodass ab dem Jahr 2015 eine neue Regelung notwendig wurde. Bereits seit dem 18.08.2014 verkehrte ergänzend zur Linie 190 eine durch die LVB eigenwirtschaftlich betriebene Linie 190E zwischen Wahren und dem GVZ Nord, sodass ein Halbstundentakt ermöglicht wurde und damit eine erhebliche Angebotserweiterung im GVZ erreicht werden konnte. Die Angebotserweiterung bzw. der Halbstundentakt wurde mit der Linie 91, für welche die LVB seit dem 14.12.2014 alleinige Konzessionsinhaberin ist, auch im Jahr 2015 beibehalten. Die LVB wurden hierfür mit der Erbringung von Verkehrsleistungen auf der Buslinie 91 (Leipzig Wahren – Güterverkehrszentrum – Grenze Stadt Leipzig/Landkreis Nordsachsen) betraut (Ratsbeschluss Nr. DS-00788/14) und die Betrauung somit um die Linie 91 ergänzt. Damit finden alle gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen des bisherigen Betrauungsbeschlusses auch auf die Linie 91 Anwendung. Verkehrs- und Tiefbauamt Seite 4 von 10 Gesamtbericht Stadt Leipzig 2015 nach VO (EG) 1370/2007 06.03.2017 Hinsichtlich der Finanzierung ist die Linie 91 zudem in den „Vertrag zur Finanzierung von PlusBuslinien im Gebiet des ZVNL durch Zuwendung“ zwischen dem ZVNL und der Stadt Leipzig bzw. der „Zuschussvereinbarung zur Finanzierung von PlusBuslinien im Stadtgebiet Leipzig“ zwischen den LVB und der Stadt Leipzig integriert (siehe nachfolgender Abschnitt). PlusBuslinien Die mittels eines Vertrages zwischen dem ZVNL und der Stadt Leipzig geregelte Finanzierung von regional bedeutsamen Buslinien bzw. eine entsprechende Weiterleitungsvereinbarung der Stadt mit den LVB lief zum 31.12.2014 aus. Aufgrund dessen, dass auch über den 31.12.2014 hinaus entsprechende Mittel für regional bedeutsame Buslinien (ab 2015 PlusBuslinien) seitens des ZVNL bereitgestellt werden, galt es, eine adäquate Folgeregelung zu finden. Mittels des Ratsbeschlusses Nr. DS-00788/14 zur Finanzierung der PlusBuslinien 65, 91 und 131 konnten zu diesem Zweck ein entsprechender „Vertrag zur Finanzierung von PlusBuslinien im Gebiet des ZVNL durch Zuwendung“ zwischen dem ZVNL und der Stadt Leipzig sowie eine „Zuschussvereinbarung zur Finanzierung von PlusBuslinien im Stadtgebiet Leipzig“ zwischen der LVB und der Stadt Leipzig geschlossen und somit eine Folgeregelung umgesetzt werden. Auf dieser Grundlage erhält die Stadt Leipzig vom ZVNL seit dem 01.01.2015 für die Finanzierung der PlusBuslinien 65, 91 und 131 jährliche Zuwendungen. Die Stadt leitet die vom ZVNL erhaltenen Mittel, neben weiteren Mitteln aus dem städtischen Haushalt, in voller Höhe an die LVB weiter. Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgabenträgerschaft für gebietsüberschreitende Buslinien Im Jahr 2013 sind mehrere personenbeförderungsrechtliche Liniengenehmigungen der LVB im Busbereich ausgelaufen, deren Linienverlauf nicht ausschließlich das Territorium der Stadt Leipzig betreffen, sondern auch in die Zuständigkeit der Landkreise Leipzig und Nordsachsen fallen (“gebietsüberschreitende Linien“). Da die Stadt Leipzig dadurch nicht alleiniger Aufgabenträger dieser Verkehrsleistung ist, konnte diese die LVB nicht mit der Erbringung der Leistungen auf der gesamten Strecke, sondern nur mit dem Teil auf dem Stadtgebiet beauftragen. Um auch ab dem Jahr 2014 die Verkehrsleistungserbringung auf der gesamten Linie sicherzustellen, bedurfte es eines koordinierten und gemeinsamen Vorgehens der benachbarten Aufgabenträger, wobei mit der „Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgabenträgerschaft für gebietsüberschreitende Buslinien“ zwischen dem Landkreis Leipzig, dem Landkreis Nordsachsen und der Stadt Leipzig eine Lösung erarbeitet und umgesetzt wurde. Mit der Übertragung der Aufgabenträgerschaft fallen die entsprechenden gebietsüberschreitenden Buslinien nunmehr in die Zuständigkeit der Stadt Leipzig, die Finanzierung wird jedoch weiterhin durch die Landkreise abgedeckt. Die Stadt Leipzig erhält für die gebietsüberschreitenden Buslinien entsprechende Mittel von den Landkreisen Leipzig und Nordsachsen und leitet diese in voller Höhe an die LVB weiter. Die Zweckvereinbarung ist am 01.01.2014 in Kraft getreten und war somit auch im Berichtsjahr 2015 gültig. Verkehrs- und Tiefbauamt Seite 5 von 10 Gesamtbericht Stadt Leipzig 2015 nach VO (EG) 1370/2007 06.03.2017 Ausgleich verbundbedingter Belastungen Mit Einführung des Verbundtarifes im Mitteldeutschen Verkehrsverbund (MDV) im Jahr 2001 wurde mit den Leipziger Verkehrsbetrieben der „Vertrag über den Ausgleich verbundbedingter Belastungen“ abgeschlossen. Dieser beinhaltet die Gewährung eines entsprechenden Ausgleichs von der Stadt Leipzig an die LVB für die durch den Verbundtarif entstandenen Durchtarifierungsverluste. Der Ausgleich verbundbedingter Belastungen ist seitens des ZVNL im Rahmen eines Aktionsprogrammes für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) bzw. den ÖPNV förderfähig, sodass die Stadt Leipzig die an die LVB auszuzahlenden Mittel in voller Höhe als Fördermittel vom ZVNL erhält. Verkehrs- und Tiefbauamt Seite 6 von 10 Gesamtbericht Stadt Leipzig 2015 nach VO (EG) 1370/2007 C 06.03.2017 Beschreibung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung Seitens der zuständigen Behörde werden entsprechende Anforderungen im Hinblick auf die Sicherstellung der im allgemeinen Interesse liegenden öffentlichen Personenverkehrsdiensten, die der Betreiber unter Berücksichtigung seines eigenen wirtschaftlichen Interesses wahrscheinlich nicht bzw. nicht im gleichen Umfang oder zu den gleichen Bedingungen ohne Gegenleistung übernommen hätte, festgelegt (= „gemeinwirtschaftliche Verpflichtung“). Die gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen können bspw. auf das Verkehrsangebot, die Qualität sowie weitere Vorgaben (z. B. Tarif) bezogen sein und müssen in den entsprechenden öffentlichen Dienstleistungsaufträgen definiert werden. Die von der Stadt Leipzig definierten gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen sind im Betrauungsbeschluss zur Betrauung der LVB konkretisiert. Auch in der Finanzierungsrichtlinie werden die gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen definiert, da die Stadt Leipzig im Rahmen dieser entsprechende Finanzmittel, die dazu bestimmt sind, die Vorhaben im ÖPNV auf dem Stadtgebiet zu finanzieren, gewährt. Folgende gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen wurden seitens der Stadt Leipzig definiert: - - - - Vorhaltung der Infrastruktur im erforderlichen Umfang (bspw. ortsfeste Anlagen wie Gleis- und Fahrweganlagen, Betriebshof- und Werkstattgebäude, Haltestellen sowie damit verbundenen Sicherheits- und Navigationssysteme) Verbundbezogene Verpflichtungen (Harmonisierungs- und Durchtarifierungsverluste, die sich aus der Anwendung des Verbundtarifs des Mitteldeutschen Verkehrsverbundes, MDV ergeben) Aufgaben des Fahrbetriebs, v. a. in der Fahrzeugvorhaltung (Anschaffung und Instandhaltung), im Betrieb (Erbringung der Beförderungsleistungen) sowie im Regie- und Vertriebsbereich bzw. im Netzmanagement (Fahrplanung, Marketing, Vertrieb) Sozialpolitische Verpflichtungen (arbeits- und tarifvertragliche Verpflichtungen) Ergänzende Anforderungen (Bedienungsstandards hinsichtlich des Fahrbetriebs und der Infrastruktur, die das Anforderungsprofil des Nahverkehrsplans konkretisieren) Hinsichtlich der definierten Qualitätsstandards gilt es, zwischen der Bedienungs- und der Beförderungsqualität zu unterscheiden. 1. Beschreibung der Bedienungsqualität Nachfolgend wird die Bedienungsqualität bzw. das ÖPNV-Angebot in der Stadt Leipzig im Hinblick auf Raum, Zeit und Häufigikeit sowie getrennt nach Bus und Straßenbahn, dargestellt. 1. 1 Buslinien Linien LVB: Verkehrs- und Tiefbauamt 60, 61, 62, 63, 65, 66, 67, 70, 72, 73, 74, 75, 76, 77, 79, 80, 81, 82, 83, 85, 86, 87, 88, 89, 90, 91, 100, 107, 108, 118, 120, 130, 131, 141, 143, 161, 162, 172, 175, 176 N1, N2, N3, N4, N5, N6, N7, N8, N9, N10 Seite 7 von 10 Gesamtbericht Stadt Leipzig 2015 nach VO (EG) 1370/2007 Nutzzug-km LVB: 06.03.2017 10.317.382 km/a Beschreibung grundsätzlicher Angebotsstandards Der Bedienungszeitraum lag im Berichtsjahr täglich etwa zwischen 4:00 Uhr und 1:00 Uhr, auf einzelnen Linien ist der Bedienungszeitraum mitunter kürzer. Der Takt variierte von einem 10 Minuten über 15, 20, 30 bis 60 Minuten-Grundtakt von Montag bis Freitag im Tagesverkehr, bei einzelnen Linien wurden auch nur Einzelfahrten angeboten. Im Hinblick auf Bedarfsverkehre verkehrte zu bestimmten Zeiten sowie auf bestimmten Linien ein Anruflinientaxi (alita). Im Nachtverkehr verkehrten 2015 zwischen 1:11 Uhr und 4:44 Uhr insgesamt 10 Nachtbuslinien. Im Zusammenhang mit dem Verkehrskonzept Markkleeberg wurde der Straßenbahnbetrieb der Linie 9 auf dem Abschnitt zwischen Connewitz, Kreuz und Markkleeberg-West zum 28.11.2015 auf Busbetrieb umgestellt. Die damit verbundene zusätzliche Busverkehrsleistung wird auf der Linie 70 erbracht. Die Straßenbahnlinie 9 wird seitdem ab Connewitz, Kreuz zum S-Bahnhof Connewitz geführt. 1. 2 Straßenbahnlinien Linien LVB: 1, 2, 3, 4, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 14, 15, 16 Nutzzug-km LVB: 12.137.880 km/a Beschreibung grundsätzlicher Angebotsstandards Der Bedienungszeitraum lag im Jahr 2015 täglich etwa zwischen 4:00 Uhr und 1:00 Uhr. Hinsichtlich des Taktes verkehrten die Straßenbahnlinien im Berichtsjahr im Tagesverkehr von Montag bis Freitag im 10-Minuten-Grundtakt, im Abendverkehr und am Wochenende wurde bis zum 27.11.2015 ein 15-Minuten-Grundtakt angeboten. Zur Untersuchung der Auswirkungen einer Taktverdichtung auf die Fahrgastzahlen verkehrten die Linien 3, 4 und 12 im Zuge eines Pilotprojektes bereits seit dem 14.12.2012 an Sonnabenden zwischen 10 und 18 Uhr im 10-Minuten-Takt. Um der nachgewiesenermaßen gestiegenen Nachfrage gerecht zu werden, wurde, im Zusammenhang mit der Einführung eines neuen Basisfahrplanes, ab dem 28.11.2015 dann auf allen Straßenbahnlinien (außer der Linie 14) zwischen 10 und 18 Uhr auch an Samstagen ein 10-Minuten-Takt angeboten. In den Weihnachtsferien wurde das Fahrplanangebot der Ergänzungslinien 2, 8 und 10 aufgrund der geringen Nachfrage auf einen 20-Minuten-Takt reduziert. 2. Beschreibung der Beförderungsqualität im Bus- und Straßenbahnverkehr Grundsätzliche Regelungen enthält der Nahverkehrsplan der Stadt Leipzig (Beschluss-Nummer: RBIV-900/07), der für das Berichtsjahr 2015 gültig war. Spezifische Regelungen für die LVB (bspw. hinsichtlich der Fahrzeugqualität sowie der sozialpolitischen und verbundbezogenen Verpflichtungen) sind im Ratsbeschluss Nr. RBIV-1754/09 vom 28.10.2009 zum „Konzept zur Finanzierung des ÖPNV in der Verkehrs- und Tiefbauamt Seite 8 von 10 Gesamtbericht Stadt Leipzig 2015 nach VO (EG) 1370/2007 06.03.2017 Stadt Leipzig und Betrauung der LVB“, konkret im Betrauungsbeschluss - Konkretisierung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen im ÖPNV, enthalten. Fahrzeugbestand der LVB zum 31.12.2015: Bus: 161 Straßenbahn: 294 3. Gewährte Ausgleichszahlungen gegenüber den Betreibern Entsprechend der VO (EG) 1370/2007 sind alle mittel- oder unmittelbar von der zuständigen Behörde aus öffentlichen Mitteln gewährten Ausgleichsleistungen zur Erfüllung der definierten gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen im Gesamtbericht aufzulisten. Seitens der Aufgabenträgerin Stadt Leipzig wurden folgende Ausgleichszahlungen gewährt: 3. 1 Betrauung der Leipziger Verkehrsbetriebe Die Finanzierung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen der LVB erfolgt überwiegend durch Eigenmittel der Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft (LVV) mbH (steuerliche Querverbundsfinanzierung). Im Berichtsjahr 2015 wurden über den steuerlichen Querverbund Mittel i. H. v. 45 Mio. € als Gesamtfinanzierungsbeitrag der Stadt Leipzig an die LVB gezahlt. Darüber hinaus wurden 2015 in Erfüllung der bestehenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen gegenüber der Stadt Leipzig Mittel i. H. v. 1 Mio. € wegen besonderer Belastungen aus der Investitionsoffensive in Zusammenhang mit der Beschaffung von Straßenbahnfahrzeugen von der LVV an die LVB ausgezahlt. 3. 2 Verkehrsverträge PlusBuslinien LVB GmbH: 346.568,70 € Ausgleich verbundbedingter Belastungen LVB GmbH: 1.309.881,94 € Zweckvereinbarung gebietsüberschreitende Buslinien LVB GmbH: 1.605.639,11 € 3. 3 Ausgleichszahlungen nach ÖPNVFinAusG Summe der 2015 gem. ÖPNVFinAusG gezahlten Mittel davon: LVB GmbH: Regionalbus Leipzig GmbH: SaxBus Eilenburger Busverkehr GmbH: THÜSAC Personennahverkehrsgesellschaft mbH: Verkehrs- und Tiefbauamt 8.100.033,00 € 8.080.665,85 € 7.252,46 € 4.149,19 € 7.965,50 € Seite 9 von 10 Gesamtbericht Stadt Leipzig 2015 nach VO (EG) 1370/2007 06.03.2017 Hinweis: Die Unternehmen erhalten von anderen Aufgabenträgern zum Teil weitere Ausgleichsleistungen für gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen. Diese sind den Gesamtberichten der jeweiligen zuständigen Behörde zu entnehmen. 4. Ausschließliche Rechte Seitens der Stadt Leipzig wurden keine ausschließlichen Rechte gewährt. Verkehrs- und Tiefbauamt Seite 10 von 10